Vom 2. bis 4. Oktober 2014 fand in Regensburg das 12. Symposium für Europäisches Familienrecht statt, das der künstlichen Fortpflanzung gewidmet war ein Thema, das aufgrund des medizinischen Fortschritts und des gesellschaftlichen Wandels immer bedeutsamer wird. Viele Rechtsfragen sind streitig oder ungeklärt. Zudem sehen die Rechtsordnungen in Europa keine einheitlichen Problemlösungen vor.
Ziel des Symposiums war es, die zentralen rechtlichen Fragen der künstlichen Fortpflanzung herauszuarbeiten und rechtsvergleichend zu diskutieren. Damit sollten auch die Chancen einer europäischen Rechtsangleichung und der Bedarf für Reformen des deutschen Rechts ausgelotet werden. Ebenfalls erörtert wurden Fragen des Internationalen Privatrechts sowie die Möglichkeiten vertraglicher Gestaltungen.
Den Beiträgen über die deutsche Rechtslage (Löhnig/Plettenberg), zur Vertragsgestaltung (Grziwotz) und zum Internationalen Privatrecht (Helms) schließen sich elf Länderberichte zu
- Italien (Diurni), Belgien/Frankreich (Pintens), Niederlande (Reuß), Schweiz (AebiMüller/Dörr), Österreich (Ferrari), Griechenland (Zervogianni), Spanien (Ferrer Riba), Polen (Bugajski), Slowenien (Novak), England/Wales (Scherpe), Norwegen (Sperr)
sowie ein Überblick über außereuropäische "Anbieterrechtsordnungen" (Dutta) an. Eine rechtsvergleichende Schlussbetrachtung (Henrich) rundet den Tagungsband ab.
Aktualisiert: 2023-07-01
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Dienstleistungsnormung als rechtliche Herausforderung für Normungsgremien und Gerichte
Aktualisiert: 2023-06-28
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Dienstleistungsnormung als rechtliche Herausforderung für Normungsgremien und Gerichte
Aktualisiert: 2023-06-28
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Seit etwa 1990 hat die Europäische Union durch zahlreiche Vorgaben einen starken Einfluss auf das nationale Urheberrecht ihrer Mitgliedstaaten ausgeübt. Bislang sind sieben Richtlinien ergangen, die nahezu vollständig umgesetzt worden sind. Auf diese Weise ist ein Prozess der Rechtsangleichung in Gang gekommen, der – wie neue Planungen zeigen – noch nicht abgeschlossen ist. Diese Arbeit hat sich zur Aufgabe gemacht, die in den europäischen Richtlinien enthaltenen Vorgaben für ein Teilgebiet des Urheberrechts herauszuarbeiten, nämlich für das so genannte Urhebervertragsrecht. Sie verfolgt mithin das Ziel, darzustellen, welchen Einfluss die EG-Richtlinien auf die nationalen Rechtsrahmen ausüben wollen, die die Vertragspraxis bestimmen.
Aktualisiert: 2023-06-28
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Seit etwa 1990 hat die Europäische Union durch zahlreiche Vorgaben einen starken Einfluss auf das nationale Urheberrecht ihrer Mitgliedstaaten ausgeübt. Bislang sind sieben Richtlinien ergangen, die nahezu vollständig umgesetzt worden sind. Auf diese Weise ist ein Prozess der Rechtsangleichung in Gang gekommen, der – wie neue Planungen zeigen – noch nicht abgeschlossen ist. Diese Arbeit hat sich zur Aufgabe gemacht, die in den europäischen Richtlinien enthaltenen Vorgaben für ein Teilgebiet des Urheberrechts herauszuarbeiten, nämlich für das so genannte Urhebervertragsrecht. Sie verfolgt mithin das Ziel, darzustellen, welchen Einfluss die EG-Richtlinien auf die nationalen Rechtsrahmen ausüben wollen, die die Vertragspraxis bestimmen.
Aktualisiert: 2023-06-28
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Seit etwa 1990 hat die Europäische Union durch zahlreiche Vorgaben einen starken Einfluss auf das nationale Urheberrecht ihrer Mitgliedstaaten ausgeübt. Bislang sind sieben Richtlinien ergangen, die nahezu vollständig umgesetzt worden sind. Auf diese Weise ist ein Prozess der Rechtsangleichung in Gang gekommen, der – wie neue Planungen zeigen – noch nicht abgeschlossen ist. Diese Arbeit hat sich zur Aufgabe gemacht, die in den europäischen Richtlinien enthaltenen Vorgaben für ein Teilgebiet des Urheberrechts herauszuarbeiten, nämlich für das so genannte Urhebervertragsrecht. Sie verfolgt mithin das Ziel, darzustellen, welchen Einfluss die EG-Richtlinien auf die nationalen Rechtsrahmen ausüben wollen, die die Vertragspraxis bestimmen.
Aktualisiert: 2023-06-28
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Seit etwa 1990 hat die Europäische Union durch zahlreiche Vorgaben einen starken Einfluss auf das nationale Urheberrecht ihrer Mitgliedstaaten ausgeübt. Bislang sind sieben Richtlinien ergangen, die nahezu vollständig umgesetzt worden sind. Auf diese Weise ist ein Prozess der Rechtsangleichung in Gang gekommen, der – wie neue Planungen zeigen – noch nicht abgeschlossen ist. Diese Arbeit hat sich zur Aufgabe gemacht, die in den europäischen Richtlinien enthaltenen Vorgaben für ein Teilgebiet des Urheberrechts herauszuarbeiten, nämlich für das so genannte Urhebervertragsrecht. Sie verfolgt mithin das Ziel, darzustellen, welchen Einfluss die EG-Richtlinien auf die nationalen Rechtsrahmen ausüben wollen, die die Vertragspraxis bestimmen.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Seit etwa 1990 hat die Europäische Union durch zahlreiche Vorgaben einen starken Einfluss auf das nationale Urheberrecht ihrer Mitgliedstaaten ausgeübt. Bislang sind sieben Richtlinien ergangen, die nahezu vollständig umgesetzt worden sind. Auf diese Weise ist ein Prozess der Rechtsangleichung in Gang gekommen, der – wie neue Planungen zeigen – noch nicht abgeschlossen ist. Diese Arbeit hat sich zur Aufgabe gemacht, die in den europäischen Richtlinien enthaltenen Vorgaben für ein Teilgebiet des Urheberrechts herauszuarbeiten, nämlich für das so genannte Urhebervertragsrecht. Sie verfolgt mithin das Ziel, darzustellen, welchen Einfluss die EG-Richtlinien auf die nationalen Rechtsrahmen ausüben wollen, die die Vertragspraxis bestimmen.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Seit etwa 1990 hat die Europäische Union durch zahlreiche Vorgaben einen starken Einfluss auf das nationale Urheberrecht ihrer Mitgliedstaaten ausgeübt. Bislang sind sieben Richtlinien ergangen, die nahezu vollständig umgesetzt worden sind. Auf diese Weise ist ein Prozess der Rechtsangleichung in Gang gekommen, der – wie neue Planungen zeigen – noch nicht abgeschlossen ist. Diese Arbeit hat sich zur Aufgabe gemacht, die in den europäischen Richtlinien enthaltenen Vorgaben für ein Teilgebiet des Urheberrechts herauszuarbeiten, nämlich für das so genannte Urhebervertragsrecht. Sie verfolgt mithin das Ziel, darzustellen, welchen Einfluss die EG-Richtlinien auf die nationalen Rechtsrahmen ausüben wollen, die die Vertragspraxis bestimmen.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Christiane Richter beschäftigt sich mit der grundlegenden Frage der Abgrenzung von Regelungsgewalt zwischen Gemeinschaft und Mitgliedsstaaten unter dem besonderen Blickwinkel des Instituts des nationalen Alleingangs. Im Focus steht dabei ein komparativer Untersuchungsansatz, der die unterschiedlich hohen Voraussetzungen eines Alleingangs im Binnenmarkt einerseits und im gemeinschaftlichen Umwelt- und Verbraucherrecht andererseits in Ursache und Folge darstellt. Mitgliedstaatliche Regelungsgewalt gilt weiterhin als ein Hindernis für einen einheitlichen Binnenmarkt. Die Chance, nationales Potenzial als innovatives Moment zur Förderung hoher Regelungsstandards zu nutzen, wurde bisher vergeben. In einem flexiblen und weiter wachsenden Europa gestaltet sich die künftige Weiterentwicklung der Schutzstandards zu einem einheitlichen Schutzverstärkungssystem aber wichtiger denn je.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Vor dem Hintergrund der beschlossenen Osterweiterung der EU und im Kontext der ökonomischen und gesamtpolitischen Implikationen analysieren die Autoren aktuelle juristische Aspekte der profunden Systemtransformation in Ungarn, der Tschechischen Republik und der Russischen Föderation.
Aktualisiert: 2023-06-05
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Vor dem Hintergrund der beschlossenen Osterweiterung der EU und im Kontext der ökonomischen und gesamtpolitischen Implikationen analysieren die Autoren aktuelle juristische Aspekte der profunden Systemtransformation in Ungarn, der Tschechischen Republik und der Russischen Föderation.
Aktualisiert: 2023-06-05
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Europäisches Privatrecht entsteht nicht nur im Wege der Rechtsetzung in Form von Richtlinien und Verordnungen der Europäischen Gemeinschaft. Auch Rechtsprechung und Wissenschaft tragen dazu bei. Im Bereich (vor allem) der Wissenschaft ist soeben der Entwurf eines Gemeinsamen Referenzrahmens (Draft Common Frame of Reference) vorgelegt worden, mit dem die Principles of European Contract Law (Lando Principles) fortgeschrieben werden. Im Bereich der Rechtsprechung hat der EuGH in jüngerer Zeit in Aufsehen erregender Weise Allgemeine Rechtsgrundsätze in Privatrechtsverhältnissen angewandt.Die Beiträge des vorliegenden Bandes erörtern diese Entwicklungen.
Aktualisiert: 2023-05-29
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Mit einer zunehmenden Dichte der Rechtsangleichung und einer zunehmenden Anzahl an Entscheidungen des EuGH treten auch methodische und - damit verbunden - verfassungsrechtliche Fragen stärker zutage. Ihnen waren die in diesem Band veröffentlichten Beiträge der zweiten Tagung der Athener und der Bochumer Rechtsfakultäten im Sommer 2010 in Athen gewidmet. Die Vielfalt unterschiedlicher Perspektiven der verschiedenen Mitgliedstaaten und juristischen Teildisziplinen verstehen die Herausgeber und Autoren als einen Reichtum und als fruchtbaren Grund für die - notwendige und unvermeidliche - Diskussion auf der Ebene des Unionsrechts.
Aktualisiert: 2023-05-29
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In einer Phase, in der sich die wissenschaftliche und politische Aufmerksamkeit auf einen Wettbewerb der verschiedenen Privatrechtskodifikationen der Mitgliedstaaten richten und darüber hinaus ein vertikaler Wettbewerb nationaler Kodizes im Verhältnis zu europäischen und supranationalen Regelwerken anklingt, erscheinen vollharmonisierende Richtlinien eher als Rückschritt für die Fortentwicklung des Europäischen Privatrechts.Die vorliegende Arbeit will versuchen, auszuloten, was das Konzept der Vollharmonisierung im Privatrecht tatsächlich zu leisten im Stande ist. Trotz des aktuellen Eindrucks schwer lastender Kritikverdient die Voll-harmonisierung als durchaus traditionsreiche Methode der Rechtsangleichung eine unvoreingenommene Untersuchung ihrer Wirkweise, ihrer Implikationen und ihrer Praxistauglichkeit.
Aktualisiert: 2023-05-29
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Dienstleistungsnormung als rechtliche Herausforderung für Normungsgremien und Gerichte
Aktualisiert: 2023-05-28
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Christiane Richter beschäftigt sich mit der grundlegenden Frage der Abgrenzung von Regelungsgewalt zwischen Gemeinschaft und Mitgliedsstaaten unter dem besonderen Blickwinkel des Instituts des nationalen Alleingangs. Im Focus steht dabei ein komparativer Untersuchungsansatz, der die unterschiedlich hohen Voraussetzungen eines Alleingangs im Binnenmarkt einerseits und im gemeinschaftlichen Umwelt- und Verbraucherrecht andererseits in Ursache und Folge darstellt. Mitgliedstaatliche Regelungsgewalt gilt weiterhin als ein Hindernis für einen einheitlichen Binnenmarkt. Die Chance, nationales Potenzial als innovatives Moment zur Förderung hoher Regelungsstandards zu nutzen, wurde bisher vergeben. In einem flexiblen und weiter wachsenden Europa gestaltet sich die künftige Weiterentwicklung der Schutzstandards zu einem einheitlichen Schutzverstärkungssystem aber wichtiger denn je.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Christiane Richter beschäftigt sich mit der grundlegenden Frage der Abgrenzung von Regelungsgewalt zwischen Gemeinschaft und Mitgliedsstaaten unter dem besonderen Blickwinkel des Instituts des nationalen Alleingangs. Im Focus steht dabei ein komparativer Untersuchungsansatz, der die unterschiedlich hohen Voraussetzungen eines Alleingangs im Binnenmarkt einerseits und im gemeinschaftlichen Umwelt- und Verbraucherrecht andererseits in Ursache und Folge darstellt. Mitgliedstaatliche Regelungsgewalt gilt weiterhin als ein Hindernis für einen einheitlichen Binnenmarkt. Die Chance, nationales Potenzial als innovatives Moment zur Förderung hoher Regelungsstandards zu nutzen, wurde bisher vergeben. In einem flexiblen und weiter wachsenden Europa gestaltet sich die künftige Weiterentwicklung der Schutzstandards zu einem einheitlichen Schutzverstärkungssystem aber wichtiger denn je.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Aktualisiert: 2023-05-11
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In den 1980er Jahren begann auf dem Gebiet des europäischen Grenzkontroll-, Ausländer- und Asylrechts eine rechtliche Angleichung, die in der Folgezeit fortgesetzt und intensiviert wurden. Während rechtliche Gestaltungsmittel zunächst noch als bloße Instrumente der Europäischen Wirtschaftsintegration angesehen wurden, gelangte zunehmend die Überzeugung zum Durchbruch, dass die Harmonisierung des Rechts mittlerweile ein eigenständiges Ziel der Europäischen Union geworden war. Dadurch geriet automatisch auch die Finalität Europas in den Blick. Wie wirkt sich die von der Europäischen Union seitdem forcierte Schaffung eines "Europäischen Rechtsraums" mit der Ausgestaltung einer "europäischen Flüchtlings- und Asylpolitik" auf den gegenwärtigen Entwicklungszustand der Europäischen Union aus? Welche Folgen haben die Integration "im Recht" und die Ausbildung einer gesamteuropäischen "rule of law" für die zukünftig erreichbare europäische Finalität?
Aktualisiert: 2022-12-22
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