Aktualisiert: 2023-07-02
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Aktualisiert: 2023-07-02
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Stefanie Fiege stellt im Rahmen des gesetzgeberischen Kontextes auf nationaler und internationaler Ebene die Anforderungen an ein Risikomanagement- und Überwachungssystem aus Unternehmenssicht vor. Ausgehend von dem Prozess des Risikomanagements werden für die einzelnen Prozessphasen Instrumente zur Wahrnehmung von Risikomanagementaufgaben diskutiert und Träger dieser Aufgaben identifiziert.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Das Gesundheitswesen ist ein komplexer Raum mit vielschichtigen Leistungsprozessen, multiplen Leistungs-erbringern, diffizilen Behandlungsverläufen, mündigen Leistungsempfängern und anspruchsvollen Rahmenbedingungen. Die Systeme und Abläufe bergen für Patienten und Bewohner sowie alle an der Versorgung beteiligten Berufsgruppen Risiken und Herausforderungen. Gerade dem Pflegedienst als größter Berufsgruppe kommt bei der Behandlung und Betreuung von Patienten und Bewohnern eine bedeutende Rolle zu. So führt die Pflege fachlich autonome und technisch anspruchsvolle Tätigkeiten durch, die einen wichtigen Einfluss auf die Versorgungsqualität haben. Dieses Buch richtet sich deshalb an die Mitarbeiter/innen der Pflege und stellt neben gesetzlichen und behördlichen Vorgaben die theoretischen Grundlagen und Werkzeuge zur Etablierung eines Risikomanagementsystems vor. Anhand praktischer Beispiele zu pflegerelevanten Themen wird der Transfer in den Pflegealltag erleichtert. In dieser Auflage wurden die Inhalte aktualisiert sowie Aspekte wie interdisziplinäre Kommunikation und Patientenidentifikation hinzugefügt.
Aktualisiert: 2023-06-30
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Das Gesundheitswesen ist ein komplexer Raum mit vielschichtigen Leistungsprozessen, multiplen Leistungs-erbringern, diffizilen Behandlungsverläufen, mündigen Leistungsempfängern und anspruchsvollen Rahmenbedingungen. Die Systeme und Abläufe bergen für Patienten und Bewohner sowie alle an der Versorgung beteiligten Berufsgruppen Risiken und Herausforderungen. Gerade dem Pflegedienst als größter Berufsgruppe kommt bei der Behandlung und Betreuung von Patienten und Bewohnern eine bedeutende Rolle zu. So führt die Pflege fachlich autonome und technisch anspruchsvolle Tätigkeiten durch, die einen wichtigen Einfluss auf die Versorgungsqualität haben. Dieses Buch richtet sich deshalb an die Mitarbeiter/innen der Pflege und stellt neben gesetzlichen und behördlichen Vorgaben die theoretischen Grundlagen und Werkzeuge zur Etablierung eines Risikomanagementsystems vor. Anhand praktischer Beispiele zu pflegerelevanten Themen wird der Transfer in den Pflegealltag erleichtert. In dieser Auflage wurden die Inhalte aktualisiert sowie Aspekte wie interdisziplinäre Kommunikation und Patientenidentifikation hinzugefügt.
Aktualisiert: 2023-06-30
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Das Gesundheitswesen ist ein komplexer Raum mit vielschichtigen Leistungsprozessen, multiplen Leistungs-erbringern, diffizilen Behandlungsverläufen, mündigen Leistungsempfängern und anspruchsvollen Rahmenbedingungen. Die Systeme und Abläufe bergen für Patienten und Bewohner sowie alle an der Versorgung beteiligten Berufsgruppen Risiken und Herausforderungen. Gerade dem Pflegedienst als größter Berufsgruppe kommt bei der Behandlung und Betreuung von Patienten und Bewohnern eine bedeutende Rolle zu. So führt die Pflege fachlich autonome und technisch anspruchsvolle Tätigkeiten durch, die einen wichtigen Einfluss auf die Versorgungsqualität haben. Dieses Buch richtet sich deshalb an die Mitarbeiter/innen der Pflege und stellt neben gesetzlichen und behördlichen Vorgaben die theoretischen Grundlagen und Werkzeuge zur Etablierung eines Risikomanagementsystems vor. Anhand praktischer Beispiele zu pflegerelevanten Themen wird der Transfer in den Pflegealltag erleichtert. In dieser Auflage wurden die Inhalte aktualisiert sowie Aspekte wie interdisziplinäre Kommunikation und Patientenidentifikation hinzugefügt.
Aktualisiert: 2023-06-30
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Die Finanzbehörden haben die Steuern gleichmäßig festzusetzen und zu erheben. Eine rein manuelle Bearbeitung wird der anwachsenden Zahl der Steuerfälle jedoch nicht mehr gerecht. Abhilfe soll eine computergestützte Risikovorprüfung schaffen, welche anhand von Risikoparametern entscheidet, welche Fälle zur menschlichen Verifikation ausgesteuert und welche Fälle zur automatisierten Steuerfestsetzung freigegeben werden. Die normative Grundlage dieser sog. Risikomanagementsysteme findet sich in § 88 Abs. 5 AO. Dabei überlässt es der Gesetzgeber ausdrücklich der Finanzverwaltung, die Risikoparameter festzulegen, und ordnet gleichzeitig deren Geheimhaltung an. In dieser Arbeit soll aufgezeigt werden, welches Gefährdungspotenzial in dieser Norm steckt und welche verfassungsrechtlichen Vorgaben aus einem solchen Gefährdungspotenzial insbesondere für den Gesetzgeber erwachsen.
Aktualisiert: 2023-06-30
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Die Finanzbehörden haben die Steuern gleichmäßig festzusetzen und zu erheben. Eine rein manuelle Bearbeitung wird der anwachsenden Zahl der Steuerfälle jedoch nicht mehr gerecht. Abhilfe soll eine computergestützte Risikovorprüfung schaffen, welche anhand von Risikoparametern entscheidet, welche Fälle zur menschlichen Verifikation ausgesteuert und welche Fälle zur automatisierten Steuerfestsetzung freigegeben werden. Die normative Grundlage dieser sog. Risikomanagementsysteme findet sich in § 88 Abs. 5 AO. Dabei überlässt es der Gesetzgeber ausdrücklich der Finanzverwaltung, die Risikoparameter festzulegen, und ordnet gleichzeitig deren Geheimhaltung an. In dieser Arbeit soll aufgezeigt werden, welches Gefährdungspotenzial in dieser Norm steckt und welche verfassungsrechtlichen Vorgaben aus einem solchen Gefährdungspotenzial insbesondere für den Gesetzgeber erwachsen.
Aktualisiert: 2023-06-30
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Die Finanzbehörden haben die Steuern gleichmäßig festzusetzen und zu erheben. Eine rein manuelle Bearbeitung wird der anwachsenden Zahl der Steuerfälle jedoch nicht mehr gerecht. Abhilfe soll eine computergestützte Risikovorprüfung schaffen, welche anhand von Risikoparametern entscheidet, welche Fälle zur menschlichen Verifikation ausgesteuert und welche Fälle zur automatisierten Steuerfestsetzung freigegeben werden. Die normative Grundlage dieser sog. Risikomanagementsysteme findet sich in § 88 Abs. 5 AO. Dabei überlässt es der Gesetzgeber ausdrücklich der Finanzverwaltung, die Risikoparameter festzulegen, und ordnet gleichzeitig deren Geheimhaltung an. In dieser Arbeit soll aufgezeigt werden, welches Gefährdungspotenzial in dieser Norm steckt und welche verfassungsrechtlichen Vorgaben aus einem solchen Gefährdungspotenzial insbesondere für den Gesetzgeber erwachsen.
Aktualisiert: 2023-06-30
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Die Finanzbehörden haben die Steuern gleichmäßig festzusetzen und zu erheben. Eine rein manuelle Bearbeitung wird der anwachsenden Zahl der Steuerfälle jedoch nicht mehr gerecht. Abhilfe soll eine computergestützte Risikovorprüfung schaffen, welche anhand von Risikoparametern entscheidet, welche Fälle zur menschlichen Verifikation ausgesteuert und welche Fälle zur automatisierten Steuerfestsetzung freigegeben werden. Die normative Grundlage dieser sog. Risikomanagementsysteme findet sich in § 88 Abs. 5 AO. Dabei überlässt es der Gesetzgeber ausdrücklich der Finanzverwaltung, die Risikoparameter festzulegen, und ordnet gleichzeitig deren Geheimhaltung an. In dieser Arbeit soll aufgezeigt werden, welches Gefährdungspotenzial in dieser Norm steckt und welche verfassungsrechtlichen Vorgaben aus einem solchen Gefährdungspotenzial insbesondere für den Gesetzgeber erwachsen.
Aktualisiert: 2023-06-29
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Die Finanzbehörden haben die Steuern gleichmäßig festzusetzen und zu erheben. Eine rein manuelle Bearbeitung wird der anwachsenden Zahl der Steuerfälle jedoch nicht mehr gerecht. Abhilfe soll eine computergestützte Risikovorprüfung schaffen, welche anhand von Risikoparametern entscheidet, welche Fälle zur menschlichen Verifikation ausgesteuert und welche Fälle zur automatisierten Steuerfestsetzung freigegeben werden. Die normative Grundlage dieser sog. Risikomanagementsysteme findet sich in § 88 Abs. 5 AO. Dabei überlässt es der Gesetzgeber ausdrücklich der Finanzverwaltung, die Risikoparameter festzulegen, und ordnet gleichzeitig deren Geheimhaltung an. In dieser Arbeit soll aufgezeigt werden, welches Gefährdungspotenzial in dieser Norm steckt und welche verfassungsrechtlichen Vorgaben aus einem solchen Gefährdungspotenzial insbesondere für den Gesetzgeber erwachsen.
Aktualisiert: 2023-06-29
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Die Finanzbehörden haben die Steuern gleichmäßig festzusetzen und zu erheben. Eine rein manuelle Bearbeitung wird der anwachsenden Zahl der Steuerfälle jedoch nicht mehr gerecht. Abhilfe soll eine computergestützte Risikovorprüfung schaffen, welche anhand von Risikoparametern entscheidet, welche Fälle zur menschlichen Verifikation ausgesteuert und welche Fälle zur automatisierten Steuerfestsetzung freigegeben werden. Die normative Grundlage dieser sog. Risikomanagementsysteme findet sich in § 88 Abs. 5 AO. Dabei überlässt es der Gesetzgeber ausdrücklich der Finanzverwaltung, die Risikoparameter festzulegen, und ordnet gleichzeitig deren Geheimhaltung an. In dieser Arbeit soll aufgezeigt werden, welches Gefährdungspotenzial in dieser Norm steckt und welche verfassungsrechtlichen Vorgaben aus einem solchen Gefährdungspotenzial insbesondere für den Gesetzgeber erwachsen.
Aktualisiert: 2023-06-29
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Die Finanzbehörden haben die Steuern gleichmäßig festzusetzen und zu erheben. Eine rein manuelle Bearbeitung wird der anwachsenden Zahl der Steuerfälle jedoch nicht mehr gerecht. Abhilfe soll eine computergestützte Risikovorprüfung schaffen, welche anhand von Risikoparametern entscheidet, welche Fälle zur menschlichen Verifikation ausgesteuert und welche Fälle zur automatisierten Steuerfestsetzung freigegeben werden. Die normative Grundlage dieser sog. Risikomanagementsysteme findet sich in § 88 Abs. 5 AO. Dabei überlässt es der Gesetzgeber ausdrücklich der Finanzverwaltung, die Risikoparameter festzulegen, und ordnet gleichzeitig deren Geheimhaltung an. In dieser Arbeit soll aufgezeigt werden, welches Gefährdungspotenzial in dieser Norm steckt und welche verfassungsrechtlichen Vorgaben aus einem solchen Gefährdungspotenzial insbesondere für den Gesetzgeber erwachsen.
Aktualisiert: 2023-06-29
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Die Arbeit beleuchtet vollautomatisiert erlassene Verwaltungsakte in AO, VwVfG und SGB X. Neben einer Begriffsklärung und Abgrenzung des Rechtsinstituts werden ein verfassungs-, verfahrens- und unionsrechtlicher Rechtsrahmen der Automatisierung herausgearbeitet und daraus konkrete Umsetzungsanforderungen formuliert. Zugleich wird eine differenzierte Maßstabsbildung bzgl. eines zulässigen Einsatzes selbstlernender Algorithmen sowie einer algorithmischen Wahrnehmbarkeit von administrativen Letztentscheidungsspielräumen entwickelt.
Aktualisiert: 2023-06-29
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Die Arbeit beleuchtet vollautomatisiert erlassene Verwaltungsakte in AO, VwVfG und SGB X. Neben einer Begriffsklärung und Abgrenzung des Rechtsinstituts werden ein verfassungs-, verfahrens- und unionsrechtlicher Rechtsrahmen der Automatisierung herausgearbeitet und daraus konkrete Umsetzungsanforderungen formuliert. Zugleich wird eine differenzierte Maßstabsbildung bzgl. eines zulässigen Einsatzes selbstlernender Algorithmen sowie einer algorithmischen Wahrnehmbarkeit von administrativen Letztentscheidungsspielräumen entwickelt.
Aktualisiert: 2023-06-29
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Die Arbeit beleuchtet vollautomatisiert erlassene Verwaltungsakte in AO, VwVfG und SGB X. Neben einer Begriffsklärung und Abgrenzung des Rechtsinstituts werden ein verfassungs-, verfahrens- und unionsrechtlicher Rechtsrahmen der Automatisierung herausgearbeitet und daraus konkrete Umsetzungsanforderungen formuliert. Zugleich wird eine differenzierte Maßstabsbildung bzgl. eines zulässigen Einsatzes selbstlernender Algorithmen sowie einer algorithmischen Wahrnehmbarkeit von administrativen Letztentscheidungsspielräumen entwickelt.
Aktualisiert: 2023-06-29
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Die Arbeit beleuchtet vollautomatisiert erlassene Verwaltungsakte in AO, VwVfG und SGB X. Neben einer Begriffsklärung und Abgrenzung des Rechtsinstituts werden ein verfassungs-, verfahrens- und unionsrechtlicher Rechtsrahmen der Automatisierung herausgearbeitet und daraus konkrete Umsetzungsanforderungen formuliert. Zugleich wird eine differenzierte Maßstabsbildung bzgl. eines zulässigen Einsatzes selbstlernender Algorithmen sowie einer algorithmischen Wahrnehmbarkeit von administrativen Letztentscheidungsspielräumen entwickelt.
Aktualisiert: 2023-06-24
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Die Arbeit beleuchtet vollautomatisiert erlassene Verwaltungsakte in AO, VwVfG und SGB X. Neben einer Begriffsklärung und Abgrenzung des Rechtsinstituts werden ein verfassungs-, verfahrens- und unionsrechtlicher Rechtsrahmen der Automatisierung herausgearbeitet und daraus konkrete Umsetzungsanforderungen formuliert. Zugleich wird eine differenzierte Maßstabsbildung bzgl. eines zulässigen Einsatzes selbstlernender Algorithmen sowie einer algorithmischen Wahrnehmbarkeit von administrativen Letztentscheidungsspielräumen entwickelt.
Aktualisiert: 2023-06-24
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Aktualisiert: 2023-06-24
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Aktualisiert: 2023-06-24
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