Die Freiwilligen Feuerwehren sind in Österreich mit etwa 250.000 aktiven Mitgliedern sowie in Deutschland mit mehr als 1.000.000 Angehörigen die mit Abstand größten und wirkungsvollsten Organisationen der so genannten nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr. In Anbetracht gesamtgesellschaftlicher Veränderungen drohen diese bewährten Strukturen indes ihre Fähigkeiten der schnellen, bürgernahen und qualifizierten Hilfeleistung einzubüßen. Es bedarf ganzheitlicher Anstrengungen und organisatorischer Veränderungen, soll das System in seiner Breite erhalten bleiben.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Nachvertragliche Pflichten
das pflichtenprogramm nach erlöschen der vertraglichen Hauptleistungspflicht
Das Werk beschäftigt sich mit den besonderen Pflichten einer Partei in der zeitlichen
Phase nach dem vollständigen Erlöschen ihrer vertraglichen Hauptleistungspflicht.
Das Thema wird ausgehend von zwei zentralen Fragestellungen behandelt:
• Nachvertragliche Schutzpflichten: Sind nach Abwicklung des geschuldeten Leistungsprogramms die Regeln der Deliktshaftung anzuwenden oder gibt es noch eine
Haftung ex contractu nach dem Erlöschen der vertraglichen Hauptleistungspflichten?
• Nachvertragliche Leistungstreuepflichten: Kann ein Schuldner dazu verpflichtet sein,
die von ihm selbst erbrachte Leistung nachträglich nicht zu beeinträchtigen oder die
Interessen des Gläubigers durch aktive Handlungen nachträglich noch zu unterstützen?
Aktualisiert: 2023-06-30
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Nachvertragliche Pflichten
das pflichtenprogramm nach erlöschen der vertraglichen Hauptleistungspflicht
Das Werk beschäftigt sich mit den besonderen Pflichten einer Partei in der zeitlichen
Phase nach dem vollständigen Erlöschen ihrer vertraglichen Hauptleistungspflicht.
Das Thema wird ausgehend von zwei zentralen Fragestellungen behandelt:
• Nachvertragliche Schutzpflichten: Sind nach Abwicklung des geschuldeten Leistungsprogramms die Regeln der Deliktshaftung anzuwenden oder gibt es noch eine
Haftung ex contractu nach dem Erlöschen der vertraglichen Hauptleistungspflichten?
• Nachvertragliche Leistungstreuepflichten: Kann ein Schuldner dazu verpflichtet sein,
die von ihm selbst erbrachte Leistung nachträglich nicht zu beeinträchtigen oder die
Interessen des Gläubigers durch aktive Handlungen nachträglich noch zu unterstützen?
Aktualisiert: 2023-06-30
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Nachvertragliche Pflichten
das pflichtenprogramm nach erlöschen der vertraglichen Hauptleistungspflicht
Das Werk beschäftigt sich mit den besonderen Pflichten einer Partei in der zeitlichen
Phase nach dem vollständigen Erlöschen ihrer vertraglichen Hauptleistungspflicht.
Das Thema wird ausgehend von zwei zentralen Fragestellungen behandelt:
• Nachvertragliche Schutzpflichten: Sind nach Abwicklung des geschuldeten Leistungsprogramms die Regeln der Deliktshaftung anzuwenden oder gibt es noch eine
Haftung ex contractu nach dem Erlöschen der vertraglichen Hauptleistungspflichten?
• Nachvertragliche Leistungstreuepflichten: Kann ein Schuldner dazu verpflichtet sein,
die von ihm selbst erbrachte Leistung nachträglich nicht zu beeinträchtigen oder die
Interessen des Gläubigers durch aktive Handlungen nachträglich noch zu unterstützen?
Aktualisiert: 2023-06-30
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Der Abschuss des Fluges MH17 über der Ostukraine im Jahre 2014 hat die Gefahren des Überflugs von Konfliktzonen verdeutlicht. Anlässlich dieses Falles und mit Blick auf die Vielzahl von Konfliktzonen weltweit zeigt Matina Jozi auf, dass ein effizienter Schutz der zivilen Luftfahrt in bestimmten Fällen nur durch eine Pflicht des Konfliktstaates zur Sperrung des vom Konflikt betroffenen Luftraums erreicht werden kann. Wie die Autorin erörtert, stellt eine solche staatliche Schutzpflicht einen Ausdruck der heute vor allem als Verantwortung verstandenen Souveränität dar. Darauf aufbauend leitet sie die Pflicht zur Sperrung des Luftraums über Konfliktzonen aus verschiedenen Rechtsquellen des Völkerrechts ab. Maßgeblich werden dabei das internationale öffentliche Luftrecht, das humanitäre Völkerrecht sowie die Pflicht zum Schutz des Menschenrechts auf Leben bemüht. Schließlich stellt Matina Jozi allgemeine Kriterien für die Annahme einer Verletzung der Sperrpflicht auf und wendet diese auf den Fall der Ostukraine an.
Aktualisiert: 2023-06-30
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Der Abschuss des Fluges MH17 über der Ostukraine im Jahre 2014 hat die Gefahren des Überflugs von Konfliktzonen verdeutlicht. Anlässlich dieses Falles und mit Blick auf die Vielzahl von Konfliktzonen weltweit zeigt Matina Jozi auf, dass ein effizienter Schutz der zivilen Luftfahrt in bestimmten Fällen nur durch eine Pflicht des Konfliktstaates zur Sperrung des vom Konflikt betroffenen Luftraums erreicht werden kann. Wie die Autorin erörtert, stellt eine solche staatliche Schutzpflicht einen Ausdruck der heute vor allem als Verantwortung verstandenen Souveränität dar. Darauf aufbauend leitet sie die Pflicht zur Sperrung des Luftraums über Konfliktzonen aus verschiedenen Rechtsquellen des Völkerrechts ab. Maßgeblich werden dabei das internationale öffentliche Luftrecht, das humanitäre Völkerrecht sowie die Pflicht zum Schutz des Menschenrechts auf Leben bemüht. Schließlich stellt Matina Jozi allgemeine Kriterien für die Annahme einer Verletzung der Sperrpflicht auf und wendet diese auf den Fall der Ostukraine an.
Aktualisiert: 2023-06-30
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Der Abschuss des Fluges MH17 über der Ostukraine im Jahre 2014 hat die Gefahren des Überflugs von Konfliktzonen verdeutlicht. Anlässlich dieses Falles und mit Blick auf die Vielzahl von Konfliktzonen weltweit zeigt Matina Jozi auf, dass ein effizienter Schutz der zivilen Luftfahrt in bestimmten Fällen nur durch eine Pflicht des Konfliktstaates zur Sperrung des vom Konflikt betroffenen Luftraums erreicht werden kann. Wie die Autorin erörtert, stellt eine solche staatliche Schutzpflicht einen Ausdruck der heute vor allem als Verantwortung verstandenen Souveränität dar. Darauf aufbauend leitet sie die Pflicht zur Sperrung des Luftraums über Konfliktzonen aus verschiedenen Rechtsquellen des Völkerrechts ab. Maßgeblich werden dabei das internationale öffentliche Luftrecht, das humanitäre Völkerrecht sowie die Pflicht zum Schutz des Menschenrechts auf Leben bemüht. Schließlich stellt Matina Jozi allgemeine Kriterien für die Annahme einer Verletzung der Sperrpflicht auf und wendet diese auf den Fall der Ostukraine an.
Aktualisiert: 2023-06-30
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Der Abschuss des Fluges MH17 über der Ostukraine im Jahre 2014 hat die Gefahren des Überflugs von Konfliktzonen verdeutlicht. Anlässlich dieses Falles und mit Blick auf die Vielzahl von Konfliktzonen weltweit zeigt Matina Jozi auf, dass ein effizienter Schutz der zivilen Luftfahrt in bestimmten Fällen nur durch eine Pflicht des Konfliktstaates zur Sperrung des vom Konflikt betroffenen Luftraums erreicht werden kann. Wie die Autorin erörtert, stellt eine solche staatliche Schutzpflicht einen Ausdruck der heute vor allem als Verantwortung verstandenen Souveränität dar. Darauf aufbauend leitet sie die Pflicht zur Sperrung des Luftraums über Konfliktzonen aus verschiedenen Rechtsquellen des Völkerrechts ab. Maßgeblich werden dabei das internationale öffentliche Luftrecht, das humanitäre Völkerrecht sowie die Pflicht zum Schutz des Menschenrechts auf Leben bemüht. Schließlich stellt Matina Jozi allgemeine Kriterien für die Annahme einer Verletzung der Sperrpflicht auf und wendet diese auf den Fall der Ostukraine an.
Aktualisiert: 2023-06-30
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Der Abschuss des Fluges MH17 über der Ostukraine im Jahre 2014 hat die Gefahren des Überflugs von Konfliktzonen verdeutlicht. Anlässlich dieses Falles und mit Blick auf die Vielzahl von Konfliktzonen weltweit zeigt Matina Jozi auf, dass ein effizienter Schutz der zivilen Luftfahrt in bestimmten Fällen nur durch eine Pflicht des Konfliktstaates zur Sperrung des vom Konflikt betroffenen Luftraums erreicht werden kann. Wie die Autorin erörtert, stellt eine solche staatliche Schutzpflicht einen Ausdruck der heute vor allem als Verantwortung verstandenen Souveränität dar. Darauf aufbauend leitet sie die Pflicht zur Sperrung des Luftraums über Konfliktzonen aus verschiedenen Rechtsquellen des Völkerrechts ab. Maßgeblich werden dabei das internationale öffentliche Luftrecht, das humanitäre Völkerrecht sowie die Pflicht zum Schutz des Menschenrechts auf Leben bemüht. Schließlich stellt Matina Jozi allgemeine Kriterien für die Annahme einer Verletzung der Sperrpflicht auf und wendet diese auf den Fall der Ostukraine an.
Aktualisiert: 2023-06-21
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Der Abschuss des Fluges MH17 über der Ostukraine im Jahre 2014 hat die Gefahren des Überflugs von Konfliktzonen verdeutlicht. Anlässlich dieses Falles und mit Blick auf die Vielzahl von Konfliktzonen weltweit zeigt Matina Jozi auf, dass ein effizienter Schutz der zivilen Luftfahrt in bestimmten Fällen nur durch eine Pflicht des Konfliktstaates zur Sperrung des vom Konflikt betroffenen Luftraums erreicht werden kann. Wie die Autorin erörtert, stellt eine solche staatliche Schutzpflicht einen Ausdruck der heute vor allem als Verantwortung verstandenen Souveränität dar. Darauf aufbauend leitet sie die Pflicht zur Sperrung des Luftraums über Konfliktzonen aus verschiedenen Rechtsquellen des Völkerrechts ab. Maßgeblich werden dabei das internationale öffentliche Luftrecht, das humanitäre Völkerrecht sowie die Pflicht zum Schutz des Menschenrechts auf Leben bemüht. Schließlich stellt Matina Jozi allgemeine Kriterien für die Annahme einer Verletzung der Sperrpflicht auf und wendet diese auf den Fall der Ostukraine an.
Aktualisiert: 2023-06-21
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Der Abschuss des Fluges MH17 über der Ostukraine im Jahre 2014 hat die Gefahren des Überflugs von Konfliktzonen verdeutlicht. Anlässlich dieses Falles und mit Blick auf die Vielzahl von Konfliktzonen weltweit zeigt Matina Jozi auf, dass ein effizienter Schutz der zivilen Luftfahrt in bestimmten Fällen nur durch eine Pflicht des Konfliktstaates zur Sperrung des vom Konflikt betroffenen Luftraums erreicht werden kann. Wie die Autorin erörtert, stellt eine solche staatliche Schutzpflicht einen Ausdruck der heute vor allem als Verantwortung verstandenen Souveränität dar. Darauf aufbauend leitet sie die Pflicht zur Sperrung des Luftraums über Konfliktzonen aus verschiedenen Rechtsquellen des Völkerrechts ab. Maßgeblich werden dabei das internationale öffentliche Luftrecht, das humanitäre Völkerrecht sowie die Pflicht zum Schutz des Menschenrechts auf Leben bemüht. Schließlich stellt Matina Jozi allgemeine Kriterien für die Annahme einer Verletzung der Sperrpflicht auf und wendet diese auf den Fall der Ostukraine an.
Aktualisiert: 2023-06-21
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Der Abschuss des Fluges MH17 über der Ostukraine im Jahre 2014 hat die Gefahren des Überflugs von Konfliktzonen verdeutlicht. Anlässlich dieses Falles und mit Blick auf die Vielzahl von Konfliktzonen weltweit zeigt Matina Jozi auf, dass ein effizienter Schutz der zivilen Luftfahrt in bestimmten Fällen nur durch eine Pflicht des Konfliktstaates zur Sperrung des vom Konflikt betroffenen Luftraums erreicht werden kann. Wie die Autorin erörtert, stellt eine solche staatliche Schutzpflicht einen Ausdruck der heute vor allem als Verantwortung verstandenen Souveränität dar. Darauf aufbauend leitet sie die Pflicht zur Sperrung des Luftraums über Konfliktzonen aus verschiedenen Rechtsquellen des Völkerrechts ab. Maßgeblich werden dabei das internationale öffentliche Luftrecht, das humanitäre Völkerrecht sowie die Pflicht zum Schutz des Menschenrechts auf Leben bemüht. Schließlich stellt Matina Jozi allgemeine Kriterien für die Annahme einer Verletzung der Sperrpflicht auf und wendet diese auf den Fall der Ostukraine an.
Aktualisiert: 2023-06-21
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Der Abschuss des Fluges MH17 über der Ostukraine im Jahre 2014 hat die Gefahren des Überflugs von Konfliktzonen verdeutlicht. Anlässlich dieses Falles und mit Blick auf die Vielzahl von Konfliktzonen weltweit zeigt Matina Jozi auf, dass ein effizienter Schutz der zivilen Luftfahrt in bestimmten Fällen nur durch eine Pflicht des Konfliktstaates zur Sperrung des vom Konflikt betroffenen Luftraums erreicht werden kann. Wie die Autorin erörtert, stellt eine solche staatliche Schutzpflicht einen Ausdruck der heute vor allem als Verantwortung verstandenen Souveränität dar. Darauf aufbauend leitet sie die Pflicht zur Sperrung des Luftraums über Konfliktzonen aus verschiedenen Rechtsquellen des Völkerrechts ab. Maßgeblich werden dabei das internationale öffentliche Luftrecht, das humanitäre Völkerrecht sowie die Pflicht zum Schutz des Menschenrechts auf Leben bemüht. Schließlich stellt Matina Jozi allgemeine Kriterien für die Annahme einer Verletzung der Sperrpflicht auf und wendet diese auf den Fall der Ostukraine an.
Aktualisiert: 2023-06-21
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Der Abschuss des Fluges MH17 über der Ostukraine im Jahre 2014 hat die Gefahren des Überflugs von Konfliktzonen verdeutlicht. Anlässlich dieses Falles und mit Blick auf die Vielzahl von Konfliktzonen weltweit zeigt Matina Jozi auf, dass ein effizienter Schutz der zivilen Luftfahrt in bestimmten Fällen nur durch eine Pflicht des Konfliktstaates zur Sperrung des vom Konflikt betroffenen Luftraums erreicht werden kann. Wie die Autorin erörtert, stellt eine solche staatliche Schutzpflicht einen Ausdruck der heute vor allem als Verantwortung verstandenen Souveränität dar. Darauf aufbauend leitet sie die Pflicht zur Sperrung des Luftraums über Konfliktzonen aus verschiedenen Rechtsquellen des Völkerrechts ab. Maßgeblich werden dabei das internationale öffentliche Luftrecht, das humanitäre Völkerrecht sowie die Pflicht zum Schutz des Menschenrechts auf Leben bemüht. Schließlich stellt Matina Jozi allgemeine Kriterien für die Annahme einer Verletzung der Sperrpflicht auf und wendet diese auf den Fall der Ostukraine an.
Aktualisiert: 2023-06-21
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Seit dem Jahr 2001 verschlechterte sich die wirtschaftliche Situation deutscher Zeitungsverlage. Man sprach von der "größten Zeitungskrise seit dem Zweiten Weltkrieg". Als Reaktion auf diese Krise sah der Regierungsentwurf zur 7. GWB-Novelle eine Lockerung der gesetzlichen Pressefusionskontrolle vor, welche jedoch - nach einer äußerst kontroversen Diskussion - keinen Eingang in das Gesetz fand.
Ob und wie der Gesetzgeber auf eine Krise der Presse zu reagieren hat, ist aus verfassungsrechtlicher Sicht von bleibendem Interesse. Die Problematik ist sowohl vor dem Hintergrund neuer medialer Herausforderungen, wie etwa konvergenter Marktentwicklungen, als auch mit Blick auf moderne verfassungsdogmatische Fragestellungen, beispielsweise der Schutzpflichtdogmatik, bedeutsam.
Ann-Kathrin Zohm untersucht daher, inwieweit in einem sich verändernden Pressemarkt die gesetzgeberische Lösung der Konzentrationsproblematik der 1970er-Jahre als ordnungspolitisches Instrument weiterhin gerechtfertigt ist, ob gegebenenfalls eine Anpassung der bestehenden Regelungen an eine in einer Krise befindlichen Presse bzw. an einen sich wandelnden Medienmarkt verfassungsrechtlich geboten ist, und in welchem verfassungsrechtlichen Rahmen sich der Gesetzgeber im Fall der Ergreifung diesbezüglicher Regelungen bewegen kann und muss.
Im ersten Teil skizziert die Autorin die wirtschaftliche Entwicklung und die Struktur des Zeitungsmarktes vor und nach Einführung der Pressefusionskontrolle ins GWB. Auch die volkswirtschaftlichen Grundlagen des Konzepts der Wettbewerbssicherung sowie Ziele und Wirkungsweise der Fusionskontrolle im Pressemarkt werden dargestellt. Es schließt sich eine Analyse der verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen einer Fusionskontrolle im Pressewesen an. Die Untersuchung endet mit einer verfassungsrechtlichen Bewertung der geltenden einfachgesetzlichen Regelungen und einzelner Reformansätze.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Soweit das Bundes-Immissionsschutzgesetz den Schutz einzelner Personen vor Immissionsbelastungen intendiert, ergeben sich in verfassungsrechtlicher Hinsicht Spannungslagen zwischen Grundrechtspositionen Betroffener einerseits und Grundrechtspositionen der Emittenten andererseits. Daniel Couzinet unternimmt es, diese Problematik unter Beschränkung auf anlagenbezogene Immissionsbelastungen aufzuarbeiten. Hierzu werden im ersten Teil die verfassungsrechtlichen Maßstäbe für das vom Einzelnen hinzunehmende Immissionsmaß entwickelt, bevor diese im zweiten Teil auf die einschlägigen Regelungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und der zugehörigen untergesetzlichen Regelwerke übertragen werden. Hierbei liegen der Arbeit drei »Schwerpunktfragen« zu Grunde, die bislang keine befriedigende Klärung gefunden haben, obwohl sie Grundfragen dieses Rechtsgebietes betreffen, nämlich erstens die Problematik unterschiedlicher Empfindlichkeiten, zweitens die Frage, inwieweit Wertungen in die Bestimmung des zulässigen Immissionsmaßes einfließen dürfen und drittens die Grenzen der schematisierenden und typisierenden Regelungstechnik untergesetzlicher Umweltstandards, wie sie in der Figur des »atypischen« Falles Ausdruck finden. Kernaussage des Autors ist, dass die Bestimmung des zulässigen Immissionsmaßes einerseits stets wertender Art ist, untergesetzliche Umweltstandards aufgrund ihrer strikt schematisierenden und typisierenden Wirkungsweise andererseits jedoch in einem notwendigen Spannungsverhältnis hierzu stehen. Mit der vorliegenden, äußerst materialreichen Arbeit liefert der Autor nicht nur eine tiefgründige und kenntnisreiche Analyse dieser strukturellen Konfliktlagen bei umfassender Aufarbeitung von Literatur und Rechtsprechung, sondern er entwickelt zugleich Lösungen für die Rechtspraxis.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Lehre von den grundrechtlichen Schutzpflichten ist bereits seit einigen Jahren Gegenstand einer lebhaften verfassungsrechtlichen Diskussion. Nicht erst die beiden Abtreibungsurteile des Bundesverfassungsgerichtes haben ihr in der Verfassungs-, speziell der Grundrechtsdogmatik eine herausragende Stellung eingebracht. Auch in weniger prominenten Zusammenhängen werden grundrechtliche Schutzpflichten zunehmend wichtiger.
Die Aufnahme der primär vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Lehre von den grundrechtlichen Schutzpflichten in der Literatur erfolgte zunächst zögerlich; mittlerweile ist sie aber auch hier anerkannt. Im einzelnen ist noch vieles umstritten, insbesondere die dogmatische Herleitung, der Anspruchscharakter und die Reichweite der Schutzpflichten.
Die Dynamik der Entwicklung dieser Lehre ist noch nicht an ihr Ende gelangt. In seinem zweiten Abtreibungsurteil vom 28.5.1993 hat das Bundesverfassungsgericht zur Bestimmung des Umfangs grundrechtlicher Schutzpflichten auf eine in der Literatur vorgeschlagene Rechtsfigur zurückgegriffen: das Untermaßverbot. Dieser neue Aspekt hat in der kommentierenden Literatur bisher nur ein verhaltenes Echo gefunden und bedarf einer genaueren dogmatischen Durchdringung.
Die vorliegende Untersuchung hat sich zum Ziel gesetzt, die Diskussion um die grundrechtlichen Schutzpflichten zu systematisieren und für die umstrittenen Themenbereiche konsistente Lösungen anzubieten. Der Schlüssel zu diesen Lösungen liegt in prinzipientheoretischen Überlegungen, die eine bruchlose Einordnung der Schutzpflichten in die Grundrechtsdogmatik erlauben. Vor diesem Hintergrund verliert auch das Untermaßverbot seine dogmatische Bedeutung.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Schutzdimension der Grundrechte ist für das deutsche Verfassungsrecht seit langem anerkannt. Auch andere Verfassungen der westlichen Tradition weisen grundrechtliche Schutzpflichten auf. Demgegenüber nimmt die Verfassung der Vereinigten Staaten von Amerika insofern nach gängiger Vorstellung eine Sonderrolle ein. Vor diesem Hintergrund untersucht die Autorin die Figur der grundrechtlichen Schutzpflicht aus verfassungsvergleichender Perspektive.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die grundrechtlichen Schutzpflichten haben sich ein Vierteljahrhundert nach ihrer "Entdeckung" durch das BVerfG (in der ersten Abtreibungsentscheidung) einen festen Platz in der Grundrechtsdogmatik erobert. Die vorliegende Arbeit bietet einen Überblick über den Entwicklungsstand dieser Lehre. Sie widmet sich insbesondere dem Ausgreifen dieser Grundrechtsfunktion in das Zivilrecht.
Der Verfasser stellt die bisherige Herleitung der Schutzpflichten vom "Kopf" der Staatszwecklehre auf die "Füße" der Grundrechtsdogmatik. Er ordnet - im Gegensatz zur herrschenden Ansicht - die Schutzpflichten nicht den objektiven, sondern den subjektiven Grundrechtsfunktionen zu. Kern seines subjektiv-grundrechtlichen Begründungsansatzes ist ein zweidimensionaler Freiheitsbegriff; Abwehr- und Schutzpflichtendimension teilen sich das Schutzgut der "Freiheit". Objektive grundrechtliche Schutzpflichten des Staates decken sich hiernach mit den grundrechtlichen Schutzansprüchen des Individuums.
Günter Krings zieht auf dieser Begründungsbasis dem Tatbestand und der Rechtsfolge der Schutzpflichten klare Grenzen. Er schließt den Schutz vor Naturgewalten und vor körperimmanenten Gesundheitsstörungen ebenso aus wie den Schutz vor eigenverantwortlicher Selbstschädigung. Der eigenverantwortlich und autonom handelnde Verbraucher kann sich im Verbrauchervertragsrecht i.d.R. nicht auf grundrechtliche Schutzpflichten berufen. Verfassungsrechtliche Impulse für den Verbraucherschutz gehen kaum von den Grundrechten, wohl aber vom Sozialstaatsprinzip aus.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Zwischen Arzt und Patient besteht nicht nur eine rechtliche Beziehung, sondern im Kern zunächst ein auf die Heilung des Patienten gerichtetes Vertrauensverhältnis. Schon bei der unmittelbaren Verfolgung dieses Ziels kommt in der drohenden zivil- und strafrechtlichen Arzthaftung jedoch ein latenter Interessengegensatz zum Vorschein, der sich infolge wirtschaftlicher, sozialpolitischer, wissenschaftlicher und ethischer Determinanten zu einem breit gefächerten Konfliktfeld ausweitet, das rechtlicher Ordnung bedarf. Die vorhandenen unübersichtlichen und auf verschiedene Rechtsgebiete zersplitterten Normen entziehen sich bislang weithin einer systematischen Erfassung. Diese entwickelt Axel Hollenbach unter dem vereinheitlichenden Leitgedanken der grundrechtlichen Schutzpflicht, über die er die Rolle des Staates und seine Verantwortung für das Arzt-Patienten-Verhältnis bestimmt.
Nach dem Autor widerspricht die Dominanz zivil- und strafgesetzlicher Generalklauseln den Interessen der Ärzte und den verfassungsrechtlichen Vorgaben für den Schutz der körperlichen Rechtsgüter und der Selbstbestimmung der Patienten. Axel Hollenbach macht zahlreiche Vorschläge zur verfassungskonformen Schutzgestaltung des einfachen Rechts, die auch durch die weitreichende Judikatur der Fachgerichte nicht gegeben ist. Seine Vorschläge begegnen den Defiziten beim präventiven Schutz, bei der Tätigkeit des Parlaments und bei der Einbindung des ärztlichen Standes. Dabei entwickelt der Autor Handlungsmaßstäbe für die Entscheidungsträger im Gesundheitswesen und knüpft an spezifische parlamentsgesetzliche Schutzvorschriften im Arzneimittel-, Medizinprodukte-, Transplantations- und Transfusionswesen an, die er dem Schutz durch das allgemeine Zivil- und Strafrecht gegenüberstellt. Die aktuelle und materialreiche Untersuchung bezieht weiter den Schutz des ungeborenen Lebens und die Sterbehilfe sowie das Recht der Gesetzlichen Krankenversicherung mit ein.
Aktualisiert: 2023-06-15
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