Nach mehreren Verurteilungen Deutschlands wegen Verletzungen des Anspruchs auf eine angemessene Verfahrensdauer durch den EGMR erließ der Gesetzgeber 2011 ein Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren, welches mit den §§ 97a ff. BVerfGG auch vor dem Bundesverfassungsgericht nicht Halt machte. Über zehn Jahre nach dem Erlass der Vorschriften untersucht und evaluiert der Autor die Normierungen im Verhältnis zur Europäischen Menschenrechtskonvention und dem Grundgesetz.
Aktualisiert: 2023-06-15
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In Deutschland existiert keine wirksame Rechtsschutzmöglichkeit gegen überlange Verfahrensdauer. Gleichwohl hat der Bürger einen Anspruch auf ein Verfahren in angemessener Frist (vgl. Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK und Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG). Zur Durchsetzung dieses Anspruchs ist die Einführung einer gesetzlich geregelten Untätigkeitsbeschwerde dringend geboten. Erfahrungen aus Österreich (Fristsetzungsantrag) zeigen die Wirksamkeit einer solchen Beschwerdemöglichkeit in der Praxis.
Statistiken veranschaulichen die Problematik der überlangen Verfahrensdauer. Andreas Steger stellt anhand von Beispielen einige der gravierendsten Auswirkungen einer überlangen Verfahrensdauer dar. Anschließend untersucht er ausführlich mögliche Ursachen überlanger Verfahrensdauer und Abhilfemöglichkeiten dagegen, wobei auch die Ergebnisse von Gesprächen mit Richtern, Rechtsanwälten und Professoren ausgewertet werden. Der ausgeprägte Praxisbezug macht diese wissenschaftliche Arbeit auch für den Praktiker interessant und lesenswert.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Das von Angela Brett behandelte Thema ist deshalb von solcher Brisanz, weil es in keinem der Konventionsstaaten einen der Verfassungsbeschwerde vergleichbaren Rechtsbehelf gibt. Trotz dieses "Mehr" an nationalem Rechtsschutz, den die deutsche Rechtsordnung mit der Verfassungsbeschwerde zur Verfügung stellt, behandelt der EGMR diese im Wesentlichen so wie jedes "gewöhnliche" Rechtsmittel. Das führt in manchen Fällen dazu, dass gerade wegen der diesem Mehr an Rechtsschutz geschuldeten Gesamtverfahrenslänge nach dem Verfahrensabschluss durch das BVerfG eine Verurteilung durch den EGMR folgt. Diese Praxis wirft Fragen auf, nachdem andere Staaten schon gar nicht Gefahr laufen können, verurteilt zu werden, weil sie eben derartige Rechtsschutzmöglichkeiten von vornherein nicht zur Verfügung stellen. Muss es also am Ende heißen, derjenige Staat, der ein Mehr an Rechtsschutz bietet, wird dafür bestraft, weil dieses Mehr eben auch zeitaufwendiger ist? Die Beantwortung dieser Frage stellt den Kern der vorliegenden Arbeit dar. Die Autorin stellt zunächst in einem ersten - rein deskriptiven - Teil die Rechtsprechung des EGMR zum Institut der Verfassungsbeschwerde dar und erläutert im zweiten - analytischen - Teil die völkerrechtlichen Auslegungsmethoden, anhand derer sodann die Auslegung der einzelnen Tatbestandsmerkmale des Art. 6 Abs. 1 EMRK erfolgt. Die Arbeit mündet in den von der Autorin vorgeschlagenen Lösungsweg, der letztlich unter Berücksichtigung der nationalen Besonderheiten bei gleichzeitiger Beachtung rechtsvergleichender Aspekte aus dem Völkerrecht gewonnen wird.
Aktualisiert: 2023-06-15
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In Deutschland existiert keine wirksame Rechtsschutzmöglichkeit gegen überlange Verfahrensdauer. Gleichwohl hat der Bürger einen Anspruch auf ein Verfahren in angemessener Frist (vgl. Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK und Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG). Zur Durchsetzung dieses Anspruchs ist die Einführung einer gesetzlich geregelten Untätigkeitsbeschwerde dringend geboten. Erfahrungen aus Österreich (Fristsetzungsantrag) zeigen die Wirksamkeit einer solchen Beschwerdemöglichkeit in der Praxis.
Statistiken veranschaulichen die Problematik der überlangen Verfahrensdauer. Andreas Steger stellt anhand von Beispielen einige der gravierendsten Auswirkungen einer überlangen Verfahrensdauer dar. Anschließend untersucht er ausführlich mögliche Ursachen überlanger Verfahrensdauer und Abhilfemöglichkeiten dagegen, wobei auch die Ergebnisse von Gesprächen mit Richtern, Rechtsanwälten und Professoren ausgewertet werden. Der ausgeprägte Praxisbezug macht diese wissenschaftliche Arbeit auch für den Praktiker interessant und lesenswert.
Aktualisiert: 2023-05-25
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Das von Angela Brett behandelte Thema ist deshalb von solcher Brisanz, weil es in keinem der Konventionsstaaten einen der Verfassungsbeschwerde vergleichbaren Rechtsbehelf gibt. Trotz dieses "Mehr" an nationalem Rechtsschutz, den die deutsche Rechtsordnung mit der Verfassungsbeschwerde zur Verfügung stellt, behandelt der EGMR diese im Wesentlichen so wie jedes "gewöhnliche" Rechtsmittel. Das führt in manchen Fällen dazu, dass gerade wegen der diesem Mehr an Rechtsschutz geschuldeten Gesamtverfahrenslänge nach dem Verfahrensabschluss durch das BVerfG eine Verurteilung durch den EGMR folgt. Diese Praxis wirft Fragen auf, nachdem andere Staaten schon gar nicht Gefahr laufen können, verurteilt zu werden, weil sie eben derartige Rechtsschutzmöglichkeiten von vornherein nicht zur Verfügung stellen. Muss es also am Ende heißen, derjenige Staat, der ein Mehr an Rechtsschutz bietet, wird dafür bestraft, weil dieses Mehr eben auch zeitaufwendiger ist? Die Beantwortung dieser Frage stellt den Kern der vorliegenden Arbeit dar. Die Autorin stellt zunächst in einem ersten - rein deskriptiven - Teil die Rechtsprechung des EGMR zum Institut der Verfassungsbeschwerde dar und erläutert im zweiten - analytischen - Teil die völkerrechtlichen Auslegungsmethoden, anhand derer sodann die Auslegung der einzelnen Tatbestandsmerkmale des Art. 6 Abs. 1 EMRK erfolgt. Die Arbeit mündet in den von der Autorin vorgeschlagenen Lösungsweg, der letztlich unter Berücksichtigung der nationalen Besonderheiten bei gleichzeitiger Beachtung rechtsvergleichender Aspekte aus dem Völkerrecht gewonnen wird.
Aktualisiert: 2023-05-20
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In Deutschland existiert keine wirksame Rechtsschutzmöglichkeit gegen überlange Verfahrensdauer. Gleichwohl hat der Bürger einen Anspruch auf ein Verfahren in angemessener Frist (vgl. Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK und Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG). Zur Durchsetzung dieses Anspruchs ist die Einführung einer gesetzlich geregelten Untätigkeitsbeschwerde dringend geboten. Erfahrungen aus Österreich (Fristsetzungsantrag) zeigen die Wirksamkeit einer solchen Beschwerdemöglichkeit in der Praxis.
Statistiken veranschaulichen die Problematik der überlangen Verfahrensdauer. Andreas Steger stellt anhand von Beispielen einige der gravierendsten Auswirkungen einer überlangen Verfahrensdauer dar. Anschließend untersucht er ausführlich mögliche Ursachen überlanger Verfahrensdauer und Abhilfemöglichkeiten dagegen, wobei auch die Ergebnisse von Gesprächen mit Richtern, Rechtsanwälten und Professoren ausgewertet werden. Der ausgeprägte Praxisbezug macht diese wissenschaftliche Arbeit auch für den Praktiker interessant und lesenswert.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Nach mehreren Verurteilungen Deutschlands wegen Verletzungen des Anspruchs auf eine angemessene Verfahrensdauer durch den EGMR erließ der Gesetzgeber 2011 ein Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren, welches mit den §§ 97a ff. BVerfGG auch vor dem Bundesverfassungsgericht nicht Halt machte. Über zehn Jahre nach dem Erlass der Vorschriften untersucht und evaluiert der Autor die Normierungen im Verhältnis zur Europäischen Menschenrechtskonvention und dem Grundgesetz.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Das von Angela Brett behandelte Thema ist deshalb von solcher Brisanz, weil es in keinem der Konventionsstaaten einen der Verfassungsbeschwerde vergleichbaren Rechtsbehelf gibt. Trotz dieses "Mehr" an nationalem Rechtsschutz, den die deutsche Rechtsordnung mit der Verfassungsbeschwerde zur Verfügung stellt, behandelt der EGMR diese im Wesentlichen so wie jedes "gewöhnliche" Rechtsmittel. Das führt in manchen Fällen dazu, dass gerade wegen der diesem Mehr an Rechtsschutz geschuldeten Gesamtverfahrenslänge nach dem Verfahrensabschluss durch das BVerfG eine Verurteilung durch den EGMR folgt. Diese Praxis wirft Fragen auf, nachdem andere Staaten schon gar nicht Gefahr laufen können, verurteilt zu werden, weil sie eben derartige Rechtsschutzmöglichkeiten von vornherein nicht zur Verfügung stellen. Muss es also am Ende heißen, derjenige Staat, der ein Mehr an Rechtsschutz bietet, wird dafür bestraft, weil dieses Mehr eben auch zeitaufwendiger ist? Die Beantwortung dieser Frage stellt den Kern der vorliegenden Arbeit dar. Die Autorin stellt zunächst in einem ersten - rein deskriptiven - Teil die Rechtsprechung des EGMR zum Institut der Verfassungsbeschwerde dar und erläutert im zweiten - analytischen - Teil die völkerrechtlichen Auslegungsmethoden, anhand derer sodann die Auslegung der einzelnen Tatbestandsmerkmale des Art. 6 Abs. 1 EMRK erfolgt. Die Arbeit mündet in den von der Autorin vorgeschlagenen Lösungsweg, der letztlich unter Berücksichtigung der nationalen Besonderheiten bei gleichzeitiger Beachtung rechtsvergleichender Aspekte aus dem Völkerrecht gewonnen wird.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Die angemessene Dauer des Strafverfahrens beschäftigt sowohl die Rechtsprechung als auch das strafrechtliche Schrifttum. In diesem Zusammenhang auftretende Fragestellungen werden überwiegend unter dem Topos des sog. Beschleunigungsgebots diskutiert. Dabei geht es aber nicht nur um Fragen der gebotenen Kompensation von überlangen Strafverfahren, sondern auch um die Auslegung und Fortbildung des Strafverfahrensrechts im Lichte des Beschleunigungsgebots. Robert Pest legt dar, dass es sich beim Beschleunigungsgebot in Strafsachen im Grunde um ein Verbot vermeidbarer, staatlicher Verfahrensverzögerungen handelt, also kurz gesagt, um ein Verzögerungsverbot im Strafverfahren. Ausgehend von dieser Prämisse werden Berechtigung und Grenzen des sog. Beschleunigungsgebots als Auslegungstopos, die Rechtsfolgen von überlangen Strafverfahren sowie die Rechtsschutzmöglichkeiten gegen eine verzögerte Verfahrensführung untersucht.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Nach mehreren Verurteilungen Deutschlands wegen Verletzungen des Anspruchs auf eine angemessene Verfahrensdauer durch den EGMR erließ der Gesetzgeber 2011 ein Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren, welches mit den §§ 97a ff. BVerfGG auch vor dem Bundesverfassungsgericht nicht Halt machte. Über zehn Jahre nach dem Erlass der Vorschriften untersucht und evaluiert der Autor die Normierungen im Verhältnis zur Europäischen Menschenrechtskonvention und dem Grundgesetz.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Die deutsche Justiz reagiert bisweilen halbherzig auf die Entwicklungen im internationalen Markt der Justizdienstleistungen. Dies führt dazu, dass Parteien bedeutender internationaler Wirtschaftsstreitigkeiten nach anderen geeigneten Institutionen suchen, vor denen sie ihre Streitigkeiten austragen. Nach Ansicht des Verfassers ist dies bedauerlich, weil die deutsche Justiz aufgrund ihres internationalen Renommees gute Voraussetzungen hat, ein wichtiger Akteur im "Markt" der Justizdienstleistungen zu werden. Der Verfasser plädiert daher für mehr Mut und Innovation und fordert die Errichtung eines internationalen Handelsgerichts, dem Commercial Court Germany.
Aktualisiert: 2023-02-14
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Ehepaare mit Trennungsabsicht benötigen eine klare und situationsgerechte Rechtsberatung. Die zumeist emotional belastete Lage verlangt kompakte Auskünfte und klar strukturierte Ratschläge, die immer auch die Folgesachen (Versorgungsausgleich, Unterhalt, Ehewohnung, Güterrecht, Kindschaftssachen) und die Auswirkungen in andere Rechtsbereiche (Erbrecht, Steuerrecht, Mietrecht) im Blick haben sollten. Dieses Werk verschafft Ihnen einen Überblick und enthält zahlreiche praktische Hinweise. Dieses Werk dient der Ausbildung von Fachanwälten an der Hagen Law School. Es ist Teil einer bewährten Reihe, die sich nicht nur an Experten richtet, sondern auch an Leser mit juristischer Vorbildung und besonders praxisorientiertem Interesse. Themen und Texte sind nach den Anforderungen der FAO konzipiert und stammen von erfahrenen Praktikern und Rechtswissenschaftlern. Alle Publikationen der Hagen Law School unterliegen einem Peer-Review-System.
Aktualisiert: 2021-09-02
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Die deutsche Justiz reagiert bisweilen halbherzig auf die Entwicklungen im internationalen Markt der Justizdienstleistungen. Dies führt dazu, dass Parteien bedeutender internationaler Wirtschaftsstreitigkeiten nach anderen geeigneten Institutionen suchen, vor denen sie ihre Streitigkeiten austragen. Nach Ansicht des Verfassers ist dies bedauerlich, weil die deutsche Justiz aufgrund ihres internationalen Renommees gute Voraussetzungen hat, ein wichtiger Akteur im „Markt“ der Justizdienstleistungen zu werden. Der Verfasser plädiert daher für mehr Mut und Innovation und fordert die Errichtung eines internationalen Handelsgerichts, dem Commercial Court Germany.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Aktualisiert: 2021-12-21
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Aktualisiert: 2021-12-21
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Aktualisiert: 2021-12-21
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Für die seit Ende Januar 2019 geschlossenen Ehen werden deutsche Familiengerichte bei der Auflösung des Güterstandes bei Scheidung und Tod weitgehend deutsches Recht anwenden. Für die davor geschlossenen Ehen, also noch für lange Zeit, gilt das türkische Ehegüterrecht, z.B. wenn beide Ehegatten bei Eheschließung türkische Staatsangehörige waren. Dabei sollen die Familiengerichte das ausländische Recht so anwenden, wie die Gerichte des jeweiligen Landes dies tun.
Der Band stellt die Praxis des türkischen Kassationshofs auf breiter Datengrundlage dar und zeigt insbesondere, wie sehr diese von dem aus der Schweiz im Jahre 2001 übernommenen Güterstand abweicht.
Aktualisiert: 2023-04-08
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Das Buch ist für Justizjuristen und Rechtsanwälte sowie für alle diejenigen ertragreich, die sich mit der Frage beschäftigen, ob und wie streitige Forderungen durchgesetzt werden können. Justiz und Wirtschaft stehen deshalb in einem engen Beziehungsgeflecht. Planbares Wirtschaftshandeln setzt nicht nur eine klare Rechtslage, sondern auch deren vorhersehbare Durchsetzung voraus. Dies zu gewährleisten ist eine der wesentlichen Aufgaben der staatlichen Justiz. Die Arbeit hinterfragt die Rolle der Justiz für das wirtschaftliche Handeln. Sie zeigt das Spannungsverhältnis zwischen einem schnellen und einem richtigen Rechtsschutz auf, analysiert die Aufgaben von Gesetzgebung und Rechtsprechung und sucht Verbesserungsmöglichkeiten. Ausführlich werden alternative Streitlösungsmodelle und deren Konkurrenzsituation zum staatlichen Rechtsschutz behandelt. Der wirtschaftswissenschaftlichen Einbindung entsprechend wird auch die Bedeutung der Kosten der Rechtssuche hinterfragt.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Die Arbeit beschäftigt sich mit der praxisrelevanten Fragestellung nach dem Umgang mit Strafverfahren, die bereits so erhebliche Zeit angedauert haben, dass ihre weitere Fortsetzung zu unangemessenen Belastungen des Beschuldigten führen würde. Ausgangspunkt der Untersuchung bildet die vom Bundesgerichtshof entwickelte Vollstreckungslösung, welche im Fall einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung eine Kompensation durch Vollstreckungsabschlag vorsieht. Diese lässt jedoch offen, was mit solchen Verfahren zu geschehen ist, bei denen es noch nicht zu einer abschließenden Sachentscheidung kommen kann. Zentrale These dieser Arbeit ist, dass der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz bereits vor Abschluss der Beweisaufnahme eine Verfahrensfortführung verbietet, wenn absehbar ist, dass der aufgrund der rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung erforderliche Vollstreckungsabschlag die prognostizierte schuldangemessene Strafe des Angeklagten erreichen oder übersteigen wird.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Der vorliegende Band versammelt Beiträge vom Symposium zum 70. Geburtstag von Ulrich Ramsauer, mit dem seine mehr als 40 Jahre währende Tätigkeit auf den Gebieten des öffentlichen Rechts, insbesondere des Umwelt- und Planungsrechts, des Verwaltungsverfahrensrechts und der Verwaltungslehre gewürdigt wurde. In den Beiträgen werden zentrale Probleme der aktuellen verwaltungsrechtlichen Diskussion behandelt: Verfahrensbeschleunigung (Peter Wysk), Öffentlichkeitsbeteiligung (Hans-Joachim Koch) und Europäisierung (Jörg Berkemann). Einleitend gibt Ivo Appel eine gestraffte Einführung in das Konzept der Verwaltungsrechtswissenschaft als Steuerungswissenschaft. Die übergeordnete thematische Verbindung stellt der Beitrag von Jochen Wagner aus philosophischer Perspektive unter dem Titel „Integration durch Freundschaft“ her; er betrachtet damit zugleich die Integration als eine der wichtigsten Staatsaufgaben unserer Zeit.
Aktualisiert: 2023-04-04
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