Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz mit Wahlordnung und Wahlbekanntmachung Bayern

Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz mit Wahlordnung und Wahlbekanntmachung Bayern von Bauer,  Martin, Busse,  Jürgen, Sebald,  Tina
Seit der 18. Auflage hat das kommunale Wahlrecht umfangreiche Änderungen erfahren. Sowohl das Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz (GLKrWG) als auch die Gemeinde- und Landkreiswahlordnung (GLKrWO) und die Gemeinde- und Landkreiswahlbekanntmachung (GLKrWBek) wurden geändert bzw. neu gefasst. Alle Änderungen sowie die im Gemeinde- und Landkreiswahlrecht neu ergangene Rechtsprechung wurden in die Kommentierung eingearbeitet. Darüber hinaus wurde eine Reihe von Klarstellungen, Berichtigungen und Ergänzungen vorgenommen. Sowohl das Gesetz als auch die im Anhang abgedruckte Wahlordnung und Wahlbekanntmachung sind auf den aktuellen Stand gebracht worden. Weiter sind ein Wahlterminkalender und ein ausführliches Stichwortverzeichnis enthalten. Beides wurde ebenfalls aktualisiert und zudem erweitert.
Aktualisiert: 2023-06-30
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Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz mit Wahlordnung und Wahlbekanntmachung Bayern

Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz mit Wahlordnung und Wahlbekanntmachung Bayern von Bauer,  Martin, Busse,  Jürgen, Sebald,  Tina
Seit der 18. Auflage hat das kommunale Wahlrecht umfangreiche Änderungen erfahren. Sowohl das Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz (GLKrWG) als auch die Gemeinde- und Landkreiswahlordnung (GLKrWO) und die Gemeinde- und Landkreiswahlbekanntmachung (GLKrWBek) wurden geändert bzw. neu gefasst. Alle Änderungen sowie die im Gemeinde- und Landkreiswahlrecht neu ergangene Rechtsprechung wurden in die Kommentierung eingearbeitet. Darüber hinaus wurde eine Reihe von Klarstellungen, Berichtigungen und Ergänzungen vorgenommen. Sowohl das Gesetz als auch die im Anhang abgedruckte Wahlordnung und Wahlbekanntmachung sind auf den aktuellen Stand gebracht worden. Weiter sind ein Wahlterminkalender und ein ausführliches Stichwortverzeichnis enthalten. Beides wurde ebenfalls aktualisiert und zudem erweitert.
Aktualisiert: 2023-06-30
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Kommunalwahlrecht Schleswig-Holstein

Kommunalwahlrecht Schleswig-Holstein von Thiel,  Hans J
Ihr idealer Begleiter auf dem Weg zur rechtssicheren Kommunalwahl: Die 2. Auflage des bewährten Kommentars ist praktischer Ratgeber und Hilfestellung für all jene, die mit der Vorbereitung und Durchführung von Kommunalwahlen in Schleswig-Holstein befasst sind. Auch Parteien und Wählergruppen finden hier Hinweise zur Aufstellung ihrer Bewerberinnen und Bewerber sowie zum Wahlvorschlags- und -zulassungsverfahren. Das Werk verschafft einen Überblick über die grundlegenden Prinzipien und Inhalte des Kommunalwahlrechts, erläutert die aus wahlpraktischer Sicht wesentlichen Regelungen, stellt Zusammenhänge dar und macht auf besondere „Gefahrenpunkte“ aufmerksam. Die Kommentierung bezieht sich auf die Kommunal- und die Gemeindewahl, soweit sich aus ihrem Inhalt nichts anderes ergibt. Zudem werden Vorbereitung und Durchführung der Direktwahl der hauptamtlichen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister wie auch die Durchführung von Bürgerentscheiden auf kommunaler Ebene thematisiert. Die aktuellste Rechtsprechung wurde eingearbeitet. Der Autor Hans-Jürgen Thiel ist Oberamtsrat a. D.
Aktualisiert: 2023-05-10
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Kommunalwahlrecht Schleswig-Holstein

Kommunalwahlrecht Schleswig-Holstein von Thiel,  Hans J
Ihr idealer Begleiter auf dem Weg zur rechtssicheren Kommunalwahl: Die 2. Auflage des bewährten Kommentars ist praktischer Ratgeber und Hilfestellung für all jene, die mit der Vorbereitung und Durchführung von Kommunalwahlen in Schleswig-Holstein befasst sind. Auch Parteien und Wählergruppen finden hier Hinweise zur Aufstellung ihrer Bewerberinnen und Bewerber sowie zum Wahlvorschlags- und -zulassungsverfahren. Das Werk verschafft einen Überblick über die grundlegenden Prinzipien und Inhalte des Kommunalwahlrechts, erläutert die aus wahlpraktischer Sicht wesentlichen Regelungen, stellt Zusammenhänge dar und macht auf besondere „Gefahrenpunkte“ aufmerksam. Die Kommentierung bezieht sich auf die Kommunal- und die Gemeindewahl, soweit sich aus ihrem Inhalt nichts anderes ergibt. Zudem werden Vorbereitung und Durchführung der Direktwahl der hauptamtlichen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister wie auch die Durchführung von Bürgerentscheiden auf kommunaler Ebene thematisiert. Die aktuellste Rechtsprechung wurde eingearbeitet. Der Autor Hans-Jürgen Thiel ist Oberamtsrat a. D.
Aktualisiert: 2023-03-02
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Hessisches Kommunalwahlgesetz

Hessisches Kommunalwahlgesetz von Bennemann,  Gerhard, Schmidt,  Helmut
Das Hessische Kommunalwahlgesetz ist zusammen mit der Kommunalwahlordnung essentielle Rechtsgrundlage für die Kommunalwahl. Der Kommentar enthält praxisorientierte, zielführende und verständliche Erläuterungen der gesetzlichen Bestimmungen des Hessischen Kommunalwahlgesetzes. Damit ist er insbesondere für die mit der Vorbereitung und Durchführung von Wahlen befassten Wahlleiterinnen und Wahlleiter sowie für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf der kommunalen Ebene eine zuverlässige Hilfestellung für die Anwendung der wahlrechtlichen Vorschriften. Parteien und Wählergruppen finden entsprechende Hinweise zur Aufstellung ihrer Bewerberinnen und Bewerber sowie zum Wahlvorschlags- und -zulassungsverfahren. Erläutert werden die Wahlen zu den Gemeinde- und den Kreisvertretungen, zur Wahl der Bürgermeister, Landräte und zu den Ausländerbeiratswahlen. Gerhard Bennemann, Rechtsanwalt, Magistratsoberrat a. D. und Helmut Schmidt, Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Gießen sind als als Praktiker (ehemals Wahlleiter und Richter) bestens mit der Materie vertraut.
Aktualisiert: 2021-02-26
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Band 13: Artikel 39 bis 49

Band 13: Artikel 39 bis 49 von Krämer,  Jutta, Schneider,  Hans-Peter
Band 13 dokumentiert die Entstehung der Artikel 39 bis 49 im III. Abschnitt des Grundgesetzes über den „Bundestag“. Darin enthalten sind die maßgeblichen Bestimmungen über den Bundestag selbst (Art. 39 bis 45) sowie die grundlegenden Rechte der Abgeordneten (Art. 46 bis 49). Der Band beginnt mit der Dauer der Wahlperiode, dem Zusammentritt des Bundestages und seiner Einberufung (Art. 39). Es folgt die Vorschrift über die Selbstorganisation und die Leitungsorgane des Bundestages (Art. 40), fortgesetzt durch die Regelungen über die Wahlprüfung (Art. 41), die Öffentlichkeit der Sitzungen, das Mehrheitsprinzip und das Prinzip der wahrheitsgetreuen Berichterstattung (Art. 42). Durch Zitierungs- und Zutrittsrechte wird das Zusammenwirken des Bundestages mit der Bundesregierung und dem Bundesrat geregelt (Art. 43). Danach ist das parlamentarische Untersuchungsrecht vorgesehen (Art. 44). Wegen der vierjährigen Wahlperiode muss zur Überbrückung der Zeit bis zum Zusammentritt des neuen Bundestages ein ständiger Ausschuss gebildet werden, der die Rechte des Parlaments gegenüber der Bundesregierung während des Intervalls vertritt (Art. 45). Anschließend werden die Rechte der Abgeordneten normiert, beginnend mit den Bestimmungen über Indemnität und Immunität (Art. 46), gefolgt vom Zeugnisverweigerungsrecht (Art. 47), dem Urlaubsanspruch und dem Behinderungsverbot für Mandatsbewerber (Art. 48 Abs. 1 und 2) sowie von der Entschädigungsregelung (Art. 48 Abs.3). Der Abschnitt endet mit einer (inzwischen entfallenen) Vorschrift über die Fortgeltung von Organrechten während der parlamentslosen Zeit (Art. 49).
Aktualisiert: 2021-01-28
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ONE MAN ONE VOTE, EINE STIMME IST GENUG

ONE MAN ONE VOTE, EINE STIMME IST GENUG von Hettlage,  Manfred C.
Das klassische Prinzip: „one man one vote“ verlässt man nicht ungestraft. „Niemand kann zwei Herren dienen“, heißt es im Buch der Bücher. Es läuft am Ende auf das Gleiche hinaus, ob man zwei Stimmen hat, ob man zweimal nacheinander zur Wahl geht, oder ob man, wie in Italien, sogar zwei Regierungen wählt, die sich gegenseitig in den Arm fallen. Wer zwei Stimmen hat, kann diese auch gegeneinander richten. Dadurch wird die Wahlentscheidung zweideutig. „Was man über­haupt sagen kann, kann man klar sagen“, das verlangt der Wiener Philosoph. Eine Stimme ist deshalb genug und eine Regierung ist mehr als genug. Das Grundgesetz ordnet in Art. 28 und 38 eine unmittelbare Wahl der Personen an, die das Volk im Parlament vertreten sollen (Personenwahl). Es kann nicht sein, dass nur der kleinere Teil der Abgeordneten mit der Erststimme unmittelbar gewählt wird, der größere dagegen nicht. Die Zweitstimme muss durch die Erststimme lückenlos perso­nifiziert werden. Die Zahl der Sitze im Parlament muss deshalb mit der Zahl der Wahlkreise übereinstimmen. Eine Doppelwahl ist zwar umständlich und überflüssig, aber nicht verfassungswidrig, solange sich beide Stimmen nicht gegeneinander richten. Ist es anders, sind beide Stimmen ungültig.
Aktualisiert: 2023-03-30
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Landes- und Kommunalwahlrecht Mecklenburg-Vorpommern

Landes- und Kommunalwahlrecht Mecklenburg-Vorpommern von Glaser,  Klaus M
Mit dem Landes- und Kommunalwahlgesetz hat Mecklenburg-Vorpommern die bewährten Wahlsysteme im Landtagswahlrecht und im Kommunalwahlrecht in einem gemeinsamen Gesetz zusammengeführt. Im Kommentar Landes- und Kommunalwahlrecht Mecklenburg-Vorpommern sind die Normen des Landes- und Kommunalwahlgesetzes mit Praxisbeispielen und Rechtsprechung auch aus anderen Bundesländern umfassend erläutert. Die das Gesetz ausfüllenden Vorschriften der Landes- und Kommunalwahlordnung werden jeweils am Ende der Erläuterungen angesprochen und wenn sie materielle Regelungen enthalten, in die Kommentierung aufgenommen. Beispiele einer Wahlbekanntmachung, eines Ausschreibungstextes für die Wahl der hauptamtlichen Bürgermeister und einer Checkliste für die Wahlleiter zur Vollständigkeit der eingereichten Wahlunterlagen dienen als Erleichterung für die Praxis. Der hilfreiche Ratgeber für alle mit der Vorbereitung, Durchführung und Prüfung der Kommunalwahlen befassten Personen, die haupt- oder ehrenamtlich in Verwaltungen, Wahlorganen, Parteien und Wählergruppen die Wahlen durchzuführen haben. Der Autor, Klaus-Michael Glaser, ist Justiziar beim Städte- und Gemeindetag Mecklenburg-Vorpommern. Zahlreiche Schulungen für Wahlleiter sowie Veröffentlichungen weisen ihn als profunden Kenner des Kommunalwahlrechts aus. Viele Gesetzesänderungen beruhen auf seinen Vorschlägen.
Aktualisiert: 2020-01-09
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BWahlG Gegenkommentar

BWahlG Gegenkommentar von Hettlage,  Manfred C.
Am 24.9. 2017 wurde ein neuer Bundestag gewählt. Am nächsten Morgen früh um fünf Uhr verkündete der Wahlleiter das vorläufige Wahlergebnis. Weil 46 Überhänge entstanden seien, habe er es nachträglich um 65 Ausgleichsmandate aufstocken müssen. Nach der höchstrichterlichen Entscheidung vom 25. Juli 2012 (BVerfG 131, 316) sind Überhänge zulässig. Ihre Zahl darf die Obergrenze von 15 Sitzen aber nicht überschreiten. Die Zulässigkeitsgrenze wurde 2017 um das Dreifache übertroffen. Ob das durch die Vergabe von nachgeschobenen Ausgleichsmandaten geheilt werde, die Obergrenze also in beliebiger Höhe überschritten werden kann, wie es im Gesetz steht, hat das Gericht offen gelassen. Wie auch immer ist das Wahlrecht des Bundes schon dreimal zu Fall gekommen: 1998, 2008 und 2012. Und ob man das Wahlergebnis nachträglich überhaupt korrigieren, verbessern oder „ausgleichen“ darf, ist in hohem Maße strittig. Damit ist klar: Alles ist noch unklarer, als es bei der Vorgängerwahl 2013 schon war.
Aktualisiert: 2023-03-30
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Kommunalwahlrecht Schleswig-Holstein

Kommunalwahlrecht Schleswig-Holstein von Thiel,  Hans J
Das Gesetz über die Wahlen in den Gemeinden und Kreisen in Schleswig-Holstein (Gemeinde- und Kreiswahlgesetz - GKWG) sowie die Gemeinde- und Kreiswahlordnung (GKWO) sind essentielle Rechtsgrundlagen für die Kommunalwahl. Der Kommentar Kommunalwahlrecht Schleswig-Holstein soll insbesondere den mit der Vorbereitung und Durchführung von Wahlen befassten Wahlleitern sowie den Mitarbeitern auf der kommunalen Ebene eine Hilfestellung und ein Ratgeber für die praktische Anwendung der wahlrechtlichen Vorschriften sein. Aber auch die Parteien und Wählergruppen finden hier entsprechende Hinweise zur Aufstellung ihrer Bewerberinnen und Bewerber sowie zum Wahlvorschlags- und -zulassungsverfahren. Den Nutzerinnen und Nutzern zum einen einen Überblick über die grundlegenden Prinzipien und Inhalte des Kommunalwahlrechts zu verschaffen, zum anderen die insbesondere aus wahlpraktischer Sicht wesentlichen Regelungen zu erläutern, Zusammenhänge darzustellen und auf besondere „Gefahrenpunkte“ aufmerksam zu machen, ist Sinn und Zweck dieses Werks.. Der Begriff Kommunalwahl umfasst die Wahlen zu den Gemeinde- und den Kreisvertretungen. Es handelt sich dabei um zwei selbstständige Wahlen, die gleichzeitig durchgeführt werden und so weit wie möglich organisatorisch miteinander verbunden sind. Dementsprechend bezieht sich die Kommentierung grundsätzlich auf beide Wahlen, soweit sich aus dem Inhalt nichts anderes ergibt. Die Vorschriften des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes und der Gemeinde- und Kreiswahlordnung sind aber auch die Rechtsgrundlage für die Vorbereitung und Durchführung der Direktwahl der hauptamtlichen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister. Die Direktwahl ist, soweit sie gemeinsam mit den Wahlen zu den kommunalen Vertretungen stattfindet, ebenfalls organisatorisch mit ihnen verbunden. Schließlich finden die Vorschriften des Kommunalwahlrechts auch für die Durchführung von Bürgerentscheiden auf kommunaler Ebene entsprechende Anwendung. Der Autor Hans-Jürgen Thiel ist Oberamtsrat a.D.
Aktualisiert: 2023-02-07
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Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz mit Wahlordnung und Wahlbekanntmachung Bayern

Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz mit Wahlordnung und Wahlbekanntmachung Bayern von Bauer,  Martin, Busse,  Jürgen, Sebald,  Tina
Seit der 18. Auflage hat das kommunale Wahlrecht umfangreiche Änderungen erfahren. Sowohl das Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz (GLKrWG) als auch die Gemeinde- und Landkreiswahlordnung (GLKrWO) und die Gemeinde- und Landkreiswahlbekanntmachung (GLKrWBek) wurden geändert bzw. neu gefasst. Alle Änderungen sowie die im Gemeinde- und Landkreiswahlrecht neu ergangene Rechtsprechung wurden in die Kommentierung eingearbeitet. Darüber hinaus wurde eine Reihe von Klarstellungen, Berichtigungen und Ergänzungen vorgenommen. Sowohl das Gesetz als auch die im Anhang abgedruckte Wahlordnung und Wahlbekanntmachung sind auf den aktuellen Stand gebracht worden. Weiter sind ein Wahlterminkalender und ein ausführliches Stichwortverzeichnis enthalten. Beides wurde ebenfalls aktualisiert und zudem erweitert.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Kommunalverfassungsrecht Thüringen

Kommunalverfassungsrecht Thüringen von Dieter,  Jürgen, Müller-Grune,  Sven, Oehler,  Gerhard, Ruecker,  Norbert, Schmidt,  Axel W.-O., Schneider,  Matthias W, Vetzberger,  Klaus
Der bewährte Praxis-Kommentar "Kommunalverfassungsrecht Thüringen" erläutert die Rechtsvorschriften der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) praxisnah, anschaulich und leicht verständlich. Die Kommentierung orientiert sich an der Rechtsprechung und Literatur. Ausführlich erläutert der Kommentar u. a. der Begriff und die Rechtsstellung, die Aufgaben des eigenen und übertragenen Wirkungskreises der Gemeinden und die Zusammensetzung von Gemeinderat und Rechtsstellung der Bürgermeister. Ebenso kommentiert wird die Landkreisordnung als Teil der ThürKO sowie das Gesetz über die kommunale Gemeinschaftsarbeit und das Thüringer Wahlgesetz. Der praxisorientierte Kommentar eignet sich für alle Gemeinde-, Stadt- und Kreisverwaltungen, Zweckverbände, sonstigen kommunalen Institutionen, Kommunalpolitiker(innen), Fraktionen, Anwälte, Verwaltungsgerichte, Verwaltungsschulen. Die Autoren des Werks sind: Dr. Norbert Rücker (†), Rechtsanwalt, über 20 Jahre Rechtsamtsleiter der Stadt Fulda, Beigeordneter für Recht und Umwelt bei der Stadt Weimar; Dr. Jürgen Dieter, Bürgermeister a. D., Direktor des Hessischen Städtetages; Axel W.-O. Schmidt, Stadtrechtsdirektor, Leiter Rechtsamt der Landeshauptstadt Erfurt und Soziologe (M.A.) (auch Kommentar "Thüringer Gesetz über die kommunale Gemeinschaftsarbeit - ThürKGG"); Klaus Vetzberger, Geschäftsführer Thüringer Landkreistag a. D.; Joachim Bender, Direktor der Thüringer Verwaltungsschule; Dieter Käß; Alexander Meier, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Eisenach, Dr. Sven Müller-Grune, Professor an der Fachhochschule Schmalkalden; den Kommentar "Thüringer Kommunalwahlgesetz - ThürKWG" von Prof. Dr. iur. Matthias Werner Schneider, LL.M.Eur., CML (Pretoria), Professor an der Fachhochschule Schmalkalden, begründet von Gerhard Oehler; unter Mitarbeit von Dr. Brigitte Baum, Referentin beim Hessischen Städtetag.
Aktualisiert: 2023-01-17
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Individualrechtsschutz gegen Wahlverfahrensakte in parlamentarischen Wahlverfahren und Exklusivität der Wahlprüfung

Individualrechtsschutz gegen Wahlverfahrensakte in parlamentarischen Wahlverfahren und Exklusivität der Wahlprüfung von Uhlmann,  Peter
Werden missliebige Wähler oder Wählergruppen von der Wahl des Bundestages ausgeschlossen, können sie ihre Teilnahme an der Wahl bis heute nicht gerichtlich durchsetzen. Bundesverfassungsgericht und Verwaltungsgerichte verweisen die Betroffenen vielmehr auf die Möglichkeit der Wahlprüfung nach der Wahl. Rechtsschutz vor der Wahl – so die ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts – gefährde die gleichzeitige und termingerechte Wahl. Die Exklusivität der Wahlprüfung sei daher von Verfassungs wegen geboten. Methodisch wird dieses Ergebnis damit begründet, dass die Wahlprüfung lex specialis zur Gewährleistung effektiven Rechtsschutz und zur Verfassungsbeschwerde sei. Für die Wahl der meisten Landtage gilt – mit Ausnahme des Abgeordnetenhauses von Berlin – nichts anderes. Ungeachtet anhaltender Kritik steht damit zumindest der aktive Wähler den Wahlbehörden weitestgehend rechtsschutzlos gegenüber. Der Verfasser stellt nach einem detaillierten Blick auf die verschiedenen Linien in der verfassungs- und verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung sowohl den praktischen Ausgangspunkt als auch die rechtliche und methodische Begründung der Exklusivität der Wahlprüfung in Frage. Tatsächlich ist die Gewährung von Individualrechtsschutz gegen Wahlverfahrensakte regelmäßig noch vor der Wahl möglich, ohne den geordneten Ablauf der Wahl zu gefährden. Die gleichzeitige und termingerechte Wahl ist ein gewichtiges, aber ein wägbares Verfassungsgut. Kollidiert das Interesse an der gleichzeitigen und termingerechten Wahl mit dem Interesse an effektivem Rechtsschutz, sind die widerstreitenden Interessen vor der Wahl nicht einseitig zu Lasten des Rechtsschutzes durch die lex-specialis-Regelung, sondern durch die Herstellung praktischer Konkordanz schonend in Ausgleich zu bringen.
Aktualisiert: 2023-04-06
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Die Wahlprüfung der volksgewählten Abgeordneten der Volksvertretungen im Frühkonstitutionalismus

Die Wahlprüfung der volksgewählten Abgeordneten der Volksvertretungen im Frühkonstitutionalismus von Funk,  René
Die Arbeit befaßt sich mit dem Wahlprüfungsverfahren in den drei wichtigsten Staaten des süddeutschen Konstitutionalismus. Sie geht der verfassungsrechtlichen Frage der Entstehung und Entwicklung der modernen Wahlprüfung nach. Die Arbeit umfaßt neben der Auswertung der Normtexte auch die Auswertung des umfangreichen Archivmaterials. Hierdurch findet erstmalig eine tiefgehende Analyse der Wahlprüfungspraxis statt, durch die die rechtliche und machtpolitische Bedeutung des Instituts der Wahlprüfung erhellt wird.
Aktualisiert: 2019-12-19
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Die kommunale Wahlprüfung

Die kommunale Wahlprüfung von Mischak,  Jens
Wahlprüfungsverfahren auf kommunaler Ebene haben in den letzten Jahren für beträchtliches politisches und juristisches Aufsehen gesorgt. Einen Schwerpunkt der Auseinandersetzung bildeten Verstöße gegen die staatliche Neutralitätspflicht. Um die Zahl der Anfechtungsverfahren und die damit verbundene Rechtsunsicherheit über den Ausgang der Wahl zu reduzieren, hat der hessische Gesetzgeber 2005 in einer Gesetzesnovellierung vor allem die formellen Anfechtungsvoraussetzungen drastisch verschärft. Der Autor unternimmt es in seiner Arbeit, die umfangreiche Rechtsprechung zur kommunalen Wahlprüfung in Hessen kritisch zu durchleuchten, nach Fallgruppen zu systematisieren und dabei auch die gesetzliche Neuregelung auf ihre Vereinbarkeit mit dem höherrangigen Verfassungsrecht zu prüfen. Die Rechtslage in anderen Bundesländern wird in einem eigenen Abschnitt in die Untersuchung einbezogen.
Aktualisiert: 2023-04-08
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