Dieses Special Issue beinhaltet ein breites Spektrum von Fragestellungen hinsichtlich der Beziehung zwischen Rechnungslegung, Kapitalmärkten und Regulierung. Die Beiträge werden jeweils durch Kommentare ergänzt.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Durch die Änderungen vom 14. März 2008 hat der Gesetzgeber den Kapitalschutz im georgischen GmbH-Recht wesentlich verändert. Im Gegensatz zu den MoMiG Änderungen, die im deutschen GmbH-Recht den Kapitalschutz ziemlich gelockert und dabei andere systematische Probleme aus Sicht des Gläubigerschutzes mit sich gebracht haben, ist es dem georgischen Gesetzgeber gelungen, ohne Verschlechterung des Gläubigerschutzes den Kapitalschutz wesentlich zu deregulieren. Auch die Problematik der Durchgriffshaftung hat der georgische Gesetzgeber im Vergleich zum deutschen Recht durch die Schaffung einer speziellen gesellschaftsrechtlichen Norm unterschiedlich geregelt.
Der Autor kommt zu dem Ergebnis, dass die Durchgriffshaftung einheitlich nicht auf der Grundlage des Deliktsrechts, sondern auf der speziellen gesellschaftsrechtlichen Norm begründet werden sollte. Darüber hinaus findet in der Arbeit eine Auseinandersetzung mit der Problematik der Insolvenzverschleppungshaftung statt. Der Autor untersucht verschiedene Vorschläge, die in der deutschen und georgischen Literatur und Rechtsprechung angeboten werden und konkludiert, dass die direkte Haftung des Geschäftsführers gegenüber der Gesellschaftsgläubiger auf der Grundlage des Deliktsrechts dogmatisch eine richtige Lösung darstellt.
Aktualisiert: 2023-01-01
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Ausgehend von den Begriffen bzw. wird untersucht, ob auch hierzulande ein IFRS-Gewinn unter Wahrung des Gläubigerschutz- und Vorsichtsprinzips ausgeschüttet werden kann. Nach einem eingehenden Vergleich von HGB und IFRS werden hierfür unterschiedliche Lösungsansätze – Solvenztest bzw. Ausschüttungssperren – präsentiert.
Aktualisiert: 2020-09-01
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Das Bundesministerium der Justiz veröffentlichte am 8. November 2007 den Referentenentwurf des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG-RefE). Dieser wurde durch den am 21. Mai 2008 veröffentlichten Regierungsentwurf des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG-RegE) in einigen Punkten grundlegend überarbeitet. Der BilMoG-RegE zielt darauf ab, die Informationsfunktion zu verbessern aber gleichzeitig die Ausschüttungsbemessungsfunktion beizubehalten. Demnach forciert der deutsche Gesetzgeber weiterhin die traditionelle Bifunktionalität des handelsrechtlichen Abschlusses. Michael Hofmann bewertet, ob das BilMoG-RegE mit Hinblick auf beide Funktionen diese Ziele erreicht und überprüft dabei die Vereinbarkeit der beiden Rechnungslegungsfunktionen in einem gemeinsamen Rechnungslegungswerk. Der Autor deduziert aus den Interessen der Rechnungslegungsadressaten die Ziele der Rechnungslegung und leitet aus diesen Zielen operative Kriterien ab, die Zielerreichung zu messen. Somit nutzt er diese Kriterien dazu einzuschätzen, ob die Änderungen des BilMoG die Ziele der Rechnungslegung erfüllen und damit die Interessen der Adressaten befriedigt.
Aktualisiert: 2020-02-21
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Eigentümer einer haftungsbeschränkten Kapitalgesellschaft können die Haftungsmasse des Unternehmens reduzieren, indem sie Teile des Gesellschaftsvermögens in ihr Privatvermögen verlagern, und so das Insolvenzrisiko zu Lasten der Gläubiger steigern. Bei Barausschüttungen geht mit der Reduktion der Haftungsmasse ceteris paribus die Reduktion der liquiden Mittel einher. Ausschüttungen führen somit gleichzeitig zu einem höheren Risiko der Überschuldung und zu einem höheren Risiko der Zahlungsunfähigkeit.
Ausschüttungsrestriktionen sollen dazu beitragen, den hieraus gegebenenfalls entstehenden Konflikt zwischen Eigentümern und Gläubigern zu reduzieren. Das derzeit in der Zweiten EG-Richtlinie (Kapitalrichtlinie) verankerte Nennkapitalsystem begrenzt die zulässige Ausschüttungshöhe auf Basis aktueller Bilanz- und Ergebnisgrößen. Ausschüttungen sind nur zulässig, soweit das Unternehmen nach Ausschüttung noch über ein hinreichend hohes haftendes Eigenkapital verfügt. In den vergangenen Jahren geriet das Nennkapitalsystem in Kritik und von verschiedenen Seiten wurde vorgeschlagen, das Nennkapitalsystem durch einen Solvenztest zu ersetzen oder zu ergänzen. Gemäß dem Solvenztest wären Ausschüttungen nur zulässig, soweit das Unternehmen nach Ausschüttung über einen bestimmten Prognosezeitraum voraussichtlich noch zahlungsfähig bleibt.
Die bisher zum Vergleich von Nennkapitalsystem und Solvenztest erschienenen Arbeiten sind vorwiegend juristisch geprägt. Mit der vorliegenden Arbeit untersucht der Verfasser die Effektivität von Nennkapitalsystem und Solvenztest erstmals anhand einer Monte-Carlo-Simulation. Er formuliert zunächst Anforderungen, welche an Ausschüttungsrestriktionen hinsichtlich ihrer Effektivität zu stellen sind und vergleicht daraufhin im Rahmen der Monte-Carlo-Simulation die Effektivität eines objektiviert simulierten Nennkapitalsystems mit der eines objektiviert simulierten Solvenztests.
Aktualisiert: 2019-10-03
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Seit einigen Jahren wird auf europäischer Ebene über eine Reform der zweiten gesellschaftsrechtlichen Richtlinie (zweite EG-Richtlinie), die das System des bilanziellen Kapitalschutzes für Aktiengesellschaften regelt, diskutiert. Das Kapitalschutzsystem nach der zweiten EG-Richtlinie besteht bislang aus zwei Komponenten, die als nationalstaatlich umgesetzte gesetzliche Regelungen den Bereich des Kapitalschutzes in den verschiedenen Mitgliedsstaaten der EU normieren. Zum einen ist bei Gesellschaftsgründung durch die Anteilseigner ein Mindesteigenkapitalbetrag aufzubringen. Zum anderen erfolgt eine Beschränkung von Ausschüttungen auf den zuletzt ermittelten Jahresüberschuss, korrigiert um Gewinn- bzw. Verlustvorträge und vorgeschriebene oder darüber hinaus zulässige Rücklagenbewegungen. Diese Regelungen hängen vom jeweils zur Anwendung kommenden Rechnungslegungssystem ab. Als Alternative oder Ergänzung zum System des bilanziellen Kapitalschutzes werden insbesondere die aus dem US-amerikanischen Raum bekannten Solvenztestsysteme vorgeschlagen. Die Bewertung verschiedener Kapitalschutzsysteme und Einzelregelungen zum Kapitalschutz ist allerdings nicht ohne weiteres möglich. Vielmehr sind hierzu vorab die Begründung der Notwendigkeit vorgegebener hoheitlicher Kapitalschutzmaßnahmen und die Festlegung eines Maßstabs erforderlich, anhand dessen Anforderungen an solche Kapitalschutzregelungen formuliert werden können. Ausgehend von einer abstrakten ökonomischen Analyse der grundsätzlichen Regelungsnotwendigkeit des Kapitalschutzes und der Diskussion verschiedener Regelungsalternativen, analysiert der Verfasser in einem ordnungsökonomisch-konstitutionenökonomischen Legitimationsdiskurs Notwendigkeit, Möglichkeiten und Grenzen von Ausschüttungsbemessung und Gläubigerschutz bei Aktiengesellschaften. Neben der Analyse der Problembereiche, von denen in einem rechtlichen System ohne vorgegebene Kapitalschutzregelungen auszugehen ist, werden Anforderungen an Kapitalschutzsysteme abgeleitet und sowohl das bestehende Kapitalschutzsystem nach der zweiten EG-Richtlinie in der Europäischen Union als auch bereits vielfach diskutierte Alternativen untersucht. Der Verfasser zeigt, dass durch das bislang bestehende Kapitalschutzsystem die Herstellung eines Bezugs zu den künftigen Investitions- und Finanzierungserfordernissen durch die Vergangenheitsorientierung bislang kaum möglich ist, obwohl dies aus Sicht der Adressaten von Kapitalschutzregelungen dringend geboten erscheint. Aus Gründen der Rechtssicherheit ist ein im Zuge der Reformdiskussion von einzelnen Arbeitsgruppen geforderter Systemersatz durch prognoseorientiere Solvenztestverfahren allerdings abzulehnen. Vielmehr ist für die Zukunft des Kapitalschutzes in der Europäischen Union eine Ergänzung des bestehenden bilanziellen Schutzes durch flankierende Testverfahren in Abhängigkeit von der Kapitalmarktorientierung einer Unternehmung zu empfehlen, um zu einem effektiven Kapitalschutzsystem de lege ferenda zu gelangen.
Aktualisiert: 2019-12-20
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Dieses Special Issue beinhaltet ein breites Spektrum von Fragestellungen hinsichtlich der Beziehung zwischen Rechnungslegung, Kapitalmärkten und Regulierung. Die Beiträge werden jeweils durch Kommentare ergänzt.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Ausgehend von den Begriffen bzw. wird untersucht, ob auch hierzulande ein IFRS-Gewinn unter Wahrung des Gläubigerschutz- und Vorsichtsprinzips ausgeschüttet werden kann. Nach einem eingehenden Vergleich von HGB und IFRS werden hierfür unterschiedliche Lösungsansätze – Solvenztest bzw. Ausschüttungssperren – präsentiert.
Aktualisiert: 2019-12-19
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Vor dem Hintergrund der anhaltenden Kritik am europäischen Kapitalschutzkonzept für Aktiengesellschaften und seiner deutschen Umsetzung, welche eine Anbindung der Ausschüttungshöhe an den handelsrechtlichen Bilanzgewinn vorsieht, werden in der vorliegenden Untersuchung verschiedene Möglichkeiten zur Fortentwicklung der Ausschüttungsbemessung analysiert. Im Mittelpunkt stehen dabei die Möglichkeiten und Grenzen der Etablierung flankierender Solvenztests. Neben einem konkreten Durchführungsvorschlag wird auch ein Standard zur externen Prüfung von Solvenztests durch einen Wirtschaftsprüfer entwickelt.
Aktualisiert: 2019-12-20
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Für externe Interessenten kann die Rechnungslegung und insbesondere der veröffentlichte Jahresabschluss als das zentrale Instrument zur Unterrichtung über die wirtschaftliche Lage eines Unternehmens angesehen werden.1 Dabei erfüllt der Jahresabschluss, mittels standardisierter Abbildungsregeln, zwei Grundfunktionen. Die Dokumentation der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zum Bilanzstichtag ist Basis für Planungen und künftige Entscheidungen des Managements sowie der Anteilseigner und wird von Banken und anderen Gläubigern als Kriterium für Kreditvergabe herangezogen (Informationsfunktion). Darüber hinaus ist ein auf Basis des deutschen Handels- und Gesellschaftsrechts erstellter Jahresabschluss die Grundlage für die Ermittlung von erfolgsabhängigen Auszahlungen wie Dividenden und Erfolgsbeteiligungen (Zahlungsbemessungsfunktion).
Aktualisiert: 2019-06-18
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