Die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Organisation und Leitung eines Unternehmens werden nicht mehr nur durch gesellschaftsrechtliche Normen, sondern auch durch öffentlich-rechtliche Normen bestimmt. Wo nach der gesetzgeberischen Wertung von der unternehmerischen Betätigung eine besondere Gefährdung für die Allgemeinheit ausgeht, ist der Gesetzgeber dazu übergegangen, die behördliche Aufsicht durch unternehmerische Eigenüberwachung zu ergänzen.
Am Beispiel der Unternehmensbeauftragten wird der Frage nachgegangen, ob die im zunehmenden Maße vorhandenen öffentlich-rechtlichen Anforderungen kompatibel sind zu den gesellschaftsrechtlichen Vorgaben an das Organisationsrecht von Aktiengesellschaft und GmbH. Das ernüchternde Ergebnis der Untersuchung ist, dass die Regelungen des Unternehmensbeauftragten in zentralen Punkten im unauflöslichen Gegensatz zu grundlegenden gesellschaftsrechtlichen Regelungsprinzipien stehen. Im Hinblick darauf mahnt der Verfasser einen vorsichtigeren gesetzgeberischen Umgang bei der Konzeption von Systemen unternehmerischer Eigenüberwachung an.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Organisation und Leitung eines Unternehmens werden nicht mehr nur durch gesellschaftsrechtliche Normen, sondern auch durch öffentlich-rechtliche Normen bestimmt. Wo nach der gesetzgeberischen Wertung von der unternehmerischen Betätigung eine besondere Gefährdung für die Allgemeinheit ausgeht, ist der Gesetzgeber dazu übergegangen, die behördliche Aufsicht durch unternehmerische Eigenüberwachung zu ergänzen.
Am Beispiel der Unternehmensbeauftragten wird der Frage nachgegangen, ob die im zunehmenden Maße vorhandenen öffentlich-rechtlichen Anforderungen kompatibel sind zu den gesellschaftsrechtlichen Vorgaben an das Organisationsrecht von Aktiengesellschaft und GmbH. Das ernüchternde Ergebnis der Untersuchung ist, dass die Regelungen des Unternehmensbeauftragten in zentralen Punkten im unauflöslichen Gegensatz zu grundlegenden gesellschaftsrechtlichen Regelungsprinzipien stehen. Im Hinblick darauf mahnt der Verfasser einen vorsichtigeren gesetzgeberischen Umgang bei der Konzeption von Systemen unternehmerischer Eigenüberwachung an.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Organisation und Leitung eines Unternehmens werden nicht mehr nur durch gesellschaftsrechtliche Normen, sondern auch durch öffentlich-rechtliche Normen bestimmt. Wo nach der gesetzgeberischen Wertung von der unternehmerischen Betätigung eine besondere Gefährdung für die Allgemeinheit ausgeht, ist der Gesetzgeber dazu übergegangen, die behördliche Aufsicht durch unternehmerische Eigenüberwachung zu ergänzen.
Am Beispiel der Unternehmensbeauftragten wird der Frage nachgegangen, ob die im zunehmenden Maße vorhandenen öffentlich-rechtlichen Anforderungen kompatibel sind zu den gesellschaftsrechtlichen Vorgaben an das Organisationsrecht von Aktiengesellschaft und GmbH. Das ernüchternde Ergebnis der Untersuchung ist, dass die Regelungen des Unternehmensbeauftragten in zentralen Punkten im unauflöslichen Gegensatz zu grundlegenden gesellschaftsrechtlichen Regelungsprinzipien stehen. Im Hinblick darauf mahnt der Verfasser einen vorsichtigeren gesetzgeberischen Umgang bei der Konzeption von Systemen unternehmerischer Eigenüberwachung an.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Organisation und Leitung eines Unternehmens werden nicht mehr nur durch gesellschaftsrechtliche Normen, sondern auch durch öffentlich-rechtliche Normen bestimmt. Wo nach der gesetzgeberischen Wertung von der unternehmerischen Betätigung eine besondere Gefährdung für die Allgemeinheit ausgeht, ist der Gesetzgeber dazu übergegangen, die behördliche Aufsicht durch unternehmerische Eigenüberwachung zu ergänzen.
Am Beispiel der Unternehmensbeauftragten wird der Frage nachgegangen, ob die im zunehmenden Maße vorhandenen öffentlich-rechtlichen Anforderungen kompatibel sind zu den gesellschaftsrechtlichen Vorgaben an das Organisationsrecht von Aktiengesellschaft und GmbH. Das ernüchternde Ergebnis der Untersuchung ist, dass die Regelungen des Unternehmensbeauftragten in zentralen Punkten im unauflöslichen Gegensatz zu grundlegenden gesellschaftsrechtlichen Regelungsprinzipien stehen. Im Hinblick darauf mahnt der Verfasser einen vorsichtigeren gesetzgeberischen Umgang bei der Konzeption von Systemen unternehmerischer Eigenüberwachung an.
Aktualisiert: 2023-05-06
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Dieses Buch bietet eine systematische Aufarbeitung aller relevanten Rechtsfragen rund um die Bestellung und die Tätigkeit des Sonderbeauftragten der BaFin im Versicherungssektor. Behandelt wird die Rechtsfigur des Sonderbeauftragten sowohl unter aufsichtsrechtlichen als auch unter gesellschaftsrechtlichen Aspekten. Dabei werden europarechtliche Vorgaben ebenso berücksichtigt wie grenzüberschreitende Konstellationen und Parallelregelungen in den anderen Finanzsektoren.
Der Autor untersucht das Instrument des Sonderbeauftragten innerhalb des Arsenals der organbezogenen, unternehmensbezogenen und anteilseignerbezogenen Eingriffsmittel der BaFin. Alle diese Interventionsmöglichkeiten werden analysiert und in Bezug auf den Sonderbeauftragteneinsatz systematisch eingeordnet. Breiten Raum nimmt weiter die detaillierte Darstellung der einzelnen Voraussetzungen der Bestellung eines Sonderbeauftragten ein. Vertieft behandelt wird hierbei die behördliche Ermessensausübung, insbesondere unter dem Aspekt der Verhältnismäßigkeit.
Bezüglich der Haftungsfragen erfolgt eine kritische Auseinandersetzung mit den Haftungsbeschränkungen zugunsten des Sonderbeauftragten und der BaFin, beide jeweils vor dem Hintergrund des Aufsichtsrechts und der grundrechtlichen Schutzpflichten.
Das Buch richtet sich an Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder sowie an Juristen von Versicherungsunternehmen, Versicherungs-Holdinggesellschaften und Pensionsfonds im In- und Ausland, darüber hinaus an Mitarbeiter von Versicherungsaufsichtsbehörden, Wissenschaftler, Fachanwälte und Richter.
Aktualisiert: 2023-02-07
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Die Arbeit behandelt das versicherungsaufsichtsrechtliche Instrument der Rechtsfigur des Sonderbeauftragten. Sie stellt seine Entwicklung, die Voraussetzungen der Einsetzung eines Sonderbeauftragten, dessen erforderliche Qualifikation, seine Bestellung und Abberufung sowie Fragen der Haftung und des Rechtsschutzes dar und konkretisiert die bisweilen als Rechtsfigur sui generis bewertete Rechtsstellung eines Sonderbeauftragten näher als öffentlich-rechtlich bestellter Verwaltungsmittler.
Im Rahmen der Untersuchung wird dabei auch auf das Problem der „Inländerdiskri-minierung“ aufgrund unterschiedlicher Behandlung von unionsausländischen und inländischen Versicherungsunternehmen im Rahmen der laufenden Aufsicht eingegangen. Es wird dargelegt, dass die Frage der Zulässigkeit einer Inländerdiskriminierung jedenfalls dann, wenn diese nicht unionsrechtlich zwingend ist, ausschließlich am Maßstab des nationalen Rechts zu beurteilen ist, und zwar am Maßstab der Freiheits(grund)rechte, also primär am Maßstab von Artikel 12 GG, und nicht – mangels Anwendbarkeit – am allgemeinen Gleichheitssatz des Artikel 3 Absatz 1 GG.
Des Weiteren werden Ausführungen zur Versicherungswirtschaft sowie zur Notwendigkeit der Versicherungsaufsicht, zu deren Aufgabe und zu ihrer konzeptionellen Ausgestaltung gemacht.
Die Arbeit ist in erster Linie an Versicherungsaufsichtsbehörden und Versicherungsunternehmen gerichtet, darüber hinaus aber auch an alle anderen, für die das Versicherungsaufsichtsrecht von Relevanz oder Interesse ist.
Aktualisiert: 2023-01-30
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Die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Organisation und Leitung eines Unternehmens werden nicht mehr nur durch gesellschaftsrechtliche Normen, sondern auch durch öffentlich-rechtliche Normen bestimmt. Wo nach der gesetzgeberischen Wertung von der unternehmerischen Betätigung eine besondere Gefährdung für die Allgemeinheit ausgeht, ist der Gesetzgeber dazu übergegangen, die behördliche Aufsicht durch unternehmerische Eigenüberwachung zu ergänzen.
Am Beispiel der Unternehmensbeauftragten wird der Frage nachgegangen, ob die im zunehmenden Maße vorhandenen öffentlich-rechtlichen Anforderungen kompatibel sind zu den gesellschaftsrechtlichen Vorgaben an das Organisationsrecht von Aktiengesellschaft und GmbH. Das ernüchternde Ergebnis der Untersuchung ist, dass die Regelungen des Unternehmensbeauftragten in zentralen Punkten im unauflöslichen Gegensatz zu grundlegenden gesellschaftsrechtlichen Regelungsprinzipien stehen. Im Hinblick darauf mahnt der Verfasser einen vorsichtigeren gesetzgeberischen Umgang bei der Konzeption von Systemen unternehmerischer Eigenüberwachung an.
Aktualisiert: 2023-04-29
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Die Arbeit behandelt das versicherungsaufsichtsrechtliche Instrument der Rechtsfigur des Sonderbeauftragten. Sie stellt seine Entwicklung, die Voraussetzungen der Einsetzung eines Sonderbeauftragten, dessen erforderliche Qualifikation, seine Bestellung und Abberufung sowie Fragen der Haftung und des Rechtsschutzes dar und konkretisiert die bisweilen als Rechtsfigur sui generis bewertete Rechtsstellung eines Sonderbeauftragten näher als öffentlich-rechtlich bestellter Verwaltungsmittler.
Im Rahmen der Untersuchung wird dabei auch auf das Problem der „Inländerdiskri-minierung“ aufgrund unterschiedlicher Behandlung von unionsausländischen und inländischen Versicherungsunternehmen im Rahmen der laufenden Aufsicht eingegangen. Es wird dargelegt, dass die Frage der Zulässigkeit einer Inländerdiskriminierung jedenfalls dann, wenn diese nicht unionsrechtlich zwingend ist, ausschließlich am Maßstab des nationalen Rechts zu beurteilen ist, und zwar am Maßstab der Freiheits(grund)rechte, also primär am Maßstab von Artikel 12 GG, und nicht – mangels Anwendbarkeit – am allgemeinen Gleichheitssatz des Artikel 3 Absatz 1 GG.
Des Weiteren werden Ausführungen zur Versicherungswirtschaft sowie zur Notwendigkeit der Versicherungsaufsicht, zu deren Aufgabe und zu ihrer konzeptionellen Ausgestaltung gemacht.
Die Arbeit ist in erster Linie an Versicherungsaufsichtsbehörden und Versicherungsunternehmen gerichtet, darüber hinaus aber auch an alle anderen, für die das Versicherungsaufsichtsrecht von Relevanz oder Interesse ist.
Aktualisiert: 2023-01-30
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Dieses Buch bietet eine systematische Aufarbeitung aller relevanten Rechtsfragen rund um die Bestellung und die Tätigkeit des Sonderbeauftragten der BaFin im Versicherungssektor. Behandelt wird die Rechtsfigur des Sonderbeauftragten sowohl unter aufsichtsrechtlichen als auch unter gesellschaftsrechtlichen Aspekten. Dabei werden europarechtliche Vorgaben ebenso berücksichtigt wie grenzüberschreitende Konstellationen und Parallelregelungen in den anderen Finanzsektoren.
Der Autor untersucht das Instrument des Sonderbeauftragten innerhalb des Arsenals der organbezogenen, unternehmensbezogenen und anteilseignerbezogenen Eingriffsmittel der BaFin. Alle diese Interventionsmöglichkeiten werden analysiert und in Bezug auf den Sonderbeauftragteneinsatz systematisch eingeordnet. Breiten Raum nimmt weiter die detaillierte Darstellung der einzelnen Voraussetzungen der Bestellung eines Sonderbeauftragten ein. Vertieft behandelt wird hierbei die behördliche Ermessensausübung, insbesondere unter dem Aspekt der Verhältnismäßigkeit.
Bezüglich der Haftungsfragen erfolgt eine kritische Auseinandersetzung mit den Haftungsbeschränkungen zugunsten des Sonderbeauftragten und der BaFin, beide jeweils vor dem Hintergrund des Aufsichtsrechts und der grundrechtlichen Schutzpflichten.
Das Buch richtet sich an Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder sowie an Juristen von Versicherungsunternehmen, Versicherungs-Holdinggesellschaften und Pensionsfonds im In- und Ausland, darüber hinaus an Mitarbeiter von Versicherungsaufsichtsbehörden, Wissenschaftler, Fachanwälte und Richter.
Aktualisiert: 2023-02-07
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