Verhältnismäßigkeit und Kontrolldichte

Verhältnismäßigkeit und Kontrolldichte von Oreschnik,  Bernhard
Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wird vom EuGH weder bei der Prüfung von Eingriffen in Grundrechte noch bei der Untersuchung von Beschränkungen der Grundfreiheiten einheitlich verwendet. Bernhard Oreschnik erläutert, welche Umstände den EuGH dazu veranlassen, eine bestimmte Struktur der Verhältnismäßigkeitsprüfung in seinen Urteilen zu wählen. Darüber hinaus legt der Autor dar, anhand welcher Faktoren der EuGH seine Kontrolldichte hinsichtlich der Einhaltung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes variiert.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Verhältnismäßigkeit und Kontrolldichte

Verhältnismäßigkeit und Kontrolldichte von Oreschnik,  Bernhard
Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wird vom EuGH weder bei der Prüfung von Eingriffen in Grundrechte noch bei der Untersuchung von Beschränkungen der Grundfreiheiten einheitlich verwendet. Bernhard Oreschnik erläutert, welche Umstände den EuGH dazu veranlassen, eine bestimmte Struktur der Verhältnismäßigkeitsprüfung in seinen Urteilen zu wählen. Darüber hinaus legt der Autor dar, anhand welcher Faktoren der EuGH seine Kontrolldichte hinsichtlich der Einhaltung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes variiert.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Verhältnismäßigkeit und Kontrolldichte

Verhältnismäßigkeit und Kontrolldichte von Oreschnik,  Bernhard
Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wird vom EuGH weder bei der Prüfung von Eingriffen in Grundrechte noch bei der Untersuchung von Beschränkungen der Grundfreiheiten einheitlich verwendet. Bernhard Oreschnik erläutert, welche Umstände den EuGH dazu veranlassen, eine bestimmte Struktur der Verhältnismäßigkeitsprüfung in seinen Urteilen zu wählen. Darüber hinaus legt der Autor dar, anhand welcher Faktoren der EuGH seine Kontrolldichte hinsichtlich der Einhaltung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes variiert.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Der Schutz des Beschuldigten bei Medienauskünften von Staatsanwaltschaften im Ermittlungsverfahren

Der Schutz des Beschuldigten bei Medienauskünften von Staatsanwaltschaften im Ermittlungsverfahren von Hildebrand,  Konrad
Die zunehmende mediale Durchdringung des Strafverfahrens birgt Gefahren für den Beschuldigten. Insbesondere zu Beginn des Strafverfahrens ist der Tatvorwurf weniger gesichert und das Interesse der Medien an frühzeitiger Einbindung groß. Die Staatsanwaltschaft steht im Spannungsverhältnis zwischen den Informationsansprüchen der Öffentlichkeit und den Rechten des Beschuldigten. In der Vergangenheit haben Einzelfälle der staatsanwaltschaftlichen Pressearbeit für Aufmerksamkeit gesorgt. Prominente Fälle sind J. Kachelmann, N. Benaissa oder C. Jahns. Die Arbeit befasst sich mit den Voraussetzungen sowie Umfang und Limitierungen von identifizierenden Auskünften der Staatsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren. Schwerpunktmäßig wird untersucht, welche verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen der Medientätigkeit zugrunde liegen, diese begrenzen und welche Rechtsgrundlagen zur Verfügung stehen. Es wird ein stärkerer Schutz des Beschuldigten befürwortet als es der gängigen Praxis entspricht.
Aktualisiert: 2023-06-22
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Der Schutz des Beschuldigten bei Medienauskünften von Staatsanwaltschaften im Ermittlungsverfahren

Der Schutz des Beschuldigten bei Medienauskünften von Staatsanwaltschaften im Ermittlungsverfahren von Hildebrand,  Konrad
Die zunehmende mediale Durchdringung des Strafverfahrens birgt Gefahren für den Beschuldigten. Insbesondere zu Beginn des Strafverfahrens ist der Tatvorwurf weniger gesichert und das Interesse der Medien an frühzeitiger Einbindung groß. Die Staatsanwaltschaft steht im Spannungsverhältnis zwischen den Informationsansprüchen der Öffentlichkeit und den Rechten des Beschuldigten. In der Vergangenheit haben Einzelfälle der staatsanwaltschaftlichen Pressearbeit für Aufmerksamkeit gesorgt. Prominente Fälle sind J. Kachelmann, N. Benaissa oder C. Jahns. Die Arbeit befasst sich mit den Voraussetzungen sowie Umfang und Limitierungen von identifizierenden Auskünften der Staatsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren. Schwerpunktmäßig wird untersucht, welche verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen der Medientätigkeit zugrunde liegen, diese begrenzen und welche Rechtsgrundlagen zur Verfügung stehen. Es wird ein stärkerer Schutz des Beschuldigten befürwortet als es der gängigen Praxis entspricht.
Aktualisiert: 2023-06-22
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Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit im Staatsorganisationsrecht.

Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit im Staatsorganisationsrecht. von Heusch,  Andreas
Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit hat sich zu der maßgeblichen Schranke staatlicher Grundrechtseingriffe entwickelt. Seine Geltung im Staatsorganisationsrecht ist indes heftig umstritten. Im Schrifttum besteht eine starke Tendenz, seinen Anwendungsbereich auf das Staat-Bürger-Verhältnis zu begrenzen. Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts lässt keine klare Linie erkennen. Die im Jahre 1990 im Kalkar-Urteil ausgesprochene kategorische Verbannung des Grundsatzes aus dem Staatsorganisationsrecht ist bisher nicht ausdrücklich aufgegeben, in späteren Entscheidungen jedoch relativiert worden. Vor diesem Hintergrund geht der Autor der Frage nach dem Geltungsgrund des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes nach. Nach Diskussion der hierzu vertretenen Ansichten wird der eigene Ansatz entwickelt. Die Herleitung nimmt ihren Ausgang vom Vorrang, den sich die Verfassung selbst gegenüber jedem anderen innerstaatlichen Akt beimisst. Der Vorrang der Verfassung ist nur gewahrt, wenn auf Verfassungsebene getroffene Entscheidungen – unabhängig von ihrer subjektiv-rechtlichen Ausgestaltung – nicht zur beliebigen Disposition stehen. In näher zu bestimmenden Eingriffskonstellationen bietet der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit auch im Staatsorganisationsrecht den adäquaten Schutz gegen unzulässige, die vorrangige Verfassungsentscheidung nicht hinreichend achtende Maßnahmen. Im zweiten Teil der Untersuchung wird im Rahmen einer Detailanalyse einzelner Grundgesetznormen die konkrete Schutzfunktion des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes dargestellt. Es zeigt sich, dass der Grundsatz als Kompetenzausübungsschranke in diesem Bereich nicht nur zu angemessenen Ergebnissen führt, sondern eine konsistente Argumentation ermöglicht. Insbesondere im Verhältnis zwischen Bund und Ländern sowie bei staatlichen Eingriffen gegenüber Gemeinden ist ihm ein weites Anwendungsfeld eröffnet. Schutzwirkungen entfaltet er auch im Haushaltsverfassungs-, Wahlprüfungs- und Parlamentsrecht.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Rechtsfolgensystematik im Jugendgerichtsgesetz (JGG).

Die Rechtsfolgensystematik im Jugendgerichtsgesetz (JGG). von Lenz,  Torsten
Torsten Lenz widmet sich einem zwar seit langem bekannten, jedoch bislang - von ganz wenigen Ausnahmen abgesehen - nur punktuell behandelten Grundproblem des deutschen Jugendstrafrechts. Er geht der Frage nach, ob das Kernstück des Jugendgerichtsgesetzes - sein Sanktionsinstrumentarium - dogmatisch überzeugend und systematisch widerspruchsfrei geordnet werden kann, oder ob es einer Reform der entsprechenden gesetzlichen Regelungen bedarf, wie es sowohl von Teilen der Literatur als auch von am Gesetzgebungsprozess beteiligten Verfassungsorganen bis hin in die jüngste Vergangenheit immer wieder gefordert wird. Der Autor sieht im Verhältnismäßigkeitsgrundsatz das entscheidende Prinzip, bei dessen Berücksichtigung sich die formellen und informellen Reaktionsmöglichkeiten, die das Jugendgerichtsgesetz bereithält, nahezu von selbst in ein einheitliches Gesamtsystem fügen. Dessen Teilgebot der Geeignetheit begründet die grundlegende Weichenstellung in Richtung erzieherisch oder aber ahndend ausgerichteter Maßnahme. Sein Teilgebot der Erforderlichkeit sorgt für eine am Maßstab der Belastungsintensität ausgerichtete Reihung der Maßnahmen auf der jeweiligen Schiene, während das Teilgebot der Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne schließlich die Tatschuld als Sanktionsobergrenze festlegt und zugleich Tatschuldunterschreitende Reaktionen im Jugendstrafrecht legitimiert. Unter Heranziehung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes entwickelt Lenz eine Rangordnung, in der - nahezu - jede der gegenwärtig vorhandenen Reaktionsmöglichkeiten des Jugendgerichtsgesetzes ihren Platz findet. Diese Hierarchie bietet Staatsanwaltschaft und Gericht eine gedanklich-rationale Anleitung bei der Maßnahmenwahl und steht zugleich dem Ruf nach der Notwendigkeit eines gesetzgeberischen Tätigwerdens entgegen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Verrechnung von Vor- und Nachteilen im Rahmen von Art. 3 Abs. 1 GG.

Die Verrechnung von Vor- und Nachteilen im Rahmen von Art. 3 Abs. 1 GG. von Haller,  Heiko Alexander
Bei der Erörterung des Art. 3 I GG blieb bislang stets die Frage ausgespart, ob eine benachteiligende Ungleichbehandlung auch dann noch vorliegt, wenn diese in einer Gesamtbetrachtung durch Vorteile aufgewogen wird. Der Autor entwickelt das für diese Fragestellung fehlende dogmatische Fundament. Hierzu wird zunächst nachgewiesen, daß diese Kompensation eine eigenständige Rechtsfigur darstellt, die sich nicht im Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verorten läßt. Der Verfasser zeigt, daß die Verhältnismäßigkeitsprüfung einen Rechtsgüterkonflikt voraussetzt, die Kompensation diesen jedoch gerade beseitigt. Diese Erkenntnis ermöglicht es, eine für die Gleichheitsprüfung grundlegende Differenzierung weiterzuentwickeln: Verfolgt eine Ungleichbehandlung den (internen) Zweck, Personen bzw. Sachverhalte ihrer Eigenart entsprechend verschieden zu behandeln, wird der verfassungsrechtlich vorgegebene Gleichheitsmaßstab eingehalten. Dem steht die bewußte und gewollte Abweichung von der verfassungsrechtlich garantierten Gleichbehandlung aufgrund externer Zwecke gegenüber. Nur hier findet der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz Anwendung. Die Kompensation löst demgegenüber den Rechtsgüterkonflikt auf und stellt materielle Gleichbehandlung her, indem sie den externen Zweck in einen internen wandelt. Abschließend entwickelt der Verfasser die Voraussetzungen der Kompensation bei Art. 3 I GG.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Das Polizeirecht als ein durch den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz bestimmtes System von Abwägungsentscheidungen.

Das Polizeirecht als ein durch den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz bestimmtes System von Abwägungsentscheidungen. von Brenz,  Jan
Der Autor geht davon aus, dass sich der Inhalt mancher Facetten des unbestimmten Rechtsbegriffs der Gefahr allein aus ihrem normativen Kontext erschließen lässt. Im Übrigen nimmt er an, dass die Prüfung der Rechtmäßigkeit einer polizeilichen Maßnahme und die Ausfüllung aller damit verbundenen Wertungsspielräume durch den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz geprägt sind, weshalb der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht nur die Ermessensausübung durch die Polizei determiniert, sondern die rechtlichen Anforderungen an polizeiliche Maßnahmen insgesamt bestimmt.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Zur Rechtsformenwahl des europäischen Gesetzgebers im Lichte des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes – Von der Richtlinie zur Verordnung.

Zur Rechtsformenwahl des europäischen Gesetzgebers im Lichte des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes – Von der Richtlinie zur Verordnung. von Rösch,  Franziska
Die Rechtsetzung der EU vollzieht gegenwärtig einen Wandel: Vermehrt werden Sekundärrechtsakte nicht mehr als Richtlinie erlassen, die den Mitgliedstaaten Umsetzungsspielraum bietet, sondern als Verordnung, die unmittelbar und vor entgegenstehendem nationalem Recht gilt. In der Arbeit werden die Voraussetzungen für die Rechtsaktformenwahl zunächst allgemein und dann im Lebensmittel- und im Pflanzenschutzmittelrecht untersucht. Dabei werden ein sich am Verhältnismäßigkeitsprinzip orientierender Prüfungsmaßstab sowie Verbesserungsvorschläge für die Ausgestaltung der Begründungspflichten des EU-Gesetzgebers entwickelt.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Überwachungsgesamtrechnung und Verhältnismäßigkeitsgrundsatz.

Überwachungsgesamtrechnung und Verhältnismäßigkeitsgrundsatz. von Löffelmann,  Markus
Die »Überwachungsgesamtrechnung« wird als »doppelte Verhältnismäßigkeitsprüfung« verstanden. Die Arbeit untersucht, ob der verfassungsrechtliche Verhältnismäßigkeitsgrundsatz sich als Grundlage einer solchen »Rechnung« eignet. Dazu werden methodische Probleme der Güterabwägung und Leitlinien der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung zum Sicherheitsrecht analysiert. Im Ausgang wird ein Vorschlag zur Operationalisierung einer Überwachungsgesamtrechnung entwickelt.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Kontrolle ausländischer Direktinvestitionen

Die Kontrolle ausländischer Direktinvestitionen von Ludwig,  Christoph
Die Arbeit untersucht die unions- und verfassungsrechtlichen Grenzen und Möglichkeiten der Kontrolle ausländischer Direktinvestitionen. Nach Darstellung der Grenzen, die das Unionsrecht auf formeller und materieller Ebene zieht, wird untersucht, inwieweit das geltende Recht diese einhält. Dabei werden das Sekundärrecht sowie das AWG und die AWV betrachtet. Hierbei wird auch rechtsvergleichend auf das US-amerikanische Investitionskontrollrecht geblickt. Diese Ergebnisse sind Grundlage für verschiedene Vorschläge zur Fortentwicklung und Verbesserung des Investitionskontrollrechts in Deutschland und Europa. So wird der Konflikt zwischen staatlichen Schutzinteressen und dem Interesse an freiem Kapitalverkehr möglichst schonend aufgelöst.
Aktualisiert: 2023-06-06
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Grundgesetz

Grundgesetz von Frankenberg,  Günter
Günter Frankenberg ist Professor für Öffentliches Recht, Rechtsphilosophie und Rechtsvergleichung an der Universität Frankfurt. Zahlreiche rechtswissenschaftliche Veröffentlichungen, insbesondere zum Verfassungsrecht. FISCHER KOMPAKT: Verlässliches Wissen kompetent, übersichtlich und auf knappem Raum dargestellt. (Dieser Text bezieht sich auf eine frühere Ausgabe.)
Aktualisiert: 2023-06-03
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Aufsichtssysteme am Beispiel von Landesförderinstituten

Aufsichtssysteme am Beispiel von Landesförderinstituten von Drawe,  Karsten
Die Dissertation zeigt innovative und interdisziplinäre Stellschrauben für wirksamere Aufsichtssysteme auf. Banken- und Staatsaufsicht werden compliancebasiert und subjektbezogen umgebaut. Ein Schwerpunkt der Analyse ist die Kritik der aktuell ausufernden Systemaufsicht. Für öffentliche Unternehmen wird eine Nachhaltigkeitsnavigation modelliert. An Förderbanken werden die Konflikte unterschiedlicher Aufsichtssysteme zugunsten einer krisenfesten und haushaltsschonenden Lösung verdeutlicht. Das Werk richtet sich gleichermaßen an die banken- und staatsaufsichtliche Praxis wie Ministerien und Behörden. Der Autor ist langjähriger Bankprokurist, Leiter Recht, CCO und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht sowie Diplom-Volkswirt.
Aktualisiert: 2023-06-01
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Die Kontrolle ausländischer Direktinvestitionen

Die Kontrolle ausländischer Direktinvestitionen von Ludwig,  Christoph
Die Arbeit untersucht die unions- und verfassungsrechtlichen Grenzen und Möglichkeiten der Kontrolle ausländischer Direktinvestitionen. Nach Darstellung der Grenzen, die das Unionsrecht auf formeller und materieller Ebene zieht, wird untersucht, inwieweit das geltende Recht diese einhält. Dabei werden das Sekundärrecht sowie das AWG und die AWV betrachtet. Hierbei wird auch rechtsvergleichend auf das US-amerikanische Investitionskontrollrecht geblickt. Diese Ergebnisse sind Grundlage für verschiedene Vorschläge zur Fortentwicklung und Verbesserung des Investitionskontrollrechts in Deutschland und Europa. So wird der Konflikt zwischen staatlichen Schutzinteressen und dem Interesse an freiem Kapitalverkehr möglichst schonend aufgelöst.
Aktualisiert: 2023-05-26
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Die Kontrolle ausländischer Direktinvestitionen

Die Kontrolle ausländischer Direktinvestitionen von Ludwig,  Christoph
Die Arbeit untersucht die unions- und verfassungsrechtlichen Grenzen und Möglichkeiten der Kontrolle ausländischer Direktinvestitionen. Nach Darstellung der Grenzen, die das Unionsrecht auf formeller und materieller Ebene zieht, wird untersucht, inwieweit das geltende Recht diese einhält. Dabei werden das Sekundärrecht sowie das AWG und die AWV betrachtet. Hierbei wird auch rechtsvergleichend auf das US-amerikanische Investitionskontrollrecht geblickt. Diese Ergebnisse sind Grundlage für verschiedene Vorschläge zur Fortentwicklung und Verbesserung des Investitionskontrollrechts in Deutschland und Europa. So wird der Konflikt zwischen staatlichen Schutzinteressen und dem Interesse an freiem Kapitalverkehr möglichst schonend aufgelöst.
Aktualisiert: 2023-05-26
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Zur Rechtsformenwahl des europäischen Gesetzgebers im Lichte des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes – Von der Richtlinie zur Verordnung.

Zur Rechtsformenwahl des europäischen Gesetzgebers im Lichte des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes – Von der Richtlinie zur Verordnung. von Rösch,  Franziska
Die Rechtsetzung der EU vollzieht gegenwärtig einen Wandel: Vermehrt werden Sekundärrechtsakte nicht mehr als Richtlinie erlassen, die den Mitgliedstaaten Umsetzungsspielraum bietet, sondern als Verordnung, die unmittelbar und vor entgegenstehendem nationalem Recht gilt. In der Arbeit werden die Voraussetzungen für die Rechtsaktformenwahl zunächst allgemein und dann im Lebensmittel- und im Pflanzenschutzmittelrecht untersucht. Dabei werden ein sich am Verhältnismäßigkeitsprinzip orientierender Prüfungsmaßstab sowie Verbesserungsvorschläge für die Ausgestaltung der Begründungspflichten des EU-Gesetzgebers entwickelt.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Die Verrechnung von Vor- und Nachteilen im Rahmen von Art. 3 Abs. 1 GG.

Die Verrechnung von Vor- und Nachteilen im Rahmen von Art. 3 Abs. 1 GG. von Haller,  Heiko Alexander
Bei der Erörterung des Art. 3 I GG blieb bislang stets die Frage ausgespart, ob eine benachteiligende Ungleichbehandlung auch dann noch vorliegt, wenn diese in einer Gesamtbetrachtung durch Vorteile aufgewogen wird. Der Autor entwickelt das für diese Fragestellung fehlende dogmatische Fundament. Hierzu wird zunächst nachgewiesen, daß diese Kompensation eine eigenständige Rechtsfigur darstellt, die sich nicht im Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verorten läßt. Der Verfasser zeigt, daß die Verhältnismäßigkeitsprüfung einen Rechtsgüterkonflikt voraussetzt, die Kompensation diesen jedoch gerade beseitigt. Diese Erkenntnis ermöglicht es, eine für die Gleichheitsprüfung grundlegende Differenzierung weiterzuentwickeln: Verfolgt eine Ungleichbehandlung den (internen) Zweck, Personen bzw. Sachverhalte ihrer Eigenart entsprechend verschieden zu behandeln, wird der verfassungsrechtlich vorgegebene Gleichheitsmaßstab eingehalten. Dem steht die bewußte und gewollte Abweichung von der verfassungsrechtlich garantierten Gleichbehandlung aufgrund externer Zwecke gegenüber. Nur hier findet der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz Anwendung. Die Kompensation löst demgegenüber den Rechtsgüterkonflikt auf und stellt materielle Gleichbehandlung her, indem sie den externen Zweck in einen internen wandelt. Abschließend entwickelt der Verfasser die Voraussetzungen der Kompensation bei Art. 3 I GG.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Die Rechtsfolgensystematik im Jugendgerichtsgesetz (JGG).

Die Rechtsfolgensystematik im Jugendgerichtsgesetz (JGG). von Lenz,  Torsten
Torsten Lenz widmet sich einem zwar seit langem bekannten, jedoch bislang - von ganz wenigen Ausnahmen abgesehen - nur punktuell behandelten Grundproblem des deutschen Jugendstrafrechts. Er geht der Frage nach, ob das Kernstück des Jugendgerichtsgesetzes - sein Sanktionsinstrumentarium - dogmatisch überzeugend und systematisch widerspruchsfrei geordnet werden kann, oder ob es einer Reform der entsprechenden gesetzlichen Regelungen bedarf, wie es sowohl von Teilen der Literatur als auch von am Gesetzgebungsprozess beteiligten Verfassungsorganen bis hin in die jüngste Vergangenheit immer wieder gefordert wird. Der Autor sieht im Verhältnismäßigkeitsgrundsatz das entscheidende Prinzip, bei dessen Berücksichtigung sich die formellen und informellen Reaktionsmöglichkeiten, die das Jugendgerichtsgesetz bereithält, nahezu von selbst in ein einheitliches Gesamtsystem fügen. Dessen Teilgebot der Geeignetheit begründet die grundlegende Weichenstellung in Richtung erzieherisch oder aber ahndend ausgerichteter Maßnahme. Sein Teilgebot der Erforderlichkeit sorgt für eine am Maßstab der Belastungsintensität ausgerichtete Reihung der Maßnahmen auf der jeweiligen Schiene, während das Teilgebot der Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne schließlich die Tatschuld als Sanktionsobergrenze festlegt und zugleich Tatschuldunterschreitende Reaktionen im Jugendstrafrecht legitimiert. Unter Heranziehung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes entwickelt Lenz eine Rangordnung, in der - nahezu - jede der gegenwärtig vorhandenen Reaktionsmöglichkeiten des Jugendgerichtsgesetzes ihren Platz findet. Diese Hierarchie bietet Staatsanwaltschaft und Gericht eine gedanklich-rationale Anleitung bei der Maßnahmenwahl und steht zugleich dem Ruf nach der Notwendigkeit eines gesetzgeberischen Tätigwerdens entgegen.
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