Nach überwiegender Meinung unterliegt der Schuldner im deutschen Leistungsstörungsrecht einer Verschuldenshaftung, in anderen Rechtsordnungen hingegen einer Garantiehaftung. Holger Sutschet analysiert die Entwicklung der vertraglichen Haftung und kommt zu einem anderen Ergebnis: Bleibt die Leistung aus, so hat der Schuldner das Gläubigerinteresse am Erhalt der Leistung in Geld auszugleichen (Geldkondemnation). Die Geldkondemnation ist stets alternativer Inhalt der Obligation und teilt daher die Voraussetzungen des Leistungsanspruchs; der Anspruch auf Ersatz des Gläubigerinteresses in Geld setzt also einen wirksamen Leistungsanspruch, nicht hingegen Verschulden voraus. Der Autor arbeitet den Unterschied zwischen dieser Haftung auf das Interesse und der Haftung für Schäden, welche als Garantiehaftung wie auch als Verschuldenshaftung vorkommen kann und vorkommt, heraus. Diese Grundsätze lassen sich im wesentlichen in allen untersuchten Rechtsordnungen nachweisen. Während das Haftungssystem des BGB alter Fassung auf der Grundlage des hier wiedergefundenen Verständnisses stimmig war, hat der Gesetzgeber des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes die Vorschriften alter Fassung auf der Grundlage eines anderen Verständnisses geändert, mit der Folge, daß das System nunmehr unstimmig ist und deshalb interpretativer Korrekturen bedarf.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Das Konzept der Voraussehbarkeit, französischer und anglo-amerikanischer Herkunft, hat sich während der letzten Jahre zu einem sehr populären Kriterium des vertraglichen Schadensersatzes unter den rechtsvereinheitlichenden Texten wie PECL und DCFR entwickelt. Athina Xynopoulou versucht, in den theoretischen Hintergrund des vertraglichen Schadensersatzes einzudringen sowie seine wesentlichen Prinzipien zu analysieren. Damit möchte sie ein langjähriges und gefestigtes "Missverständnis" seitens der herrschenden Meinung der deutschen Lehre aufdecken und beweist, dass die Voraussehbarkeit kein "dem deutschen Recht" fremdes Konzept darstellt. Vielmehr kann sie sogar zu einer konstruktiven Konkretisierung der in Deutschland seit langer Zeit akzeptierten Schutzzwecklehre im Vertagsrecht beitragen.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Das vertragliche Haftungsrecht ist Gegenstand wichtiger jüngerer Reformen in den nationalen Rechtsordnungen, wie z.B. der Schuldrechtsreform in Deutschland von 2002 und der laufenden Reformbemühungen in Frankreich auf Grundlage des "Avant-Projet Catala" von 2005. Auch die Vorschläge für ein gemeinsames Europäisches Vertragsrecht, wie zuletzt der Vorentwurf eines Gemeinsamen Referenzrahmens von 2009, betreffen die vertragliche Haftung. Konstanze Brieskorn vergleicht die verschiedenen Ansätze zur Vertragshaftung im deutschen und französischen sowie im schweizerischen, österreichischen und niederländischen Recht und in den Modellen für ein Europäisches Vertragsrecht. Sie analysiert diese Ansätze im ersten Teil des Buches anhand der Voraussetzungen und der Tatbestandsmerkmale der Vertragshaftung, im zweiten Teil behandelt sie die Rechtsfolgen und die Ausgestaltung des vertraglichen Schadensersatzanspruchs.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Dieser deutsch-chinesische Rechtsvergleich erörtert die in beiden Rechtsordnungen bekannten Rücksichtnahmepflichten. Deren langjährige Anerkennung in Deutschland beruht maßgeblich auf Defiziten des deutschen Deliktsrechts, etwa im Bereich der Gehilfenhaftung. Die Normierung der Rücksichtnahmepflichten im chinesischen Vertragsgesetz stellt zwar eine Rezeption des deutschen Rechts dar, das chinesische Deliktsrecht ist aber in vielerlei Hinsicht anders ausgestaltet als das deutsche, insbesondere enthält es eine Generalklausel. Im ersten Teil der Studie werden die Rücksichtnahmepflichten und die Haftung für deren Verletzungen in China erörtert. Im zweiten Teil erfolgt eine entsprechende Analyse für das deutsche Recht, bevor im dritten Teil das chinesische und das deutsche Haftungsrecht hinsichtlich der Rücksichtnahmepflichten systematisch verglichen werden.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Es enthält und . Wesentliche Inhalte des Steuerrechts werden als Entscheidungsbäume und Grafiken aufbereitet.
Aktualisiert: 2022-01-31
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Dieser deutsch-chinesische Rechtsvergleich erörtert die in beiden Rechtsordnungen bekannten Rücksichtnahmepflichten. Deren langjährige Anerkennung in Deutschland beruht maßgeblich auf Defiziten des deutschen Deliktsrechts, etwa im Bereich der Gehilfenhaftung. Die Normierung der Rücksichtnahmepflichten im chinesischen Vertragsgesetz stellt zwar eine Rezeption des deutschen Rechts dar, das chinesische Deliktsrecht ist aber in vielerlei Hinsicht anders ausgestaltet als das deutsche, insbesondere enthält es eine Generalklausel. Im ersten Teil der Studie werden die Rücksichtnahmepflichten und die Haftung für deren Verletzungen in China erörtert. Im zweiten Teil erfolgt eine entsprechende Analyse für das deutsche Recht, bevor im dritten Teil das chinesische und das deutsche Haftungsrecht hinsichtlich der Rücksichtnahmepflichten systematisch verglichen werden.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Aktualisiert: 2023-04-04
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Die Arbeit untersucht, ob und inwieweit Haftungsausschlüsse, Haftungsbeschränkungen und pauschalierter Schadensersatz in Ägypten, in Jordanien, den Vereinigten Arabischen Emiraten sowie in Saudi-Arabien in privatrechtlichen Verträgen und in im Rahmen von öffentlichen Ausschreibungen abgeschlossenen Verträgen zulässig sind.
Aktualisiert: 2020-09-01
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Die Arbeit untersucht, ob und inwieweit Haftungsausschlüsse, Haftungsbeschränkungen und pauschalierter Schadensersatz in Ägypten, in Jordanien, den Vereinigten Arabischen Emiraten sowie in Saudi-Arabien in privatrechtlichen Verträgen und in im Rahmen von öffentlichen Ausschreibungen abgeschlossenen Verträgen zulässig sind.
Aktualisiert: 2020-09-01
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Die Arbeit untersucht, ob und inwieweit Haftungsausschlüsse, Haftungsbeschränkungen und pauschalierter Schadensersatz in Ägypten, in Jordanien, den Vereinigten Arabischen Emiraten sowie in Saudi-Arabien in privatrechtlichen Verträgen und in im Rahmen von öffentlichen Ausschreibungen abgeschlossenen Verträgen zulässig sind.
Aktualisiert: 2020-09-01
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Die 2. Auflage des Buches „Kompaktwissen Haftpflichtrecht“ der Kölner Schriften für das Gesundheitswesen soll einen Beitrag zur Vermeidung von haftungsrechtlichen Komplikationslagen in der Pflege leisten. Das Buch stellt das Schadensersatzsystem auf eine außergewöhnliche und verständliche Weise dar. Zum einen wird bei der Verfolgung eines Schadensersatzanspruches die Perspektive des Klägers eingenommen, zum anderen wird die Haftungsabwehr aus dem Blickwinkel der Behandlungsseite dargestellt. Hierdurch erhält der Leser eine balancierte Einschätzung der Haftungssituation, um dann im Rahmen von manageriellen Interventionen Schadenssituationen vorausschauend verhindern zu können.
Im Fokus stehen die spezifischen Problemstellungen der Beweiserleichterungen. Ausgerichtet an den haftungsträchtigen Aufgaben der Infektions-, Sturz-, Dekubitusprophylaxe und Dokumentation sowie dem Einsatz von hinreichend qualifiziertem Personal wird auch der nichtrechtskundliche Leser in die Bedeutung der Beweislastverteilung für den Ausgang eines Haftungsprozesses eingeführt.
Abgerundet wird das Buch durch eine Vielzahl von Schaubildern, Merksätzen und ausgewählten Beispielsfällen. In der Darstellungsweise wird ein neuer Weg beschritten: Über QR-Codes können Kurzvideos aufgerufen werden, in denen bestimmte Problemstellungen vom Autor persönlich einer verständlichen Vertiefung zugeführt werden.
Aktualisiert: 2023-03-16
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Aktualisiert: 2023-04-04
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Schutzpflichten sind Zwitterwesen: halb sind sie vertragsrechtliche, halb sind sie deliktsrechtliche Pflichten. Anhand des deutschen und des französischen Rechts wird der unterschiedliche Umgang mit diesen Pflichten untersucht und eine Äquivalenztheorie zur Abgrenzung von Delikts- und Vertragspflichten entwickelt. Ein weiterer Schwerpunkt der Arbeit ist es, dem deutschen Leser die in Frankreich heftig geführte Diskussion um die Berechtigung der Vertragshaftung vorzustellen: Gibt es im Vertragsrecht überhaupt eine «Haftung» oder handelt es sich bei dem Schadensersatzanspruch wegen Vertragspflichtverletzung um ? Diese Überlegungen werden in den Kontext der europäischen Zivilrechtsvereinheitlichung gestellt: In welcher Form könnten die Schutzpflichten in ein europäisches Einheitsrecht Eingang finden?
Aktualisiert: 2019-12-19
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Gegenstand der Arbeit ist das bislang monografisch nicht behandelte Problem, ob sich beim «Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte» der geschädigte Dritte Einwendungen ausgesetzt sieht, die aus dem Rechts- verhältnis zwischen Gläubiger und Schuldner abgeleitet sind. Die Diskussion der Frage ist im Schrifttum kontrovers. Sie wird im allge- meinen von der Stellungnahme zum Rechtsgrund der Ansprüche des Dritten beeinflusst. Der Verfasser löst sich von derartigen konstruktiven An- sätzen und bietet eine Lösung aus den Sachzusammenhängen an.
Aktualisiert: 2023-04-07
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Das vertragliche Haftungsrecht ist Gegenstand wichtiger jüngerer Reformen in den nationalen Rechtsordnungen, wie z.B. der Schuldrechtsreform in Deutschland von 2002 und der laufenden Reformbemühungen in Frankreich auf Grundlage des "Avant-Projet Catala" von 2005. Auch die Vorschläge für ein gemeinsames Europäisches Vertragsrecht, wie zuletzt der Vorentwurf eines Gemeinsamen Referenzrahmens von 2009, betreffen die vertragliche Haftung. Konstanze Brieskorn vergleicht die verschiedenen Ansätze zur Vertragshaftung im deutschen und französischen sowie im schweizerischen, österreichischen und niederländischen Recht und in den Modellen für ein Europäisches Vertragsrecht. Sie analysiert diese Ansätze im ersten Teil des Buches anhand der Voraussetzungen und der Tatbestandsmerkmale der Vertragshaftung, im zweiten Teil behandelt sie die Rechtsfolgen und die Ausgestaltung des vertraglichen Schadensersatzanspruchs.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Aktualisiert: 2019-12-27
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Nach allgemeiner Meinung ist das der Vertragshaftung für Integritätsschäden zugrunde liegende Haftungsmodell das Verschuldensmodell. Dem Versprechen des Schuldners, den Integritätsschutz seines Vertragspartners zu gewähren, soll nach dieser Auffassung lediglich Bedeutung für die Beweislastverteilung zukommen. Diese hinterfragt die Arbeit und zeigt dabei auf, dass dem Versprechen des Schuldners nicht nur Bedeutung für die Beweislastverteilung zukommt, sondern auch für das der Haftung zugrunde liegende Haftungsmodell. Verspricht der Schuldner den Integritätsschutz, so unterliegt er einer Garantiehaftung. Verspricht er ihn nicht, so haftet er nur für sein Verschulden.
Aktualisiert: 2019-12-19
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Nach überwiegender Meinung unterliegt der Schuldner im deutschen Leistungsstörungsrecht einer Verschuldenshaftung, in anderen Rechtsordnungen hingegen einer Garantiehaftung. Holger Sutschet analysiert die Entwicklung der vertraglichen Haftung und kommt zu einem anderen Ergebnis: Bleibt die Leistung aus, so hat der Schuldner das Gläubigerinteresse am Erhalt der Leistung in Geld auszugleichen (Geldkondemnation). Die Geldkondemnation ist stets alternativer Inhalt der Obligation und teilt daher die Voraussetzungen des Leistungsanspruchs; der Anspruch auf Ersatz des Gläubigerinteresses in Geld setzt also einen wirksamen Leistungsanspruch, nicht hingegen Verschulden voraus. Der Autor arbeitet den Unterschied zwischen dieser Haftung auf das Interesse und der Haftung für Schäden, welche als Garantiehaftung wie auch als Verschuldenshaftung vorkommen kann und vorkommt, heraus. Diese Grundsätze lassen sich im wesentlichen in allen untersuchten Rechtsordnungen nachweisen. Während das Haftungssystem des BGB alter Fassung auf der Grundlage des hier wiedergefundenen Verständnisses stimmig war, hat der Gesetzgeber des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes die Vorschriften alter Fassung auf der Grundlage eines anderen Verständnisses geändert, mit der Folge, daß das System nunmehr unstimmig ist und deshalb interpretativer Korrekturen bedarf.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Der 4. Band der Kölner Schriften für das Gesundheitswesen widmet sich der zivilrechtlichen Haftung in der Pflege. In verständlicher und einprägsamer Form werden die in diesem Bereich vorkommenden Problemstellungen erläutert. Hierzu zählt die rechtliche Aufarbeitung der pflegespezifischen Themen:
• Dekubitus
• Dokumentation
• Hygiene
• Personaleinsatz
• Sturz
Als neues Gestaltungselement nutzt der Autor die perspektivische Darstellungsweise. Hierbei werden die aufgezeigten Fragen sowohl aus dem Blickwinkel des klagenden Patienten als auch aus der Perspektive der beklagten Gesundheitseinrichtung oder des beklagten Personals dargestellt. Der Leser erhält hierdurch eine Hilfestellung, um potenzielle Gefahrensituationen
rechtzeitig zu erkennen und diesen präventiv begegnen zu können.
Die Verwendung von Merksätzen, Beispielen und Schaubildern ermöglicht auch dem juristischen Laien den Zugang zum pflegerischen Haftungsrecht. Abgerundet wird das Buch durch eine umfangreiche Fall- und Vorschriftensammlung, die den notwendigen Theorie- Praxis-Transfer unterstützt.
Aktualisiert: 2023-03-16
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Das Übernahmeverschulden hat bisher weder in der Literatur noch in der Rechtsprechung viel Beachtung erhalten. Es ist erfüllt, wenn jemand eine Leistung übernimmt, für welche er nicht die erforderlichen Fähigkeiten oder Kenntnisse hat und diesen Umstand fahrlässig verkannt hat. In Bezug auf den Auftrag hat das Bundesgericht die Frage offen gelassen, ob ein Übernahmeverschulden neben dem Tatbestand des Verschuldens gleichzeitig eine Sorgfaltspflichtverletzung erfüllt. Somit kommt dem Übernahmeverschulden vor allem in Dienstleistungsverträgen eine besondere Bedeutung zu. Im Mittelpunkt dieser Arbeit steht deshalb die Eingliederung des Übernahmeverschuldens in das System der Vertragshaftung und die Beantwortung der oben angesprochenen Frage. Zudem werden die Rechtsfolgen und weitere Spezialprobleme dogmatisch umfassend erläutert.
Aktualisiert: 2019-01-04
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