Das Kooperationsprinzip im deutschen und europäischen Umweltrecht.

Das Kooperationsprinzip im deutschen und europäischen Umweltrecht. von Shirvani,  Foroud
Das Staats- und Verwaltungsrecht und die Verwaltungswissenschaft haben sich seit geraumer Zeit vom rein subordinationsrechtlichen Denken verabschiedet und den Weg in den "kooperativen Staat", der auf die Zusammenarbeit mit den Privaten setzt, eingeschlagen. Im fortschreitenden Prozess der Kooperationalisierung stellen das deutsche und europäische Umweltrecht Referenzgebiete für das Zusammenwirken von Staat und Privaten dar. Während zu Beginn der Debatte über umweltrechtliche Kooperationsformen das informal-kooperative Verwaltungsverfahren im Mittelpunkt der wissenschaftlichen Untersuchungen stand, hat in den letzten Jahren - angestoßen durch Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts - das Kooperationsprinzip als solches breite Aufmerksamkeit erlangt. Dabei zeigt sich, dass die gesetzgeberischen Maßnahmen im Zuge der Diskussionen über "Privatisierung", "Selbstregulierung" und "Verantwortungsteilung" zu neuen Kooperationssystemen geführt haben. Umweltrechtliche Kooperation findet zunehmend in Form gesellschaftlicher Selbststeuerung, dualer Verantwortungsgemeinschaft und Aufgabendelegation statt. Die Systematisierung der unterschiedlichen Kooperationskonzepte lässt die Schlussfolgerung zu, dass das Kooperationsprinzip ein normatives Leit- und Steuerungsprinzip darstellt, das sich in die bestehende Verfassungsordnung einzufügen hat. Foroud Shirvani untersucht die mit dieser Feststellung zusammenhängenden rechtsdogmatischen und verfassungsrechtlichen Fragestellungen näher. Von besonderer Bedeutung sind zudem die im europäischen Sekundärrecht existierenden Kooperationsstrategien. Das dahinter stehende Konzept ist für das Verständnis des deutschen Umweltrechts wichtig, da in diesem Bereich auch in Zukunft Impulse von europäischer Ebene für das nationale Recht zu erwarten sind.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die verfassungsrechtliche Stellung der Privathochschule und ihre staatliche Förderung.

Die verfassungsrechtliche Stellung der Privathochschule und ihre staatliche Förderung. von Steinkemper,  Ursula
Privathochschulen haben bislang kaum rechtswissenschaftliche Beachtung erfahren, obwohl es in den letzten Jahren zu einer Reihe von Neugründungen gekommen ist. Diese wissenschaftlichen Privathochschulen wurden und werden - teilweise mit erheblichen finanziellen Mitteln - vom Staat gefördert, während die staatlichen Hochschulen Mittelkürzungen hinnehmen müssen. Ursula Steinkemper untersucht dieses Problem vor dem Hintergrund der verfassungsrechtlichen Verankerung der Privathochschule. Die Autorin geht zunächst der Frage nach, warum in Deutschland das Hochschulsystem durch die Staatlichkeit der Hochschulen geprägt wird. Die in den letzten Jahren aufgekommene Diskussion um die Vorzüge und Nachteile von Privathochschulen wird mit der allgemeinen Privatisierungsdiskussion in Zusammenhang gesetzt. Dabei dient die Übertragung des in der Verwaltungsrechtswissenschaft entwickelten Verantwortungskonzepts dazu, das entstehende Duale Hochschulsystem theoretisch zu untermauern. Die Dualität kommt neben der hohen staatlichen Verantwortung für das Hochschulwesen vor allem in der verfassungsrechtlichen Verankerung der Privathochschule im Rahmen der Wissenschaftsfreiheitsgarantie des Art. 5 Abs. 3 GG zum Ausdruck, an dem insbesondere die landesrechtlichen Vorschriften zur staatlichen Anerkennung zu messen sind. Vor diesem Hintergrund wird im zweiten Teil der Arbeit die staatliche Förderung von Privathochschulen untersucht. Zwar trifft den Staat, ähnlich wie bei den Privatschulen, eine objektiv-rechtliche allgemeine Förderungspflicht, ein Anspruch der Privathochschule auf finanzielle Unterstützung folgt daraus jedoch nicht. Hinsichtlich der Art der Förderung besteht vielmehr ein Einschätzungsspielraum des Gesetzgebers. Die Autorin stellt verschiedene Konzepte direkter und indirekter Förderung vor und untersucht sie. Die staatlichen Maßnahmen werden auch hier im Wege einer grundrechtlichen Sicht durch die verfassungsrechtliche Stellung der Privathochschule begrenzt.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Nachwirkende Zustandsverantwortlichkeit.

Nachwirkende Zustandsverantwortlichkeit. von Kohls,  Malte
Das Bundes-Bodenschutzgesetz hat einen neuen Typus ordnungsrechtlicher Verantwortlichkeit in das deutsche Umweltrecht eingeführt. Neben dem "klassischen" Kreis der polizeirechtlich Verantwortlichen sind nach § 4 Abs. 3 bzw. Abs. 6 BBodSchG nunmehr auch ehemalige Grundstückseigentümer, die ihr Eigentum aufgegeben oder an einen Dritten übertragen haben, für die Sanierung von schädlichen Bodenveränderungen und Altlasten verantwortlich. Diese nachwirkende Zustandsverantwortlichkeit, die ein Novum im Polizei- und Umweltrecht darstellt, wirft vielerlei Detail-, aber vor allem auch Grundsatzfragen auf. Das Meinungsspektrum im Schrifttum hierzu ist vielfältig, eine höchstrichterliche Klärung steht noch aus. In diese Diskussionsphase tritt die vorgelegte Untersuchung ein, die sich sowohl den einfachgesetzlichen als auch den umstrittenen verfassungsrechtlichen Fragen der nachwirkenden Zustandsverantwortlichkeit zuwendet. Ausgehend von einer Bestandsanalyse des neuen Verantwortungstypus im nationalen Umweltrecht setzt sich Malte Kohls mit problematischen Einzelfragen, wie beispielsweise der nachwirkenden Verantwortlichkeit des Erben eines Altlastengrundstücks oder mit der Zulässigkeit der so genannten Freigabe eines Altlastengrundstücks im Insolvenzverfahren, auseinander. Den Schwerpunkt der Untersuchung bildet die verfassungsrechtliche Dimension der bodenschutzrechtlichen nachwirkenden Zustandsverantwortlichkeit, insbesondere ihre Vereinbarkeit mit den Grundrechten der Normadressaten aus Art. 14, 2 Abs. 1 und 3 Abs. 1 GG. Im Ergebnis ist die nachwirkende Sanierungsverantwortlichkeit als eine Mischform aus Verhaltens- und Zustandsverantwortlichkeit verfassungsrechtlich zu rechtfertigen. Allerdings bedarf die Inanspruchnahme früherer Eigentümer, die selbst nur "Opfer" von fremdverursachten Bodenkontaminationen geworden sind, aus Gründen des Übermaßverbots einer kostenmäßigen Begrenzung.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Durchsetzbarkeit des Verteidigerkonsultationsrechts und die Eigenverantwortlichkeit des Beschuldigten.

Durchsetzbarkeit des Verteidigerkonsultationsrechts und die Eigenverantwortlichkeit des Beschuldigten. von Beckemper,  Katharina
Die StPO gibt keine Auskunft darüber, wie zu verfahren ist, wenn der Beschuldigte in der ersten polizeilichen Vernehmung einen Anwalt hinzuziehen will. Es herrscht zwar Einigkeit darüber, dass die Konsultation nicht verhindert werden darf und ein Verstoß gegen dieses Verbot zu einer Unverwertbarkeit der Aussagen führt. Bislang ist aber nicht geklärt, was unter der Verhinderung der Verteidigerkonsultation zu verstehen ist. Die Antwort auf diese Frage ist nicht leicht zu finden, weil der Beschuldigte die Anwesenheit eines Verteidigers jederzeit erzwingen kann, indem er sich auf sein Schweigerecht beruft. Eine Beschuldigtenvernehmung ohne Verteidigerbeistand ist deshalb ohne die Mitwirkung des Beschuldigten nicht möglich. Diese Besonderheit steht im Mittelpunkt der Untersuchung. Die Folgen der Mitwirkung des Opfers werden im Strafrecht diskutiert, das ebenso wie das Strafprozessrecht von der Eigenverantwortlichkeit des von der Norm Geschützten ausgeht. Die strafrechtlichen Überlegungen können aber erst übertragen werden, nachdem ein neues Zurechnungskriterium hergeleitet worden ist. Mit diesem lässt sich nicht nur die verbotene Einwirkung auf den Beschuldigten bestimmen, sondern auch begründen, dass die Vernehmungsbeamten nicht verpflichtet sind, dem Beschuldigten bei der Suche nach einem Verteidiger aktiv zu helfen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Durchsetzbarkeit des Verteidigerkonsultationsrechts und die Eigenverantwortlichkeit des Beschuldigten.

Durchsetzbarkeit des Verteidigerkonsultationsrechts und die Eigenverantwortlichkeit des Beschuldigten. von Beckemper,  Katharina
Die StPO gibt keine Auskunft darüber, wie zu verfahren ist, wenn der Beschuldigte in der ersten polizeilichen Vernehmung einen Anwalt hinzuziehen will. Es herrscht zwar Einigkeit darüber, dass die Konsultation nicht verhindert werden darf und ein Verstoß gegen dieses Verbot zu einer Unverwertbarkeit der Aussagen führt. Bislang ist aber nicht geklärt, was unter der Verhinderung der Verteidigerkonsultation zu verstehen ist. Die Antwort auf diese Frage ist nicht leicht zu finden, weil der Beschuldigte die Anwesenheit eines Verteidigers jederzeit erzwingen kann, indem er sich auf sein Schweigerecht beruft. Eine Beschuldigtenvernehmung ohne Verteidigerbeistand ist deshalb ohne die Mitwirkung des Beschuldigten nicht möglich. Diese Besonderheit steht im Mittelpunkt der Untersuchung. Die Folgen der Mitwirkung des Opfers werden im Strafrecht diskutiert, das ebenso wie das Strafprozessrecht von der Eigenverantwortlichkeit des von der Norm Geschützten ausgeht. Die strafrechtlichen Überlegungen können aber erst übertragen werden, nachdem ein neues Zurechnungskriterium hergeleitet worden ist. Mit diesem lässt sich nicht nur die verbotene Einwirkung auf den Beschuldigten bestimmen, sondern auch begründen, dass die Vernehmungsbeamten nicht verpflichtet sind, dem Beschuldigten bei der Suche nach einem Verteidiger aktiv zu helfen.
Aktualisiert: 2023-06-01
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Formale Freiheitsethik oder materiale Verantwortungsethik

Formale Freiheitsethik oder materiale Verantwortungsethik von Bydlinski,  Franz, Kessal-Wulf,  Sibylle, Martinek,  Michael, Möschel,  Wernhard, Rawert,  Peter, Säcker,  Franz-Jürgen, Schmidt,  Karsten
Anläßlich des 65. Geburtstages von Dieter Reuter fand ihm zu Ehren am 15. und 16. Oktober 2005 in Kiel ein rechtswissenschaftliches Kolloquium unter dem Titel „Formale Freiheitsethik oder materiale Verantwortungsethik“ statt. Der vorliegende Band enthält die vier Hauptvorträge sowie die Diskussionsberichte des Kolloquiums.
Aktualisiert: 2023-05-29
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Formale Freiheitsethik oder materiale Verantwortungsethik

Formale Freiheitsethik oder materiale Verantwortungsethik von Bydlinski,  Franz, Kessal-Wulf,  Sibylle, Martinek,  Michael, Möschel,  Wernhard, Rawert,  Peter, Säcker,  Franz-Jürgen, Schmidt,  Karsten
Anläßlich des 65. Geburtstages von Dieter Reuter fand ihm zu Ehren am 15. und 16. Oktober 2005 in Kiel ein rechtswissenschaftliches Kolloquium unter dem Titel „Formale Freiheitsethikoder materiale Verantwortungsethik“ statt. Der vorliegende Band enthält die vier Hauptvorträge sowie die Diskussionsberichte des Kolloquiums.
Aktualisiert: 2023-05-29
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Die verfassungsrechtliche Stellung der Privathochschule und ihre staatliche Förderung.

Die verfassungsrechtliche Stellung der Privathochschule und ihre staatliche Förderung. von Steinkemper,  Ursula
Privathochschulen haben bislang kaum rechtswissenschaftliche Beachtung erfahren, obwohl es in den letzten Jahren zu einer Reihe von Neugründungen gekommen ist. Diese wissenschaftlichen Privathochschulen wurden und werden - teilweise mit erheblichen finanziellen Mitteln - vom Staat gefördert, während die staatlichen Hochschulen Mittelkürzungen hinnehmen müssen. Ursula Steinkemper untersucht dieses Problem vor dem Hintergrund der verfassungsrechtlichen Verankerung der Privathochschule. Die Autorin geht zunächst der Frage nach, warum in Deutschland das Hochschulsystem durch die Staatlichkeit der Hochschulen geprägt wird. Die in den letzten Jahren aufgekommene Diskussion um die Vorzüge und Nachteile von Privathochschulen wird mit der allgemeinen Privatisierungsdiskussion in Zusammenhang gesetzt. Dabei dient die Übertragung des in der Verwaltungsrechtswissenschaft entwickelten Verantwortungskonzepts dazu, das entstehende Duale Hochschulsystem theoretisch zu untermauern. Die Dualität kommt neben der hohen staatlichen Verantwortung für das Hochschulwesen vor allem in der verfassungsrechtlichen Verankerung der Privathochschule im Rahmen der Wissenschaftsfreiheitsgarantie des Art. 5 Abs. 3 GG zum Ausdruck, an dem insbesondere die landesrechtlichen Vorschriften zur staatlichen Anerkennung zu messen sind. Vor diesem Hintergrund wird im zweiten Teil der Arbeit die staatliche Förderung von Privathochschulen untersucht. Zwar trifft den Staat, ähnlich wie bei den Privatschulen, eine objektiv-rechtliche allgemeine Förderungspflicht, ein Anspruch der Privathochschule auf finanzielle Unterstützung folgt daraus jedoch nicht. Hinsichtlich der Art der Förderung besteht vielmehr ein Einschätzungsspielraum des Gesetzgebers. Die Autorin stellt verschiedene Konzepte direkter und indirekter Förderung vor und untersucht sie. Die staatlichen Maßnahmen werden auch hier im Wege einer grundrechtlichen Sicht durch die verfassungsrechtliche Stellung der Privathochschule begrenzt.
Aktualisiert: 2023-05-25
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Nachwirkende Zustandsverantwortlichkeit.

Nachwirkende Zustandsverantwortlichkeit. von Kohls,  Malte
Das Bundes-Bodenschutzgesetz hat einen neuen Typus ordnungsrechtlicher Verantwortlichkeit in das deutsche Umweltrecht eingeführt. Neben dem "klassischen" Kreis der polizeirechtlich Verantwortlichen sind nach § 4 Abs. 3 bzw. Abs. 6 BBodSchG nunmehr auch ehemalige Grundstückseigentümer, die ihr Eigentum aufgegeben oder an einen Dritten übertragen haben, für die Sanierung von schädlichen Bodenveränderungen und Altlasten verantwortlich. Diese nachwirkende Zustandsverantwortlichkeit, die ein Novum im Polizei- und Umweltrecht darstellt, wirft vielerlei Detail-, aber vor allem auch Grundsatzfragen auf. Das Meinungsspektrum im Schrifttum hierzu ist vielfältig, eine höchstrichterliche Klärung steht noch aus. In diese Diskussionsphase tritt die vorgelegte Untersuchung ein, die sich sowohl den einfachgesetzlichen als auch den umstrittenen verfassungsrechtlichen Fragen der nachwirkenden Zustandsverantwortlichkeit zuwendet. Ausgehend von einer Bestandsanalyse des neuen Verantwortungstypus im nationalen Umweltrecht setzt sich Malte Kohls mit problematischen Einzelfragen, wie beispielsweise der nachwirkenden Verantwortlichkeit des Erben eines Altlastengrundstücks oder mit der Zulässigkeit der so genannten Freigabe eines Altlastengrundstücks im Insolvenzverfahren, auseinander. Den Schwerpunkt der Untersuchung bildet die verfassungsrechtliche Dimension der bodenschutzrechtlichen nachwirkenden Zustandsverantwortlichkeit, insbesondere ihre Vereinbarkeit mit den Grundrechten der Normadressaten aus Art. 14, 2 Abs. 1 und 3 Abs. 1 GG. Im Ergebnis ist die nachwirkende Sanierungsverantwortlichkeit als eine Mischform aus Verhaltens- und Zustandsverantwortlichkeit verfassungsrechtlich zu rechtfertigen. Allerdings bedarf die Inanspruchnahme früherer Eigentümer, die selbst nur "Opfer" von fremdverursachten Bodenkontaminationen geworden sind, aus Gründen des Übermaßverbots einer kostenmäßigen Begrenzung.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Die verfassungsrechtliche Stellung der Privathochschule und ihre staatliche Förderung.

Die verfassungsrechtliche Stellung der Privathochschule und ihre staatliche Förderung. von Steinkemper,  Ursula
Privathochschulen haben bislang kaum rechtswissenschaftliche Beachtung erfahren, obwohl es in den letzten Jahren zu einer Reihe von Neugründungen gekommen ist. Diese wissenschaftlichen Privathochschulen wurden und werden - teilweise mit erheblichen finanziellen Mitteln - vom Staat gefördert, während die staatlichen Hochschulen Mittelkürzungen hinnehmen müssen. Ursula Steinkemper untersucht dieses Problem vor dem Hintergrund der verfassungsrechtlichen Verankerung der Privathochschule. Die Autorin geht zunächst der Frage nach, warum in Deutschland das Hochschulsystem durch die Staatlichkeit der Hochschulen geprägt wird. Die in den letzten Jahren aufgekommene Diskussion um die Vorzüge und Nachteile von Privathochschulen wird mit der allgemeinen Privatisierungsdiskussion in Zusammenhang gesetzt. Dabei dient die Übertragung des in der Verwaltungsrechtswissenschaft entwickelten Verantwortungskonzepts dazu, das entstehende Duale Hochschulsystem theoretisch zu untermauern. Die Dualität kommt neben der hohen staatlichen Verantwortung für das Hochschulwesen vor allem in der verfassungsrechtlichen Verankerung der Privathochschule im Rahmen der Wissenschaftsfreiheitsgarantie des Art. 5 Abs. 3 GG zum Ausdruck, an dem insbesondere die landesrechtlichen Vorschriften zur staatlichen Anerkennung zu messen sind. Vor diesem Hintergrund wird im zweiten Teil der Arbeit die staatliche Förderung von Privathochschulen untersucht. Zwar trifft den Staat, ähnlich wie bei den Privatschulen, eine objektiv-rechtliche allgemeine Förderungspflicht, ein Anspruch der Privathochschule auf finanzielle Unterstützung folgt daraus jedoch nicht. Hinsichtlich der Art der Förderung besteht vielmehr ein Einschätzungsspielraum des Gesetzgebers. Die Autorin stellt verschiedene Konzepte direkter und indirekter Förderung vor und untersucht sie. Die staatlichen Maßnahmen werden auch hier im Wege einer grundrechtlichen Sicht durch die verfassungsrechtliche Stellung der Privathochschule begrenzt.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Das Kooperationsprinzip im deutschen und europäischen Umweltrecht.

Das Kooperationsprinzip im deutschen und europäischen Umweltrecht. von Shirvani,  Foroud
Das Staats- und Verwaltungsrecht und die Verwaltungswissenschaft haben sich seit geraumer Zeit vom rein subordinationsrechtlichen Denken verabschiedet und den Weg in den "kooperativen Staat", der auf die Zusammenarbeit mit den Privaten setzt, eingeschlagen. Im fortschreitenden Prozess der Kooperationalisierung stellen das deutsche und europäische Umweltrecht Referenzgebiete für das Zusammenwirken von Staat und Privaten dar. Während zu Beginn der Debatte über umweltrechtliche Kooperationsformen das informal-kooperative Verwaltungsverfahren im Mittelpunkt der wissenschaftlichen Untersuchungen stand, hat in den letzten Jahren - angestoßen durch Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts - das Kooperationsprinzip als solches breite Aufmerksamkeit erlangt. Dabei zeigt sich, dass die gesetzgeberischen Maßnahmen im Zuge der Diskussionen über "Privatisierung", "Selbstregulierung" und "Verantwortungsteilung" zu neuen Kooperationssystemen geführt haben. Umweltrechtliche Kooperation findet zunehmend in Form gesellschaftlicher Selbststeuerung, dualer Verantwortungsgemeinschaft und Aufgabendelegation statt. Die Systematisierung der unterschiedlichen Kooperationskonzepte lässt die Schlussfolgerung zu, dass das Kooperationsprinzip ein normatives Leit- und Steuerungsprinzip darstellt, das sich in die bestehende Verfassungsordnung einzufügen hat. Foroud Shirvani untersucht die mit dieser Feststellung zusammenhängenden rechtsdogmatischen und verfassungsrechtlichen Fragestellungen näher. Von besonderer Bedeutung sind zudem die im europäischen Sekundärrecht existierenden Kooperationsstrategien. Das dahinter stehende Konzept ist für das Verständnis des deutschen Umweltrechts wichtig, da in diesem Bereich auch in Zukunft Impulse von europäischer Ebene für das nationale Recht zu erwarten sind.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Durchsetzbarkeit des Verteidigerkonsultationsrechts und die Eigenverantwortlichkeit des Beschuldigten.

Durchsetzbarkeit des Verteidigerkonsultationsrechts und die Eigenverantwortlichkeit des Beschuldigten. von Beckemper,  Katharina
Die StPO gibt keine Auskunft darüber, wie zu verfahren ist, wenn der Beschuldigte in der ersten polizeilichen Vernehmung einen Anwalt hinzuziehen will. Es herrscht zwar Einigkeit darüber, dass die Konsultation nicht verhindert werden darf und ein Verstoß gegen dieses Verbot zu einer Unverwertbarkeit der Aussagen führt. Bislang ist aber nicht geklärt, was unter der Verhinderung der Verteidigerkonsultation zu verstehen ist. Die Antwort auf diese Frage ist nicht leicht zu finden, weil der Beschuldigte die Anwesenheit eines Verteidigers jederzeit erzwingen kann, indem er sich auf sein Schweigerecht beruft. Eine Beschuldigtenvernehmung ohne Verteidigerbeistand ist deshalb ohne die Mitwirkung des Beschuldigten nicht möglich. Diese Besonderheit steht im Mittelpunkt der Untersuchung. Die Folgen der Mitwirkung des Opfers werden im Strafrecht diskutiert, das ebenso wie das Strafprozessrecht von der Eigenverantwortlichkeit des von der Norm Geschützten ausgeht. Die strafrechtlichen Überlegungen können aber erst übertragen werden, nachdem ein neues Zurechnungskriterium hergeleitet worden ist. Mit diesem lässt sich nicht nur die verbotene Einwirkung auf den Beschuldigten bestimmen, sondern auch begründen, dass die Vernehmungsbeamten nicht verpflichtet sind, dem Beschuldigten bei der Suche nach einem Verteidiger aktiv zu helfen.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Nachwirkende Zustandsverantwortlichkeit.

Nachwirkende Zustandsverantwortlichkeit. von Kohls,  Malte
Das Bundes-Bodenschutzgesetz hat einen neuen Typus ordnungsrechtlicher Verantwortlichkeit in das deutsche Umweltrecht eingeführt. Neben dem "klassischen" Kreis der polizeirechtlich Verantwortlichen sind nach § 4 Abs. 3 bzw. Abs. 6 BBodSchG nunmehr auch ehemalige Grundstückseigentümer, die ihr Eigentum aufgegeben oder an einen Dritten übertragen haben, für die Sanierung von schädlichen Bodenveränderungen und Altlasten verantwortlich. Diese nachwirkende Zustandsverantwortlichkeit, die ein Novum im Polizei- und Umweltrecht darstellt, wirft vielerlei Detail-, aber vor allem auch Grundsatzfragen auf. Das Meinungsspektrum im Schrifttum hierzu ist vielfältig, eine höchstrichterliche Klärung steht noch aus. In diese Diskussionsphase tritt die vorgelegte Untersuchung ein, die sich sowohl den einfachgesetzlichen als auch den umstrittenen verfassungsrechtlichen Fragen der nachwirkenden Zustandsverantwortlichkeit zuwendet. Ausgehend von einer Bestandsanalyse des neuen Verantwortungstypus im nationalen Umweltrecht setzt sich Malte Kohls mit problematischen Einzelfragen, wie beispielsweise der nachwirkenden Verantwortlichkeit des Erben eines Altlastengrundstücks oder mit der Zulässigkeit der so genannten Freigabe eines Altlastengrundstücks im Insolvenzverfahren, auseinander. Den Schwerpunkt der Untersuchung bildet die verfassungsrechtliche Dimension der bodenschutzrechtlichen nachwirkenden Zustandsverantwortlichkeit, insbesondere ihre Vereinbarkeit mit den Grundrechten der Normadressaten aus Art. 14, 2 Abs. 1 und 3 Abs. 1 GG. Im Ergebnis ist die nachwirkende Sanierungsverantwortlichkeit als eine Mischform aus Verhaltens- und Zustandsverantwortlichkeit verfassungsrechtlich zu rechtfertigen. Allerdings bedarf die Inanspruchnahme früherer Eigentümer, die selbst nur "Opfer" von fremdverursachten Bodenkontaminationen geworden sind, aus Gründen des Übermaßverbots einer kostenmäßigen Begrenzung.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Das Kooperationsprinzip im deutschen und europäischen Umweltrecht.

Das Kooperationsprinzip im deutschen und europäischen Umweltrecht. von Shirvani,  Foroud
Das Staats- und Verwaltungsrecht und die Verwaltungswissenschaft haben sich seit geraumer Zeit vom rein subordinationsrechtlichen Denken verabschiedet und den Weg in den "kooperativen Staat", der auf die Zusammenarbeit mit den Privaten setzt, eingeschlagen. Im fortschreitenden Prozess der Kooperationalisierung stellen das deutsche und europäische Umweltrecht Referenzgebiete für das Zusammenwirken von Staat und Privaten dar. Während zu Beginn der Debatte über umweltrechtliche Kooperationsformen das informal-kooperative Verwaltungsverfahren im Mittelpunkt der wissenschaftlichen Untersuchungen stand, hat in den letzten Jahren - angestoßen durch Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts - das Kooperationsprinzip als solches breite Aufmerksamkeit erlangt. Dabei zeigt sich, dass die gesetzgeberischen Maßnahmen im Zuge der Diskussionen über "Privatisierung", "Selbstregulierung" und "Verantwortungsteilung" zu neuen Kooperationssystemen geführt haben. Umweltrechtliche Kooperation findet zunehmend in Form gesellschaftlicher Selbststeuerung, dualer Verantwortungsgemeinschaft und Aufgabendelegation statt. Die Systematisierung der unterschiedlichen Kooperationskonzepte lässt die Schlussfolgerung zu, dass das Kooperationsprinzip ein normatives Leit- und Steuerungsprinzip darstellt, das sich in die bestehende Verfassungsordnung einzufügen hat. Foroud Shirvani untersucht die mit dieser Feststellung zusammenhängenden rechtsdogmatischen und verfassungsrechtlichen Fragestellungen näher. Von besonderer Bedeutung sind zudem die im europäischen Sekundärrecht existierenden Kooperationsstrategien. Das dahinter stehende Konzept ist für das Verständnis des deutschen Umweltrechts wichtig, da in diesem Bereich auch in Zukunft Impulse von europäischer Ebene für das nationale Recht zu erwarten sind.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Formale Freiheitsethik oder materiale Verantwortungsethik

Formale Freiheitsethik oder materiale Verantwortungsethik von Bydlinski,  Franz, Kessal-Wulf,  Sibylle, Martinek,  Michael, Möschel,  Wernhard, Rawert,  Peter, Säcker,  Franz-Jürgen, Schmidt,  Karsten
Anläßlich des 65. Geburtstages von Dieter Reuter fand ihm zu Ehren am 15. und 16. Oktober 2005 in Kiel ein rechtswissenschaftliches Kolloquium unter dem Titel „Formale Freiheitsethik oder materiale Verantwortungsethik“ statt. Der vorliegende Band enthält die vier Hauptvorträge sowie die Diskussionsberichte des Kolloquiums.
Aktualisiert: 2023-03-27
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Nachwirkende Zustandsverantwortlichkeit.

Nachwirkende Zustandsverantwortlichkeit. von Kohls,  Malte
Das Bundes-Bodenschutzgesetz hat einen neuen Typus ordnungsrechtlicher Verantwortlichkeit in das deutsche Umweltrecht eingeführt. Neben dem "klassischen" Kreis der polizeirechtlich Verantwortlichen sind nach § 4 Abs. 3 bzw. Abs. 6 BBodSchG nunmehr auch ehemalige Grundstückseigentümer, die ihr Eigentum aufgegeben oder an einen Dritten übertragen haben, für die Sanierung von schädlichen Bodenveränderungen und Altlasten verantwortlich. Diese nachwirkende Zustandsverantwortlichkeit, die ein Novum im Polizei- und Umweltrecht darstellt, wirft vielerlei Detail-, aber vor allem auch Grundsatzfragen auf. Das Meinungsspektrum im Schrifttum hierzu ist vielfältig, eine höchstrichterliche Klärung steht noch aus. In diese Diskussionsphase tritt die vorgelegte Untersuchung ein, die sich sowohl den einfachgesetzlichen als auch den umstrittenen verfassungsrechtlichen Fragen der nachwirkenden Zustandsverantwortlichkeit zuwendet. Ausgehend von einer Bestandsanalyse des neuen Verantwortungstypus im nationalen Umweltrecht setzt sich Malte Kohls mit problematischen Einzelfragen, wie beispielsweise der nachwirkenden Verantwortlichkeit des Erben eines Altlastengrundstücks oder mit der Zulässigkeit der so genannten Freigabe eines Altlastengrundstücks im Insolvenzverfahren, auseinander. Den Schwerpunkt der Untersuchung bildet die verfassungsrechtliche Dimension der bodenschutzrechtlichen nachwirkenden Zustandsverantwortlichkeit, insbesondere ihre Vereinbarkeit mit den Grundrechten der Normadressaten aus Art. 14, 2 Abs. 1 und 3 Abs. 1 GG. Im Ergebnis ist die nachwirkende Sanierungsverantwortlichkeit als eine Mischform aus Verhaltens- und Zustandsverantwortlichkeit verfassungsrechtlich zu rechtfertigen. Allerdings bedarf die Inanspruchnahme früherer Eigentümer, die selbst nur "Opfer" von fremdverursachten Bodenkontaminationen geworden sind, aus Gründen des Übermaßverbots einer kostenmäßigen Begrenzung.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Formale Freiheitsethik oder materiale Verantwortungsethik

Formale Freiheitsethik oder materiale Verantwortungsethik von Bydlinski,  Franz, Kessal-Wulf,  Sibylle, Martinek,  Michael, Möschel,  Wernhard, Rawert,  Peter, Säcker,  Franz-Jürgen, Schmidt,  Karsten
Anläßlich des 65. Geburtstages von Dieter Reuter fand ihm zu Ehren am 15. und 16. Oktober 2005 in Kiel ein rechtswissenschaftliches Kolloquium unter dem Titel „Formale Freiheitsethikoder materiale Verantwortungsethik“ statt. Der vorliegende Band enthält die vier Hauptvorträge sowie die Diskussionsberichte des Kolloquiums.
Aktualisiert: 2023-03-27
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Das Kooperationsprinzip im deutschen und europäischen Umweltrecht.

Das Kooperationsprinzip im deutschen und europäischen Umweltrecht. von Shirvani,  Foroud
Das Staats- und Verwaltungsrecht und die Verwaltungswissenschaft haben sich seit geraumer Zeit vom rein subordinationsrechtlichen Denken verabschiedet und den Weg in den "kooperativen Staat", der auf die Zusammenarbeit mit den Privaten setzt, eingeschlagen. Im fortschreitenden Prozess der Kooperationalisierung stellen das deutsche und europäische Umweltrecht Referenzgebiete für das Zusammenwirken von Staat und Privaten dar. Während zu Beginn der Debatte über umweltrechtliche Kooperationsformen das informal-kooperative Verwaltungsverfahren im Mittelpunkt der wissenschaftlichen Untersuchungen stand, hat in den letzten Jahren - angestoßen durch Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts - das Kooperationsprinzip als solches breite Aufmerksamkeit erlangt. Dabei zeigt sich, dass die gesetzgeberischen Maßnahmen im Zuge der Diskussionen über "Privatisierung", "Selbstregulierung" und "Verantwortungsteilung" zu neuen Kooperationssystemen geführt haben. Umweltrechtliche Kooperation findet zunehmend in Form gesellschaftlicher Selbststeuerung, dualer Verantwortungsgemeinschaft und Aufgabendelegation statt. Die Systematisierung der unterschiedlichen Kooperationskonzepte lässt die Schlussfolgerung zu, dass das Kooperationsprinzip ein normatives Leit- und Steuerungsprinzip darstellt, das sich in die bestehende Verfassungsordnung einzufügen hat. Foroud Shirvani untersucht die mit dieser Feststellung zusammenhängenden rechtsdogmatischen und verfassungsrechtlichen Fragestellungen näher. Von besonderer Bedeutung sind zudem die im europäischen Sekundärrecht existierenden Kooperationsstrategien. Das dahinter stehende Konzept ist für das Verständnis des deutschen Umweltrechts wichtig, da in diesem Bereich auch in Zukunft Impulse von europäischer Ebene für das nationale Recht zu erwarten sind.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Die verfassungsrechtliche Stellung der Privathochschule und ihre staatliche Förderung.

Die verfassungsrechtliche Stellung der Privathochschule und ihre staatliche Förderung. von Steinkemper,  Ursula
Privathochschulen haben bislang kaum rechtswissenschaftliche Beachtung erfahren, obwohl es in den letzten Jahren zu einer Reihe von Neugründungen gekommen ist. Diese wissenschaftlichen Privathochschulen wurden und werden - teilweise mit erheblichen finanziellen Mitteln - vom Staat gefördert, während die staatlichen Hochschulen Mittelkürzungen hinnehmen müssen. Ursula Steinkemper untersucht dieses Problem vor dem Hintergrund der verfassungsrechtlichen Verankerung der Privathochschule. Die Autorin geht zunächst der Frage nach, warum in Deutschland das Hochschulsystem durch die Staatlichkeit der Hochschulen geprägt wird. Die in den letzten Jahren aufgekommene Diskussion um die Vorzüge und Nachteile von Privathochschulen wird mit der allgemeinen Privatisierungsdiskussion in Zusammenhang gesetzt. Dabei dient die Übertragung des in der Verwaltungsrechtswissenschaft entwickelten Verantwortungskonzepts dazu, das entstehende Duale Hochschulsystem theoretisch zu untermauern. Die Dualität kommt neben der hohen staatlichen Verantwortung für das Hochschulwesen vor allem in der verfassungsrechtlichen Verankerung der Privathochschule im Rahmen der Wissenschaftsfreiheitsgarantie des Art. 5 Abs. 3 GG zum Ausdruck, an dem insbesondere die landesrechtlichen Vorschriften zur staatlichen Anerkennung zu messen sind. Vor diesem Hintergrund wird im zweiten Teil der Arbeit die staatliche Förderung von Privathochschulen untersucht. Zwar trifft den Staat, ähnlich wie bei den Privatschulen, eine objektiv-rechtliche allgemeine Förderungspflicht, ein Anspruch der Privathochschule auf finanzielle Unterstützung folgt daraus jedoch nicht. Hinsichtlich der Art der Förderung besteht vielmehr ein Einschätzungsspielraum des Gesetzgebers. Die Autorin stellt verschiedene Konzepte direkter und indirekter Förderung vor und untersucht sie. Die staatlichen Maßnahmen werden auch hier im Wege einer grundrechtlichen Sicht durch die verfassungsrechtliche Stellung der Privathochschule begrenzt.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Durchsetzbarkeit des Verteidigerkonsultationsrechts und die Eigenverantwortlichkeit des Beschuldigten.

Durchsetzbarkeit des Verteidigerkonsultationsrechts und die Eigenverantwortlichkeit des Beschuldigten. von Beckemper,  Katharina
Die StPO gibt keine Auskunft darüber, wie zu verfahren ist, wenn der Beschuldigte in der ersten polizeilichen Vernehmung einen Anwalt hinzuziehen will. Es herrscht zwar Einigkeit darüber, dass die Konsultation nicht verhindert werden darf und ein Verstoß gegen dieses Verbot zu einer Unverwertbarkeit der Aussagen führt. Bislang ist aber nicht geklärt, was unter der Verhinderung der Verteidigerkonsultation zu verstehen ist. Die Antwort auf diese Frage ist nicht leicht zu finden, weil der Beschuldigte die Anwesenheit eines Verteidigers jederzeit erzwingen kann, indem er sich auf sein Schweigerecht beruft. Eine Beschuldigtenvernehmung ohne Verteidigerbeistand ist deshalb ohne die Mitwirkung des Beschuldigten nicht möglich. Diese Besonderheit steht im Mittelpunkt der Untersuchung. Die Folgen der Mitwirkung des Opfers werden im Strafrecht diskutiert, das ebenso wie das Strafprozessrecht von der Eigenverantwortlichkeit des von der Norm Geschützten ausgeht. Die strafrechtlichen Überlegungen können aber erst übertragen werden, nachdem ein neues Zurechnungskriterium hergeleitet worden ist. Mit diesem lässt sich nicht nur die verbotene Einwirkung auf den Beschuldigten bestimmen, sondern auch begründen, dass die Vernehmungsbeamten nicht verpflichtet sind, dem Beschuldigten bei der Suche nach einem Verteidiger aktiv zu helfen.
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