Anhand höchstrichterlicher Rechtsprechung deckt die Klausurensammlung das examensrelevante Grundwissen im Privatversicherungsrecht ab. Die Lösungen beinhalten die rechtliche Begutachtung eines Falles und haben das Ziel, Kenntnisse zu vertiefen.Verständlich geschrieben ermöglichen die strukturierten, übersichtlichen Klausuren es auch dem Anfänger, sich einen Überblick über die Grundlagen des Privatversicherungsrechts zu verschaffen.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Anhand höchstrichterlicher Rechtsprechung deckt die Klausurensammlung das examensrelevante Grundwissen im Privatversicherungsrecht ab. Die Lösungen beinhalten die rechtliche Begutachtung eines Falles und haben das Ziel, Kenntnisse zu vertiefen.Verständlich geschrieben ermöglichen die strukturierten, übersichtlichen Klausuren es auch dem Anfänger, sich einen Überblick über die Grundlagen des Privatversicherungsrechts zu verschaffen.
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Aktualisiert: 2023-07-03
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Aktualisiert: 2023-07-02
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Aktualisiert: 2023-07-02
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Manager müssen Tag für Tag für das Unternehmen weitreichende Entscheidungen treffen und dabei ständig eine Vielzahl von Vorschriften, Gesetze oder auch interne Richtlinien beachten. Der durch Fehlentscheidungen verursachte Schaden kann existenzbedrohend sein. Um das persönliche Haftungsrisiko des Managers abzusichern, gibt es D&O-Versicherungen als spezielle Art der Haftpflichtversicherung. Jeder Manager erwartet, dass sein Unternehmen als unverzichtbare Absicherung für ihn eine D&O-Versicherung abschließt. Nicht ohne Grund ist sie deshalb das Kernprodukt der unter dem Oberbegriff „Financial Lines“ zusammengefassten Versicherungslösungen. Doch wie verlässlich ist der Versicherungsschutz? Um diese Frage zu klären wird untersucht, wodurch Deckungslücken im D&O-Versicherungsschutz entstehen können, durch welche Umstände tatsächlicher und rechtlicher Art die Entstehung dieser Lücken begünstigt wird und welche Wege eröffnet werden können, um potentielle Deckungslücken von Anfang an zu vermeiden oder rechtzeitig zu schließen.
Die Hauptursachen für eine lückenhafte Absicherung im Schadenfall sind Anfechtung oder Rücktritt des Versicherers sowie seine Leistungsfreiheit als Folge von Obliegenheitsverletzungen oder Risikoausschlüssen. Diese Risikotatbestände können nicht nur durch eigenes Fehlverhalten verwirklicht werden. Der Versicherungsschutz kann auch als Folge einer Zurechnung des Wissens und des Verhaltens Dritter, nämlich der Organe des Unternehmens und sonstiger handelnder Personen gefährdet werden. Dann droht einem Manager die persönliche Haftung, obwohl er selbst keine Fehler gemacht hat. Den Weg der Zurechnung fremden Verhaltens bietet nicht nur die rechtliche Gestaltung der D&O-Versicherung, die regelmäßig vom Unternehmen als Versicherung für fremde Rechnung abgeschlossen wird. Gerade die weiteren, an der Schnittstelle zwischen Versicherungsvertragsrecht, Gesellschaftsrecht und allgemeinem Schuldrecht angesiedelten Zurechnungstatbestände sind nicht nur für die Manager von Kapitalgesellschaften von hoher praktischer Bedeutung.
Die Autorin geht daher den Wegen nach, die eine Zurechnung ermöglichen und den Verlust des D&O-Versicherungsschutzes der Manager von Unternehmen verschiedener Gesellschaftsformen und Konzernangehörigkeiten herbeiführen können. Dazu beleuchtet sie umfassend die rechtlichen Grundlagen der Zurechnung fremden Wissens und Verhaltens. Sie untersucht anhand der tatsächlichen Gegebenheiten am Markt, welche Lösungen das Versicherungsgewerbe dazu anbietet und wie effizient deren Schutzwirkung ist.
Das Buch wendet sich an die Rechtsberater von Wirtschaftsunternehmen, Versicherungen und Versicherungsmaklern sowie an alle, die sich in der Rechtswissenschaft oder der juristischen Praxis mit den versicherungs- und gesellschaftsrechtlichen Fragen der D&O-Versicherung befassen.
Aktualisiert: 2023-05-05
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Manager müssen Tag für Tag für das Unternehmen weitreichende Entscheidungen treffen und dabei ständig eine Vielzahl von Vorschriften, Gesetze oder auch interne Richtlinien beachten. Der durch Fehlentscheidungen verursachte Schaden kann existenzbedrohend sein. Um das persönliche Haftungsrisiko des Managers abzusichern, gibt es D&O-Versicherungen als spezielle Art der Haftpflichtversicherung. Jeder Manager erwartet, dass sein Unternehmen als unverzichtbare Absicherung für ihn eine D&O-Versicherung abschließt. Nicht ohne Grund ist sie deshalb das Kernprodukt der unter dem Oberbegriff „Financial Lines“ zusammengefassten Versicherungslösungen. Doch wie verlässlich ist der Versicherungsschutz? Um diese Frage zu klären wird untersucht, wodurch Deckungslücken im D&O-Versicherungsschutz entstehen können, durch welche Umstände tatsächlicher und rechtlicher Art die Entstehung dieser Lücken begünstigt wird und welche Wege eröffnet werden können, um potentielle Deckungslücken von Anfang an zu vermeiden oder rechtzeitig zu schließen.
Die Hauptursachen für eine lückenhafte Absicherung im Schadenfall sind Anfechtung oder Rücktritt des Versicherers sowie seine Leistungsfreiheit als Folge von Obliegenheitsverletzungen oder Risikoausschlüssen. Diese Risikotatbestände können nicht nur durch eigenes Fehlverhalten verwirklicht werden. Der Versicherungsschutz kann auch als Folge einer Zurechnung des Wissens und des Verhaltens Dritter, nämlich der Organe des Unternehmens und sonstiger handelnder Personen gefährdet werden. Dann droht einem Manager die persönliche Haftung, obwohl er selbst keine Fehler gemacht hat. Den Weg der Zurechnung fremden Verhaltens bietet nicht nur die rechtliche Gestaltung der D&O-Versicherung, die regelmäßig vom Unternehmen als Versicherung für fremde Rechnung abgeschlossen wird. Gerade die weiteren, an der Schnittstelle zwischen Versicherungsvertragsrecht, Gesellschaftsrecht und allgemeinem Schuldrecht angesiedelten Zurechnungstatbestände sind nicht nur für die Manager von Kapitalgesellschaften von hoher praktischer Bedeutung.
Die Autorin geht daher den Wegen nach, die eine Zurechnung ermöglichen und den Verlust des D&O-Versicherungsschutzes der Manager von Unternehmen verschiedener Gesellschaftsformen und Konzernangehörigkeiten herbeiführen können. Dazu beleuchtet sie umfassend die rechtlichen Grundlagen der Zurechnung fremden Wissens und Verhaltens. Sie untersucht anhand der tatsächlichen Gegebenheiten am Markt, welche Lösungen das Versicherungsgewerbe dazu anbietet und wie effizient deren Schutzwirkung ist.
Das Buch wendet sich an die Rechtsberater von Wirtschaftsunternehmen, Versicherungen und Versicherungsmaklern sowie an alle, die sich in der Rechtswissenschaft oder der juristischen Praxis mit den versicherungs- und gesellschaftsrechtlichen Fragen der D&O-Versicherung befassen.
Aktualisiert: 2023-04-27
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Zahlreiche Versicherungen dienen nicht allein dem Schutz des jeweiligen Versicherungsnehmers, sondern entfalten zugleich unmittelbar oder mittelbar Schutzwirkung zugunsten bestimmter Drittparteien. Bei diesen Versicherungsformen stellt sich stets die Frage, in welchem Umfang und unter welchen Bedingungen der Drittschutz auch in der Insolvenz des Versicherungsnehmers fortwirken kann. Während Rechtswissenschaft und -praxis sich bislang darauf beschränkten, individuelle Lösungen für einzelne Manifestationen dieses Grundproblems zu entwickeln, unternimmt Philipp Hofmann erstmals den Versuch, aufbauend auf allgemeine verfassungs-, insolvenz- und versicherungsrechtliche Prinzipien ein umfassendes und in sich kohärentes System des Schutzes von Dritten in der Insolvenz des Versicherungsnehmers zu entwickeln. Die Dissertation wurde mit dem Excellence Award des Vereins zur Förderung der Versicherungswissenschaft in Hamburg e.V. 2017, dem Berliner Preis des Vereins zur Förderung der Versicherungswissenschaft in Berlin e.V. 2017 und dem Wissenschaftspreis Insolvenzrecht und Sanierung 2018 der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung im Deutschen Anwaltverein (DAV) ausgezeichnet.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Die D&O-Versicherung ist zu einem im Wirtschaftsleben weit verbreiteten und anerkannten Produkt geworden. Obwohl viele Fragen geklärt sind, verbleiben Bereiche ohne gefestigte Rechtsprechung und anerkannte wissenschaftliche Grundsätze. Dies gilt auch für die vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung infolge von Wissenszurechnung. Die D&O-Versicherung wird als Fremdversicherung für eine Vielzahl von versicherten Personen abgeschlossen, deren Wissen der Versicherungsnehmerin über § 47 VVG zugerechnet wird. Liegt bei einem Versicherten ein anzeigepflichtiges Umstandswissen vor, kann dies zum Deckungsverlust aller führen. Die Arbeit behandelt dieses und damit zusammenhängende Probleme. Dabei werden zunächst die im übrigen Zivilrecht entwickelten Wissenszurechnungsgrundsätze für die Wissenszurechnung bei der juristischen Person dargestellt und ein eigener Vorschlag entwickelt bevor dann die versicherungsvertraglichen Besonderheiten der Wissenszurechnung behandelt werden. Bei der Darstellung der Einschränkungsmöglichkeiten der Rechtsfolgen der Wissenszurechnung nach dem Versicherungsvertragsgesetz wird auch auf das Problem der Arglistanfechtung erörtert. Nach der Darstellung der vertraglichen Einschränkungsmöglichkeiten und den jeweiligen Vorzügen der dargestellten Regelungen, werden noch mögliche Schadensersatzansprüche der Versicherte infolge des Verlustes von Deckungsschutz beleuchtet. Die Arbeit endet mit einer Zusammenfassung der Untersuchungsergebnisse.
Aktualisiert: 2023-04-06
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Zum Werk
Das Management haftet unter bestimmten Voraussetzungen persönlich. Um diese Gefahr abzuwehren, schließen viele Unternehmen für ihr Management eine sog. D&O-Versicherung ("Directors and Officers Liability Insurance") ab.
Für die Bedingungswerke hat der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) Musterklauseln erarbeitet: Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung von Aufsichtsräten, Vorständen und Geschäftsführern (AVB-AVG) werden in diesem Werk erstmals ausführlich kommentiert.
Dabei wird auch der Tatsache Rechnung getragen, dass in der Praxis oftmals individuell gestaltete Vertragsbedingungen verwendet werden.
Daneben nimmt das Erläuterungsbuch die gesellschaftsrechtlichen Vorschriften (§§ 93, 116 AktG, § 43 GmbHG) in den Blick, die die persönliche Haftung der Geschäftsleitung anordnen.
InhaltManagerhaftung nach den Vorschriften des GesellschaftsrechtsKommentierung der MusterversicherungsbedingungenExkurse zu Individualvereinbarungen und in der Praxis verbreiteten Klauseln
Vorteile auf einen Blickeinziger Kommentar zum ThemaBerücksichtigung abweichender Klauselformulierungenausführlich Erläuterungen der Haftungstatbestände für Vorstand, Geschäftsführung und Aufsichtsrat
Zur Neuauflage
Die Neuauflage berücksichtigt den aktuellen Stand von Rechtsprechung und Lehre.
Zielgruppe
Für Versicherungsunternehmen, Versicherungsvermittlung, Unternehmen, Geschäftsleitung, Rechtsanwaltschaft.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Aktualisiert: 2023-04-01
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Aktualisiert: 2023-03-14
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Aktualisiert: 2023-04-01
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Aktualisiert: 2023-04-01
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