Das europäische Kartellbußgeldrecht wird häufig für Verstöße gegen das Schuldprinzip kritisiert. Die Arbeit untersucht, ob diese Kritik berechtigt ist. Sie arbeitet zunächst heraus, in welchen Konstellationen es zu Konflikten mit dem Schuldprinzip kommt. Anschließend zeigt die Arbeit auf, dass nicht jeder Konflikt mit dem Schuldprinzip ein Verstoß dagegen darstellt, weil das Schuldprinzip im europäischen Kartellbußgeldrecht mit dem Ziel des unverfälschten Wettbewerbs in Ausgleich zu bringen ist.
Aktualisiert: 2023-06-29
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Das europäische Kartellbußgeldrecht wird häufig für Verstöße gegen das Schuldprinzip kritisiert. Die Arbeit untersucht, ob diese Kritik berechtigt ist. Sie arbeitet zunächst heraus, in welchen Konstellationen es zu Konflikten mit dem Schuldprinzip kommt. Anschließend zeigt die Arbeit auf, dass nicht jeder Konflikt mit dem Schuldprinzip ein Verstoß dagegen darstellt, weil das Schuldprinzip im europäischen Kartellbußgeldrecht mit dem Ziel des unverfälschten Wettbewerbs in Ausgleich zu bringen ist.
Aktualisiert: 2023-06-29
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Das europäische Kartellbußgeldrecht wird häufig für Verstöße gegen das Schuldprinzip kritisiert. Die Arbeit untersucht, ob diese Kritik berechtigt ist. Sie arbeitet zunächst heraus, in welchen Konstellationen es zu Konflikten mit dem Schuldprinzip kommt. Anschließend zeigt die Arbeit auf, dass nicht jeder Konflikt mit dem Schuldprinzip ein Verstoß dagegen darstellt, weil das Schuldprinzip im europäischen Kartellbußgeldrecht mit dem Ziel des unverfälschten Wettbewerbs in Ausgleich zu bringen ist.
Aktualisiert: 2023-06-29
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Das europäische Kartellbußgeldrecht wird häufig für Verstöße gegen das Schuldprinzip kritisiert. Die Arbeit untersucht, ob diese Kritik berechtigt ist. Sie arbeitet zunächst heraus, in welchen Konstellationen es zu Konflikten mit dem Schuldprinzip kommt. Anschließend zeigt die Arbeit auf, dass nicht jeder Konflikt mit dem Schuldprinzip ein Verstoß dagegen darstellt, weil das Schuldprinzip im europäischen Kartellbußgeldrecht mit dem Ziel des unverfälschten Wettbewerbs in Ausgleich zu bringen ist.
Aktualisiert: 2023-06-22
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Das europäische Kartellbußgeldrecht wird häufig für Verstöße gegen das Schuldprinzip kritisiert. Die Arbeit untersucht, ob diese Kritik berechtigt ist. Sie arbeitet zunächst heraus, in welchen Konstellationen es zu Konflikten mit dem Schuldprinzip kommt. Anschließend zeigt die Arbeit auf, dass nicht jeder Konflikt mit dem Schuldprinzip ein Verstoß dagegen darstellt, weil das Schuldprinzip im europäischen Kartellbußgeldrecht mit dem Ziel des unverfälschten Wettbewerbs in Ausgleich zu bringen ist.
Aktualisiert: 2023-06-22
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Das Kartellrecht und das Vergaberecht weisen in vielfacher Hinsicht Gemeinsamkeiten auf. Beide Rechtsgebiete sind stark europäisch beeinflusst, schützen die Funktionsfähigkeit des Wettbewerbs und finden im deutschen Recht ihre gemeinsame Grundlage im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). °°Mit Blick auf diese Parallelen setzt sich Maximilian Grubert mit der Frage nach Verantwortlichkeitssphären in beiden Rechtsgebieten auseinander. Im Zentrum der Untersuchung steht, für wen eine Gesellschaft nach Maßgabe des Kartell- und Vergaberechts einzustehen hat. In drei Hauptkapiteln untersucht Grubert sowohl für das europäische und deutsche Kartellrecht als auch für das Vergaberecht, für welche Mitarbeiter ein Unternehmen verantwortlich ist. Daneben beleuchtet er auch eine Einstandspflicht über die Grenzen der Einzelgesellschaft hinaus – insbesondere, ob Verstöße verbundener Gesellschaften zurechenbar sind. Im Ergebnis stellt er die gewonnenen Erkenntnisse vergleichend gegenüber, kritisiert die aktuelle Rechtslage und gibt Anregungen für eine Novellierung.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Das Kartellrecht und das Vergaberecht weisen in vielfacher Hinsicht Gemeinsamkeiten auf. Beide Rechtsgebiete sind stark europäisch beeinflusst, schützen die Funktionsfähigkeit des Wettbewerbs und finden im deutschen Recht ihre gemeinsame Grundlage im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). °°Mit Blick auf diese Parallelen setzt sich Maximilian Grubert mit der Frage nach Verantwortlichkeitssphären in beiden Rechtsgebieten auseinander. Im Zentrum der Untersuchung steht, für wen eine Gesellschaft nach Maßgabe des Kartell- und Vergaberechts einzustehen hat. In drei Hauptkapiteln untersucht Grubert sowohl für das europäische und deutsche Kartellrecht als auch für das Vergaberecht, für welche Mitarbeiter ein Unternehmen verantwortlich ist. Daneben beleuchtet er auch eine Einstandspflicht über die Grenzen der Einzelgesellschaft hinaus – insbesondere, ob Verstöße verbundener Gesellschaften zurechenbar sind. Im Ergebnis stellt er die gewonnenen Erkenntnisse vergleichend gegenüber, kritisiert die aktuelle Rechtslage und gibt Anregungen für eine Novellierung.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Das Kartellrecht und das Vergaberecht weisen in vielfacher Hinsicht Gemeinsamkeiten auf. Beide Rechtsgebiete sind stark europäisch beeinflusst, schützen die Funktionsfähigkeit des Wettbewerbs und finden im deutschen Recht ihre gemeinsame Grundlage im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). °°Mit Blick auf diese Parallelen setzt sich Maximilian Grubert mit der Frage nach Verantwortlichkeitssphären in beiden Rechtsgebieten auseinander. Im Zentrum der Untersuchung steht, für wen eine Gesellschaft nach Maßgabe des Kartell- und Vergaberechts einzustehen hat. In drei Hauptkapiteln untersucht Grubert sowohl für das europäische und deutsche Kartellrecht als auch für das Vergaberecht, für welche Mitarbeiter ein Unternehmen verantwortlich ist. Daneben beleuchtet er auch eine Einstandspflicht über die Grenzen der Einzelgesellschaft hinaus – insbesondere, ob Verstöße verbundener Gesellschaften zurechenbar sind. Im Ergebnis stellt er die gewonnenen Erkenntnisse vergleichend gegenüber, kritisiert die aktuelle Rechtslage und gibt Anregungen für eine Novellierung.
Aktualisiert: 2023-06-07
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Das Kartellrecht und das Vergaberecht weisen in vielfacher Hinsicht Gemeinsamkeiten auf. Beide Rechtsgebiete sind stark europäisch beeinflusst, schützen die Funktionsfähigkeit des Wettbewerbs und finden im deutschen Recht ihre gemeinsame Grundlage im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). °°Mit Blick auf diese Parallelen setzt sich Maximilian Grubert mit der Frage nach Verantwortlichkeitssphären in beiden Rechtsgebieten auseinander. Im Zentrum der Untersuchung steht, für wen eine Gesellschaft nach Maßgabe des Kartell- und Vergaberechts einzustehen hat. In drei Hauptkapiteln untersucht Grubert sowohl für das europäische und deutsche Kartellrecht als auch für das Vergaberecht, für welche Mitarbeiter ein Unternehmen verantwortlich ist. Daneben beleuchtet er auch eine Einstandspflicht über die Grenzen der Einzelgesellschaft hinaus – insbesondere, ob Verstöße verbundener Gesellschaften zurechenbar sind. Im Ergebnis stellt er die gewonnenen Erkenntnisse vergleichend gegenüber, kritisiert die aktuelle Rechtslage und gibt Anregungen für eine Novellierung.
Aktualisiert: 2023-06-07
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Der Begriff des Hardcore-Kartells erfasst Absprachen zwischen Wettbewerbern über relevante Wettbewerbsparameter wie Preise, Produktionsmengen, Absatzgebiete oder Kundengruppen. Wegen der von ihnen ausgehenden besonderen Schädlichkeit für den Wettbewerb stellt sich die Frage nach einer effektiven Durchsetzung des Kartellverbots. Diese stützt sich auf das public enforcement, im Kern also die Ahndung durch Bußgelder, und das private enforcement, mithin die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen durch Kartellgeschädigte. Ob darüber hinaus die Einführung einer Individualstrafe das Ziel der effektiveren Kartellrechtsdurchsetzung erreichen kann, ist Gegenstand der vorliegenden Untersuchung.
Aktualisiert: 2023-05-09
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Die Europäische Kommission geht im Einklang mit der Rechtsprechung der Unionsgerichte von einer rechtsträgerübergreifenden Unternehmensverantwortlichkeit im Kartellrecht aus und setzt Geldbußen nicht nur gegen die zuwiderhandelnde Gesellschaft, sondern auch gegen deren Mutter- oder Schwestergesellschaften fest. Die Verfasserin analysiert die Entwicklung und die Voraussetzungen dieser Unternehmensverantwortlichkeit und zeigt die Auswirkungen auf das deutsche Kartellrecht auf. Ausgehend von der grundrechtlichen Organisationsfreiheit der Gesellschaften wird untersucht, ob diese Verantwortlichkeit rechtsstaatliche Garantien oder das gesellschaftsrechtliche Trennungsprinzip verletzt, und ob dies zum Schutz des Wettbewerbs gerechtfertigt ist.
Aktualisiert: 2023-04-25
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Der Begriff des Hardcore-Kartells erfasst Absprachen zwischen Wettbewerbern über relevante Wettbewerbsparameter wie Preise, Produktionsmengen, Absatzgebiete oder Kundengruppen. Wegen der von ihnen ausgehenden besonderen Schädlichkeit für den Wettbewerb stellt sich die Frage nach einer effektiven Durchsetzung des Kartellverbots. Diese stützt sich auf das public enforcement, im Kern also die Ahndung durch Bußgelder, und das private enforcement, mithin die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen durch Kartellgeschädigte. Ob darüber hinaus die Einführung einer Individualstrafe das Ziel der effektiveren Kartellrechtsdurchsetzung erreichen kann, ist Gegenstand der vorliegenden Untersuchung.
Aktualisiert: 2023-04-14
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Der Begriff des Hardcore-Kartells erfasst Absprachen zwischen Wettbewerbern über relevante Wettbewerbsparameter wie Preise, Produktionsmengen, Absatzgebiete oder Kundengruppen. Wegen der von ihnen ausgehenden besonderen Schädlichkeit für den Wettbewerb stellt sich die Frage nach einer effektiven Durchsetzung des Kartellverbots. Diese stützt sich auf das public enforcement, im Kern also die Ahndung durch Bußgelder, und das private enforcement, mithin die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen durch Kartellgeschädigte. Ob darüber hinaus die Einführung einer Individualstrafe das Ziel der effektiveren Kartellrechtsdurchsetzung erreichen kann, ist Gegenstand der vorliegenden Untersuchung.
Aktualisiert: 2023-04-25
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Die Europäische Kommission geht im Einklang mit der Rechtsprechung der Unionsgerichte von einer rechtsträgerübergreifenden Unternehmensverantwortlichkeit im Kartellrecht aus und setzt Geldbußen nicht nur gegen die zuwiderhandelnde Gesellschaft, sondern auch gegen deren Mutter- oder Schwestergesellschaften fest. Die Verfasserin analysiert die Entwicklung und die Voraussetzungen dieser Unternehmensverantwortlichkeit und zeigt die Auswirkungen auf das deutsche Kartellrecht auf. Ausgehend von der grundrechtlichen Organisationsfreiheit der Gesellschaften wird untersucht, ob diese Verantwortlichkeit rechtsstaatliche Garantien oder das gesellschaftsrechtliche Trennungsprinzip verletzt, und ob dies zum Schutz des Wettbewerbs gerechtfertigt ist.
Aktualisiert: 2023-05-01
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Zurechnung ist ein Grundproblem des Privat- und Unternehmensrechts. Es mangelt bereits an einer einheitlichen Begriffsverwendung und Konzeption. Michael Denga unternimmt eine umfassende Systematisierung wesentlicher Zurechnungstatbestände und zeigt ein Spannungsverhältnis von deutschem Trennungsdenken und europäischer Einheitsbetrachtung auf. So kann insbesondere der häufig rechtspolitische Druck, Verantwortung in immer weiteren Sphären und auch für das Verhalten Dritter zu begründen, im Dreiklang von Ethik, Ökonomik und Privatautonomie reflektiert werden. Zurechnung kann so als Regulierungsinstrument verstanden und durch einen Legitimitätsfilter messbar gemacht werden, wonach Rechte und Pflichten entweder privatautonom zugewiesen werden, oder die Zuweisung als rechtfertigungsbedürftiger Grundrechts- und Grundfreiheiteneingriff zu werten ist.
Aktualisiert: 2022-12-31
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Zurechnung ist ein Grundproblem des Privat- und Unternehmensrechts. Es mangelt bereits an einer einheitlichen Begriffsverwendung und Konzeption. Michael Denga unternimmt eine umfassende Systematisierung wesentlicher Zurechnungstatbestände und zeigt ein Spannungsverhältnis von deutschem Trennungsdenken und europäischer Einheitsbetrachtung auf. So kann insbesondere der häufig rechtspolitische Druck, Verantwortung in immer weiteren Sphären und auch für das Verhalten Dritter zu begründen, im Dreiklang von Ethik, Ökonomik und Privatautonomie reflektiert werden. Zurechnung kann so als Regulierungsinstrument verstanden und durch einen Legitimitätsfilter messbar gemacht werden, wonach Rechte und Pflichten entweder privatautonom zugewiesen werden, oder die Zuweisung als rechtfertigungsbedürftiger Grundrechts- und Grundfreiheiteneingriff zu werten ist.
Aktualisiert: 2023-01-31
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Der Konzernverantwortlichkeit und dem Konzernprivileg wird vermehrt ein gegenseitiges Rechtfertigungsmuster bzw. eine wechselseitige Kompensation zugesprochen. Demnach sollen sich beide Aspekte gegenseitig bedingen und zwei untrennbar verbundene Aspekte desselben Sachverhalts darstellen. Dieses Junktim kommt in der Praxis insbesondere dann zum Ausdruck, wenn zur Rechtfertigung der bußgeldrechtlichen Inanspruchnahme einer Muttergesellschaft auf das Konzernprivileg verwiesen wird. Die Arbeit geht der Frage nach, ob diese Annahme dem Grunde nach zutreffend ist und Allgemeingültigkeit besitzt. Dabei werden die Voraussetzungen der beiden Erscheinungsformen gegenübergestellt sowie mehrere Fallbeispiele jenseits des paradigmatischen Mutter-Tochter-Verhältnisses untersucht.
Aktualisiert: 2023-02-13
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Der Konzernverantwortlichkeit und dem Konzernprivileg wird vermehrt ein gegenseitiges Rechtfertigungsmuster bzw. eine wechselseitige Kompensation zugesprochen. Demnach sollen sich beide Aspekte gegenseitig bedingen und zwei untrennbar verbundene Aspekte desselben Sachverhalts darstellen. Dieses Junktim kommt in der Praxis insbesondere dann zum Ausdruck, wenn zur Rechtfertigung der bußgeldrechtlichen Inanspruchnahme einer Muttergesellschaft auf das Konzernprivileg verwiesen wird. Die Arbeit geht der Frage nach, ob diese Annahme dem Grunde nach zutreffend ist und Allgemeingültigkeit besitzt. Dabei werden die Voraussetzungen der beiden Erscheinungsformen gegenübergestellt sowie mehrere Fallbeispiele jenseits des paradigmatischen Mutter-Tochter-Verhältnisses untersucht.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Der EuGH hat mit der wirtschaftlichen Einheit im Europäischen Kartellrecht eine weite Zurechnungsmöglichkeit geschaffen, welche in der sog. Nahezu-100%-Vermutung ihren derzeitigen Höhepunkt erreicht hat. Namentlich vor dem Hintergrund der weiten Definition der wirtschaftlichen Einheit stellt sich die Frage, ob auf beweisrechtlicher Ebene Grenzen der Anwendbarkeit bestehen. Eine etwaige Grenze der Nahezu-100%-Vermutung könnte sich aus der Eigenständigkeit des Vorstands einer Aktiengesellschaft ergeben. Die Arbeit untersucht die dogmatische Einordnung der Nahezu-100%-Vermutung und geht der Frage nach, ob die Eigenständigkeit des Vorstands einer Aktiengesellschaft Auswirkungen auf die Vermutung hat.
Aktualisiert: 2023-02-14
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Der EuGH hat mit der wirtschaftlichen Einheit im Europäischen Kartellrecht eine weite Zurechnungsmöglichkeit geschaffen, welche in der sog. Nahezu-100%-Vermutung ihren derzeitigen Höhepunkt erreicht hat. Namentlich vor dem Hintergrund der weiten Definition der wirtschaftlichen Einheit stellt sich die Frage, ob auf beweisrechtlicher Ebene Grenzen der Anwendbarkeit bestehen. Eine etwaige Grenze der Nahezu-100%-Vermutung könnte sich aus der Eigenständigkeit des Vorstands einer Aktiengesellschaft ergeben. Die Arbeit untersucht die dogmatische Einordnung der Nahezu-100%-Vermutung und geht der Frage nach, ob die Eigenständigkeit des Vorstands einer Aktiengesellschaft Auswirkungen auf die Vermutung hat.
Aktualisiert: 2023-04-04
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