Langfristige Stromlieferverträge (Power Purchase Agreements, PPAs) sind ein etabliertes Modell zur Projektfinanzierung im US-Energiesektor. Durch die zunehmende Marktintegration der Erneuerbaren ist dieses Vertragsmodell auch in Deutschland vermehrt anzutreffen. Die Autorin analysiert erstmals anhand eines detaillierten Rechtsvergleiches, welche rechtlichen Rahmenbedingungen die Verbreitung von PPAs auf Großhandels- und Endkundenebene in beiden Ländern fördern bzw. behindern. Gleichzeitig wird das US-amerikanische Energierecht ausführlich beleuchtet. Ein besonderes Augenmerk liegt auf der zentralen Frage der Preisgestaltung und -anpassung. Durch die Energiekrise ist die Thematik hochaktuell, sodass die Arbeit auch als Praxisleitfaden dienen kann.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Langfristige Stromlieferverträge (Power Purchase Agreements, PPAs) sind ein etabliertes Modell zur Projektfinanzierung im US-Energiesektor. Durch die zunehmende Marktintegration der Erneuerbaren ist dieses Vertragsmodell auch in Deutschland vermehrt anzutreffen. Die Autorin analysiert erstmals anhand eines detaillierten Rechtsvergleiches, welche rechtlichen Rahmenbedingungen die Verbreitung von PPAs auf Großhandels- und Endkundenebene in beiden Ländern fördern bzw. behindern. Gleichzeitig wird das US-amerikanische Energierecht ausführlich beleuchtet. Ein besonderes Augenmerk liegt auf der zentralen Frage der Preisgestaltung und -anpassung. Durch die Energiekrise ist die Thematik hochaktuell, sodass die Arbeit auch als Praxisleitfaden dienen kann.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Katharina Jost untersucht die Dogmatik des Sicherungsvertrags, den sie als nicht geregelten Schuldvertragstypus begreift. Unter den Leitaspekten des Akzessorietätsersatzes und des Schutzes vor unberechtigter Inanspruchnahme analysiert sie unter anderem die Beziehung von Forderung, Sicherheit und Sicherungsvertrag, erörtert aktuelle Entwicklungen im Kreditsicherungsrecht, etwa das Risikobegrenzungsgesetz, und entwickelt für das Problem weiter formularmäßiger Zweckerklärung einen neuen Lösungsansatz.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Langfristige Stromlieferverträge (Power Purchase Agreements, PPAs) sind ein etabliertes Modell zur Projektfinanzierung im US-Energiesektor. Durch die zunehmende Marktintegration der Erneuerbaren ist dieses Vertragsmodell auch in Deutschland vermehrt anzutreffen. Die Autorin analysiert erstmals anhand eines detaillierten Rechtsvergleiches, welche rechtlichen Rahmenbedingungen die Verbreitung von PPAs auf Großhandels- und Endkundenebene in beiden Ländern fördern bzw. behindern. Gleichzeitig wird das US-amerikanische Energierecht ausführlich beleuchtet. Ein besonderes Augenmerk liegt auf der zentralen Frage der Preisgestaltung und -anpassung. Durch die Energiekrise ist die Thematik hochaktuell, sodass die Arbeit auch als Praxisleitfaden dienen kann.
Aktualisiert: 2023-06-01
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Langfristige Stromlieferverträge (Power Purchase Agreements, PPAs) sind ein etabliertes Modell zur Projektfinanzierung im US-Energiesektor. Durch die zunehmende Marktintegration der Erneuerbaren ist dieses Vertragsmodell auch in Deutschland vermehrt anzutreffen. Die Autorin analysiert erstmals anhand eines detaillierten Rechtsvergleiches, welche rechtlichen Rahmenbedingungen die Verbreitung von PPAs auf Großhandels- und Endkundenebene in beiden Ländern fördern bzw. behindern. Gleichzeitig wird das US-amerikanische Energierecht ausführlich beleuchtet. Ein besonderes Augenmerk liegt auf der zentralen Frage der Preisgestaltung und -anpassung. Durch die Energiekrise ist die Thematik hochaktuell, sodass die Arbeit auch als Praxisleitfaden dienen kann.
Aktualisiert: 2023-05-25
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Langfristige Stromlieferverträge (Power Purchase Agreements, PPAs) sind ein etabliertes Modell zur Projektfinanzierung im US-Energiesektor. Durch die zunehmende Marktintegration der Erneuerbaren ist dieses Vertragsmodell auch in Deutschland vermehrt anzutreffen. Die Autorin analysiert erstmals anhand eines detaillierten Rechtsvergleiches, welche rechtlichen Rahmenbedingungen die Verbreitung von PPAs auf Großhandels- und Endkundenebene in beiden Ländern fördern bzw. behindern. Gleichzeitig wird das US-amerikanische Energierecht ausführlich beleuchtet. Ein besonderes Augenmerk liegt auf der zentralen Frage der Preisgestaltung und -anpassung. Durch die Energiekrise ist die Thematik hochaktuell, sodass die Arbeit auch als Praxisleitfaden dienen kann.
Aktualisiert: 2023-05-25
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Katharina Jost untersucht die Dogmatik des Sicherungsvertrags, den sie als nicht geregelten Schuldvertragstypus begreift. Unter den Leitaspekten des Akzessorietätsersatzes und des Schutzes vor unberechtigter Inanspruchnahme analysiert sie unter anderem die Beziehung von Forderung, Sicherheit und Sicherungsvertrag, erörtert aktuelle Entwicklungen im Kreditsicherungsrecht, etwa das Risikobegrenzungsgesetz, und entwickelt für das Problem weiter formularmäßiger Zweckerklärung einen neuen Lösungsansatz.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Katharina Jost untersucht die Dogmatik des Sicherungsvertrags, den sie als nicht geregelten Schuldvertragstypus begreift. Unter den Leitaspekten des Akzessorietätsersatzes und des Schutzes vor unberechtigter Inanspruchnahme analysiert sie unter anderem die Beziehung von Forderung, Sicherheit und Sicherungsvertrag, erörtert aktuelle Entwicklungen im Kreditsicherungsrecht, etwa das Risikobegrenzungsgesetz, und entwickelt für das Problem weiter formularmäßiger Zweckerklärung einen neuen Lösungsansatz.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Katharina Jost untersucht die Dogmatik des Sicherungsvertrags, den sie als nicht geregelten Schuldvertragstypus begreift. Unter den Leitaspekten des Akzessorietätsersatzes und des Schutzes vor unberechtigter Inanspruchnahme analysiert sie unter anderem die Beziehung von Forderung, Sicherheit und Sicherungsvertrag, erörtert aktuelle Entwicklungen im Kreditsicherungsrecht, etwa das Risikobegrenzungsgesetz, und entwickelt für das Problem weiter formularmäßiger Zweckerklärung einen neuen Lösungsansatz.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Aktualisiert: 2020-01-15
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Die Schenkung gehört nach deutschem Sachrecht zu den Schuldverträgen. Andere europäische Rechtsordnungen hingegen sehen die Schenkung nicht als typischen Schuldvertrag. Da Art. 36 EGBGB die neuartige Pflicht zur einheitlichen europäischen Auslegung festschreibt, stellt sich nun für das deutsche Internationale Privatrecht die Frage, ob die Regeln für Schuldverträge auch für die Schenkung gelten. Die Abhandlung arbeitet die Methode für die europäisch-einheitliche Qualifikation im Internationalen Schuldvertragsrecht heraus und untersucht, ob die für Schuldverträge geltenden Regeln des Internationalen Privatrechts auch auf die Schenkung anzuwenden sind. Die Qualifikation der Schenkung wird in dieser europäischen Dimension neu konturiert.
Aktualisiert: 2019-12-19
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Die Arbeit beschäftigt sich mit einer heftig umstrittenen Grundfrage des internationalen Schuldvertragsrechts. Bis zum Inkrafttreten des IPR-Neuregelungsgesetzes herrschte Unklarheit über den sachlichen Anwendungsbereich des Vertragsstatuts. Nunmehr wird in den Artikeln 27 Absatz 4 und 31 EGGDB klargestellt, daß das Zustandekommen sowohl der Rechtswahlvereinbarung als auch des Schuldvertrages dem Vertragsstatut untersteht. Die Arbeit behandelt die sich aus der Anwendung dieses Rechts ergebenden Probleme und versucht, die in Artikel 31 EGBGB angesprochene Abgrenzung zwischen «Zustandekommen» und «Wirksamkeit» des Vertrages vorzunehmen. Daneben wird die kontrovers diskutierte Frage untersucht, in welchen Fällen es nicht gerechtfertigt erscheint, die Zustimmung einer Partei zum Vertrag nach dem Vertragsstatut zu bestimmen (Artikel 31 Absatz 2 EGBGB). Es werden Fallgruppen für Situationen entwickelt, unter denen sich eine Partei auf das Recht ihres gewöhnlichen Aufenthaltsortes berufen kann.
Aktualisiert: 2019-12-19
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Nachträgliche und bedingte Rechtswahl führen zu erheblichen Schwierigkeiten bei der Berücksichtigung von dem unter ursprünglichem Vertragsstatut erworbenen Rechten. Nicht zuletzt aus diesem Grunde war und ist die nachträgliche/ bedingte Rechtswahl umstritten. Die Abhandlung untersucht die in Artikel 3 Absatz 2 EVÜ zugelassene nachträgliche Rechtswahl und ihre Folgen unter be- sonderer Berücksichtigung der Rechtspraxis in England, Frankreich, Dänemark und Deutschland. Die Anwendung des Artikels 3 Absatz 2 EVÜ wird durch verschiedene nationale Verfahrenseigenheiten erschwert bzw. unmöglich gemacht. Ein weiterer Teil der Abhandlung widmet sich daher den Auswirkungen des fakultativen Kollisionsrechts und der englischen auf die einheitliche und effektive Anwendung von Artikel 3 Absatz 2 EVÜ.
Aktualisiert: 2023-04-11
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Die Erfüllungsmodalitäten waren im traditionellen deutschen internationalen Privatrecht kein Gegenstand besonderer Betrachtung. Nunmehr schreibt jedoch Art. 10 Abs. 2 des Römischen Schuldvertragsübereinkommens von 1980 (EVÜ) bzw. seine Inkorporierung in Art. 32 Abs. 2 EGBGB im Jahr 1986 für die «Art und Weise der Erfüllung» die «Berücksichtigung» des Rechts des Erfüllungsortes vor. Ausgangspunkt für die vorliegende Arbeit ist die rechtsvergleichende Auslegung. Auf diese Weise kann die der Vorschrift entsprechende Rechtstradition einiger Vertragsstaaten (England, Frankreich, Italien) fruchtbar gemacht werden. Daneben wird die Vorschrift mit den klassischen Auslegungsmethoden untersucht. Ergebnis ist eine Auslegung, die autonom und gleichzeitig in den Vertragsstaaten konsensfähig ist.
Aktualisiert: 2019-12-19
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Katharina Jost untersucht die Dogmatik des Sicherungsvertrags, den sie als nicht geregelten Schuldvertragstypus begreift. Unter den Leitaspekten des Akzessorietätsersatzes und des Schutzes vor unberechtigter Inanspruchnahme analysiert sie unter anderem die Beziehung von Forderung, Sicherheit und Sicherungsvertrag, erörtert aktuelle Entwicklungen im Kreditsicherungsrecht, etwa das Risikobegrenzungsgesetz, und entwickelt für das Problem weiter formularmäßiger Zweckerklärung einen neuen Lösungsansatz.
Aktualisiert: 2023-04-15
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