Das zentrale Merkmal, welches im Rahmen des § 40 I 1 VwGO über die Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs entscheidet, ist neben der Streitigkeit öffentlichen Rechts der Begriff der verfassungsrechtlichen Streitigkeit. Obwohl dieser zurückreicht bis in die Zeit des Deutschen Bundes und darüber hinaus auch Eingang in die Weimarer Reichsverfassung gefunden hat, ist sein Inhalt bis heute umstritten. Die heute vorherrschende Meinung, wonach eine Streitigkeit verfassungsrechtlicher Art (nur) dann vorliegen soll, wenn unmittelbar am Verfassungsleben beteiligte Faktoren über die Auslegung und Anwendung von Verfassungsrecht streiten, harrt bis heute ihrer dogmatischen Begründung und überzeugt im übrigen bereits deshalb nicht, weil ihre Vertreter selbst diese stringente Definition der verfassungsrechtlichen Streitigkeit nicht durchhalten und die Klage eines Bürgers gegen ein formelles Gesetz ebenfalls als verfassungsrechtlich qualifizieren.
Der Verfasser handelt zunächst das bislang in Rechtsprechung und Literatur vertretene Meinungsspektrum zur Definition der verfassungsrechtlichen Streitigkeit ab und deckt Schwächen auf. Sodann analysiert er die Voraussetzungen der verfassungsrechtlichen Streitigkeiten des Grundgesetzes und der Landesverfassungen, insbesondere des Organstreits, des verfassungsrechtlichen Bund-Länder-Streits sowie der abstrakten Normenkontrolle und stellt sie anhand zahlreicher Fallbeispiele dar. Diese normativ ausgestalteten verfassungsrechtlichen Streitigkeiten dienen ihm als Grundlage für die Definition der verfassungsrechtlichen Streitigkeit i. S. d. § 40 I 1 VwGO. Aus dem Organstreitverfahren sowie dem verfassungsrechtlichen Bund-Länder-Streit folgt, dass eine verfassungsrechtliche Streitigkeit stets dann vorliegt, wenn unmittelbar über eine verfassungsrechtliche Kompetenz eines Verfassungsrechtssubjekts gestritten wird.
Darüber hinaus ergibt sich aus der abstrakten Normenkontrolle, dass auch die prinzipale Normenkontrolle sowie die Normenerlassklage stets verfassungsrechtlicher Natur sind. Daran anschließend wird der besonders umstrittenen Fallgruppe der verfassungsrechtlichen Streitigkeiten mit Bürgerbeteiligung ein eigenes Kapitel gewidmet, in welchem zahlreiche Fallbeispiele abgehandelt werden. Abschließend geht Jan Kraayvanger auf die Rechtsschutzproblematik bei verfassungsrechtlichen Klagen eines Bürgers ein und plädiert für einen erweiterten Anwendungsbereich der Verfassungsbeschwerde.
Aktualisiert: 2023-06-15
> findR *
Frontmatter -- VORWORT -- INHALTSVERZEICHNIS -- ABKÜRZUNGEN -- LITERATURVERZEICHNIS -- EINLEITUNG -- ERSTER TEIL. Das Rechtsschutzbedürfnis im außerverfassungsgerichtlidien Prozeß -- I. KAPITEL Die Entwicklung des Instituts des Rechtsschutzbedürfnisses im Zivilprozeß -- II. KAPITEL Das Rechtsschutzbedürfnis als allgemeines Verfahrensprinzip -- III. Rechtsschutzbedürfnis und Erledigung der Hauptsache sowie Gegenstandsloswerden -- ZWEITER TEIL. Das Rechtsschutzbedürfnis im verfassungsgerichtlichen Prozeß – allgemein -- I. KAPITEL 5 6 Rückblick und Ausblick -- II. KAPITEL Die Geltungsvoraussetzungen des Rechtsschutzbedürfnisses im Verfassungsprozeß -- III. KAPITEL Indizien zur Bewertung der Verfahrensausgestaltung -- IV. KAPITEL § 14 Kein spezieller Prüfungsmaßstab für das Rechtsschutzbedürfnis im Verfassungsprozeß -- DRITTER TEIL. Das Rechtsschutzbedürfnis im verfassungsgerichtlichen Prozeß – im einzelnen -- I. KAPITEL Rechtsschutzverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht -- II. Das Erfordernis prozessualen Interesses -- III. KAPITEL § 20 Die einstweilige Anordnung -- PERSONENREGISTER -- SACHREGISTER
Aktualisiert: 2023-05-29
> findR *
Aktualisiert: 2023-05-29
> findR *
Das zentrale Merkmal, welches im Rahmen des § 40 I 1 VwGO über die Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs entscheidet, ist neben der Streitigkeit öffentlichen Rechts der Begriff der verfassungsrechtlichen Streitigkeit. Obwohl dieser zurückreicht bis in die Zeit des Deutschen Bundes und darüber hinaus auch Eingang in die Weimarer Reichsverfassung gefunden hat, ist sein Inhalt bis heute umstritten. Die heute vorherrschende Meinung, wonach eine Streitigkeit verfassungsrechtlicher Art (nur) dann vorliegen soll, wenn unmittelbar am Verfassungsleben beteiligte Faktoren über die Auslegung und Anwendung von Verfassungsrecht streiten, harrt bis heute ihrer dogmatischen Begründung und überzeugt im übrigen bereits deshalb nicht, weil ihre Vertreter selbst diese stringente Definition der verfassungsrechtlichen Streitigkeit nicht durchhalten und die Klage eines Bürgers gegen ein formelles Gesetz ebenfalls als verfassungsrechtlich qualifizieren.
Der Verfasser handelt zunächst das bislang in Rechtsprechung und Literatur vertretene Meinungsspektrum zur Definition der verfassungsrechtlichen Streitigkeit ab und deckt Schwächen auf. Sodann analysiert er die Voraussetzungen der verfassungsrechtlichen Streitigkeiten des Grundgesetzes und der Landesverfassungen, insbesondere des Organstreits, des verfassungsrechtlichen Bund-Länder-Streits sowie der abstrakten Normenkontrolle und stellt sie anhand zahlreicher Fallbeispiele dar. Diese normativ ausgestalteten verfassungsrechtlichen Streitigkeiten dienen ihm als Grundlage für die Definition der verfassungsrechtlichen Streitigkeit i. S. d. § 40 I 1 VwGO. Aus dem Organstreitverfahren sowie dem verfassungsrechtlichen Bund-Länder-Streit folgt, dass eine verfassungsrechtliche Streitigkeit stets dann vorliegt, wenn unmittelbar über eine verfassungsrechtliche Kompetenz eines Verfassungsrechtssubjekts gestritten wird.
Darüber hinaus ergibt sich aus der abstrakten Normenkontrolle, dass auch die prinzipale Normenkontrolle sowie die Normenerlassklage stets verfassungsrechtlicher Natur sind. Daran anschließend wird der besonders umstrittenen Fallgruppe der verfassungsrechtlichen Streitigkeiten mit Bürgerbeteiligung ein eigenes Kapitel gewidmet, in welchem zahlreiche Fallbeispiele abgehandelt werden. Abschließend geht Jan Kraayvanger auf die Rechtsschutzproblematik bei verfassungsrechtlichen Klagen eines Bürgers ein und plädiert für einen erweiterten Anwendungsbereich der Verfassungsbeschwerde.
Aktualisiert: 2023-05-20
> findR *
Das zentrale Merkmal, welches im Rahmen des § 40 I 1 VwGO über die Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs entscheidet, ist neben der Streitigkeit öffentlichen Rechts der Begriff der verfassungsrechtlichen Streitigkeit. Obwohl dieser zurückreicht bis in die Zeit des Deutschen Bundes und darüber hinaus auch Eingang in die Weimarer Reichsverfassung gefunden hat, ist sein Inhalt bis heute umstritten. Die heute vorherrschende Meinung, wonach eine Streitigkeit verfassungsrechtlicher Art (nur) dann vorliegen soll, wenn unmittelbar am Verfassungsleben beteiligte Faktoren über die Auslegung und Anwendung von Verfassungsrecht streiten, harrt bis heute ihrer dogmatischen Begründung und überzeugt im übrigen bereits deshalb nicht, weil ihre Vertreter selbst diese stringente Definition der verfassungsrechtlichen Streitigkeit nicht durchhalten und die Klage eines Bürgers gegen ein formelles Gesetz ebenfalls als verfassungsrechtlich qualifizieren.
Der Verfasser handelt zunächst das bislang in Rechtsprechung und Literatur vertretene Meinungsspektrum zur Definition der verfassungsrechtlichen Streitigkeit ab und deckt Schwächen auf. Sodann analysiert er die Voraussetzungen der verfassungsrechtlichen Streitigkeiten des Grundgesetzes und der Landesverfassungen, insbesondere des Organstreits, des verfassungsrechtlichen Bund-Länder-Streits sowie der abstrakten Normenkontrolle und stellt sie anhand zahlreicher Fallbeispiele dar. Diese normativ ausgestalteten verfassungsrechtlichen Streitigkeiten dienen ihm als Grundlage für die Definition der verfassungsrechtlichen Streitigkeit i. S. d. § 40 I 1 VwGO. Aus dem Organstreitverfahren sowie dem verfassungsrechtlichen Bund-Länder-Streit folgt, dass eine verfassungsrechtliche Streitigkeit stets dann vorliegt, wenn unmittelbar über eine verfassungsrechtliche Kompetenz eines Verfassungsrechtssubjekts gestritten wird.
Darüber hinaus ergibt sich aus der abstrakten Normenkontrolle, dass auch die prinzipale Normenkontrolle sowie die Normenerlassklage stets verfassungsrechtlicher Natur sind. Daran anschließend wird der besonders umstrittenen Fallgruppe der verfassungsrechtlichen Streitigkeiten mit Bürgerbeteiligung ein eigenes Kapitel gewidmet, in welchem zahlreiche Fallbeispiele abgehandelt werden. Abschließend geht Jan Kraayvanger auf die Rechtsschutzproblematik bei verfassungsrechtlichen Klagen eines Bürgers ein und plädiert für einen erweiterten Anwendungsbereich der Verfassungsbeschwerde.
Aktualisiert: 2023-05-15
> findR *
Aktualisiert: 2022-12-22
> findR *
Frontmatter -- VORWORT -- INHALTSVERZEICHNIS -- ABKÜRZUNGEN -- LITERATURVERZEICHNIS -- EINLEITUNG -- ERSTER TEIL. Das Rechtsschutzbedürfnis im außerverfassungsgerichtlidien Prozeß -- I. KAPITEL Die Entwicklung des Instituts des Rechtsschutzbedürfnisses im Zivilprozeß -- II. KAPITEL Das Rechtsschutzbedürfnis als allgemeines Verfahrensprinzip -- III. Rechtsschutzbedürfnis und Erledigung der Hauptsache sowie Gegenstandsloswerden -- ZWEITER TEIL. Das Rechtsschutzbedürfnis im verfassungsgerichtlichen Prozeß – allgemein -- I. KAPITEL 5 6 Rückblick und Ausblick -- II. KAPITEL Die Geltungsvoraussetzungen des Rechtsschutzbedürfnisses im Verfassungsprozeß -- III. KAPITEL Indizien zur Bewertung der Verfahrensausgestaltung -- IV. KAPITEL § 14 Kein spezieller Prüfungsmaßstab für das Rechtsschutzbedürfnis im Verfassungsprozeß -- DRITTER TEIL. Das Rechtsschutzbedürfnis im verfassungsgerichtlichen Prozeß – im einzelnen -- I. KAPITEL Rechtsschutzverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht -- II. Das Erfordernis prozessualen Interesses -- III. KAPITEL § 20 Die einstweilige Anordnung -- PERSONENREGISTER -- SACHREGISTER
Aktualisiert: 2023-03-27
> findR *
Aktualisiert: 2023-03-27
> findR *
Das zentrale Merkmal, welches im Rahmen des § 40 I 1 VwGO über die Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs entscheidet, ist neben der Streitigkeit öffentlichen Rechts der Begriff der verfassungsrechtlichen Streitigkeit. Obwohl dieser zurückreicht bis in die Zeit des Deutschen Bundes und darüber hinaus auch Eingang in die Weimarer Reichsverfassung gefunden hat, ist sein Inhalt bis heute umstritten. Die heute vorherrschende Meinung, wonach eine Streitigkeit verfassungsrechtlicher Art (nur) dann vorliegen soll, wenn unmittelbar am Verfassungsleben beteiligte Faktoren über die Auslegung und Anwendung von Verfassungsrecht streiten, harrt bis heute ihrer dogmatischen Begründung und überzeugt im übrigen bereits deshalb nicht, weil ihre Vertreter selbst diese stringente Definition der verfassungsrechtlichen Streitigkeit nicht durchhalten und die Klage eines Bürgers gegen ein formelles Gesetz ebenfalls als verfassungsrechtlich qualifizieren.
Der Verfasser handelt zunächst das bislang in Rechtsprechung und Literatur vertretene Meinungsspektrum zur Definition der verfassungsrechtlichen Streitigkeit ab und deckt Schwächen auf. Sodann analysiert er die Voraussetzungen der verfassungsrechtlichen Streitigkeiten des Grundgesetzes und der Landesverfassungen, insbesondere des Organstreits, des verfassungsrechtlichen Bund-Länder-Streits sowie der abstrakten Normenkontrolle und stellt sie anhand zahlreicher Fallbeispiele dar. Diese normativ ausgestalteten verfassungsrechtlichen Streitigkeiten dienen ihm als Grundlage für die Definition der verfassungsrechtlichen Streitigkeit i. S. d. § 40 I 1 VwGO. Aus dem Organstreitverfahren sowie dem verfassungsrechtlichen Bund-Länder-Streit folgt, dass eine verfassungsrechtliche Streitigkeit stets dann vorliegt, wenn unmittelbar über eine verfassungsrechtliche Kompetenz eines Verfassungsrechtssubjekts gestritten wird.
Darüber hinaus ergibt sich aus der abstrakten Normenkontrolle, dass auch die prinzipale Normenkontrolle sowie die Normenerlassklage stets verfassungsrechtlicher Natur sind. Daran anschließend wird der besonders umstrittenen Fallgruppe der verfassungsrechtlichen Streitigkeiten mit Bürgerbeteiligung ein eigenes Kapitel gewidmet, in welchem zahlreiche Fallbeispiele abgehandelt werden. Abschließend geht Jan Kraayvanger auf die Rechtsschutzproblematik bei verfassungsrechtlichen Klagen eines Bürgers ein und plädiert für einen erweiterten Anwendungsbereich der Verfassungsbeschwerde.
Aktualisiert: 2023-04-15
> findR *
Aktualisiert: 2022-12-22
> findR *
MEHR ANZEIGEN
Bücher zum Thema Verfassungsstreitigkeit
Sie suchen ein Buch über Verfassungsstreitigkeit? Bei Buch findr finden Sie eine große Auswahl Bücher zum
Thema Verfassungsstreitigkeit. Entdecken Sie neue Bücher oder Klassiker für Sie selbst oder zum Verschenken. Buch findr
hat zahlreiche Bücher zum Thema Verfassungsstreitigkeit im Sortiment. Nehmen Sie sich Zeit zum Stöbern und finden Sie das
passende Buch für Ihr Lesevergnügen. Stöbern Sie durch unser Angebot und finden Sie aus unserer großen Auswahl das
Buch, das Ihnen zusagt. Bei Buch findr finden Sie Romane, Ratgeber, wissenschaftliche und populärwissenschaftliche
Bücher uvm. Bestellen Sie Ihr Buch zum Thema Verfassungsstreitigkeit einfach online und lassen Sie es sich bequem nach
Hause schicken. Wir wünschen Ihnen schöne und entspannte Lesemomente mit Ihrem Buch.
Verfassungsstreitigkeit - Große Auswahl Bücher bei Buch findr
Bei uns finden Sie Bücher beliebter Autoren, Neuerscheinungen, Bestseller genauso wie alte Schätze. Bücher zum
Thema Verfassungsstreitigkeit, die Ihre Fantasie anregen und Bücher, die Sie weiterbilden und Ihnen wissenschaftliche
Fakten vermitteln. Ganz nach Ihrem Geschmack ist das passende Buch für Sie dabei. Finden Sie eine große Auswahl
Bücher verschiedenster Genres, Verlage, Autoren bei Buchfindr:
Sie haben viele Möglichkeiten bei Buch findr die passenden Bücher für Ihr Lesevergnügen zu entdecken. Nutzen Sie
unsere Suchfunktionen, um zu stöbern und für Sie interessante Bücher in den unterschiedlichen Genres und Kategorien
zu finden. Unter Verfassungsstreitigkeit und weitere Themen und Kategorien finden Sie schnell und einfach eine Auflistung
thematisch passender Bücher. Probieren Sie es aus, legen Sie jetzt los! Ihrem Lesevergnügen steht nichts im Wege.
Nutzen Sie die Vorteile Ihre Bücher online zu kaufen und bekommen Sie die bestellten Bücher schnell und bequem
zugestellt. Nehmen Sie sich die Zeit, online die Bücher Ihrer Wahl anzulesen, Buchempfehlungen und Rezensionen zu
studieren, Informationen zu Autoren zu lesen. Viel Spaß beim Lesen wünscht Ihnen das Team von Buchfindr.