Der Gesetzgeber verfolgt mit der heutigen Systematik des Erbschaftsteuerrechts ein überwiegend neues Konzept hinsichtlich der sachlichen Steuerbefreiungsnormen für unternehmerisch genutztes Vermögen. Neben neuen qualitativen gibt das Erbschaftsteuerrecht nun auch einen quantitativen Verschonungsaspekt vor. So ist die Inanspruchnahme der Regel-/Optionsverschonung dem Grunde nach bei Erwerben von über 26 Millionen Euro nicht mehr möglich. Die Chance, in diesem Zusammenhang die strukturelle Benachteiligung von Familienunternehmen im Rahmen der Bewertung nach § 9 Abs. 3 BewG zu beheben, nutzte der Gesetzgeber jedoch nicht. Vielmehr verabschiedete er mit § 13a Abs. 9 ErbStG einen neuen Verschonungsabschlag, der sich an dem gesetzgeberischen Bild eines "typischen Familienunternehmens" orientiert. Diese Arbeit widmet sich neben einer systematischen und methodischen Einordnung dieses sog. Vorab-Abschlages insbesondere den einzelnen Tatbestandsvoraussetzungen und deren jeweiliger Auslegung.
Aktualisiert: 2023-06-30
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Der Gesetzgeber verfolgt mit der heutigen Systematik des Erbschaftsteuerrechts ein überwiegend neues Konzept hinsichtlich der sachlichen Steuerbefreiungsnormen für unternehmerisch genutztes Vermögen. Neben neuen qualitativen gibt das Erbschaftsteuerrecht nun auch einen quantitativen Verschonungsaspekt vor. So ist die Inanspruchnahme der Regel-/Optionsverschonung dem Grunde nach bei Erwerben von über 26 Millionen Euro nicht mehr möglich. Die Chance, in diesem Zusammenhang die strukturelle Benachteiligung von Familienunternehmen im Rahmen der Bewertung nach § 9 Abs. 3 BewG zu beheben, nutzte der Gesetzgeber jedoch nicht. Vielmehr verabschiedete er mit § 13a Abs. 9 ErbStG einen neuen Verschonungsabschlag, der sich an dem gesetzgeberischen Bild eines "typischen Familienunternehmens" orientiert. Diese Arbeit widmet sich neben einer systematischen und methodischen Einordnung dieses sog. Vorab-Abschlages insbesondere den einzelnen Tatbestandsvoraussetzungen und deren jeweiliger Auslegung.
Aktualisiert: 2023-06-30
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Der Gesetzgeber verfolgt mit der heutigen Systematik des Erbschaftsteuerrechts ein überwiegend neues Konzept hinsichtlich der sachlichen Steuerbefreiungsnormen für unternehmerisch genutztes Vermögen. Neben neuen qualitativen gibt das Erbschaftsteuerrecht nun auch einen quantitativen Verschonungsaspekt vor. So ist die Inanspruchnahme der Regel-/Optionsverschonung dem Grunde nach bei Erwerben von über 26 Millionen Euro nicht mehr möglich. Die Chance, in diesem Zusammenhang die strukturelle Benachteiligung von Familienunternehmen im Rahmen der Bewertung nach § 9 Abs. 3 BewG zu beheben, nutzte der Gesetzgeber jedoch nicht. Vielmehr verabschiedete er mit § 13a Abs. 9 ErbStG einen neuen Verschonungsabschlag, der sich an dem gesetzgeberischen Bild eines "typischen Familienunternehmens" orientiert. Diese Arbeit widmet sich neben einer systematischen und methodischen Einordnung dieses sog. Vorab-Abschlages insbesondere den einzelnen Tatbestandsvoraussetzungen und deren jeweiliger Auslegung.
Aktualisiert: 2023-06-30
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Der Gesetzgeber verfolgt mit der heutigen Systematik des Erbschaftsteuerrechts ein überwiegend neues Konzept hinsichtlich der sachlichen Steuerbefreiungsnormen für unternehmerisch genutztes Vermögen. Neben neuen qualitativen gibt das Erbschaftsteuerrecht nun auch einen quantitativen Verschonungsaspekt vor. So ist die Inanspruchnahme der Regel-/Optionsverschonung dem Grunde nach bei Erwerben von über 26 Millionen Euro nicht mehr möglich. Die Chance, in diesem Zusammenhang die strukturelle Benachteiligung von Familienunternehmen im Rahmen der Bewertung nach § 9 Abs. 3 BewG zu beheben, nutzte der Gesetzgeber jedoch nicht. Vielmehr verabschiedete er mit § 13a Abs. 9 ErbStG einen neuen Verschonungsabschlag, der sich an dem gesetzgeberischen Bild eines "typischen Familienunternehmens" orientiert. Diese Arbeit widmet sich neben einer systematischen und methodischen Einordnung dieses sog. Vorab-Abschlages insbesondere den einzelnen Tatbestandsvoraussetzungen und deren jeweiliger Auslegung.
Aktualisiert: 2023-06-29
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Der Gesetzgeber verfolgt mit der heutigen Systematik des Erbschaftsteuerrechts ein überwiegend neues Konzept hinsichtlich der sachlichen Steuerbefreiungsnormen für unternehmerisch genutztes Vermögen. Neben neuen qualitativen gibt das Erbschaftsteuerrecht nun auch einen quantitativen Verschonungsaspekt vor. So ist die Inanspruchnahme der Regel-/Optionsverschonung dem Grunde nach bei Erwerben von über 26 Millionen Euro nicht mehr möglich. Die Chance, in diesem Zusammenhang die strukturelle Benachteiligung von Familienunternehmen im Rahmen der Bewertung nach § 9 Abs. 3 BewG zu beheben, nutzte der Gesetzgeber jedoch nicht. Vielmehr verabschiedete er mit § 13a Abs. 9 ErbStG einen neuen Verschonungsabschlag, der sich an dem gesetzgeberischen Bild eines "typischen Familienunternehmens" orientiert. Diese Arbeit widmet sich neben einer systematischen und methodischen Einordnung dieses sog. Vorab-Abschlages insbesondere den einzelnen Tatbestandsvoraussetzungen und deren jeweiliger Auslegung.
Aktualisiert: 2023-06-29
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Aktualisiert: 2023-06-01
Autor:
Johannes Baßler,
Mathias Grootens,
Matthias Loose,
Wilfried Mannek,
Christian von Oertzen,
Manfred Reich,
Tanja Schienke-Ohletz,
Nico Schley,
Jörg Stalleiken,
Thomas Stein,
von Oertzen/Loose/Stalleiken
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Der Gesetzgeber verfolgt mit der heutigen Systematik des Erbschaftsteuerrechts ein überwiegend neues Konzept hinsichtlich der sachlichen Steuerbefreiungsnormen für unternehmerisch genutztes Vermögen. Neben neuen qualitativen gibt das Erbschaftsteuerrecht nun auch einen quantitativen Verschonungsaspekt vor. So ist die Inanspruchnahme der Regel-/Optionsverschonung dem Grunde nach bei Erwerben von über 26 Millionen Euro nicht mehr möglich. Die Chance, in diesem Zusammenhang die strukturelle Benachteiligung von Familienunternehmen im Rahmen der Bewertung nach § 9 Abs. 3 BewG zu beheben, nutzte der Gesetzgeber jedoch nicht. Vielmehr verabschiedete er mit § 13a Abs. 9 ErbStG einen neuen Verschonungsabschlag, der sich an dem gesetzgeberischen Bild eines "typischen Familienunternehmens" orientiert. Diese Arbeit widmet sich neben einer systematischen und methodischen Einordnung dieses sog. Vorab-Abschlages insbesondere den einzelnen Tatbestandsvoraussetzungen und deren jeweiliger Auslegung.
Aktualisiert: 2022-10-18
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Aktualisiert: 2023-03-24
Autor:
Johannes Baßler,
Mathias Grootens,
Matthias Loose,
Wilfried Mannek,
Christian von Oertzen,
Manfred Reich,
Tanja Schienke-Ohletz,
Nico Schley,
Jörg Stalleiken,
Thomas Stein,
von Oertzen/Loose/Stalleiken
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Der Gesetzgeber verfolgt mit der heutigen Systematik des Erbschaftsteuerrechts ein überwiegend neues Konzept hinsichtlich der sachlichen Steuerbefreiungsnormen für unternehmerisch genutztes Vermögen. Neben neuen qualitativen gibt das Erbschaftsteuerrecht nun auch einen quantitativen Verschonungsaspekt vor. So ist die Inanspruchnahme der Regel-/Optionsverschonung dem Grunde nach bei Erwerben von über 26 Millionen Euro nicht mehr möglich. Die Chance, in diesem Zusammenhang die strukturelle Benachteiligung von Familienunternehmen im Rahmen der Bewertung nach § 9 Abs. 3 BewG zu beheben, nutzte der Gesetzgeber jedoch nicht. Vielmehr verabschiedete er mit § 13a Abs. 9 ErbStG einen neuen Verschonungsabschlag, der sich an dem gesetzgeberischen Bild eines "typischen Familienunternehmens" orientiert. Diese Arbeit widmet sich neben einer systematischen und methodischen Einordnung dieses sog. Vorab-Abschlages insbesondere den einzelnen Tatbestandsvoraussetzungen und deren jeweiliger Auslegung.
Aktualisiert: 2023-04-17
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Mehr Klarheit in allen Fragen rund um die Nachfolgebesteuerung gewinnen Sie mit der 2. Auflage des Kommentars zum Erbschaftsteuergesetz und Schenkungsteuergesetz von von Oertzen/Loose.
Topaktuell eingearbeitet sind die neuen Erbschaftsteuer-Richtlinien 2019 und die dringend erwarteten Erbschaftsteuer-Hinweise 2019. Auch sonst führt an dem Werk kein Weg vorbei, wenn es um die Nachfolgebesteuerung von Unternehmen geht. Als einziger gebundener Praxiskommentar bündelt er die Schwerpunkte Unternehmensnachfolge, Betriebsvermögen, Stiftungen und Doppelbesteuerungsabkommen.
Für eine ausgewogene Kommentierung sorgen das aus Beratern, Richtern und Verwaltungsfachleuten bestehende Autorenteam und die beiden renommierten Herausgeber: Rechtsanwalt Dr. Christian von Oertzen und Richter am BFH Prof. Dr. Matthias Loose.
Systematisch
Dieser Kommentar unterstützt Sie dabei, sich das Erbschaftsteuergesetz und Schenkungsteuergesetz sowie die damit im Zusammenhang stehenden Normen des Bewertungsgesetzes zu erschließen.
Hier können Sie konkrete Fragen nachschlagen, Lösungen für Praxisfragen finden und Querverbindungen zu verwandten Rechtsbereichen ziehen. Die Erläuterungen folgen dem Aufbau und Verlauf der jeweiligen Norm und richten sich im Umfang nach ihrer Praxisrelevanz.
Der von Oertzen/Loose auf einen Blick
-Das gesamte Erbschaftsteuergesetz (ErbStG)
-Die neuen Erbschaftsteuerrichtlinien und Erbschaftsteuerhinweise 2019 (ErbStR / ErbStH)
-Einschlägige Vorschriften des Bewertungsgesetzes (BewG)
-Alle bestehenden Erbschaftsteuer-Doppelbesteuerungsabkommen (ErbSt-DBA) nebst Gegenseitigkeitserklärungen
-Schwerpunkt des Werks auf unternehmensrelevanten Themen, darunter: Unternehmensnachfolge, Betriebsvermögen und Stiftungen
Notwendig
Die Neuauflage bringt Klarheit in Rechtsfragen, die für die rechtssichere Gestaltungsberatung unverzichtbar sind.
ErbStR und ErbStH 2019
Für den Gesetzesanwender ist von entscheidender Bedeutung, wie die Finanzverwaltung zu umstrittenen Anwendungsfragen des Erbschaftsteuerrechts steht. Der von Oertzen/Loose schlüsselt die jetzt vorliegenden Erbschaftsteuer-Richtlinien und Erbschaftsteuer-Hinweise 2019 systematisch und kritisch auf.
Zu den dabei erörterten Themen gehören u.a. die bis zuletzt heftig umstrittene Behandlung junger Finanzmittel innerhalb eines Konzerns sowie der Umgang mit Schenkungen durch Kapitalgesellschaften, etwa mittels verdeckter Gewinnausschüttung.
Weitere Aktualisierungen (Auszug)
-Neue BFH-Rechtsprechung zur Lohnsummenregelung in Holdingstrukturen, zum Verwaltungsvermögen bei Wohnungsunternehmen und zur Schenkungsteuer bei vGA
-Gesetzesänderungen, z.B. Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz
Pluspunkte des Kommentars
-Erbschaftsteuer-Richtlinien und Erbschaftsteuer-Hinweise 2019
-Herausgeber aus Beraterschaft und vom Bundesfinanzhof (BFH)
-Hochkarätige Autorinnen und Autoren
-Unternehmensnachfolge
-Betriebsvermögen
-Erbschaftsteuer-Doppelbesteuerungsabkommen – ErbSt-DBA
-Stiftungen
Aktualisiert: 2022-09-29
Autor:
Johannes Baßler,
Klaus Deimel,
Manzur Esskandari,
Horst-Dieter Fumi,
Mathias Grootens,
Matthias Loose,
Wilfried Mannek,
Christian von Oertzen,
Manfred Reich,
Tanja Schienke-Ohletz,
Nico Schley,
Jörg Stalleiken,
Thomas Stein
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Der Wilms Jochum begleitet Sie optimal durch das Erbschaftsteuergesetz und Bewertungsgesetz und erläutert umfassend und praxisnah die Auswirkungen aktueller Rechtsänderungen auf u.a. die Unternehmensnachfolge, die Bewertung von Betriebsvermögen, den Tarif sowie die bewertungsrechtliche Praxis.
Aktualisiert: 2023-04-05
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Erbschaftsteuerreform 2016: Das bringt das neue Recht!
Mit dem Gesetz zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts kommt der Gesetzgeber dem Neuregelungsauftrag des Bundesverfassungsgerichts nach.
Der topaktuelle NWB Brennpunkt Erbschaftsteuerreform 2016 erläutert detailliert die neue Rechtslage (u.a. Lohnsummenregelung, Finanzmitteltest, Vorab-Abschlag für familiengeprägte Unternehmen, Abschmelzmechanismus und Verschonungsbedarfsprüfung bei Großerwerben). Mit anschaulichen Beispielen, konkreten Gestaltungshinweisen, umfangreichen weiterführenden Literaturhinweisen sowie einer kostenlosen Online-Version vermittelt der Brennpunkt verständlich und detailliert das praxisrelevante Wissen zur Erbschaftsteuerreform 2016. Der Sonderteil „Unternehmensbewertung“ trägt der besonderen Bedeutung der unterschiedlichen Bewertungsmethoden für die Ermittlung der erbschaft- und schenkungsteuerlichen Bemessungsgrundlage ausführlich Rechnung.
Aus dem Inhalt:
Einführung:
BFH-Vorlagebeschluss vom 27.9.2012.
BVerfG-Urteil vom 17.12.2014.
Änderungen des Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts:
Lohnsummenklausel.
Abgrenzung des begünstigten Vermögens.
Vermögenskonsolidierung.
Finanzmitteltest.
Verschonungsregime (KMU-Erwerbe, Großerwerbe, Familienunternehmen).
Verschonungsbedarfsprüfung (unter Einbeziehung von Privatvermögen).
Unternehmensbewertung:
Vereinfachtes Ertragswertverfahren.
Bewertung in Sonderfällen.
Mindestwertregelung auf Substanzwertbasis.
Betriebswirtschaftliche Bewertungsmethoden.
Sonderproblem: Verfügungsbeschränkungen.
Glossar Unternehmensbewertung
Ungelöste Problemstellungen:
Doppelbelastung ErbSt/ESt.
Weiterführende Literaturhinweise.
Anhänge:
Ländererlasse und Gesetzesmaterialien.
Aktualisiert: 2018-09-25
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Das BVerfG hat in seiner Entscheidung vom 7. November 2006 Teile des geltenden Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes für verfassungswidrig erklärt. Damit ist der Gesetzgeber angehalten gewesen, eine verfassungsgemäße Neuregelung zu schaffen. Im Zuge dessen ist mit dem Erbschaftsteuerreformgesetz zum 1. Januar 2009 die bislang umfangreichste Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts in Deutschland in Kraft getreten. Diese Entwicklung gibt Anlass zu einer ganzheitlichen Untersuchung der Erbschaftsteuerreform. Bislang fehlt eine Auseinandersetzung mit den verfassungsrechtlichen Aspekten der Novellierung, denn die zahlreichen Beiträge im Schrifttum beschäftigen sich vornehmlich mit einzelnen steuerrechtlichen Problemen und Auslegungsfragen, vernachlässigen dann aber die Bildung eines verfassungsrechtlichen Bezugsrahmens. Ein Schwerpunkt dieses Werkes ist das Verhältnis und die Vereinbarkeit von steuerrechtlichen Normen mit denen des Verfassungsrechts.
Aktualisiert: 2019-12-20
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