Die Verwaltungsbeschränkung des § 1365 Abs. 1 BGB bei der Aufhebung einer Gemeinschaft im Wege der Zwangsversteigerung.

Die Verwaltungsbeschränkung des § 1365 Abs. 1 BGB bei der Aufhebung einer Gemeinschaft im Wege der Zwangsversteigerung. von Janke,  Martin
Ein im Güterstand der Zugewinngemeinschaft lebender Ehegatte kann gemäß § 1365 Abs. 1 BGB nur mit Zustimmung des anderen Ehegatten über sein Vermögen im ganzen verfügen. Eine spezielle um die Beschränkung des § 1365 Abs. 1 BGB rankende Kontroverse betrifft die Frage, welche Bedeutung § 1365 Abs. 1 BGB im Rahmen einer Teilungsversteigerung (§§ 749, 753 BGB, 180 ZVG) zukommt. Es ist, gemessen am Gesetzeswortlaut, unklar und bis heute umstritten, ob ein Ehegatte einen sein nahezu ganzes Vermögen ausmachenden Anteil an einem Grundstück ohne die Zustimmung des anderen Ehegatten im Wege der Teilungsversteigerung verwerten kann. Für die Befürworter einer Anwendung des § 1365 Abs. 1 BGB stellt sich die Frage, wie die güterrechtliche Beschränkung des § 1365 Abs. 1 BGB in dem nach zwangsversteigerungsrechtlichen Regeln durchzuführenden Teilungsversteigerungsverfahren verwirklicht werden kann. Klärungsbedürftig sind unter anderem die umstrittenen Fragen, in welchem Stadium des Verfahrens die Zustimmung des anderen Ehegatten vorliegen muß, inwieweit vollstreckungsgerichtliche Prüfungspflichten bestehen und mit welchen Rechtsbehelfen der andere Ehegatte gegen eine ohne seine Zustimmung betriebene Teilungsversteigerung vorgehen kann. Neben verschiedenen verfahrensrechtlichen Einzelfragen wird auch die Frage der Grenzen einer Anwendung des § 1365 Abs. 1 BGB bei Beendigung des Güterstands durch rechtskräftige Scheidung kontrovers diskutiert. Der Verfasser formuliert unter gründlicher Auswertung der Rechtsprechung und des Schrifttums Lösungen für die verschiedenen materiellrechtlichen und verfahrensrechtlichen Probleme und entwickelt ein geschlossenes Gesamtkonzept. Angesichts der großen Zahl von Teilungsversteigerungen, die von Ehegatten aus Anlaß von Trennung und Scheidung der Ehe betrieben werden, ist die Untersuchung für die Praxis der Teilungsversteigerung von großem Interesse.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Ehe als Schuldnergemeinschaft.

Die Ehe als Schuldnergemeinschaft. von Teschner,  Anja
Seit dem 1. Juli 1958 bildet die vom Gesetz als grundsätzliche Regelung vorgesehene Zugewinngemeinschaft den gesetzlichen Güterstand. Die Zugewinngemeinschaft ist dadurch geprägt, daß sowohl das bei der Eheschließung vorhandene als auch das nachträglich erworbene Vermögen des Mannes und der Frau rechtlich getrennte Massen darstellen. Das Gesetz (§ 1363 Abs. 2, Satz 1 BGB) bestimmt ausdrücklich, daß durch die Eheschließung kein gemeinschaftliches Vermögen entsteht. Aus dieser Vermögenstrennung ergibt sich nach der gesetzlichen Idee auch eine Haftungstrennung. Dennoch nehmen Gläubiger häufig beide Ehegatten in »Sippenhaft« Anspruch. Dem ist nichts zu entgegnen, soweit Mithafterklärungen des Ehepartners - etwa in Form einer Bürgschaft oder eines Schuldbeitrittes - vorliegen. Aber auch außerhalb dieser Haftungsgründe werden Eheleute häufig als »ein Schuldner« behandelt. Die Autorin geht der Frage nach, ob es sich hierbei um zulässige Ausnahmen zum güterrechtlichen Grundsatz der Vermögenstrennung handelt oder die Ehe de facto ein »natürlicher Haftungsverbund« ist. Unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen historischen Ursprünge werden Regelungen aus dem Vollstreckungsrecht und aus dem Ehevermögensrecht bzw. -güterrecht untersucht. Die Untersuchung baut im wesentlichen auf einer verfassungsrechtlich ansetzenden Kritik durch eine vergleichende Einbeziehung der jeweiligen Rechtslage bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften auf. Im Ergebnis zeigt sich, daß zum einen abweichend von der Idee der Gesetzgeber der Grundsatz der Vermögens- und Haftungstrennung gravierend entwertet wird und zum anderen häufig auch ein Verfassungsverstoß anzunehmen ist.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Ehe als Schuldnergemeinschaft.

Die Ehe als Schuldnergemeinschaft. von Teschner,  Anja
Seit dem 1. Juli 1958 bildet die vom Gesetz als grundsätzliche Regelung vorgesehene Zugewinngemeinschaft den gesetzlichen Güterstand. Die Zugewinngemeinschaft ist dadurch geprägt, daß sowohl das bei der Eheschließung vorhandene als auch das nachträglich erworbene Vermögen des Mannes und der Frau rechtlich getrennte Massen darstellen. Das Gesetz (§ 1363 Abs. 2, Satz 1 BGB) bestimmt ausdrücklich, daß durch die Eheschließung kein gemeinschaftliches Vermögen entsteht. Aus dieser Vermögenstrennung ergibt sich nach der gesetzlichen Idee auch eine Haftungstrennung. Dennoch nehmen Gläubiger häufig beide Ehegatten in »Sippenhaft« Anspruch. Dem ist nichts zu entgegnen, soweit Mithafterklärungen des Ehepartners - etwa in Form einer Bürgschaft oder eines Schuldbeitrittes - vorliegen. Aber auch außerhalb dieser Haftungsgründe werden Eheleute häufig als »ein Schuldner« behandelt. Die Autorin geht der Frage nach, ob es sich hierbei um zulässige Ausnahmen zum güterrechtlichen Grundsatz der Vermögenstrennung handelt oder die Ehe de facto ein »natürlicher Haftungsverbund« ist. Unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen historischen Ursprünge werden Regelungen aus dem Vollstreckungsrecht und aus dem Ehevermögensrecht bzw. -güterrecht untersucht. Die Untersuchung baut im wesentlichen auf einer verfassungsrechtlich ansetzenden Kritik durch eine vergleichende Einbeziehung der jeweiligen Rechtslage bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften auf. Im Ergebnis zeigt sich, daß zum einen abweichend von der Idee der Gesetzgeber der Grundsatz der Vermögens- und Haftungstrennung gravierend entwertet wird und zum anderen häufig auch ein Verfassungsverstoß anzunehmen ist.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Wie Sie Ihre Familie zerstören ohne es zu merken

Wie Sie Ihre Familie zerstören ohne es zu merken von Fritz,  Thomas
Erstklassige Informationen – leicht verdaulich serviert Was kann es vergnüglicheres geben als sich von Anekdoten unterhalten zu lassen und nicht ganz ohne Schadenfreude zu begreifen, wie man es keinesfalls machen sollte. Und die Lösung, wie man es richtig macht, wird gleich mitgeliefert. Meistens ist es – wenn man etwas genauer hinschaut – in den meisten Erbfällen und sonstigen Geschäften innerhalb der Familie gar nicht so sehr der Vermögensaspekt (wer kriegt mehr und wer kriegt weniger?), der zählt, sondern die emotionale Frage, wer bevorzugt und wer – möglicherweise „schon wieder mal“ – benachteiligt wird. Nichts bringt so viel Streit und Leid in die Familien wie falsche Rechtshandlungen: Anhand von 26 unterhaltsamen Anekdoten werden elementare Versäumnisse und Fehler aufgezeigt, die täglich gemacht werden. Der Autor schildert die Problemstellen in den Bereichen: – Adoption – Auslandssachverhalte – Behandlung des Hausrats – Behindertengerechtes Testament – Betreuung – Ehescheidung und Scheidungsfolgen und deren Vereinbarungen – Erbrecht – Familienrechtliche Verträge – Eheliche Lebensgemeinschaft – Ehewohnung und Gewaltschutz – Elterliche Sorge und Regelung des Umgangs – Gleichgeschlechtliche Partnerschaft – Gütergemeinschaft – Gütertrennung – Nicht eheliche Lebensgemeinschaft – Pflegschaft und Vormundschaft – Trennungs- und Scheidungsmediation – Unterhalt – Versicherungen – Verträge zum Vermögen der Ehegatten außerhalb des Güterrechts – Versorgungsausgleich – Zugewinnausgleich – Zugewinngemeinschaft und zeigt auf, wie Sie es besser machen können. „Während das inzwischen in 3. Auflage vorliegende Buch von Dr. Thomas Fritz „Wie Sie Ihr Vermögen vernichten, ohne es zu merken“ sich schwerpunktmäßig mehr mit den vermögensrechtlichen Nachteilen befasst, die durch falsche Rechtshandlungen entstehen können (insbesondere beim Vererben und beim Verschenken), befasst sich das vorliegende Buch hauptsächlich mit den menschlichen Konsequenzen schlechter Familienpolitik, gerade beim Vererben und beim Verschenken, wobei diese menschliche Seite oft die entscheidende ist, weil hier z.B. beim Tod des Patriarchen alte Beziehungswunden aufbrechen können…“ Aktualisierte, komplett überarbeitete und erweiterte 2. Auflage.
Aktualisiert: 2023-06-10
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Wie Sie Ihre Familie zerstören ohne es zu merken

Wie Sie Ihre Familie zerstören ohne es zu merken von Fritz,  Thomas
Erstklassige Informationen – leicht verdaulich serviert Was kann es vergnüglicheres geben als sich von Anekdoten unterhalten zu lassen und nicht ganz ohne Schadenfreude zu begreifen, wie man es keinesfalls machen sollte. Und die Lösung, wie man es richtig macht, wird gleich mitgeliefert. Meistens ist es – wenn man etwas genauer hinschaut – in den meisten Erbfällen und sonstigen Geschäften innerhalb der Familie gar nicht so sehr der Vermögensaspekt (wer kriegt mehr und wer kriegt weniger?), der zählt, sondern die emotionale Frage, wer bevorzugt und wer – möglicherweise „schon wieder mal“ – benachteiligt wird. Nichts bringt so viel Streit und Leid in die Familien wie falsche Rechtshandlungen: Anhand von 26 unterhaltsamen Anekdoten werden elementare Versäumnisse und Fehler aufgezeigt, die täglich gemacht werden. Der Autor schildert die Problemstellen in den Bereichen: – Adoption – Auslandssachverhalte – Behandlung des Hausrats – Behindertengerechtes Testament – Betreuung – Ehescheidung und Scheidungsfolgen und deren Vereinbarungen – Erbrecht – Familienrechtliche Verträge – Eheliche Lebensgemeinschaft – Ehewohnung und Gewaltschutz – Elterliche Sorge und Regelung des Umgangs – Gleichgeschlechtliche Partnerschaft – Gütergemeinschaft – Gütertrennung – Nicht eheliche Lebensgemeinschaft – Pflegschaft und Vormundschaft – Trennungs- und Scheidungsmediation – Unterhalt – Versicherungen – Verträge zum Vermögen der Ehegatten außerhalb des Güterrechts – Versorgungsausgleich – Zugewinnausgleich – Zugewinngemeinschaft und zeigt auf, wie Sie es besser machen können. „Während das inzwischen in 3. Auflage vorliegende Buch von Dr. Thomas Fritz „Wie Sie Ihr Vermögen vernichten, ohne es zu merken“ sich schwerpunktmäßig mehr mit den vermögensrechtlichen Nachteilen befasst, die durch falsche Rechtshandlungen entstehen können (insbesondere beim Vererben und beim Verschenken), befasst sich das vorliegende Buch hauptsächlich mit den menschlichen Konsequenzen schlechter Familienpolitik, gerade beim Vererben und beim Verschenken, wobei diese menschliche Seite oft die entscheidende ist, weil hier z.B. beim Tod des Patriarchen alte Beziehungswunden aufbrechen können…“ Aktualisierte, komplett überarbeitete und erweiterte 2. Auflage.
Aktualisiert: 2023-06-10
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Richtig vererben und verschenken

Richtig vererben und verschenken von Bretzinger,  Otto N.
Ob Vermögen zu Lebzeiten schon verschenkt oder besser erst nach dem Tod vererbt werden soll – gute Planung ist für Erblasser das A und O. Nur so lassen sich rechtliche oder steuerliche Stolperfallen vermeiden. Der Ratgeber hilft bei der Entscheidung, das Vermögen zum richtigen Zeitpunkt weiterzugeben, und erklärt verständlich die verschiedenen Instrumente wie Testament, Erbvertrag und Schenkung. Mit aktueller Rechtsprechung und den Regelungen zur Erbschaftssteuer.
Aktualisiert: 2023-06-07
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Richtig vererben und verschenken

Richtig vererben und verschenken von Bretzinger,  Otto N.
Ob Vermögen zu Lebzeiten schon verschenkt oder besser erst nach dem Tod vererbt werden soll – gute Planung ist für Erblasser das A und O. Nur so lassen sich rechtliche oder steuerliche Stolperfallen vermeiden. Der Ratgeber hilft bei der Entscheidung, das Vermögen zum richtigen Zeitpunkt weiterzugeben, und erklärt verständlich die verschiedenen Instrumente wie Testament, Erbvertrag und Schenkung. Mit aktueller Rechtsprechung und den Regelungen zur Erbschaftssteuer.
Aktualisiert: 2023-06-07
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Richtig vererben und verschenken

Richtig vererben und verschenken von Bretzinger,  Otto N.
Ob Vermögen zu Lebzeiten schon verschenkt oder besser erst nach dem Tod vererbt werden soll – gute Planung ist für Erblasser das A und O. Nur so lassen sich rechtliche oder steuerliche Stolperfallen vermeiden. Der Ratgeber hilft bei der Entscheidung, das Vermögen zum richtigen Zeitpunkt weiterzugeben, und erklärt verständlich die verschiedenen Instrumente wie Testament, Erbvertrag und Schenkung. Mit aktueller Rechtsprechung und den Regelungen zur Erbschaftssteuer.
Aktualisiert: 2023-06-07
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Richtig vererben und verschenken

Richtig vererben und verschenken von Bretzinger,  Otto N.
Ob Vermögen zu Lebzeiten schon verschenkt oder besser erst nach dem Tod vererbt werden soll – gute Planung ist für Erblasser das A und O. Nur so lassen sich rechtliche oder steuerliche Stolperfallen vermeiden. Der Ratgeber hilft bei der Entscheidung, das Vermögen zum richtigen Zeitpunkt weiterzugeben, und erklärt verständlich die verschiedenen Instrumente wie Testament, Erbvertrag und Schenkung. Mit aktueller Rechtsprechung und den Regelungen zur Erbschaftssteuer.
Aktualisiert: 2023-06-07
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Die Verwaltungsbeschränkung des § 1365 Abs. 1 BGB bei der Aufhebung einer Gemeinschaft im Wege der Zwangsversteigerung.

Die Verwaltungsbeschränkung des § 1365 Abs. 1 BGB bei der Aufhebung einer Gemeinschaft im Wege der Zwangsversteigerung. von Janke,  Martin
Ein im Güterstand der Zugewinngemeinschaft lebender Ehegatte kann gemäß § 1365 Abs. 1 BGB nur mit Zustimmung des anderen Ehegatten über sein Vermögen im ganzen verfügen. Eine spezielle um die Beschränkung des § 1365 Abs. 1 BGB rankende Kontroverse betrifft die Frage, welche Bedeutung § 1365 Abs. 1 BGB im Rahmen einer Teilungsversteigerung (§§ 749, 753 BGB, 180 ZVG) zukommt. Es ist, gemessen am Gesetzeswortlaut, unklar und bis heute umstritten, ob ein Ehegatte einen sein nahezu ganzes Vermögen ausmachenden Anteil an einem Grundstück ohne die Zustimmung des anderen Ehegatten im Wege der Teilungsversteigerung verwerten kann. Für die Befürworter einer Anwendung des § 1365 Abs. 1 BGB stellt sich die Frage, wie die güterrechtliche Beschränkung des § 1365 Abs. 1 BGB in dem nach zwangsversteigerungsrechtlichen Regeln durchzuführenden Teilungsversteigerungsverfahren verwirklicht werden kann. Klärungsbedürftig sind unter anderem die umstrittenen Fragen, in welchem Stadium des Verfahrens die Zustimmung des anderen Ehegatten vorliegen muß, inwieweit vollstreckungsgerichtliche Prüfungspflichten bestehen und mit welchen Rechtsbehelfen der andere Ehegatte gegen eine ohne seine Zustimmung betriebene Teilungsversteigerung vorgehen kann. Neben verschiedenen verfahrensrechtlichen Einzelfragen wird auch die Frage der Grenzen einer Anwendung des § 1365 Abs. 1 BGB bei Beendigung des Güterstands durch rechtskräftige Scheidung kontrovers diskutiert. Der Verfasser formuliert unter gründlicher Auswertung der Rechtsprechung und des Schrifttums Lösungen für die verschiedenen materiellrechtlichen und verfahrensrechtlichen Probleme und entwickelt ein geschlossenes Gesamtkonzept. Angesichts der großen Zahl von Teilungsversteigerungen, die von Ehegatten aus Anlaß von Trennung und Scheidung der Ehe betrieben werden, ist die Untersuchung für die Praxis der Teilungsversteigerung von großem Interesse.
Aktualisiert: 2023-05-25
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Die Verwaltungsbeschränkung des § 1365 Abs. 1 BGB bei der Aufhebung einer Gemeinschaft im Wege der Zwangsversteigerung.

Die Verwaltungsbeschränkung des § 1365 Abs. 1 BGB bei der Aufhebung einer Gemeinschaft im Wege der Zwangsversteigerung. von Janke,  Martin
Ein im Güterstand der Zugewinngemeinschaft lebender Ehegatte kann gemäß § 1365 Abs. 1 BGB nur mit Zustimmung des anderen Ehegatten über sein Vermögen im ganzen verfügen. Eine spezielle um die Beschränkung des § 1365 Abs. 1 BGB rankende Kontroverse betrifft die Frage, welche Bedeutung § 1365 Abs. 1 BGB im Rahmen einer Teilungsversteigerung (§§ 749, 753 BGB, 180 ZVG) zukommt. Es ist, gemessen am Gesetzeswortlaut, unklar und bis heute umstritten, ob ein Ehegatte einen sein nahezu ganzes Vermögen ausmachenden Anteil an einem Grundstück ohne die Zustimmung des anderen Ehegatten im Wege der Teilungsversteigerung verwerten kann. Für die Befürworter einer Anwendung des § 1365 Abs. 1 BGB stellt sich die Frage, wie die güterrechtliche Beschränkung des § 1365 Abs. 1 BGB in dem nach zwangsversteigerungsrechtlichen Regeln durchzuführenden Teilungsversteigerungsverfahren verwirklicht werden kann. Klärungsbedürftig sind unter anderem die umstrittenen Fragen, in welchem Stadium des Verfahrens die Zustimmung des anderen Ehegatten vorliegen muß, inwieweit vollstreckungsgerichtliche Prüfungspflichten bestehen und mit welchen Rechtsbehelfen der andere Ehegatte gegen eine ohne seine Zustimmung betriebene Teilungsversteigerung vorgehen kann. Neben verschiedenen verfahrensrechtlichen Einzelfragen wird auch die Frage der Grenzen einer Anwendung des § 1365 Abs. 1 BGB bei Beendigung des Güterstands durch rechtskräftige Scheidung kontrovers diskutiert. Der Verfasser formuliert unter gründlicher Auswertung der Rechtsprechung und des Schrifttums Lösungen für die verschiedenen materiellrechtlichen und verfahrensrechtlichen Probleme und entwickelt ein geschlossenes Gesamtkonzept. Angesichts der großen Zahl von Teilungsversteigerungen, die von Ehegatten aus Anlaß von Trennung und Scheidung der Ehe betrieben werden, ist die Untersuchung für die Praxis der Teilungsversteigerung von großem Interesse.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Die Ehe als Schuldnergemeinschaft.

Die Ehe als Schuldnergemeinschaft. von Teschner,  Anja
Seit dem 1. Juli 1958 bildet die vom Gesetz als grundsätzliche Regelung vorgesehene Zugewinngemeinschaft den gesetzlichen Güterstand. Die Zugewinngemeinschaft ist dadurch geprägt, daß sowohl das bei der Eheschließung vorhandene als auch das nachträglich erworbene Vermögen des Mannes und der Frau rechtlich getrennte Massen darstellen. Das Gesetz (§ 1363 Abs. 2, Satz 1 BGB) bestimmt ausdrücklich, daß durch die Eheschließung kein gemeinschaftliches Vermögen entsteht. Aus dieser Vermögenstrennung ergibt sich nach der gesetzlichen Idee auch eine Haftungstrennung. Dennoch nehmen Gläubiger häufig beide Ehegatten in »Sippenhaft« Anspruch. Dem ist nichts zu entgegnen, soweit Mithafterklärungen des Ehepartners - etwa in Form einer Bürgschaft oder eines Schuldbeitrittes - vorliegen. Aber auch außerhalb dieser Haftungsgründe werden Eheleute häufig als »ein Schuldner« behandelt. Die Autorin geht der Frage nach, ob es sich hierbei um zulässige Ausnahmen zum güterrechtlichen Grundsatz der Vermögenstrennung handelt oder die Ehe de facto ein »natürlicher Haftungsverbund« ist. Unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen historischen Ursprünge werden Regelungen aus dem Vollstreckungsrecht und aus dem Ehevermögensrecht bzw. -güterrecht untersucht. Die Untersuchung baut im wesentlichen auf einer verfassungsrechtlich ansetzenden Kritik durch eine vergleichende Einbeziehung der jeweiligen Rechtslage bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften auf. Im Ergebnis zeigt sich, daß zum einen abweichend von der Idee der Gesetzgeber der Grundsatz der Vermögens- und Haftungstrennung gravierend entwertet wird und zum anderen häufig auch ein Verfassungsverstoß anzunehmen ist.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Wie Sie Ihre Familie zerstören ohne es zu merken

Wie Sie Ihre Familie zerstören ohne es zu merken von Fritz,  Thomas
Erstklassige Informationen – leicht verdaulich serviert Was kann es vergnüglicheres geben als sich von Anekdoten unterhalten zu lassen und nicht ganz ohne Schadenfreude zu begreifen, wie man es keinesfalls machen sollte. Und die Lösung, wie man es richtig macht, wird gleich mitgeliefert. Meistens ist es – wenn man etwas genauer hinschaut – in den meisten Erbfällen und sonstigen Geschäften innerhalb der Familie gar nicht so sehr der Vermögensaspekt (wer kriegt mehr und wer kriegt weniger?), der zählt, sondern die emotionale Frage, wer bevorzugt und wer – möglicherweise „schon wieder mal“ – benachteiligt wird. Nichts bringt so viel Streit und Leid in die Familien wie falsche Rechtshandlungen: Anhand von 26 unterhaltsamen Anekdoten werden elementare Versäumnisse und Fehler aufgezeigt, die täglich gemacht werden. Der Autor schildert die Problemstellen in den Bereichen: – Adoption – Auslandssachverhalte – Behandlung des Hausrats – Behindertengerechtes Testament – Betreuung – Ehescheidung und Scheidungsfolgen und deren Vereinbarungen – Erbrecht – Familienrechtliche Verträge – Eheliche Lebensgemeinschaft – Ehewohnung und Gewaltschutz – Elterliche Sorge und Regelung des Umgangs – Gleichgeschlechtliche Partnerschaft – Gütergemeinschaft – Gütertrennung – Nicht eheliche Lebensgemeinschaft – Pflegschaft und Vormundschaft – Trennungs- und Scheidungsmediation – Unterhalt – Versicherungen – Verträge zum Vermögen der Ehegatten außerhalb des Güterrechts – Versorgungsausgleich – Zugewinnausgleich – Zugewinngemeinschaft und zeigt auf, wie Sie es besser machen können. „Während das inzwischen in 3. Auflage vorliegende Buch von Dr. Thomas Fritz „Wie Sie Ihr Vermögen vernichten, ohne es zu merken“ sich schwerpunktmäßig mehr mit den vermögensrechtlichen Nachteilen befasst, die durch falsche Rechtshandlungen entstehen können (insbesondere beim Vererben und beim Verschenken), befasst sich das vorliegende Buch hauptsächlich mit den menschlichen Konsequenzen schlechter Familienpolitik, gerade beim Vererben und beim Verschenken, wobei diese menschliche Seite oft die entscheidende ist, weil hier z.B. beim Tod des Patriarchen alte Beziehungswunden aufbrechen können…“ Aktualisierte, komplett überarbeitete und erweiterte 2. Auflage.
Aktualisiert: 2023-05-10
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Wie Sie Ihre Familie zerstören ohne es zu merken

Wie Sie Ihre Familie zerstören ohne es zu merken von Fritz,  Thomas
Erstklassige Informationen – leicht verdaulich serviert Was kann es vergnüglicheres geben als sich von Anekdoten unterhalten zu lassen und nicht ganz ohne Schadenfreude zu begreifen, wie man es keinesfalls machen sollte. Und die Lösung, wie man es richtig macht, wird gleich mitgeliefert. Meistens ist es – wenn man etwas genauer hinschaut – in den meisten Erbfällen und sonstigen Geschäften innerhalb der Familie gar nicht so sehr der Vermögensaspekt (wer kriegt mehr und wer kriegt weniger?), der zählt, sondern die emotionale Frage, wer bevorzugt und wer – möglicherweise „schon wieder mal“ – benachteiligt wird. Nichts bringt so viel Streit und Leid in die Familien wie falsche Rechtshandlungen: Anhand von 26 unterhaltsamen Anekdoten werden elementare Versäumnisse und Fehler aufgezeigt, die täglich gemacht werden. Der Autor schildert die Problemstellen in den Bereichen: – Adoption – Auslandssachverhalte – Behandlung des Hausrats – Behindertengerechtes Testament – Betreuung – Ehescheidung und Scheidungsfolgen und deren Vereinbarungen – Erbrecht – Familienrechtliche Verträge – Eheliche Lebensgemeinschaft – Ehewohnung und Gewaltschutz – Elterliche Sorge und Regelung des Umgangs – Gleichgeschlechtliche Partnerschaft – Gütergemeinschaft – Gütertrennung – Nicht eheliche Lebensgemeinschaft – Pflegschaft und Vormundschaft – Trennungs- und Scheidungsmediation – Unterhalt – Versicherungen – Verträge zum Vermögen der Ehegatten außerhalb des Güterrechts – Versorgungsausgleich – Zugewinnausgleich – Zugewinngemeinschaft und zeigt auf, wie Sie es besser machen können. „Während das inzwischen in 3. Auflage vorliegende Buch von Dr. Thomas Fritz „Wie Sie Ihr Vermögen vernichten, ohne es zu merken“ sich schwerpunktmäßig mehr mit den vermögensrechtlichen Nachteilen befasst, die durch falsche Rechtshandlungen entstehen können (insbesondere beim Vererben und beim Verschenken), befasst sich das vorliegende Buch hauptsächlich mit den menschlichen Konsequenzen schlechter Familienpolitik, gerade beim Vererben und beim Verschenken, wobei diese menschliche Seite oft die entscheidende ist, weil hier z.B. beim Tod des Patriarchen alte Beziehungswunden aufbrechen können…“ Aktualisierte, komplett überarbeitete und erweiterte 2. Auflage.
Aktualisiert: 2023-05-10
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Familienrecht

Familienrecht von Zorn,  Dagmar
Die grundlegende Einführung und die zehn Fälle zu den Bereichen Gesetzliche Vertretungen – Abstammung / elterl. Sorge – Tod eines Elternteils – Vormundschaft / Genehmigungen – Eingriffe des Familiengerichts – Zugewinngemeinschaft, Vertretungshindernisse, Haftung Minderjähriger – Betreuerbestellung – Vermögensverwaltung – Einzelprobleme bei Betreuungen wurden hinsichtlich Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur auf neuesten Stand gebracht. Insbesondere die ab 1.1.2023 geltende Reform des Betreuungs- und Vormundschaftsrechts führt zu zahlreichen und tiefgreifenden Änderungen: Neben der durchgängig neuen Paragraphen-Nummerierung ergeben sich viele inhaltliche Änderungen im formellen (z.B. Vormund- und Pflegerbestellung durch Beschluss) als auch im materiellen Recht (z.B. Klärung umstrittener Fragen wie das Wirksamwerden einer nachträglich genehmigten Erbausschlagung). Damit bietet das Werk Studierenden wie auch Praktikern aktuelle und wertvolle Hilfen für die Lösung familienrechtlicher Fallkonstellationen. „… ausgesprochen empfehlenswert." (Richter am KG Dr. Martin Menne, ZKJ 2020, 180, zur Voraufl.)
Aktualisiert: 2023-04-16
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Zugewinnausgleich

Zugewinnausgleich von Hammermann,  Eckart
Viele Scheidungsverfahren werden kompliziert, sobald es um den Ausgleich einer aufzulösenden Zugewinngemeinschaft geht. Vergleichbare Probleme können sich stellen, wenn ein Ehegatte stirbt oder die Zugewinngemeinschaft vertraglich aufgehoben wird. Meist wird um die Bestimmung und Bewertung von Vermögenspositionen gestritten, wofür das vorliegende Werk eine kenntnisreiche Grundlage liefert. Die Darstellung komprimiert eine Vielzahl von Regelungen und Berechnungen zu einer verständlichen Übersicht und bietet zugleich ein anschauliches Nachschlagwerk für den Einzelfall. Verfahrens- und prozesstaktische Hinweise für den Anwalt komplettieren die Übersicht. Dieses Werk dient der Ausbildung von Fachanwälten an der Hagen Law School. Es ist Teil einer bewährten Reihe, die sich nicht nur an Experten richtet, sondern auch an Leser mit juristischer Vorbildung und besonders praxisorientiertem Interesse. Themen und Texte sind nach den Anforderungen der FAO konzipiert und stammen von erfahrenen Praktikern und Rechtswissenschaftlern. Alle Publikationen der Hagen Law School unterliegen einem Peer-Review-System.
Aktualisiert: 2022-09-08
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Güterrecht

Güterrecht von Völzmann-Stickelbrock,  Barbara
Fragen des ehelichen Güterrechts stellen sich meist zu Beginn oder am Ende einer Ehe. Der vorliegende Band erläutert klar und eingängig die verschiedenen Güterstände und informiert über die Grenzen und zulässigen Gestaltungsmöglichkeiten anhand zahlreicher Beispiele aus der Rechtsprechung. Im letzten Abschnitt behandelt er knapp und kompetent die Themen der güterrechtlichen Beratung im Scheidungsfall. Dieses Werk dient der Ausbildung von Fachanwälten an der Hagen Law School. Es ist Teil einer bewährten Reihe, die sich nicht nur an Experten richtet, sondern auch an Leser mit juristischer Vorbildung und besonders praxisorientiertem Interesse. Themen und Texte sind nach den Anforderungen der FAO konzipiert und stammen von erfahrenen Praktikern und Rechtswissenschaftlern. Alle Publikationen der Hagen Law School unterliegen einem Peer-Review-System.
Aktualisiert: 2022-09-08
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Die Ansprüche aus § 1379 BGB unter besonderer Berücksichtigung des Hinzuziehungsanspruchs

Die Ansprüche aus § 1379 BGB unter besonderer Berücksichtigung des Hinzuziehungsanspruchs von Hüttmann,  Kathrin
Die Durchsetzung eines Zugewinnausgleichsanspruchs scheitert in der Praxis oft an fehlenden Beweismöglichkeiten. Die Verfasserin untersucht, inwiefern die Ansprüche aus § 1379 BGB hier Abhilfe schaffen können. Da insbesondere der Anspruch auf Hinzuziehung bei der Erstellung des Vermögensverzeichnisses aus § 1379 Absatz 1 Satz 3 BGB bisher selten genutzt wird, kann das Werk sowohl für die Praxis als auch für die Wissenschaft interessante neue Denkansätze bieten.
Aktualisiert: 2023-02-14
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Vertragsgestaltung in der familienrechtlichen Praxis

Vertragsgestaltung in der familienrechtlichen Praxis von Campbell,  Claudia
Während der allgemeine Ehevertrag die intakte Ehe regelt, werden Scheidungsfolgenvereinbarungen für die einvernehmliche Abwicklung einer gescheiterten Ehe geschlossen. Trennungsvereinbarungen betreffen Krisensituationen zwischen intakter und gescheiterter Ehe. Als beratender Anwalt sollten Sie neben den unterschiedlichen Wirksamkeitsvoraussetzungen vor allem die richterliche Inhaltskontrolle nach der Rechtsprechung des BVerfG und des BGH beachten. Eine kompakte, praxisnahe Darstellung bietet Ihnen dieses Werk. Dieses Werk dient der Ausbildung von Fachanwälten an der Hagen Law School. Es ist Teil einer bewährten Reihe, die sich nicht nur an Experten richtet, sondern auch an Leser mit juristischer Vorbildung und besonders praxisorientiertem Interesse. Themen und Texte sind nach den Anforderungen der FAO konzipiert und stammen von erfahrenen Praktikern und Rechtswissenschaftlern. Alle Publikationen der Hagen Law School unterliegen einem Peer-Review-System.
Aktualisiert: 2022-06-02
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