Aktualisiert: 2023-05-17
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Aktualisiert: 2023-05-16
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Mit Wirkung vom 01.07.2014 schuf der deutsche Gesetzgeber eine neue Möglichkeit, Arbeitnehmer im Rentenalter zu beschäftigen. § 41 S. 3 SGB VI ermöglicht es, den durch die Vereinbarung einer Altersgrenze gesetzten Beendigungszeitpunkt hinauszuschieben. Das kann gegebenenfalls auch mehrfach geschehen. Im Jahr 2018 bestätigte der EuGH die unionsrechtliche Zulässigkeit der Hinausschiebensmöglichkeit. In der nationalrechtlichen Literatur stritt man jedoch darüber, wie die Hinausschiebensvereinbarung befristungsrechtlich einzuordnen ist.
Der Autor greift diese Streitfrage auf und ordnet die Befristungsmöglichkeit rechtlich ein. Dazu wird der Fokus zunächst vor allem auf die Systeme der Sachgrund- und der sachgrundlosen Befristung gelegt. Sodann führt der Autor in das Institut der unselbständigen Befristung ein und untersucht unterschiedliche unselbständige Befristungstatbestände. Zudem wird im Rahmen eines Exkurses ein Blick auf das Beamtenrecht geworfen, das ein Hinausschieben des Pensionseintritts erlaubt.
Neben der dogmatischen Einordnung der Hinausschiebensmöglichkeit wird hinterfragt, welche Auswirkungen diese auf die zeitliche und zahlenmäßige Verwendungsmöglichkeit der Befristungsvorschrift, auf die Voraussetzungen des § 41 S. 3 SGB VI und das Verhältnis der Norm zum TzBfG hat. Zudem wird zur streitigen Frage Stellung genommen, ob im Rahmen des Hinausschiebens die Arbeitsbedingungen einvernehmlich geändert werden dürfen.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Mit Wirkung vom 01.07.2014 schuf der deutsche Gesetzgeber eine neue Möglichkeit, Arbeitnehmer im Rentenalter zu beschäftigen. § 41 S. 3 SGB VI ermöglicht es, den durch die Vereinbarung einer Altersgrenze gesetzten Beendigungszeitpunkt hinauszuschieben. Das kann gegebenenfalls auch mehrfach geschehen. Im Jahr 2018 bestätigte der EuGH die unionsrechtliche Zulässigkeit der Hinausschiebensmöglichkeit. In der nationalrechtlichen Literatur stritt man jedoch darüber, wie die Hinausschiebensvereinbarung befristungsrechtlich einzuordnen ist.
Der Autor greift diese Streitfrage auf und ordnet die Befristungsmöglichkeit rechtlich ein. Dazu wird der Fokus zunächst vor allem auf die Systeme der Sachgrund- und der sachgrundlosen Befristung gelegt. Sodann führt der Autor in das Institut der unselbständigen Befristung ein und untersucht unterschiedliche unselbständige Befristungstatbestände. Zudem wird im Rahmen eines Exkurses ein Blick auf das Beamtenrecht geworfen, das ein Hinausschieben des Pensionseintritts erlaubt.
Neben der dogmatischen Einordnung der Hinausschiebensmöglichkeit wird hinterfragt, welche Auswirkungen diese auf die zeitliche und zahlenmäßige Verwendungsmöglichkeit der Befristungsvorschrift, auf die Voraussetzungen des § 41 S. 3 SGB VI und das Verhältnis der Norm zum TzBfG hat. Zudem wird zur streitigen Frage Stellung genommen, ob im Rahmen des Hinausschiebens die Arbeitsbedingungen einvernehmlich geändert werden dürfen.
Aktualisiert: 2023-04-17
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Aktualisiert: 2023-04-12
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Der aus der Gerichtspraxis geschriebene Handkommentar zeichnet sich durch eine interessenneutrale Darstellung aller praxisrelevanten Probleme aus. Eine straffe Systematisierung unter besonderer Berücksichtigung von Beweislastfragen und unterstützt durch integrierte Formulierungsmuster und Gestaltungsvorschläge steigert den Praxisbezug. Fragen der Prozesstaktik sind immer mitberücksichtigt.
Die 7. Auflage bringt den Handkommentar auf den aktuellen Stand:
Brexit-Steuerbegleitgesetz mit Auswirkungen auf die Kündigung von Risikoträgern im Bank- und Finanzwesen
Qualifizierungschancengesetz – Verkürzung der Beschäftigungsdauer mit Auswirkung auf Kündigungsfristen
Neueste Rechtsprechung des BAG, der Instanzgerichte und des EuGH, z.B. die wichtigen aktuellen BAG-Urteile zum Sachverhalts- und Beweisverwertungsverbot, zum Kündigungsschutz bei Massenentlassungen (AirBerlin) und zur Befristung von Arbeitsverhältnissen mit rentennahen Arbeitnehmer/innen
Ein weiterer Vorteil:
Kommentiert sind auch kündigungsrelevante Vorschriften aus Nebengesetzen
Herausragende Autorinnen und Autoren
Dr. Annett Böhm, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Dr. Frauke Denecke, Rechtsanwältin und Mediatorin, Burkhard Fabritius, MBA, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Inken Gallner, Vorsitzende Richterin am Bundesarbeitsgericht, Ministerialdirektorin a. D., Jan Gieseler, Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Strafrecht, Dr. Meike Kuckuk, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Dr. Hans-Jochem Mayer, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Wilhelm Mestwerdt, Präsident des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen, Prof. Dr. Stefan Nägele, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, Dr. Anja Nägele-Berkner, Richterin am Arbeitsgericht, Dr. Stephan Osnabrügge, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Sportrecht, Gerhard Pfeiffer, Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Bernd Spengler, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Claudia Wemheuer, Richterin am Bundesarbeitsgericht, Ralf Zimmermann, Richter am Bundesarbeitsgericht
Aktualisiert: 2023-04-04
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Aktualisiert: 2023-04-16
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Zum Werk
Das Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverhältnisse hat erhebliche Auswirkungen auf das Arbeitsleben. Besonders intensiv wird in der Öffentlichkeit der im Gesetz geregelte Anspruch auf Verkürzung der persönlichen Arbeitszeit diskutiert. Hierzu liegt mittlerweile eine umfangreiche Rechtsprechung der Instanzgerichte sowie des Bundesarbeitsgerichts vor. Der im Gesetz geregelte Teilzeitanspruch hat dadurch deutlichere Konturen gewonnen.
Das gleiche gilt für die im Gesetz geregelten Gleichbehandlungsgebote für in Teilzeit und befristet beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie zu offenen Fragen des Befristungsrechts.
Vorteile auf einen Blickaktuelle EuGH-und BAG-Rechtsprechungaus der Praxis für die Praxisverlässlicher Berater in der Fallbearbeitung
Zur Neuauflage
In der Neuauflage werden die gesetzlichen Neuregelungen zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts, insbesondere zur Brückenteilzeit, erläutert und eingeordnet.
Ferner ist eine Fülle an Rechtsprechung des EuGH, des BAG und der Landesarbeitsgerichte insbesondere zum Befristungsrecht ergangen, die in der Neuauflage enthalten sind.
Neuere Entwicklungen zur Behandlung von Urlaubsansprüchen bei einem Wechsel aus Vollzeit in Teilzeit werden erörtert.
Der Kommentar gibt auch in der Neuauflage in der Praxis ein zuverlässiges Werkzeug an die Hand. Besonderer Wert wird daher auf die Darstellung und Erläuterung der höchstrichterlichen Rechtsprechung gelegt.
Zielgruppe
Für Anwaltschaft, Justiz, Personalverantwortliche in Betrieben und Unternehmen, Betriebsratsgremien, Gewerkschaften, Hochschulen.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Richter aller Instanzen zeigen den Weg
Der "HaKo" zum Kündigungsschutzrecht ist zum Markenzeichen in Anwalt- und Richterschaft geworden. Erfahrene Arbeitsrechtler schreiben auf der Basis der höchstrichterlichen Rechtsprechung. Eine straffe Systematisierung gewährleistet den schnellen Zugriff auf die praxisrelevanten Probleme. Durch seine im besten Sinne interessenneutrale Kommentierung eignet er sich hervorragend für Praktiker auf Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite.
Die Vorteile
In einem Band: Fundiert und praxisnah kommentiert sind neben dem KSchG alle weiteren relevanten kündigungsschutzrechtlichen Vorschriften vom AGG über das BGB bis zum PflegeZG, SGB IX und TzBfG
Durchgängig kommentiert: Fragen der Prozesstaktik, der Beweislast und der abgestuften Vortragslast insbesondere bei Prognoseentscheidungen
Besonders praxisnah: Zahlreiche Beispiele, Formulierungsmuster und Gebührenhinweise
Die 6. Auflage des HaKo-KSchR
wurde nochmals erweitert: Kommentiert ist jetzt auch der für Berufsausbildungsverhältnisse geltende Sonderkündigungsschutz nach § 22 BBiG und der für den Immissionsschutzbeauftragten geltende Sonderkündigungsschutz nach § 58 BImSchG sowie der § 103 BetrVG. Das FPfZG wird im Rahmen des PflegeZG berücksichtigt.
Topaktueller Stand
Die Neuauflage berücksichtigt bereits die grundlegenden Änderungen durch das neue Teilhaberecht (SGB IX) sowie das neue MuSchG in der ab 1.1.2018 geltenden Fassung, ebenso die Novellen zum PflegeZG und BEEG.
Die umfangreiche neue Rechtsprechung
des Bundesarbeitsgerichts, der Instanzgerichte und des EuGH ist durchgängig kommentiert, so die Entscheidungen des BAG
zur krankheitsbedingten Kündigung und BEM
zur Frage nachträglicher Mitteilungspflichten gegenüber dem Betriebsrat bei wesentlicher Änderung des Sachverhalts
zur Wochenfrist gem. § 102 BetrVG
zum Maßstab des Rechtsmissbrauchs bei Befristungsketten
oder die Entscheidungen des EuGH
zur Kündigung eines Arbeitnehmers wegen vorübergehender Arbeitsunfähigkeit auf unbestimmte Zeit nach einem Arbeitsunfall/Behindertenbegriff und Diskriminierung (Daouidi)
zum verstärkten Schutz bei Entlassung von Arbeitnehmern mit Behinderungen (Milkova)
zur Diskriminierung wegen der Religion oder Weltanschauung – islamisches Kopftuch – Entlassung nach Kundenbeschwerde (Bougnaoui und ADDH)
Herausgeber und Autoren
sind ausgewiesene Kenner der Arbeitsgerichtsbarkeit und der Anwaltschaft:
Dr. Annett Böhm, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Bad Schwartau/Lübeck | Dr. Frauke Denecke, Rechtsanwältin und Mediatorin, Frankfurt a.M. | Burkhard Fabritius, MBA, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Hamburg | Inken Gallner, Vorsitzende Richterin am Bundesarbeitsgericht, Erfurt, Ministerialdirektorin a.D. | Jan Gieseler, Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Strafrecht, Tauberbischofsheim | Dr. Meike Kuckuk, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Stuttgart | Dr. Hans-Jochem Mayer, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Bühl | Wilhelm Mestwerdt, Präsident des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen | Prof. Dr. Stefan Nägele, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Stuttgart | Dr. Anja Nägele-Berkner, Richterin am AG Heilbronn | Dr. Stephan Osnabrügge, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Bonn | Gerhard Pfeiffer, Vorsitzender Richter am LAG Baden-Württemberg, Stuttgart | Bernd Spengler, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Würzburg | Claudia Wemheuer, Richterin am Bundesarbeitsgericht, Erfurt | Ralf Zimmermann, Richter am Bundesarbeitsgericht, Erfurt
Aktualisiert: 2020-11-12
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Unter Berücksichtigung des europarechtlichen Hintergrundes, insbesondere der Richtlinie 1999/70/EG, befasst sich die Autorin rechtsvergleichend mit den Möglichkeiten und Grenzen der Befristung von Arbeitsverhältnissen in Deutschland und Frankreich. Dargestellt werden u.a. Befristungsgründe, Mehrfachbefristung und Folgen unwirksamer Befristung.
Aktualisiert: 2020-09-01
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Aktualisiert: 2019-02-11
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Zum Werk
Das Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverhältnisse (Teilzeit- und Befristungsgesetz - TzBfG) hat erhebliche Auswirkungen auf das Arbeitsleben. Besonders intensiv wird in der Öffentlichkeit der im Gesetz geregelte Anspruch auf Verkürzung der persönlichen Arbeitszeit diskutiert. Hierzu liegt mittlerweile eine umfangreiche Rechtsprechung der Instanzgerichte sowie des Bundesarbeitsgerichts vor. Der im Gesetz geregelte Teilzeitanspruch hat dadurch deutlichere Konturen gewonnen.
Das gleiche gilt für die im Gesetz geregelten Gleichbehandlungsgebote für in Teilzeit und befristet beschäftigte Arbeitnehmer.
Auch zu offenen Fragen des im Gesetz geregelten Befristungsrechts liegt mittlerweile eine Reihe höchstrichterlicher Entscheidungen vor. Präzise und zuverlässig erläutert der Kommentar das TzBfG und gibt praxisorientiert Auskunft über die einschlägige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, auf der eine Vielzahl von Regelungen beruht.
Das Werk ist unentbehrlich für die betriebliche Praxis sowie für Rechtsanwälte und Richter.
Vorteile auf einen Blick
- aktuelle EuGH-Rechtsprechung
- mit Änderungen durch den Vertrag von Lissabon und die Grundrechtecharta
Zur Neuauflage
Die Neuauflage bringt die Kommentierung auf den neuesten Stand und behandelt insbesondere die im Teilzeitrecht zum 1. Januar 2015 in Kraft getretenen neuen gesetzlichen Regelungen des Familienpflegezeitgesetzes. Hierdurch wird ein neuer Teilzeitanspruch begründet.
Auch wird eine Fülle neuer Gerichtsentscheidungen insbesondere des EuGH und des BAG berücksichtigt:
- Einführung eines neuen Prüfungskonzepts für Sachgrundbefristungen durch das BAG (Grundlage Kücük)
- seit dem 1.7.2014 gilt ein neuer § 41 S. 3 SGB VI zur Hinausschiebung der Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei einer auf die Regelaltersgrenze bezogenen Befristung
- Präzisierung der Rechtsprechung zur rechtsmissbräuchlichen Nutzung sachgrundloser Befristungen
- Konkretisierung der Anforderungen an den allgemeinen Teilzeitanspruch
- Fragen der rechtsmissbräuchlichen Ausnutzung des Teilzeitanspruchs zur Neuverteilung der Arbeitszeit
- Flexibilisierung der Arbeitszeit unter Berücksichtigung von Gestaltungsmöglichkeiten für die Praxis
- neuere Entwicklungen zur Behandlung von Urlaubsansprüchen bei einem Wechsel aus Vollzeit in Teilzeit
Der Kommentar möchte auch in der Neuauflage dem Praktiker ein zuverlässiges Werkzeug an die Hand geben. Besonderer Wert wird daher auf die Darstellung und Erläuterung der höchstrichterlichen Rechtsprechung gelegt.
Zielgruppe
Für Rechtsanwälte, Arbeitsrichter, Personalverantwortliche in Betrieben und Unternehmen, Betriebsräte, Gewerkschaften, Hochschulen.
Aktualisiert: 2021-05-19
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Unter Berücksichtigung des europarechtlichen Hintergrundes, insbesondere der Richtlinie 1999/70/EG, befasst sich die Autorin rechtsvergleichend mit den Möglichkeiten und Grenzen der Befristung von Arbeitsverhältnissen in Deutschland und Frankreich. Dargestellt werden u.a. Befristungsgründe, Mehrfachbefristung und Folgen unwirksamer Befristung.
Aktualisiert: 2019-12-19
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