Die Erbschaft- und Schenkungsteuer ist eine Steuer mit sehr hohem Beratungsdarf. Die Höhe der Steuerbelastung hängt – wie bei kaum einer anderen Steuer – maßgeblich von der konkreten Gestaltung im Einzelfall ab. Der Kommentar ist auch in der 6. Auflage als „Doppel-Kommentar“ konzipiert: Er enthält nicht nur die vollständige Kommentierung des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes, sondern auch die Kommentierung der Vorschriften des Bewertungsgesetzes, die für das Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht von Bedeutung sind. Dieser Kommentar ist von unnötigem Ballast befreit, bietet unterschiedliche Rechtsmeinungen, eigene Lösungsansätze und kritische Beiträge zur wissenschaftlichen Diskussion erbschaftsteuer-, bewertungs- sowie auch verfassungsrechtlicher Fragestellungen.
Die Kommentierung erfolgt durch namhafte Autoren. Sie sind allesamt von Berufswegen sowie durch zahlreiche wissenschaftliche Veröffentlichungen ausgewiesen Fachleute auf den von ihnen kommentierten Rechtsgebieten.
Das Besondere:
Mit dem Kauf der gedruckten Ausgabe steht Ihnen bis zum Erscheinen der Folgeauflage auch die Online-Version des Kommentars zur Verfügung. Diese wird unterjährig aktualisiert und an die neuen Entwicklungen im Erbschaftsteuerrecht angepasst. Darüber hinaus werden aktuelle News den einzelnen Kommentierungen zugeordnet und direkt angezeigt.
Aktualisiert: 2023-06-06
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Frontmatter -- Inhalt -- Literaturverzeichnis -- 1. Einleitung. Geschichtlicher Überblick -- 2. Vorerben- und Nacherbeneinsetzung im allgemeinen -- 3. Die Anordnung von Befreiungen insbesondere -- 4. Wesen des Nacherbrechts -- 5. Kombination und Kollision von Befreiungsanordnungen und Beschränkungen besonderer Art -- 6. Verzicht des Nacherben auf die Sicherungsrechte -- 7. Mehrheit von Vorerben oder Nacherben -- 8. „Befreite" und „gewöhnliche" Vorerbschaft nebeneinander -- 9. Wechsel in der Person des Vorerben -- 10. Das Verfügungsrecht des Vorerben -- 11. Unentgeltliche Verfügungen des Vorerben -- 12. Einfluß des Vorerbrechts auf die Rechtsverhältnisse der Erbengemeinschaft, insbesondere der Erbauseinandersetzung -- 13. Die Rechtsstellung des befreiten Vorerben im Grundbuchverkehre -- Änderung der obligatorischen rechtsbeziehungen zwischen Vorerben und Nacherben durch Befreiungsanordnungen. -- 14. Beschränkung hinsichtlich der zur Erbschaft gehörenden Inhaberpapiere. -- 15. Beschränkungen, die der Erblasser nicht abändern kann, und die Beschränkung des § 2123 -- 16. Die außerordentlichen Sicherungsmittel des Nacherben -- 17. Die Verteilung der Lasten der Erbschaft -- 18. Die Rechtslage des Vorerben nach Eintritt der Nacherbfolge -- Schlußbemerkung
Aktualisiert: 2023-05-29
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Die Erbschaft- und Schenkungsteuer ist eine Steuer mit sehr hohem Beratungsdarf. Die Höhe der Steuerbelastung hängt – wie bei kaum einer anderen Steuer – maßgeblich von der konkreten Gestaltung im Einzelfall ab. Der Kommentar ist auch in der 6. Auflage als „Doppel-Kommentar“ konzipiert: Er enthält nicht nur die vollständige Kommentierung des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes, sondern auch die Kommentierung der Vorschriften des Bewertungsgesetzes, die für das Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht von Bedeutung sind. Dieser Kommentar ist von unnötigem Ballast befreit, bietet unterschiedliche Rechtsmeinungen, eigene Lösungsansätze und kritische Beiträge zur wissenschaftlichen Diskussion erbschaftsteuer-, bewertungs- sowie auch verfassungsrechtlicher Fragestellungen.
Die Kommentierung erfolgt durch namhafte Autoren. Sie sind allesamt von Berufswegen sowie durch zahlreiche wissenschaftliche Veröffentlichungen ausgewiesen Fachleute auf den von ihnen kommentierten Rechtsgebieten.
Das Besondere:
Mit dem Kauf der gedruckten Ausgabe steht Ihnen bis zum Erscheinen der Folgeauflage auch die Online-Version des Kommentars zur Verfügung. Diese wird unterjährig aktualisiert und an die neuen Entwicklungen im Erbschaftsteuerrecht angepasst. Darüber hinaus werden aktuelle News den einzelnen Kommentierungen zugeordnet und direkt angezeigt.
Aktualisiert: 2023-05-25
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Die Erbschaft- und Schenkungsteuer ist eine Steuer mit sehr hohem Beratungsdarf. Die Höhe der Steuerbelastung hängt – wie bei kaum einer anderen Steuer – maßgeblich von der konkreten Gestaltung im Einzelfall ab. Der Kommentar ist auch in der 6. Auflage als „Doppel-Kommentar“ konzipiert: Er enthält nicht nur die vollständige Kommentierung des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes, sondern auch die Kommentierung der Vorschriften des Bewertungsgesetzes, die für das Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht von Bedeutung sind. Dieser Kommentar ist von unnötigem Ballast befreit, bietet unterschiedliche Rechtsmeinungen, eigene Lösungsansätze und kritische Beiträge zur wissenschaftlichen Diskussion erbschaftsteuer-, bewertungs- sowie auch verfassungsrechtlicher Fragestellungen.
Die Kommentierung erfolgt durch namhafte Autoren. Sie sind allesamt von Berufswegen sowie durch zahlreiche wissenschaftliche Veröffentlichungen ausgewiesen Fachleute auf den von ihnen kommentierten Rechtsgebieten.
Das Besondere:
Mit dem Kauf der gedruckten Ausgabe steht Ihnen bis zum Erscheinen der Folgeauflage auch die Online-Version des Kommentars zur Verfügung. Diese wird unterjährig aktualisiert und an die neuen Entwicklungen im Erbschaftsteuerrecht angepasst. Darüber hinaus werden aktuelle News den einzelnen Kommentierungen zugeordnet und direkt angezeigt.
Aktualisiert: 2023-05-19
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Die Höhe der Steuerbelastung im Bereich der Erbschaft- und Schenkungsteuer hängt – wie bei kaum einer anderen Steuer – maßgeblich von der konkreten Gestaltung des Einzelfalls ab. Damit besteht in erbschaft- und schenkungsteuerlichen Fragen ein hoher Beratungsdarf. Auch in der 6. Auflage bildet der Kommentar als „Doppel-Kommentar“ nicht nur die vollständige Kommentierung des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes, sondern auch die Kommentierung der Vorschriften des Bewertungsgesetzes ab, die für das Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht von maßgeblicher Bedeutung sind. Dieser Kommentar bietet Ihnen dabei unterschiedliche Rechtsmeinungen, eigene Lösungsansätze und kritische Beiträge zur wissenschaftlichen Diskussion erbschaftsteuer-, bewertungs- sowie auch verfassungsrechtlicher Fragestellungen ohne jedoch mit unnötigem Ballast überladen zu sein.
Aktuell in der 6. Auflage:
Erbschaftsteuer-Richtlinien 2019.
Erbschaftsteuer-Hinweise 2019.
Praxiserfahrungen 3 Jahre nach der Erbschaftsteuerreform.
Steuerbefreiung für Familienheime.
Ausländische (Familien-) Stiftungen.
Wohnungsvermietungsgesellschaften.
Rechtsstand: 2020.
Das Besondere:
Mit dem Kauf der gedruckten Ausgabe steht Ihnen bis zum Erscheinen der Folgeauflage auch die Online-Version des Kommentars zur Verfügung. Diese wird unterjährig aktualisiert und an die neuen Entwicklungen im Erbschaftsteuerrecht angepasst. Darüber hinaus werden aktuelle News den einzelnen Kommentierungen zugeordnet und direkt angezeigt.
Inhaltsverzeichnis:
Einführung.
Kommentierung aller Vorschriften des ErbStG.
Kommentierung der Vorschriften des BewG in Auszügen sofern für das Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht relevant.
Aktualisiert: 2023-05-19
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Die Erbschaft- und Schenkungsteuer ist eine Steuer mit sehr hohem Beratungsdarf. Die Höhe der Steuerbelastung hängt – wie bei kaum einer anderen Steuer – maßgeblich von der konkreten Gestaltung im Einzelfall ab. Der Kommentar ist auch in der 6. Auflage als „Doppel-Kommentar“ konzipiert: Er enthält nicht nur die vollständige Kommentierung des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes, sondern auch die Kommentierung der Vorschriften des Bewertungsgesetzes, die für das Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht von Bedeutung sind. Dieser Kommentar ist von unnötigem Ballast befreit, bietet unterschiedliche Rechtsmeinungen, eigene Lösungsansätze und kritische Beiträge zur wissenschaftlichen Diskussion erbschaftsteuer-, bewertungs- sowie auch verfassungsrechtlicher Fragestellungen.
Die Kommentierung erfolgt durch namhafte Autoren. Sie sind allesamt von Berufswegen sowie durch zahlreiche wissenschaftliche Veröffentlichungen ausgewiesen Fachleute auf den von ihnen kommentierten Rechtsgebieten.
Das Besondere:
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Aktualisiert: 2023-05-19
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Die Höhe der Steuerbelastung im Bereich der Erbschaft- und Schenkungsteuer hängt – wie bei kaum einer anderen Steuer – maßgeblich von der konkreten Gestaltung des Einzelfalls ab. Damit besteht in erbschaft- und schenkungsteuerlichen Fragen ein hoher Beratungsdarf. Auch in der 6. Auflage bildet der Kommentar als „Doppel-Kommentar“ nicht nur die vollständige Kommentierung des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes, sondern auch die Kommentierung der Vorschriften des Bewertungsgesetzes ab, die für das Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht von maßgeblicher Bedeutung sind. Dieser Kommentar bietet Ihnen dabei unterschiedliche Rechtsmeinungen, eigene Lösungsansätze und kritische Beiträge zur wissenschaftlichen Diskussion erbschaftsteuer-, bewertungs- sowie auch verfassungsrechtlicher Fragestellungen ohne jedoch mit unnötigem Ballast überladen zu sein.
Aktuell in der 6. Auflage:
Erbschaftsteuer-Richtlinien 2019.
Erbschaftsteuer-Hinweise 2019.
Praxiserfahrungen 3 Jahre nach der Erbschaftsteuerreform.
Steuerbefreiung für Familienheime.
Ausländische (Familien-) Stiftungen.
Wohnungsvermietungsgesellschaften.
Rechtsstand: 2020.
Das Besondere:
Mit dem Kauf der gedruckten Ausgabe steht Ihnen bis zum Erscheinen der Folgeauflage auch die Online-Version des Kommentars zur Verfügung. Diese wird unterjährig aktualisiert und an die neuen Entwicklungen im Erbschaftsteuerrecht angepasst. Darüber hinaus werden aktuelle News den einzelnen Kommentierungen zugeordnet und direkt angezeigt.
Inhaltsverzeichnis:
Einführung.
Kommentierung aller Vorschriften des ErbStG.
Kommentierung der Vorschriften des BewG in Auszügen sofern für das Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht relevant.
Aktualisiert: 2023-05-16
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Die Höhe der Steuerbelastung im Bereich der Erbschaft- und Schenkungsteuer hängt – wie bei kaum einer anderen Steuer – maßgeblich von der konkreten Gestaltung des Einzelfalls ab. Damit besteht in erbschaft- und schenkungsteuerlichen Fragen ein hoher Beratungsdarf. Auch in der 6. Auflage bildet der Kommentar als „Doppel-Kommentar“ nicht nur die vollständige Kommentierung des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes, sondern auch die Kommentierung der Vorschriften des Bewertungsgesetzes ab, die für das Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht von maßgeblicher Bedeutung sind. Dieser Kommentar bietet Ihnen dabei unterschiedliche Rechtsmeinungen, eigene Lösungsansätze und kritische Beiträge zur wissenschaftlichen Diskussion erbschaftsteuer-, bewertungs- sowie auch verfassungsrechtlicher Fragestellungen ohne jedoch mit unnötigem Ballast überladen zu sein.
Aktuell in der 6. Auflage:
Erbschaftsteuer-Richtlinien 2019.
Erbschaftsteuer-Hinweise 2019.
Praxiserfahrungen 3 Jahre nach der Erbschaftsteuerreform.
Steuerbefreiung für Familienheime.
Ausländische (Familien-) Stiftungen.
Wohnungsvermietungsgesellschaften.
Rechtsstand: 2020.
Das Besondere:
Mit dem Kauf der gedruckten Ausgabe steht Ihnen bis zum Erscheinen der Folgeauflage auch die Online-Version des Kommentars zur Verfügung. Diese wird unterjährig aktualisiert und an die neuen Entwicklungen im Erbschaftsteuerrecht angepasst. Darüber hinaus werden aktuelle News den einzelnen Kommentierungen zugeordnet und direkt angezeigt.
Inhaltsverzeichnis:
Einführung.
Kommentierung aller Vorschriften des ErbStG.
Kommentierung der Vorschriften des BewG in Auszügen sofern für das Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht relevant.
Aktualisiert: 2023-05-09
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Zum Werk
Dieses erfolgreiche Standardwerk erläutert die rechtlich oft schwierigen und praktisch bedeutsamen Fragen des Erbrechts. Die Darstellung ist Lehrbuch, nicht Handbuch, deshalb wurden Schwerpunkte gebildet. Ziel der vertieften Behandlung einzelner Problemkreise ist es, mit den spezifisch erbrechtlichen Interessenabwägungen vertraut zu machen. Dem dienen auch die jeweils vorangestellten kleinen Fälle, die das Verständnis wesentlich erleichtern.
InhaltEinführung in das ErbrechtDie gesetzliche ErbfolgeDie gewillkürte ErbfolgeDas TestamentPflichtteilsrechtErbschaftsteuerrechtErbschein
Vorteile auf einen Blickklare, gut strukturierte Darstellunganschauliche BeispielePrüfungsschemata
Zur Neuauflage
Für die Neuauflage wurde das Lehrbuch überarbeitet und den aktuellen Anforderungen angepasst.
Zielgruppe
Für Studierende der Rechtswissenschaften, Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare, AG-Leiterinnen und AG-Leiter.
Aktualisiert: 2023-05-04
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Dieses Werk behandelt den Pflichtstoff des Erbrechts und seine besonders klausur- und examensrelevanten Querverbindungen zu den anderen Bereichen des BGB. Anhand von 20 Fällen mit ausführlichen Lösungen können Sie Ihr Wissen überprüfen und sich optimal auf die Zwischenprüfungs-, Vorlesungsabschluss- und Examensklausuren vorbereiten. Behandelt werden:
ist Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Rechtsgeschichte und Kirchenrecht an der Universität Regensburg.
LL.M., ist Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht, Sportrecht sowie Handelsrecht an der Universität Mannheim.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Dieses Werk dient der Ausbildung von Fachanwältinnen und Fachanwälten im Steuerrecht an der Hagen Law School. Es ist Teil einer bewährten Reihe, die sich nicht nur an Experten richtet, sondern auch an Leser mit juristischer Vorbildung und besonders praxisorientiertem Interesse. Themen und Texte sind nach den Anforderungen der FAO konzipiert und stammen von erfahrenen Praktikern und Rechtswissenschaftlern. Alle Publikationen der Hagen Law School unterliegen einem Peer-Review-System.
Aktualisiert: 2021-11-25
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Frontmatter -- Inhalt -- Literaturverzeichnis -- 1. Einleitung. Geschichtlicher Überblick -- 2. Vorerben- und Nacherbeneinsetzung im allgemeinen -- 3. Die Anordnung von Befreiungen insbesondere -- 4. Wesen des Nacherbrechts -- 5. Kombination und Kollision von Befreiungsanordnungen und Beschränkungen besonderer Art -- 6. Verzicht des Nacherben auf die Sicherungsrechte -- 7. Mehrheit von Vorerben oder Nacherben -- 8. „Befreite" und „gewöhnliche" Vorerbschaft nebeneinander -- 9. Wechsel in der Person des Vorerben -- 10. Das Verfügungsrecht des Vorerben -- 11. Unentgeltliche Verfügungen des Vorerben -- 12. Einfluß des Vorerbrechts auf die Rechtsverhältnisse der Erbengemeinschaft, insbesondere der Erbauseinandersetzung -- 13. Die Rechtsstellung des befreiten Vorerben im Grundbuchverkehre -- Änderung der obligatorischen rechtsbeziehungen zwischen Vorerben und Nacherben durch Befreiungsanordnungen. -- 14. Beschränkung hinsichtlich der zur Erbschaft gehörenden Inhaberpapiere. -- 15. Beschränkungen, die der Erblasser nicht abändern kann, und die Beschränkung des § 2123 -- 16. Die außerordentlichen Sicherungsmittel des Nacherben -- 17. Die Verteilung der Lasten der Erbschaft -- 18. Die Rechtslage des Vorerben nach Eintritt der Nacherbfolge -- Schlußbemerkung
Aktualisiert: 2023-03-27
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Dieses erfolgreiche Standardwerk erläutert die rechtlich oft schwierigen und praktisch bedeutsamen Fragen des Erbrechts. Die Darstellung will Lehrbuch, nicht Handbuch sein; deshalb sind Schwerpunkte gebildet worden. Ziel der vertieften Behandlung einzelner Problemkreise ist es, mit den spezifisch erbrechtlichen Interessenabwägungen vertraut zu machen. Dem dienen auch die jeweils vorangestellten kleinen Fälle, die das Verständnis wesentlich erleichtern. Wichtige Entscheidungen des EuGH, des BGH und der Oberlandesgerichte sind bis Januar 2021 eingearbeitet.
Zur Veranschaulichung, zur Lernkontrolle und zum schnellen Nachschlagen sind an allen maßgeblichen Stellen Schaubilder und Prüfungsschemata eingefügt.
war ordentlicher Professor an der Universität Münster und Bundesverfassungsrichter;
ist Inhaber eines Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Zivilprozessrecht an der Justus-Liebig-Universität Gießen.
Aktualisiert: 2023-03-10
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Dieser Band ist Teil einer Reihe, die die Hagen Law School in ihren Lehrgängen für Fachanwälte einsetzt. Alle Texte sind nach den Anforderungen der FAO konzipiert und werden unter wissenschaftlicher Begleitung von renommierten Rechtspraktikern verfasst. Die Publikationen der Hagen Law School eignen sich für Fachleute wie für Leser mit juristischer Vorbildung und besonders praxisorientiertem Interesse.
Aktualisiert: 2021-08-12
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Die Höhe der Steuerbelastung im Bereich der Erbschaft- und Schenkungsteuer hängt – wie bei kaum einer anderen Steuer – maßgeblich von der konkreten Gestaltung des Einzelfalls ab. Damit besteht in erbschaft- und schenkungsteuerlichen Fragen ein hoher Beratungsdarf. Auch in der 6. Auflage bildet der Kommentar als „Doppel-Kommentar“ nicht nur die vollständige Kommentierung des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes, sondern auch die Kommentierung der Vorschriften des Bewertungsgesetzes ab, die für das Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht von maßgeblicher Bedeutung sind. Dieser Kommentar bietet Ihnen dabei unterschiedliche Rechtsmeinungen, eigene Lösungsansätze und kritische Beiträge zur wissenschaftlichen Diskussion erbschaftsteuer-, bewertungs- sowie auch verfassungsrechtlicher Fragestellungen ohne jedoch mit unnötigem Ballast überladen zu sein.
Aktuell in der 6. Auflage:
Erbschaftsteuer-Richtlinien 2019.
Erbschaftsteuer-Hinweise 2019.
Praxiserfahrungen 3 Jahre nach der Erbschaftsteuerreform.
Steuerbefreiung für Familienheime.
Ausländische (Familien-) Stiftungen.
Wohnungsvermietungsgesellschaften.
Rechtsstand: 2020.
Das Besondere:
Mit dem Kauf der gedruckten Ausgabe steht Ihnen bis zum Erscheinen der Folgeauflage auch die Online-Version des Kommentars zur Verfügung. Diese wird unterjährig aktualisiert und an die neuen Entwicklungen im Erbschaftsteuerrecht angepasst. Darüber hinaus werden aktuelle News den einzelnen Kommentierungen zugeordnet und direkt angezeigt.
Inhaltsverzeichnis:
Einführung.
Kommentierung aller Vorschriften des ErbStG.
Kommentierung der Vorschriften des BewG in Auszügen sofern für das Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht relevant.
Aktualisiert: 2023-04-20
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Nach der Erbschaftsteuerreform 2016 – Der Kommentar zum neuen Recht von namhaften Experten des Erbschaftsteuerrechts
Die Erbschaft- und Schenkungsteuer ist eine Steuer mit sehr hohem Beratungsbedarf. Die Höhe der Steuerbelastung hängt – wie bei kaum einer anderen Steuer – maßgeblich von der konkreten Gestaltung im Einzelfall ab.
Die zuverlässige Beurteilung der erbschaft- und schenkungsteuerlichen Auswirkungen von Vermögensübergängen erfordert sowohl den Rückgriff auf die Vorschriften des Erbschaftsteuergesetzes als auch auf die des Bewertungsgesetzes. Der vorliegende Kommentar ist daher als „Doppel-Kommentar“ konzipiert. Er enthält sowohl die vollständige Kommentierung der Vorschriften des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes als auch die Kommentierung der für das Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht bedeutenden Vorschriften des Bewertungsgesetzes.
In der 5. Neuauflage sind die grundlegenden Änderungen durch das Gesetz zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sowie der koordinierte Ländererlass vom 22.6.2017 zur Anwendung der geänderten Vorschriften bereits berücksichtigt.
Das Besondere:
Mit dem Kauf der gedruckten Ausgabe steht Ihnen bis zum Erscheinen der Folgeauflage auch die Online-Version des Kommentars zur Verfügung. Diese wird unterjährig aktualisiert und an die neuen Entwicklungen im Erbschaftsteuerrecht angepasst. Darüber hinaus werden aktuelle News den einzelnen Kommentierungen zugeordnet und direkt angezeigt.
Aus dem Inhalt:
Einführung.
Kommentierung aller Vorschriften des ErbStG.
Kommentierung der Vorschriften des BewG in Auszügen sofern für das Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht relevant.
Alles inkl. Online-Version mit unterjähriger Aktualisierung der Kommentierungen und laufender Zuordnung aktueller News bis zum Erscheinen der Folgeauflage sowie mit weiteren digitalen Mehrwerten
Aktualisiert: 2020-07-14
Autor:
Torsten Bock,
Hardy Fischer,
Gerda Hofmann,
Anette Kugelmüller-Pugh,
Christoph Philipp,
Andreas Richter,
Stephan Schuck,
Hermann-Ulrich Viskorf,
Stephan Viskorf,
Eckhard Wälzholz,
Steffen Wiegand
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Aktualisiert: 2021-03-10
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So machen Sie mit einer Schenkung sicher Freude – und vermeiden böses Erwachen
Jeder hat bereits einmal etwas verschenkt oder geschenkt bekommen. Zum Geburtstag, zu Weihnachten oder einfach nur so – Anlässe finden sich immer, und ein Geschenk macht beiden Seiten Freude: dem Beschenkten und dem Schenkenden. Solche Schenkungen sind natürlich unproblematisch. Die Freude kann jedoch schnell getrübt werden, wenn Sie jemandem, der Ihnen nahe steht, etwas Großes schenken, etwa ein Haus, ein Grundstück oder einen hohen Geldbetrag.
Damit die Freude von Schenkenden und Empfängern nicht getrübt wird
Eine typische Situation: Eltern möchten ihren Kindern zu Lebzeiten ein Haus oder einen größeren Geldbetrag als Altersvorsorge übereignen. So eine Schenkung ist leider nicht so einfach möglich, denn hier hat Vater Staat seine Hände im Spiel und es gilt, eine Reihe von Punkten zu beachten. Schon aus diesem Grund sollte man die Details einer Schenkung genau festlegen – in einer Schenkungsurkunde, einem Vertrag. Denn viele Schenkungen, etwa bei Immobilien, sind ohne entsprechenden Vertrag gar nicht wirksam.
Ein Schenkungsvertrag schafft Sicherheit und sichert Ihnen alle Steuervorteile
Die erste Freude als Beschenkter verfliegt meist recht schnell, wenn Sie an das Wort „Schenkungsteuer“ denken. Denn damit kassiert das Finanzamt nicht gerade kleinlich ab: Je nach Verwandtschaftsverhältnis und Steuerklasse werden die Empfänger schon zur Kasse gebeten, wenn der Wert des Geschenks 20.000 Euro Freibetrag übersteigt.
Aber es muss noch mehr beachtet werden: Ist eine notarielle Beurkundung Pflicht? Ja, bei allen Immobilienschenkungen! Darf das Geschenk zurückgefordert werden? Kann ich meine Schenkung auch an eine Bedingung knüpfen? Hafte ich als Schenkender eventuell für etwas? Kann man Steuerfreibeträge auch mehrfach in Anspruch nehmen?
Wahren Sie Ihren Vorteil: Sie können an zahlreichen „Rädchen“ drehen
Aber ganz schutzlos sind Sie den Steuerforderungen von und den Auflagen Vater Staat bei Schenkungen nicht ausgeliefert: Es gibt zahlreiche Möglichkeiten und Tricks, um hier Geld zu sparen und die Sache glatt über die Bühne zu bringen. Was geht und vor allem was völlig legal ist, das zeigt Ihnen dieser Ratgeber einfach und verständlich, aber gleichzeitig juristisch hieb- und stichfest. So wissen Sie schon vorher, worauf es bei Ihrem Schenkungsvertrag ankommt, wie der Fiskus rechnet, und können Ihre optimale Vorteils-Strategie planen.
Spezial: 3 Schenkungsverträge – fix und fertig für Sie vorbereitet
Ein besonderer Bonus in diesem Ratgeber: Sie erhalten 3 komplette, anwaltsgeprüfte Verträge, die Sie sofort für die häufigsten Arten einer Schenkung für sich verwenden können. Der Verlag stellt Ihnen diese Vertragsmuster auch online als Word-Dokumente zur Verfügung, die Sie einfach am PC bearbeiten können – damit Ihre Schenkung Ihnen und dem Beschenkten wirklich nur Freude macht!
Aktualisiert: 2021-01-11
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Aktualisiert: 2022-02-10
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Zu unentgeltlichen Verfügungen über Nachlassgegenstände sind der Vorerbe und der Testamentsvollstrecker nach den §§ 2113 Abs. 2 Satz 1, 2205 Satz 3 BGB grundsätzlich nur dann berechtigt, wenn sie damit einer sittlichen Pflicht oder einer auf den Anstand zu nehmenden Rücksicht entsprechen. Sowohl dem Vorerben als auch dem Testamentsvollstrecker wird im geltenden Recht also grundsätzlich die Möglichkeit eröffnet, über die Gegenstände des von ihm verwalteten Nachlasses frei zu verfügen. Dieses Verfügungsrecht findet jedoch jeweils in dem prinzipiellen Verbot unentgeltlicher Verfügungen eine Dritten gegenüber wirksame Begrenzung. Damit richtet sich der Umfang der Verfügungsmacht des Vorerben und des Testamentsvollstreckers maßgeblich nach dem jeweiligen Geltungsbereich dieser beiden Bestimmungen. Welche Rechtsgeschäfte werden aber von dem Verbot "unentgeltlicher Verfügungen" erfasst? Der Begriff "Verfügung" entspricht dem allgemeinen zivilrechtlichen Verfügungsbegriff. Uneinigkeit und Zweifel bestehen jedoch beim Tatbestandsmerkmal "unentgeltlich". Unter welchen Voraussetzungen der Vorerbe und der Testamentsvollstrecker unentgeltlich verfügen, wird im Gesetz nicht definiert. Die Arbeit untersucht deshalb die in Rechtsprechung und Literatur vertretenen Auffassungen zur Auslegung der Unentgeltlichkeit in den §§ 2113 Abs. 2 Satz 1, 2205 Satz 3 BGB, stellt sie einander gegenüber und untersucht den Begriff der Unentgeltlichkeit anhand der gängigen Auslegungsmethoden mittels eigener Argumentationsansätze. Im Ergebnis gelangt die Autorin zu einem angemessenen und interessengerechten Verständnis der Unentgeltlichkeit in den §§ 2113 Abs. 2 Satz 1, 2205 Satz 3.
Aktualisiert: 2020-12-04
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