Die rechtshistorische Arbeit befasst sich mit der Entwicklung der Staatsnothilfe von 1848 bis heute mit besonderem Schwerpunkt auf die Weimarer Republik. Im Zentrum steht die Frage, ob die Erschießung des Separatistenführers Franz Joseph Heinz im Jahr 1924 durch Staatsnothilfe gerechtfertigt war. Vor diesem Hintergrund erfolgt eine Darstellung des Separatismus in der Pfalz in den Jahren 1923/1924. Anklage wurde gegen die Täter nie erhoben, sodass eine rechtliche Wertung nur nachempfunden werden kann. Am Ende der Arbeit steht die Frage, ob die Staatsnothilfe in der heutigen Zeit ihre Daseinsberechtigung verloren hat.
Aktualisiert: 2023-06-22
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Die rechtshistorische Arbeit befasst sich mit der Entwicklung der Staatsnothilfe von 1848 bis heute mit besonderem Schwerpunkt auf die Weimarer Republik. Im Zentrum steht die Frage, ob die Erschießung des Separatistenführers Franz Joseph Heinz im Jahr 1924 durch Staatsnothilfe gerechtfertigt war. Vor diesem Hintergrund erfolgt eine Darstellung des Separatismus in der Pfalz in den Jahren 1923/1924. Anklage wurde gegen die Täter nie erhoben, sodass eine rechtliche Wertung nur nachempfunden werden kann. Am Ende der Arbeit steht die Frage, ob die Staatsnothilfe in der heutigen Zeit ihre Daseinsberechtigung verloren hat.
Aktualisiert: 2023-06-22
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Aktualisiert: 2023-06-15
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Die rechtshistorische Arbeit befasst sich mit der Entwicklung der Staatsnothilfe von 1848 bis heute mit besonderem Schwerpunkt auf die Weimarer Republik. Im Zentrum steht die Frage, ob die Erschießung des Separatistenführers Franz Joseph Heinz im Jahr 1924 durch Staatsnothilfe gerechtfertigt war. Vor diesem Hintergrund erfolgt eine Darstellung des Separatismus in der Pfalz in den Jahren 1923/1924. Anklage wurde gegen die Täter nie erhoben, sodass eine rechtliche Wertung nur nachempfunden werden kann. Am Ende der Arbeit steht die Frage, ob die Staatsnothilfe in der heutigen Zeit ihre Daseinsberechtigung verloren hat.
Aktualisiert: 2023-06-01
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Jeder Staat kann in eine Notlage (Staatsnotstand) geraten, in der er – durch Verhängung des Ausnahmezustands – das Recht für eine gewisse Zeit suspendieren muss, um mit aller Macht gegen eine existentielle Bedrohung oder gar seine eigene Vernichtung anzugehen. Carl Schmitt hat diesen Zustand als „kommissarische Diktatur“ bezeichnet. Eine solche Lage tritt dann ein, wenn die von der Verfassung vorgegebene Ordnung in Gefahr ist, zerstört oder zumindest grundlegend beeinträchtigt zu werden.
Seit der Veröffentlichung der 1. Auflage hat sich das Thema „Ausnahmezustand“ keineswegs erledigt. Vielmehr scheint sich eine neue Form des „permanenten Ausnahmezustandes“ (Agamben) etabliert zu haben. Dieser Entwicklung wird in den Beiträgen zur 2. Auflage nachgegangen.
Mit Beiträgen von
Andreas Anter, Dirk Blasius, Norbert Campagna, Verena Frick, Oliver Hidalgo, Jochen Kleinschmidt, Christian Kreuder-Sonnen, Matthias Lemke, Reinhard Mehring, Pedro Hermilio Villas Bôas Castelo Branco, Stefano Saracino und Rüdiger Voigt.
Aktualisiert: 2023-05-18
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Aktualisiert: 2023-05-15
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Die rechtshistorische Arbeit befasst sich mit der Entwicklung der Staatsnothilfe von 1848 bis heute mit besonderem Schwerpunkt auf die Weimarer Republik. Im Zentrum steht die Frage, ob die Erschießung des Separatistenführers Franz Joseph Heinz im Jahr 1924 durch Staatsnothilfe gerechtfertigt war. Vor diesem Hintergrund erfolgt eine Darstellung des Separatismus in der Pfalz in den Jahren 1923/1924. Anklage wurde gegen die Täter nie erhoben, sodass eine rechtliche Wertung nur nachempfunden werden kann. Am Ende der Arbeit steht die Frage, ob die Staatsnothilfe in der heutigen Zeit ihre Daseinsberechtigung verloren hat.
Aktualisiert: 2023-05-12
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Die rechtshistorische Arbeit befasst sich mit der Entwicklung der Staatsnothilfe von 1848 bis heute mit besonderem Schwerpunkt auf die Weimarer Republik. Im Zentrum steht die Frage, ob die Erschießung des Separatistenführers Franz Joseph Heinz im Jahr 1924 durch Staatsnothilfe gerechtfertigt war. Vor diesem Hintergrund erfolgt eine Darstellung des Separatismus in der Pfalz in den Jahren 1923/1924. Anklage wurde gegen die Täter nie erhoben, sodass eine rechtliche Wertung nur nachempfunden werden kann. Am Ende der Arbeit steht die Frage, ob die Staatsnothilfe in der heutigen Zeit ihre Daseinsberechtigung verloren hat.
Aktualisiert: 2023-05-12
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Jeder Staat kann in eine Notlage (Staatsnotstand) geraten, in der er – durch Verhängung des Ausnahmezustands – das Recht für eine gewisse Zeit suspendieren muss, um mit aller Macht gegen eine existentielle Bedrohung oder gar seine eigene Vernichtung anzugehen. Carl Schmitt hat diesen Zustand als „kommissarische Diktatur“ bezeichnet. Eine solche Lage tritt dann ein, wenn die von der Verfassung vorgegebene Ordnung in Gefahr ist, zerstört oder zumindest grundlegend beeinträchtigt zu werden.
Seit der Veröffentlichung der 1. Auflage hat sich das Thema „Ausnahmezustand“ keineswegs erledigt. Vielmehr scheint sich eine neue Form des „permanenten Ausnahmezustandes“ (Agamben) etabliert zu haben. Dieser Entwicklung wird in den Beiträgen zur 2. Auflage nachgegangen.
Mit Beiträgen von
Andreas Anter, Dirk Blasius, Norbert Campagna, Verena Frick, Oliver Hidalgo, Jochen Kleinschmidt, Christian Kreuder-Sonnen, Matthias Lemke, Reinhard Mehring, Pedro Hermilio Villas Bôas Castelo Branco, Stefano Saracino und Rüdiger Voigt.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Jeder Staat kann in eine Notlage (Staatsnotstand) geraten, in der er – durch Verhängung des Ausnahmezustands – das Recht für eine gewisse Zeit suspendieren muss, um mit aller Macht gegen eine existentielle Bedrohung oder gar seine eigene Vernichtung anzugehen. Carl Schmitt hat diesen Zustand als „kommissarische Diktatur“ bezeichnet. Eine solche Lage tritt dann ein, wenn die von der Verfassung vorgegebene Ordnung in Gefahr ist, zerstört oder zumindest grundlegend beeinträchtigt zu werden.
Seit der Veröffentlichung der 1. Auflage hat sich das Thema „Ausnahmezustand“ keineswegs erledigt. Vielmehr scheint sich eine neue Form des „permanenten Ausnahmezustandes“ (Agamben) etabliert zu haben. Dieser Entwicklung wird in den Beiträgen zur 2. Auflage nachgegangen.
Mit Beiträgen von
Andreas Anter, Dirk Blasius, Norbert Campagna, Verena Frick, Oliver Hidalgo, Jochen Kleinschmidt, Christian Kreuder-Sonnen, Matthias Lemke, Reinhard Mehring, Pedro Hermilio Villas Bôas Castelo Branco, Stefano Saracino und Rüdiger Voigt.
Aktualisiert: 2023-05-08
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Die rechtshistorische Arbeit befasst sich mit der Entwicklung der Staatsnothilfe von 1848 bis heute mit besonderem Schwerpunkt auf die Weimarer Republik. Im Zentrum steht die Frage, ob die Erschießung des Separatistenführers Franz Joseph Heinz im Jahr 1924 durch Staatsnothilfe gerechtfertigt war. Vor diesem Hintergrund erfolgt eine Darstellung des Separatismus in der Pfalz in den Jahren 1923/1924. Anklage wurde gegen die Täter nie erhoben, sodass eine rechtliche Wertung nur nachempfunden werden kann. Am Ende der Arbeit steht die Frage, ob die Staatsnothilfe in der heutigen Zeit ihre Daseinsberechtigung verloren hat.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Aktualisiert: 2023-04-15
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Jeder Staat kann in eine Notlage (Staatsnotstand) geraten, in der er – durch Verhängung des Ausnahmezustands – das Recht für eine gewisse Zeit suspendieren muss, um mit aller Macht gegen eine existentielle Bedrohung oder gar seine eigene Vernichtung anzugehen. Carl Schmitt hat diesen Zustand als „kommissarische Diktatur“ bezeichnet. Eine solche Lage tritt dann ein, wenn die von der Verfassung vorgegebene Ordnung in Gefahr ist, zerstört oder zumindest grundlegend beeinträchtigt zu werden.
Seit der Veröffentlichung der 1. Auflage hat sich das Thema „Ausnahmezustand“ keineswegs erledigt. Vielmehr scheint sich eine neue Form des „permanenten Ausnahmezustandes“ (Agamben) etabliert zu haben. Dieser Entwicklung wird in den Beiträgen zur 2. Auflage nachgegangen.
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Andreas Anter, Dirk Blasius, Norbert Campagna, Verena Frick, Oliver Hidalgo, Jochen Kleinschmidt, Christian Kreuder-Sonnen, Matthias Lemke, Reinhard Mehring, Pedro Hermilio Villas Bôas Castelo Branco, Stefano Saracino und Rüdiger Voigt.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Jeder Staat kann in eine Notlage (Staatsnotstand) geraten, in der er – durch Verhängung des Ausnahmezustands – das Recht für eine gewisse Zeit suspendieren muss, um mit aller Macht gegen eine existentielle Bedrohung oder gar seine eigene Vernichtung anzugehen. Carl Schmitt hat diesen Zustand als „kommissarische Diktatur“ bezeichnet. Eine solche Lage tritt dann ein, wenn die von der Verfassung vorgegebene Ordnung in Gefahr ist, zerstört oder zumindest grundlegend beeinträchtigt zu werden.
Seit der Veröffentlichung der 1. Auflage hat sich das Thema „Ausnahmezustand“ keineswegs erledigt. Vielmehr scheint sich eine neue Form des „permanenten Ausnahmezustandes“ (Agamben) etabliert zu haben. Dieser Entwicklung wird in den Beiträgen zur 2. Auflage nachgegangen.
Mit Beiträgen von
Andreas Anter, Dirk Blasius, Norbert Campagna, Verena Frick, Oliver Hidalgo, Jochen Kleinschmidt, Christian Kreuder-Sonnen, Matthias Lemke, Reinhard Mehring, Pedro Hermilio Villas Bôas Castelo Branco, Stefano Saracino und Rüdiger Voigt.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Zahlreiche Privatrechtsordnungen kennen eine Geschäftsgrundlagenstörung; ebenso das Völkerrecht in Art. 62 WVRK. Kann aber ein Gastgeberstaat einem ausländischen Investor den Wegfall der Geschäftsgrundlage entgegenhalten, um in schweren Wirtschaftskrisen neue Gesetzgebung zu rechtfertigen? Ist die Norm mithin auch gegenüber Individuen anwendbar?
Die Untersuchung entschlüsselt einzelne Problemkreise dieser Forschungsfrage, die im Querschnittsbereich zwischen Völkerrecht und Zivilrecht angesiedelt sind. Sie kommt in einer dogmatischen Analyse zu dem Ergebnis, dass Art. 62 WVRK auch im gemischten Schiedsverhältnis anwendbar ist. Anschließend zeigt die konkrete Fallanwendung anhand der Spanienfälle zur Förderung von Solarenergie, dass Art. 62 WVRK auch die sachgerechtere Lösung ist als etwa der Staatsnotstand oder FET-Grundsatz. Die Kautelarpraxis bestätigt diese Erkenntnis, denn eine Geschäftsgrundlagenstörung ist vermehrt auch Regelungsgegenstand neuerer Investitionsschutzabkommen.
Die Dissertation wurde mit dem BakerMcKenzie Preis 2019 ausgezeichnet.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Zahlreiche Privatrechtsordnungen kennen eine Geschäftsgrundlagenstörung; ebenso das Völkerrecht in Art. 62 WVRK. Kann aber ein Gastgeberstaat einem ausländischen Investor den Wegfall der Geschäftsgrundlage entgegenhalten, um in schweren Wirtschaftskrisen neue Gesetzgebung zu rechtfertigen? Ist die Norm mithin auch gegenüber Individuen anwendbar?
Die Untersuchung entschlüsselt einzelne Problemkreise dieser Forschungsfrage, die im Querschnittsbereich zwischen Völkerrecht und Zivilrecht angesiedelt sind. Sie kommt in einer dogmatischen Analyse zu dem Ergebnis, dass Art. 62 WVRK auch im gemischten Schiedsverhältnis anwendbar ist. Anschließend zeigt die konkrete Fallanwendung anhand der Spanienfälle zur Förderung von Solarenergie, dass Art. 62 WVRK auch die sachgerechtere Lösung ist als etwa der Staatsnotstand oder FET-Grundsatz. Die Kautelarpraxis bestätigt diese Erkenntnis, denn eine Geschäftsgrundlagenstörung ist vermehrt auch Regelungsgegenstand neuerer Investitionsschutzabkommen.
Die Dissertation wurde mit dem BakerMcKenzie Preis 2019 ausgezeichnet.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Der vorliegende Report bietet einen authentischen Einblick in die Wendezeit der DDR aus der Sicht eines engagierten Westdeutschen. Er reflektiert die Hilflosigkeit und das im Stich gelassen Sein, aber auch den Mut und die Zuversicht der Menschen im Osten Deutschlands nach dem Mauerfall.
Der Autor erreichte als Soldat zeitgleich mit der Wiedervereinigung sein Dienstende und wirkte mehrere Jahre für den Deutschen Städtetag und die EU in den neuen Bundesländern. Auf der Suche nach dem richtigen Verständnis für die Mentalität der Deutschen, die über 40 Jahre im real existierenden Sozialismus jenseits der Mauer lebten, führt er den Leser durch subtile Beobachtungen nah an die Situation und die Menschen heran. Das Selbstverständnis von Frauen, Männern und Familie ist im Osten ein anderes. Die Satsi, die Sowjetischen Streitkräfte, die NVA, KITAs, die medizinische Versorgung und das Thema Grund und Boden sind weitere Kristallisationspunkte der Betrachtungen dieses Buches.
Als teilnehmender Beobachter, der sich selbst einbringt und Erlebtes sowohl betroffen als auch distanzierthumorvoll reflektiert, legt der Autor eine breite Sammlung von Essays vor, die einen tiefen Einblick in die Ereignisse geben und zum Nachdenken auffordern.
Aktualisiert: 2023-03-20
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Der vorliegende Report bietet einen authentischen Einblick in die Wendezeit der DDR aus der Sicht eines engagierten Westdeutschen. Er reflektiert die Hilflosigkeit und das im Stich gelassen Sein, aber auch den Mut und die Zuversicht der Menschen im Osten Deutschlands nach dem Mauerfall.
Der Autor erreichte als Soldat zeitgleich mit der Wiedervereinigung sein Dienstende und wirkte mehrere Jahre für den Deutschen Städtetag und die EU in den neuen Bundesländern. Auf der Suche nach dem richtigen Verständnis für die Mentalität der Deutschen, die über 40 Jahre im real existierenden Sozialismus jenseits der Mauer lebten, führt er den Leser durch subtile Beobachtungen nah an die Situation und die Menschen heran. Das Selbstverständnis von Frauen, Männern und Familie ist im Osten ein anderes. Die Satsi, die Sowjetischen Streitkräfte, die NVA, KITAs, die medizinische Versorgung und das Thema Grund und Boden sind weitere Kristallisationspunkte der Betrachtungen dieses Buches.
Als teilnehmender Beobachter, der sich selbst einbringt und Erlebtes sowohl betroffen als auch distanzierthumorvoll reflektiert, legt der Autor eine breite Sammlung von Essays vor, die einen tiefen Einblick in die Ereignisse geben und zum Nachdenken auffordern.
Aktualisiert: 2023-03-20
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Zahlungskrisen und Überschuldungen stellen Staaten seit jeher vor erhebliche Herausforderungen, da diese mit großen Entbehrungen für die Bevölkerung und mit dem Verlust staatlicher Funktionen einhergehen. Die jüngste Schuldenkrise im Euro-Raum und die Staatskrise in Venezuela im Jahr 2017 haben dies zuletzt wieder verdeutlicht. Trotz der Häufigkeit und den erheblichen Auswirkungen haben sich bisher auf multinationaler Ebene keine umfassenden Lösungsansätze gefunden. Initiativen zur Etablierung eines Insolvenzrechts für Staaten blieben bisher erfolglos. Aufgrund dessen griff die argentinische Regierung im Rahmen der „Argentinienkrise“ zur Jahrtausendwende nach gescheiterten Umschuldungsverhandlungen und zahlreichen Klagen ausländischer Investoren auf die Einrede des völkergewohnheitsrechtlichen Notstands zurück. Das Land begründete die Verweigerung jeglicher Schuldentilgung mit dem Schutz staatlicher Institutionen und mit der Aufrechterhaltung der Versorgung der Bevölkerung. Nationale und internationale Gerichts- und Schiedsgerichtsentscheidungen fanden bezüglich der Anwendung völkergewohnheitsrechtlichen Notstands bei staatlichen Zahlungskrisen zu keiner einheitlichen Linie. Die Arbeit untersucht die Voraussetzungen des völkergewohnheitsrechtlichen Notstands und seine Anwendung auf die staatliche Zahlungsunfähigkeit. Dabei werden die vielschichtigen Probleme bei der Rechtsanwendung herausgestellt. Daran anschließend beschäftigt sich die Arbeit mit der Frage, ob der völkergewohnheitsrechtliche Notstand eine geeignete Handlungsalternative für die immer noch bestehenden Probleme bei der Restrukturierung von Staatsschulden
Aktualisiert: 2023-04-06
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Jeder Staat kann in eine Notlage (Staatsnotstand) geraten, in der er – durch Verhängung des Ausnahmezustands – das Recht für eine gewisse Zeit suspendieren muss, um mit aller Macht gegen eine existentielle Bedrohung oder gar seine eigene Vernichtung anzugehen. Carl Schmitt hat diesen Zustand als „kommissarische Diktatur“ bezeichnet. Eine solche Lage tritt dann ein, wenn die von der Verfassung vorgegebene Ordnung in Gefahr ist, zerstört oder zumindest grundlegend beeinträchtigt zu werden.
Der Ausnahmezustand ist das letzte Mittel eines Staates, um seine Rechtsordnung, seine Sicherheit und letztlich seinen Bestand gegen massive Angriffe zu verteidigen. Allerdings ist er nur zur Bewältigung einer extremen, zeitlich begrenzten Gefahrenlage akzeptabel. Dieser Zustand wird jedoch oft auch dann noch aufrechterhalten, wenn sich die Lage wieder beruhigt hat. Herrschende Eliten versuchen auf diese Weise, ihre Position auf Dauer zu stellen.
Aus staatsrechtlicher, politikwissenschaftlicher und historischer Perspektive, aber auch aus Sicht der praktischen Politik ist die Ausnahme ein überaus interessantes Forschungsobjekt. Das schlägt sich auch in den Beiträgen dieses Sammelbandes nieder, der in drei Teile gegliedert ist, in denen das Thema aus verschiedenen Blickwinkeln beleuchtet wird.
Aktualisiert: 2019-10-30
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