Die spannungs- und wandlungsreiche Entwicklung des Verhältnisses von Kirche und Staat gehört zu den Grundvorgängen der deutschen Geschichte des 19. und 20. Jahrhunderts. Die Theologie wie die Staatstheorie, die Kirchenrechtslehre wie die Verfassungsrechtslehre, die kirchengeschichtliche, die rechtsgeschichtliche wie die gesamtgeschichtliche Forschung nehmen sich dieses Fragenkreises mit Sorgfalt an. Neuerdings wenden auch die Gesellschaftswissenschaft und die Lehre von der Politik ihr Augenmerk diesem vielschichtigen Sachverhalt zu. Vor allem aber im Geschichts- wie im Gegenwartsbewußtsein der Allgemeinheit gebührt den stets neu gewonnenen Verbindungen zwischen dem staatlichen und dem kirchlichen Ordnungs- und Wirkungsbereich ein bedeutender Rang. Nicht anders als frühere Zeitabschnitte ist die Epoche des modernen Verfassungsstaates von dramatischen Kämpfen, aber auch von konstruktiv durchdachten Friedensaktionen zwischen Staat und Kirche erfüllt.
Trotz der Wichtigkeit des Gegenstandes fehlte es bis zum Erscheinen dieser Sammlung an einer zusammenfassenden Dokumentation der Grundtatsachen der staatlich-kirchlichen Beziehungen dieser neueren Zeit. Zwar waren die kirchenpolitischen und staatskirchenpolitischen Haupttexte zumeist veröffentlicht, doch nicht in einer Form, die den Bedürfnissen der Forschung, der Lehre, der staatlichen und kirchlichen Praxis sowie der allgemeinen Information genügen konnte. Die Fundorte für die Quellen waren in einer Weise verstreut, daß diese selbst dem Spezialisten nicht hinreichend verfügbar waren.
In diesem Quellenwerk sind die Hauptmaterialien zur Geschichte der kirchlichstaatlichen Beziehungen in Deutschland für die Epoche des modernen Verfassungsstaats in einem ausgewogenen, gegliederten und überschaubaren Zusammenhang vereint. Das Recht erschöpft sich nicht in formalen Satzungen; es entsteht, wandelt und erneuert sich. Deshalb verbindet diese Dokumentation in ständigem Wechselbezug staats- und kirchenrechtliche Texte mit sta
Aktualisiert: 2023-06-15
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Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Lehre vom Unternehmen an sich hat in der rechtswissenschaftlichen Literatur der Bundesrepublik Deutschland eine merkwürdige Behandlung erfahren. Zwar wird ihr maßgebende Bedeutung für die aktienrechtliche Diskussion während der Weimarer Republik zugesprochen. Gleichwohl wurde und wird gegen sie der Vorwurf inhaltlicher Beliebigkeit erhoben und der Verdacht der Ideologie ausgesprochen, was sie zum »Schreckgespenst juristischer Dogmatik im Unternehmensrecht bis heute« werden ließ.
Laux legt mit seiner Arbeit eine tiefgründige Analyse der Begründung der Lehre vom Unternehmen an sich durch Walther Rathenau und ihrer Entwicklung und Diskussion in der Weimarer Republik vor. Dazu werden vorbereitend im 1. Teil die Grundzüge der wirtschaftlichen Entwicklung der Aktiengesellschaft bis um die Jahrhundertwende und das Verhältnis der Aktiengesellschaft zum Aktionär einerseits und zum Staat und der Gesellschaft andererseits dargestellt. Im 2. Teil der Arbeit wird die Lehre vom Unternehmen an sich und ihre Diskussion in der Weimarer Republik analysiert, bevor sie in Gestalt ihrer Auswirkungen auf einzelne, für die Reform des Aktienrechts beispielhafter Problembereiche im 3. Teil untersucht wird. Mit letzterem will der Autor zwar nicht in erster Linie einen Beitrag zur Aufarbeitung der Reform des Aktienrechts und ihrer Diskussion in der Weimarer Republik bezwecken, dennoch wird deren wesentliches Thema abgehandelt, nämlich die Frage nach der Anerkennung der Schutzbedürftigkeit von Unternehmen und Aktiengesellschaft und deren eigenen, von denen der Aktionäre unvermittelten Interessen, die in der Lehre vom Unternehmen an sich eine neue, für die Aktienrechtsreform ausschlaggebende Antwort erhielt.
Obwohl die Entwicklung der Aktiengesellschaft zum Aktienunternehmen schon über ein halbes Jahrhundert andauert, ist der Versuch seiner Erfassung in der Lehre vom Unternehmen an sich und der Auseinandersetzung um sie in der Weimarer Republik in der aktuellen Diskussion bislang nicht ausreichend berücksichtigt worden. Mit der vorliegenden Arbeit macht Laux deutlich, daß die Lehre vom Unternehmen an sich und ihre Diskussion in der Weimarer Republik nicht allein von rechtshistorischer Bedeutung sind.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Lehre vom Unternehmen an sich hat in der rechtswissenschaftlichen Literatur der Bundesrepublik Deutschland eine merkwürdige Behandlung erfahren. Zwar wird ihr maßgebende Bedeutung für die aktienrechtliche Diskussion während der Weimarer Republik zugesprochen. Gleichwohl wurde und wird gegen sie der Vorwurf inhaltlicher Beliebigkeit erhoben und der Verdacht der Ideologie ausgesprochen, was sie zum »Schreckgespenst juristischer Dogmatik im Unternehmensrecht bis heute« werden ließ.
Laux legt mit seiner Arbeit eine tiefgründige Analyse der Begründung der Lehre vom Unternehmen an sich durch Walther Rathenau und ihrer Entwicklung und Diskussion in der Weimarer Republik vor. Dazu werden vorbereitend im 1. Teil die Grundzüge der wirtschaftlichen Entwicklung der Aktiengesellschaft bis um die Jahrhundertwende und das Verhältnis der Aktiengesellschaft zum Aktionär einerseits und zum Staat und der Gesellschaft andererseits dargestellt. Im 2. Teil der Arbeit wird die Lehre vom Unternehmen an sich und ihre Diskussion in der Weimarer Republik analysiert, bevor sie in Gestalt ihrer Auswirkungen auf einzelne, für die Reform des Aktienrechts beispielhafter Problembereiche im 3. Teil untersucht wird. Mit letzterem will der Autor zwar nicht in erster Linie einen Beitrag zur Aufarbeitung der Reform des Aktienrechts und ihrer Diskussion in der Weimarer Republik bezwecken, dennoch wird deren wesentliches Thema abgehandelt, nämlich die Frage nach der Anerkennung der Schutzbedürftigkeit von Unternehmen und Aktiengesellschaft und deren eigenen, von denen der Aktionäre unvermittelten Interessen, die in der Lehre vom Unternehmen an sich eine neue, für die Aktienrechtsreform ausschlaggebende Antwort erhielt.
Obwohl die Entwicklung der Aktiengesellschaft zum Aktienunternehmen schon über ein halbes Jahrhundert andauert, ist der Versuch seiner Erfassung in der Lehre vom Unternehmen an sich und der Auseinandersetzung um sie in der Weimarer Republik in der aktuellen Diskussion bislang nicht ausreichend berücksichtigt worden. Mit der vorliegenden Arbeit macht Laux deutlich, daß die Lehre vom Unternehmen an sich und ihre Diskussion in der Weimarer Republik nicht allein von rechtshistorischer Bedeutung sind.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Aktualisiert: 2023-06-15
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Nach dem Epochenumbruch von 1989 ist mit der Theorie der Moderne auch der modernisierungstheoretische Blick auf die Geschichte in eine Krise geraten. Nicht mehr nur als Vorgeschichte der eigentlichen Moderne, als »Vormoderne«, wird die Frühe Neuzeit in den letzten Jahren betrachtet, vielmehr rücken daneben ältere Gesamtentwürfe der Epoche wieder in den Blick.
Fünf solcher Gesamtentwürfe oder Deutungsmuster werden in dem hier vorgelegten Sammelband untersucht. Wenngleich in verschiedenen Disziplinen formuliert, von Historikern ebenso wie von Theologen und Juristen - es handelt sich um die Frühneuzeit-Deutungen von Paul Joachimsen, Ernst Troeltsch, Werner Elert, Otto Brunner und Carl Schmitt -, entstammen sie alle der Krisenerfahrung der Weimarer Republik. Schon damals wurde in einem Streit um die Moderne nach deren Beginn gefragt, wurde über die entscheidenden Epochengrenzen diskutiert, insbesondere über die Bedeutung der Reformation. Schon damals rangen Einheitsvorstellungen über die frühneuzeitliche Wirklichkeit mit funktionalen Segmentierungen, war die Beziehung zwischen den Bereichen Gesellschaft, Wirtschaft, Staat und Religion umstritten.
Die aktuellen Fragen der Frühneuzeit-Forschung haben einen langen historischen Vorlauf; ihn bringt die wissenschaftsgeschichtliche Reflexion an den Tag. Sie erhellt die Zeitbindung der alten Deutungsmuster ebenso wie ihre Relevanz für die Gegenwart, sie wird als substanzielles Element historischer Erkenntnis verstanden.
Zu den Autoren der fünf Beiträge zählen neben der Herausgeberin Reinhard Blänkner (Frankfurt/Oder), Notker Hammerstein (Frankfurt/Main), Thomas Kaufmann (München), Günter Meuter (Kaarst) und Henrique Ricardo Otten (Aachen).
Aktualisiert: 2023-06-15
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Wenn zu Beginn dieser Darlegungen über »Legalität« und »Legitimität« die heutige innerstaatliche Lage Deutschlands staats- und verfassungsrechtlich als »Zusammenbruch des parlamentarischen Gesetzgebungsstaates« gekennzeichnet wird, so ist das nur als eine zusammenfassende, kurze, fachwissenschaftliche Formel gemeint. Optimistische oder pessimistische Vermutungen und Prognosen interessieren hier nicht; von »Krisen« – seien es nun biologische, medizinische oder ökonomische Krisen, Nachkriegskrisen, Vertrauenskrisen, Gesundungskrisen, Pubertätskrisen, Schrumpfungskrisen oder was immer – soll ebenfalls nicht gesprochen werden. Um die ganze Problematik des heutigen Legalitätsbegriffes, des ihm zugehörigen parlamentarischen Gesetzgebungsstaates und des aus der Vorkriegszeit überlieferten Rechtspositivismus richtig zu verstehen, bedarf es staats- und verfassungsrechtlicher Begriffsbestimmungen, welche die gegenwärtige innerpolitische Lage in ihren staatlichen Zusammenhängen im Auge behalten.
Aus der Einleitung
Aktualisiert: 2023-06-15
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Wenn zu Beginn dieser Darlegungen über »Legalität« und »Legitimität« die heutige innerstaatliche Lage Deutschlands staats- und verfassungsrechtlich als »Zusammenbruch des parlamentarischen Gesetzgebungsstaates« gekennzeichnet wird, so ist das nur als eine zusammenfassende, kurze, fachwissenschaftliche Formel gemeint. Optimistische oder pessimistische Vermutungen und Prognosen interessieren hier nicht; von »Krisen« – seien es nun biologische, medizinische oder ökonomische Krisen, Nachkriegskrisen, Vertrauenskrisen, Gesundungskrisen, Pubertätskrisen, Schrumpfungskrisen oder was immer – soll ebenfalls nicht gesprochen werden. Um die ganze Problematik des heutigen Legalitätsbegriffes, des ihm zugehörigen parlamentarischen Gesetzgebungsstaates und des aus der Vorkriegszeit überlieferten Rechtspositivismus richtig zu verstehen, bedarf es staats- und verfassungsrechtlicher Begriffsbestimmungen, welche die gegenwärtige innerpolitische Lage in ihren staatlichen Zusammenhängen im Auge behalten.
Aus der Einleitung
Aktualisiert: 2023-06-01
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Otto Kahn-Freund war einer der bedeutendsten Arbeitsrechtler des 20. Jahrhunderts. Der Schüler Hugo Sinzheimers war Vorsitzender Richter am Berliner Arbeitsgericht, ehe ihn die Nationalsozialisten zur Emigration zwangen. In Oxford wurde er Lehrstuhlinhaber für Comparative Law und Mitglied der International Law Society. Im Vordergrund der vorliegenden Arbeit steht sein arbeitsrechtlicher Einfluss bis 1933, welcher bis in die Gegenwart wirkt.
Aktualisiert: 2023-05-29
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Otto Kahn-Freund war einer der bedeutendsten Arbeitsrechtler des 20. Jahrhunderts. Der Schüler Hugo Sinzheimers war Vorsitzender Richter am Berliner Arbeitsgericht, ehe ihn die Nationalsozialisten zur Emigration zwangen. In Oxford wurde er Lehrstuhlinhaber für Comparative Law und Mitglied der International Law Society. Im Vordergrund der vorliegenden Arbeit steht sein arbeitsrechtlicher Einfluss bis 1933, welcher bis in die Gegenwart wirkt.
Aktualisiert: 2023-05-29
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Otto Kahn-Freund war einer der bedeutendsten Arbeitsrechtler des 20. Jahrhunderts. Der Schüler Hugo Sinzheimers war Vorsitzender Richter am Berliner Arbeitsgericht, ehe ihn die Nationalsozialisten zur Emigration zwangen. In Oxford wurde er Lehrstuhlinhaber für Comparative Law und Mitglied der International Law Society. Im Vordergrund der vorliegenden Arbeit steht sein arbeitsrechtlicher Einfluss bis 1933, welcher bis in die Gegenwart wirkt.
Aktualisiert: 2023-05-29
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Aktualisiert: 2023-05-25
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Die Lehre vom Unternehmen an sich hat in der rechtswissenschaftlichen Literatur der Bundesrepublik Deutschland eine merkwürdige Behandlung erfahren. Zwar wird ihr maßgebende Bedeutung für die aktienrechtliche Diskussion während der Weimarer Republik zugesprochen. Gleichwohl wurde und wird gegen sie der Vorwurf inhaltlicher Beliebigkeit erhoben und der Verdacht der Ideologie ausgesprochen, was sie zum »Schreckgespenst juristischer Dogmatik im Unternehmensrecht bis heute« werden ließ.
Laux legt mit seiner Arbeit eine tiefgründige Analyse der Begründung der Lehre vom Unternehmen an sich durch Walther Rathenau und ihrer Entwicklung und Diskussion in der Weimarer Republik vor. Dazu werden vorbereitend im 1. Teil die Grundzüge der wirtschaftlichen Entwicklung der Aktiengesellschaft bis um die Jahrhundertwende und das Verhältnis der Aktiengesellschaft zum Aktionär einerseits und zum Staat und der Gesellschaft andererseits dargestellt. Im 2. Teil der Arbeit wird die Lehre vom Unternehmen an sich und ihre Diskussion in der Weimarer Republik analysiert, bevor sie in Gestalt ihrer Auswirkungen auf einzelne, für die Reform des Aktienrechts beispielhafter Problembereiche im 3. Teil untersucht wird. Mit letzterem will der Autor zwar nicht in erster Linie einen Beitrag zur Aufarbeitung der Reform des Aktienrechts und ihrer Diskussion in der Weimarer Republik bezwecken, dennoch wird deren wesentliches Thema abgehandelt, nämlich die Frage nach der Anerkennung der Schutzbedürftigkeit von Unternehmen und Aktiengesellschaft und deren eigenen, von denen der Aktionäre unvermittelten Interessen, die in der Lehre vom Unternehmen an sich eine neue, für die Aktienrechtsreform ausschlaggebende Antwort erhielt.
Obwohl die Entwicklung der Aktiengesellschaft zum Aktienunternehmen schon über ein halbes Jahrhundert andauert, ist der Versuch seiner Erfassung in der Lehre vom Unternehmen an sich und der Auseinandersetzung um sie in der Weimarer Republik in der aktuellen Diskussion bislang nicht ausreichend berücksichtigt worden. Mit der vorliegenden Arbeit macht Laux deutlich, daß die Lehre vom Unternehmen an sich und ihre Diskussion in der Weimarer Republik nicht allein von rechtshistorischer Bedeutung sind.
Aktualisiert: 2023-05-25
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Nach dem Epochenumbruch von 1989 ist mit der Theorie der Moderne auch der modernisierungstheoretische Blick auf die Geschichte in eine Krise geraten. Nicht mehr nur als Vorgeschichte der eigentlichen Moderne, als »Vormoderne«, wird die Frühe Neuzeit in den letzten Jahren betrachtet, vielmehr rücken daneben ältere Gesamtentwürfe der Epoche wieder in den Blick.
Fünf solcher Gesamtentwürfe oder Deutungsmuster werden in dem hier vorgelegten Sammelband untersucht. Wenngleich in verschiedenen Disziplinen formuliert, von Historikern ebenso wie von Theologen und Juristen - es handelt sich um die Frühneuzeit-Deutungen von Paul Joachimsen, Ernst Troeltsch, Werner Elert, Otto Brunner und Carl Schmitt -, entstammen sie alle der Krisenerfahrung der Weimarer Republik. Schon damals wurde in einem Streit um die Moderne nach deren Beginn gefragt, wurde über die entscheidenden Epochengrenzen diskutiert, insbesondere über die Bedeutung der Reformation. Schon damals rangen Einheitsvorstellungen über die frühneuzeitliche Wirklichkeit mit funktionalen Segmentierungen, war die Beziehung zwischen den Bereichen Gesellschaft, Wirtschaft, Staat und Religion umstritten.
Die aktuellen Fragen der Frühneuzeit-Forschung haben einen langen historischen Vorlauf; ihn bringt die wissenschaftsgeschichtliche Reflexion an den Tag. Sie erhellt die Zeitbindung der alten Deutungsmuster ebenso wie ihre Relevanz für die Gegenwart, sie wird als substanzielles Element historischer Erkenntnis verstanden.
Zu den Autoren der fünf Beiträge zählen neben der Herausgeberin Reinhard Blänkner (Frankfurt/Oder), Notker Hammerstein (Frankfurt/Main), Thomas Kaufmann (München), Günter Meuter (Kaarst) und Henrique Ricardo Otten (Aachen).
Aktualisiert: 2023-05-20
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