Neue Gedanken zum Vermögensbegriff
Aktualisiert: 2023-06-28
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Aktualisiert: 2023-06-28
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Aktualisiert: 2023-06-28
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Neue Gedanken zum Vermögensbegriff
Aktualisiert: 2023-05-28
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Das Konzept des Gefährdungsschadens gehört seit mindestens 130 Jahren zum festen strafrechtlichen Repertoire. Allerdings ist bis heute nicht eindeutig geklärt, wo die Grenze zwischen vermögensrelevanten und -irrelevanten Gefährdungen verläuft. Im Gegensatz zu den bisherigen sachverhalts- und deliktsbezogenen Fallgruppen bildet Melanie Epe daher zehn induktiv-dogmatische Fallgruppen auf Basis aller in der Standardliteratur publizierten 382 Entscheidungen des Reichsgerichts, des BGH und der Obergerichte. Die Leistungsfähigkeit der Fallgruppen ist, dass diese die Figur des Gefährdungsschadens in der Praxis greifbarer machen. Denn es wird an dogmatische, wirtschaftliche Besonderheiten für die Begründung des Gefährdungsschadens angeknüpft.
Aktualisiert: 2023-05-23
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Das Konzept des Gefährdungsschadens gehört seit mindestens 130 Jahren zum festen strafrechtlichen Repertoire. Allerdings ist bis heute nicht eindeutig geklärt, wo die Grenze zwischen vermögensrelevanten und -irrelevanten Gefährdungen verläuft. Im Gegensatz zu den bisherigen sachverhalts- und deliktsbezogenen Fallgruppen bildet Melanie Epe daher zehn induktiv-dogmatische Fallgruppen auf Basis aller in der Standardliteratur publizierten 382 Entscheidungen des Reichsgerichts, des BGH und der Obergerichte. Die Leistungsfähigkeit der Fallgruppen ist, dass diese die Figur des Gefährdungsschadens in der Praxis greifbarer machen. Denn es wird an dogmatische, wirtschaftliche Besonderheiten für die Begründung des Gefährdungsschadens angeknüpft.
Aktualisiert: 2023-05-16
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Das Konzept des Gefährdungsschadens gehört seit mindestens 130 Jahren zum festen strafrechtlichen Repertoire. Allerdings ist bis heute nicht eindeutig geklärt, wo die Grenze zwischen vermögensrelevanten und -irrelevanten Gefährdungen verläuft. Im Gegensatz zu den bisherigen sachverhalts- und deliktsbezogenen Fallgruppen bildet Melanie Epe daher zehn induktiv-dogmatische Fallgruppen auf Basis aller in der Standardliteratur publizierten 382 Entscheidungen des Reichsgerichts, des BGH und der Obergerichte. Die Leistungsfähigkeit der Fallgruppen ist, dass diese die Figur des Gefährdungsschadens in der Praxis greifbarer machen. Denn es wird an dogmatische, wirtschaftliche Besonderheiten für die Begründung des Gefährdungsschadens angeknüpft.
Aktualisiert: 2023-02-14
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Das Konzept des Gefährdungsschadens gehört seit mindestens 130 Jahren zum festen strafrechtlichen Repertoire. Allerdings ist bis heute nicht eindeutig geklärt, wo die Grenze zwischen vermögensrelevanten und -irrelevanten Gefährdungen verläuft. Im Gegensatz zu den bisherigen sachverhalts- und deliktsbezogenen Fallgruppen bildet Melanie Epe daher zehn induktiv-dogmatische Fallgruppen auf Basis aller in der Standardliteratur publizierten 382 Entscheidungen des Reichsgerichts, des BGH und der Obergerichte. Die Leistungsfähigkeit der Fallgruppen ist, dass diese die Figur des Gefährdungsschadens in der Praxis greifbarer machen. Denn es wird an dogmatische, wirtschaftliche Besonderheiten für die Begründung des Gefährdungsschadens angeknüpft.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Inwiefern können Sachen, deren Besitz ihrem Eigentümer verboten ist, gleichwohl taugliche Tatobjekte einer Straftat gegen das Eigentum oder das Vermögen sein? Anders als beim altbekannten Streit um die Vermögensqualität zivilrechtswidrigen Besitzes, bei dem die Verhältnisse zumindest in sachenrechtlicher Hinsicht klar sind, ist es hier die Zuordnung bzw. Zuordenbarkeit der unerlaubt besessenen Sachen selbst, die problematisch ist: Wie ist es möglich, trotz des Verbots ihres Besitzes (und damit einhergehend: ihres Erwerbs) Eigentum an derlei Dingen zu erwerben? Und welchen Sinn hat es, ein solches Eigentumsrecht - sollte es denn begründbar sein - durch das Vermögensstrafrecht zu bewehren? Es ist unschwer zu sehen, dass die Antworten hierauf nur in Auseinandersetzung mit weitaus grundlegenderen, strafrechts- und eigentumstheoretischen Fragestellungen entwickelt werden können.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Inwiefern können Sachen, deren Besitz ihrem Eigentümer verboten ist, gleichwohl taugliche Tatobjekte einer Straftat gegen das Eigentum oder das Vermögen sein? Anders als beim altbekannten Streit um die Vermögensqualität zivilrechtswidrigen Besitzes, bei dem die Verhältnisse zumindest in sachenrechtlicher Hinsicht klar sind, ist es hier die Zuordnung bzw. Zuordenbarkeit der unerlaubt besessenen Sachen selbst, die problematisch ist: Wie ist es möglich, trotz des Verbots ihres Besitzes (und damit einhergehend: ihres Erwerbs) Eigentum an derlei Dingen zu erwerben? Und welchen Sinn hat es, ein solches Eigentumsrecht - sollte es denn begründbar sein - durch das Vermögensstrafrecht zu bewehren? Es ist unschwer zu sehen, dass die Antworten hierauf nur in Auseinandersetzung mit weitaus grundlegenderen, strafrechts- und eigentumstheoretischen Fragestellungen entwickelt werden können.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Neue Gedanken zum Vermögensbegriff
Aktualisiert: 2023-04-28
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Die Autorin gibt einen Überblick zum Abrechnungsbetrug von ambulanten Pflegediensten und Vertragsärzten. Sie beleuchtet erstmalig und umfassend den Abrechnungsbetrug von ambulanten Pflegediensten. Daneben vertieft das Werk die bisherige Literatur zum Abrechnungsbetrug von Vertragsärzten.
Aktualisiert: 2020-09-01
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Die Autorin gibt einen Überblick zum Abrechnungsbetrug von ambulanten Pflegediensten und Vertragsärzten. Sie beleuchtet erstmalig und umfassend den Abrechnungsbetrug von ambulanten Pflegediensten. Daneben vertieft das Werk die bisherige Literatur zum Abrechnungsbetrug von Vertragsärzten.
Aktualisiert: 2020-09-01
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Die Autorin gibt einen Überblick zum Abrechnungsbetrug von ambulanten Pflegediensten und Vertragsärzten. Sie beleuchtet erstmalig und umfassend den Abrechnungsbetrug von ambulanten Pflegediensten. Daneben vertieft das Werk die bisherige Literatur zum Abrechnungsbetrug von Vertragsärzten.
Aktualisiert: 2020-09-01
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Das vorliegende Werk stellt anhand von ausgewählten Delikten des österreichischen Wirtschaftsstrafrechts den strafrechtlichen Vermögens- und Schadensbegriff in rechtsvergleichender Sicht mit Deutschland dar. Es behandelt dessen dogmatische Struktur, praktische Relevanz und rechtspolitische Funktion. Der eigentlichen Schadensthematik wird eine Analyse des strafrechtlichen Vermögensbegriffes vorangestellt. Diese dient dazu, die möglichen Tatobjekte von Wirtschaftsstrafdelikten zu bestimmen. Der Autor erörtert die verschiedenen Varianten des strafrechtlichen Vermögensbegriffes (juristischer, wirtschaftlicher, juristisch-ökonomischer, personaler, funktionaler, dynamischer) und setzt sich dabei kritisch mit dem Meinungsstand in Österreich und Deutschland auseinander. Den zentralen Kern der Arbeit bildet die Detailanalyse der einzelnen Formen der Vermögensbeschädigung bei Betrug, Untreue, der betrügerischen Krida und der Vollstreckungsvereitelung. Jeweils ein eigenes Kapitel trägt dabei dem bei den "Sonderdelikten" bedeutsamen Umstand des deliktspezifischen Täterkreises Rechnung. Bei der Erläuterung der einzelnen Formen der Vermögensbeeinträchtigung wird auch mittels Beispielen aus der Judikatur demonstriert, wie sich ein Schaden tatsächlich feststellen lässt. Der Autor entwickelt daraus ein eigenständiges, zweigliedriges System zur objektiv-individuellen Schadensermittlung, welches ausgehend vom tatsächlichen wirtschaftlichen Wertverlust auch opferbezogene Faktoren berücksichtigt. Die entwickelten Ansätze finden Anwendung auf diverse Fallgruppen: Vermögensgefährdung, Spenden-, Subventions-, Anstellungsbetrug, geheime Preisabsprachen, Bestechungs- und Provisionsunwesen etc. Abschliessend unterzieht der Autor die im Strafrecht vielfach undifferenziert angewandte "wirtschaftliche Betrachtungsweise" einer kritischen Würdigung.
Aktualisiert: 2020-12-04
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Ein Kriterium bei der Auslegung der Strafgesetze ist, in welchem Maße die jeweilige Inhaltsbestimmung eines gesetzlichen Merkmals dem Bestimmtheitsgebot des Art. 103 II GG entspricht. Beschränkt auf diesen Auslegungsaspekt untersucht der Verfasser zuerst, welches Maß an Rechtssicherheit die herrschende, sich am Geldwert orientierende Inhaltsbestimmung des in 263 StGB verwendeten Merkmals 'Vermögensbeschädigung' zu gewährleisten vermag. Dabei deckt er einen nicht geringen Anteil an unbestimmter Begrifflichkeit sowie einige innere Widersprüchlichkeiten auf. Er untersucht anhand desselben Kriteriums eine eigene, den personalen Vermögenslehren zuzurechnende Inhaltsbestimmung, um schließlich die gewonnenen Ergebnisse zu vergleichen.
Aktualisiert: 2020-09-01
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Die Autorin gibt einen Überblick zum Abrechnungsbetrug von ambulanten Pflegediensten und Vertragsärzten. Sie beleuchtet erstmalig und umfassend den Abrechnungsbetrug von ambulanten Pflegediensten. Daneben vertieft das Werk die bisherige Literatur zum Abrechnungsbetrug von Vertragsärzten.
Aktualisiert: 2023-04-07
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Die Frage der Formbedürftigkeit von Unternehmenskaufverträgen stellt sich aus Sicht der Praxis in vielerlei Fällen. Eine nicht zu vernachlässigende Rolle spielt § 311b Abs. 3 BGB, der immer dann besonders zu beachten ist, wenn der Unternehmenskaufvertrag nicht schon aufgrund anderweitiger Formvorschriften notariell zu beurkunden ist. Aufgrund der in § 125 BGB konstatierten Nichtigkeitsfolge bei Nichtbeachtung von Formvorschriften ist es unverständlich, dass eine grundlegende Klärung des Anwendungsbereiches bisher ausgeblieben ist. In praxi geht man über diese Unsicherheit mit der gut gemeinten Empfehlung hinweg, Unternehmenskaufverträge in jedem Fall vorsorglich beurkunden zu lassen. Der Autor hat sich mit dieser Arbeit das Ziel gesetzt, den Tatbestand und die Rechtsfolge des § 311b Abs. 3 BGB einer grundlegenden Klärung zuzuführen und die gewonnenen Ergebnisse auf die Beurkundungspflicht von Unternehmenskaufverträgen zu übertragen.
Aktualisiert: 2019-12-19
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Aktualisiert: 2021-07-07
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