Der Allgemeine Teil des Strafrechts zählt wegen seines hohen Abstraktionsgrades und der nahezu unüberschaubaren Zahl von Meinungsstreitigkeiten zu den kompliziertesten Materien in der juristischen Ausbildung. Die Neuauflage des Lehrbuchs von Kindhäuser und Zimmermann bringt die ausbildungsrelevanten Themenbereiche verständlich, komprimiert und leserfreundlich strukturiert nahe. Es eignet sich sowohl zur ersten Einführung in den Allgemeinen Teil des Strafrechts als auch zur Wiederholung des Stoffes.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Gibt es ein Recht zur Notwehr gegen Unterlassen? Obwohl die Notwehr der zentrale Rechtfertigungsgrund des Strafrechts ist, finden sich Ausführungen bisher fast ausschließlich zum Notwehrrecht gegen aktives Tun. Demgegenüber behandelt diese Arbeit in systematischer Weise sämtliche Fragen zur Zulässigkeit der Notwehr gegen Unterlassen. Der Autor untersucht zunächst, unter welchen Voraussetzungen ein Unterlassen einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff zu begründen vermag. Hier zeigt sich, dass eine Rechtfertigung strafrechtlichen Verhaltens über das Notwehrrecht allenfalls im Falle der Verantwortlichkeit des Unterlassenden für die Herbeiführung der dem notwehrfähigen Rechtsgut drohenden Gefahr möglich ist. Anschließend wird die Frage erörtert, wie eine erforderliche und gebotene Verteidigung gegen einen Angriff durch Unterlassen aussehen kann. Dabei erfolgt unter anderem eine kritische Auseinandersetzung mit der Problematik der Rechtfertigung der Notwehrfolter.
Aktualisiert: 2023-06-07
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Gibt es ein Recht zur Notwehr gegen Unterlassen? Obwohl die Notwehr der zentrale Rechtfertigungsgrund des Strafrechts ist, finden sich Ausführungen bisher fast ausschließlich zum Notwehrrecht gegen aktives Tun. Demgegenüber behandelt diese Arbeit in systematischer Weise sämtliche Fragen zur Zulässigkeit der Notwehr gegen Unterlassen. Der Autor untersucht zunächst, unter welchen Voraussetzungen ein Unterlassen einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff zu begründen vermag. Hier zeigt sich, dass eine Rechtfertigung strafrechtlichen Verhaltens über das Notwehrrecht allenfalls im Falle der Verantwortlichkeit des Unterlassenden für die Herbeiführung der dem notwehrfähigen Rechtsgut drohenden Gefahr möglich ist. Anschließend wird die Frage erörtert, wie eine erforderliche und gebotene Verteidigung gegen einen Angriff durch Unterlassen aussehen kann. Dabei erfolgt unter anderem eine kritische Auseinandersetzung mit der Problematik der Rechtfertigung der Notwehrfolter.
Aktualisiert: 2023-06-05
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Der NomosKommentar ist das Markenzeichen im Strafrecht. Und das nicht von ungefähr: Er bietet den neuesten Stand der wissenschaftlichen Diskussion sowie die umfassende Dokumentation der aktuellen Rechtsprechung. Der Praxis liefert er neue und unverzichtbare Argumentationsmuster, die Darstellung lässt Raum für die entscheidende Vertiefung in der Argumentation. Und alle Bände erscheinen zur gleichen Zeit.
Die Neuauflage
umfasst u.a. folgende Gesetzesänderung:
§ 130 Abs. 5 neu (Leugnung und Verharmlosung von Taten nach dem VStGB)
Neue Strafbarkeiten bzgl. gefälschter Impfausweise und Gesundheitszeugnisse, §§ 277 ff
Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes gegen sogenannte Feindeslisten, § 126a neu
Bekämpfung verhetzender Inhalte sowie Bekämpfung von Propagandamitteln und Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen)
§ 127 neu (Kriminelle Internet- Handelsplattformen)
Strafrechtserweiterungen bei der Nachstellung, beim Cyberstalking sowie bei der Zwangsprostitution
Reformierte Recht der sexualisierten Gewalt gegen Kinder
Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität
Neuregelung von Betrug und Fälschung im Zusammenhang mit unbaren Zahlungsmitteln
Reform der Geldwäsche
Auf der Höhe der Zeit
reflektieren und durchdringen die Kommentatoren aktuelle strafrechtliche Themen, z.B.
Aufhebung des Verbots der Werbung für den Schwangerschaftsabbruch, § 219a
durch die Corona-Pandemie aufgeworfenen Frage ( Triage, Corona-Soforthilfen als „Subvention“, die Fälschung von Impf- und Testnachweisen und Abmilderungen im Insolvenzstrafrecht)
die kontroverse Rechtsprechung seit der Reform der Vermögensabschöpfung, die in ihrer gesamten Breite erstmals systematisiert aufbereitet wird
Mit Beiträgen von
Prof. Dr. Dr. h.c. Hans-Jörg Albrecht | Prof. Dr. Karsten Altenhain | Prof. Dr. Tillmann Bartsch | Prof. Dr. Martin Böse | Prof. Dr. Jens Bülte | Prof. Dr. Dr. h.c. Gerhard Dannecker | Prof. Dr. Axel Dessecker | Prof. Dr. Frieder Dünkel | Prof. Dr. Lutz Eidam | Prof. Dr. Armin Engländer | RiBGH Prof. Dr. Ralf Eschelbach | Prof. Dr. Helmut Frister | Prof. Dr. Monika Frommel | Prof. Dr. Karsten Gaede | AkadR Dr. Thomas Grosse-Wilde | Prof. Dr. Dr. h.c. Uwe Hellmann | Prof. Dr. Elisa Hoven | Prof. Dr. Walter Kargl | Prof. Dr. Gabriele Kett-Straub | Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Urs Kindhäuser | Prof. Dr. Diethelm Klesczewski | Prof. Dr. Bernhard Kretschmer | Prof. Dr. Lothar Kuhlen | Prof. Dr. Dr. Milan Kuhli | Prof. Dr. Reinhard Merkel | Prof. Dr. Dres. h.c. Ulfrid Neumann | Prof. Dr. Heribert Ostendorf | Prof. Dr. Konstantina Papathanasiou | Prof. Dr. Hans-Ullrich Paeffgen | Prof. Dr. Helmut Pollähne | Prof. Dr. Ineke Regina Pruin | Prof. Dr. Ingeborg Puppe | Prof. Dr. Andreas Ransiek | Prof. Dr. Frank Saliger | Prof. Dr. Wolfgang Schild | Prof. Dr. Edward Schramm | Prof. Dr. Thomas Schröder | Prof. Dr. Kay Schumann | Prof. Dr. Bernd-Rüdeger Sonnen | Prof. Dr. Dr. h.c. Franz Streng | Prof. Dr. Stephan Stübinger | Prof. Dr. Brigitte Tag | Prof. Dr. Friedrich Toepel | Prof. Dr. Bernhard Villmow | Prof. Dr. Dr. Thomas Vormbaum | Prof. Dr. Benno Zabel | Prof. Dr. Frank Zieschang | Prof. Dr. Till Zimmermann
Aktualisiert: 2023-05-17
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Der NomosKommentar ist das Markenzeichen im Strafrecht. Und das nicht von ungefähr: Er bietet den neuesten Stand der wissenschaftlichen Diskussion sowie die umfassende Dokumentation der aktuellen Rechtsprechung. Der Praxis liefert er neue und unverzichtbare Argumentationsmuster, die Darstellung lässt Raum für die entscheidende Vertiefung in der Argumentation. Und alle Bände erscheinen zur gleichen Zeit.
Die Neuauflage
umfasst u.a. folgende Gesetzesänderung:
§ 130 Abs. 5 neu (Leugnung und Verharmlosung von Taten nach dem VStGB)
Neue Strafbarkeiten bzgl. gefälschter Impfausweise und Gesundheitszeugnisse, §§ 277 ff
Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes gegen sogenannte Feindeslisten, § 126a neu
Bekämpfung verhetzender Inhalte sowie Bekämpfung von Propagandamitteln und Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen)
§ 127 neu (Kriminelle Internet- Handelsplattformen)
Strafrechtserweiterungen bei der Nachstellung, beim Cyberstalking sowie bei der Zwangsprostitution
Reformierte Recht der sexualisierten Gewalt gegen Kinder
Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität
Neuregelung von Betrug und Fälschung im Zusammenhang mit unbaren Zahlungsmitteln
Reform der Geldwäsche
Auf der Höhe der Zeit
reflektieren und durchdringen die Kommentatoren aktuelle strafrechtliche Themen, z.B.
Aufhebung des Verbots der Werbung für den Schwangerschaftsabbruch, § 219a
durch die Corona-Pandemie aufgeworfenen Frage ( Triage, Corona-Soforthilfen als „Subvention“, die Fälschung von Impf- und Testnachweisen und Abmilderungen im Insolvenzstrafrecht)
die kontroverse Rechtsprechung seit der Reform der Vermögensabschöpfung, die in ihrer gesamten Breite erstmals systematisiert aufbereitet wird
Mit Beiträgen von
Prof. Dr. Dr. h.c. Hans-Jörg Albrecht | Prof. Dr. Karsten Altenhain | Prof. Dr. Tillmann Bartsch | Prof. Dr. Martin Böse | Prof. Dr. Jens Bülte | Prof. Dr. Dr. h.c. Gerhard Dannecker | Prof. Dr. Axel Dessecker | Prof. Dr. Frieder Dünkel | Prof. Dr. Lutz Eidam | Prof. Dr. Armin Engländer | RiBGH Prof. Dr. Ralf Eschelbach | Prof. Dr. Helmut Frister | Prof. Dr. Monika Frommel | Prof. Dr. Karsten Gaede | AkadR Dr. Thomas Grosse-Wilde | Prof. Dr. Dr. h.c. Uwe Hellmann | Prof. Dr. Elisa Hoven | Prof. Dr. Walter Kargl | Prof. Dr. Gabriele Kett-Straub | Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Urs Kindhäuser | Prof. Dr. Diethelm Klesczewski | Prof. Dr. Bernhard Kretschmer | Prof. Dr. Lothar Kuhlen | Prof. Dr. Dr. Milan Kuhli | Prof. Dr. Reinhard Merkel | Prof. Dr. Dres. h.c. Ulfrid Neumann | Prof. Dr. Heribert Ostendorf | Prof. Dr. Konstantina Papathanasiou | Prof. Dr. Hans-Ullrich Paeffgen | Prof. Dr. Helmut Pollähne | Prof. Dr. Ineke Regina Pruin | Prof. Dr. Ingeborg Puppe | Prof. Dr. Andreas Ransiek | Prof. Dr. Frank Saliger | Prof. Dr. Wolfgang Schild | Prof. Dr. Edward Schramm | Prof. Dr. Thomas Schröder | Prof. Dr. Kay Schumann | Prof. Dr. Bernd-Rüdeger Sonnen | Prof. Dr. Dr. h.c. Franz Streng | Prof. Dr. Stephan Stübinger | Prof. Dr. Brigitte Tag | Prof. Dr. Friedrich Toepel | Prof. Dr. Bernhard Villmow | Prof. Dr. Dr. Thomas Vormbaum | Prof. Dr. Benno Zabel | Prof. Dr. Frank Zieschang | Prof. Dr. Till Zimmermann
Aktualisiert: 2023-05-15
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Der Allgemeine Teil des Strafrechts zählt wegen seines hohen Abstraktionsgrades und der nahezu unüberschaubaren Zahl von Meinungsstreitigkeiten zu den kompliziertesten Materien in der juristischen Ausbildung. Die Neuauflage des Lehrbuchs von Kindhäuser und Zimmermann bringt die ausbildungsrelevanten Themenbereiche verständlich, komprimiert und leserfreundlich strukturiert nahe. Es eignet sich sowohl zur ersten Einführung in den Allgemeinen Teil des Strafrechts als auch zur Wiederholung des Stoffes.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Der NomosKommentar ist das Markenzeichen im Strafrecht. Und das nicht von ungefähr: Er bietet den neuesten Stand der wissenschaftlichen Diskussion sowie die umfassende Dokumentation der aktuellen Rechtsprechung. Der Praxis liefert er neue und unverzichtbare Argumentationsmuster, die Darstellung lässt Raum für die entscheidende Vertiefung in der Argumentation. Und alle Bände erscheinen zur gleichen Zeit.
Die Neuauflage
umfasst u.a. folgende Gesetzesänderung:
§ 130 Abs. 5 neu (Leugnung und Verharmlosung von Taten nach dem VStGB)
Neue Strafbarkeiten bzgl. gefälschter Impfausweise und Gesundheitszeugnisse, §§ 277 ff
Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes gegen sogenannte Feindeslisten, § 126a neu
Bekämpfung verhetzender Inhalte sowie Bekämpfung von Propagandamitteln und Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen)
§ 127 neu (Kriminelle Internet- Handelsplattformen)
Strafrechtserweiterungen bei der Nachstellung, beim Cyberstalking sowie bei der Zwangsprostitution
Reformierte Recht der sexualisierten Gewalt gegen Kinder
Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität
Neuregelung von Betrug und Fälschung im Zusammenhang mit unbaren Zahlungsmitteln
Reform der Geldwäsche
Auf der Höhe der Zeit
reflektieren und durchdringen die Kommentatoren aktuelle strafrechtliche Themen, z.B.
Aufhebung des Verbots der Werbung für den Schwangerschaftsabbruch, § 219a
durch die Corona-Pandemie aufgeworfenen Frage ( Triage, Corona-Soforthilfen als „Subvention“, die Fälschung von Impf- und Testnachweisen und Abmilderungen im Insolvenzstrafrecht)
die kontroverse Rechtsprechung seit der Reform der Vermögensabschöpfung, die in ihrer gesamten Breite erstmals systematisiert aufbereitet wird
Mit Beiträgen von
Prof. Dr. Dr. h.c. Hans-Jörg Albrecht | Prof. Dr. Karsten Altenhain | Prof. Dr. Tillmann Bartsch | Prof. Dr. Martin Böse | Prof. Dr. Jens Bülte | Prof. Dr. Dr. h.c. Gerhard Dannecker | Prof. Dr. Axel Dessecker | Prof. Dr. Frieder Dünkel | Prof. Dr. Lutz Eidam | Prof. Dr. Armin Engländer | RiBGH Prof. Dr. Ralf Eschelbach | Prof. Dr. Helmut Frister | Prof. Dr. Monika Frommel | Prof. Dr. Karsten Gaede | AkadR Dr. Thomas Grosse-Wilde | Prof. Dr. Dr. h.c. Uwe Hellmann | Prof. Dr. Elisa Hoven | Prof. Dr. Walter Kargl | Prof. Dr. Gabriele Kett-Straub | Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Urs Kindhäuser | Prof. Dr. Diethelm Klesczewski | Prof. Dr. Bernhard Kretschmer | Prof. Dr. Lothar Kuhlen | Prof. Dr. Dr. Milan Kuhli | Prof. Dr. Reinhard Merkel | Prof. Dr. Dres. h.c. Ulfrid Neumann | Prof. Dr. Heribert Ostendorf | Prof. Dr. Konstantina Papathanasiou | Prof. Dr. Hans-Ullrich Paeffgen | Prof. Dr. Helmut Pollähne | Prof. Dr. Ineke Regina Pruin | Prof. Dr. Ingeborg Puppe | Prof. Dr. Andreas Ransiek | Prof. Dr. Frank Saliger | Prof. Dr. Wolfgang Schild | Prof. Dr. Edward Schramm | Prof. Dr. Thomas Schröder | Prof. Dr. Kay Schumann | Prof. Dr. Bernd-Rüdeger Sonnen | Prof. Dr. Dr. h.c. Franz Streng | Prof. Dr. Stephan Stübinger | Prof. Dr. Brigitte Tag | Prof. Dr. Friedrich Toepel | Prof. Dr. Bernhard Villmow | Prof. Dr. Dr. Thomas Vormbaum | Prof. Dr. Benno Zabel | Prof. Dr. Frank Zieschang | Prof. Dr. Till Zimmermann
Aktualisiert: 2023-04-18
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Der Allgemeine Teil des Strafrechts zählt wegen seines hohen Abstraktionsgrades und der nahezu unüberschaubaren Zahl von Meinungsstreitigkeiten zu den kompliziertesten Materien in der juristischen Ausbildung. Die Neuauflage des Lehrbuchs von Kindhäuser und Zimmermann bringt die ausbildungsrelevanten Themenbereiche verständlich, komprimiert und leserfreundlich strukturiert nahe. Es eignet sich sowohl zur ersten Einführung in den Allgemeinen Teil des Strafrechts als auch zur Wiederholung des Stoffes.
Aktualisiert: 2023-04-16
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Ob als erstes Arbeitsmittel in Übungen oder zur Wiederholung und Vertiefung des Stoï¬es kurz vor dem Examen – das Fallrepetitorium ist der ständige Begleiter, wenn es darum geht, strafrechtliches Fachwissen in der Fallbearbeitung anzuwenden. Es enthält Hinweise zum Aufbau von Falllösungen sowie über 70 systematisch geordnete Fälle, überwiegend aus der bundesgerichtlichen Rechtsprechung.
Die ausformulierten Lösungsvorschläge laden zu kontroverser, prinzipiengeleiteter Argumentation ein und stärken damit eine häuï¬g vernachlässigte Grundkompetenz. Ganz nebenbei werden dabei die prüfungsrelevanten Bereiche des Allgemeinen Teils des Strafrechts, mit vielen Querverbindungen zum Besonderen Teil, systematisch aufgearbeitet.
Aktualisiert: 2020-08-05
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Der Allgemeine Teil des Strafrechts zählt wegen seines hohen Abstraktionsgrades und der nahezu unüberschaubaren Zahl von Meinungsstreitigkeiten zu den komplexesten und kompliziertesten Materien in der juristischen Ausbildung. Die Neuauflage des Lehrbuchs von Kindhäuser bringt die ausbildungsrelevanten Themenbereiche verständlich, komprimiert und leserfreundlich strukturiert nahe. Es eignet sich sowohl zur ersten Einführung in den Allgemeinen Teil des Strafrechts als auch zur Wiederholung des Stoffes.
Neu hinzugetreten in die Autorenschaft ist Herr Professor Till Zimmermann.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Aktualisiert: 2023-04-04
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Der Allgemeine Teil des Strafrechts zählt wegen seines hohen Abstraktionsgrades und der nahezu unüberschaubaren Zahl von Meinungsstreitigkeiten zu den komplexesten und kompliziertesten Materien in der juristischen Ausbildung. Die Neuauflage des Lehrbuchs von Kindhäuser bringt die ausbildungsrelevanten Themenbereiche verständlich, komprimiert und leserfreundlich strukturiert nahe. Es eignet sich sowohl zur ersten Einführung in den Allgemeinen Teil des Strafrechts als auch zur Wiederholung des Stoffes.
Neu hinzugetreten in die Autorenschaft ist Herr Professor Till Zimmermann.
Aktualisiert: 2021-10-14
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Sektion I – Allgemeiner Teil des Strafrechts
Die Sektion I des Handbuch des Strafrechts widmet sich den Grundlagen des Strafrechts und dem Allgemeinen Teil des Strafrechts. In den drei Bänden (Bde. 1 - 3 der Gesamtausgabe) werden u.a.:
die geschichtliche Entwicklung, verfassungsrechtliche Vorgaben und neuere Entwicklungen des Strafrechts beleuchtet,
die Auslegung strafrechtlicher Normen sowie die Strafrechtswissenschaft und Strafjustiz in den Blick genommen und mit Kriminologie und Kriminalstatistik den empirischen Grundlagen Raum gegeben,
der Aufbau der Straftat, zeitlicher und räumlicher Geltungsbereich, objektive Tatbestandsmerkmale und Kausalität, Vorsatz und Fahrlässigkeit, Rechtfertigungsgründe, Schuld und Irrtümer behandelt, und
Beteiligungsformen, Rücktritt und Versuch, Tun und Unterlassen, Konkurrenzen, Wahlfeststellung und die strafrechtlichen Sanktionen dargestellt.
Aktualisiert: 2021-07-13
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Der Allgemeine Teil des Strafrechts zählt wegen seines hohen Abstraktionsgrades und der nahezu unüberschaubaren Zahl von Meinungsstreitigkeiten zu den komplexesten und kompliziertesten Materien in der juristischen Ausbildung. Die Neuauflage des Lehrbuchs von Kindhäuser bringt die ausbildungsrelevanten Themenbereiche verständlich, komprimiert und leserfreundlich strukturiert nahe. Es eignet sich sowohl zur ersten Einführung in den Allgemeinen Teil des Strafrechts als auch zur Wiederholung des Stoffes.
Aktualisiert: 2019-10-16
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Der „NK-StGB“
ist das Markenzeichen im Strafrecht. Nicht von ungefähr: Er bietet den neuesten Stand der wissenschaftlichen Diskussion sowie die umfassende Dokumentation der aktuellen Rechtsprechung. Dem Praktiker werden neue und unverzichtbare Argumentationsmuster geliefert, die Darstellung lässt Raum für die entscheidende Vertiefung in der Argumentation.
Die Reformauflage des „NK“
reagiert unmittelbar auf einen Gesetzgeber, der dem Ruf nach mehr Sicherheit mit einer (Spring-)Flut neuer oder reformierter, stets und ständig jedoch strafverschärfender Gesetze folgt.
Die Kommentierungen konnten insbesondere folgende Gesetze bereits berücksichtigen:
Gesetz zur Reform der Vermögensabschöpfung
Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen
Gesetz zur Bekämpfung der internationalen Korruption
Die Verbesserungen zum Schutz gegen Nachstellung (Stalking)
Grundlegende Änderungen im Sexualstrafrecht (Reform 2016 sowie 49. Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches zur Umsetzung europäischer Vorgaben zum Sexualstrafrecht)
Gesetz zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Beihilfe beim Suizid
das Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung des Menschenhandels
das Gesetz zur Änderung des Völkerstrafgesetzbuches;
Gesetz zur Einführung einer Speicherfrist und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten (Vorratsdatenspeicherung)
Gesetz zur Umsetzung von Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages (Gesetz gegen Hasskriminalität)
Gesetz zur Änderung der Verfolgung der Vorbereitung von schweren staatsgefährdenden Gewalttaten (Verschärfung des Terrorismusstrafrechts)
Gesetz zur Novellierung des Rechts der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Mollath-Fall)
Auf der Höhe der Zeit
berücksichtigt der Großkommentar bereits die Gesetzesentwürfe zum Fahrverbot als allgemeine Sanktion und zur Majestätsbeleidigung (Böhmermann-Fall).
Herausragende Autoren:
Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Hans-Jörg Albrecht, Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht, Freiburg | Prof. Dr. Karsten Altenhain, Universität Düsseldorf | Prof. Dr. Martin Böse, Universität Bonn | Prof. Dr. Gerhard Dannecker, Universität Heidelberg | Prof. Dr. Axel Dessecker, Kriminologische Zentralstelle (KrimZ), Wiesbaden | Prof. Dr. Frieder Dünkel, Universität Greifswald | Prof. Dr. Helmut Frister, Universität Düsseldorf | Prof. Dr. Monika Frommel, Universität Kiel | Prof. Dr. Karsten Gaede, Bucerius Law School, Hamburg | Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Winfried Hassemer, Rechtsanwalt, Frankfurt a.M. | Prof. Dr. Uwe Hellmann, Universität Potsdam | Prof. Dr. Walter Kargl, Universität Frankfurt a.M. | Prof. Dr. Gabriele Kett-Straub, Universität Erlangen-Nürnberg | Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Urs Kindhäuser, Universität Bonn | Prof. Dr. Bernhard Kretschmer, Universität Gießen | Prof. Dr. Dr. h.c. Lothar Kuhlen, Universität Mannheim | Prof. Dr. Reinhard Merkel, Universität Hamburg | Prof. Dr. Dres. h.c. Ulfrid Neumann, Universität Frankfurt a.M. | Prof. Dr. Heribert Ostendorf, Universität Kiel | Prof. Dr. Hans-Ullrich Paeffgen, Universität Bonn | Prof. Dr. Helmut Pollähne, Bremen | Prof. Dr. Ingeborg Puppe, Universität Bonn | Prof. Dr. Andreas Ransiek, Universität Bielefeld | Prof. Dr. Frank Saliger, Universität München | Prof. Dr. Wolfgang Schild, Universität Bielefeld | Dr. Thomas Schröder, Universität Heidelberg | PD Dr. Kay Schumann, Universität Bonn | Prof. Dr. Bernd-Rüdeger Sonnen, Universität Hamburg | Prof. Dr. Dr. h.c. Franz Streng, Universität Erlangen-Nürnberg | Prof. Dr. Stephan Stübinger, FernUniversität in Hagen | Prof. Dr. Brigitte Tag, Universität Zürich | Prof. Dr. Friedrich Toepel, Universität Bonn | Prof. Dr. Bernhard Villmow, Universität Hamburg | Prof. Dr. Dr. Thomas Vormbaum, FernUniversität in Hagen | Prof. Dr. Benno Zabel, Universität Bonn | Prof. Dr. Rainer Zaczyk, Universität Bonn | Prof. Dr. Frank Zieschang, Universität Würzburg
Aktualisiert: 2023-04-20
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Das Buch befasst sich mit einem Thema des Allgemeinen Teils des Strafgesetzbuches, der weitgehend sträflich vernachlässigt wird. Um zu einer Lösung zu gelangen, ist ein Streifzug durch den gesamten Allgemeinen Teil des StGB notwendig. Die problematische Situation verdeutlicht der Eingangsfall. A fasst den Vorsatz, ein Bild des C zu stehlen, bei dem es sich seiner Ansicht nach um einen Kunstdruck handelt. B motiviert nun A, ein ganz bestimmtes anderes Gemälde des C wegzunehmen. Bei diesem handelt es sich - was A im Gegensatz zu B nicht weiß - um ein sehr wertvolles Original. A folgt dem Rat des B. A wollte sich zwar um ein Bild bereichern, den C jedoch nicht enorm wirtschaftlich schädigen. Hätte A den wirklichen Wert des Bildes gekannt, hätte er dieses Bild nicht genommen. Im Gegensatz zu der eindeutigen Strafbarkeit des handelnden Vordermannes wirft die Beurteilung des Hintermannes Probleme auf, bei deren Lösung man an die Grenzen des StGBs stößt. Von unmittelbarer, mittelbarer und Mittäterschaft bis zu den Teilnahmeformen von Anstiftung und Beihilfe ist alles denkbar und wird Schritt für Schritt überprüft. Die feine Differenzierung zwischen mittelbarer Täterschaft und Teilnahme bringt die Autorin ihrer Lösung näher. Es wird versucht, die Regeln der Auf- bzw. Überstiftung für den graduellen Tatbestandsirrtum fruchtbar zu machen. Ein anderer Ansatz führt über die Strafzumessung. Und auch der Gesetzgeber wird in die Pflicht genommen.
Aktualisiert: 2019-12-20
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Anhand von über 100 systematisch geordneten BGH- und OLG-Entscheidungen werden die Probleme des Allgemeinen Teils des Strafrechts anschaulich dargestellt und analysiert. Jede Entscheidungsbesprechung beginnt mit einer kurzen Darstellung des Sachverhalts, gefolgt von einem wörtlichen Zitat der entscheidenden Passage der Gründe. So kann sich der Leser selbst ein Bild machen, ehe er die anschließende Analyse der Entscheidung und des Problems zur Kenntnis nimmt. Klausurhinweise vervollständigen den Band.
Aktualisiert: 2019-03-28
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Gibt es ein Recht zur Notwehr gegen Unterlassen? Obwohl die Notwehr der zentrale Rechtfertigungsgrund des Strafrechts ist, finden sich Ausführungen bisher fast ausschließlich zum Notwehrrecht gegen aktives Tun. Demgegenüber behandelt diese Arbeit in systematischer Weise sämtliche Fragen zur Zulässigkeit der Notwehr gegen Unterlassen. Der Autor untersucht zunächst, unter welchen Voraussetzungen ein Unterlassen einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff zu begründen vermag. Hier zeigt sich, dass eine Rechtfertigung strafrechtlichen Verhaltens über das Notwehrrecht allenfalls im Falle der Verantwortlichkeit des Unterlassenden für die Herbeiführung der dem notwehrfähigen Rechtsgut drohenden Gefahr möglich ist. Anschließend wird die Frage erörtert, wie eine erforderliche und gebotene Verteidigung gegen einen Angriff durch Unterlassen aussehen kann. Dabei erfolgt unter anderem eine kritische Auseinandersetzung mit der Problematik der Rechtfertigung der Notwehrfolter.
Aktualisiert: 2023-04-04
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