Darlehensveräußerungen durch Banken.

Darlehensveräußerungen durch Banken. von Lendermann,  Urs Benedikt
Banken betrachten Darlehen zunehmend als fungible Finanzprodukte, die sie an Sekundärmärkten handeln und deren Regeln unterwerfen. Damit erschüttern sie die Vertrauensbeziehung zu ihren Kunden, für die das Bankgeheimnis entscheidend ist. Zugleich verschärfen sie den Diskurs über regulierungsbedürftige Finanzaktivitäten, waren Darlehensveräußerungen doch eine Hauptursache für die aktuelle Finanzmarktkrise. Der Autor untersucht die rechtlichen Fragen und Probleme der Verkehrsfähigkeit von Darlehensforderungen sowie der Kontinuität des Vertragsverhältnisses, wobei er auch ökonomische und verhaltenspsychologische Aspekte einbezieht. Er spricht sich für die Aufnahme des Darlehenserwerbs in den aufsichtsrechtlichen Nexus aus und unterbreitet einen Formularentwurf, mittels dessen bei einer Darlehensveräußerung das vertragliche Äquivalenzverhältnis und die informationelle Selbstbestimmung gewahrt bleiben.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Darlehensveräußerungen durch Banken.

Darlehensveräußerungen durch Banken. von Lendermann,  Urs Benedikt
Banken betrachten Darlehen zunehmend als fungible Finanzprodukte, die sie an Sekundärmärkten handeln und deren Regeln unterwerfen. Damit erschüttern sie die Vertrauensbeziehung zu ihren Kunden, für die das Bankgeheimnis entscheidend ist. Zugleich verschärfen sie den Diskurs über regulierungsbedürftige Finanzaktivitäten, waren Darlehensveräußerungen doch eine Hauptursache für die aktuelle Finanzmarktkrise. Der Autor untersucht die rechtlichen Fragen und Probleme der Verkehrsfähigkeit von Darlehensforderungen sowie der Kontinuität des Vertragsverhältnisses, wobei er auch ökonomische und verhaltenspsychologische Aspekte einbezieht. Er spricht sich für die Aufnahme des Darlehenserwerbs in den aufsichtsrechtlichen Nexus aus und unterbreitet einen Formularentwurf, mittels dessen bei einer Darlehensveräußerung das vertragliche Äquivalenzverhältnis und die informationelle Selbstbestimmung gewahrt bleiben.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Darlehensveräußerungen durch Banken.

Darlehensveräußerungen durch Banken. von Lendermann,  Urs Benedikt
Banken betrachten Darlehen zunehmend als fungible Finanzprodukte, die sie an Sekundärmärkten handeln und deren Regeln unterwerfen. Damit erschüttern sie die Vertrauensbeziehung zu ihren Kunden, für die das Bankgeheimnis entscheidend ist. Zugleich verschärfen sie den Diskurs über regulierungsbedürftige Finanzaktivitäten, waren Darlehensveräußerungen doch eine Hauptursache für die aktuelle Finanzmarktkrise. Der Autor untersucht die rechtlichen Fragen und Probleme der Verkehrsfähigkeit von Darlehensforderungen sowie der Kontinuität des Vertragsverhältnisses, wobei er auch ökonomische und verhaltenspsychologische Aspekte einbezieht. Er spricht sich für die Aufnahme des Darlehenserwerbs in den aufsichtsrechtlichen Nexus aus und unterbreitet einen Formularentwurf, mittels dessen bei einer Darlehensveräußerung das vertragliche Äquivalenzverhältnis und die informationelle Selbstbestimmung gewahrt bleiben.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Darlehensveräußerungen durch Banken.

Darlehensveräußerungen durch Banken. von Lendermann,  Urs Benedikt
Banken betrachten Darlehen zunehmend als fungible Finanzprodukte, die sie an Sekundärmärkten handeln und deren Regeln unterwerfen. Damit erschüttern sie die Vertrauensbeziehung zu ihren Kunden, für die das Bankgeheimnis entscheidend ist. Zugleich verschärfen sie den Diskurs über regulierungsbedürftige Finanzaktivitäten, waren Darlehensveräußerungen doch eine Hauptursache für die aktuelle Finanzmarktkrise. Der Autor untersucht die rechtlichen Fragen und Probleme der Verkehrsfähigkeit von Darlehensforderungen sowie der Kontinuität des Vertragsverhältnisses, wobei er auch ökonomische und verhaltenspsychologische Aspekte einbezieht. Er spricht sich für die Aufnahme des Darlehenserwerbs in den aufsichtsrechtlichen Nexus aus und unterbreitet einen Formularentwurf, mittels dessen bei einer Darlehensveräußerung das vertragliche Äquivalenzverhältnis und die informationelle Selbstbestimmung gewahrt bleiben.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Bürgerliches Gesetzbuch

Bürgerliches Gesetzbuch von Ellenberger,  Jürgen, Götz,  Isabell, Grüneberg,  Christian, Herrler,  Sebastian, Pückler,  Renata von, Retzlaff,  Björn, Siede,  Walther, Sprau,  Hartwig, Thorn,  Karsten, Weidenkaff,  Walter, Weidlich,  Dietmar, Wicke,  Hartmut
Zum Werk Im zuverlässigen Jahresturnus arbeitet der Grüneberg aus der oft unüberschaubaren Stofffülle die wesentlichen Informationen heraus und bietet klare, rechtsprechungsorientierte Antworten. Die Grüneberg-Homepage (GrünHome) bietet Raum für Nachträge und die Kommentierung von Vorschriften, die nicht mehr in Kraft sind, aber dennoch für Altfälle Bedeutung haben können. Zudem sind gesetzliche Vorschriften aufgenommen, die aufgrund ihres Umfangs nicht im Grüneberg selbst abgedruckt werden können. Das gilt insbesondere für europarechtliche Texte. Vorteile auf einen Blickdas gesamte BGB in einem Bandhohe Aktualität (Stand 15.10.2020 )prägnante Erläuterungenzuverlässig bis ins Detail Zur Neuauflage Das Ende der Legislaturperiode brachte umfangreiche Gesetzesänderungen mit sich. Ein Schwerpunkt liegt dabei im BGB auf der Neuregelung des Verkaufs von Produkten und Waren, die ganz oder teilweise digital sind, und auf dem Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor aufgedrängten Verträgen sowie überlangen Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen. Die 81. Auflage bietet hier ein rechtssicheres Update. Kommentiert sind u.a.im Allgemeinen Schuldrecht in Umsetzung der Digitale-Inhalte-RL der neue Abschnitt »Verträge über digitale Produkte« (§§ 327-327u) mit einer Updatepflicht des Unternehmers (§ 327f) bei rein digitalen Produkten (insb. Software), diversen Rechten des Verbrauchers (§ 327i) bei Produkt- (§ 327e) und Rechtsmängeln (§ 327g) sowie Sondervorschriften zu Verjährung (§ 327j) und Beweislastumkehr (§ 327k),im Besonderen Schuldrecht in Umsetzung der Warenkauf-RL die Neudefinition des Sachmangels (§ 434) mit Sonderregelungen für Waren mit digitalen Elementen (insb. »smarte« Produkte, bei denen die Funktionalität von digitalen Elementen abhängig ist) samt Updatepflicht (§§ 475b, 475c), die Verlängerung der Beweislastumkehr (§ 477) und die neuen Sonderbestimmungen für Rücktritt und Schadensersatz (§ 475d), die Verjährung (§ 477e) sowie für Garantien (§ 479 BGB),die neuen §§ 475a, 516a, 548a, 578b sowie die Änderungen in§§ 312, 312f, 453, 580a, 620, 650.Die wichtigsten Neukommentierungen:G zur Umsetzung der RL über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte und digitaler DienstleistungenG zur Regelung des Verkaufs von Sachen mit digitalen Elementen und anderer Aspekte des KaufvertragsG für faire Verbraucherverträge, u.a. mit Änderungen des AGB-RechtsSanierungs- und InsolvenzrechtsfortentwicklungsgesetzTelekommunikationsmodernisierungsgesetzSchwarmfinanzierung-BegleitgesetzG zur Verbesserung des Schutzes von Gerichtsvollziehern vor Gewalt usw.G zur Anpassung des FinanzdienstleistungsrechtsG über die Insolvenzsicherung durch Reisesicherungsfonds und zur Änderung reiserechtlicher VorschriftenG zur Fortentwicklung der StrafprozessordnungG zum Schutz von Kindern mit Varianten der GeschlechtsentwicklungG zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen - KJSGKostenrechtsänderungsgesetz 2021G zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Anpassung pandemiebedingter VorschriftenG zur Änderung des VersorgungsausgleichsrechtsG zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes Zielgruppe Für Richterschaft, Rechtsanwaltschaft, Rechtspflege, Studierende, Referendarinnen und Referendare, Hochschuldozentinnen und Hochschuldozenten, Rechtsabteilungen in Unternehmen und Verbänden, Steuerberatung.
Aktualisiert: 2022-10-19
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Bürgerliches Gesetzbuch

Bürgerliches Gesetzbuch von Ellenberger,  Jürgen, Götz,  Isabell, Grüneberg,  Christian, Herrler,  Sebastian, Palandt,  Otto, Pückler,  Renata von, Retzlaff,  Björn, Siede,  Walther, Sprau,  Hartwig, Thorn,  Karsten, Weidenkaff,  Walter, Weidlich,  Dietmar, Wicke,  Hartmut
Die grundlegend aktualisierte 80. Auflage bietet bereits eine umfassende Erläuterung der am 1.12.2020 in Kraft tretenden Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf den Neuerungen anlässlich der u.a. im Leistungsstörungs-, Kredit-, Miet-, Arbeits-, Bauvertrags-, Gesellschafts- Reiserecht und Art. 240 EGBGB. Außerdem kommentiert sind die Änderungen in den Gesetzen Wie gewohnt prüft das renommierte Autorenteam – jährlich rund 5000 – und arbeitet die Änderungen entsprechend ein. Wie kaum ein anderer Kommentar arbeitet der Palandt aus der oft unüberschaubaren Stofffülle sämtliche relevanten Informationen heraus und liefert Damit präsentiert sich der Kommentar als eines der aktuellsten und praxisrelevantesten Werke zum BGB.
Aktualisiert: 2021-10-20
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Verkehrshypothek und Sicherungsgrundschuld

Verkehrshypothek und Sicherungsgrundschuld von Gehrenbeck,  Jovanka
Die Schaffung des § 1192 Abs. 1a BGB durch das Risikobegrenzungsgesetz hat die Einredemöglichkeiten des dinglichen Schuldners gegen die Sicherungsgrundschuld punktuell verbessert. Demgegenüber ist das Recht der Verkehrshypothek unangetastet geblieben, so dass diese ihren Leitbildcharakter in Teilen eingebüßt hat. Die Arbeit stellt zunächst die Gemeinsamkeiten und Unterschiede von Verkehrshypothek und Sicherungsgrundschuld hinsichtlich der Begründung des Kreditsicherungsverhältnisses dar und widmet sich dann ausführlich den Einwendungs- und Einredemöglichkeiten gegen eine Inanspruchnahme aus dem dinglichen Recht vor und nach Inkrafttreten des Risikobegrenzungsgesetzes. Dabei werden die Entwicklungen der Rechtsprechung sowie Alternativen zur Schaffung des § 1192 Abs. a BGB dargelegt und abschließend die Frage nach einer Verbesserung des Schuldnerschutzes beantwortet.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Verkehrshypothek und Sicherungsgrundschuld

Verkehrshypothek und Sicherungsgrundschuld von Gehrenbeck,  Jovanka
Die Schaffung des § 1192 Abs. 1a BGB durch das Risikobegrenzungsgesetz hat die Einredemöglichkeiten des dinglichen Schuldners gegen die Sicherungsgrundschuld punktuell verbessert. Demgegenüber ist das Recht der Verkehrshypothek unangetastet geblieben, so dass diese ihren Leitbildcharakter in Teilen eingebüßt hat. Die Arbeit stellt zunächst die Gemeinsamkeiten und Unterschiede von Verkehrshypothek und Sicherungsgrundschuld hinsichtlich der Begründung des Kreditsicherungsverhältnisses dar und widmet sich dann ausführlich den Einwendungs- und Einredemöglichkeiten gegen eine Inanspruchnahme aus dem dinglichen Recht vor und nach Inkrafttreten des Risikobegrenzungsgesetzes. Dabei werden die Entwicklungen der Rechtsprechung sowie Alternativen zur Schaffung des § 1192 Abs. a BGB dargelegt und abschließend die Frage nach einer Verbesserung des Schuldnerschutzes beantwortet.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Offenlegungs- und Mitteilungspflichten nach § 67 AktG

Offenlegungs- und Mitteilungspflichten nach § 67 AktG von Cekin,  Mesut
Mit dem Risikobegrenzungsgesetz von 2008 hat der deutsche Gesetzgeber unter anderem die Regelungen über das Aktienregister in § 67 AktG grundlegend reformiert. Ziel der Reform war die Schaffung größerer Transparenz im Hinblick auf die Beteiligung von Finanzinvestoren an deutschen Aktiengesellschaften, die sich unter den konzern- und kapitalmarktrechtlichen Meldeschwellen bewegen. Diese Untersuchung arbeitet die mit der Auslegung dieser neuen Vorschrift und deren systematischer Einordnung verbundenen Rechtsfragen auf.
Aktualisiert: 2020-09-01
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Die «hypothèque rechargeable» – eine wiederaufladbare Hypothek als Grundschuld «à la française»?

Die «hypothèque rechargeable» – eine wiederaufladbare Hypothek als Grundschuld «à la française»? von Baumann,  Alexander
In Frankreich wurde 2006 die eingeführt. Die vorliegende Arbeit untersucht dieses neue Sicherungsinstrument und vergleicht es mit den deutschen Grundpfandrechten. Bei der Betrachtung der Entstehungsgeschichte und der rechtlichen Ausgestaltung zeigen sich konzeptionelle Besonderheiten. Die erlischt nicht mit der gesicherten Forderung, sondern kann durch «Wiederaufladung» weitere Forderungen sichern. Anders als bei der Grundschuld wurde bei ihr die akzessorische Bindung an die gesicherte Forderung jedoch nicht vollständig aufgehoben. Die ähnelt damit der deutschen Hypothek, nicht der Grundschuld. Ihr Konzept weist einige Schwächen auf. Es ist ungewiss, ob die Praxis diese Hypothekenform annehmen wird.
Aktualisiert: 2020-09-01
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Bürgerliches Gesetzbuch

Bürgerliches Gesetzbuch von Brudermüller,  Gerd, Ellenberger,  Jürgen, Götz,  Isabell, Grüneberg,  Christian, Herrler,  Sebastian, Palandt,  Otto, Sprau,  Hartwig, Thorn,  Karsten, Weidenkaff,  Walter, Weidlich,  Dietmar, Wicke,  Hartmut
Zum Werk Im zuverlässigen Jahresturnus arbeitet der Palandt aus der oft unüberschaubaren Stofffülle die wesentlichen Informationen heraus und bietet klare, rechtsprechungsorientierte Antworten. Die Palandt Homepage (PalHome) bietet Raum für Nachträge und die Kommentierung von Vorschriften, die nicht mehr in Kraft sind, aber dennoch für Altfälle Bedeutung haben können. Zudem sind gesetzliche Vorschriften aufgenommen, die aufgrund ihres Umfangs nicht im Palandt selbst abgedruckt werden können. Das gilt insbesondere für europarechtliche Texte. Vorteile auf einen Blick - das gesamte BGB in einem Band - hohe Aktualität (Stand 15.10.2019 ) - prägnante Erläuterungen - zuverlässig bis ins Detail Zur Neuauflage Neben der Auswahl und Einarbeitung aller wesentlichen gerichtlichen Entscheidungen sind bei den neuen gesetzlichen Regelungen für 2019 besonders hervorzuheben: - Mietrechtsanpassungsgesetz - Gesetz zur Umsetzung des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts (Ehe für alle) - Gesetz zum Internationalen Güterrecht und zur Änderung von Vorschriften des Internationalen Privatrechts - Gesetz zur Förderung der Freizügigkeit von EU-Bürgerinnen und -Bürgern sowie zur Neuregelung verschiedener Aspekte des Internationalen Adoptionsrechts Zielgruppe Für Richter, Rechtsanwälte, Rechtspfleger, Studierende, Referendare, Hochschuldozenten, Rechtsabteilungen in Unternehmen und Verbänden, Steuerberater.
Aktualisiert: 2020-10-22
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Bürgerliches Gesetzbuch

Bürgerliches Gesetzbuch von Brudermüller,  Gerd, Ellenberger,  Jürgen, Götz,  Isabell, Grüneberg,  Christian, Herrler,  Sebastian, Palandt,  Otto, Sprau,  Hartwig, Thorn,  Karsten, Weidenkaff,  Walter, Weidlich,  Dietmar, Wicke,  Hartmut
Zum Werk Im zuverlässigen Jahresturnus arbeitet der Palandt aus der oft unüberschaubaren Stofffülle die wesentlichen Informationen heraus und bietet klare, rechtsprechungsorientierte Antworten. Das Palandt-Archiv bietet Raum für die Kommentierung von Vorschriften, die nicht mehr in Kraft sind, aber dennoch für Altfälle Bedeutung haben können. Zudem sind gesetzliche Vorschriften aufgenommen, die aufgrund ihres Umfangs nicht im Palandt selbst abgedruckt werden können. Das gilt insbesondere für europarechtliche Texte. Vorteile auf einen Blick - das gesamte BGB in einem Band - hohe Aktualität (Stand 16.10.2018 ) - prägnante Erläuterungen - zuverlässig bis ins Detail Zur Neuauflage Neben der Auswahl und Einarbeitung aller wesentlichen gerichtlichen Entscheidungen, vor allem zum neuen Bauvertragsrecht, sind bei den neuen gesetzlichen Regelungen für 2018 besonders hervorzuheben: - Drittes Gesetz zur Änderung reiserechtlicher Vorschriften - Gesetz zur Regelung des Rechts auf Kenntnis der Abstammung bei heterologer Verwendung von Samen - Verordnung (EU) 2016/1103 des Rates zur Durchführung einer Verstärkten Zusammenarbeit im Bereich der Zuständigkeit, des anzuwendenden Rechts und der Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Fragen des ehelichen Güterrechts; - Verordnung (EU) 2016/1104 des Rates zur Durchführung der Verstärkten Zusammenarbeit im Bereich der Zuständigkeit, des anzuwendenden Rechts und der Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Fragen güterrechtlicher Wirkungen eingetragener Partnerschaften Zielgruppe Für Richter, Rechtsanwälte, Rechtspfleger, Studierende, Referendare, Hochschuldozenten, Rechtsabteilungen in Unternehmen und Verbänden, Steuerberater.
Aktualisiert: 2019-11-14
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juris Bank- und Kapitalmarktrecht

juris Bank- und Kapitalmarktrecht von jurisAllianz
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Aktualisiert: 2022-01-27
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Aktualisiert: 2022-01-27
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