Das Handbuch der EU-Wasserrahmenrichtlinie stellt die wesentlichen Inhalte der Richtlinie dar und vermittelt aktuelle Informationen über die notwendigen Umsetzungsschritte. Basierend auf der ersten Bestandserhebung in Deutschland vom März 2005 werden offene Punkte diskutiert und pragmatische Lösungsansätze präsentiert. Dabei bilden ökonomische Aspekte der Gewässerbewirtschaftung einen wichtigen Bestandteil. Angesichts der angespannten Haushaltslage in Deutschland soll dies nicht als Kapitulation vor wirtschaftlichen Zwängen, sondern als Ausdruck einer effizienten Verteilung vorhandener Mittel verstanden werden. Die hier behandelten Themen reichen dabei – wie von der Richtlinie gefordert – weit über den Horizont der klassischen Wasserwirtschaft hinaus und berühren Politikbereiche wie Landwirtschaft, Raumordnung oder Tourismus.
Aktualisiert: 2023-06-24
Autor:
Katrin Blondzik,
Dietrich Borchardt,
Udo Bosenius,
Benjamin Görlach,
Frieder Haakh,
Bernd Hansjürgens,
Fritz Holzwarth,
Eduard Interwies,
Ulrich Irmer,
Heide Jekel,
Stephan von Keitz,
Peter Kessler,
Thomas Kluge,
Wolfgang Köck,
Andreas R. Kraemer,
Frank Messner,
Bernhard Michel,
Volker Mohaupt,
Klaus Mueller,
Hans-Hartmann Munk,
Britta Pielen,
Arnold Quadflieg,
Joachim Quast,
Britta Rathje,
Bettina Rechenberg,
Jörg Rechenberg,
Sandra Richter,
Peter Rumm,
Michael Schmalholz,
Mario Sommerhäuser,
Nike Sommerwerk,
Jörg Steidl,
Thomas Stratenwerth,
Herwig Unnerstall,
Klaus Vogt,
Michael Weyand,
Hubert Wiggering
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Das Handbuch der EU-Wasserrahmenrichtlinie stellt die wesentlichen Inhalte der Richtlinie dar und vermittelt aktuelle Informationen über die notwendigen Umsetzungsschritte. Basierend auf der ersten Bestandserhebung in Deutschland vom März 2005 werden offene Punkte diskutiert und pragmatische Lösungsansätze präsentiert. Dabei bilden ökonomische Aspekte der Gewässerbewirtschaftung einen wichtigen Bestandteil. Angesichts der angespannten Haushaltslage in Deutschland soll dies nicht als Kapitulation vor wirtschaftlichen Zwängen, sondern als Ausdruck einer effizienten Verteilung vorhandener Mittel verstanden werden. Die hier behandelten Themen reichen dabei – wie von der Richtlinie gefordert – weit über den Horizont der klassischen Wasserwirtschaft hinaus und berühren Politikbereiche wie Landwirtschaft, Raumordnung oder Tourismus.
Aktualisiert: 2023-06-24
Autor:
Katrin Blondzik,
Dietrich Borchardt,
Udo Bosenius,
Benjamin Görlach,
Frieder Haakh,
Bernd Hansjürgens,
Fritz Holzwarth,
Eduard Interwies,
Ulrich Irmer,
Heide Jekel,
Stephan von Keitz,
Peter Kessler,
Thomas Kluge,
Wolfgang Köck,
Andreas R. Kraemer,
Frank Messner,
Bernhard Michel,
Volker Mohaupt,
Klaus Mueller,
Hans-Hartmann Munk,
Britta Pielen,
Arnold Quadflieg,
Joachim Quast,
Britta Rathje,
Bettina Rechenberg,
Jörg Rechenberg,
Sandra Richter,
Peter Rumm,
Michael Schmalholz,
Mario Sommerhäuser,
Nike Sommerwerk,
Jörg Steidl,
Thomas Stratenwerth,
Herwig Unnerstall,
Klaus Vogt,
Michael Weyand,
Hubert Wiggering
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Umweltqualitätsziele beschreiben einen bestimmten sachlich, räumlich und zeitlich angestrebten Zustand der Umwelt bzw. bestimmter Schutzgüter. Sie sind nicht nur im politischen Bereich zu finden, sondern wurden auf Grund europäischer Vorgaben in den letzten Jahren verstärkt auch auf rechtlicher Ebene verankert. Ein wichtiges Beispiel hierfür ist Art. 4 der im Jahr 2000 in Kraft getretenen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), der das Erhalten bzw. Erreichen eines guten Zustands für sämtliche Gewässer der EG bis zum Jahre 2015 verbindlich festlegt. Damit stellt sich die Frage, wie die in Art. 4 WRRL normierten Umweltqualitätsziele in deutsches Recht umzusetzen sind und welche rechtlichen Konsequenzen die Umsetzung nach sich zieht. Die Autorin geht dieser Frage aus europa-, verfassungs- und verwaltungsrechtlicher Sicht nach und kommt zu dem Ergebnis, dass mit der Umsetzung des Art. 4 WRRL kein Bruch mit den bisherigen Strukturen des deutschen Gewässerschutzrechts verbunden ist. Die hier festgelegten Umweltqualitätsziele müssen jedoch durch weitere Grenzwerte untersetzt und in ihren unscharfen Ausnahmeregelungen konkretisiert werden.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Am 31. Dezember 2009 läuft die Umsetzungsfrist für Artikel 9 der Richtlinie 2000/60/EG (sog. Wasserrahmenrichtlinie), der die Mitgliedstaaten unter anderem verpflichtet, bis zum Jahr 2010 dafür zu sorgen,
"[...] dass die Wassergebührenpolitik angemessene Anreize für die Benutzer darstellt, Wasserressourcen effizient zu nutzen, und somit zu den Umweltzielen dieser Richtlinie beiträgt" (Art. 9 Abs. 1 UA 2 SpStr. 1 WRRL),
endgültig ab. Die rechtswissenschaftliche Diskussion zu dieser wichtigen Vorschrift steckt dagegen noch in den Anfängen. Die Autorin will vor allem eine gemeinsame Diskussionsgrundlage für Juristen und Wirtschaftswissenschaftler schaffen, denn beide Gruppen sind bei der Umsetzung der Richtlinie gefordert. Was die juristischen Fragen angeht, erscheint es in Zukunft vor allem notwendig, sich verstärkt auch aus kommunalabgabenrechtlicher Sicht mit den durch Artikel 9 WRRL aufgeworfenen Fragen auseinanderzusetzen. Hierfür finden sich vor allem im dritten Teil der Arbeit einige Anregungen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Das europäische und nationale Wasser- und Umweltrecht ist in diesem Jahrzehnt durch drei Entwicklungen gekennzeichnet. Erstens hat die EU-Wasserrahmenrichtlinie vom 23.10.2000 einen neuen umfassenden Ordnungsrahmen für die Bewirtschaftung der Gewässer in Europa eingeführt. Dieser war bis zum 22.12.2003 in nationales Recht umzusetzen. Zweitens sind in verschiedenen EU-Mitgliedstaaten Bemühungen im Gange, das weit verzweigte nationale Umweltrecht in einem oder wenigen Gesetzen zu vereinheitlichen und zu vereinfachen. Schließlich hat die Europäische Kommission eine Reform der gemeinschaftlichen Rechtsetzung unter der Bezeichnung »Europäisches Regieren/Bessere Rechtsetzung« eingeleitet, die in einem Weißbuch von 2001 und in mehreren Mitteilungen der Kommission ihren Niederschlag gefunden hat.
Das 3. Speyerer Forum zum Umweltgesetzbuch machte es sich zur Aufgabe, die aufgezeigten Entwicklungstendenzen in Beziehung zu setzen und zu untersuchen, welche Umsetzungsprobleme die Wasserrahmenrichtlinie aufwirft, inwieweit die Wasserrahmenrichtlinie die Kommissionsanforderungen an eine bessere Rechtsetzung erfüllt, ob sie ein Vorbild für künftige Kodifikationen des Umweltrechts auf gemeinschaftlicher oder nationaler Ebene sein kann, und wenn nicht, welche Lehren aus der Wasserrahmenrichtlinie für die Fortentwicklung des Umweltrechts zu ziehen sind. Die Vorträge zu diesen Themen sind in aktualisierter Form in diesem Tagungsband zusammengefasst.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Erneuerbare Energien und deren bedeutende Rolle bei Interessenabwägungen
Dieses Buch widmet sich Problemstellungen rund um die wasserrechtliche Genehmigung von Kleinwasserkraftanlagen. Es zeigt auf, dass erneuerbare Energien derzeit besonders gewichtige "übergeordnete" öffentliche Interessen bei Interessenabwägungen in umweltrechtlichen Bereichen darstellen.
Auf Grundlage allgemeiner Analysen zu öffentlichen Interessen und Interessenabwägungen wird der einschlägige Rechtsrahmen dargestellt und in Beziehung zur Genehmigung von Kleinwasserkraftanlagen gesetzt. Gerade Kleinwasserkraftanlagen müssen zur Erreichung der internationalen/europäischen/nationalen Energie- und Klimaziele (CO2-Neutralität, energetische Unabhängigkeit) eine wesentliche Rolle spielen. Schließlich werden aus den bis zu diesem Zeitpunkt gewonnenen Erkenntnissen allgemeine Schlüsse gezogen, welche für sämtliche umweltrechtliche Bereiche und dort angesiedelte Interessenabwägungen bedeutend sind.
Themen rund um den Klimawandel und erneuerbare Energien werden uns noch viele Jahre beschäftigen. Gerade für den rechtlichen Zusammenhang derselben hat dieses Werk höchste Relevanz.
Aktualisiert: 2023-06-02
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Erneuerbare Energien und deren bedeutende Rolle bei Interessenabwägungen
Dieses Buch widmet sich Problemstellungen rund um die wasserrechtliche Genehmigung von Kleinwasserkraftanlagen. Es zeigt auf, dass erneuerbare Energien derzeit besonders gewichtige "übergeordnete" öffentliche Interessen bei Interessenabwägungen in umweltrechtlichen Bereichen darstellen.
Auf Grundlage allgemeiner Analysen zu öffentlichen Interessen und Interessenabwägungen wird der einschlägige Rechtsrahmen dargestellt und in Beziehung zur Genehmigung von Kleinwasserkraftanlagen gesetzt. Gerade Kleinwasserkraftanlagen müssen zur Erreichung der internationalen/europäischen/nationalen Energie- und Klimaziele (CO2-Neutralität, energetische Unabhängigkeit) eine wesentliche Rolle spielen. Schließlich werden aus den bis zu diesem Zeitpunkt gewonnenen Erkenntnissen allgemeine Schlüsse gezogen, welche für sämtliche umweltrechtliche Bereiche und dort angesiedelte Interessenabwägungen bedeutend sind.
Themen rund um den Klimawandel und erneuerbare Energien werden uns noch viele Jahre beschäftigen. Gerade für den rechtlichen Zusammenhang derselben hat dieses Werk höchste Relevanz.
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Diese Publikation wurde mit finanzieller Unterstützung aus den Fördermitteln des Vizerektorats für Forschung der Universität Innsbruck gedruckt.
Aktualisiert: 2023-06-02
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Die 3., überarbeitete Auflage des Kommentars enthält: a) Das Wasserrechtsgesetz 1959 (WRG) samt Kommentar- und Rechtsprechungsteil; b) die wichtigsten Verordnungen zum WRG im Volltext; c) weitere Verordnungen mit Titel und Fundstelle; d) Hinweise auf weitere wasserrechtlich bedeutsame Gesetze; e) die Wasserrahmenrichtlinie, die Grundwasserrichtlinie und die Hochwasserrichtlinie. Der Rechtsprechungsteil enthält die Judikatur des VwGH sowie Entscheidungen des OGH und des VfGH. Bei jenen Bestimmungen des WRG, zu denen unübersichtlich viele Entscheidungen existieren, ist die Rechtsprechung zu Themengruppen gebündelt, um die Suche zu erleichtern. Im Kommentarteil werden praxisrelevante Themen behandelt und durch Verweise Verbindungen zwischen einzelnen Bestimmungen des WRG hergestellt. Besonderes Augenmerk wurde auch der Anwendung wasserrechtlicher Vorschriften durch andere Behörden als die Wasserrechtsbehörden (Gewerbebehörde, Abfallwirtschaftsbehörde etc.) gewidmet.
Aktualisiert: 2023-06-02
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Das europäische und nationale Wasser- und Umweltrecht ist in diesem Jahrzehnt durch drei Entwicklungen gekennzeichnet. Erstens hat die EU-Wasserrahmenrichtlinie vom 23.10.2000 einen neuen umfassenden Ordnungsrahmen für die Bewirtschaftung der Gewässer in Europa eingeführt. Dieser war bis zum 22.12.2003 in nationales Recht umzusetzen. Zweitens sind in verschiedenen EU-Mitgliedstaaten Bemühungen im Gange, das weit verzweigte nationale Umweltrecht in einem oder wenigen Gesetzen zu vereinheitlichen und zu vereinfachen. Schließlich hat die Europäische Kommission eine Reform der gemeinschaftlichen Rechtsetzung unter der Bezeichnung »Europäisches Regieren/Bessere Rechtsetzung« eingeleitet, die in einem Weißbuch von 2001 und in mehreren Mitteilungen der Kommission ihren Niederschlag gefunden hat.
Das 3. Speyerer Forum zum Umweltgesetzbuch machte es sich zur Aufgabe, die aufgezeigten Entwicklungstendenzen in Beziehung zu setzen und zu untersuchen, welche Umsetzungsprobleme die Wasserrahmenrichtlinie aufwirft, inwieweit die Wasserrahmenrichtlinie die Kommissionsanforderungen an eine bessere Rechtsetzung erfüllt, ob sie ein Vorbild für künftige Kodifikationen des Umweltrechts auf gemeinschaftlicher oder nationaler Ebene sein kann, und wenn nicht, welche Lehren aus der Wasserrahmenrichtlinie für die Fortentwicklung des Umweltrechts zu ziehen sind. Die Vorträge zu diesen Themen sind in aktualisierter Form in diesem Tagungsband zusammengefasst.
Aktualisiert: 2023-06-01
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Das Handbuch der EU-Wasserrahmenrichtlinie stellt die wesentlichen Inhalte der Richtlinie dar und vermittelt aktuelle Informationen über die notwendigen Umsetzungsschritte. Basierend auf der ersten Bestandserhebung in Deutschland vom März 2005 werden offene Punkte diskutiert und pragmatische Lösungsansätze präsentiert. Dabei bilden ökonomische Aspekte der Gewässerbewirtschaftung einen wichtigen Bestandteil. Angesichts der angespannten Haushaltslage in Deutschland soll dies nicht als Kapitulation vor wirtschaftlichen Zwängen, sondern als Ausdruck einer effizienten Verteilung vorhandener Mittel verstanden werden. Die hier behandelten Themen reichen dabei – wie von der Richtlinie gefordert – weit über den Horizont der klassischen Wasserwirtschaft hinaus und berühren Politikbereiche wie Landwirtschaft, Raumordnung oder Tourismus.
Aktualisiert: 2023-05-24
Autor:
Katrin Blondzik,
Dietrich Borchardt,
Udo Bosenius,
Benjamin Görlach,
Frieder Haakh,
Bernd Hansjürgens,
Fritz Holzwarth,
Eduard Interwies,
Ulrich Irmer,
Heide Jekel,
Stephan von Keitz,
Peter Kessler,
Thomas Kluge,
Wolfgang Köck,
Andreas R. Kraemer,
Frank Messner,
Bernhard Michel,
Volker Mohaupt,
Klaus Mueller,
Hans-Hartmann Munk,
Britta Pielen,
Arnold Quadflieg,
Joachim Quast,
Britta Rathje,
Bettina Rechenberg,
Jörg Rechenberg,
Sandra Richter,
Peter Rumm,
Michael Schmalholz,
Mario Sommerhäuser,
Nike Sommerwerk,
Jörg Steidl,
Thomas Stratenwerth,
Herwig Unnerstall,
Klaus Vogt,
Michael Weyand,
Hubert Wiggering
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Umweltqualitätsziele beschreiben einen bestimmten sachlich, räumlich und zeitlich angestrebten Zustand der Umwelt bzw. bestimmter Schutzgüter. Sie sind nicht nur im politischen Bereich zu finden, sondern wurden auf Grund europäischer Vorgaben in den letzten Jahren verstärkt auch auf rechtlicher Ebene verankert. Ein wichtiges Beispiel hierfür ist Art. 4 der im Jahr 2000 in Kraft getretenen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), der das Erhalten bzw. Erreichen eines guten Zustands für sämtliche Gewässer der EG bis zum Jahre 2015 verbindlich festlegt. Damit stellt sich die Frage, wie die in Art. 4 WRRL normierten Umweltqualitätsziele in deutsches Recht umzusetzen sind und welche rechtlichen Konsequenzen die Umsetzung nach sich zieht. Die Autorin geht dieser Frage aus europa-, verfassungs- und verwaltungsrechtlicher Sicht nach und kommt zu dem Ergebnis, dass mit der Umsetzung des Art. 4 WRRL kein Bruch mit den bisherigen Strukturen des deutschen Gewässerschutzrechts verbunden ist. Die hier festgelegten Umweltqualitätsziele müssen jedoch durch weitere Grenzwerte untersetzt und in ihren unscharfen Ausnahmeregelungen konkretisiert werden.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Am 31. Dezember 2009 läuft die Umsetzungsfrist für Artikel 9 der Richtlinie 2000/60/EG (sog. Wasserrahmenrichtlinie), der die Mitgliedstaaten unter anderem verpflichtet, bis zum Jahr 2010 dafür zu sorgen,
"[...] dass die Wassergebührenpolitik angemessene Anreize für die Benutzer darstellt, Wasserressourcen effizient zu nutzen, und somit zu den Umweltzielen dieser Richtlinie beiträgt" (Art. 9 Abs. 1 UA 2 SpStr. 1 WRRL),
endgültig ab. Die rechtswissenschaftliche Diskussion zu dieser wichtigen Vorschrift steckt dagegen noch in den Anfängen. Die Autorin will vor allem eine gemeinsame Diskussionsgrundlage für Juristen und Wirtschaftswissenschaftler schaffen, denn beide Gruppen sind bei der Umsetzung der Richtlinie gefordert. Was die juristischen Fragen angeht, erscheint es in Zukunft vor allem notwendig, sich verstärkt auch aus kommunalabgabenrechtlicher Sicht mit den durch Artikel 9 WRRL aufgeworfenen Fragen auseinanderzusetzen. Hierfür finden sich vor allem im dritten Teil der Arbeit einige Anregungen.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Am 31. Dezember 2009 läuft die Umsetzungsfrist für Artikel 9 der Richtlinie 2000/60/EG (sog. Wasserrahmenrichtlinie), der die Mitgliedstaaten unter anderem verpflichtet, bis zum Jahr 2010 dafür zu sorgen,
"[...] dass die Wassergebührenpolitik angemessene Anreize für die Benutzer darstellt, Wasserressourcen effizient zu nutzen, und somit zu den Umweltzielen dieser Richtlinie beiträgt" (Art. 9 Abs. 1 UA 2 SpStr. 1 WRRL),
endgültig ab. Die rechtswissenschaftliche Diskussion zu dieser wichtigen Vorschrift steckt dagegen noch in den Anfängen. Die Autorin will vor allem eine gemeinsame Diskussionsgrundlage für Juristen und Wirtschaftswissenschaftler schaffen, denn beide Gruppen sind bei der Umsetzung der Richtlinie gefordert. Was die juristischen Fragen angeht, erscheint es in Zukunft vor allem notwendig, sich verstärkt auch aus kommunalabgabenrechtlicher Sicht mit den durch Artikel 9 WRRL aufgeworfenen Fragen auseinanderzusetzen. Hierfür finden sich vor allem im dritten Teil der Arbeit einige Anregungen.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Umweltqualitätsziele beschreiben einen bestimmten sachlich, räumlich und zeitlich angestrebten Zustand der Umwelt bzw. bestimmter Schutzgüter. Sie sind nicht nur im politischen Bereich zu finden, sondern wurden auf Grund europäischer Vorgaben in den letzten Jahren verstärkt auch auf rechtlicher Ebene verankert. Ein wichtiges Beispiel hierfür ist Art. 4 der im Jahr 2000 in Kraft getretenen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), der das Erhalten bzw. Erreichen eines guten Zustands für sämtliche Gewässer der EG bis zum Jahre 2015 verbindlich festlegt. Damit stellt sich die Frage, wie die in Art. 4 WRRL normierten Umweltqualitätsziele in deutsches Recht umzusetzen sind und welche rechtlichen Konsequenzen die Umsetzung nach sich zieht. Die Autorin geht dieser Frage aus europa-, verfassungs- und verwaltungsrechtlicher Sicht nach und kommt zu dem Ergebnis, dass mit der Umsetzung des Art. 4 WRRL kein Bruch mit den bisherigen Strukturen des deutschen Gewässerschutzrechts verbunden ist. Die hier festgelegten Umweltqualitätsziele müssen jedoch durch weitere Grenzwerte untersetzt und in ihren unscharfen Ausnahmeregelungen konkretisiert werden.
Aktualisiert: 2023-05-15
> findR *
Das europäische und nationale Wasser- und Umweltrecht ist in diesem Jahrzehnt durch drei Entwicklungen gekennzeichnet. Erstens hat die EU-Wasserrahmenrichtlinie vom 23.10.2000 einen neuen umfassenden Ordnungsrahmen für die Bewirtschaftung der Gewässer in Europa eingeführt. Dieser war bis zum 22.12.2003 in nationales Recht umzusetzen. Zweitens sind in verschiedenen EU-Mitgliedstaaten Bemühungen im Gange, das weit verzweigte nationale Umweltrecht in einem oder wenigen Gesetzen zu vereinheitlichen und zu vereinfachen. Schließlich hat die Europäische Kommission eine Reform der gemeinschaftlichen Rechtsetzung unter der Bezeichnung »Europäisches Regieren/Bessere Rechtsetzung« eingeleitet, die in einem Weißbuch von 2001 und in mehreren Mitteilungen der Kommission ihren Niederschlag gefunden hat.
Das 3. Speyerer Forum zum Umweltgesetzbuch machte es sich zur Aufgabe, die aufgezeigten Entwicklungstendenzen in Beziehung zu setzen und zu untersuchen, welche Umsetzungsprobleme die Wasserrahmenrichtlinie aufwirft, inwieweit die Wasserrahmenrichtlinie die Kommissionsanforderungen an eine bessere Rechtsetzung erfüllt, ob sie ein Vorbild für künftige Kodifikationen des Umweltrechts auf gemeinschaftlicher oder nationaler Ebene sein kann, und wenn nicht, welche Lehren aus der Wasserrahmenrichtlinie für die Fortentwicklung des Umweltrechts zu ziehen sind. Die Vorträge zu diesen Themen sind in aktualisierter Form in diesem Tagungsband zusammengefasst.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Seen sind wesentliche Elemente unserer Landschaft und vielfältigen Nutzungsansprüchen ausgesetzt. Gleichzeitig erfahren Sie Belastungen, die unerwünschte Auswirkungen auf das Öksosystem haben. Insbesondere die Eutrophierung dieser Gewässer kann erhebliche Störungen verursachen.
Der Merkblatt-Entwurf gibt einen Überblick über die zur Verfügung stehenden Methoden und Möglichkeiten zur Therapie eutrophierter Seen und ihre Anwendung. Die großen Seen stehen im Fokus des Merkblatts, jedoch lassen sich viele Aussagen auch auf kleinere Standgewässer übertragen. Im Vergleich zur vorherigen Ausgabe wurden in der aktuellen Fassung die limnologischen Grundlagen und die Grundlagen der Seentherapie inklusive der Nährstoffbilanzierung gestärkt.
Aktualisiert: 2023-03-27
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Seen sind wesentliche Elemente unserer Landschaft und vielfältigen Nutzungsansprüchen ausgesetzt. Gleichzeitig erfahren Sie Belastungen, die unerwünschte Auswirkungen auf das Öksosystem haben. Insbesondere die Eutrophierung dieser Gewässer kann erhebliche Störungen verursachen.
Der Merkblatt-Entwurf gibt einen Überblick über die zur Verfügung stehenden Methoden und Möglichkeiten zur Therapie eutrophierter Seen und ihre Anwendung. Die großen Seen stehen im Fokus des Merkblatts, jedoch lassen sich viele Aussagen auch auf kleinere Standgewässer übertragen. Im Vergleich zur vorherigen Ausgabe wurden in der aktuellen Fassung die limnologischen Grundlagen und die Grundlagen der Seentherapie inklusive der Nährstoffbilanzierung gestärkt.
Aktualisiert: 2023-04-06
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Die Studie beschäftigt sich mit der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie und insbesondere mit ihrer Umsetzung in das griechische Recht. Das Thema wird in sieben Kapitel bearbeitet.
Im ersten Kapitel wird die Bedeutung des Wassers sowohl für die Menschheit als auch für die Natur hervorgehoben. Die Gewässerbewirtschaftung war in Griechenland seit der Antike von hoher Relevanz. Der Wasserbedarf in Griechenland ist hoch. Obwohl Griechenland über genügend Oberflächen- und Grundwasserquellen verfügt, ist eine effektive Gewässerbewirtschaftung wegen vielfältiger Probleme schwer zu verwirklichen.
Im zweiten Kapitel werden die umfangreichen Rechtsvorschriften beleuchtet, die bis 1980 die Gewässerbewirtschaftung in Griechenland regelten haben. Von erheblicher Bedeutung für den Umweltschutz und für die Gewässerbewirtschaftung war die Einführung des Art. 24 der Verfassung im Jahr 1975. Zur Umsetzung des verfassungsrechtlichen Grundsatzes des Umweltschutzes wurde das Gesetz 1650/1986 verabschiedet. Ein Jahr später ist mit dem Gesetz 1739/1987 das erste Gesetz über die Gewässerbewirtschaftung erlassen worden. Der Erlass dieses Gesetzes verwirklicht das Vorhaben des griechischen Gesetzgebers zur Schaffung eines umfassenden und kohärenten Systems der Gewässerbewirtschaftung.
Im dritten Kapitel wird die im Jahr 2000 erlassene Europäische Wasserrahmenrichtlinie 2000/60/EG (WRRL) zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Gewässerpolitik analysiert. In diesem Kapitel werden die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie erörtert, die Bezug auf den Schutz der Binnenoberflächengewässer, der Übergangsgewässer, der Küstengewässer und des Grundwassers nehmen. Als oberstes Ziel der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie kann das Erreichen eines guten Zustands der Gewässer bezeichnet werden. Die Hauptinstrumente der Wasserrahmenrichtlinie für die Gewässerbewirtschaftung stellen die Aufstellung der Gewässerbewirtschaftungspläne und die Aufstellung der Maßnahmenprogramme für jede Flussgebietseinheit dar.
Im vierten Kapitel werden die wichtigsten Instrumente der Wasserrahmenrichtlinie für die Gewässerbewirtschaftung vorgestellt. Diese Instrumente sind:
Das Verschlechterungsverbot und das Verbesserungsgebot
Die Phasing-Out Verpflichtung
Die Kostendeckungsanalyse der Wasserdienstleistungen
Die Partizipation der Öffentlichkeit bei der Gewässerbewirtschaftung
Inhalt des fünften Kapitels ist die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in das griechische Recht. Diese Umsetzung ist zunächst mit dem nationalen Gesetz 3199/2003 erfolgt, sodass Griechenland seinen Verpflichtungen auf europäischer Ebene nachkam. Insbesondere bezweckt dieses Gesetz die Entwicklung eines modernen und effizienten Rechtsrahmens zur Bewirtschaftung der Gewässer. Um die Lücken dieses Gesetzes zu schließen, wurden weitere Rechtvorschriften erlassen, insbesondere im Jahr 2007 die Präsidialverordnung Nr. 51.
Nach den Anforderungen der Wasserrahmenrichtlinie sind die Einzugsgebiete von den Mitgliedstaaten in eine größere Flussgebietseinheit einzuordnen, damit die Gewässerbewirtschaftung in diesem eingegrenzten Bereich mit möglichst einheitlichen Merkmalen organisiert und durchgeführt werden kann. In Griechenland wurden 45 Einzugsgebiete gebildet und 14 Flussgebietseinheiten zugeordnet. Darüber hinaus wird die Bedeutung der Gewässerbewirtschaftungspläne und der Maßnahmenprogramme analysiert und deren Verhältnis zueinander untersucht. Schließlich wird die neue Organisation der Gewässerbehörden analysiert.
Das sechste Kapitel betrifft den Fall der Umleitung des Flusses Acheloos von Westgriechenland nach Ostgriechenland. Dieser Fall stand über mehr als 30 Jahre im Mittelpunkt der Diskussionen über die Gewässerbewirtschaftung in Griechenland. Er hatte umfangreiche Rechtsprechung des Staatsrats zur Folge. Diese Rechtsprechung hat die Entwicklung des nationalen Regelungssystems über die Gewässerbewirtschaftung und den Einfluss des Europäischen Rechts auf die nationalen Rechtsvorschriften deutlich gemacht.
Abschließend werden im siebten Kapitel Vorschläge für eine effektivere Durchführung des Gewässerschutzrechts in Griechenland unterbreitet. Ein wichtiger Schritt stellt eine einheitliche Kodifizierung der vorhandenen Rechtsvorschriften zum Gewässerschutz und der Gewässerbewirtschaftung in einem Gesetzbuch dar.
Aktualisiert: 2023-04-06
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Das Grundwasser ist von biologischen Lebensgemeinschaften besiedelt, die zur Aufrechterhaltung und Verbesserung der Wassergüte beitragen. Der Themenband fasst den aktuellen Stand des Wissens insbesondere in Hinblick auf die wasserwirtschaftliche Praxis zusammen. Die einzelnen Kapitel des Bandes sind als eigenständige Einheiten konzipiert und ordnen sich in die thematischen Bereiche (1) Organismengruppen im Grundwasser, (2) Stoffwechselleistungen der Mikroorganismen, (3) Biologische Prozesse im Grundwasser und Anwendungsbeispiele, (4) Probenahme und Untersuchungsmethoden sowie (5) Rechtliche Rahmenbedingungen. Mit praktischen Beispielen werden die biologischen Prozesse im Grundwasser erläutert und Anregungen zur Bearbeitung spezifischer Fragestellungen gegeben.
Aktualisiert: 2022-08-03
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Bisher lag das Hauptaugenmerk im urbanen Wasserkreislauf auf dem Verschwinden der eingeleiteten Ausgangssubstanzen. Selten wurden dagegen die mitentstehenden Transformationsprodukte (TP) untersucht und das trotz ihres toxischen Potenzials.
Der neu erschienene DWA-Themenband stellt genau diese in den Mittelpunkt und betrachtet insbesondere Transformationsprodukte, die aus gut wasserlöslichen und mäßig sorbierenden Spurenstoffen durch abiotische oder biotische Veränderungen in der Umwelt oder während technischer Prozesse gebildet werden.
Aktualisiert: 2022-08-03
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