Sind Verwaltungsbürokratien als Vorreiter technologischer Innovation vorstellbar? Können einzelne, große Organisationen als Nachfrager in einem Markt Monopole überwinden helfen, wo Wettbewerbsbehörden hilflos sind? Stadtverwaltungen wie jene in München und Wien werfen mit ihrem Wechsel von Windows auf Linux am Desktop genau diese Fragen auf. Ein Vergleich von Berlin, Frankfurt/M., München und Wien zeigt, wie Organisation und Technologie erst im Zusammenspiel zu einem „Lock-in“ auf Windows führen - und wie und warum Akteure trotz aller Umstellungshürden (Diskurs-)Koalitionen für einen Wechsel zu Freier/Open Source Software stimmen. Dabei dokumentiert der Band, dass und was auch Unternehmen von Stadtverwaltungen im IT-Bereich lernen können.
Aktualisiert: 2023-07-03
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Sind Verwaltungsbürokratien als Vorreiter technologischer Innovation vorstellbar? Können einzelne, große Organisationen als Nachfrager in einem Markt Monopole überwinden helfen, wo Wettbewerbsbehörden hilflos sind? Stadtverwaltungen wie jene in München und Wien werfen mit ihrem Wechsel von Windows auf Linux am Desktop genau diese Fragen auf. Ein Vergleich von Berlin, Frankfurt/M., München und Wien zeigt, wie Organisation und Technologie erst im Zusammenspiel zu einem „Lock-in“ auf Windows führen - und wie und warum Akteure trotz aller Umstellungshürden (Diskurs-)Koalitionen für einen Wechsel zu Freier/Open Source Software stimmen. Dabei dokumentiert der Band, dass und was auch Unternehmen von Stadtverwaltungen im IT-Bereich lernen können.
Aktualisiert: 2023-07-03
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Der Ruf nach einem schnelleren Eingreifen der Kartellbehörden bei drohenden Wettbewerbsschäden ist beinahe so alt wie die Kartellbehörden selbst. Insbesondere angesichts der zunehmenden Digitalisierung der Wirtschaft erscheint ein solches noch dringlicher. Der deutsche Gesetzgeber hat 2021 mit der Neufassung von § 32a GWB reagiert und die Anordnung kartellbehördlicher einstweiliger Maßnahmen erleichtert. Auch die Europäische Kommission hat sich vorgenommen, das seit seiner Normierung in Art. 8 VO 1/2003 erstmals 2019 gegen den Chiphersteller Broadcom genutzte Instrument häufiger zur Anwendung zu bringen. Das Werk ergründet, weshalb das Instrument bislang so selten eingesetzt wurde und welche Möglichkeiten zu seiner Belebung bestehen.
Aktualisiert: 2023-02-14
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Der Ruf nach einem schnelleren Eingreifen der Kartellbehörden bei drohenden Wettbewerbsschäden ist beinahe so alt wie die Kartellbehörden selbst. Insbesondere angesichts der zunehmenden Digitalisierung der Wirtschaft erscheint ein solches noch dringlicher. Der deutsche Gesetzgeber hat 2021 mit der Neufassung von § 32a GWB reagiert und die Anordnung kartellbehördlicher einstweiliger Maßnahmen erleichtert. Auch die Europäische Kommission hat sich vorgenommen, das seit seiner Normierung in Art. 8 VO 1/2003 erstmals 2019 gegen den Chiphersteller Broadcom genutzte Instrument häufiger zur Anwendung zu bringen. Das Werk ergründet, weshalb das Instrument bislang so selten eingesetzt wurde und welche Möglichkeiten zu seiner Belebung bestehen.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Kartellgeschädigte könnten auf dem Zivilrechtsweg einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung wettbewerbswidriger Kartelle leisten. Angesichts der asymmetrischen Verteilung von Informationen lassen sich Schadensersatzklagen ohne Zugang zu den Dokumenten der Kartellbehörden allerdings kaum substantiieren. Die jüngsten Entscheidungen der Unionsgerichte (etwa zur allgemeinen Vermutung der Vertraulichkeit für bestimmte Dokumentenkategorien) bestärken die Behörden in ihrer restriktiven Haltung. Auch im deutschen Recht hat die 9. GWB-Novelle die private Durchsetzung zusätzlich erschwert.
Damit Geschädigte ihre Ansprüche auf Schadensersatz tatsächlich durchsetzen können, empfehlen sich eine Wiederaufnahme des überfälligen Verfahrens zur Neufassung der Transparenz-Verordnung 1049/2001, Nachbesserungen bei der 9. GWB-Novelle und die Aufgabe der Kurzbescheid-Praxis des Bundeskartellamts. Diese Maßnahmen erlauben es den Geschädigten, zur „zweiten Säule“ bei der Durchsetzung des Wettbewerbs zu werden.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Kartellgeschädigte könnten auf dem Zivilrechtsweg einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung wettbewerbswidriger Kartelle leisten. Angesichts der asymmetrischen Verteilung von Informationen lassen sich Schadensersatzklagen ohne Zugang zu den Dokumenten der Kartellbehörden allerdings kaum substantiieren. Die jüngsten Entscheidungen der Unionsgerichte (etwa zur allgemeinen Vermutung der Vertraulichkeit für bestimmte Dokumentenkategorien) bestärken die Behörden in ihrer restriktiven Haltung. Auch im deutschen Recht hat die 9. GWB-Novelle die private Durchsetzung zusätzlich erschwert.
Damit Geschädigte ihre Ansprüche auf Schadensersatz tatsächlich durchsetzen können, empfehlen sich eine Wiederaufnahme des überfälligen Verfahrens zur Neufassung der Transparenz-Verordnung 1049/2001, Nachbesserungen bei der 9. GWB-Novelle und die Aufgabe der Kurzbescheid-Praxis des Bundeskartellamts. Diese Maßnahmen erlauben es den Geschädigten, zur „zweiten Säule“ bei der Durchsetzung des Wettbewerbs zu werden.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Das Bundesgericht hat im Mobilterminierungsfall (BGE 137 II 199) für den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung aufgrund unangemessener Preise die Erzwingung als eigenständige Voraussetzung festgelegt. Das vorliegende Werk untersucht in praxisnaher Art und Weise die Auswirkungen dieser neuen höchstrichterlichen Rechtsprechung, insbesondere im Vergleich mit der Praxis der Wettbewerbsbehörden und Gerichte in der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten.
Die Analyse geht vertieft und unter Berücksichtigung des internationalen Aspektes auch auf die fernmelderechtliche Sektorregulierung ein.
Die gewonnenen Erkenntnisse sind insbesondere für Praktiker von Interesse, die sich mit dem Preissetzungsverhalten marktbeherrschender Unternehmen in regulierten Märkten auseinandersetzen.
Aktualisiert: 2019-01-04
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Sind Verwaltungsbürokratien als Vorreiter technologischer Innovation vorstellbar? Können einzelne, große Organisationen als Nachfrager in einem Markt Monopole überwinden helfen, wo Wettbewerbsbehörden hilflos sind? Stadtverwaltungen wie jene in München und Wien werfen mit ihrem Wechsel von Windows auf Linux am Desktop genau diese Fragen auf. Ein Vergleich von Berlin, Frankfurt/M., München und Wien zeigt, wie Organisation und Technologie erst im Zusammenspiel zu einem „Lock-in“ auf Windows führen - und wie und warum Akteure trotz aller Umstellungshürden (Diskurs-)Koalitionen für einen Wechsel zu Freier/Open Source Software stimmen. Dabei dokumentiert der Band, dass und was auch Unternehmen von Stadtverwaltungen im IT-Bereich lernen können.
Aktualisiert: 2023-04-12
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Mit der Kosten-Preis-Schere beschneiden vertikal integrierte marktbeherrschende Unternehmen die Gewinnmargen ihrer Konkurrenten im nachgelagerten Markt, so dass diese nicht mehr konkurrenzfähig sind. Diese sehr komplexe aber effiziente Form von Preiswettbewerb war in den vergangnene Jahren Gegenstand verschiedener Verfahren vor den Wettbewerbsbehörden diesseits und jenseits des Atlantiks. Die vorliegende Arbeit soll die unterschiedliche Beurteilung von Kosten-Preis-Schere-Sachverhalten in der Schweiz und der EU aufzeigen.
Aktualisiert: 2020-01-17
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Einvernehmliche Lösungen sollen für alleBeteiligten gewinnbringend sein. Sie versprechen effizientere Verfahren undbefriedigendere Ergebnisse. Aber sie bergen möglicherweise auch Risiken,insbesondere wenn Behörden und Private am Verhandlungstisch sitzen.Verhandlungen basieren auf einem Geben und einem Nehmen. Wieviel Hand darf bzw.soll der Staat bieten? Sind z.B. Verhandlungen über Sanktionen zulässig? Dievorliegende Dissertation setzt sich mit der einvernehmlichen Regelung zwischenden schweizerischen Wettbewerbsbehörden und den von einer kartellrechtlichenUntersuchung betroffenen Unternehmen auseinander. Sie stellt die Grundlagen vonMassnahmen nach Artikel 26 Absatz 2 Kartellgesetz und der einvernehmlichenRegelung nach Artikel 29 Kartellgesetz dar. Sie analysiert die bisherige Praxisder Wettbewerbsbehörden und diskutiert die Vor- und Nachteile dereinvernehmlichen Regelung. Die Arbeit behandelt aktuelle Spezialfragen, z.B. imZusammenhang mit der Durchführung von hybriden Verfahren. Sie grenzt dieeinvernehmliche Regelung zu anderen Formen alternativer Streitbeilegung ab. ImRahmen eines Rechtsvergleichs zeigt sie die Parallelen und Unterschiede zu denentsprechenden Instrumenten im europäischen Kartellrecht auf. Vor diesemHintergrund untersucht sie die Frage, ob das Verfahren bis zur Genehmigungeiner einvernehmlichen Regelung in der Schweiz nach dem Vorbild der EUformalisiert werden sollte.
Aktualisiert: 2020-01-08
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