Allgemeiner Teil des bürgerlichen Rechts

Allgemeiner Teil des bürgerlichen Rechts von Gschnitzer,  Franz
Vom Lehrbuch des österreichischen bürgerlichen Rechtes wird hiemit als vorletzter Band der Allgemeine Teil vorgelegt; das Samenrecht wird die 1963 begonnene Arbeit zu Ende führen. Jeder Verfasser empfindet wohl, daß er nicht ganz in der Hand hat, wie sich sein Werk gestaltet; es wächst organisch, entwicltelt ein Eigenleben. So hat im Laufe der Bear beitung unwillkürlich ihre Intensität zugenommen. Schon der Allgemeine Teil des Schuldrechtes ist eingehender dargestellt, noch mehr gilt das vom Allgemeinen Teil des bürgerlichen Rechtes. Das läßt sich damit recht fertigen, daß es hier um die Grundlagen des bürgerlichen Rechtes und des Privatrechtes überhaupt, ja darüber hinaus um Grundbegriffe juristi schen Denkens geht. Der Allgemeine Teil stellt die Elemente dar, die in den besonderen Teilen ihre Anwendung finden. So kennzeichnet ihn eine starke Abstrak tion; z. B. handelt er weder vom Kauf noch von der Eigentumsübertragung, noch vom Testament, noch von der Eheschließung, noch von der Adoption, wohl aber von der rechtsgeschäftlichen Willenserklärung, die allen diesen Akten wesentlich ist. Rechtsgeschäft und Vertrag sind in ihrer Abstrakt heit schwerer anschaulich zu mamen als ihre Konkretisierung im Kauf oder Testament. Andererseits steckt in der Herausarbeitung der gemein samen Grundelemente und in der Abstraktion von zusätzlichen Besonder heiten eine große wissenschaftliche Leistung. Sie verschafft eine tiefere Erkenntnis der inneren Zusammenhänge und erleichtert die Stoffbeherr schung. Der Allgemeine Teil ist gleichsam das Alphabet, dessen Buch staben der Jurist zu den verschiedenen Worten kombiniert.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Allgemeiner Teil des bürgerlichen Rechts

Allgemeiner Teil des bürgerlichen Rechts von Gschnitzer,  Franz
Vom Lehrbuch des österreichischen bürgerlichen Rechtes wird hiemit als vorletzter Band der Allgemeine Teil vorgelegt; das Samenrecht wird die 1963 begonnene Arbeit zu Ende führen. Jeder Verfasser empfindet wohl, daß er nicht ganz in der Hand hat, wie sich sein Werk gestaltet; es wächst organisch, entwicltelt ein Eigenleben. So hat im Laufe der Bear beitung unwillkürlich ihre Intensität zugenommen. Schon der Allgemeine Teil des Schuldrechtes ist eingehender dargestellt, noch mehr gilt das vom Allgemeinen Teil des bürgerlichen Rechtes. Das läßt sich damit recht fertigen, daß es hier um die Grundlagen des bürgerlichen Rechtes und des Privatrechtes überhaupt, ja darüber hinaus um Grundbegriffe juristi schen Denkens geht. Der Allgemeine Teil stellt die Elemente dar, die in den besonderen Teilen ihre Anwendung finden. So kennzeichnet ihn eine starke Abstrak tion; z. B. handelt er weder vom Kauf noch von der Eigentumsübertragung, noch vom Testament, noch von der Eheschließung, noch von der Adoption, wohl aber von der rechtsgeschäftlichen Willenserklärung, die allen diesen Akten wesentlich ist. Rechtsgeschäft und Vertrag sind in ihrer Abstrakt heit schwerer anschaulich zu mamen als ihre Konkretisierung im Kauf oder Testament. Andererseits steckt in der Herausarbeitung der gemein samen Grundelemente und in der Abstraktion von zusätzlichen Besonder heiten eine große wissenschaftliche Leistung. Sie verschafft eine tiefere Erkenntnis der inneren Zusammenhänge und erleichtert die Stoffbeherr schung. Der Allgemeine Teil ist gleichsam das Alphabet, dessen Buch staben der Jurist zu den verschiedenen Worten kombiniert.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Allgemeiner Teil des bürgerlichen Rechts

Allgemeiner Teil des bürgerlichen Rechts von Gschnitzer,  Franz
Vom Lehrbuch des österreichischen bürgerlichen Rechtes wird hiemit als vorletzter Band der Allgemeine Teil vorgelegt; das Samenrecht wird die 1963 begonnene Arbeit zu Ende führen. Jeder Verfasser empfindet wohl, daß er nicht ganz in der Hand hat, wie sich sein Werk gestaltet; es wächst organisch, entwicltelt ein Eigenleben. So hat im Laufe der Bear beitung unwillkürlich ihre Intensität zugenommen. Schon der Allgemeine Teil des Schuldrechtes ist eingehender dargestellt, noch mehr gilt das vom Allgemeinen Teil des bürgerlichen Rechtes. Das läßt sich damit recht fertigen, daß es hier um die Grundlagen des bürgerlichen Rechtes und des Privatrechtes überhaupt, ja darüber hinaus um Grundbegriffe juristi schen Denkens geht. Der Allgemeine Teil stellt die Elemente dar, die in den besonderen Teilen ihre Anwendung finden. So kennzeichnet ihn eine starke Abstrak tion; z. B. handelt er weder vom Kauf noch von der Eigentumsübertragung, noch vom Testament, noch von der Eheschließung, noch von der Adoption, wohl aber von der rechtsgeschäftlichen Willenserklärung, die allen diesen Akten wesentlich ist. Rechtsgeschäft und Vertrag sind in ihrer Abstrakt heit schwerer anschaulich zu mamen als ihre Konkretisierung im Kauf oder Testament. Andererseits steckt in der Herausarbeitung der gemein samen Grundelemente und in der Abstraktion von zusätzlichen Besonder heiten eine große wissenschaftliche Leistung. Sie verschafft eine tiefere Erkenntnis der inneren Zusammenhänge und erleichtert die Stoffbeherr schung. Der Allgemeine Teil ist gleichsam das Alphabet, dessen Buch staben der Jurist zu den verschiedenen Worten kombiniert.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Vertragsschluss, Vertragsauslegung und Vertragsanfechtung nach europäischem Recht

Vertragsschluss, Vertragsauslegung und Vertragsanfechtung nach europäischem Recht von Wittwer,  Alexander
Das Europäische Vertragsrecht ist in aller Munde. Kritisiert wird vor allem die fragmentarische und inkohärente Rechtsangleichung der Europäischen Union auf dem Gebiete des Privatrechts. Als Antwort darauf haben sich Privatrechtswissenschaftler aus ganz Europa mit dem Ziel zusammengeschlossen, den Weg für ein Europäisches Vertrags- oder Zivilgesetzbuch aus wissenschaftlicher Sicht zu ebnen. Zu nennen sind insbesondere die Commission on European Contract Law mit ihrem Vorsitzenden Ole Lando („Lando-Kommission“), die Pavia- Gruppe mit ihrem Vorentwurf für ein Europäisches Vertragsgesetzbuch und die UNIDROIT-Principles of International Commercial Contracts. Diese Arbeit ist – soweit ersichtlich – die erste, welche die Ergebnisse dieser Kommissionen aus nationaler Sicht umfassend untersucht und beleuchtet. Der Verfasser geht dabei vom österreichischen ABGB aus. Diesem Gesetzbuch kommt als Produkt der Aufklärung, des Naturrechts und des römischgemeinen Rechts gerade im Vertragsrecht eine Vorreiterrolle zu. Keine andere Kodifikation verfolgt das vertragsrechtliche Prinzip der Vertrauenstheorie mit ihrem Schutz der Vertragsparteien oder die rechtsgeschäftliche Verkehrssicherheit mit einer nur annähernd gleichen Konsequenz. Diese Grundsätze dürfen auch in einem europäischen Vertragsgesetzbuch nicht fehlen, weshalb das ABGB dafür als Musterbeispiel stehen könnte. Die Arbeit beginnt mit einem Abriss über die rechtsgeschichtliche Entwicklung von der Rechtsschule der Glossatoren in Bologna bis hin zur Rechtssetzung in Brüssel. Während Erstere den fruchtbaren Boden für die Rechtseinheit des Privatrechts in Europa schuf, ist Letztere von bloß zweifelhaftem Wert. Den Schwerpunkt der Arbeit bildet die rechtsvergleichende Untersuchung des europäischen Vertragsrechts im Hinblick auf den Vertrauensschutz und die rechtsgeschäftliche Verkehrssicherheit: Vertragsschluss, Auslegung und Anfechtung von Verträgen sind die Hauptpunkte. Ausgehend von Österreich werden vor allem die Lösungen der privaten Kommissionen (Lando, Pavia etc.), des CISG, Deutschlands, der Schweiz, Frankreichs und Englands gewürdigt, wobei auch jüngere Rechtsentwicklungen aus Italien und den Niederlanden Berücksichtigung finden. Besonderes Augenmerk wird auch darauf gelegt, welchen Rechtsordnungen die privaten Kommissionen ihre Vorschläge für ein europäisches Vertragsrecht entnommen haben. Der Verfasser schließt mit Vorschlägen, wie seiner Meinung nach das Zustandekommen, Auslegen und Anfechten von Verträgen in einem europäischen Vertragsgesetzbuch ausgestaltet sein sollte.
Aktualisiert: 2023-07-01
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Vertragsschluss, Vertragsauslegung und Vertragsanfechtung nach europäischem Recht

Vertragsschluss, Vertragsauslegung und Vertragsanfechtung nach europäischem Recht von Wittwer,  Alexander
Das Europäische Vertragsrecht ist in aller Munde. Kritisiert wird vor allem die fragmentarische und inkohärente Rechtsangleichung der Europäischen Union auf dem Gebiete des Privatrechts. Als Antwort darauf haben sich Privatrechtswissenschaftler aus ganz Europa mit dem Ziel zusammengeschlossen, den Weg für ein Europäisches Vertrags- oder Zivilgesetzbuch aus wissenschaftlicher Sicht zu ebnen. Zu nennen sind insbesondere die Commission on European Contract Law mit ihrem Vorsitzenden Ole Lando („Lando-Kommission“), die Pavia- Gruppe mit ihrem Vorentwurf für ein Europäisches Vertragsgesetzbuch und die UNIDROIT-Principles of International Commercial Contracts. Diese Arbeit ist – soweit ersichtlich – die erste, welche die Ergebnisse dieser Kommissionen aus nationaler Sicht umfassend untersucht und beleuchtet. Der Verfasser geht dabei vom österreichischen ABGB aus. Diesem Gesetzbuch kommt als Produkt der Aufklärung, des Naturrechts und des römischgemeinen Rechts gerade im Vertragsrecht eine Vorreiterrolle zu. Keine andere Kodifikation verfolgt das vertragsrechtliche Prinzip der Vertrauenstheorie mit ihrem Schutz der Vertragsparteien oder die rechtsgeschäftliche Verkehrssicherheit mit einer nur annähernd gleichen Konsequenz. Diese Grundsätze dürfen auch in einem europäischen Vertragsgesetzbuch nicht fehlen, weshalb das ABGB dafür als Musterbeispiel stehen könnte. Die Arbeit beginnt mit einem Abriss über die rechtsgeschichtliche Entwicklung von der Rechtsschule der Glossatoren in Bologna bis hin zur Rechtssetzung in Brüssel. Während Erstere den fruchtbaren Boden für die Rechtseinheit des Privatrechts in Europa schuf, ist Letztere von bloß zweifelhaftem Wert. Den Schwerpunkt der Arbeit bildet die rechtsvergleichende Untersuchung des europäischen Vertragsrechts im Hinblick auf den Vertrauensschutz und die rechtsgeschäftliche Verkehrssicherheit: Vertragsschluss, Auslegung und Anfechtung von Verträgen sind die Hauptpunkte. Ausgehend von Österreich werden vor allem die Lösungen der privaten Kommissionen (Lando, Pavia etc.), des CISG, Deutschlands, der Schweiz, Frankreichs und Englands gewürdigt, wobei auch jüngere Rechtsentwicklungen aus Italien und den Niederlanden Berücksichtigung finden. Besonderes Augenmerk wird auch darauf gelegt, welchen Rechtsordnungen die privaten Kommissionen ihre Vorschläge für ein europäisches Vertragsrecht entnommen haben. Der Verfasser schließt mit Vorschlägen, wie seiner Meinung nach das Zustandekommen, Auslegen und Anfechten von Verträgen in einem europäischen Vertragsgesetzbuch ausgestaltet sein sollte.
Aktualisiert: 2023-07-01
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Vertragsschluss, Vertragsauslegung und Vertragsanfechtung nach europäischem Recht

Vertragsschluss, Vertragsauslegung und Vertragsanfechtung nach europäischem Recht von Wittwer,  Alexander
Das Europäische Vertragsrecht ist in aller Munde. Kritisiert wird vor allem die fragmentarische und inkohärente Rechtsangleichung der Europäischen Union auf dem Gebiete des Privatrechts. Als Antwort darauf haben sich Privatrechtswissenschaftler aus ganz Europa mit dem Ziel zusammengeschlossen, den Weg für ein Europäisches Vertrags- oder Zivilgesetzbuch aus wissenschaftlicher Sicht zu ebnen. Zu nennen sind insbesondere die Commission on European Contract Law mit ihrem Vorsitzenden Ole Lando („Lando-Kommission“), die Pavia- Gruppe mit ihrem Vorentwurf für ein Europäisches Vertragsgesetzbuch und die UNIDROIT-Principles of International Commercial Contracts. Diese Arbeit ist – soweit ersichtlich – die erste, welche die Ergebnisse dieser Kommissionen aus nationaler Sicht umfassend untersucht und beleuchtet. Der Verfasser geht dabei vom österreichischen ABGB aus. Diesem Gesetzbuch kommt als Produkt der Aufklärung, des Naturrechts und des römischgemeinen Rechts gerade im Vertragsrecht eine Vorreiterrolle zu. Keine andere Kodifikation verfolgt das vertragsrechtliche Prinzip der Vertrauenstheorie mit ihrem Schutz der Vertragsparteien oder die rechtsgeschäftliche Verkehrssicherheit mit einer nur annähernd gleichen Konsequenz. Diese Grundsätze dürfen auch in einem europäischen Vertragsgesetzbuch nicht fehlen, weshalb das ABGB dafür als Musterbeispiel stehen könnte. Die Arbeit beginnt mit einem Abriss über die rechtsgeschichtliche Entwicklung von der Rechtsschule der Glossatoren in Bologna bis hin zur Rechtssetzung in Brüssel. Während Erstere den fruchtbaren Boden für die Rechtseinheit des Privatrechts in Europa schuf, ist Letztere von bloß zweifelhaftem Wert. Den Schwerpunkt der Arbeit bildet die rechtsvergleichende Untersuchung des europäischen Vertragsrechts im Hinblick auf den Vertrauensschutz und die rechtsgeschäftliche Verkehrssicherheit: Vertragsschluss, Auslegung und Anfechtung von Verträgen sind die Hauptpunkte. Ausgehend von Österreich werden vor allem die Lösungen der privaten Kommissionen (Lando, Pavia etc.), des CISG, Deutschlands, der Schweiz, Frankreichs und Englands gewürdigt, wobei auch jüngere Rechtsentwicklungen aus Italien und den Niederlanden Berücksichtigung finden. Besonderes Augenmerk wird auch darauf gelegt, welchen Rechtsordnungen die privaten Kommissionen ihre Vorschläge für ein europäisches Vertragsrecht entnommen haben. Der Verfasser schließt mit Vorschlägen, wie seiner Meinung nach das Zustandekommen, Auslegen und Anfechten von Verträgen in einem europäischen Vertragsgesetzbuch ausgestaltet sein sollte.
Aktualisiert: 2023-07-01
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Praxishandbuch Architektenrecht (E-Book)

Praxishandbuch Architektenrecht (E-Book) von Bruinier,  Stefan, Mattern,  David
Mit dem „neuen“ Bauvertragsrecht hat der Gesetzgeber zu Beginn des Jahres 2018 einem langjährigen Bedürfnis der Baupraxis nach Spezialisierung der gesetzlichen Vorschriften Rechnung getragen und individuelle werkvertragliche Regelungen für die Baubranche im Bürgerlichen Gesetzbuch geschaffen. Hier finden sich auch für den den Architekten- und Ingenieurvertrag eigenständige Bestimmungen. Mit Urteil vom 4. Juli 2019 hat der EuGH zudem das zwingende Preisrecht der HOAI (Mindest- und Höchstsätze) für europarechtswidrig erklärt und damit den deutschen Verordnungsgeber zum Handeln gezwungen. Die danach erlassene HOAI 2021 findet auf sämtliche Verträge ab dem 1. Januar 2021 Anwendung. Auf dieser geänderten rechtlichen Grundlage gibt das Handbuch einen Überblick über das Zusammenspiel der Regelungswerke und stellt die neuen Vorschriften sowie deren Auswirkungen auf die Praxis vor. Weiter werden die vom Planer bei Vertragsschluss und Projektdurchführung zu beachtenden rechtlichen Themen und Fragestellungen praxisnah mit Beispielen, Tipps sowie Musterbriefen behandelt.
Aktualisiert: 2023-06-30
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Praxishandbuch Architektenrecht (E-Book)

Praxishandbuch Architektenrecht (E-Book) von Bruinier,  Stefan, Mattern,  David
Mit dem „neuen“ Bauvertragsrecht hat der Gesetzgeber zu Beginn des Jahres 2018 einem langjährigen Bedürfnis der Baupraxis nach Spezialisierung der gesetzlichen Vorschriften Rechnung getragen und individuelle werkvertragliche Regelungen für die Baubranche im Bürgerlichen Gesetzbuch geschaffen. Hier finden sich auch für den den Architekten- und Ingenieurvertrag eigenständige Bestimmungen. Mit Urteil vom 4. Juli 2019 hat der EuGH zudem das zwingende Preisrecht der HOAI (Mindest- und Höchstsätze) für europarechtswidrig erklärt und damit den deutschen Verordnungsgeber zum Handeln gezwungen. Die danach erlassene HOAI 2021 findet auf sämtliche Verträge ab dem 1. Januar 2021 Anwendung. Auf dieser geänderten rechtlichen Grundlage gibt das Handbuch einen Überblick über das Zusammenspiel der Regelungswerke und stellt die neuen Vorschriften sowie deren Auswirkungen auf die Praxis vor. Weiter werden die vom Planer bei Vertragsschluss und Projektdurchführung zu beachtenden rechtlichen Themen und Fragestellungen praxisnah mit Beispielen, Tipps sowie Musterbriefen behandelt.
Aktualisiert: 2023-06-30
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Praxishandbuch Architektenrecht (E-Book)

Praxishandbuch Architektenrecht (E-Book) von Bruinier,  Stefan, Mattern,  David
Mit dem „neuen“ Bauvertragsrecht hat der Gesetzgeber zu Beginn des Jahres 2018 einem langjährigen Bedürfnis der Baupraxis nach Spezialisierung der gesetzlichen Vorschriften Rechnung getragen und individuelle werkvertragliche Regelungen für die Baubranche im Bürgerlichen Gesetzbuch geschaffen. Hier finden sich auch für den den Architekten- und Ingenieurvertrag eigenständige Bestimmungen. Mit Urteil vom 4. Juli 2019 hat der EuGH zudem das zwingende Preisrecht der HOAI (Mindest- und Höchstsätze) für europarechtswidrig erklärt und damit den deutschen Verordnungsgeber zum Handeln gezwungen. Die danach erlassene HOAI 2021 findet auf sämtliche Verträge ab dem 1. Januar 2021 Anwendung. Auf dieser geänderten rechtlichen Grundlage gibt das Handbuch einen Überblick über das Zusammenspiel der Regelungswerke und stellt die neuen Vorschriften sowie deren Auswirkungen auf die Praxis vor. Weiter werden die vom Planer bei Vertragsschluss und Projektdurchführung zu beachtenden rechtlichen Themen und Fragestellungen praxisnah mit Beispielen, Tipps sowie Musterbriefen behandelt.
Aktualisiert: 2023-06-30
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Praxishandbuch Architektenrecht

Praxishandbuch Architektenrecht von Bruinier,  Stefan, Mattern,  David
Mit dem „neuen“ Bauvertragsrecht hat der Gesetzgeber 2018 einem langjährigen Bedürfnis der Baupraxis nach Spezialisierung der gesetzlichen Vorschriften Rechnung getragen und individuelle werkvertragliche Regelungen für die Baubranche im BGB geschaffen. Hier finden sich auch für den Architekten- und Ingenieurvertrag eigenständige Bestimmungen. Mit Urteil vom 4. Juli 2019 hat der EuGH zudem das zwingende Preisrecht der HOAI (Mindest- und Höchstsätze) für europarechtswidrig erklärt und damit den deutschen Verordnungsgeber zum Handeln gezwungen. Die danach erlassene HOAI 2021 findet auf sämtliche Verträge ab dem 1. Januar 2021 Anwendung. Etwas überraschend hat der EuGH mit weiterem Urteil vom 18. Januar 2022 jedoch entschieden, dass die Europarechtswidrigkeit neben der Notwendigkeit zur Abänderung der HOAI keine weitergehende Wirkung insbesondere für Altfälle entfaltet, deren Vertragsschluss vor dem 1. Januar 2021 liegt. Für diese bleibt das zwingende Preisrecht der HOAI somit anwendbar und sind damit nach wie vor sog. Aufstockungsklagen möglich. Auf dieser geänderten rechtlichen Grundlage gibt das Handbuch einen Überblick über das Zusammenspiel der Regelungswerke und stellt die neuen Vorschriften sowie deren Auswirkungen auf die Praxis vor. Weiter werden die vom Planer bei Vertragsschluss und Projektdurchführung zu beachtenden rechtlichen Themen und Fragestellungen praxisnah mit Beispielen, Tipps sowie Musterbriefen behandelt.
Aktualisiert: 2023-06-30
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Praxishandbuch Architektenrecht

Praxishandbuch Architektenrecht von Bruinier,  Stefan, Mattern,  David
Mit dem „neuen“ Bauvertragsrecht hat der Gesetzgeber 2018 einem langjährigen Bedürfnis der Baupraxis nach Spezialisierung der gesetzlichen Vorschriften Rechnung getragen und individuelle werkvertragliche Regelungen für die Baubranche im BGB geschaffen. Hier finden sich auch für den Architekten- und Ingenieurvertrag eigenständige Bestimmungen. Mit Urteil vom 4. Juli 2019 hat der EuGH zudem das zwingende Preisrecht der HOAI (Mindest- und Höchstsätze) für europarechtswidrig erklärt und damit den deutschen Verordnungsgeber zum Handeln gezwungen. Die danach erlassene HOAI 2021 findet auf sämtliche Verträge ab dem 1. Januar 2021 Anwendung. Etwas überraschend hat der EuGH mit weiterem Urteil vom 18. Januar 2022 jedoch entschieden, dass die Europarechtswidrigkeit neben der Notwendigkeit zur Abänderung der HOAI keine weitergehende Wirkung insbesondere für Altfälle entfaltet, deren Vertragsschluss vor dem 1. Januar 2021 liegt. Für diese bleibt das zwingende Preisrecht der HOAI somit anwendbar und sind damit nach wie vor sog. Aufstockungsklagen möglich. Auf dieser geänderten rechtlichen Grundlage gibt das Handbuch einen Überblick über das Zusammenspiel der Regelungswerke und stellt die neuen Vorschriften sowie deren Auswirkungen auf die Praxis vor. Weiter werden die vom Planer bei Vertragsschluss und Projektdurchführung zu beachtenden rechtlichen Themen und Fragestellungen praxisnah mit Beispielen, Tipps sowie Musterbriefen behandelt.
Aktualisiert: 2023-06-30
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Mit dem „neuen“ Bauvertragsrecht hat der Gesetzgeber 2018 einem langjährigen Bedürfnis der Baupraxis nach Spezialisierung der gesetzlichen Vorschriften Rechnung getragen und individuelle werkvertragliche Regelungen für die Baubranche im BGB geschaffen. Hier finden sich auch für den Architekten- und Ingenieurvertrag eigenständige Bestimmungen. Mit Urteil vom 4. Juli 2019 hat der EuGH zudem das zwingende Preisrecht der HOAI (Mindest- und Höchstsätze) für europarechtswidrig erklärt und damit den deutschen Verordnungsgeber zum Handeln gezwungen. Die danach erlassene HOAI 2021 findet auf sämtliche Verträge ab dem 1. Januar 2021 Anwendung. Etwas überraschend hat der EuGH mit weiterem Urteil vom 18. Januar 2022 jedoch entschieden, dass die Europarechtswidrigkeit neben der Notwendigkeit zur Abänderung der HOAI keine weitergehende Wirkung insbesondere für Altfälle entfaltet, deren Vertragsschluss vor dem 1. Januar 2021 liegt. Für diese bleibt das zwingende Preisrecht der HOAI somit anwendbar und sind damit nach wie vor sog. Aufstockungsklagen möglich. Auf dieser geänderten rechtlichen Grundlage gibt das Handbuch einen Überblick über das Zusammenspiel der Regelungswerke und stellt die neuen Vorschriften sowie deren Auswirkungen auf die Praxis vor. Weiter werden die vom Planer bei Vertragsschluss und Projektdurchführung zu beachtenden rechtlichen Themen und Fragestellungen praxisnah mit Beispielen, Tipps sowie Musterbriefen behandelt.
Aktualisiert: 2023-06-30
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Wissenszurechnung und Künstliche Intelligenz

Wissenszurechnung und Künstliche Intelligenz von Biermann,  Friedrich G.
Bereits heute werden zahlreiche Tätigkeiten, die einst allein dem Menschen vorbehalten waren, durch KI-Systeme verrichtet. Weil das BGB in seiner ursprünglichen Konzeption Rechtsfolgen an das menschliche Handeln knüpft, ergeben sich aus dem Einsatz von KI-Systemen zahlreiche Probleme. Die vorliegende Arbeit untersucht die Auswirkungen, die sich aus dem Einsatz von KI-Systemen in Bezug auf ausgewählte Fragen der Wissenszurechnung ergeben. Der Autor stellt dabei fest, dass KI-Systeme als Zurechnungsausgangssubjekte für zivilrechtliches Wissen im subjektiven und normativen Sinne in Betracht kommen und sich diese in die bestehenden Konzepte der klassischen und wertenden Wissenszurechnung integrieren lassen.
Aktualisiert: 2023-06-22
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Anwalts- und Steuerberaterhaftung

Anwalts- und Steuerberaterhaftung von Gehrlein,  Markus
Die Anwalts- und Steuerberaterhaftung bildet eine unwegsame Rechtsmaterie, die in hohem Maße richterrechtlich geprägt ist. Das vorliegende Buch vermittelt knapp und gut verständlich die Grundlagen der Berufshaftung und erleichtert gerade auch dem Steuerberater den Einstieg in deren zivilrechtliche Grundlagen. Gegenstand der Darstellung sind der Vertragsschluss inklusive der Einbeziehung Dritter, mögliche Vertragsmängel etwa wegen der Vertretung widerstreitender Interessen, die Beratungspflichten des Rechtsanwalts und des Steuerberaters, Probleme des Zurechnungszusammenhangs, Verjährung, Haftung der Sozietät und der ihr angehörenden Berufsträger sowie der Umfang der Schadensersatzpflicht. Die Neuauflage berücksichtigt die neueste Rechtsprechung des BGH. Sie behandelt die immer neuen Konstellationen zu den Beratungspflichten, insbesondere die neu entwickelten Maßstäbe zur konsolidierten Schadensberechnung. Die Voraussetzungen der Verjährung werden umfassend nach altem und neuem Recht erörtert. Schließlich werden die honorarrechtlichen Folgen bei einem Verstoß gegen das Verbot der Vertretung widerstreitender Interessen dargestellt. Ferner befasst sich die Neuauflage auch mit der Problematik einer Insolvenzverschleppungshaftung des steuerlichen Beraters, der die Insolvenz des beratenen Unternehmens nicht erkannt hat. Entsprechend der hohen praktischen Bedeutung der Inanspruchnahme von Rechtsanwälten und Steuerberatern in der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist der Umfang des Werkes, das in allen Teilen durchgesehen wurde, deutlich gestiegen.
Aktualisiert: 2023-06-20
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Anwalts- und Steuerberaterhaftung

Anwalts- und Steuerberaterhaftung von Gehrlein,  Markus
Die Anwalts- und Steuerberaterhaftung bildet eine unwegsame Rechtsmaterie, die in hohem Maße richterrechtlich geprägt ist. Das vorliegende Buch vermittelt knapp und gut verständlich die Grundlagen der Berufshaftung und erleichtert gerade auch dem Steuerberater den Einstieg in deren zivilrechtliche Grundlagen. Gegenstand der Darstellung sind der Vertragsschluss inklusive der Einbeziehung Dritter, mögliche Vertragsmängel etwa wegen der Vertretung widerstreitender Interessen, die Beratungspflichten des Rechtsanwalts und des Steuerberaters, Probleme des Zurechnungszusammenhangs, Verjährung, Haftung der Sozietät und der ihr angehörenden Berufsträger sowie der Umfang der Schadensersatzpflicht. Die Neuauflage berücksichtigt die neueste Rechtsprechung des BGH. Sie behandelt die immer neuen Konstellationen zu den Beratungspflichten, insbesondere die neu entwickelten Maßstäbe zur konsolidierten Schadensberechnung. Die Voraussetzungen der Verjährung werden umfassend nach altem und neuem Recht erörtert. Schließlich werden die honorarrechtlichen Folgen bei einem Verstoß gegen das Verbot der Vertretung widerstreitender Interessen dargestellt. Ferner befasst sich die Neuauflage auch mit der Problematik einer Insolvenzverschleppungshaftung des steuerlichen Beraters, der die Insolvenz des beratenen Unternehmens nicht erkannt hat. Entsprechend der hohen praktischen Bedeutung der Inanspruchnahme von Rechtsanwälten und Steuerberatern in der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist der Umfang des Werkes, das in allen Teilen durchgesehen wurde, deutlich gestiegen.
Aktualisiert: 2023-06-20
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