Die Arbeit hat im Sommersemester 1969 der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln als Habilitationsschrift vorgelegen und ist im wesentlichen auf den Stand vom 1. Februar 1970 gebracht worden. Der Zeitpunkt ihres Erscheinens ist also zufällig. Darauf ist besonders hinzu weisen, weil die Veröffentlichung in eine Entwicklungsphase des Gesell schaftsrechts fällt, die sich durch das Bemühen um die Grenzen der Vertrags freiheit und um die grundlegenden Strukturprobleme der Verbandstypen kennzeichnet. Nicht von ungefähr sind soeben zwei weitere Untersuchungen erschienen, die den in dieser Arbeit behandelten Fragenkreis berühren, und zwar einmal unter dem vorwiegend theoretischen Aspekt einer außergesetz 1 lichen Einengung der Privatautonomie , zum anderen mehr im Rahmen der exemplarischen Behandlung einer der von mir sog. "Typendehnungen", 2 der körperschaftlich strukturierten Kommanditgesellschaft • Mit Struktur problemen des Gesellschaftsrechts und besonders mit der Bedeutung der Typenlehre für ihre Bewältigung hat sich im Jahre 1968 auch der Schweize rische Juristentag befaßt. Die Aktualität des Themas zeigt sich nicht zuletzt darin, daß der gegenwärtig in der Diskussion befindliche Referentenentwurf eines GmbHG an nicht wenigen Stellen auf das "Wesen" der GmbH an spielt und ausdrücklich ihre "Struktur" gegen grundlegende Eingriffe von Gesellschafterseite zu schützen sucht. Die Problematik tritt freilich bei den Personengesellschaften als den traditionell "freiheitlichsten" Verbandsformen am deutlichsten hervor. Dies mag es rechtfertigen, den theoretischen Gegenstand der Arbeit - die Ein schränkung der Vertragsfreiheit durch Vorstellungen von einer Typengesetz lichkeit der Gesellschaften - nur an Hand dieser Verbandsformen zu ver folgen.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Wenn Tradition als Argument der Rechtsfindung die Suche nach Wahrheit ersetzt
Aktualisiert: 2023-06-28
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Wenn Tradition als Argument der Rechtsfindung die Suche nach Wahrheit ersetzt
Aktualisiert: 2023-06-28
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Ob neben dem strafrechtlich verantwortlichen Täter eine Person, die hinter ihm agierend die Tatbegehung herbeiführte, ebenfalls als Täter verantwortlich gemacht werden kann, ist ein strafrechtliches Grundlagenproblem. Seine Lösung hat weitreichende Auswirkungen auf das Verständnis von strafrechtlicher Verantwortlichkeit und wurde vielfach diskutiert. Seine unmittelbare Relevanz zeigte sich neuerdings in der Frage der Verantwortlichkeit des Führungspersonals der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik für die Schüsse auf Flüchtlinge. Der Verfasser unternimmt mit einer neuen methodischen Orientierung am «sozialen Typus» eine Lösung der grundlegenden Problematik. Dabei bilden vor allem die Begriffe des Systems und der Rechtsstaatlichkeit die notwendigen strukturellen Eckpunkte.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Ob neben dem strafrechtlich verantwortlichen Täter eine Person, die hinter ihm agierend die Tatbegehung herbeiführte, ebenfalls als Täter verantwortlich gemacht werden kann, ist ein strafrechtliches Grundlagenproblem. Seine Lösung hat weitreichende Auswirkungen auf das Verständnis von strafrechtlicher Verantwortlichkeit und wurde vielfach diskutiert. Seine unmittelbare Relevanz zeigte sich neuerdings in der Frage der Verantwortlichkeit des Führungspersonals der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik für die Schüsse auf Flüchtlinge. Der Verfasser unternimmt mit einer neuen methodischen Orientierung am «sozialen Typus» eine Lösung der grundlegenden Problematik. Dabei bilden vor allem die Begriffe des Systems und der Rechtsstaatlichkeit die notwendigen strukturellen Eckpunkte.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Das Gesamtwerk des jüdisch-schweizerischen Kulturphilosophen Michael Landmann (1913-1984) wird hier erstmals systematisch rekonstruiert und für die Pädagogik fruchtbar gemacht: als eine philosophische Theorie der Bildung kultureller Pluralität. Die Vielheit menschlicher Lebensformen stellt den Inhalt und Zielhorizont von Bildungsprozessen sowie das Landmanns Anthropologie zugrundeliegende Wert- und Vorurteil dar. Als solche ernst genommen, ist kulturelle Pluralität Gradmesser einer Humanität, die von der natürlich-kulturellen Künstlichkeit des Menschseins ausgeht und in der die Grenzen des Humanen vermittelt sind: geistig-kommunikativ in der dialogischen Begegnung, kulturell-praktisch in der Bildung von Lebensstilen.
Aktualisiert: 2023-06-22
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Das Gesamtwerk des jüdisch-schweizerischen Kulturphilosophen Michael Landmann (1913-1984) wird hier erstmals systematisch rekonstruiert und für die Pädagogik fruchtbar gemacht: als eine philosophische Theorie der Bildung kultureller Pluralität. Die Vielheit menschlicher Lebensformen stellt den Inhalt und Zielhorizont von Bildungsprozessen sowie das Landmanns Anthropologie zugrundeliegende Wert- und Vorurteil dar. Als solche ernst genommen, ist kulturelle Pluralität Gradmesser einer Humanität, die von der natürlich-kulturellen Künstlichkeit des Menschseins ausgeht und in der die Grenzen des Humanen vermittelt sind: geistig-kommunikativ in der dialogischen Begegnung, kulturell-praktisch in der Bildung von Lebensstilen.
Aktualisiert: 2023-06-22
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Alfred Ehrhardt (1901-1984) ist als Fotograf und Kulturfilmer bekannt, aber seine Malerei gilt es noch zu entdecken. Am Dessauer Bauhaus von Josef Albers, Wassily Kandinsky, Paul Klee und Oskar Schlemmer geprägt, fand er durch die Reduzierung des Naturvorbilds auf wenige Bildelemente zu einer archaisierenden Stilisierung mit eigenständigem Ausdruck.
Aktualisiert: 2023-06-19
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Alfred Ehrhardt (1901-1984) ist als Fotograf und Kulturfilmer bekannt, aber seine Malerei gilt es noch zu entdecken. Am Dessauer Bauhaus von Josef Albers, Wassily Kandinsky, Paul Klee und Oskar Schlemmer geprägt, fand er durch die Reduzierung des Naturvorbilds auf wenige Bildelemente zu einer archaisierenden Stilisierung mit eigenständigem Ausdruck.
Aktualisiert: 2023-06-19
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Alfred Ehrhardt (1901-1984) ist als Fotograf und Kulturfilmer bekannt, aber seine Malerei gilt es noch zu entdecken. Am Dessauer Bauhaus von Josef Albers, Wassily Kandinsky, Paul Klee und Oskar Schlemmer geprägt, fand er durch die Reduzierung des Naturvorbilds auf wenige Bildelemente zu einer archaisierenden Stilisierung mit eigenständigem Ausdruck.
Aktualisiert: 2023-06-19
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Die Rechtsprechung des BAG zum Tatbestand des Betriebsübergangs nach § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB hat mit Urteil vom 22. Mai 1997 einen Einschnitt erfahren, denn das BAG hat sein lange Zeit praktiziertes Konzept aufgegeben und die davon abweichende Konzeption des EuGH übernommen. Besonders markant war die Kehrtwende in methodischer Hinsicht. Während das BAG, jedenfalls im Ausgangspunkt, der traditionellen Methodik folgend den Tatbestand des § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB in einzelne Tatbestandsmerkmale unterteilte, definierte und anwendete, hat der EuGH einen Topoi-Katalog von Kriterien zusammengestellt, die im Wege einer Gesamtbewertung die Beurteilung eines Betriebsübergangs ermöglichen sollen.
Jörg Windt zeigt, dass die Kehrtwende zu Recht erfolgte und führt das Konstrukt des EuGH in methodologischer Hinsicht auf die Lehre vom Typus zurück: Der Begriff des Betriebsübergangs ist ein Typusbegriff, dessen Verwendung in Anbetracht der Vielgestaltigkeit und Komplexität der Lebensverhältnisse auch bei solchen Tatbeständen gerechtfertigt sein kann, die, wie der § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB, durch den Gesetzgeber weitgehend ausgeformt sind. Von entscheidender Bedeutung bei der juristischen Konstruktion von Typusbegriffen ist sein leitender Bedeutungs- oder Wertgesichtspunkt, der in dieser Arbeit in der "Weiterbeschäftigungsmöglichkeit" der von einem Betriebsübergang betroffenen Arbeitnehmer erblickt wird. Die Gesamtbewertung aller Topoi im Einzelfall, ausgerichtet an diesem Leitkriterium, eröffnet der Vorschrift des § 613a BGB die notwendige Flexibilität, ihren Aufgaben gerecht zu werden.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Aktualisiert: 2023-06-15
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Als 1870 die erste deutsche Postkarte ihre Reise antrat, nahm dieses schnelle und kostengünstige Kurzmitteilungsmedium einen niemals erwarteten, rasanten Erfolgskurs auf. Zur Blütezeit der Postkarte um 1900 wurden deutschlandweit bereits jährlich eine Milliarde von ihnen verschickt. Der zu dieser Zeit aufkommende Tourismus hat zu diesem Boom mit Sicherheit wesentlich beigetragen. Ein absoluter Verkaufsschlager: das Genre der sogenannten Humor- (auch Scherz- oder Jux-)Karten. Bayerische Verlage machten mit Darstellungen des Bier saufenden, schuhplattelnden, bauernschlauen, raufenden Bayern profitable Geschäfte und mit ihnen Illustratoren, Maler und Grafiker. In Höchstgeschwindigkeit und nahezu bis heute in seinen Stereotypen unverändert verbreitete sich das Bayern-Klischee in alle Welt.
Der Band zeigt eine breite Auswahl historischer Humorpostkarten (1870–1945) und deckt Zusammenhänge von aktueller Brisanz auf. Wie verstörend wirkt es heute, wenn die gezeigte selbstbewusst-überhebliche »Mia san Mia«-Mentalität oder etwa der Patriotismus in Kriegszeiten das Fremde, Andersartige, das eben nicht zur Stereotype passt, lächerlich macht, es ausgrenzt, diskriminiert, zum Feindbild erklärt?
Ein bislang nicht gehobener sozio-kultureller Schatz …
Aktualisiert: 2023-06-08
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Der Gedanke an wiederholte Erdenleben stößt in christlichen Kreisen meist auf Ablehnung und Unverständnis. Solange Reinkarnation als Lehre verstanden wird, wird sie häufig als östliches Geistesgut abgetan. Rudolf Bubner zeigt, daß Reinkarnation als allgemeingültiges Phänomen entdeckt werden kann und zum Christentum in keiner Weise in Widerspruch steht.
(Dieser Text bezieht sich auf eine frühere Ausgabe.)
Aktualisiert: 2023-06-03
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Der Gedanke an wiederholte Erdenleben stößt in christlichen Kreisen meist auf Ablehnung und Unverständnis. Solange Reinkarnation als Lehre verstanden wird, wird sie häufig als östliches Geistesgut abgetan. Rudolf Bubner zeigt, daß Reinkarnation als allgemeingültiges Phänomen entdeckt werden kann und zum Christentum in keiner Weise in Widerspruch steht. (Dieser Text bezieht sich auf eine frühere Ausgabe.)
Aktualisiert: 2023-06-02
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Als 1870 die erste deutsche Postkarte ihre Reise antrat, nahm dieses schnelle und kostengünstige Kurzmitteilungsmedium einen niemals erwarteten, rasanten Erfolgskurs auf. Zur Blütezeit der Postkarte um 1900 wurden deutschlandweit bereits jährlich eine Milliarde von ihnen verschickt. Der zu dieser Zeit aufkommende Tourismus hat zu diesem Boom mit Sicherheit wesentlich beigetragen. Ein absoluter Verkaufsschlager: das Genre der sogenannten Humor- (auch Scherz- oder Jux-)Karten. Bayerische Verlage machten mit Darstellungen des Bier saufenden, schuhplattelnden, bauernschlauen, raufenden Bayern profitable Geschäfte und mit ihnen Illustratoren, Maler und Grafiker. In Höchstgeschwindigkeit und nahezu bis heute in seinen Stereotypen unverändert verbreitete sich das Bayern-Klischee in alle Welt.
Der Band zeigt eine breite Auswahl historischer Humorpostkarten (1870–1945) und deckt Zusammenhänge von aktueller Brisanz auf. Wie verstörend wirkt es heute, wenn die gezeigte selbstbewusst-überhebliche »Mia san Mia«-Mentalität oder etwa der Patriotismus in Kriegszeiten das Fremde, Andersartige, das eben nicht zur Stereotype passt, lächerlich macht, es ausgrenzt, diskriminiert, zum Feindbild erklärt?
Ein bislang nicht gehobener sozio-kultureller Schatz …
Aktualisiert: 2023-05-30
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Wenn Tradition als Argument der Rechtsfindung die Suche nach Wahrheit ersetzt
Aktualisiert: 2023-05-28
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Die Rechtsprechung des BAG zum Tatbestand des Betriebsübergangs nach § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB hat mit Urteil vom 22. Mai 1997 einen Einschnitt erfahren, denn das BAG hat sein lange Zeit praktiziertes Konzept aufgegeben und die davon abweichende Konzeption des EuGH übernommen. Besonders markant war die Kehrtwende in methodischer Hinsicht. Während das BAG, jedenfalls im Ausgangspunkt, der traditionellen Methodik folgend den Tatbestand des § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB in einzelne Tatbestandsmerkmale unterteilte, definierte und anwendete, hat der EuGH einen Topoi-Katalog von Kriterien zusammengestellt, die im Wege einer Gesamtbewertung die Beurteilung eines Betriebsübergangs ermöglichen sollen.
Jörg Windt zeigt, dass die Kehrtwende zu Recht erfolgte und führt das Konstrukt des EuGH in methodologischer Hinsicht auf die Lehre vom Typus zurück: Der Begriff des Betriebsübergangs ist ein Typusbegriff, dessen Verwendung in Anbetracht der Vielgestaltigkeit und Komplexität der Lebensverhältnisse auch bei solchen Tatbeständen gerechtfertigt sein kann, die, wie der § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB, durch den Gesetzgeber weitgehend ausgeformt sind. Von entscheidender Bedeutung bei der juristischen Konstruktion von Typusbegriffen ist sein leitender Bedeutungs- oder Wertgesichtspunkt, der in dieser Arbeit in der "Weiterbeschäftigungsmöglichkeit" der von einem Betriebsübergang betroffenen Arbeitnehmer erblickt wird. Die Gesamtbewertung aller Topoi im Einzelfall, ausgerichtet an diesem Leitkriterium, eröffnet der Vorschrift des § 613a BGB die notwendige Flexibilität, ihren Aufgaben gerecht zu werden.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Aktualisiert: 2023-05-20
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Ein interdisziplinärer Blick auf das Verhältnis von Zeit und Form sowie auf Funktionen, Potentiale und Grenzen der Morphologie.
Die Rezeption von Goethes Morphologie wurde bisher auf ein holistisches Gestaltverständnis reduziert und als kompensatorische oder apotropäische Reaktion auf krisenhafte Modernisierungserfahrungen am Beginn des 20. Jahrhunderts gedeutet. Das Bild einer weniger homogenen Wirkungsgeschichte ergibt sich jedoch, wenn Morphologie als Fundus für Fragen nach Formbildung und Formenwandel begriffen wird. Fragen, die Goethe im Vorfeld disziplinärer Ausdifferenzierung noch nicht beantworten konnte, und die nach 1900 disziplinär nicht mehr beantwortet werden können.
Morphologie erweist sich so in der Theoriebildung des 20. Jahrhunderts als Irritationsfaktor im Wissensgefüge und als spannender Forschungsgegenstand im Heute: Die Untersuchungen der Autorinnen und Autoren haben ihren Fluchtpunkt in aktuellen Diskussionen zum Problem der Form, in denen grundsätzliche Unterscheidungen wie Natur vs. Kultur oder Vitalismus vs. Mechanismus auf dem Prüfstand stehen.
Aktualisiert: 2023-05-16
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