Während eine AG einem Aktionär aus der spezialgesetzlichen Prospekthaftung sowie aus Delikt (EM.TV) vollumfänglich haftet, wird eine Haftung aus sonstigen allgemein-zivilrechtlichen Anspruchsgrundlagen unter Verweis auf die aktienrechtliche Vermögensbindung bisher abgelehnt. Basierend auf dieser Diskrepanz wird die aktienrechtliche Vermögensbindung neu untersucht und dargestellt, in welchem Umfang die AG gegenüber Aktionären Schadensersatz für fehlerhafte Informationen im Vorfeld der Beteiligung leisten kann.
Aktualisiert: 2023-06-15
> findR *
Während eine AG einem Aktionär aus der spezialgesetzlichen Prospekthaftung sowie aus Delikt (EM.TV) vollumfänglich haftet, wird eine Haftung aus sonstigen allgemein-zivilrechtlichen Anspruchsgrundlagen unter Verweis auf die aktienrechtliche Vermögensbindung bisher abgelehnt. Basierend auf dieser Diskrepanz wird die aktienrechtliche Vermögensbindung neu untersucht und dargestellt, in welchem Umfang die AG gegenüber Aktionären Schadensersatz für fehlerhafte Informationen im Vorfeld der Beteiligung leisten kann.
Aktualisiert: 2023-06-01
> findR *
Während eine AG einem Aktionär aus der spezialgesetzlichen Prospekthaftung sowie aus Delikt (EM.TV) vollumfänglich haftet, wird eine Haftung aus sonstigen allgemein-zivilrechtlichen Anspruchsgrundlagen unter Verweis auf die aktienrechtliche Vermögensbindung bisher abgelehnt. Basierend auf dieser Diskrepanz wird die aktienrechtliche Vermögensbindung neu untersucht und dargestellt, in welchem Umfang die AG gegenüber Aktionären Schadensersatz für fehlerhafte Informationen im Vorfeld der Beteiligung leisten kann.
Aktualisiert: 2023-05-15
> findR *
Der Gläubigerschutz ist ein wichtiges Regelungsziel im deutschen Gesellschaftsrecht und wird bei Kapitalgesellschaften primär durch ein rigides Regelungsregime der Kapitalaufbringung und -erhaltung sichergestellt. Die Kehrseite des Schutzes einer umfangreichen Vermögensbindung ist die teils hinderliche Sperrigkeit bei Restrukturierungen mit Vermögenstransfer, insbesondere im Konzerngefüge. Mit der Schaffung des Umwandlungsgesetzes im Jahre 1995 sollten solche Transaktionen erleichtert werden. Den Gläubigern wurde hierbei keine Möglichkeit zur Verhinderung solcher Maßnahmen eingeräumt. Gleichsam wurden gläubigerschützende Institute etabliert, wie etwa die Sicherheitsleistung nach § 22 UmwG, deren Verhältnis zu traditionellen Gläubigerschutzinstituten des Aktienrechts jedoch nicht ausdrücklich geregelt wurde. Das Spannungsverhältnis zwischen gläubigerschützenden Regelungen des eher flexiblen Umwandlungsgesetzes und den eher rigiden Vorgaben der aktienrechtlichen Vermögensbindung nach § 57 AktG ist bislang noch nicht hinreichend geklärt. Besonders evident wird dies am Beispiel der Vermögensübertragung, welche ein spezielles Risiko für Gläubiger darstellen kann. Insbesondere die Transferierung eines Schuldenüberhangs kann ein geeignetes Mittel sein, mit dem sich opportunistisch motivierte Aktionäre einen einseitigen Vorteil zulasten der Gläubiger verschaffen können. Diese Studie thematisiert daher die rechtliche Beurteilung der Verschiebung von Vermögenswerten mittels der vom Gesetzgeber offerierten Umstrukturierungsmöglichkeiten nach dem Umwandlungsgesetz und erlaubt eine Abgrenzung der Anwendungsbereiche der prima facie konkurrierenden Gläubigerschutzinstitute von Umwandlungsgesetz und Aktiengesetz
Aktualisiert: 2023-04-06
> findR *
Aktualisiert: 2020-09-01
> findR *
Aktualisiert: 2020-09-01
> findR *
Aktualisiert: 2020-09-01
> findR *
Aktualisiert: 2020-09-01
> findR *
Aktualisiert: 2020-09-01
> findR *
Aktualisiert: 2020-09-01
> findR *
Das GmbH-Recht ist auch nach dem Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) geprägt von einem ausdifferenzierten System der Kapitalaufbringung und Kapitalerhaltung. Claudia Lieder zeichnet die Entwicklung des GmbH-rechtlichen Kapitalschutzes von seinem Ursprung bis zur Gegenwart nach und entwirft auf dieser Grundlage und unter Berücksichtigung europäischer Einflüsse ein modernes Kapitalschutzsystem, das weit über den Status quo hinausgeht und für die Implementierung des KG-Modells eintritt.
Aktualisiert: 2020-01-06
> findR *
Das Buch thematisiert die Kapitalverfassung der im Jahr 2008 eingeführten Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt). Mit inzwischen über 100.000 Handelsregistereintragungen ist der Boom der UG weiterhin ungebrochen. Obwohl sie grundsätzlich als GmbH-Variante und nicht als eigenständige Rechtsform konzipiert ist, zeigt sie diverse Besonderheiten – etwa in ihrer Finanzverfassung – auf, die an dieser Dogmatik zweifeln lassen. Insbesondere ihre gesetzliche Rücklage ist auch mehr als sieben Jahre nach dem MoMiG stetes Konfliktthema im Bereich des Kapitalschutzes. Die Kapitalaufbringung der UG und eine womöglich erweiterte Vermögensbindung sind zur GmbH mit ihrem Seriositätsbonus zu positionieren. Auch ihr Einsatz als Konzerngesellschaft und vor allem als Vorrats- und Mantelgesellschaft wirft rechtliche Fragen auf.
Aktualisiert: 2023-04-07
> findR *
Das ist einzigartig! Permanente Kommentierung der Entwicklungen in Rechtsprechung, Verwaltung und Literatur. Praxisorientiert aufbereitet gewährleistet der Online-Kommentar zum Gewerbesteuergesetz den schnellen und digitalen Zugriff auf relevante Kommentierungspassagen.
Aktualisiert: 2022-11-02
> findR *
Diese Arbeit widmet sich einem Grundsatzthema des Gesellschaftsrechts: Vermögensbindung in der kleinen, nicht kapitalmarktorientierten Kapitalgesellschaft. Die Besonderheit der Untersuchung besteht in ihrem breiten rechtsvergleichenden Ansatz, der die wirtschaftlichen und kulturellen Rahmenbedingungen einbezieht und dadurch über die Betrachtung von Rechtsregeln zum Kapital-, Vermögens- und Gläubigerschutz bei der GmbH hinaus kommt. Der Verfasser verwendet das deutsche Recht als Spiegel und versucht Lücken aufzudecken, ohne eine vollständige Übernahme des deutschen Rechts in das chinesische Recht zu empfehlen.
Aktualisiert: 2023-04-06
> findR *
Der Bundesgerichtshof hat in drei viel beachteten Urteilen eine neue Haftungsfigur für die GmbH entwickelt, den . Die Arbeit befasst sich mit diesem Themenkomplex und widmet sich zunächst der dogmatischen Herleitung dieser Haftung. Daran anknüpfend werden detailliert der Tatbestand und die Rechtsfolgen des herausgearbeitet. Unter Beachtung dieser Ergebnisse werden einzelne Fallgruppen hinsichtlich der Einschlägigkeit des neuen Haftungstatbestandes untersucht. Den Abschluss bildet eine Betrachtung möglicher Folgen der Anerkennung dieses Haftungsinstituts.
Aktualisiert: 2019-12-19
> findR *
Die unbeschränkte Erhaltung von Vermögenseinheiten ist ein grundsätzliches rechtspolitisches Problem. Jede Rechtsordnung, die langfristige Vermögensfestlegungen, insbesondere über den Tod des Verfügenden hinaus zuläßt, muß zum Schutz nachfolgender Generationen Grenzen ziehen. Dies wurde in England frühzeitig erkannt. Seit dem ausklingenden Mittelalter versuchten die englischen Richter, Verewigungsbestrebungen zu kontrollieren. Der «Rule against Perpetuities» entsprechen im deutschen Recht die Zeitgrenzen, die für letztwillige Verfügungen gelten. Die vorliegende Studie behandelt Grundlagen und Entwicklung der englischen Rechtsregel sowie ihre heutige Gestalt. Sie geht zudem auf verwandte Institute des englischen und deutschen Rechts ein.
Aktualisiert: 2019-12-19
> findR *
Während eine AG einem Aktionär aus der spezialgesetzlichen Prospekthaftung sowie aus Delikt (EM.TV) vollumfänglich haftet, wird eine Haftung aus sonstigen allgemein-zivilrechtlichen Anspruchsgrundlagen unter Verweis auf die aktienrechtliche Vermögensbindung bisher abgelehnt. Basierend auf dieser Diskrepanz wird die aktienrechtliche Vermögensbindung neu untersucht und dargestellt, in welchem Umfang die AG gegenüber Aktionären Schadensersatz für fehlerhafte Informationen im Vorfeld der Beteiligung leisten kann.
Aktualisiert: 2023-04-15
> findR *
Die Arbeit beschäftigt sich mit Steuerfragen rund um die formelle Privatisierung von grundbesitzenden steuerbegünstigten Betrieben gewerblicher Art. Ausgangspunkt ist dabei der Ist-Zustand solcher Betriebe. Untersucht wird, ob solche öffentlichen Betriebe überhaupt steuerbegünstigt sein sollten, ihre Einordnung als Zweckbetrieb (§ 67 AO) wettbewerbskonform und eine dauerdefizitäre Tätigkeit solcher Betriebe selbstlos im Sinne § 55 AO ist. Bei der Untersuchung des Privatisierungsvorgangs geht die Arbeit u. a. auf das Problem ein, dass der Grundsatz der Vermögensbindung (§ 55 Abs. 1 Nr. AO) die Übertragung des gesamten Vermögens auf die Eigengesellschaft verlangt, was bei zivilrechtlicher Eigentumsübertragung Grunderwerbsteuer auslöst. Die Arbeit zeigt dabei einen Ausweg aus diesem Dilemma.
Aktualisiert: 2019-12-19
> findR *
Im Rahmen der Reform des GmbH-Rechts 2008 hat sich der Gesetzgeber an einen grundsätzlichen Eingriff in die Vermögensordnung der beherrschungs- und gewinnabführungsvertraglich gebundenen Aktiengesellschaft gewagt. Der Autor zeigt im ersten Teil der Arbeit auf, dass der Versuch des Gesetzgebers, den Umfang der Vermögensbindung von den in der Gesellschaft geltenden Geschäftsleitungsgrundsätzen abzukoppeln, auf einer grundsätzlichen Verkennung des Wesens der Kapitalerhaltung beruht. Auf dieser Grundlage untersucht der Autor im zweiten und dritten Teil der Arbeit die die Pflichtenstellung der Organwalter und damit den Umfang der Vermögensbindung prägenden Regelungen der Gewinnabführungs- und Beherrschungsverträge.
Aktualisiert: 2019-12-19
> findR *
Will eine Aktiengesellschaft Aktien emittieren, um ihren Kapitalbedarf an einer Börse zu decken, ist sie gem. § 15 WpHG zur Veröffentlichung von Insiderinformationen verpflichtet. Veröffentlicht sie insoweit relevante Informationen zu spät, unvollständig oder unrichtig, erhalten Aktionäre, die dadurch Vermögenseinbußen erlitten haben, einen Schadensersatzanspruch gem. §§ 37b, c WpHG. Der Verfasser erarbeitet unter Berücksichtigung der besonderen Umstände und Folgen der sog. "subprime-Krise" einen Lösungsvorschlag zu diesem Konflikt, der die Interessen der Anleger und die der Gläubiger in einen angemessenen Ausgleich bringt und gleichzeitig die wesentlichen Charakteristika von Eigen- und Fremdkapital berücksichtigt.
Aktualisiert: 2019-12-20
> findR *
MEHR ANZEIGEN
Bücher zum Thema Vermögensbindung
Sie suchen ein Buch über Vermögensbindung? Bei Buch findr finden Sie eine große Auswahl Bücher zum
Thema Vermögensbindung. Entdecken Sie neue Bücher oder Klassiker für Sie selbst oder zum Verschenken. Buch findr
hat zahlreiche Bücher zum Thema Vermögensbindung im Sortiment. Nehmen Sie sich Zeit zum Stöbern und finden Sie das
passende Buch für Ihr Lesevergnügen. Stöbern Sie durch unser Angebot und finden Sie aus unserer großen Auswahl das
Buch, das Ihnen zusagt. Bei Buch findr finden Sie Romane, Ratgeber, wissenschaftliche und populärwissenschaftliche
Bücher uvm. Bestellen Sie Ihr Buch zum Thema Vermögensbindung einfach online und lassen Sie es sich bequem nach
Hause schicken. Wir wünschen Ihnen schöne und entspannte Lesemomente mit Ihrem Buch.
Vermögensbindung - Große Auswahl Bücher bei Buch findr
Bei uns finden Sie Bücher beliebter Autoren, Neuerscheinungen, Bestseller genauso wie alte Schätze. Bücher zum
Thema Vermögensbindung, die Ihre Fantasie anregen und Bücher, die Sie weiterbilden und Ihnen wissenschaftliche
Fakten vermitteln. Ganz nach Ihrem Geschmack ist das passende Buch für Sie dabei. Finden Sie eine große Auswahl
Bücher verschiedenster Genres, Verlage, Autoren bei Buchfindr:
Sie haben viele Möglichkeiten bei Buch findr die passenden Bücher für Ihr Lesevergnügen zu entdecken. Nutzen Sie
unsere Suchfunktionen, um zu stöbern und für Sie interessante Bücher in den unterschiedlichen Genres und Kategorien
zu finden. Unter Vermögensbindung und weitere Themen und Kategorien finden Sie schnell und einfach eine Auflistung
thematisch passender Bücher. Probieren Sie es aus, legen Sie jetzt los! Ihrem Lesevergnügen steht nichts im Wege.
Nutzen Sie die Vorteile Ihre Bücher online zu kaufen und bekommen Sie die bestellten Bücher schnell und bequem
zugestellt. Nehmen Sie sich die Zeit, online die Bücher Ihrer Wahl anzulesen, Buchempfehlungen und Rezensionen zu
studieren, Informationen zu Autoren zu lesen. Viel Spaß beim Lesen wünscht Ihnen das Team von Buchfindr.