Die Arbeit unterzieht die durch die Schaffung des AntiDopG vollzogene Neuausrichtung der staatlichen Dopingbekämpfung auf den Sportler einer eingehenden Würdigung. Im Mittelpunkt stehen dabei aus strafrechtlicher Perspektive der persönliche Anwendungsbereich der Selbstdopingdelikte, auf verfassungsrechtlicher Ebene die Bestimmtheit und Verhältnismäßigkeit der Strafbewehrung und aus einem rechtspolitischen Blickwinkel heraus betrachtet die Ernsthaftigkeit des staatlichen Bekenntnisses gegen Doping im Spitzensport.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Am 18.12.2015 ist das Anti-Doping-Gesetz in Kraft getreten. Es beinhaltet einen Straftatbestand, der bis dahin im deutschen Strafrecht nicht existierte. Nach diesem macht sich - vereinfacht - ein Sportler strafbar, wenn er sich selbst dopt. Zuvor beschränkte sich die Strafbarkeit für den Athleten im Wesentlichen auf den Besitz von Dopingmitteln in nicht geringer Menge. Im Übrigen war vor allem die Fremdanwendung strafbewehrt. Neben anderen rechtlichen Problemen, die das Gesetz mit sich bringt, ist insbesondere die Legitimität des neuen Tatbestandes zweifelhaft. Es ist fragwürdig, ob sich die Grenzen staatlichen Strafens aus der Rechtsgutstheorie in ihrer systemkritischen Dimension ergeben oder ausschließlich aus der Verfassung. Am Ende der Arbeit kann beantwortet werden, ob der Eigendopingtatbestand die im Verlauf der Untersuchung herausgearbeiteten Anforderungen, denen ein Strafgesetz gerecht werden muss, erfüllt.
Aktualisiert: 2023-06-13
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Der Spezialist
Der Handkommentar ist zu Recht die erste Anlaufstelle im Umgang mit dem AntiDopG. Er bezieht Stellung zu sämtlichen Streitpunkten des Gesetzes und nimmt auch die sportpolitischen wie medizinischen Hintergründe in den Blick.
Die Neuauflage
Die zweite Auflage des HK kommentiert u.a. die „Pechstein-Entscheidung“ des Bundesverfassungsgerichts sowie die neu in das Anti-Doping-Gesetz eingefügte Kronzeugenregelung und bringt alle Schwerpunkte auf den neuesten Stand. Dazu zählen:
Strafbarkeit und medizinische Indikation von Selbstdoping
Herstellung, Erwerb, Besitz, Veräußerung oder Abgabe von Dopingmitteln
Tathandlungen zum Nachteil von minderjährigen Personen
Gewinnabschöpfung
Unschuldsvermutung und Umkehr der Beweislast („strict liability“)
Die Expert:innen
Die Herausgeber sowie die Autor:innen sind führend im Kampf um sauberen Sport. Sie machen die komplizierten Vorschriften des Anti-Doping-Gesetzes in der Praxis handhabbar:
Dr. Caroline Bechtel, Deutsche Sporthochschule Köln | Dr. Michael Lehner, Rechtsanwalt, Heidelberg | Dr. Lars Mortsiefer, Nationale Anti Doping Agentur, Bonn | Prof. Dr. Martin Nolte, Deutsche Sporthochschule Köln | Prof. Dr. Holm Putzke, LL.M. (Krakau), Universität Passau sowie EBS Universität für Wirtschaft und Recht Wiesbaden | Prof. Dr. Dieter Rössner, Universität Marburg | Prof. Dr. Dr. Heiko Striegel, Rechtsanwalt, Bietigheim-Bissingen
Ein Muss für
Fachanwält:innen für Strafrecht, Fachanwält:innen für Sportrecht, Richter:innen, Staatsanwält:innen, Interessenvertretungen von Sportler:innen sowie Sportverbände.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Die Arbeit unterzieht die durch die Schaffung des AntiDopG vollzogene Neuausrichtung der staatlichen Dopingbekämpfung auf den Sportler einer eingehenden Würdigung. Im Mittelpunkt stehen dabei aus strafrechtlicher Perspektive der persönliche Anwendungsbereich der Selbstdopingdelikte, auf verfassungsrechtlicher Ebene die Bestimmtheit und Verhältnismäßigkeit der Strafbewehrung und aus einem rechtspolitischen Blickwinkel heraus betrachtet die Ernsthaftigkeit des staatlichen Bekenntnisses gegen Doping im Spitzensport.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Der Spezialist
Der Handkommentar ist zu Recht die erste Anlaufstelle im Umgang mit dem AntiDopG. Er bezieht Stellung zu sämtlichen Streitpunkten des Gesetzes und nimmt auch die sportpolitischen wie medizinischen Hintergründe in den Blick.
Die Neuauflage
Die zweite Auflage des HK kommentiert u.a. die „Pechstein-Entscheidung“ des Bundesverfassungsgerichts sowie die neu in das Anti-Doping-Gesetz eingefügte Kronzeugenregelung und bringt alle Schwerpunkte auf den neuesten Stand. Dazu zählen:
Strafbarkeit und medizinische Indikation von Selbstdoping
Herstellung, Erwerb, Besitz, Veräußerung oder Abgabe von Dopingmitteln
Tathandlungen zum Nachteil von minderjährigen Personen
Gewinnabschöpfung
Unschuldsvermutung und Umkehr der Beweislast („strict liability“)
Die Expert:innen
Die Herausgeber sowie die Autor:innen sind führend im Kampf um sauberen Sport. Sie machen die komplizierten Vorschriften des Anti-Doping-Gesetzes in der Praxis handhabbar:
Dr. Caroline Bechtel, Deutsche Sporthochschule Köln | Dr. Michael Lehner, Rechtsanwalt, Heidelberg | Dr. Lars Mortsiefer, Nationale Anti Doping Agentur, Bonn | Prof. Dr. Martin Nolte, Deutsche Sporthochschule Köln | Prof. Dr. Holm Putzke, LL.M. (Krakau), Universität Passau sowie EBS Universität für Wirtschaft und Recht Wiesbaden | Prof. Dr. Dieter Rössner, Universität Marburg | Prof. Dr. Dr. Heiko Striegel, Rechtsanwalt, Bietigheim-Bissingen
Ein Muss für
Fachanwält:innen für Strafrecht, Fachanwält:innen für Sportrecht, Richter:innen, Staatsanwält:innen, Interessenvertretungen von Sportler:innen sowie Sportverbände.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Anti-Doping-Gesetz im Fokus
Im Dezember 2015 ist das Gesetz gegen das Doping im Sport (Anti-Doping-Gesetz) in Kraft getreten. Die Deutsche Vereinigung für Sportrecht e.V., Konstanzer Arbeitskreis widmete ihre jährliche Tagung im April 2016 diesem Thema.
Der Tagungsband beinhaltet die drei dabei gehaltenen Vorträge.
Zunächst gibt Ministerialdirektor Alfred Bindels einen Überblick über die vielfältigen Diskussionen bei der Entstehung des Gesetzes und über das Gesetz selbst. Bindels ist Abteilungsleiter im Bundesministerium der Justiz und hat an der Entstehung des Gesetzes mitgewirkt.
Professor Dr. Martin Heger stellt die strafrechtlichen und strafprozessualen Auswirkungen des Gesetzes dar. Er ist Professor für Strafrecht an der Humboldt-Universität zu Berlin und hat bereits mehrfach wissenschaftliche Aufsätze zur strafrechtlichen Seite der Doping-Problematik veröffentlicht.
Professor Dr. Bernhard Pfister beschäftigt sich mit den zivilrechtlichen, insbesondere schadensrechtlichen Problemen des Gesetzes i.V.m. § 823 Abs. 2 BGB. Er ist ehemaliger Inhaber des Lehrstuhls Zivilrecht, insbesondere Sportrecht an der Universität Bayreuth.
Aktualisiert: 2023-05-10
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Der Spezialist
Der Handkommentar ist zu Recht die erste Anlaufstelle im Umgang mit dem AntiDopG. Er bezieht Stellung zu sämtlichen Streitpunkten des Gesetzes und nimmt auch die sportpolitischen wie medizinischen Hintergründe in den Blick.
Die Neuauflage
Die zweite Auflage des HK kommentiert u.a. die „Pechstein-Entscheidung“ des Bundesverfassungsgerichts sowie die neu in das Anti-Doping-Gesetz eingefügte Kronzeugenregelung und bringt alle Schwerpunkte auf den neuesten Stand. Dazu zählen:
Strafbarkeit und medizinische Indikation von Selbstdoping
Herstellung, Erwerb, Besitz, Veräußerung oder Abgabe von Dopingmitteln
Tathandlungen zum Nachteil von minderjährigen Personen
Gewinnabschöpfung
Unschuldsvermutung und Umkehr der Beweislast („strict liability“)
Die Expert:innen
Die Herausgeber sowie die Autor:innen sind führend im Kampf um sauberen Sport. Sie machen die komplizierten Vorschriften des Anti-Doping-Gesetzes in der Praxis handhabbar:
Dr. Caroline Bechtel, Deutsche Sporthochschule Köln | Dr. Michael Lehner, Rechtsanwalt, Heidelberg | Dr. Lars Mortsiefer, Nationale Anti Doping Agentur, Bonn | Prof. Dr. Martin Nolte, Deutsche Sporthochschule Köln | Prof. Dr. Holm Putzke, LL.M. (Krakau), Universität Passau sowie EBS Universität für Wirtschaft und Recht Wiesbaden | Prof. Dr. Dieter Rössner, Universität Marburg | Prof. Dr. Dr. Heiko Striegel, Rechtsanwalt, Bietigheim-Bissingen.
Ein Muss für
Fachanwält:innen für Strafrecht, Fachanwält:innen für Sportrecht, Richter:innen, Staatsanwält:innen, Interessenvertretungen von Sportler:innen sowie Sportverbände.
Aktualisiert: 2023-05-10
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Der Spezialist
Der Handkommentar ist zu Recht die erste Anlaufstelle im Umgang mit dem AntiDopG. Er bezieht Stellung zu sämtlichen Streitpunkten des Gesetzes und nimmt auch die sportpolitischen wie medizinischen Hintergründe in den Blick.
Die Neuauflage
Die zweite Auflage des HK kommentiert u.a. die „Pechstein-Entscheidung“ des Bundesverfassungsgerichts sowie die neu in das Anti-Doping-Gesetz eingefügte Kronzeugenregelung und bringt alle Schwerpunkte auf den neuesten Stand. Dazu zählen:
Strafbarkeit und medizinische Indikation von Selbstdoping
Herstellung, Erwerb, Besitz, Veräußerung oder Abgabe von Dopingmitteln
Tathandlungen zum Nachteil von minderjährigen Personen
Gewinnabschöpfung
Unschuldsvermutung und Umkehr der Beweislast („strict liability“)
Die Expert:innen
Die Herausgeber sowie die Autor:innen sind führend im Kampf um sauberen Sport. Sie machen die komplizierten Vorschriften des Anti-Doping-Gesetzes in der Praxis handhabbar:
Dr. Caroline Bechtel, Deutsche Sporthochschule Köln | Dr. Michael Lehner, Rechtsanwalt, Heidelberg | Dr. Lars Mortsiefer, Nationale Anti Doping Agentur, Bonn | Prof. Dr. Martin Nolte, Deutsche Sporthochschule Köln | Prof. Dr. Holm Putzke, LL.M. (Krakau), Universität Passau sowie EBS Universität für Wirtschaft und Recht Wiesbaden | Prof. Dr. Dieter Rössner, Universität Marburg | Prof. Dr. Dr. Heiko Striegel, Rechtsanwalt, Bietigheim-Bissingen.
Ein Muss für
Fachanwält:innen für Strafrecht, Fachanwält:innen für Sportrecht, Richter:innen, Staatsanwält:innen, Interessenvertretungen von Sportler:innen sowie Sportverbände.
Aktualisiert: 2023-04-27
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Aktualisiert: 2021-12-21
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Aktualisiert: 2021-12-21
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Aktualisiert: 2021-12-21
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Doping im Sport ist ein strafwürdiges und strafbedürftiges Unrecht. Ob die bisherigen Strafvorschriften nicht ausreichend waren und das Anti-Doping-Gesetz nunmehr ein adäquates Mittel zur Dopingbekämpfung im Sport darstellt, ist Gegenstand dieser Untersuchung. Für ein umfassendes Verständnis eruiert der Autor das Problem des Sportdopings zunächst aus soziologischer und historischer Perspektive. Darauf aufbauend erfolgt in einem zweiten Schritt die strafrechtliche Würdigung des Sportdopings de lege lata. Dabei werden etwaige Strafbarkeitslücken des strafrechtlichen Dopingverbots aufgezeigt. Unter Berücksichtigung erster praktischer Erfahrungen verweist der Autor auf die Auslegungs- und Anwendungsprobleme des Anti-Doping-Gesetzes und konstatiert als Ergebnis mögliche Änderungsvorschläge.
Aktualisiert: 2023-04-08
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Die Arbeit unterzieht die durch die Schaffung des AntiDopG vollzogene Neuausrichtung der staatlichen Dopingbekämpfung auf den Sportler einer eingehenden Würdigung. Im Mittelpunkt stehen dabei aus strafrechtlicher Perspektive der persönliche Anwendungsbereich der Selbstdopingdelikte, auf verfassungsrechtlicher Ebene die Bestimmtheit und Verhältnismäßigkeit der Strafbewehrung und aus einem rechtspolitischen Blickwinkel heraus betrachtet die Ernsthaftigkeit des staatlichen Bekenntnisses gegen Doping im Spitzensport.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Anti-Doping-Gesetz im Fokus
Im Dezember 2015 ist das Gesetz gegen das Doping im Sport (Anti-Doping-Gesetz) in Kraft getreten. Die Deutsche Vereinigung für Sportrecht e.V., Konstanzer Arbeitskreis widmete ihre jährliche Tagung im April 2016 diesem Thema.
Der Tagungsband beinhaltet die drei dabei gehaltenen Vorträge.
Zunächst gibt Ministerialdirektor Alfred Bindels einen Überblick über die vielfältigen Diskussionen bei der Entstehung des Gesetzes und über das Gesetz selbst. Bindels ist Abteilungsleiter im Bundesministerium der Justiz und hat an der Entstehung des Gesetzes mitgewirkt.
Professor Dr. Martin Heger stellt die strafrechtlichen und strafprozessualen Auswirkungen des Gesetzes dar. Er ist Professor für Strafrecht an der Humboldt-Universität zu Berlin und hat bereits mehrfach wissenschaftliche Aufsätze zur strafrechtlichen Seite der Doping-Problematik veröffentlicht.
Professor Dr. Bernhard Pfister beschäftigt sich mit den zivilrechtlichen, insbesondere schadensrechtlichen Problemen des Gesetzes i.V.m. § 823 Abs. 2 BGB. Er ist ehemaliger Inhaber des Lehrstuhls Zivilrecht, insbesondere Sportrecht an der Universität Bayreuth.
Aktualisiert: 2023-02-14
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Am 18.12.2015 ist das Anti-Doping-Gesetz in Kraft getreten. Es beinhaltet einen Straftatbestand, der bis dahin im deutschen Strafrecht nicht existierte. Nach diesem macht sich - vereinfacht - ein Sportler strafbar, wenn er sich selbst dopt. Zuvor beschränkte sich die Strafbarkeit für den Athleten im Wesentlichen auf den Besitz von Dopingmitteln in nicht geringer Menge. Im Übrigen war vor allem die Fremdanwendung strafbewehrt. Neben anderen rechtlichen Problemen, die das Gesetz mit sich bringt, ist insbesondere die Legitimität des neuen Tatbestandes zweifelhaft. Es ist fragwürdig, ob sich die Grenzen staatlichen Strafens aus der Rechtsgutstheorie in ihrer systemkritischen Dimension ergeben oder ausschließlich aus der Verfassung. Am Ende der Arbeit kann beantwortet werden, ob der Eigendopingtatbestand die im Verlauf der Untersuchung herausgearbeiteten Anforderungen, denen ein Strafgesetz gerecht werden muss, erfüllt.
Aktualisiert: 2022-10-04
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Die Deutsche Vereinigung für Sportrecht e.V., Konstanzer Arbeitskreis widmete ihre jährliche Tagung am 23. und 24.4.2016 dem im Dezember 2015 in Kraft getretenen Gesetz gegen das Doping im Sport (Anti-Doping-Gesetz). Der Tagungsband beinhaltet die drei dabei gehaltenen Vorträge.
Zunächst gibt Ministerialdirektor Alfred Bindels einen Überblick über die vielfältigen Diskussionen bei der Entstehung des Gesetzes und über das Gesetz selbst. Bindels ist Abteilungsleiter im Bundesministerium der Justiz und hat an der Entstehung des Gesetzes mitgewirkt.
Professor Dr. Martin Heger stellt die strafrechtlichen und strafprozessualen Auswirkungen des Gesetzes dar. Er ist Professor für Strafrecht an der Humboldt-Universität zu Berlin und hat bereits mehrfach wissenschaftliche Aufsätze zur strafrechtlichen Seite der Doping-Problematik veröffentlicht.
Professor Dr. Bernhard Pfister beschäftigt sich mit den zivilrechtlichen, insbesondere schadensrechtlichen Problemen des Gesetzes i.V.m. § 823 Abs. 2 BGB. Er ist ehemaliger Inhaber des Lehrstuhls Zivilrecht, insbesondere Sportrecht an der Universität Bayreuth
Aktualisiert: 2019-10-22
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