Die vorliegende Dissertation beschäftigt sich mit dem Bedeutungsgehalt und den Einsatzmöglichkeiten des ungeschriebenen Grundsatzes der Europarechtsfreundlichkeit, der seine erste Erwähnung im Lissabon-Urteil vom 03. Juni 2009 (BVerfGE 123, 267 (354)) fand. Die Arbeit beleuchtet die dogmatischen Grundlagen des Grundsatzes und die bisherige Anwendung in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Neben der Prüfung eines noch weitergehenden Gehalts des Grundsatzes, u.a. durch einen Abgleich mit den verwandten Grundsätzen der Bundes-, Verfassungsorganstreue, dem Grundsatz der Völkerrechtsfreundlichkeit und dem europarechtlichen Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit, der z.B. in einer verfassungsrechtlichen Verpflichtung zur Beachtung des Unionsrechts bestehen könnte, werden auch Überlegungen zum Zusammenhang mit der Funktionsfähigkeit der Unionsrechtsprechung, der Integrationsverantwortung und im Hinblick auf die Justiziabilität des Grundsatzes angestellt.
Aktualisiert: 2023-06-22
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Die vorliegende Dissertation beschäftigt sich mit dem Bedeutungsgehalt und den Einsatzmöglichkeiten des ungeschriebenen Grundsatzes der Europarechtsfreundlichkeit, der seine erste Erwähnung im Lissabon-Urteil vom 03. Juni 2009 (BVerfGE 123, 267 (354)) fand. Die Arbeit beleuchtet die dogmatischen Grundlagen des Grundsatzes und die bisherige Anwendung in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Neben der Prüfung eines noch weitergehenden Gehalts des Grundsatzes, u.a. durch einen Abgleich mit den verwandten Grundsätzen der Bundes-, Verfassungsorganstreue, dem Grundsatz der Völkerrechtsfreundlichkeit und dem europarechtlichen Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit, der z.B. in einer verfassungsrechtlichen Verpflichtung zur Beachtung des Unionsrechts bestehen könnte, werden auch Überlegungen zum Zusammenhang mit der Funktionsfähigkeit der Unionsrechtsprechung, der Integrationsverantwortung und im Hinblick auf die Justiziabilität des Grundsatzes angestellt.
Aktualisiert: 2023-06-22
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Ausgehend von der Frage nach der Übertragbarkeit der Überlegungen zur Völkerrechtsfreundlichkeit und internationalen Offenheit der deutschen Rechtsordnung entwickelt die Arbeit ein abstraktes Modell dieser Konzepte. Die Verallgemeinerungsfähigkeit der entwickelten Kriterien wird am Beispiel der Unionsrechtsordnung verdeutlicht, die auf ihre Völkerrechtsfreundlichkeit und internationale Offenheit untersucht wird. Abschließend stellt die Arbeit Entwicklungsmöglichkeiten des Modells dar.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Arbeit behandelt das dogmatische Verhältnis zwischen Völkervertragsrecht und der deutschen Rechtsordnung anhand der Frage, welche Streikziele zulässig sind. Nach einer Darstellung der Rechtslage in Deutschland untersucht der Autor, inwieweit diese mit verschiedenen, für Deutschland verbindlichen arbeitsvölkerrechtlichen Quellen übereinstimmt. Anschließend prüft er, ob die offenbarten punktuellen Völkerrechtsverstöße im Wege der völkerrechtsfreundlichen Auslegung behebbar sind.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Anlässlich des 60. Verfassungstages 2009 thematisierte ein Workshop des Walther-Schücking-Instituts für Internationales Recht die Offenheit gegenüber dem Völker- und Europarecht als charakteristische Errungenschaft des Grundgesetzes. Eine kritische Betrachtung der deutschen Staatspraxis ergibt, dass auch hier Anspruch und Wirklichkeit nicht deckungsgleich sind. Ungeachtet gewisser rhetorischer Vorbehalte bemühen sich alle drei Gewalten jedoch ernsthaft, dem grundgesetzlichen Ideal nahezukommen. Die Verantwortlichen wissen, dass sie in der globalisierten Welt durch Mitentscheidung Souveränität wiedergewinnen können, die sie für nationale Alleingänge faktisch verloren haben. Deutschland kann wirksam nur als verlässliches (Mit-)Glied der EU und der Weltgemeinschaft sowie Freund der Völkerrechtsordnung seine langfristigen Interessen wahren und seinen Verfassungswerten global zu stärkerer Geltung verhelfen. Die nationalstaatliche Verfasstheit ist auch für das deutsche Volk eine zwar notwendige, aber keine hinreichende Bedingung für ein Leben in Frieden, Freiheit, Sicherheit und Wohlstand.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Ausgehend von der Frage nach der Übertragbarkeit der Überlegungen zur Völkerrechtsfreundlichkeit und internationalen Offenheit der deutschen Rechtsordnung entwickelt die Arbeit ein abstraktes Modell dieser Konzepte. Die Verallgemeinerungsfähigkeit der entwickelten Kriterien wird am Beispiel der Unionsrechtsordnung verdeutlicht, die auf ihre Völkerrechtsfreundlichkeit und internationale Offenheit untersucht wird. Abschließend stellt die Arbeit Entwicklungsmöglichkeiten des Modells dar.
Aktualisiert: 2023-05-25
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Ausgehend von der Frage nach der Übertragbarkeit der Überlegungen zur Völkerrechtsfreundlichkeit und internationalen Offenheit der deutschen Rechtsordnung entwickelt die Arbeit ein abstraktes Modell dieser Konzepte. Die Verallgemeinerungsfähigkeit der entwickelten Kriterien wird am Beispiel der Unionsrechtsordnung verdeutlicht, die auf ihre Völkerrechtsfreundlichkeit und internationale Offenheit untersucht wird. Abschließend stellt die Arbeit Entwicklungsmöglichkeiten des Modells dar.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Die Arbeit behandelt das dogmatische Verhältnis zwischen Völkervertragsrecht und der deutschen Rechtsordnung anhand der Frage, welche Streikziele zulässig sind. Nach einer Darstellung der Rechtslage in Deutschland untersucht der Autor, inwieweit diese mit verschiedenen, für Deutschland verbindlichen arbeitsvölkerrechtlichen Quellen übereinstimmt. Anschließend prüft er, ob die offenbarten punktuellen Völkerrechtsverstöße im Wege der völkerrechtsfreundlichen Auslegung behebbar sind.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Anlässlich des 60. Verfassungstages 2009 thematisierte ein Workshop des Walther-Schücking-Instituts für Internationales Recht die Offenheit gegenüber dem Völker- und Europarecht als charakteristische Errungenschaft des Grundgesetzes. Eine kritische Betrachtung der deutschen Staatspraxis ergibt, dass auch hier Anspruch und Wirklichkeit nicht deckungsgleich sind. Ungeachtet gewisser rhetorischer Vorbehalte bemühen sich alle drei Gewalten jedoch ernsthaft, dem grundgesetzlichen Ideal nahezukommen. Die Verantwortlichen wissen, dass sie in der globalisierten Welt durch Mitentscheidung Souveränität wiedergewinnen können, die sie für nationale Alleingänge faktisch verloren haben. Deutschland kann wirksam nur als verlässliches (Mit-)Glied der EU und der Weltgemeinschaft sowie Freund der Völkerrechtsordnung seine langfristigen Interessen wahren und seinen Verfassungswerten global zu stärkerer Geltung verhelfen. Die nationalstaatliche Verfasstheit ist auch für das deutsche Volk eine zwar notwendige, aber keine hinreichende Bedingung für ein Leben in Frieden, Freiheit, Sicherheit und Wohlstand.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Anlässlich des 60. Verfassungstages 2009 thematisierte ein Workshop des Walther-Schücking-Instituts für Internationales Recht die Offenheit gegenüber dem Völker- und Europarecht als charakteristische Errungenschaft des Grundgesetzes. Eine kritische Betrachtung der deutschen Staatspraxis ergibt, dass auch hier Anspruch und Wirklichkeit nicht deckungsgleich sind. Ungeachtet gewisser rhetorischer Vorbehalte bemühen sich alle drei Gewalten jedoch ernsthaft, dem grundgesetzlichen Ideal nahezukommen. Die Verantwortlichen wissen, dass sie in der globalisierten Welt durch Mitentscheidung Souveränität wiedergewinnen können, die sie für nationale Alleingänge faktisch verloren haben. Deutschland kann wirksam nur als verlässliches (Mit-)Glied der EU und der Weltgemeinschaft sowie Freund der Völkerrechtsordnung seine langfristigen Interessen wahren und seinen Verfassungswerten global zu stärkerer Geltung verhelfen. Die nationalstaatliche Verfasstheit ist auch für das deutsche Volk eine zwar notwendige, aber keine hinreichende Bedingung für ein Leben in Frieden, Freiheit, Sicherheit und Wohlstand.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Das Grundgesetz hat sich für eine betont offene Staatlichkeit entschieden. Sie öffnet sich der internationalen Zusammenarbeit und insbesondere der Einbindung Deutschlands in die Europäische Union. In diesem Lernbuch werden die Rückwirkungen des Völker- und Europarechts, aber auch die inhaltlichen Voraussetzungen und die Zuständigkeiten der deutschen Beteiligung an der internationalen und europäischen Zusammenarbeit systematisch dargestellt und anhand aktueller Beispiele veranschaulicht. Behandelt werden neben der auswärtigen Gewalt und den wesentlichen Themenblöcken „Grundgesetz und Völkerrecht“ sowie „Grundgesetz und Europarecht“ auch aktuelle und klausurrelevante Fragestellungen wie die Wirkungen der Europäischen Menschenrechtskonvention in der deutschen Rechtsordnung oder die verfassungsrechtlichen Anforderungen und die Kompetenzverteilung bei Auslandseinsätzen der Bundeswehr.
Das Lernbuch überzeugt durch
Aktualisiert: 2023-04-04
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Aktualisiert: 2022-01-11
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Die Arbeit behandelt das dogmatische Verhältnis zwischen Völkervertragsrecht und der deutschen Rechtsordnung anhand der Frage, welche Streikziele zulässig sind. Nach einer Darstellung der Rechtslage in Deutschland untersucht der Autor, inwieweit diese mit verschiedenen, für Deutschland verbindlichen arbeitsvölkerrechtlichen Quellen übereinstimmt. Anschließend prüft er, ob die offenbarten punktuellen Völkerrechtsverstöße im Wege der völkerrechtsfreundlichen Auslegung behebbar sind.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Zur Bewältigung der Herausforderungen von Globalisierung und Internationalisierung bedarf es zunehmend bi- und multilateraler Kooperationen. Zwischenstaatliche Kooperationen bergen allerdings auch beachtliches Gefährdungspotential für die davon betroffenen Individuen. Dieses Gefährdungspotential sowie die rechtlichen Wechselbeziehungen von grundgesetzlichem Grundrechtsschutz, der Verfassungsentscheidung für die offene Staatlichkeit und völker- bzw. unionsrechtlichen Vorgaben stellen die Grundrechtsdogmatik vor komplexe Herausforderungen. Sich diesen Herausforderungen annehmend erarbeitet Daniel Wolff eine allgemeine Grundrechtsdogmatik für Fallgestaltungen internationaler Zusammenarbeit und skizziert auf diese Weise grundgesetzliche Grenzen der zwischenstaatlichen Kooperation.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Zur Bewältigung der Herausforderungen von Globalisierung und Internationalisierung bedarf es zunehmend bi- und multilateraler Kooperationen. Zwischenstaatliche Kooperationen bergen allerdings auch beachtliches Gefährdungspotential für die davon betroffenen Individuen. Dieses Gefährdungspotential sowie die rechtlichen Wechselbeziehungen von grundgesetzlichem Grundrechtsschutz, der Verfassungsentscheidung für die offene Staatlichkeit und völker- bzw. unionsrechtlichen Vorgaben stellen die Grundrechtsdogmatik vor komplexe Herausforderungen. Sich diesen Herausforderungen annehmend erarbeitet Daniel Wolff eine allgemeine Grundrechtsdogmatik für Fallgestaltungen internationaler Zusammenarbeit und skizziert auf diese Weise grundgesetzliche Grenzen der zwischenstaatlichen Kooperation.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Wie verhält sich das deutsche Verfassungsrecht zu der Frage, ob der Bundestag bei seiner gesetzgeberischen Tätigkeit an völkerrechtliche Verträge gebunden ist? Martin Schäfer untersucht dies und zeigt, wie "freundlich" sich das Grundgesetz gegenüber dem Völkerrecht verhält. Wie verträgt sich eine etwaige Bindung des Gesetzgebers an völkerrechtliche Verträge mit seiner durch das Demokratieprinzip verbürgten Freiheit, in der Vergangenheit getroffene Entscheidungen zurückzunehmen oder zu ändern? Der Autor erörtert, welchen Rang dabei völkerrechtliche Verträge in der deutschen Normenpyramide einnehmen und welche Rückschlüsse die Organkompetenzverteilung im Bereich der auswärtigen Gewalt auf die Frage zulässt, ob das sog. Treaty Overriding verfassungsrechtlich zulässig ist.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Wie verhält sich das deutsche Verfassungsrecht zu der Frage, ob der Bundestag bei seiner gesetzgeberischen Tätigkeit an völkerrechtliche Verträge gebunden ist? Martin Schäfer untersucht dies und zeigt, wie "freundlich" sich das Grundgesetz gegenüber dem Völkerrecht verhält. Wie verträgt sich eine etwaige Bindung des Gesetzgebers an völkerrechtliche Verträge mit seiner durch das Demokratieprinzip verbürgten Freiheit, in der Vergangenheit getroffene Entscheidungen zurückzunehmen oder zu ändern? Der Autor erörtert, welchen Rang dabei völkerrechtliche Verträge in der deutschen Normenpyramide einnehmen und welche Rückschlüsse die Organkompetenzverteilung im Bereich der auswärtigen Gewalt auf die Frage zulässt, ob das sog. Treaty Overriding verfassungsrechtlich zulässig ist.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Angesichts der immer stärkeren und weiterreichenden internationalen Verflechtungen der Rechtsordnung wird auch die Frage immer wichtiger, wie sich das Grundgesetz zu diesen internationalen Bindungen verhält. Dem Grundgesetz wird als Antwort darauf gemeinhin eine Völkerrechtsfreundlichkeit entnommen, welche sich aus den internationalen Bezugnahmen der Grundordnung ergeben soll. Dabei bleibt jedoch regelmäßig offen, wie sich eine solche Völkerrechtsoffenheit des Grundgesetzes zu Prinzipien wie Demokratie und Rechtsstaatlichkeit oder dem Grundrechtsschutz verhält, ob es sich in deren verfassungsrechtlich gewährleistete Grenzen einfügt oder vielmehr als übergeordnete Prämisse dem vorgeht. Im Zentrum der Untersuchung steht daher der Versuch, das Prinzip der Völkerrechtsfreundlichkeit greifbar zu machen und seinen möglichen rechtlichen Gehalt zu umreißen.
Aktualisiert: 2020-09-01
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Aktualisiert: 2020-09-01
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Aktualisiert: 2020-09-01
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