Die bisher ungedruckte Korrespondenz zwischen Carl Schmitt (1888-1985) und seinem Schüler Ernst Rudolf Huber (1903-1990) umfasst rund 220 Briefe und Postkarten aus den Jahren 1926 bis 1981 sowie einen Anhang mit autobiographischen Skizzen, Rezensionen und Stellungnahmen Hubers. Die Korrespondenzpartner und die inhaltliche Relevanz machen den Briefwechsel zu einer zentralen Quelle der Intellektuellengeschichte des 20. Jahrhunderts.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Eine verstärkte wissenschaftliche und öffentliche Diskussion über die Aufgaben von Wissenschaft fordert auch die Wissenschaft des Öffentlichen Rechts heraus, sich ihrer Grundlagen zu vergewissern. In 14 Abhandlungen suchen Staatsrechtslehrer aus Deutschland, Österreich und der Schweiz nach dem wissenschaftstheoretischen Standort ihres Faches. Sie fragen nach Besonderheiten der Staatsrechtslehre, nach ihrem Wissenschaftscharakter und ihrer Nähe zur Ausübung politischer Macht, und sie vergleichen sie mit den wissenschaftlichen Problemzugängen in anderen Teilbereichen der Wissenschaft des Öffentlichen Rechts: der Verwaltungs-(rechts)wissenschaft, der Europa(rechts)wissenschaft sowie den Staats(rechts)wissenschaften anderer Länder.
Die Beiträge zu unterschiedlichen Facetten einer aktuellen Diskussion dienen dem auf einem Symposium gemeinsam diskutierten Ziel, das Selbstverständnis der Staatsrechtslehre als Wissenschaft angesichts des Wandels moderner Staatlichkeit neu zu befestigen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Aktualisiert: 2023-06-15
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Aktualisiert: 2023-06-15
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Der demokratische Staat sieht sich Bedrohungen und Gegenkräften ausgesetzt, die seine Selbstbestimmung in Frage stellen. Dieser Konflikt, aktuell nicht nur mit antidemokratischen und terroristischen Bewegungen, sondern auch mit Tendenzen zur Globalisierung und Beherrschung durch wirtschaftliche Kräfte, ist in seinen Grundlagen alt. Entsprechend galt lange die (konstitutionelle) Monarchie als überlegene Staatsform. Erst allmählich setzte sich eine positivere Bewertung der Demokratie durch. Dennoch sieht diese sich vielfach mit Bedrohungsszenarien konfrontiert.°°Die im vorliegenden Band vereinigte Auswahl von Aufsätzen aus vier Jahrzehnten sucht diese Gefährdungen und die Versuche, ihnen zu begegnen, zunächst theorie- und verfassungsgeschichtlich nachzuzeichnen. Dabei spielen schon die Rechtfertigung der konstitutionellen Monarchie, dann Konzept und Probleme der Weimarer Verfassung eine besondere Rolle. Aber auch im aktuellen Verfassungsstaat prägen Bedrohung und Bewahrung der Demokratie die rechtlichen Regelungen. Dies wird in Beiträgen zu verschiedenen Themen des geltenden Verfassungsrechts exemplifiziert. Besonderes Augenmerk gilt dem Mehrebenensystem und den Fragen, die es für die europäische Verfassung, für Föderalismus oder Regionalismus und kommunale Selbstverwaltung aufwirft.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Aktualisiert: 2023-06-07
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Aktualisiert: 2023-06-07
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Der demokratische Staat sieht sich Bedrohungen und Gegenkräften ausgesetzt, die seine Selbstbestimmung in Frage stellen. Dieser Konflikt, aktuell nicht nur mit antidemokratischen und terroristischen Bewegungen, sondern auch mit Tendenzen zur Globalisierung und Beherrschung durch wirtschaftliche Kräfte, ist in seinen Grundlagen alt. Entsprechend galt lange die (konstitutionelle) Monarchie als überlegene Staatsform. Erst allmählich setzte sich eine positivere Bewertung der Demokratie durch. Dennoch sieht diese sich vielfach mit Bedrohungsszenarien konfrontiert.°°Die im vorliegenden Band vereinigte Auswahl von Aufsätzen aus vier Jahrzehnten sucht diese Gefährdungen und die Versuche, ihnen zu begegnen, zunächst theorie- und verfassungsgeschichtlich nachzuzeichnen. Dabei spielen schon die Rechtfertigung der konstitutionellen Monarchie, dann Konzept und Probleme der Weimarer Verfassung eine besondere Rolle. Aber auch im aktuellen Verfassungsstaat prägen Bedrohung und Bewahrung der Demokratie die rechtlichen Regelungen. Dies wird in Beiträgen zu verschiedenen Themen des geltenden Verfassungsrechts exemplifiziert. Besonderes Augenmerk gilt dem Mehrebenensystem und den Fragen, die es für die europäische Verfassung, für Föderalismus oder Regionalismus und kommunale Selbstverwaltung aufwirft.
Aktualisiert: 2023-06-07
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Aktualisiert: 2023-06-01
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Aktualisiert: 2023-06-01
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Aktualisiert: 2023-06-01
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Aktualisiert: 2023-06-01
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Die bundesdeutsche Staatsrechtslehre vollzog in den 1960er Jahren einen tief greifenden Bruch mit ihrer Vergangenheit. Zunächst waren im Rahmen des neuen Verfassungskonsenses vor allem etatistische Traditionen wieder belebt worden. Anders als etwa die Staatsrechtslehrer aus dem Umkreis von Carl Schmitt hatten jedoch die Schüler von Rudolf Smend schon bald begonnen, das traditionelle Denken vom Staat her durch eine entschieden pluralistische Grundhaltung zu ersetzen. Seit Ende der fünfziger Jahre übernahmen sie Professuren und forderten nunmehr auch ihre Kollegen zu einem radikalen Umdenken auf. Am Ende der damit angestoßenen Entwicklung steht eine Staatsrechtslehre, die auf den Begriff des Staates kaum mehr zurückgreift und die versucht, auf den politischen Prozess direkten Einfluss auszuüben.
Aktualisiert: 2023-05-29
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Frontmatter -- Inhalt. -- I. Eröffnung. -- II. Erster Beratungsgegenstand: Das Recht der freien Meinungsäußerung. -- III. Zweiter Beratungsgegenstand: Der Begriff des Gesetzes in der Reichsverfassung -- IV. Verzeichnis der Redner -- V. Verzeichnis der Mitglieder der Vereinigung der deutschen Staatsrechtslehrer -- VI. Satzung der Vereinigung
Aktualisiert: 2023-05-29
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Die bundesdeutsche Staatsrechtslehre vollzog in den 1960er Jahren einen tief greifenden Bruch mit ihrer Vergangenheit. Zunächst waren im Rahmen des neuen Verfassungskonsenses vor allem etatistische Traditionen wieder belebt worden. Anders als etwa die Staatsrechtslehrer aus dem Umkreis von Carl Schmitt hatten jedoch die Schüler von Rudolf Smend schon bald begonnen, das traditionelle Denken vom Staat her durch eine entschieden pluralistische Grundhaltung zu ersetzen. Seit Ende der fünfziger Jahre übernahmen sie Professuren und forderten nunmehr auch ihre Kollegen zu einem radikalen Umdenken auf. Am Ende der damit angestoßenen Entwicklung steht eine Staatsrechtslehre, die auf den Begriff des Staates kaum mehr zurückgreift und die versucht, auf den politischen Prozess direkten Einfluss auszuüben.
Aktualisiert: 2023-05-29
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Aktualisiert: 2023-05-25
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Eine verstärkte wissenschaftliche und öffentliche Diskussion über die Aufgaben von Wissenschaft fordert auch die Wissenschaft des Öffentlichen Rechts heraus, sich ihrer Grundlagen zu vergewissern. In 14 Abhandlungen suchen Staatsrechtslehrer aus Deutschland, Österreich und der Schweiz nach dem wissenschaftstheoretischen Standort ihres Faches. Sie fragen nach Besonderheiten der Staatsrechtslehre, nach ihrem Wissenschaftscharakter und ihrer Nähe zur Ausübung politischer Macht, und sie vergleichen sie mit den wissenschaftlichen Problemzugängen in anderen Teilbereichen der Wissenschaft des Öffentlichen Rechts: der Verwaltungs-(rechts)wissenschaft, der Europa(rechts)wissenschaft sowie den Staats(rechts)wissenschaften anderer Länder.
Die Beiträge zu unterschiedlichen Facetten einer aktuellen Diskussion dienen dem auf einem Symposium gemeinsam diskutierten Ziel, das Selbstverständnis der Staatsrechtslehre als Wissenschaft angesichts des Wandels moderner Staatlichkeit neu zu befestigen.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Die bisher ungedruckte Korrespondenz zwischen Carl Schmitt (1888-1985) und seinem Schüler Ernst Rudolf Huber (1903-1990) umfasst rund 220 Briefe und Postkarten aus den Jahren 1926 bis 1981 sowie einen Anhang mit autobiographischen Skizzen, Rezensionen und Stellungnahmen Hubers. Die Korrespondenzpartner und die inhaltliche Relevanz machen den Briefwechsel zu einer zentralen Quelle der Intellektuellengeschichte des 20. Jahrhunderts.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Aktualisiert: 2023-05-13
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Aktualisiert: 2023-05-13
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