Die Begriffe Täterschaft und Teilnahme werden nach ganz herrschender Meinung anhand des Kriteriums "Tatherrschaft" voneinander abgegrenzt. Da eine Person nicht zugleich "frei" und "beherrscht" sein kann, rückt über den Begriff der (Tat-)Herrschaft der Begriff der Freiheit ins Zentrum der Fragestellung. Der klassischen Täterlehre liegt eine individualistische Freiheitskonzeption zugrunde, wie sie sich aus der Verantwortungskonzeption des Strafgesetzbuches ableiten lässt (§§ 17, 19-21, 35 StGB). Erteilt ein an der Spitze einer hierarchischen Organisation stehendes Leitungsorgan die Anweisung, eine Straftat zu begehen, und wird diese durch ein schuldhaft handelndes Organ ausgeführt, dann ist der die Straftat anordnende Hintermann Teilnehmer an der vom Ausführungsorgan täterschaftlich begangenen Tat. Entgegen diesem Zurechnungsergebnis wird aber von der Rechtsprechung und der ganz herrschenden Lehre versucht, die Täterschaft des sogenannten Schreibtischtäters zu begründen.
Zielsetzung der Arbeit ist es, das darin zum Ausdruck gebrachte Vorverständnis der ganz herrschenden Meinung in der Strafrechtsdogmatik zu hinterfragen und es begrifflich zu klären. Im Ergebnis führt dies zur Aufgabe des individualistischen Freiheitsverständnisses und zur Einführung eines neuen Subjektverständnisses in die Strafrechtsdogmatik durch Begründung einer sozialen Tatherrschaftslehre.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Begriffe Täterschaft und Teilnahme werden nach ganz herrschender Meinung anhand des Kriteriums "Tatherrschaft" voneinander abgegrenzt. Da eine Person nicht zugleich "frei" und "beherrscht" sein kann, rückt über den Begriff der (Tat-)Herrschaft der Begriff der Freiheit ins Zentrum der Fragestellung. Der klassischen Täterlehre liegt eine individualistische Freiheitskonzeption zugrunde, wie sie sich aus der Verantwortungskonzeption des Strafgesetzbuches ableiten lässt (§§ 17, 19-21, 35 StGB). Erteilt ein an der Spitze einer hierarchischen Organisation stehendes Leitungsorgan die Anweisung, eine Straftat zu begehen, und wird diese durch ein schuldhaft handelndes Organ ausgeführt, dann ist der die Straftat anordnende Hintermann Teilnehmer an der vom Ausführungsorgan täterschaftlich begangenen Tat. Entgegen diesem Zurechnungsergebnis wird aber von der Rechtsprechung und der ganz herrschenden Lehre versucht, die Täterschaft des sogenannten Schreibtischtäters zu begründen.
Zielsetzung der Arbeit ist es, das darin zum Ausdruck gebrachte Vorverständnis der ganz herrschenden Meinung in der Strafrechtsdogmatik zu hinterfragen und es begrifflich zu klären. Im Ergebnis führt dies zur Aufgabe des individualistischen Freiheitsverständnisses und zur Einführung eines neuen Subjektverständnisses in die Strafrechtsdogmatik durch Begründung einer sozialen Tatherrschaftslehre.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Die Begriffe Täterschaft und Teilnahme werden nach ganz herrschender Meinung anhand des Kriteriums "Tatherrschaft" voneinander abgegrenzt. Da eine Person nicht zugleich "frei" und "beherrscht" sein kann, rückt über den Begriff der (Tat-)Herrschaft der Begriff der Freiheit ins Zentrum der Fragestellung. Der klassischen Täterlehre liegt eine individualistische Freiheitskonzeption zugrunde, wie sie sich aus der Verantwortungskonzeption des Strafgesetzbuches ableiten lässt (§§ 17, 19-21, 35 StGB). Erteilt ein an der Spitze einer hierarchischen Organisation stehendes Leitungsorgan die Anweisung, eine Straftat zu begehen, und wird diese durch ein schuldhaft handelndes Organ ausgeführt, dann ist der die Straftat anordnende Hintermann Teilnehmer an der vom Ausführungsorgan täterschaftlich begangenen Tat. Entgegen diesem Zurechnungsergebnis wird aber von der Rechtsprechung und der ganz herrschenden Lehre versucht, die Täterschaft des sogenannten Schreibtischtäters zu begründen.
Zielsetzung der Arbeit ist es, das darin zum Ausdruck gebrachte Vorverständnis der ganz herrschenden Meinung in der Strafrechtsdogmatik zu hinterfragen und es begrifflich zu klären. Im Ergebnis führt dies zur Aufgabe des individualistischen Freiheitsverständnisses und zur Einführung eines neuen Subjektverständnisses in die Strafrechtsdogmatik durch Begründung einer sozialen Tatherrschaftslehre.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Seit dem Prozess gegen Adolf Eichmann ist vielen Menschen der Typus des Schreibtischtäters vertraut, der nicht selbst mordet und quält, aber dafür die Voraussetzungen schuf. Viel weniger bekannt sind die juristischen Schreibtischtäter aus der NS-Zeit. Wer wissen will, was sie taten und warum es ihnen nach dem zweiten Weltkrieg gelang, in der Bundesrepublik ihre Karrieren oft bruchlos fortzusetzen, der findet Antworten in diesem Buch.
Diese Männer stammten fast alle aus der oberen Mittelschicht oder dem Großbürgertum. Sie verfügten über untadelige Manieren und verstanden es brillant, auf der Klaviatur des Rechts zu spielen. Das nutzten sie in der NS-Zeit, um menschenverachtende Gesetze zu entwerfen, krasse Unrechtsurteile zu fällen oder die juristische Literatur mit scharfmacherischen Aufsätzen zu »bereichern«.
In der Bundesrepublik gelang es ihnen mit dem gleichen Fundus an juristischer Auslegungskunst, ihre früheren Taten verschwinden zu lassen oder, wenn es gar nicht anders ging, kleinzureden.
Das konnten sie, wie dieses Buch an vielen Beispielen zeigt, aber nur deshalb mit Erfolg tun, weil es ihnen gelang, eine Menge Fürsprecher, ob wissend oder unwissend, zu mobilisieren, die sie deckten.
Der Autor Helmut Kramer ist dank seiner langjährigen Forschungsarbeit einer der besten Kenner dieser Zusammenhänge. Sein Buch zeigt erneut, wie wichtig es auch für heutige und künftige Generationen von Juristinnen und Juristen ist, bzw. sein wird, sich rechtshistorische Zusammenhänge zu vergegenwärtigen, dies umso mehr, als nunmehr auch die juristische Ausbildung gehalten ist, die Rolle dieser Erfüllungsgehilfen des NS-Staates zu thematisieren.
Uwe Boysen
Aktualisiert: 2023-03-30
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Freunde und Feinde sucht man sich aus, die Familie schickt der Teufel.
Eine Mutter treibt ihre Tochter in die Obdachlosigkeit, ein Bruder tötet den anderen, und alle wollen erben. Doch es gibt auch den Bruder, der um das Leben seiner Schwester kämpft, und die Zwillinge, die gemeinsam einen Gott hereinlegen. Sieben Autoren erzählen von mysteriösen Unfällen, Familienstreitigkeiten, unglücklichen Ehen und fragwürdigen Rollenbildern.
In neunzehn unterhaltsamen Kurzgeschichten gehen die Heilbronner Schreibtischtäter dem Phänomen der Familienbande auf den Grund und enthüllen, dass selbst der Teufel Familie hat.
Aktualisiert: 2020-02-15
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Kriegspropaganda ist nichts Neues. Doch sie hat weltweit eine neue Qualität und Dimension angenommen. Wir leben in einer Zeit permanenter Kriege. Doch kein Krieg bricht unvermittelt aus. Kriege haben einen medialen Vorlauf: Bevölkerungen werden systematisch
bearbeitet, man konstruiert bedrohliche Szenarien, dreht an Eskalationsspiralen und erzeugt Feindbilder. Am Ende erscheint der Einsatz militärischer Gewalt als plausible ultima ratio. Ulrich Teusch untersucht die aktuellen Propagandastrategien und geht der Frage nach,
von welchen wahren Interessen die "Kriegsverkäufer" in Politik, Wirtschaft, Militär und Medien angetrieben werden.
Aktualisiert: 2019-04-25
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Die Grenzen zwischen Krieg und Frieden werden immer poröser: Wirtschaftskriege, Cyberkriege, hybride Kriege, Propagandakriege. Krieg ist, global betrachtet, zu einem Normalzustand geworden. Wir leben in Zeiten des permanenten Krieges.
Krieg geht stets mit Kriegspropaganda einher. Ulrich Teusch seziert in diesem Buch aktuelle und historische Propagandastrategien und beleuchtet die Interessen der Kriegsverkäufer in Politik, Wirtschaft, Militär und Medien. Die gute Nachricht: So bedrohlich Kriegspropaganda nach wie vor ist - sie hat den Zenit ihrer Leistungsfähigkeit überschritten. Sie stößt immer öfter an Grenzen. Das eröffnet allen, die für eine friedliche und freie Welt streiten, große Chancen.
Aktualisiert: 2019-09-26
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Der vorliegende Band behandelt unter anderem das Vehältnis von deutschem Strafrecht und Völerstrafrecht. Außerdem wir auf die Individuelle Verantwortung sowie die individuelle Verantwortlichkeit staatlicher Leitungsorgane eingegangen. Desweiteren wird die mittelbare individuelle Verantwortung sogenannter "Schreibtischtäter" ausführlich diskutiert.
Aktualisiert: 2022-01-20
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Der Gärtner ist nicht immer der Mörder. Es sind die Autoren, die bestimmen wer leben oder sterben soll. Der Krimi-Mörder ist somit immer nur der Auftragskiller des Autors, die Schreiber also Schreibtischtäter. In 'Mörder leben länger', sind die Autoren aufgerufen, den schmutzigen Job selbst auszuführen, und keinen Protagonisten vorzuschieben. Jede Geschichte beginnt mit einem Rezept, vielleicht mit einem Henkersmahl für das Opfer.
Freuen Sie sich auf die witzigen, makaberen, satirisch verfassten, hinterfotzigen, komödiantischen und schauderhaften Mordgeschichten namhafter Autorinnen und Autoren:
Bernhard Ganter, Tatjana Kerschbaumer, Raphaela Hinterberger, Georg Maier, (Iberlbühne), Thea Derado, Rena Larf, Alfons Schweiggert, Helmut Ruge, Franz Eder (Karikaturist)
Aktualisiert: 2020-02-07
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Die Begriffe Täterschaft und Teilnahme werden nach ganz herrschender Meinung anhand des Kriteriums "Tatherrschaft" voneinander abgegrenzt. Da eine Person nicht zugleich "frei" und "beherrscht" sein kann, rückt über den Begriff der (Tat-)Herrschaft der Begriff der Freiheit ins Zentrum der Fragestellung. Der klassischen Täterlehre liegt eine individualistische Freiheitskonzeption zugrunde, wie sie sich aus der Verantwortungskonzeption des Strafgesetzbuches ableiten lässt (§§ 17, 19-21, 35 StGB). Erteilt ein an der Spitze einer hierarchischen Organisation stehendes Leitungsorgan die Anweisung, eine Straftat zu begehen, und wird diese durch ein schuldhaft handelndes Organ ausgeführt, dann ist der die Straftat anordnende Hintermann Teilnehmer an der vom Ausführungsorgan täterschaftlich begangenen Tat. Entgegen diesem Zurechnungsergebnis wird aber von der Rechtsprechung und der ganz herrschenden Lehre versucht, die Täterschaft des sogenannten Schreibtischtäters zu begründen.
Zielsetzung der Arbeit ist es, das darin zum Ausdruck gebrachte Vorverständnis der ganz herrschenden Meinung in der Strafrechtsdogmatik zu hinterfragen und es begrifflich zu klären. Im Ergebnis führt dies zur Aufgabe des individualistischen Freiheitsverständnisses und zur Einführung eines neuen Subjektverständnisses in die Strafrechtsdogmatik durch Begründung einer sozialen Tatherrschaftslehre.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Wer sich der Geschichte nicht erinnert, ist verurteilt, sie ein zweites Mal zu durchleben. Denken wir daran, wenn wir dieses Buch lesen.“ Michael Fürst, Vorsitzender des Landesverbandes der jüdischen Gemeinden in Niedersachsen „Das Verhältnis zwischen Juden und Nichtjuden in Stadtoldendorf wird, von Betroffenen und Zeitzeugen gleichermaßen, bis zum Zeitpunkt der Machtübernahme der Nazis als harmonisch beschrieben. Aber auch in Stadtoldendorf hatten die Nazis breiten Rückhalt. Historische Akten der Stadtverwaltung zeigen in erschreckender Weise, wie die Beamten zu Schreibtischtätern wurden. In akribischer Anwendung der geltenden Gesetze vollzogen sie den Ausschluß der jüdischen Einwohner aus dem öffentlichen Leben und die später folgende Deportation. Dabei waren die Opfer den Tätern nicht unbekannt, nicht selten hatte man gar die Schulbank miteinander geteilt. Die Kurzbiographien von 123 ehemaligen jüdischen Einwohnern wurden in diesem Buch in den Vordergrund gerückt, um ein Bewußtsein dafür zu schaffen, wer diese Menschen waren, deren Weg in die Emigration oder in die Gaskammern vor unserer Haustür begann.“ Christoph Ernesti
Aktualisiert: 2022-03-17
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