Die Relevanz der D&O-Versicherung hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Moritz Rudzio beleuchtet zunächst ihre rechtstatsächlichen und dogmatischen Grundlagen. In der Folge geht er auf die Problemschwerpunkte ein, die bisher den wissenschaftlichen Diskurs beherrscht haben (Selbstbehalt, Kompetenz zum Vertragsschluss, Abschlusspflicht).
Die Untersuchung konzentriert sich dann auf die vorvertragliche Anzeigepflicht, die Rudzio vor dem Hintergrund der erheblichen Änderungen durch die Reform des Versicherungsvertragsrechts umfassend darstellt. Schwerpunkt der Arbeit ist das für die Praxis besonders drängende Problem, dass die Weite der Zurechnung von Verhalten und Kenntnissen an die Gesellschaft sowie die grundsätzliche Gesamtwirkung der Gestaltungsrechte gegenüber allen Versicherten dazu prädestiniert sind, zu unbilligen Situationen zu führen. Rudzio entwickelt unter Berücksichtigung der Besonderheiten der körperschaftlichen Organisationsverfassung ein System kautelarjuristischer Einschränkungen auf Zurechnungs- und Rechtsfolgenebene, um die Interessen der Beteiligten in bestmöglicher Weise zu einem sachgerechten Ausgleich zu bringen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Relevanz der D&O-Versicherung hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Moritz Rudzio beleuchtet zunächst ihre rechtstatsächlichen und dogmatischen Grundlagen. In der Folge geht er auf die Problemschwerpunkte ein, die bisher den wissenschaftlichen Diskurs beherrscht haben (Selbstbehalt, Kompetenz zum Vertragsschluss, Abschlusspflicht).
Die Untersuchung konzentriert sich dann auf die vorvertragliche Anzeigepflicht, die Rudzio vor dem Hintergrund der erheblichen Änderungen durch die Reform des Versicherungsvertragsrechts umfassend darstellt. Schwerpunkt der Arbeit ist das für die Praxis besonders drängende Problem, dass die Weite der Zurechnung von Verhalten und Kenntnissen an die Gesellschaft sowie die grundsätzliche Gesamtwirkung der Gestaltungsrechte gegenüber allen Versicherten dazu prädestiniert sind, zu unbilligen Situationen zu führen. Rudzio entwickelt unter Berücksichtigung der Besonderheiten der körperschaftlichen Organisationsverfassung ein System kautelarjuristischer Einschränkungen auf Zurechnungs- und Rechtsfolgenebene, um die Interessen der Beteiligten in bestmöglicher Weise zu einem sachgerechten Ausgleich zu bringen.
Aktualisiert: 2023-05-25
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Die Relevanz der D&O-Versicherung hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Moritz Rudzio beleuchtet zunächst ihre rechtstatsächlichen und dogmatischen Grundlagen. In der Folge geht er auf die Problemschwerpunkte ein, die bisher den wissenschaftlichen Diskurs beherrscht haben (Selbstbehalt, Kompetenz zum Vertragsschluss, Abschlusspflicht).
Die Untersuchung konzentriert sich dann auf die vorvertragliche Anzeigepflicht, die Rudzio vor dem Hintergrund der erheblichen Änderungen durch die Reform des Versicherungsvertragsrechts umfassend darstellt. Schwerpunkt der Arbeit ist das für die Praxis besonders drängende Problem, dass die Weite der Zurechnung von Verhalten und Kenntnissen an die Gesellschaft sowie die grundsätzliche Gesamtwirkung der Gestaltungsrechte gegenüber allen Versicherten dazu prädestiniert sind, zu unbilligen Situationen zu führen. Rudzio entwickelt unter Berücksichtigung der Besonderheiten der körperschaftlichen Organisationsverfassung ein System kautelarjuristischer Einschränkungen auf Zurechnungs- und Rechtsfolgenebene, um die Interessen der Beteiligten in bestmöglicher Weise zu einem sachgerechten Ausgleich zu bringen.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Die Vorsorgeberatung zur Absicherung der Arbeitskraft zählt zweifellos zu den Königsdisziplinen im Vermittleralltag. Ein privater Vorsorgevertrag für den Fall einer Berufsunfähigkeit infolge einer Erkrankung, eines Unfalls oder eines mehr als altersgemäßen Kräfteverfalls ist ein wichtiger Beitrag für die persönliche Existenzsicherung. Allerdings begründen beispielsweise ein Herzinfarkt oder auch eine Krebserkrankung nicht zwingend eine leistungspflichtige Berufsunfähigkeit. Aber auch im Fall eines Leistungsanerkenntnisses und der Auszahlung der vertraglich vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente durch den Lebensversicherer sichert die ratierliche Rentenzahlung nur eine (anteilige) Einkommensersatzleistung. Mit einer Dread-Disease-Versicherung können schwere Krankheiten versichert und mit der Kapitalleistung im Versicherungsfall beispielsweise Darlehens- und Leasingverbindlichkeiten abgelöst oder auch zusätzliche Behandlungsmaßnahmen finanziert werden.
Der erste Band des Kompendiums Dread-Disease-Versicherung widmet sich den vertraglichen Grundlagen und den tariflichen Gestaltungsmöglichkeiten. Mithilfe von Praxistipps, Beispielen und Checklisten werden objektive Bewertungsparameter und Grundlagen für eine vergleichende Tarifbewertung vorgestellt. So bietet das Kompendium den direkten Bezug zum Vermittleralltag.
Aktualisiert: 2023-02-07
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Der Gesetzgeber der VVG-Reform 2008 beabsichtigte bei der Regelung der vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung eine Stärkung des Versicherungsnehmerschutzes. Der Verfasser macht Schutzlücken aus und untersucht, ob diese durch Auslegung oder Richterrecht geschlossen werden können. Zudem entwickelt er einen Vorschlag für eine Neufassung der Vorschriften. Dabei berücksichtigt er auch unberechtigte Leistungsablehnungen von Berufsunfähigkeitsversicherern. Die praxisnahe Ausarbeitung richtet sich an Wissenschaftler, Richter, Anwälte, Versicherungsvertreter, Versicherungsmakler und den Gesetzgeber. Der Autor ist als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Versicherungsrecht und Erbrecht tätig.
Aktualisiert: 2023-02-14
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Der Gesetzgeber der VVG-Reform 2008 beabsichtigte bei der Regelung der vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung eine Stärkung des Versicherungsnehmerschutzes. Der Verfasser macht Schutzlücken aus und untersucht, ob diese durch Auslegung oder Richterrecht geschlossen werden können. Zudem entwickelt er einen Vorschlag für eine Neufassung der Vorschriften. Dabei berücksichtigt er auch unberechtigte Leistungsablehnungen von Berufsunfähigkeitsversicherern. Die praxisnahe Ausarbeitung richtet sich an Wissenschaftler, Richter, Anwälte, Versicherungsvertreter, Versicherungsmakler und den Gesetzgeber. Der Autor ist als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Versicherungsrecht und Erbrecht tätig.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Die VVG-Reform hat die Regelungen über die vorvertragliche Anzeigepflicht des Versicherungsnehmers grundlegend umgestaltet. Ein wesentlicher Baustein ist dabei die Hinweispflicht des § 19 Abs. 5 Satz 1 VVG. Deren genauer Inhalt ist auch mehr als 10 Jahre nach der Reform noch lebhaft umstritten.
Die Untersuchung geht, ausgehend vom Zweck der Norm, auf die wesentlichen mit der Auslegung des § 19 Abs. 5 Satz 1 VVG verbundenen Fragen ein, formuliert praktische handhabbare Anforderungen an den Inhalt des vom Versicherer zu übermittelnden Hinweises und legt ein besonderes Augenmerk auf die genaue Bestimmung der Rechtsfolgen von Belehrungsmängeln.
Aktualisiert: 2023-02-07
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Die VVG-Reform hat die Regelungen über die vorvertragliche Anzeigepflicht des Versicherungsnehmers grundlegend umgestaltet. Ein wesentlicher Baustein ist dabei die Hinweispflicht des § 19 Abs. 5 Satz 1 VVG. Deren genauer Inhalt ist auch mehr als 10 Jahre nach der Reform noch lebhaft umstritten.
Die Untersuchung geht, ausgehend vom Zweck der Norm, auf die wesentlichen mit der Auslegung des § 19 Abs. 5 Satz 1 VVG verbundenen Fragen ein, formuliert praktische handhabbare Anforderungen an den Inhalt des vom Versicherer zu übermittelnden Hinweises und legt ein besonderes Augenmerk auf die genaue Bestimmung der Rechtsfolgen von Belehrungsmängeln.
Aktualisiert: 2023-02-07
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Prof. Dr. Dirk Looschelders befasst sich in seinem Beitrag mit den Vorschriften über die vorvertragliche Anzeigepflicht des Versicherungsnehmers, deren Neuregelung zu den zentralen Elementen der VVG-Reform gehört. Allerdings sind in der Folge zahlreiche schwierige Auslegungsfragen aufgetreten, die anhand der aktuellen Rechtsprechung behandelt werden. Neben den Grenzen des Fragerechts des Versicherers durch das AGG und GenDG umfasst die Erörterung ferner die Rechtsfolgen einer Anzeigepflichtverletzung, insbesondere die Anfechtung des Versicherungsvertrags wegen arglistiger Täuschung. Den Schluss bilden Ausführungen zu den Übergangsproblemen.
Dr. Rainer Heß behandelt in dem zweiten Beitrag zum 28. Münsterischen Versicherungstag die Umgestaltung der Versicherungsleistung vom Alles-oder-Nichts-Prinzip in ein „Mehr oder Weniger“ – eine der wichtigsten Änderungen des zum 1.1.2008 in Kraft getretenen neuen VVG dar. Hauptanwendungsfall ist die Verletzung von Obliegenheiten sowie die Herbeiführung des Versicherungsfalls. Diese Neuregelung beschäftigt seit der Reform Wissenschaft und Praxis gleichermaßen. Der Beitrag gibt einen Überblick über die Streitfragen und den Stand der Diskussion und gibt Hinweise auf die ersten dazu ergangenen Gerichtsentscheidungen.
Die beiden Vorträge behandeln Themen, die sowohl für Fachanwälte für Versicherungsrecht als auch für Mitarbeiter in Unternehmen, die sich mit der Bearbeitung von Schadenfällen befassen, von besonderem Interesse sind.
Aktualisiert: 2023-01-30
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Die privaten Versicherungsunternehmen sind für die vorvertragliche Risikoprüfung darauf angewiesen, Informationen über das zu versichernde Risiko zu erlangen. Bei der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung handelt es sich dabei vor allem um personenbezogene Gesundheitsdaten, an denen der Versicherungsnehmer ein (persönlichkeits-)rechtlich legitimiertes Geheimhaltungsinteresse hat.
Vor dem Hintergrund dieses Interessenkonflikts werden in der vorliegenden Untersuchung die verschiedenen Informations- und Auskunftsquellen des Versicherers aufgezeigt. Ziel der Arbeit ist es, die damit zusammenhängenden Probleme und rechtlichen Anforderungen
darzustellen, kritisch zu würdigen und (rechtliche) Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen.
Dabei setzt sich die Autorin insbesondere mit der vorvertraglichen Anzeigepflicht des
Versicherungsnehmers auseinander, die durch die VVG-Reform entscheidende Änderungen
erfahren hat. Erörtert werden aber auch die rechtlichen Probleme von ärztlichen, vor allem genetischen, Untersuchungen und die Informationsgewinnung durch die Erhebung personenbezogener Gesundheitsdaten bzw. durch die Organisation des Versicherungsgeschäfts.
Die Arbeit bietet wichtige Aufschlüsse für alle, die mit der vorvertraglichen Informationsgewinnung und Risikoerhebung in der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung befasst sind, sei es als Vermittler, Arzt oder Versicherungsjurist bei der Erstellung von Antragsformularen.
Aktualisiert: 2023-01-27
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Die Arbeit befasst sich mit der Reform des Versicherungsvertragsrechts in Japan, das parallel mit der VVG-Reform 2008 und der Reform in England in 2012 erheblich erneuert wurde. Den Schwerpunkt bildet die vorvertragliche Anzeigepflicht des Versicherungsnehmers. Hierbei werden die Charakteristika, die Voraussetzungen und die Anzeigepflichtverletzung rechtsvergleichend analysiert. In der Versicherungsrechtdogmatik und in der Rechtsprechung sind deutsche und englische Rechtsgedanken wiederzufinden. Dies mag damit zusammenhängen, dass das Japanische Recht historisch durch das deutsche Recht geprägt ist. Allerdings weicht sie auch davon ab: Sie hält an dem Alles-oder-nichts-Prinzip fest, obwohl die Reformen in Deutschland und England gezeigt haben, dass es wegen der Schutzbedürftigkeit des Versicherungsnehmers anders möglich ist. Es wird die Rechtsnatur der vorvertraglichen Anzeigepflicht erläutert, die teilweise deutsche Rechtstheorien beinhalten. Hieran knüpft die Erörterung der Voraussetzungen an, wobei am Beispiel des Moral Hazard als Gefahrumstand oder der Wirkung von vorformulierten Fragen des Versicherers, abweichende Auffassungen in Japan aufgezeigt werden. Ergänzt wird dieser Teil mit der Darstellung der Anzeige mittels eines Vermittlers. Am Ende wird erläutert, warum die Ablehnung des Proportionalitätsprinzips einer Korrektur bedarf. Der Autor appelliert an den japanischen Rechtsanwender, dass die Leistungskürzung in Abhängigkeit zur Schwere der groben Fahrlässigkeit im Sinne des § 28 Abs. 2 VVG (Quotelung) eine umsetzbare und sinnvolle Alternativlösung bietet.
Aktualisiert: 2023-02-07
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Die Arbeit befasst sich mit der vertraglichen Ausgestaltung der offenen Mitversicherung. Hierbei teilen mehrere Versicherer ein Risiko quotal untereinander auf und bestimmen typischerweise einen der Beteiligten als führenden Mitversicherer. Die offene Mitversicherung ermöglicht damit die Deckungsübernahme großer Risiken, die durch einen Versicherer alleine häufig nicht zu tragen sind und kommt vor allem in der Industrieversicherung zur Anwendung.
Die sog. "Dornbracht"-Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm aus dem Jahr 2010 lenkt den Blick auf wesentliche Fragen der vertraglichen Ausgestaltung der offenen Mitversicherung: Liegt beispielsweise ein Versicherungsvertrag mit allen Mitversicherern oder liegen mehrere Versicherungsverträge vor? Welche Konsequenzen hat diese Weichenstellung, beispielsweise im Hinblick auf die Rechtsfolgen einer vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung? Welche Pflichten bestehen im Innenverhältnis der Mitversicherer? Und welche Bedeutung haben verschiedene Führungsklauseln?
Gerade im Industrieversicherungsbereich sind zudem Versicherungsmakler regelmäßig an der Risikoerfassung und Vertragsgestaltung beteiligt. Betrachtet werden deshalb die Folgen der Verwendung von Maklerfragebögen, wie im "Dornbracht"-Fall, oder Maklerbedingungen.
Der Titel bietet eine praxisgerechte Aufarbeitung des Vertragsrechts der offenen Mitversicherung mit Hinweisen auf mögliche Vertragsgestaltungen. Er richtet sich an Mitarbeiter von Versicherern, Rückversicherern und Versicherungsmaklern sowie mit dem Versicherungsrecht befasste Rechtsanwälte und soll einen Beitrag zur Erfassung der wesentlichen Gestaltungsfragen und deren Umsetzung in der Vertragspraxis leisten.
Aktualisiert: 2023-02-07
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§ 5a VVG a.F. ist entfallen, das Policenmodell gehört der Vergangenheit an – der Vertragsschluss im Versicherungsrecht wirft jedoch nach wie vor zahlreiche Probleme auf. Der Autor untersucht die einzelnen Abschlussmodelle auf ihre rechtliche Zulässigkeit hin und betrachtet das Verhältnis zwischen Modell und vorvertraglicher Informationspflicht. So wird der umstrittene Rechtzeitigkeitsbegriff definiert – ein Abschlussmodell verworfen. Auch wird u. a. das Verhältnis von § 7 Abs. 1 VVG zur Billigungsklausel, zur vorvertraglichen Anzeigepflicht und zum Widerrufsrecht erörtert.
Die Arbeit wendet sich außerdem modellabhängigen Rechtsfragen zu:
- Kann der Vertrag durch das Schweigen des Versicherungsnehmers zustande kommen?
- Welche Anforderungen stellt die Verzichtslösung an den Versicherer?
- Und wie werden die AVB beim Abschluss am Telefon einbezogen?
Aktualisiert: 2023-01-27
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Versicherungsrecht für Ausbildung und Verkauf ist die gelungene Mischung aus notwendigen juristischen Inhalten und praxisorientierter Darstellung für den Anwender im Be- und Vertrieb.
Mit zahlreichen Fallschilderungen und illustrativen Beispielen wird der Inhalt dem Leser anschaulich dargeboten. Insbesondere dem juristisch nicht vorgebildeten Newcomer im Versicherungswesen wird damit der Einstieg in dieses Rechtsgebiet erleichtert und bildet die wesentliche Grundlage für die anschließenden Vertiefungen in den einzelnen Sparten. Daher orientiert sich die gesamte Darstellung stark an dem Lernzielkatalog zur Sachkundeprüfung „Versicherungsfachmann/-fachfrau (IHK)“. Aber auch allen anderen in der Branche Aktiven kann der Titel wertvolle Dienste leisten, denn die praktische Darstellung anhand von Beispielen kann gerade vor Prüfungen und Klausuren als intensives Repetitorium hilfreich sein.
Insbesondere für Versicherungsvermittler sind die beiden Beiträge zum Berufs- und Wettbewerbsrecht wertvolle Ergänzungen und geben Sicherheit für die Praxis.
Aktualisiert: 2023-01-27
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Obwohl das versicherungswissenschaftliche Konstrukt der Gruppenversicherungen in der Praxis von großer Bedeutung ist, fehlt es an einer klaren gesetzlichen Regelung, an einem eigenem Abschnitt im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und bisher auch an einer ausreichenden wissenschaftlichen Durchdringung. Die vorliegende Bearbeitung soll einen Beitrag zur Diskussion über die rechtliche Einordnung der Gruppenversicherung und insbesondere zur rechtlichen Stellung des Versicherten in der Gruppenversicherung leisten.
Der Inhalt ist in zwei Hauptteile gegliedert. Im ersten Teil der Bearbeitung wird versucht, ausgehend von der historischen Entwicklung der Gruppenversicherung in Deutschland, den Begriff des Gruppenversicherungsvertrages zu bestimmen und zu systematisieren. Im zweiten Teil werden einzelne Problemschwerpunkte des Gruppenversicherungsvertrages untersucht, bei denen sich die Besonderheiten gruppenversicherungsvertraglicher Konstellationen im besonderen Maße auswirken. Dabei ergeben sich im Bereich der vorvertraglichen Anzeigepflichten, der Beratungs- und Informationspflichten, der Prämienzahlung und des Wegfallens von Versicherungsschutz im Hinblick auf die einzelnen Gruppenmitglieder interessante Fragestellungen, für welche die vorliegende Arbeit Lösungsansätze entwickelt.
Dieses Buch bietet wertvolle Inhalte für Mitarbeiter im Versicherungs-/ Rückversicherungsunternehmen, Versicherungsmaklerunternehmen, in Rechtsanwaltskanzleien (die im Bereich des Versicherungsrechts tätig sind) sowie nachrangig Rechtsabteilungen von Unternehmen, Universitäten sowie andere mit dem Versicherungsrecht bzw. Versicherungsvertragsrecht befasste Einrichtungen.
Aktualisiert: 2023-01-27
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§ 5a VVG a.F. ist entfallen, das Policenmodell gehört der Vergangenheit an – der Vertragsschluss im Versicherungsrecht wirft jedoch nach wie vor zahlreiche Probleme auf. Der Autor untersucht die einzelnen Abschlussmodelle auf ihre rechtliche Zulässigkeit hin und betrachtet das Verhältnis zwischen Modell und vorvertraglicher Informationspflicht. So wird der umstrittene Rechtzeitigkeitsbegriff definiert – ein Abschlussmodell verworfen. Auch wird u. a. das Verhältnis von § 7 Abs. 1 VVG zur Billigungsklausel, zur vorvertraglichen Anzeigepflicht und zum Widerrufsrecht erörtert.
Die Arbeit wendet sich außerdem modellabhängigen Rechtsfragen zu:
- Kann der Vertrag durch das Schweigen des Versicherungsnehmers zustande kommen?
- Welche Anforderungen stellt die Verzichtslösung an den Versicherer?
- Und wie werden die AVB beim Abschluss am Telefon einbezogen?
Aktualisiert: 2023-01-27
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Die Arbeit befasst sich mit der Reform des Versicherungsvertragsrechts in Japan, das parallel mit der VVG-Reform 2008 und der Reform in England in 2012 erheblich erneuert wurde. Den Schwerpunkt bildet die vorvertragliche Anzeigepflicht des Versicherungsnehmers. Hierbei werden die Charakteristika, die Voraussetzungen und die Anzeigepflichtverletzung rechtsvergleichend analysiert. In der Versicherungsrechtdogmatik und in der Rechtsprechung sind deutsche und englische Rechtsgedanken wiederzufinden. Dies mag damit zusammenhängen, dass das Japanische Recht historisch durch das deutsche Recht geprägt ist. Allerdings weicht sie auch davon ab: Sie hält an dem Alles-oder-nichts-Prinzip fest, obwohl die Reformen in Deutschland und England gezeigt haben, dass es wegen der Schutzbedürftigkeit des Versicherungsnehmers anders möglich ist. Es wird die Rechtsnatur der vorvertraglichen Anzeigepflicht erläutert, die teilweise deutsche Rechtstheorien beinhalten. Hieran knüpft die Erörterung der Voraussetzungen an, wobei am Beispiel des Moral Hazard als Gefahrumstand oder der Wirkung von vorformulierten Fragen des Versicherers, abweichende Auffassungen in Japan aufgezeigt werden. Ergänzt wird dieser Teil mit der Darstellung der Anzeige mittels eines Vermittlers. Am Ende wird erläutert, warum die Ablehnung des Proportionalitätsprinzips einer Korrektur bedarf. Der Autor appelliert an den japanischen Rechtsanwender, dass die Leistungskürzung in Abhängigkeit zur Schwere der groben Fahrlässigkeit im Sinne des § 28 Abs. 2 VVG (Quotelung) eine umsetzbare und sinnvolle Alternativlösung bietet.
Aktualisiert: 2023-02-07
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Risikomanagement - Lebensversicherungen und Betriebliche Altersversorgung
Der Band „Risikomanagement - Lebensversicherungen und Betriebliche Altersversorgung“ behandelt die Themen eines Wahlbausteins der Fortbildung zum Fachwirt / zur Fachwirtin für Versicherungen und Finanzen im Bereich „Betriebliche Kernprozesse“. Es baut auf dem Band „Lebensversicherungen und Betriebliche Altersversorgung“ aus dem Bereich Produktmanagement auf.
Im Handlungsfeld Risikomanagement soll nun die Fähigkeit nachgewiesen werden, über die Versicherbarkeit von komplexen Risiken zu entscheiden und diese Entscheidung begründen zu können. Hierbei werden rechtliche Vorschriften angewandt, betriebliche Abläufe berücksichtigt und die Interessen von Kunden und Versicherern abgewogen.
Für die Sparten Lebensversicherungen und Betriebliche Altersversorgung werden dem Leser im Band Risikomanagement diese Fähigkeiten in vier Stufen vermittelt:
1. Risiken analysieren und das Ergebnis begründen
2. Maßnahmen zum Risikomanagement und zur Schadenverhütung entwickeln und darstellen
3. Für ausgewählte Risiken die gewünschte Versicherungslösung vertraglich gestalten
(unter Berücksichtigung von Möglichkeiten der Mit- und Rückversicherung)
4. Vorschläge zur Optimierung von Geschäftsprozessen entwickeln
Das Werk ist als Lehrbuch für die Fachwirt-Fortbildung konzipiert, ist darüber hinaus aber auch geeignet als Nachschlagewerk für Mitarbeiter in Versicherungsunternehmen, bei Maklern und in Agenturen, die sich in die Materie des Risikomanagements in der Sparte Lebensversicherungen und Betriebliche Altersversorgung einarbeiten wollen.
Schaden- und Leistungsmanagement - Lebensversicherungen und Betriebliche Altersversorgung
Der Band „Schaden- und Leistungsmanagement - Lebensversicherungen und Betriebliche Altersversorgung“ behandelt die Themen eines Wahlbausteins der Fortbildung zum Fachwirt / zur Fachwirtin für Versicherungen und Finanzen im Bereich Betriebliche Kernprozesse. Es baut auf dem Band „Lebensversicherungen und Betriebliche Altersversorgung“ aus dem Bereich Produktmanagement auf.
Im Handlungsfeld „Schaden- und Leistungsmanagement“ soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, komplexe Schaden- und Leistungsfälle dem Grunde und dem Umfang nach prüfen und die Regulierung oder die Ablehnung vornehmen zu können. Dabei sollen rechtliche Vorschriften angewendet, betriebliche Abläufe berücksichtigt und die Interessen von Kunden und Versicherern abgewogen werden.
Diese Fähigkeiten werden dem Leser für die Sparten Lebensversicherungen und Betriebliche Altersversorgung in vier Stufen vermittelt:
1. Komplexe Schaden- und Leistungsfälle bearbeiten (unter Berücksichtigung von Regressmöglichkeiten sowie Mit- und Rückversicherung)
2. Geschäftsprozesse im Schaden- und Leistungsmanagement auch unter Berücksichtigung von Assistance-Leistungen gestalten
3. Controllingmaßnahmen im Schaden- und Leistungsbereich durchführen
4. Empfehlungen zur Schadenverhütung und Schadenminderung entwickeln
Das Werk ist als Lehrbuch für die Fachwirt-Fortbildung konzipiert, ist darüber hinaus aber auch geeignet als Nachschlagewerk für Mitarbeiter in Versicherungsunternehmen, bei Maklern und Agenturen, die sich in die Materie des Risikomanagements in der Sparte Kranken- und Unfallversicherung einarbeiten wollen.
Aktualisiert: 2023-02-07
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Obwohl das versicherungswissenschaftliche Konstrukt der Gruppenversicherungen in der Praxis von großer Bedeutung ist, fehlt es an einer klaren gesetzlichen Regelung, an einem eigenem Abschnitt im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und bisher auch an einer ausreichenden wissenschaftlichen Durchdringung. Die vorliegende Bearbeitung soll einen Beitrag zur Diskussion über die rechtliche Einordnung der Gruppenversicherung und insbesondere zur rechtlichen Stellung des Versicherten in der Gruppenversicherung leisten.
Der Inhalt ist in zwei Hauptteile gegliedert. Im ersten Teil der Bearbeitung wird versucht, ausgehend von der historischen Entwicklung der Gruppenversicherung in Deutschland, den Begriff des Gruppenversicherungsvertrages zu bestimmen und zu systematisieren. Im zweiten Teil werden einzelne Problemschwerpunkte des Gruppenversicherungsvertrages untersucht, bei denen sich die Besonderheiten gruppenversicherungsvertraglicher Konstellationen im besonderen Maße auswirken. Dabei ergeben sich im Bereich der vorvertraglichen Anzeigepflichten, der Beratungs- und Informationspflichten, der Prämienzahlung und des Wegfallens von Versicherungsschutz im Hinblick auf die einzelnen Gruppenmitglieder interessante Fragestellungen, für welche die vorliegende Arbeit Lösungsansätze entwickelt.
Dieses Buch bietet wertvolle Inhalte für Mitarbeiter im Versicherungs-/ Rückversicherungsunternehmen, Versicherungsmaklerunternehmen, in Rechtsanwaltskanzleien (die im Bereich des Versicherungsrechts tätig sind) sowie nachrangig Rechtsabteilungen von Unternehmen, Universitäten sowie andere mit dem Versicherungsrecht bzw. Versicherungsvertragsrecht befasste Einrichtungen.
Aktualisiert: 2023-01-27
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Versicherungsrecht für Ausbildung und Verkauf ist die gelungene Mischung aus notwendigen juristischen Inhalten und praxisorientierter Darstellung für den Anwender im Be- und Vertrieb.
Mit zahlreichen Fallschilderungen und illustrativen Beispielen wird der Inhalt dem Leser anschaulich dargeboten. Insbesondere dem juristisch nicht vorgebildeten Newcomer im Versicherungswesen wird damit der Einstieg in dieses Rechtsgebiet erleichtert und bildet die wesentliche Grundlage für die anschließenden Vertiefungen in den einzelnen Sparten. Daher orientiert sich die gesamte Darstellung stark an dem Lernzielkatalog zur Sachkundeprüfung „Versicherungsfachmann/-fachfrau (IHK)“. Aber auch allen anderen in der Branche Aktiven kann der Titel wertvolle Dienste leisten, denn die praktische Darstellung anhand von Beispielen kann gerade vor Prüfungen und Klausuren als intensives Repetitorium hilfreich sein.
Insbesondere für Versicherungsvermittler sind die beiden Beiträge zum Berufs- und Wettbewerbsrecht wertvolle Ergänzungen und geben Sicherheit für die Praxis.
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