Mit seiner im Jahre 1880 erschienenen Denkschrift initiierte der ehemalige Senator und Leiter des Armenwesens in Gotha, Albert Doell, die erste deutsche Armenpflegerkonferenz und - in deren Folge - die Gründung des 'Deutschen Vereins für Armenpflege und Wohlthätigkeit' (1919 umbenannt in 'Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge').
Ziel der Denkschrift war es, Missstände der von kommunalen Behörden und Privatwohltätigkeit betriebenen Armenpflege zu benennen und Reformvorschläge zu unterbreiten. Sie zeigt damit anschaulich die Anfänge des Fürsorgewesens, das noch weitgehend zersplittert und ungeregelt war. Zugleich erörtert Doell Fragen und Probleme, die den Sozialstaat bis heute prägen, wie Kriterien für 'Hilfsbedürftigkeit' und die Verhinderung von 'Sozialleistungsmissbrauch'.
Der Deutsche Verein hat die Denkschrift nun als Faksimile in einer gebundenen Ausgabe neu herausgeben, ergänzt um weitere Dokumente von Albert Doell und mit einer historischen Einführung versehen. Sie ist ein 'Muss' für alle, die sich für die Geschichte des deutschen Fürsorgewesens und für die Gründung des Deutschen Vereins interessieren.
Aktualisiert: 2023-07-01
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Mit seiner im Jahre 1880 erschienenen Denkschrift initiierte der ehemalige Senator und Leiter des Armenwesens in Gotha, Albert Doell, die erste deutsche Armenpflegerkonferenz und - in deren Folge - die Gründung des 'Deutschen Vereins für Armenpflege und Wohlthätigkeit' (1919 umbenannt in 'Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge').
Ziel der Denkschrift war es, Missstände der von kommunalen Behörden und Privatwohltätigkeit betriebenen Armenpflege zu benennen und Reformvorschläge zu unterbreiten. Sie zeigt damit anschaulich die Anfänge des Fürsorgewesens, das noch weitgehend zersplittert und ungeregelt war. Zugleich erörtert Doell Fragen und Probleme, die den Sozialstaat bis heute prägen, wie Kriterien für 'Hilfsbedürftigkeit' und die Verhinderung von 'Sozialleistungsmissbrauch'.
Der Deutsche Verein hat die Denkschrift nun als Faksimile in einer gebundenen Ausgabe neu herausgeben, ergänzt um weitere Dokumente von Albert Doell und mit einer historischen Einführung versehen. Sie ist ein 'Muss' für alle, die sich für die Geschichte des deutschen Fürsorgewesens und für die Gründung des Deutschen Vereins interessieren.
Aktualisiert: 2023-07-01
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Mit seiner im Jahre 1880 erschienenen Denkschrift initiierte der ehemalige Senator und Leiter des Armenwesens in Gotha, Albert Doell, die erste deutsche Armenpflegerkonferenz und - in deren Folge - die Gründung des 'Deutschen Vereins für Armenpflege und Wohlthätigkeit' (1919 umbenannt in 'Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge').
Ziel der Denkschrift war es, Missstände der von kommunalen Behörden und Privatwohltätigkeit betriebenen Armenpflege zu benennen und Reformvorschläge zu unterbreiten. Sie zeigt damit anschaulich die Anfänge des Fürsorgewesens, das noch weitgehend zersplittert und ungeregelt war. Zugleich erörtert Doell Fragen und Probleme, die den Sozialstaat bis heute prägen, wie Kriterien für 'Hilfsbedürftigkeit' und die Verhinderung von 'Sozialleistungsmissbrauch'.
Der Deutsche Verein hat die Denkschrift nun als Faksimile in einer gebundenen Ausgabe neu herausgeben, ergänzt um weitere Dokumente von Albert Doell und mit einer historischen Einführung versehen. Sie ist ein 'Muss' für alle, die sich für die Geschichte des deutschen Fürsorgewesens und für die Gründung des Deutschen Vereins interessieren.
Aktualisiert: 2023-06-17
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Mit seiner im Jahre 1880 erschienenen Denkschrift initiierte der ehemalige Senator und Leiter des Armenwesens in Gotha, Albert Doell, die erste deutsche Armenpflegerkonferenz und - in deren Folge - die Gründung des 'Deutschen Vereins für Armenpflege und Wohlthätigkeit' (1919 umbenannt in 'Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge').
Ziel der Denkschrift war es, Missstände der von kommunalen Behörden und Privatwohltätigkeit betriebenen Armenpflege zu benennen und Reformvorschläge zu unterbreiten. Sie zeigt damit anschaulich die Anfänge des Fürsorgewesens, das noch weitgehend zersplittert und ungeregelt war. Zugleich erörtert Doell Fragen und Probleme, die den Sozialstaat bis heute prägen, wie Kriterien für 'Hilfsbedürftigkeit' und die Verhinderung von 'Sozialleistungsmissbrauch'.
Der Deutsche Verein hat die Denkschrift nun als Faksimile in einer gebundenen Ausgabe neu herausgeben, ergänzt um weitere Dokumente von Albert Doell und mit einer historischen Einführung versehen. Sie ist ein 'Muss' für alle, die sich für die Geschichte des deutschen Fürsorgewesens und für die Gründung des Deutschen Vereins interessieren.
Aktualisiert: 2023-06-17
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Mit seiner im Jahre 1880 erschienenen Denkschrift initiierte der ehemalige Senator und Leiter des Armenwesens in Gotha, Albert Doell, die erste deutsche Armenpflegerkonferenz und - in deren Folge - die Gründung des 'Deutschen Vereins für Armenpflege und Wohlthätigkeit' (1919 umbenannt in 'Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge').
Ziel der Denkschrift war es, Missstände der von kommunalen Behörden und Privatwohltätigkeit betriebenen Armenpflege zu benennen und Reformvorschläge zu unterbreiten. Sie zeigt damit anschaulich die Anfänge des Fürsorgewesens, das noch weitgehend zersplittert und ungeregelt war. Zugleich erörtert Doell Fragen und Probleme, die den Sozialstaat bis heute prägen, wie Kriterien für 'Hilfsbedürftigkeit' und die Verhinderung von 'Sozialleistungsmissbrauch'.
Der Deutsche Verein hat die Denkschrift nun als Faksimile in einer gebundenen Ausgabe neu herausgeben, ergänzt um weitere Dokumente von Albert Doell und mit einer historischen Einführung versehen. Sie ist ein 'Muss' für alle, die sich für die Geschichte des deutschen Fürsorgewesens und für die Gründung des Deutschen Vereins interessieren.
Aktualisiert: 2023-06-10
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Mit seiner im Jahre 1880 erschienenen Denkschrift initiierte der ehemalige Senator und Leiter des Armenwesens in Gotha, Albert Doell, die erste deutsche Armenpflegerkonferenz und - in deren Folge - die Gründung des 'Deutschen Vereins für Armenpflege und Wohlthätigkeit' (1919 umbenannt in 'Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge').
Ziel der Denkschrift war es, Missstände der von kommunalen Behörden und Privatwohltätigkeit betriebenen Armenpflege zu benennen und Reformvorschläge zu unterbreiten. Sie zeigt damit anschaulich die Anfänge des Fürsorgewesens, das noch weitgehend zersplittert und ungeregelt war. Zugleich erörtert Doell Fragen und Probleme, die den Sozialstaat bis heute prägen, wie Kriterien für 'Hilfsbedürftigkeit' und die Verhinderung von 'Sozialleistungsmissbrauch'.
Der Deutsche Verein hat die Denkschrift nun als Faksimile in einer gebundenen Ausgabe neu herausgeben, ergänzt um weitere Dokumente von Albert Doell und mit einer historischen Einführung versehen. Sie ist ein 'Muss' für alle, die sich für die Geschichte des deutschen Fürsorgewesens und für die Gründung des Deutschen Vereins interessieren.
Aktualisiert: 2023-06-01
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Mit seiner im Jahre 1880 erschienenen Denkschrift initiierte der ehemalige Senator und Leiter des Armenwesens in Gotha, Albert Doell, die erste deutsche Armenpflegerkonferenz und - in deren Folge - die Gründung des 'Deutschen Vereins für Armenpflege und Wohlthätigkeit' (1919 umbenannt in 'Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge').
Ziel der Denkschrift war es, Missstände der von kommunalen Behörden und Privatwohltätigkeit betriebenen Armenpflege zu benennen und Reformvorschläge zu unterbreiten. Sie zeigt damit anschaulich die Anfänge des Fürsorgewesens, das noch weitgehend zersplittert und ungeregelt war. Zugleich erörtert Doell Fragen und Probleme, die den Sozialstaat bis heute prägen, wie Kriterien für 'Hilfsbedürftigkeit' und die Verhinderung von 'Sozialleistungsmissbrauch'.
Der Deutsche Verein hat die Denkschrift nun als Faksimile in einer gebundenen Ausgabe neu herausgeben, ergänzt um weitere Dokumente von Albert Doell und mit einer historischen Einführung versehen. Sie ist ein 'Muss' für alle, die sich für die Geschichte des deutschen Fürsorgewesens und für die Gründung des Deutschen Vereins interessieren.
Aktualisiert: 2023-05-27
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>Zum Werk
Kommentiert wird das grundlegend veränderte Arbeitnehmerüberlassungsgesetz. Dabei werden alle relevanten Fragen des Fremdpersonaleinsatzes im Unternehmen angesprochen. Fehler beim Outsourcing sind nach der Reform viel risikobehafteter als früher. Die Kommentierung ist praxisorientiert, und doch wissenschaftlich fundiert. Dahinter stehen mehr als 25 Jahre Erfahrung mit dem Recht des Fremdpersonaleinsatzes.
>Vorteile auf einen BlickErläuterung der Abgrenzung von Werk-, Dienst- und Arbeitnehmerüberlassungsverträgen unter Berücksichtigung des neuen § 611a BGBErmittlung der Höchstüberlassungsdauer im Einzelfall mit der Anrechnung von UnterbrechungszeitenGleichbehandlungsgebot mit und ohne TarifregelungUmsetzung der neuen Offenlegungspflichten für legale Überlassung
>Zur Neuauflage
Der Gesetzgeber hat weitere Änderungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes umgesetzt, u.a.Gesetz gegen illegale Beschäftigung und SozialleistungsmissbrauchFachkräfteeinwanderungsgesetzGesetz zur befristeten krisenbedingten Verbesserung der Regelungen für das KurzarbeitergeldDarüber hinaus vertieft die Neuauflage die Folgen des verschärften Fremdpersonaleinsatzes im Hinblick auf die wieder eingeführte Höchstüberlassungsdauer.Ebenso werden die Konsequenzen aus dem Wegfall der Vorratserlaubnis bei der Absicherung zweifelhafter Werkverträge vertieft.Zudem stellt sich der Kommentar Themen der Gleichbehandlung und tariflicher Belange. Hierzu werden umfassend die neuen fachlichen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit einbezogen.
>Zielgruppe
Für Anwaltschaft, Syndizi, Betriebsratsmitglieder, Verbände und Justiz.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Die Materie des Arbeitsstrafrechts ist für Juristen aufgrund des Zusammenspiels von Strafrecht und Arbeitsrecht oft schwierig: Dem Strafrechtler fehlt es regelmäßig an den notwendigen Kenntnissen im Arbeitsrecht, der Arbeitsrechtler wiederum hat häufig nicht das vertiefte strafrechtliche Know-how, insbesondere im Hinblick auf strafprozessuale Besonderheiten. Die Tatsache, dass die zahlreichen im Arbeitsstrafrecht relevanten Normen in vielen verschiedenen Gesetzen und Verordnungen „versteckt“ sind, erschwert das Durchdringen der Systematik noch zusätzlich.
In der Schnittmenge von Arbeitsrecht und Strafrecht ist dieses bewährte Handbuch von Gercke/Kraft/Richter eine wertvolle Arbeitshilfe, die sich strikt an der praktischen Anwendung orientiert:
- Konzentration auf die wichtigsten arbeitsstrafrechtlichen Vorschriften
- Abdruck aller wichtigen Normtexte
- Konkrete Hilfen für die Fallbearbeitung
- Außerstrafrechtliche Konsequenzen
- Corporate Compliance
- Aktuelle Entwicklungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung
Neu in der grundlegend überarbeiteten 3. Auflage:
- Komplette Neubearbeitung des strafbewehrten Arbeitnehmerdatenschutzes
- Alle wesentlichen Änderungen durch das Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch
- Berücksichtigung des umfassend reformierten Arbeitnehmerentsendegesetzes
- Alle relevanten Neuerungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes
- Bereits Berücksichtigung des Entwurfs eines Verbandssanktionengesetzes (VerSanG-E)
- Alle Änderungen der Rechtsprechung zu § 266a StGB, insbesondere zur Verjährung
Aktualisiert: 2021-04-09
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Mit seiner im Jahre 1880 erschienenen Denkschrift initiierte der ehemalige Senator und Leiter des Armenwesens in Gotha, Albert Doell, die erste deutsche Armenpflegerkonferenz und - in deren Folge - die Gründung des 'Deutschen Vereins für Armenpflege und Wohlthätigkeit' (1919 umbenannt in 'Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge').
Ziel der Denkschrift war es, Missstände der von kommunalen Behörden und Privatwohltätigkeit betriebenen Armenpflege zu benennen und Reformvorschläge zu unterbreiten. Sie zeigt damit anschaulich die Anfänge des Fürsorgewesens, das noch weitgehend zersplittert und ungeregelt war. Zugleich erörtert Doell Fragen und Probleme, die den Sozialstaat bis heute prägen, wie Kriterien für 'Hilfsbedürftigkeit' und die Verhinderung von 'Sozialleistungsmissbrauch'.
Der Deutsche Verein hat die Denkschrift nun als Faksimile in einer gebundenen Ausgabe neu herausgeben, ergänzt um weitere Dokumente von Albert Doell und mit einer historischen Einführung versehen. Sie ist ein 'Muss' für alle, die sich für die Geschichte des deutschen Fürsorgewesens und für die Gründung des Deutschen Vereins interessieren.
Aktualisiert: 2020-01-13
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Zur Ergänzungslieferung
Die 197. Ergänzungslieferung hat voraussichtlich den Stand 1. August 2019 und enthält alle bis dahin verkündungsreifen Änderungsgesetze.
Zielgruppe
Für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte, Richter, Betriebe, Finanzverwaltung, Studierende, Referendare und Gemeinden.
Aktualisiert: 2021-01-12
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Zur Ergänzungslieferung
Die 140. Ergänzungslieferung hat vsl. den Stand August 2019.
Enthalten sind die in der Zwischenzeit erlassenen Änderungsgesetze.
Zielgruppe
Für Sozialversicherungsträger, Betriebe, Rechtsanwälte, Richter, Rentenberater, Versicherungen, Studierende, Referendare.
Aktualisiert: 2020-05-15
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Mit seiner im Jahre 1880 erschienenen Denkschrift initiierte der ehemalige Senator und Leiter des Armenwesens in Gotha, Albert Doell, die erste deutsche Armenpflegerkonferenz und - in deren Folge - die Gründung des 'Deutschen Vereins für Armenpflege und Wohlthätigkeit' (1919 umbenannt in 'Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge').
Ziel der Denkschrift war es, Missstände der von kommunalen Behörden und Privatwohltätigkeit betriebenen Armenpflege zu benennen und Reformvorschläge zu unterbreiten. Sie zeigt damit anschaulich die Anfänge des Fürsorgewesens, das noch weitgehend zersplittert und ungeregelt war. Zugleich erörtert Doell Fragen und Probleme, die den Sozialstaat bis heute prägen, wie Kriterien für 'Hilfsbedürftigkeit' und die Verhinderung von 'Sozialleistungsmissbrauch'.
Der Deutsche Verein hat die Denkschrift nun als Faksimile in einer gebundenen Ausgabe neu herausgeben, ergänzt um weitere Dokumente von Albert Doell und mit einer historischen Einführung versehen. Sie ist ein 'Muss' für alle, die sich für die Geschichte des deutschen Fürsorgewesens und für die Gründung des Deutschen Vereins interessieren.
Aktualisiert: 2023-05-01
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Arbeitshilfe in der Schnittmenge von Arbeitsrecht und Strafrecht
Das Arbeitsstrafrecht ist für Juristen wegen des Zusammenspiels von Strafrecht und Arbeitsrecht besonders schwierig: In der Praxis fehlt es dem strafrechtlichen Sachbearbeiter oftmals an den benötigten Kenntnissen des Arbeitsrechts, die für ein Verständnis der Strafnorm regelmäßig unabdingbar sind. Dem arbeitsrechtlichen Sachbearbeiter wiederum fehlt es in aller Regel an vertieften strafrechtlichen Kenntnissen, insbesondere im Hinblick auf (straf-)prozessuale Besonderheiten. Die Tatsache, dass die zahlreichen im Arbeitsstrafrecht relevanten Normen in vielen verschiedenen Gesetzen und Verordnungen „versteckt“ sind, erschwert die Arbeit noch zusätzlich.
Diese grundlegend überarbeitete Neuauflage ist deshalb eine wertvolle Arbeitshilfe an der Schnittstelle von Arbeitsrecht und Strafrecht. Strikt an der Beraterpraxis orientiert umfasst das Werk u.a.:
· Konzentration auf die wichtigsten arbeitsstrafrechtlichen Vorschriften
· Abdruck aller wichtigen Normtexte
· Konkrete Hilfen für die Fallbearbeitung
· Außerstrafrechtliche Konsequenzen
· Corporate Compliance
· Exkurs zum Arbeitnehmerdatenschutz
· Aktuelle Entwicklungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung
Aktualisiert: 2020-11-12
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Zum Werk
Kommentiert wird das grundlegend veränderte Arbeitnehmerüberlassungsgesetz. Dabei werden alle relevanten Fragen des Fremdpersonaleinsatzes im Unternehmen angesprochen. Fehler beim Outsourcing sind nach der Reform viel gefährlicher als früher. Die Kommentierung ist praxisorientiert, und doch wissenschaftlich fundiert. Dahinter stehen mehr als 25 Jahre Erfahrung mit dem Recht des Fremdpersonaleinsatzes.
Vorteile auf einen Blick
- Erläuterung der Abgrenzung von Werk-, Dienst- und Arbeitnehmerüberlassungsverträgen unter Berücksichtigung des neuen § 611a BGB - ohne die Möglichkeit der Vorratserlaubnis sind diese Fragen noch wichtiger als bisher
- Ermittlung der Höchstüberlassungsdauer im Einzelfall mit der Anrechnung von Unterbrechungszeiten
- Gleichbehandlungsgebot mit und ohne Tarifregelung
- Umsetzung der neuen Offenlegungspflichten für legale Überlassung
Zur Neuauflage
Die AÜG-Reform von 2017 hat den Fremdpersonaleinsatz erheblich riskanter und schwieriger gemacht. Es gibt wieder eine Höchstüberlassungsdauer, die aber ganz unterschiedlich ausfallen kann. Wird sie überschritten, droht das fingierte Arbeitsverhältnis und mit ihm das Strafrecht. Die Absicherung zweifelhafter Werkverträge durch eine Vorratserlaubnis gibt es nicht mehr. Fehler können hier katastrophale Folgen haben. Die Abgrenzung ist durch die Reform nicht einfacher geworden. Der Kommentar behandelt diesen Bereich sehr ausführlich. Die anderen neuen Fragen wie das Verbot der Streikbrecherarbeit, des Kettenverleihs und der veränderten Anforderungen an die Gleichbehandlung und an die Offenlegung werden ebenfalls gründlich behandelt. Der Kommentar bezieht überall die neuen Fachlichen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit ein. Das ist für die Praxis wichtig, denn die Ermittlungsbehörden handeln danach.
Die 5. Auflage ist eine grundlegende Überarbeitung und in vielen Teilen ganz neu. Alle Autorinnen und Autoren haben langjährige Erfahrung mit dem Rechtsgebiet.
Zielgruppe
Für Rechtsanwältinnen und -anwälte, Unternehmensjuristinnen und -juristen, Betriebsratsmitglieder, Verbandsjuristinnen und -juristen und Arbeitsrichterinnen und -richter.
Aktualisiert: 2022-03-02
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