Aktualisiert: 2023-06-30
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Auch die 3. Auflage ermöglicht einen raschen Überblick über das Recht der Kapitalgesellschaften unter Einbeziehung des Umgründungs- und Übernahmerechts. Dabei werden folgende Bereiche behandelt:
• Gesellschaftsformen AG und GmbH
• Umgründungsformen (Verschmelzung, Spaltung, Umwandlung)
• Eigenkapitalersatzrecht
• Ausschluss von Minderheitsgesellschaftern
• Europäische Aktiengesellschaft (SE)
• Grundzüge des Übernahmerechts.
Neu in der 3. Auflage: Das Abgabenänderungsgesetz 2014, aktuelle Rechtsprechung des VwGH, OGH und EuGH, das RÄG 2014, die Strafrechtsreform 2015.
Aktualisiert: 2023-06-30
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Auch die 3. Auflage ermöglicht einen raschen Überblick über das Recht der Kapitalgesellschaften unter Einbeziehung des Umgründungs- und Übernahmerechts. Dabei werden folgende Bereiche behandelt:
• Gesellschaftsformen AG und GmbH
• Umgründungsformen (Verschmelzung, Spaltung, Umwandlung)
• Eigenkapitalersatzrecht
• Ausschluss von Minderheitsgesellschaftern
• Europäische Aktiengesellschaft (SE)
• Grundzüge des Übernahmerechts.
Neu in der 3. Auflage: Das Abgabenänderungsgesetz 2014, aktuelle Rechtsprechung des VwGH, OGH und EuGH, das RÄG 2014, die Strafrechtsreform 2015.
Aktualisiert: 2023-06-30
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Auch die 3. Auflage ermöglicht einen raschen Überblick über das Recht der Kapitalgesellschaften unter Einbeziehung des Umgründungs- und Übernahmerechts. Dabei werden folgende Bereiche behandelt:
• Gesellschaftsformen AG und GmbH
• Umgründungsformen (Verschmelzung, Spaltung, Umwandlung)
• Eigenkapitalersatzrecht
• Ausschluss von Minderheitsgesellschaftern
• Europäische Aktiengesellschaft (SE)
• Grundzüge des Übernahmerechts.
Neu in der 3. Auflage: Das Abgabenänderungsgesetz 2014, aktuelle Rechtsprechung des VwGH, OGH und EuGH, das RÄG 2014, die Strafrechtsreform 2015.
Aktualisiert: 2023-06-30
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Übernahmeverfahren nach dem WpÜG kommt eine immer größere Bedeutung zu. Dabei können die Beteiligten jedoch nur dann erfolgreich agieren, wenn sie sich in der gesamten Materie bestens auskennen. Deshalb wird die Praxis auch diesmal wieder zum Steinmeyer greifen, dem Kommentar von Praktikern für Praktiker, der alle denkbaren Detailfragen des Übernahmerechts prägnant beantwortet. Mit Blick auf Bewertungs-, Prüfungs- und sonstige wirtschaftliche Fragen. Unter besonderer Berücksichtigung der Anwendungspraxis der BaFin. Und die zum WpÜG erlassenen Verordnungen werden – soweit relevant – an den jeweiligen Gesetzesstellen gleich mitbehandelt. Mit vielen Beispielen, Checklisten, direkt einsetzbaren Lösungsvorschlägen, Übersichten und einer Liste bedeutsamer übernahmerechtlicher Angebotsverfahren mit Anmerkungen.
Aktualisiert: 2023-06-24
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Übernahmeverfahren nach dem WpÜG kommt eine immer größere Bedeutung zu. Dabei können die Beteiligten jedoch nur dann erfolgreich agieren, wenn sie sich in der gesamten Materie bestens auskennen. Deshalb wird die Praxis auch diesmal wieder zum Steinmeyer greifen, dem Kommentar von Praktikern für Praktiker, der alle denkbaren Detailfragen des Übernahmerechts prägnant beantwortet. Mit Blick auf Bewertungs-, Prüfungs- und sonstige wirtschaftliche Fragen. Unter besonderer Berücksichtigung der Anwendungspraxis der BaFin. Und die zum WpÜG erlassenen Verordnungen werden – soweit relevant – an den jeweiligen Gesetzesstellen gleich mitbehandelt. Mit vielen Beispielen, Checklisten, direkt einsetzbaren Lösungsvorschlägen, Übersichten und einer Liste bedeutsamer übernahmerechtlicher Angebotsverfahren mit Anmerkungen.
Aktualisiert: 2023-06-24
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Übernahmeverfahren nach dem WpÜG kommt eine immer größere Bedeutung zu. Dabei können die Beteiligten jedoch nur dann erfolgreich agieren, wenn sie sich in der gesamten Materie bestens auskennen. Deshalb wird die Praxis auch diesmal wieder zum Steinmeyer greifen, dem Kommentar von Praktikern für Praktiker, der alle denkbaren Detailfragen des Übernahmerechts prägnant beantwortet. Mit Blick auf Bewertungs-, Prüfungs- und sonstige wirtschaftliche Fragen. Unter besonderer Berücksichtigung der Anwendungspraxis der BaFin. Und die zum WpÜG erlassenen Verordnungen werden – soweit relevant – an den jeweiligen Gesetzesstellen gleich mitbehandelt. Mit vielen Beispielen, Checklisten, direkt einsetzbaren Lösungsvorschlägen, Übersichten und einer Liste bedeutsamer übernahmerechtlicher Angebotsverfahren mit Anmerkungen.
Aktualisiert: 2023-06-24
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Übernahmeverfahren nach dem WpÜG kommt eine immer größere Bedeutung zu. Dabei können die Beteiligten jedoch nur dann erfolgreich agieren, wenn sie sich in der gesamten Materie bestens auskennen. Deshalb wird die Praxis auch diesmal wieder zum Steinmeyer greifen, dem Kommentar von Praktikern für Praktiker, der alle denkbaren Detailfragen des Übernahmerechts prägnant beantwortet. Mit Blick auf Bewertungs-, Prüfungs- und sonstige wirtschaftliche Fragen. Unter besonderer Berücksichtigung der Anwendungspraxis der BaFin. Und die zum WpÜG erlassenen Verordnungen werden – soweit relevant – an den jeweiligen Gesetzesstellen gleich mitbehandelt. Mit vielen Beispielen, Checklisten, direkt einsetzbaren Lösungsvorschlägen, Übersichten und einer Liste bedeutsamer übernahmerechtlicher Angebotsverfahren mit Anmerkungen.
Aktualisiert: 2023-06-24
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Olaf Weiß untersucht den Handlungsrahmen der Verwaltungsorgane einer Aktiengesellschaft, die Ziel eines feindlichen Übernahmeangebots geworden ist, sowohl in normativer als auch deskriptiver Hinsicht.
Die normative Fragestellung wird auf Grundlage unternehmenstheoretischer Überlegungen, durch Untersuchung des US-amerikanischen und britischen Übernahmerechts rechtsvergleichend und schließlich empirisch behandelt. Der Autor legt dar, dass ein weitreichender, autonomer Handlungsspielraum zur Abwehr feindlicher Übernahmeangebote einer Neutralitätspflicht vorzuziehen ist, weil der Vorstand hierdurch in die Lage versetzt wird, eine stakeholder-orientierte Unternehmenspolitik zu verfolgen. Der vom WpÜG-Gesetzgeber intendierte weite Handlungsrahmen der Verwaltungsorgane ist daher zu begrüßen. Dieser wird jedoch von der herrschenden Rechtslehre insgesamt zu restriktiv ausgelegt, was - wie gezeigt wird - auch unter juristischen Gesichtspunkten nicht zu überzeugen vermag.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Eine angemessene Gegenleistung muss bei öffentlichen Übernahmen börsennotierter Gesellschaften geboten werden. Michael Jünemann erörtert § 31 WpÜG und seine verfassungsrechtlichen Grundlagen. Der Autor arbeitet weit über die Norm hinaus systematische Eckpfeiler des Eigentumsgrundrechts so klar heraus, dass eine rationale Grundlage für die Bewertung von Strukturmaßnahmen im Allgemeinen (Unternehmensverträgen, Umwandlungen etc.) gewonnen wird.
Durch eine Aufarbeitung der Rechtsprechung dringt er zum Kern der Mitgliedschaft vor: (Mit-)Verwaltungsrechte stellen letztlich den eigentlichen Schutzbereich des Art. 14 Abs. 1 GG im Gesellschaftsrecht dar. Deren Beschränkung erfordert im Wege der Drittwirkung eine angemessene Entschädigung. Aus dem Grundrecht folgt ein Eigentumswertschutz gerade nicht, sondern das Untermaßverbot verlangt die Gewährung eines gewissen Maßes an Bestandsschutz. Auch die einzelne Aktie stellt demnach entgegen der Macrotron-Entscheidung des Bundesgerichtshofes mehr als ein Investment dar.
Soweit also eine Beschlusskontrolle gesetzlich auf eine Angemessenheitskontrolle im Spruchverfahren begrenzt ist, mündet dies in ein Meistbegünstigungsprinzip: Entschädigungen orientieren sich grundsätzlich am höchsten vernünftigerweise zu erwartenden Wert aus Börsenkurs, Unternehmensbewertung und Vor-/Nebenerwerbspreis, da dies wirtschaftlich motivierten Bestandsschutz bietet.
§ 31 WpÜG fußt jedoch nicht auf dem Eigentumsgrundrecht: Kontrollwechsel berühren (Mit-)Verwaltungsrechte nicht und Eigentum des Gesellschafters an einer Börsennotierung besteht nicht. Die Vorschrift bezieht ihre Ratio vornehmlich aus den verschiedenen dargestellten Kapitalmarkttheorien.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Richtlinie 2004/25/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 betreffend Übernahmeangebote sieht die Einführung eines Verfahrens zum Ausschluss einer Aktionärsminderheit (Squeeze-out) im Kontext eines öffentlichen Übernahmeangebots vor. Der neue übernahmerechtliche Squeeze-out ist durch den deutschen Gesetzgeber separat vom bisherigen aktienrechtlichen Squeeze-out in den neuen §§ 39a, 39b WpÜG geregelt worden. Diese Normen werden in dieser Untersuchung nach Art eines Handkommentars systematisch eingeordnet und einer umfassenden Auslegung unterzogen. Schwerpunkte bilden dabei der Kontext der bisherigen Ausschlussmöglichkeiten sowie die Prüfung der Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses im Allgemeinen und der Abfindungsberechnung im Besonderen.
Aktualisiert: 2023-05-25
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Übernahmeverfahren nach dem WpÜG kommt eine immer größere Bedeutung zu. Dabei können die Beteiligten jedoch nur dann erfolgreich agieren, wenn sie sich in der gesamten Materie bestens auskennen. Deshalb wird die Praxis auch diesmal wieder zum Steinmeyer greifen, dem Kommentar von Praktikern für Praktiker, der alle denkbaren Detailfragen des Übernahmerechts prägnant beantwortet. Mit Blick auf Bewertungs-, Prüfungs- und sonstige wirtschaftliche Fragen. Unter besonderer Berücksichtigung der Anwendungspraxis der BaFin. Und die zum WpÜG erlassenen Verordnungen werden – soweit relevant – an den jeweiligen Gesetzesstellen gleich mitbehandelt. Mit vielen Beispielen, Checklisten, direkt einsetzbaren Lösungsvorschlägen, Übersichten und einer Liste bedeutsamer übernahmerechtlicher Angebotsverfahren mit Anmerkungen.
Aktualisiert: 2023-05-24
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Übernahmeverfahren nach dem WpÜG kommt eine immer größere Bedeutung zu. Dabei können die Beteiligten jedoch nur dann erfolgreich agieren, wenn sie sich in der gesamten Materie bestens auskennen. Deshalb wird die Praxis auch diesmal wieder zum Steinmeyer greifen, dem Kommentar von Praktikern für Praktiker, der alle denkbaren Detailfragen des Übernahmerechts prägnant beantwortet. Mit Blick auf Bewertungs-, Prüfungs- und sonstige wirtschaftliche Fragen. Unter besonderer Berücksichtigung der Anwendungspraxis der BaFin. Und die zum WpÜG erlassenen Verordnungen werden – soweit relevant – an den jeweiligen Gesetzesstellen gleich mitbehandelt. Mit vielen Beispielen, Checklisten, direkt einsetzbaren Lösungsvorschlägen, Übersichten und einer Liste bedeutsamer übernahmerechtlicher Angebotsverfahren mit Anmerkungen.
Aktualisiert: 2023-05-24
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Aktualisiert: 2023-05-23
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Das Buch richtet sich in erster Linie an Studierende der Rechtswissenschaft und der Wirtschaftswissenschaften, die einen Einstieg in das Bank- und Kapitalmarktrecht suchen, etwa im Rahmen eines juristischen Schwerpunktbereichs, des wirtschaftswissenschaftlichen Hauptstudiums oder eines Master-Studiengangs. Es eignet sich aber auch für Praktiker, die sich einen Überblick über das Rechtsgebiet verschaffen wollen.
Das Buch zeichnet sich durch seine hohe Verständlichkeit aus. Der ökonomische Hintergrund der gesetzlichen Regelungen wird ausführlich erläutert. Anschauliche Beispiele und Vertiefungshinweise ergänzen den Text.
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Aktualisiert: 2023-05-22
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Aktualisiert: 2023-05-23
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Olaf Weiß untersucht den Handlungsrahmen der Verwaltungsorgane einer Aktiengesellschaft, die Ziel eines feindlichen Übernahmeangebots geworden ist, sowohl in normativer als auch deskriptiver Hinsicht.
Die normative Fragestellung wird auf Grundlage unternehmenstheoretischer Überlegungen, durch Untersuchung des US-amerikanischen und britischen Übernahmerechts rechtsvergleichend und schließlich empirisch behandelt. Der Autor legt dar, dass ein weitreichender, autonomer Handlungsspielraum zur Abwehr feindlicher Übernahmeangebote einer Neutralitätspflicht vorzuziehen ist, weil der Vorstand hierdurch in die Lage versetzt wird, eine stakeholder-orientierte Unternehmenspolitik zu verfolgen. Der vom WpÜG-Gesetzgeber intendierte weite Handlungsrahmen der Verwaltungsorgane ist daher zu begrüßen. Dieser wird jedoch von der herrschenden Rechtslehre insgesamt zu restriktiv ausgelegt, was - wie gezeigt wird - auch unter juristischen Gesichtspunkten nicht zu überzeugen vermag.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Eine angemessene Gegenleistung muss bei öffentlichen Übernahmen börsennotierter Gesellschaften geboten werden. Michael Jünemann erörtert § 31 WpÜG und seine verfassungsrechtlichen Grundlagen. Der Autor arbeitet weit über die Norm hinaus systematische Eckpfeiler des Eigentumsgrundrechts so klar heraus, dass eine rationale Grundlage für die Bewertung von Strukturmaßnahmen im Allgemeinen (Unternehmensverträgen, Umwandlungen etc.) gewonnen wird.
Durch eine Aufarbeitung der Rechtsprechung dringt er zum Kern der Mitgliedschaft vor: (Mit-)Verwaltungsrechte stellen letztlich den eigentlichen Schutzbereich des Art. 14 Abs. 1 GG im Gesellschaftsrecht dar. Deren Beschränkung erfordert im Wege der Drittwirkung eine angemessene Entschädigung. Aus dem Grundrecht folgt ein Eigentumswertschutz gerade nicht, sondern das Untermaßverbot verlangt die Gewährung eines gewissen Maßes an Bestandsschutz. Auch die einzelne Aktie stellt demnach entgegen der Macrotron-Entscheidung des Bundesgerichtshofes mehr als ein Investment dar.
Soweit also eine Beschlusskontrolle gesetzlich auf eine Angemessenheitskontrolle im Spruchverfahren begrenzt ist, mündet dies in ein Meistbegünstigungsprinzip: Entschädigungen orientieren sich grundsätzlich am höchsten vernünftigerweise zu erwartenden Wert aus Börsenkurs, Unternehmensbewertung und Vor-/Nebenerwerbspreis, da dies wirtschaftlich motivierten Bestandsschutz bietet.
§ 31 WpÜG fußt jedoch nicht auf dem Eigentumsgrundrecht: Kontrollwechsel berühren (Mit-)Verwaltungsrechte nicht und Eigentum des Gesellschafters an einer Börsennotierung besteht nicht. Die Vorschrift bezieht ihre Ratio vornehmlich aus den verschiedenen dargestellten Kapitalmarkttheorien.
Aktualisiert: 2023-05-15
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