„Teilrechtsfähigkeit“ von Personenvereinigungen.

„Teilrechtsfähigkeit“ von Personenvereinigungen. von Tolani,  Madeleine
Der BGH hat in seinen Grundsatzentscheidungen vom 29.1.2001 und vom 2.6.2005 die Kategorie Rechtsfähigkeit als sog. "Teilrechtsfähigkeit" auf die (Außen-) GbR und die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ausgeweitet. Diese Auffassung wurde mit der Einführung des § 10 VI WEG sanktioniert. Das neue Institut der "Teilrechtsfähigkeit" löst aufgrund seiner grundlegenden Bedeutung für die Privatrechtsdogmatik tief greifende Folgeprobleme rechtsdogmatischer und rechtspraktischer Art aus, mit denen sich Madeleine Tolani auseinandersetzt. Den Mittelpunkt der Untersuchung bildet die Besonderheit, dass die Anerkennung der neuen Kategorie "Teilrechtsfähigkeit" im Wege der richterlichen Rechtsfortbildung erfolgte. Inwieweit diese Rechtsfortbildung zulässig und geglückt ist bzw. wie die neue gesetzliche Konzeption einer "teilrechtsfähigen" Wohnungseigentümergemeinschaft bewertet werden kann, ist die zentrale Problemstellung der Arbeit. Ferner erörtert die Autorin, ob sich das neue Institut für weitere Personenvereinigungen und für den nasciturus etablieren kann. Die Arbeit wurde mit dem Promotionspreis 2009 der Ernst Moritz Arndt Universität Greifswald ausgezeichnet.
Aktualisiert: 2023-06-15
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„Teilrechtsfähigkeit“ von Personenvereinigungen.

„Teilrechtsfähigkeit“ von Personenvereinigungen. von Tolani,  Madeleine
Der BGH hat in seinen Grundsatzentscheidungen vom 29.1.2001 und vom 2.6.2005 die Kategorie Rechtsfähigkeit als sog. "Teilrechtsfähigkeit" auf die (Außen-) GbR und die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ausgeweitet. Diese Auffassung wurde mit der Einführung des § 10 VI WEG sanktioniert. Das neue Institut der "Teilrechtsfähigkeit" löst aufgrund seiner grundlegenden Bedeutung für die Privatrechtsdogmatik tief greifende Folgeprobleme rechtsdogmatischer und rechtspraktischer Art aus, mit denen sich Madeleine Tolani auseinandersetzt. Den Mittelpunkt der Untersuchung bildet die Besonderheit, dass die Anerkennung der neuen Kategorie "Teilrechtsfähigkeit" im Wege der richterlichen Rechtsfortbildung erfolgte. Inwieweit diese Rechtsfortbildung zulässig und geglückt ist bzw. wie die neue gesetzliche Konzeption einer "teilrechtsfähigen" Wohnungseigentümergemeinschaft bewertet werden kann, ist die zentrale Problemstellung der Arbeit. Ferner erörtert die Autorin, ob sich das neue Institut für weitere Personenvereinigungen und für den nasciturus etablieren kann. Die Arbeit wurde mit dem Promotionspreis 2009 der Ernst Moritz Arndt Universität Greifswald ausgezeichnet.
Aktualisiert: 2023-05-25
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„Teilrechtsfähigkeit“ von Personenvereinigungen.

„Teilrechtsfähigkeit“ von Personenvereinigungen. von Tolani,  Madeleine
Der BGH hat in seinen Grundsatzentscheidungen vom 29.1.2001 und vom 2.6.2005 die Kategorie Rechtsfähigkeit als sog. "Teilrechtsfähigkeit" auf die (Außen-) GbR und die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ausgeweitet. Diese Auffassung wurde mit der Einführung des § 10 VI WEG sanktioniert. Das neue Institut der "Teilrechtsfähigkeit" löst aufgrund seiner grundlegenden Bedeutung für die Privatrechtsdogmatik tief greifende Folgeprobleme rechtsdogmatischer und rechtspraktischer Art aus, mit denen sich Madeleine Tolani auseinandersetzt. Den Mittelpunkt der Untersuchung bildet die Besonderheit, dass die Anerkennung der neuen Kategorie "Teilrechtsfähigkeit" im Wege der richterlichen Rechtsfortbildung erfolgte. Inwieweit diese Rechtsfortbildung zulässig und geglückt ist bzw. wie die neue gesetzliche Konzeption einer "teilrechtsfähigen" Wohnungseigentümergemeinschaft bewertet werden kann, ist die zentrale Problemstellung der Arbeit. Ferner erörtert die Autorin, ob sich das neue Institut für weitere Personenvereinigungen und für den nasciturus etablieren kann. Die Arbeit wurde mit dem Promotionspreis 2009 der Ernst Moritz Arndt Universität Greifswald ausgezeichnet.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Einführung in das Zivilrecht

Einführung in das Zivilrecht von Löhnig,  Martin, Schwab,  Dieter
Die Neuauflage: Mit der Neuauflage wird das bewährte Lehrbuch auf den Stand von Mai 2016 gebracht. Neben einer kurzen Einführung in die "juristische Allgemeinbildung" eignen sich die Kapitel besonders zur begleitenden Lektüre zu den Vorlesungen Grundkurs Zivilrecht, BGB Allgemeiner Teil und Schuldrecht Allgemeiner Teil mit Kaufrecht. Die Konzeption: Ein sinnvoller Einstieg in das Studium des Bürgerlichen Rechts muss zwangsläufig über das erste Buch des BGB (Allgemeiner Teil) hinausgreifen. Ausgehend von zahlreichen Fällen und anschaulichen Beispielen befasst sich diese Einführung deshalb nicht nur mit den wichtigsten Regelungsbereichen des Allgemeinen Teils, sondern auch mit den grundlegenden, für das Verständnis des zivilrechtlichen Gesamtsystems unerlässlichen Fragen des Schuldrechts (Erfüllung, Leistungsstörungen, vertragsähnliches Vertrauensverhältnis, gesetzliche Schuldverhältnisse) und des Sachenrechts (Lehre von Eigentum und Besitz, dingliche Verfügungsgeschäfte). Dem Studienanfänger werden so die Begriffe, Rechtstechniken und Regelungszusammenhänge des Zivilrechts vermittelt und gleichzeitig ein problemorientierter Zugang zum Verständnis des bürgerlichen Rechts insgesamt eröffnet. Im Text optisch hervorgehobene didaktische Hilfen in Form von Übersichten und Schemata fördern den Lernerfolg. Das Lernbuch ist eng verzahnt mit den Bänden "Falltraining im Zivilrecht 1 und 2" von denselben Verfassern.
Aktualisiert: 2020-10-12
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Handbuch WEG

Handbuch WEG von Abramenko,  Andrik
Die 2. Auflage des „Handbuch WEG" bietet Ihnen eine systematische Darstellung zum neuen Wohnungseigentumsrecht. Sie erhalten einen umfassenden Einstieg in die komplexe Materie und zahlreiche Empfehlungen für die selbstständige Bearbeitung von WEG-Mandaten und -Entscheidungen. Im Vordergrund stehen neben den sachenrechtlichen Grundlagen die Beziehungen zwischen Wohnungseigentümern untereinander sowie zum teilrechtsfähigen Verband und die stärker korporativen Elemente von Verwaltung, Beschlussfassung und Finanzwesen. Außerdem informiert das Handbuch ausführlich über die teils gravierenden Neuerungen im Verfahrensrecht und die Verknüpfung zu den besonders wichtigen Nachbargebieten Miet- und Gebührenrecht. Die aktuelle Rechtsprechung ist bis zum August 2013 berücksichtigt. Einleitend werden die sachenrechtlichen Grundzüge dargestellt, die zum Verständnis des Wohnungseigentumsrechts unerlässlich sind. In den weiteren Kapiteln werden dann folgende Bereiche behandelt: Rechte und Pflichten beim Gebrauch des Eigentums bauliche Veränderungen Entziehung des Wohnungseigentums Selbstverwaltung durch die Wohnungseigentümer Finanz- und Rechnungswesen Verwalter und Verwaltungsbeirat Verfahren Wohnungserbbaurecht, Dauerwohn- und Dauernutzungsrecht Bezüge zu sonstigen Rechtsgebieten (Miet- und Gebührenrecht) In der 2. Auflage neu hinzugekommen ist das Kapitel der Veräußerungsbeschränkungen, für die der prominente Sachenrechtler Prof. Schneider gewonnen werden konnte. Besondere Beachtung findet neben den sachenrechtlichen Neuerungen die nicht immer leicht nachvollziehbare Handhabung der Teilrechtsfähigkeit. Die mit der Novelle neu eingeführten Beschlusskompetenzen, wo sich allmählich Klarheit in vielen heftig diskutierten Fragen abzeichnet, werden eingehend dargestellt. Dies gilt ebenfalls für die nicht sonderlich gelungene Neuregelung von baulicher Veränderung, Modernisierung und ihren Kosten. Selbstverständlich werden auch die teilweise dramatischen Neuentwicklungen in Bereichen, die von der Novelle unverändert blieben, insbesondere im Finanzwesen ausführlich behandelt. Breiten Raum nehmen ferner die Neuerungen des Prozessrechts ein, wo die teilweise überraschenden Entscheidungen des BGH dem Leser nahegebracht werden sollen. Das Autorenteam setzt sich ausschließlich aus Spezialisten auf dem Gebiet des WEG zusammen. Hohe Aktualität und Praxisnähe sind damit gewährleistet. Dr. Dr. Andrik Abramenko/Michael Baumgart/Thorsten Burmeister/Denis Crolly/Axel Frohne/Dr. Gero Götz/Jürgen Herrlein/Dr. Werner Niedenführ/Dr. Marcel M. Sauren/Prof. Wolfgang Schneider/Michael Wolicki
Aktualisiert: 2019-01-04
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„Teilrechtsfähigkeit“ von Personenvereinigungen.

„Teilrechtsfähigkeit“ von Personenvereinigungen. von Tolani,  Madeleine
Der BGH hat in seinen Grundsatzentscheidungen vom 29.1.2001 und vom 2.6.2005 die Kategorie Rechtsfähigkeit als sog. "Teilrechtsfähigkeit" auf die (Außen-) GbR und die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ausgeweitet. Diese Auffassung wurde mit der Einführung des § 10 VI WEG sanktioniert. Das neue Institut der "Teilrechtsfähigkeit" löst aufgrund seiner grundlegenden Bedeutung für die Privatrechtsdogmatik tief greifende Folgeprobleme rechtsdogmatischer und rechtspraktischer Art aus, mit denen sich Madeleine Tolani auseinandersetzt. Den Mittelpunkt der Untersuchung bildet die Besonderheit, dass die Anerkennung der neuen Kategorie "Teilrechtsfähigkeit" im Wege der richterlichen Rechtsfortbildung erfolgte. Inwieweit diese Rechtsfortbildung zulässig und geglückt ist bzw. wie die neue gesetzliche Konzeption einer "teilrechtsfähigen" Wohnungseigentümergemeinschaft bewertet werden kann, ist die zentrale Problemstellung der Arbeit. Ferner erörtert die Autorin, ob sich das neue Institut für weitere Personenvereinigungen und für den nasciturus etablieren kann. Die Arbeit wurde mit dem Promotionspreis 2009 der Ernst Moritz Arndt Universität Greifswald ausgezeichnet.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Die teilrechtsfähige Wohnungseigentümergemeinschaft

Die teilrechtsfähige Wohnungseigentümergemeinschaft von Linkens,  Philipp
Der Autor untersucht die aktuelle Rechtsentwicklung der Wohnungseigentümergemeinschaft, insbesondere vor dem Hintergrund der ihr in einem umfänglich begründeten Beschluss des 5. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 2. Juni 2005 zugesprochenen Teilrechtsfähigkeit und der anschliessenden Novellierung des Wohnungseigentumsgesetzes vom 1. Juli 2007. Er erörtert ungeklärte Fragen im Zusammenhang mit der teilrechtsfähigen Wohnungseigentümergemeinschaft und versucht Lösungsansätze zu finden durch einen Vergleich mit der in vielen Punkten ähnlich strukturierten GbR und durch eine entsprechende Anwendung ihrer Grundsätze. In der Literatur wurde im Nachgang an die WEG-Novelle weithin bekräftigt, dass durch die Kodifizierung der Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft das Wohnungseigentum einen "grossen Schritt weg vom Immobiliareigentum hin zur gesellschaftsrechtlichen Beteiligung" gemacht habe. Sowohl bei der Wohnungseigentümergemeinschaft als auch bei der GbR blieben zahlreiche Fragen insbesondere zum Umfang der Teilrechtsfähigkeit offen. Dennoch entwickelten sich einige - in dieser Untersuchung näher beleuchtete - Aspekte durchaus gleichgerichtet bzw. lässt sich eine solche Gleichgerichtetheit bei genauerer Untersuchung teilweise feststellen. Ein wesentlicher Aspekt ist das Verwaltungsvermögen. Über dieses könne als Teil des Gesamthandvermögens nicht getrennt verfügt werden. Vor diesem Hintergrund und trotz der durch den Bundesgerichtshof vorgenommenen deutlichen Abgrenzung von Wohnungseigentümergemeinschaft und GbR nimmt die vorliegende Studie nunmehr die Situation zum Anlass, die dargestellten Auffassungen eingehend zu überprüfen und der Fragestellung nachzugehen, ob und inwieweit die für die GbR geltenden Grundsätze und Regelungen auf den trotz Novellierung noch ungeregelten Charakter der Wohnungseigentümergemeinschaft Anwendung finden können.
Aktualisiert: 2019-12-20
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