Strafvollstreckungsordnung

Strafvollstreckungsordnung von Jabel,  Hans-Peter, Pohlmann,  Hans, Wolf,  Thomas
Die Neuauflage ist durchgängig auf dem Stand von Herbst 2015. Bedeutender noch als die Änderungen der StVollStrO selbst sind vor allem die Änderungen des materiellen Straf- und Strafprozessrechts (Führungsaufsicht, Sicherungsverwahrung), des JGG (Warnschussarrest), des § 31 RPflG (Wegfall der Begrenzungsverordnung) und der maßgeblichen Verordnungen (MiStra, VGO, EBAO, RiStBV, StVO). Die neuen Ländervollzugsgesetze sind vorerst nur mit entsprechenden Hinweisen aufgenommen. Eine in wichtigen Fragen für alle Nutzer des Kommentars gleichermaßen verwertbare Rechtslage wird hier erst in einigen Jahren eintreten.
Aktualisiert: 2023-07-01
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Der Einstiegsarrest – eine zeitgemäße Sanktion?

Der Einstiegsarrest – eine zeitgemäße Sanktion? von Vietze,  Rainer
Die Dissertation setzt sich zuerst mit der Frage auseinander, ob der "Einstiegsarrest" als atypische Form des Jugendarrests de lege lata zulässig ist. Anschließend wird erörtert, ob die gesetzliche Verankerung dieser Sanktionsform rechtmäßig und zweckmäßig ist. Nach der Einleitung (S. 11 - 14) wird in Teil 1 (S. 15 - 54) die Bedeutung des Begriffs "Einstiegsarrest" geklärt. Dabei werden die Begriffe "Einstiegsarrest im engeren Sinne", der ausschließlich die Kombination von Jugendarrest mit der Aussetzung der Verhängung der Jugendstrafe nach § 27 JGG erfasst, und "Einstiegsarrest im weiteren Sinne", der zusätzlich die Verbindung des Arrests mit der Aussetzung der Vollstreckung der Jugendstrafe nach § 21 JGG oder mit der "Vorbewährung" (§ 57 I 1 Var. 2 JGG) umfasst, eingeführt (S. 15 - 17). Anschließend befasst sich die Dissertation mit der Geschichte und den Grundlagen des Jugendarrests (S. 17 - 22), bevor die verschiedenen Formen des Jugendarrests dargestellt werden (S. 23 - 32). Als Bestandteil des Einstiegsarrests im engeren Sinne wird dann der Schuldspruch nach § 27 JGG angesprochen (S. 32 - 41). Im Anschluss daran werden § 21 JGG (S. 42 - 48) und das Institut der "Vorbewährung" (S. 49 - 51) behandelt, da sie Bestandteile eines Einstiegsarrests im weiteren Sinne sein können. Zur Abrundung von Teil 1 und zur Veranschaulichung des Verhältnisses, in dem die einzelnen Komponenten, aus denen sich der Einstiegsarrest zusammensetzt, zueinander stehen, wurde ein Stufenmodell der Sanktionen im Jugendstrafrecht entwickelt (S. 52 - 54). In Teil 2 (S. 55 - 84) wird geklärt, ob die Verhängung eines Einstiegsarrests de lege lata zulässig ist. Das geltende Recht lässt eine Koppelung des Jugendarrests mit § 21 JGG ebenso wenig zu wie eine Verbindung mit der "Vorbewährung", da beide Kombinationsformen gegen § 8 II 1 JGG und gegen § 13 I JGG verstoßen (S. 55 - 57). Der Schwerpunkt der Ausführungen in Teil 2 liegt auf der umstrittenen Frage, ob de lege lata Arrest mit dem Schuldspruch nach § 27 JGG kombiniert werden darf. Zunächst wird herausgearbeitet, dass die Anordnung eines solchen Einstiegsarrests im engeren Sinne nicht gegen den Wortlaut des § 8 II 1 JGG verstößt (S. 58 - 61). Auch ein Verstoß gegen § 13 I JGG wird nicht festgestellt (S. 62 - 69). Anschließend wird gezeigt, dass der Grundsatz der Einspurigkeit freiheitsentziehender Sanktionen, der möglicherweise aus § 8 II 1 JGG oder § 13 I JGG abgeleitet werden kann, nicht verletzt wird (S. 70 - 71). Allerdings verletzt die Verhängung eines Einstiegsarrests im engeren Sinne den Täter in seinen Justizgrundrechten aus Art. 103 II, III GG (S. 72 - 76). Außerdem wird ein Verstoß gegen die Ausgestaltung des § 27 JGG als "ambulantes Reaktionsprogramm" festgestellt (S. 77 - 78). Ferner wird gezeigt, dass die §§ 27 - 30 JGG eine abschließende Sonderregelung enthalten, in der ein Einstiegsarrest nicht vorgesehen ist (S. 79). Darüber hinaus steht der Wille des Gesetzgebers, der sich ausdrücklich gegen die Normierung des Einstiegsarrests ausgesprochen hat, der Anordnung dieser Arrestform entgegen, weil die Judikative an diesen Willen gemäß Art. 20 III GG gebunden ist (S. 80 - 82). Nachdem in Teil 2 geklärt wurde, dass jegliche Form des Einstiegsarrests de lege lata unzulässig ist, wird in Teil 3 (S. 85 - 193) erörtert, ob dessen gesetzliche Verankerung möglich und sinnvoll ist. Zuerst wird die Rechtmäßigkeit einer entsprechenden Gesetzesänderung untersucht (S. 85 - 98). Dabei wird der Gesetzesentwurf des Bundesrats vom 20.06.2003, mit dem unter anderem die Verhängung eines Einstiegsarrests im weiteren Sinne ermöglicht werden soll, vorgestellt (S. 85 - 88) und herausgearbeitet, dass die geplanten Änderungen rechtmäßig sind (S. 89 - 98). Da die Thematik Einstiegsarrest derzeit stark in der öffentlichen Diskussion steht, beginnen die Ausführungen über die Zweckmäßigkeit einer gesetzlichen Verankerung dieser Sanktionsform mit einem Überblick über den aktuellen Meinungsstand (S. 99 - 106). Anschließend werden Notwendigkeit und Sinn einer Gesetzesänderung erörtert. Zunächst wird vor allem anhand von Diagrammen zur Polizeilichen Kriminalstatistik aufgezeigt, dass im Zeitraum von 1993 bis 2002 die Gesamtkriminalität junger Menschen im Alter von unter 21 Jahren deutlich und die Gewaltkriminalität in dieser Altersgruppe überproportional zugenommen haben und deshalb unter Umständen Handlungsbedarf für den Gesetzgeber besteht (S. 107 - 124). Dann wird herausgearbeitet, dass die Ergebnisse der Sanktionsforschung nicht geeignet sind, um die fehlende Effizienz des Jugendarrests im Allgemeinen und des Einstiegsarrests im Besonderen zu belegen (S. 125 - 134). Die Befassung mit möglichen negativen Auswirkungen des Arrestvollzugs ergibt, dass eine Stigmatisierungswirkung im sozialen Umfeld allenfalls in beschränktem Umfang eintritt (S. 135 - 140) und dass sich die Gefahr einer kriminellen Infektion durch die Schaffung gesonderter Vollzugseinrichtungen, in denen ausschließlich Einstiegsarrestanten untergebracht werden, minimieren lässt (S. 138 - 140). Ferner wird der Einwand entkräftet, es gebe einen unlösbaren Widerspruch zwischen "Bewährung" auf der einen und "Freiheitsentzug" auf der anderen Seite (S. 141 - 144). Im Anschluss hieran wird gezeigt, dass bei Einführung des Einstiegsarrests ein Anstieg der Fälle, in denen Jugendstrafe zur Bewährung ausgesetzt wird, zu erwarten ist, während eine "Inflation" der verhängten Jugendarreste kaum zu befürchten steht (S. 145 - 147). Darüber hinaus wird deutlich gemacht, dass die Normierung des Einstiegsarrests das rechtswidrige Vorschalten von Untersuchungshaft aus erzieherischen Gründen nur zurückdrängen kann, wenn die zeitnahe Vollstreckung des Arrests zu Beginn der Bewährungszeit sichergestellt wird. Zu diesem Zweck wird der Vorschlag gemacht, § 87 IV JGG um einen neuen Satz 3 zu ergänzen (S. 148 - 152). Anschließend wird diskutiert, ob der Einstiegsarrest deshalb eingeführt werden sollte, weil sich der jugendliche Täter, dessen Strafe zur Bewährung ausgesetzt wird, ansonsten de facto "freigesprochen" fühlt (S. 153 - 155). Außerdem wird herausgearbeitet, dass sich durch die Normierung eines erzieherisch ausgestalteten Einstiegsarrests eine de lege lata bestehende Gerechtigkeitslücke bei der Ahndung von Gemeinschaftstaten Jugendlicher schließen lässt (S. 156 - 158). Nun wird gezeigt, dass ein zeitnah vollstreckter und pädagogisch gestalteter Einstiegsarrest dabei helfen kann, den Einstieg in die Bewährungszeit zu erleichtern, da dessen Vollstreckung den Jugendlichen schnell von unguter Umgebung trennt, ihm Zeit zum Nachdenken gibt und einen ersten intensiven Kontakt zwischen dem Probanden und seinem Bewährungshelfer ermöglicht (S. 159 - 166). Zur Abrundung von Teil 3 werden im Rahmen eines internationalen Vergleichs ähnliche Sanktionen in Schweden ("probation with institutionalization"), in Österreich (teilbedingte Strafnachsicht), in der Schweiz (Kombination von Unterbringung und Freiheitsentzug), in den Niederlanden (Erziehungslager) und in den USA ("boot camps") untersucht (S. 167 - 187). Dabei wird deutlich, dass sich mit kurzfristigem Freiheitsentzug erzieherische Erfolge erzielen lassen, wenn von Anfang an eine intensive Betreuung des Jugendlichen durch qualifizierte Fachkräfte gewährleistet wird. Die Dissertation kommt zu dem Ergebnis, dass die gesetzliche Verankerung eines Einstiegsarrests im weiteren Sinne zu unterstützen ist, wenn dessen erzieherische Ausgestaltung und dessen zeitnahe Vollstreckung in gesonderten Vollzugseinrichtungen sichergestellt werden. Nur dann ist der Einstiegsarrest eine zeitgemäße Sanktion. Der aktuelle Gesetzesentwurf des Bundesrats vom 20.06.2003 bedarf hierzu wichtiger Ergänzungen und Änderungen (S. 188 - 194).
Aktualisiert: 2023-05-15
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Jugendstrafrecht

Jugendstrafrecht von Streng,  Franz
Inhalt und Konzeption: Die für die Ausbildung und Prüfung im Schwerpunktbereich "Kriminologie, Jugendstrafrecht, Strafvollzug" relevanten Themen des Jugendstrafrechts sind in diesem Band vollständig und mit ihren wichtigsten kriminologischen und kriminalpolitischen Bezügen dargestellt. Es sind dies - die strafrechtliche Verantwortlichkeit von Jugendlichen und Heranwachsenden, - die Jugendgerichtsverfassung mit den Besonderheiten des Jugendstrafverfahrens und den Verfahrensbeteiligten sowie - das Rechtsfolgensystem, die Sanktionsformen und die Rechtsmittel. Höchstrichterlich entschiedene Fälle aus der jugendstrafrechtlichen Praxis mit ihrer vom Verfasser kommentierten Lösung veranschaulichen den Lernstoff. Ein umfangreicher Katalog von über 130 Prüfungsfragen dient der abschließenden Lernkontrolle. Zahlreiche Tabellen und Schaubilder stellen wichtige Themen im Überblick dar und geben Aufschluss über statistische Daten aus dem Jugendstrafrecht. Die Neuauflage: Inhaltliche Veränderungen gegenüber der Vorauflage haben sich im Bereich der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Jugendstrafverfahren und wegen einer Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung ergeben. Diese Änderungen sind im Dezember 2019/Januar 2020 in Kraft getreten. Gleichfalls eingearbeitet wurde das neue Recht der Vermögensabschöpfung, das auch im Jugendstrafrecht anwendbar ist.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Verteidigung in Jugendstrafsachen

Verteidigung in Jugendstrafsachen von Nöding,  Toralf, Zieger,  Matthias
Jugendstrafsachen stellen an den Verteidiger aufgrund der vielen Sonderregelungen im materiellen und prozessualen Bereich sowie der besonderen Probleme der jugendlichen und heranwachsenden Mandanten hohe Anforderungen. Das Jugendstrafrecht mit seinem Grundsatz "Erziehen statt strafen" bietet wesentlich mehr Möglichkeiten der Verfahrensbeendigung als das normale Strafverfahren. Gerade durch die Ausschöpfung der Diversionsmöglichkeiten können Sanktionen durch Urteilsspruch vermieden werden. Eine gründliche Einarbeitung des Verteidigers in die anspruchsvolle Materie des Jugendstrafrechts ist deshalb besonders wichtig. Das Werk von Zieger/Nöding vermittelt die für die Verteidigung in Jugendstrafsachen erforderlichen Kenntnisse. Es ermöglicht sowohl die gezielte Einarbeitung in dieses Rechtsgebiet, dient zugleich aber auch dem erfahrenen Verteidiger als Hilfsmittel zur vertieften Problembearbeitung. Eine Fülle von gezielten Ratschlägen für die Verteidigungspraxis in den einzelnen Verfahrensstadien und zahlreiche Muster von Verteidigeranträgen und Verteidigerschreiben unterstreichen den klaren Zuschnitt auf die Bedürfnisse von Rechtsanwälten, die sich auf dem Gebiet des Jugendstrafrechts engagieren. Die 7. Auflage bringt das Praxishandbuch auf den Stand des Januar 2018. Neu in der 7. Auflage: •Änderungen des Jugendgerichtsgesetzes durch 3. Opferrechtsreformgesetz und das Gesetz zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs •Neuerungen des Gesetzes zur effektiveren und praxistauglicheren Gestaltung des Strafverfahrens und des Gesetzes zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Strafverfahren •erste Erfahrungen und Rechtsprechung zur gesetzlichen Verankerung des Instituts der sog. Vorbewährung (§§ 61 ff. JGG) und des Koppelungsarrestes (§16a JGG) •neues Recht der Sicherungsverwahrung aufgrund des Gesetzes zur bundesrechtlichen Umsetzung des Abstandsgebotes im Recht der Sicherungsverwahrung •aktuelle Entwicklungen im allgemeinen Straf- und Strafprozessrecht und ihre Bedeutung für das Jugendstrafverfahren •Probleme bei der Anwendung des Jugendstrafrechts auf junge Flüchtlinge •Diskussion über die zunehmend wahrnehmbare Tendenz zum Schuldstrafrecht, insb. bei der Verhängung von Jugendstrafen wegen Schwere der Schuld •Erfahrungen und Probleme mit den unterschiedlichen Jugendstrafvollzugsgesetzen der Länder.
Aktualisiert: 2023-05-10
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Die Koppelung von Jugendarrest und bedingter Jugendstrafe als sog. „Warnschussarrest“ gem. § 16a JGG

Die Koppelung von Jugendarrest und bedingter Jugendstrafe als sog. „Warnschussarrest“ gem. § 16a JGG von Schmidt,  Julia
Mit Wirkung zum 07.03.2013 wurde das jugendstrafrechtliche Sanktionssystem um die in § 16a JGG geregelte Möglichkeit der Koppelung von Jugendarrest und bedingter Jugendstrafe erweitert. Ausgehend von den zentralen Pro- und Contra-Argumenten des sog. „Warnschussarrests“ unterzieht die Verfasserin die Neuregelung des § 16a JGG einer Analyse auf normativer wie empirischer Ebene. Es werden insbesondere die gesetzlichen Vorgaben in § 16a JGG sowie dessen Vereinbarkeit mit den Sanktionsvorschriften des JGG erörtert. Im Mittelpunkt der Arbeit steht eine breit angelegte, auf den Freistaat Bayern bezogene empirische Studie, die den Status Quo des § 16a-Arrests mittels einer eingehenden Aktenanalyse, einer Befragung der bayerischen Jugendrichter/innen sowie Experteninterviews in den zuständigen Jugendarrestanstalten erschließt und die Frage der Rückfälligkeit nach einer solchen Verurteilung betrachtet. Abschließend unterbreitet die Verfasserin einen Vorschlag zur Fortentwicklung des § 16a JGG.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Jugendstrafrecht

Jugendstrafrecht von Streng,  Franz
Inhalt und Konzeption: Die für die Ausbildung und Prüfung im Schwerpunktbereich "Kriminologie, Jugendstrafrecht, Strafvollzug" relevanten Themen des Jugendstrafrechts sind in diesem Band vollständig und mit ihren wichtigsten kriminologischen und kriminalpolitischen Bezügen dargestellt. Es sind dies - die strafrechtliche Verantwortlichkeit von Jugendlichen und Heranwachsenden, - die Jugendgerichtsverfassung mit den Besonderheiten des Jugendstrafverfahrens und den Verfahrensbeteiligten sowie - das Rechtsfolgensystem, die Sanktionsformen und die Rechtsmittel. Höchstrichterlich entschiedene Fälle aus der jugendstrafrechtlichen Praxis mit ihrer vom Verfasser kommentierten Lösung veranschaulichen den Lernstoff. Ein umfangreicher Katalog von über 130 Prüfungsfragen dient der abschließenden Lernkontrolle. Zahlreiche Tabellen und Schaubilder stellen wichtige Themen im Überblick dar und geben Aufschluss über statistische Daten aus dem Jugendstrafrecht. Die Neuauflage: Inhaltliche Veränderungen gegenüber der Vorauflage haben sich im Bereich der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Jugendstrafverfahren und wegen einer Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung ergeben. Diese Änderungen sind im Dezember 2019/Januar 2020 in Kraft getreten. Gleichfalls eingearbeitet wurde das neue Recht der Vermögensabschöpfung, das auch im Jugendstrafrecht anwendbar ist.
Aktualisiert: 2023-02-14
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Jugendstrafrecht

Jugendstrafrecht von Streng,  Franz
Inhalt und Konzeption: Die für die Ausbildung und Prüfung im Schwerpunktbereich "Kriminologie, Jugendstrafrecht, Strafvollzug" relevanten Themen des Jugendstrafrechts sind in diesem Band vollständig und mit ihren wichtigsten kriminologischen und kriminalpolitischen Bezügen dargestellt. Es sind dies - die strafrechtliche Verantwortlichkeit von Jugendlichen und Heranwachsenden, - die Jugendgerichtsverfassung mit den Besonderheiten des Jugendstrafverfahrens und den Verfahrensbeteiligten sowie - das Rechtsfolgensystem, die Sanktionsformen und die Rechtsmittel. Höchstrichterlich entschiedene Fälle aus der jugendstrafrechtlichen Praxis mit ihrer vom Verfasser kommentierten Lösung veranschaulichen den Lernstoff. Ein umfangreicher Katalog von über 130 Prüfungsfragen dient der abschließenden Lernkontrolle. Zahlreiche Tabellen und Schaubilder stellen wichtige Themen im Überblick dar und geben Aufschluss über statistische Daten aus dem Jugendstrafrecht. Die Neuauflage: Inhaltliche Veränderungen gegenüber der Vorauflage haben sich im Bereich der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Jugendstrafverfahren und wegen einer Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung ergeben. Diese Änderungen sind im Dezember 2019/Januar 2020 in Kraft getreten. Gleichfalls eingearbeitet wurde das neue Recht der Vermögensabschöpfung, das auch im Jugendstrafrecht anwendbar ist.
Aktualisiert: 2020-10-12
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Die Koppelung von Jugendarrest und bedingter Jugendstrafe als sog. „Warnschussarrest“ gem. § 16a JGG

Die Koppelung von Jugendarrest und bedingter Jugendstrafe als sog. „Warnschussarrest“ gem. § 16a JGG von Schmidt,  Julia
Mit Wirkung zum 07.03.2013 wurde das jugendstrafrechtliche Sanktionssystem um die in § 16a JGG geregelte Möglichkeit der Koppelung von Jugendarrest und bedingter Jugendstrafe erweitert. Ausgehend von den zentralen Pro- und Contra-Argumenten des sog. „Warnschussarrests“ unterzieht die Verfasserin die Neuregelung des § 16a JGG einer Analyse auf normativer wie empirischer Ebene. Es werden insbesondere die gesetzlichen Vorgaben in § 16a JGG sowie dessen Vereinbarkeit mit den Sanktionsvorschriften des JGG erörtert. Im Mittelpunkt der Arbeit steht eine breit angelegte, auf den Freistaat Bayern bezogene empirische Studie, die den Status Quo des § 16a-Arrests mittels einer eingehenden Aktenanalyse, einer Befragung der bayerischen Jugendrichter/innen sowie Experteninterviews in den zuständigen Jugendarrestanstalten erschließt und die Frage der Rückfälligkeit nach einer solchen Verurteilung betrachtet. Abschließend unterbreitet die Verfasserin einen Vorschlag zur Fortentwicklung des § 16a JGG.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Stationäres soziales Training im (Warnschuss-)Arrest

Stationäres soziales Training im (Warnschuss-)Arrest von Gernbeck,  Ursula
Die Schaffung des Warnschussarrests gem. § 16a JGG wurde in Baden-Württemberg im Jahr 2013 zum Anlass genommen, den Arrestvollzug im Rahmen eines Modellprojekts in ein stationäres soziales Training umzugestalten. Die Implementation des Modellprojekts sowie die Rückfälligkeit der Teilnehmer wurden von der Verfasserin wissenschaftlich begleitet. Die Erhebung setzt sich aus einer Fragebogenstudie sowie einer Aktenauswertung zusammen. Darüber hinaus wurden Jugendrichter, Sozialarbeiter und Arrestanten interviewt. Die Arbeit präsentiert erstmalig Legalbewährungsquoten nach Warnschussarrest. Zugleich stellt sie die Rückfälligkeit von Urteilsarrestanten mit und ohne stationärem sozialem Training im Vollzug vergleichend dar.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Jugendstrafrecht

Jugendstrafrecht von Streng,  Franz
Inhalt und Konzeption: Die für die Ausbildung und Prüfung im Schwerpunktbereich "Kriminologie, Jugendstrafrecht, Strafvollzug" relevanten Themen des Jugendstrafrechts sind in diesem Band vollständig und mit ihren wichtigsten kriminologischen und kriminalpolitischen Bezügen dargestellt. Es sind dies - die strafrechtliche Verantwortlichkeit von Jugendlichen und Heranwachsenden, - die Jugendgerichtsverfassung mit den Besonderheiten des Jugendstrafverfahrens und den Verfahrensbeteiligten sowie - das Rechtsfolgensystem, die Sanktionsformen und die Rechtsmittel. Höchstrichterlich entschiedene Fälle aus der jugendstrafrechtlichen Praxis mit ihrer vom Verfasser kommentierten Lösung veranschaulichen den Lernstoff. Ein umfangreicher Katalog von über 130 Prüfungsfragen dient der abschließenden Lernkontrolle. Zahlreiche Tabellen und Schaubilder stellen wichtige Themen im Überblick dar und geben Aufschluss über statistische Daten aus dem Jugendstrafrecht. Die Neuauflage: Wesentliche inhaltliche Veränderungen gegenüber der Vorauflage haben sich angesichts der Einführung des sog. Warnschussarrests, der rechtlichen Absicherung der sog. Vorbewährung und der Strafrahmenanhebung bei Kapitaldelikten Heranwachsender durch das „Gesetz zur Erweiterung der jugendgerichtlichen Handlungsmöglichkeiten“ ergeben.
Aktualisiert: 2020-02-21
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Verteidigung in Jugendstrafsachen

Verteidigung in Jugendstrafsachen von Nöding,  Toralf, Zieger,  Matthias
Jugendstrafsachen stellen an den Verteidiger aufgrund der vielen Sonderregelungen im materiellen und prozessualen Bereich sowie der besonderen Probleme der jugendlichen und heranwachsenden Mandanten hohe Anforderungen. Das Jugendstrafrecht mit seinem Grundsatz "Erziehen statt strafen" bietet wesentlich mehr Möglichkeiten der Verfahrensbeendigung als das normale Strafverfahren. Gerade durch die Ausschöpfung der Diversionsmöglichkeiten können Sanktionen durch Urteilsspruch vermieden werden. Eine gründliche Einarbeitung des Verteidigers in die anspruchsvolle Materie des Jugendstrafrechts ist deshalb besonders wichtig. Das Werk von Zieger/Nöding vermittelt die für die Verteidigung in Jugendstrafsachen erforderlichen Kenntnisse. Es ermöglicht sowohl die gezielte Einarbeitung in dieses Rechtsgebiet, dient zugleich aber auch dem erfahrenen Verteidiger als Hilfsmittel zur vertieften Problembearbeitung. Eine Fülle von gezielten Ratschlägen für die Verteidigungspraxis in den einzelnen Verfahrensstadien und zahlreiche Muster von Verteidigeranträgen und Verteidigerschreiben unterstreichen den klaren Zuschnitt auf die Bedürfnisse von Rechtsanwälten, die sich auf dem Gebiet des Jugendstrafrechts engagieren. Die 7. Auflage bringt das Praxishandbuch auf den Stand des Januar 2018. Neu in der 7. Auflage: •Änderungen des Jugendgerichtsgesetzes durch 3. Opferrechtsreformgesetz und das Gesetz zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs •Neuerungen des Gesetzes zur effektiveren und praxistauglicheren Gestaltung des Strafverfahrens und des Gesetzes zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Strafverfahren •erste Erfahrungen und Rechtsprechung zur gesetzlichen Verankerung des Instituts der sog. Vorbewährung (§§ 61 ff. JGG) und des Koppelungsarrestes (§16a JGG) •neues Recht der Sicherungsverwahrung aufgrund des Gesetzes zur bundesrechtlichen Umsetzung des Abstandsgebotes im Recht der Sicherungsverwahrung •aktuelle Entwicklungen im allgemeinen Straf- und Strafprozessrecht und ihre Bedeutung für das Jugendstrafverfahren •Probleme bei der Anwendung des Jugendstrafrechts auf junge Flüchtlinge •Diskussion über die zunehmend wahrnehmbare Tendenz zum Schuldstrafrecht, insb. bei der Verhängung von Jugendstrafen wegen Schwere der Schuld •Erfahrungen und Probleme mit den unterschiedlichen Jugendstrafvollzugsgesetzen der Länder.
Aktualisiert: 2023-02-13
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Verteidigung in Jugendstrafsachen

Verteidigung in Jugendstrafsachen von Nöding,  Toralf, Zieger,  Matthias
Jugendstrafsachen stellen an den Verteidiger aufgrund der vielen Sonderregelungen im materiellen und prozessualen Bereich sowie der besonderen Probleme der jugendlichen und heranwachsenden Mandanten hohe Anforderungen. Das Jugendstrafrecht mit seinem Grundsatz „Erziehen statt strafen" bietet wesentlich mehr Möglichkeiten der Verfahrensbeendigung als das normale Strafverfahren. Gerade durch die Ausschöpfung der Diversionsmöglichkeiten können Sanktionen durch Urteilsspruch vermieden werden. Eine gründliche Einarbeitung des Verteidigers in die anspruchsvolle Materie des Jugendstrafrechts ist deshalb besonders wichtig. Das Werk von Zieger/Nöding vermittelt die für die Verteidigung in Jugendstrafsachen erforderlichen Kenntnisse. Es ermöglicht sowohl die gezielte Einarbeitung in dieses Rechtsgebiet, dient zugleich aber auch dem erfahrenen Verteidiger als Hilfsmittel zur vertieften Problembearbeitung. Eine Fülle von gezielten Ratschlägen für die Verteidigungspraxis in den einzelnen Verfahrensstadien und zahlreiche Muster von Verteidigeranträgen und Verteidigerschreiben unterstreichen den klaren Zuschnitt auf die Bedürfnisse von Rechtsanwälten, die sich auf dem Gebiet des Jugendstrafrechts engagieren. Die 7. Auflage bringt das Praxishandbuch auf den Stand des Januar 2018. Neu in der 7. Auflage: • Änderungen des Jugendgerichtsgesetzes durch 3. Opferrechtsreformgesetz und das Gesetz zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs • Neuerungen des Gesetzes zur effektiveren und praxistauglicheren Gestaltung des Strafverfahrens und des Gesetzes zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Strafverfahren • erste Erfahrungen und Rechtsprechung zur gesetzlichen Verankerung des Instituts der sog. Vorbewährung (§§ 61 ff. JGG) und des Koppelungsarrestes (§16a JGG) • neues Recht der Sicherungsverwahrung aufgrund des Gesetzes zur bundesrechtlichen Umsetzung des Abstandsgebotes im Recht der Sicherungsverwahrung • aktuelle Entwicklungen im allgemeinen Straf- und Strafprozessrecht und ihre Bedeutung für das Jugendstrafverfahren • Probleme bei der Anwendung des Jugendstrafrechts auf junge Flüchtlinge • Diskussion über die zunehmend wahrnehmbare Tendenz zum Schuldstrafrecht, insb. bei der Verhängung von Jugendstrafen wegen Schwere der Schuld • Erfahrungen und Probleme mit den unterschiedlichen Jugendstrafvollzugsgesetzen der Länder.
Aktualisiert: 2020-10-12
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Stationäres soziales Training im (Warnschuss-)Arrest

Stationäres soziales Training im (Warnschuss-)Arrest von Gernbeck,  Ursula
Die Schaffung des Warnschussarrests gem. § 16a JGG wurde in Baden-Württemberg im Jahr 2013 zum Anlass genommen, den Arrestvollzug im Rahmen eines Modellprojekts in ein stationäres soziales Training umzugestalten. Die Implementation des Modellprojekts sowie die Rückfälligkeit der Teilnehmer wurden von der Verfasserin wissenschaftlich begleitet. Die Erhebung setzt sich aus einer Fragebogenstudie sowie einer Aktenauswertung zusammen. Darüber hinaus wurden Jugendrichter, Sozialarbeiter und Arrestanten interviewt. Die Arbeit präsentiert erstmalig Legalbewährungsquoten nach Warnschussarrest. Zugleich stellt sie die Rückfälligkeit von Urteilsarrestanten mit und ohne stationärem sozialem Training im Vollzug vergleichend dar.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Jugendstrafrecht

Jugendstrafrecht von Streng,  Franz
Inhalt und Konzeption: Die für die Ausbildung und Prüfung im Schwerpunktbereich "Kriminologie, Jugendstrafrecht, Strafvollzug" relevanten Themen des Jugendstrafrechts sind in diesem Band vollständig und mit ihren wichtigsten kriminologischen und kriminalpolitischen Bezügen dargestellt. Es sind dies - die strafrechtliche Verantwortlichkeit von Jugendlichen und Heranwachsenden, - die Jugendgerichtsverfassung mit den Besonderheiten des Jugendstrafverfahrens und den Verfahrensbeteiligten sowie - das Rechtsfolgensystem, die Sanktionsformen und die Rechtsmittel. Höchstrichterlich entschiedene Fälle aus der jugendstrafrechtlichen Praxis mit ihrer vom Verfasser kommentierten Lösung veranschaulichen den Lernstoff. Ein umfangreicher Katalog von über 130 Prüfungsfragen dient der abschließenden Lernkontrolle. Zahlreiche Tabellen und Schaubilder stellen wichtige Themen im Überblick dar und geben Aufschluss über statistische Daten aus dem Jugendstrafrecht. Die Neuauflage: Im Rahmen der Neubearbeitung werden die im Bereich der Sicherungsverwahrung eingetretenen Veränderungen nun in der definitiven Fassung dargestellt. Erweitert wurde die Darstellung zum bereits in der Vorauflage angesprochenen „Warnschussarrest“ wie auch zur „Vorbewährung“. Angesichts veränderter Strafdrohung für Kapitaldelikte Heranwachsender war die Frage der Geltung des strafzumessungsrechtlichen Doppelverwertungsverbots im Jugendstrafrecht zu vertiefen. Auf die nun geklärten gesetzgeberischen Initiativen für eine verstärkte sozial- und humanwissenschaftliche Ausbildung der Jugendrichter und -staatsanwälte wird eingegangen.
Aktualisiert: 2020-02-19
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Strafvollstreckungsordnung

Strafvollstreckungsordnung von Jabel,  Hans-Peter, Pohlmann,  Hans, Wolf,  Thomas
Die Neuauflage ist durchgängig auf dem Stand von Herbst 2015. Bedeutender noch als die Änderungen der StVollStrO selbst sind vor allem die Änderungen des materiellen Straf- und Strafprozessrechts (Führungsaufsicht, Sicherungsverwahrung), des JGG (Warnschussarrest), des § 31 RPflG (Wegfall der Begrenzungsverordnung) und der maßgeblichen Verordnungen (MiStra, VGO, EBAO, RiStBV, StVO). Die neuen Ländervollzugsgesetze sind vorerst nur mit entsprechenden Hinweisen aufgenommen. Eine in wichtigen Fragen für alle Nutzer des Kommentars gleichermaßen verwertbare Rechtslage wird hier erst in einigen Jahren eintreten.
Aktualisiert: 2023-04-01
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Der Einstiegsarrest – eine zeitgemäße Sanktion?

Der Einstiegsarrest – eine zeitgemäße Sanktion? von Vietze,  Rainer
Die Dissertation setzt sich zuerst mit der Frage auseinander, ob der "Einstiegsarrest" als atypische Form des Jugendarrests de lege lata zulässig ist. Anschließend wird erörtert, ob die gesetzliche Verankerung dieser Sanktionsform rechtmäßig und zweckmäßig ist. Nach der Einleitung (S. 11 - 14) wird in Teil 1 (S. 15 - 54) die Bedeutung des Begriffs "Einstiegsarrest" geklärt. Dabei werden die Begriffe "Einstiegsarrest im engeren Sinne", der ausschließlich die Kombination von Jugendarrest mit der Aussetzung der Verhängung der Jugendstrafe nach § 27 JGG erfasst, und "Einstiegsarrest im weiteren Sinne", der zusätzlich die Verbindung des Arrests mit der Aussetzung der Vollstreckung der Jugendstrafe nach § 21 JGG oder mit der "Vorbewährung" (§ 57 I 1 Var. 2 JGG) umfasst, eingeführt (S. 15 - 17). Anschließend befasst sich die Dissertation mit der Geschichte und den Grundlagen des Jugendarrests (S. 17 - 22), bevor die verschiedenen Formen des Jugendarrests dargestellt werden (S. 23 - 32). Als Bestandteil des Einstiegsarrests im engeren Sinne wird dann der Schuldspruch nach § 27 JGG angesprochen (S. 32 - 41). Im Anschluss daran werden § 21 JGG (S. 42 - 48) und das Institut der "Vorbewährung" (S. 49 - 51) behandelt, da sie Bestandteile eines Einstiegsarrests im weiteren Sinne sein können. Zur Abrundung von Teil 1 und zur Veranschaulichung des Verhältnisses, in dem die einzelnen Komponenten, aus denen sich der Einstiegsarrest zusammensetzt, zueinander stehen, wurde ein Stufenmodell der Sanktionen im Jugendstrafrecht entwickelt (S. 52 - 54). In Teil 2 (S. 55 - 84) wird geklärt, ob die Verhängung eines Einstiegsarrests de lege lata zulässig ist. Das geltende Recht lässt eine Koppelung des Jugendarrests mit § 21 JGG ebenso wenig zu wie eine Verbindung mit der "Vorbewährung", da beide Kombinationsformen gegen § 8 II 1 JGG und gegen § 13 I JGG verstoßen (S. 55 - 57). Der Schwerpunkt der Ausführungen in Teil 2 liegt auf der umstrittenen Frage, ob de lege lata Arrest mit dem Schuldspruch nach § 27 JGG kombiniert werden darf. Zunächst wird herausgearbeitet, dass die Anordnung eines solchen Einstiegsarrests im engeren Sinne nicht gegen den Wortlaut des § 8 II 1 JGG verstößt (S. 58 - 61). Auch ein Verstoß gegen § 13 I JGG wird nicht festgestellt (S. 62 - 69). Anschließend wird gezeigt, dass der Grundsatz der Einspurigkeit freiheitsentziehender Sanktionen, der möglicherweise aus § 8 II 1 JGG oder § 13 I JGG abgeleitet werden kann, nicht verletzt wird (S. 70 - 71). Allerdings verletzt die Verhängung eines Einstiegsarrests im engeren Sinne den Täter in seinen Justizgrundrechten aus Art. 103 II, III GG (S. 72 - 76). Außerdem wird ein Verstoß gegen die Ausgestaltung des § 27 JGG als "ambulantes Reaktionsprogramm" festgestellt (S. 77 - 78). Ferner wird gezeigt, dass die §§ 27 - 30 JGG eine abschließende Sonderregelung enthalten, in der ein Einstiegsarrest nicht vorgesehen ist (S. 79). Darüber hinaus steht der Wille des Gesetzgebers, der sich ausdrücklich gegen die Normierung des Einstiegsarrests ausgesprochen hat, der Anordnung dieser Arrestform entgegen, weil die Judikative an diesen Willen gemäß Art. 20 III GG gebunden ist (S. 80 - 82). Nachdem in Teil 2 geklärt wurde, dass jegliche Form des Einstiegsarrests de lege lata unzulässig ist, wird in Teil 3 (S. 85 - 193) erörtert, ob dessen gesetzliche Verankerung möglich und sinnvoll ist. Zuerst wird die Rechtmäßigkeit einer entsprechenden Gesetzesänderung untersucht (S. 85 - 98). Dabei wird der Gesetzesentwurf des Bundesrats vom 20.06.2003, mit dem unter anderem die Verhängung eines Einstiegsarrests im weiteren Sinne ermöglicht werden soll, vorgestellt (S. 85 - 88) und herausgearbeitet, dass die geplanten Änderungen rechtmäßig sind (S. 89 - 98). Da die Thematik Einstiegsarrest derzeit stark in der öffentlichen Diskussion steht, beginnen die Ausführungen über die Zweckmäßigkeit einer gesetzlichen Verankerung dieser Sanktionsform mit einem Überblick über den aktuellen Meinungsstand (S. 99 - 106). Anschließend werden Notwendigkeit und Sinn einer Gesetzesänderung erörtert. Zunächst wird vor allem anhand von Diagrammen zur Polizeilichen Kriminalstatistik aufgezeigt, dass im Zeitraum von 1993 bis 2002 die Gesamtkriminalität junger Menschen im Alter von unter 21 Jahren deutlich und die Gewaltkriminalität in dieser Altersgruppe überproportional zugenommen haben und deshalb unter Umständen Handlungsbedarf für den Gesetzgeber besteht (S. 107 - 124). Dann wird herausgearbeitet, dass die Ergebnisse der Sanktionsforschung nicht geeignet sind, um die fehlende Effizienz des Jugendarrests im Allgemeinen und des Einstiegsarrests im Besonderen zu belegen (S. 125 - 134). Die Befassung mit möglichen negativen Auswirkungen des Arrestvollzugs ergibt, dass eine Stigmatisierungswirkung im sozialen Umfeld allenfalls in beschränktem Umfang eintritt (S. 135 - 140) und dass sich die Gefahr einer kriminellen Infektion durch die Schaffung gesonderter Vollzugseinrichtungen, in denen ausschließlich Einstiegsarrestanten untergebracht werden, minimieren lässt (S. 138 - 140). Ferner wird der Einwand entkräftet, es gebe einen unlösbaren Widerspruch zwischen "Bewährung" auf der einen und "Freiheitsentzug" auf der anderen Seite (S. 141 - 144). Im Anschluss hieran wird gezeigt, dass bei Einführung des Einstiegsarrests ein Anstieg der Fälle, in denen Jugendstrafe zur Bewährung ausgesetzt wird, zu erwarten ist, während eine "Inflation" der verhängten Jugendarreste kaum zu befürchten steht (S. 145 - 147). Darüber hinaus wird deutlich gemacht, dass die Normierung des Einstiegsarrests das rechtswidrige Vorschalten von Untersuchungshaft aus erzieherischen Gründen nur zurückdrängen kann, wenn die zeitnahe Vollstreckung des Arrests zu Beginn der Bewährungszeit sichergestellt wird. Zu diesem Zweck wird der Vorschlag gemacht, § 87 IV JGG um einen neuen Satz 3 zu ergänzen (S. 148 - 152). Anschließend wird diskutiert, ob der Einstiegsarrest deshalb eingeführt werden sollte, weil sich der jugendliche Täter, dessen Strafe zur Bewährung ausgesetzt wird, ansonsten de facto "freigesprochen" fühlt (S. 153 - 155). Außerdem wird herausgearbeitet, dass sich durch die Normierung eines erzieherisch ausgestalteten Einstiegsarrests eine de lege lata bestehende Gerechtigkeitslücke bei der Ahndung von Gemeinschaftstaten Jugendlicher schließen lässt (S. 156 - 158). Nun wird gezeigt, dass ein zeitnah vollstreckter und pädagogisch gestalteter Einstiegsarrest dabei helfen kann, den Einstieg in die Bewährungszeit zu erleichtern, da dessen Vollstreckung den Jugendlichen schnell von unguter Umgebung trennt, ihm Zeit zum Nachdenken gibt und einen ersten intensiven Kontakt zwischen dem Probanden und seinem Bewährungshelfer ermöglicht (S. 159 - 166). Zur Abrundung von Teil 3 werden im Rahmen eines internationalen Vergleichs ähnliche Sanktionen in Schweden ("probation with institutionalization"), in Österreich (teilbedingte Strafnachsicht), in der Schweiz (Kombination von Unterbringung und Freiheitsentzug), in den Niederlanden (Erziehungslager) und in den USA ("boot camps") untersucht (S. 167 - 187). Dabei wird deutlich, dass sich mit kurzfristigem Freiheitsentzug erzieherische Erfolge erzielen lassen, wenn von Anfang an eine intensive Betreuung des Jugendlichen durch qualifizierte Fachkräfte gewährleistet wird. Die Dissertation kommt zu dem Ergebnis, dass die gesetzliche Verankerung eines Einstiegsarrests im weiteren Sinne zu unterstützen ist, wenn dessen erzieherische Ausgestaltung und dessen zeitnahe Vollstreckung in gesonderten Vollzugseinrichtungen sichergestellt werden. Nur dann ist der Einstiegsarrest eine zeitgemäße Sanktion. Der aktuelle Gesetzesentwurf des Bundesrats vom 20.06.2003 bedarf hierzu wichtiger Ergänzungen und Änderungen (S. 188 - 194).
Aktualisiert: 2023-04-17
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Die Bedeutung der Aussetzung der Verhängung der Jugendstrafe nach § 27 JGG und der Vorbewährung in der jugendgerichtlichen Praxis in Bayern

Die Bedeutung der Aussetzung der Verhängung der Jugendstrafe nach § 27 JGG und der Vorbewährung in der jugendgerichtlichen Praxis in Bayern von Baier,  Christian
Das Werk beschäftigt sich mit zwei dem Jugendstrafrecht vorbehaltenen Rechtsinstituten, nämlich mit der Aussetzung der Verhängung der Jugendstrafe nach § 27 JGG und der sogenannten Vorbewährung, die seit 2012 durch das Gesetz zur Erweiterung der jugend-gerichtlichen Handlungsmöglichkeiten in den § 61 ff. JGG eine ausdrückliche gesetzliche Grundlage erhielt. Beide Rechtsinstitute betreffen die Rechtsfolgenseite und dienen im Ergebnis dazu, den Vollzug einer Jugendstrafe zu vermeiden. Beide Sanktionsinstrumente sind Ausdruck des Grundsatzes der Flexibilität im Jugendstrafrecht. Da der Verfasser selbst in seiner über achtjährigen Tätigkeit in der Jugendgerichtsbarkeit in Bayern von diesen beiden Rechtsinstituten nur in einem sehr geringem Umfang Gebrauch gemacht hat, wird in der Studie untersucht, ob diese Erfahrung generell für die jugendgerichtliche Praxis in Bayern zutrifft und wenn ja, auf welche Ursachen dies zurückzuführen ist. Dies geschieht mittels eines Fragebogens, der mit Genehmigung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz im Oktober/November 2012 an sämtliche mit Jugendstrafsachen befassten Richter und Staatsanwälte in Bayern versandt wurde. Neben der Einführung und der Zusammenfassung gliedert sich die Arbeit im Wesentlichen in zwei große Abschnitte. Zunächst werden in einem theoretischen Teil die rechtlichen Grundlagen, also insbesondere die Voraussetzungen und Probleme der Aussetzung der Verhängung der Jugendstrafe und der Vorbewährung erläutert. Im Rahmen der Erörterung von § 27 JGG wird dabei ausführlich auf den durch das Gesetz zur Erweiterung der jugendgerichtlichen Handlungsmöglichkeiten vom 04.09.2012 eingeführten "Warnschussarrest" eingegangen. Im Rahmen der Vorbewährung werden die ebenfalls durch das soeben genannte Gesetz eingeführten neuen gesetzlichen Regelungen für dieses Sanktionsinstrument eingehend dargestellt und erläutert. Sodann wird in einem zweiten Teil auf die praktische Bedeutung der beiden Rechtsinstitute eingegangen. Dies erfolgt hauptsächlich durch eine Auswertung der zurückgesandten und ausgefüllten Fragebögen in insgesamt 68 Übersichten. Dabei kommt der Verfasser zu dem Ergebnis, dass § 27 JGG und die Vorbewährung eine Sonderrolle im Gefüge jugendstrafrechtlicher Sanktions-formen einnehmen, was ihre Voraussetzungen aber auch ihre geringe Anwendungshäufigkeit in der jugendgerichtlichen Praxis betrifft. Beide haben aber, so der Verfasser weiter, ihre Berechtigung im Maßnahmenkatalog des JGG, da sie dazu dienen die Verhängung einer Jugendstrafe bzw. deren Vollzug zu verhindern. Zudem dienen sie auch dem berechtigten Interesse des straffällig gewordenen Jugendlichen, dass der Jugendrichter für seinen individuellen Fall genau die richtige Maßnahme zur Verfügung hat, um das Erziehungsziel des § 2 Abs. 1 JGG zu erreichen, nämlich die Verhinderung weiterer Straftaten.
Aktualisiert: 2021-12-03
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Der individualpräventive Schock im Jugendkriminalrecht

Der individualpräventive Schock im Jugendkriminalrecht von Kühndahl-Hensel,  Sandra
Die Begriffe des individualpräventiven Schocks und des "Short Sharp Shock" stehen für die Vorstellung, einen Menschen und seine Lebensführung mittels einer kurzen und harten Intervention positiv beeinflussen zu können. Die Autorin befasst sich in ihrem Werk mit der Bedeutung dieser Vorstellung für strafrechtliche Sanktionen und den damit verbundenen kriminalpolitischen Diskussionen und Entwicklungen. Das Buch gibt zunächst einen Überblick über freiheitsentziehende Sanktionen, die als Ausprägungen von Schockideologien angesehen werden können, und widmet sich anschließend schwerpunktmäßig der jugendstrafrechtlichen Sanktion des Jugendarrests. Dabei werden insbesondere auch die Forderungen nach der Erweiterung des Anwendungsbereichs des Jugendarrests in Gestalt des so genannten Warnschussarrests betrachtet. Anschließend stellt die Verfasserin die vor allem in politischen Debatten zum Jugend- und Warnschussarrest geäußerten Behauptungen bezüglich der Wirksamkeit eines "Short Sharp Shock" wissenschaftlichen Erkenntnissen aus den Bereichen der Sanktionsforschung, der Erziehungswissenschaften und der Psychologie gegenüber. Schließlich werden die Bedeutung der sich aus der Gegenüberstellung ergebenden Erkenntnisse für den politischen und gesamtgesellschaftlichen kriminalpolitischen Diskurs sowie dessen Einfluss auf Anwendung und Weiterentwicklung insbesondere jugendstrafrechtlicher Sanktionen beleuchtet.
Aktualisiert: 2019-12-20
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