Sprachen: Deutsch, Deutsch
Aktualisiert: 2023-06-27
Autor:
Hans Achenbach,
Katharina Beckemper,
Klaus Bernsmann,
Jens Bülte,
Gerhard Dannecker,
Andreas Ebert-Weidenfeller,
Joachim Erdmann,
Björn Gercke,
Michael Heghmanns,
Uwe Hellmann,
Felix Herzog,
Thomas Himmelreich,
Silke Hüls,
Robert Junck,
Günther Kaul,
Claudio LL.M. Harvard Kirch-Heim,
Ralf Kölbel,
Lothar Kuhlen,
Michael Lindemann,
Andreas Mosbacher,
Malte Nentwig,
Axel Nordemann,
Andreas Ransiek,
Alexander Retemeyer,
Thomas Rönnau,
Thomas Rotsch,
Steffen Salvenmoser,
Heiko Schreier,
Florian Schwab,
Gerson Trüg,
Andreas Wattenberg,
Kilian Wegner,
Frank Zieschang
> findR *
Sprachen: Deutsch, Deutsch
Aktualisiert: 2023-06-27
Autor:
Hans Achenbach,
Katharina Beckemper,
Klaus Bernsmann,
Jens Bülte,
Gerhard Dannecker,
Andreas Ebert-Weidenfeller,
Joachim Erdmann,
Björn Gercke,
Michael Heghmanns,
Uwe Hellmann,
Felix Herzog,
Thomas Himmelreich,
Silke Hüls,
Robert Junck,
Günther Kaul,
Claudio LL.M. Harvard Kirch-Heim,
Ralf Kölbel,
Lothar Kuhlen,
Michael Lindemann,
Andreas Mosbacher,
Malte Nentwig,
Axel Nordemann,
Andreas Ransiek,
Alexander Retemeyer,
Thomas Rönnau,
Thomas Rotsch,
Steffen Salvenmoser,
Heiko Schreier,
Florian Schwab,
Gerson Trüg,
Andreas Wattenberg,
Kilian Wegner,
Frank Zieschang
> findR *
Sprachen: Deutsch, Deutsch
Aktualisiert: 2023-06-19
Autor:
Hans Achenbach,
Klaus Bernsmann,
Jens Bülte,
Gerhard Dannecker,
Andreas Ebert-Weidenfeller,
Mohamad El-Ghazi,
Joachim Erdmann,
Björn Gercke,
Uwe Hellmann,
Felix Herzog,
Silke Hüls,
Robert Junck,
Günther Kaul,
Claudio LL.M. Harvard Kirch-Heim,
Ralf Kölbel,
Lothar Kuhlen,
Michael Lindemann,
Andreas Mosbacher,
Axel Nordemann,
Andreas LL.M. Ransiek,
Tilman Reichling,
Thomas Rönnau,
Thomas Rotsch,
Steffen Salvenmoser,
Heiko Schreier,
Florian Schwab,
Gerson Trüg,
Andreas Wattenberg,
Kilian Wegner,
Frank Zieschang
> findR *
Sprachen: Deutsch, Deutsch
Aktualisiert: 2023-06-19
Autor:
Hans Achenbach,
Klaus Bernsmann,
Jens Bülte,
Gerhard Dannecker,
Andreas Ebert-Weidenfeller,
Mohamad El-Ghazi,
Joachim Erdmann,
Björn Gercke,
Uwe Hellmann,
Felix Herzog,
Silke Hüls,
Robert Junck,
Günther Kaul,
Claudio LL.M. Harvard Kirch-Heim,
Ralf Kölbel,
Lothar Kuhlen,
Michael Lindemann,
Andreas Mosbacher,
Axel Nordemann,
Andreas LL.M. Ransiek,
Tilman Reichling,
Thomas Rönnau,
Thomas Rotsch,
Steffen Salvenmoser,
Heiko Schreier,
Florian Schwab,
Gerson Trüg,
Andreas Wattenberg,
Kilian Wegner,
Frank Zieschang
> findR *
Sprachen: Deutsch, Deutsch
Aktualisiert: 2023-06-19
Autor:
Hans Achenbach,
Klaus Bernsmann,
Jens Bülte,
Gerhard Dannecker,
Andreas Ebert-Weidenfeller,
Mohamad El-Ghazi,
Joachim Erdmann,
Björn Gercke,
Uwe Hellmann,
Felix Herzog,
Silke Hüls,
Robert Junck,
Günther Kaul,
Claudio LL.M. Harvard Kirch-Heim,
Ralf Kölbel,
Lothar Kuhlen,
Michael Lindemann,
Andreas Mosbacher,
Axel Nordemann,
Andreas LL.M. Ransiek,
Tilman Reichling,
Thomas Rönnau,
Thomas Rotsch,
Steffen Salvenmoser,
Heiko Schreier,
Florian Schwab,
Gerson Trüg,
Andreas Wattenberg,
Kilian Wegner,
Frank Zieschang
> findR *
Sprachen: Deutsch, Deutsch
Aktualisiert: 2023-06-19
Autor:
Hans Achenbach,
Klaus Bernsmann,
Jens Bülte,
Gerhard Dannecker,
Andreas Ebert-Weidenfeller,
Mohamad El-Ghazi,
Joachim Erdmann,
Björn Gercke,
Uwe Hellmann,
Felix Herzog,
Silke Hüls,
Robert Junck,
Günther Kaul,
Claudio LL.M. Harvard Kirch-Heim,
Ralf Kölbel,
Lothar Kuhlen,
Michael Lindemann,
Andreas Mosbacher,
Axel Nordemann,
Andreas LL.M. Ransiek,
Tilman Reichling,
Thomas Rönnau,
Thomas Rotsch,
Steffen Salvenmoser,
Heiko Schreier,
Florian Schwab,
Gerson Trüg,
Andreas Wattenberg,
Kilian Wegner,
Frank Zieschang
> findR *
Aktualisiert: 2023-06-19
Autor:
Hans Achenbach,
Klaus Bernsmann,
Jens Bülte,
Gerhard Dannecker,
Andreas Ebert-Weidenfeller,
Mohamad El-Ghazi,
Joachim Erdmann,
Björn Gercke,
Uwe Hellmann,
Felix Herzog,
Silke Hüls,
Robert Junck,
Günther Kaul,
Claudio LL.M. Harvard Kirch-Heim,
Ralf Kölbel,
Lothar Kuhlen,
Michael Lindemann,
Andreas Mosbacher,
Axel Nordemann,
Andreas LL.M. Ransiek,
Tilman Reichling,
Thomas Rönnau,
Thomas Rotsch,
Steffen Salvenmoser,
Heiko Schreier,
Florian Schwab,
Gerson Trüg,
Andreas Wattenberg,
Kilian Wegner,
Frank Zieschang
> findR *
Die wirtschaftlichen Folgen des dinglichen Arrestes, im Rahmen dessen auf das gesamte gegenwärtige und zukünftige Vermögen des Beschuldigten zugegriffen werden kann, sind für den Beschuldigten mitunter erheblich, häufig sogar existenzbedrohend. Nicht selten werden bereits im Ermittlungsverfahren strafprozessuale Arreste in Millionenhöhe in das Vermögen des Beschuldigten angeordnet und vollzogen.
Matthias Schönberger verfolgt das Ziel, den bisher vernachlässigten strafprozessualen Arrest nicht nur ins Blickfeld der Ermittler, sondern auch der übrigen Jurisprudenz zu rücken. Er vergleicht den strafprozessualen Arrest mit dem Arrest in der zivilprozessualen Zwangsvollstreckung und löst zahlreiche praxisrelevante Einzelfragen. Schwerpunkte bilden Zurückgewinnungshilfe, Gewinnabschöpfung, Rechtsmittel gegen den Arrest sowie der vollstreckungsrechtliche Zugriff auf arrestiertes Vermögen. Der Autor konstatiert im Ergebnis, dass der Arrestbetroffene im Strafverfahren in vielen Fällen schlechter gestellt ist als im Zivilverfahren.
Aktualisiert: 2023-06-15
> findR *
Aktualisiert: 2023-06-15
> findR *
Wirtschaft und Privatleute werden regelmäßig Opfer von Vermögensdelikten wie Betrug oder Untreue. In solchen Fällen können die Ermittlungsbehörden gemäß §§ 111b ff. StPO die Gewinne und Vermögenswerte der Straftäter im Wege der Zurückgewinnungshilfe zu Gunsten der Verletzten durch Beschlagnahme oder Arrest sicherstellen. Die Verletzten können anschließend die Zwangsvollstreckung ihrer Ersatzansprüche betreiben. Der erfolgreiche Zugriff auf die Vermögenswerte bereitet den Beteiligten in der Praxis eine Vielzahl erheblicher, rechtlicher Probleme.
Die Zwangsvollstreckung in beschlagnahmte Gegenstände bedarf gemäß § 111g Abs. 2 StPO eines richterlichen Zulassungsbeschlusses. Fraglich ist z. B., welche Auswirkungen das Zulassungserfordernis auf die Wirksamkeit bereits zuvor erfolgter Vollstreckungsmaßnahmen hat. Die Zulassung bewirkt zudem eine Abänderung des vollstreckungsrechtlichen Prioritätsprinzips. Der Verletzte kann sich vorrangig gegenüber anderen Gläubigern, nicht jedoch auch gegenüber anderen zugelassenen Verletzten befriedigen. Wer aber darf wegen welcher Ansprüche Zugriff auf die sichergestellten Vermögenswerte nehmen? Gehören z. B. auch Steuerfiskus und Rechtsnachfolger zu den Antragsberechtigten?
Wird ein Grundstück arrestiert, können die Verletzten nach einer Zulassung gemäß § 111h Abs. 1 StPO verlangen, dass die staatliche Sicherungshypothek hinter ihrer Hypothek im Rang zurücktritt. Die Verletzten profitieren hier von einem Rangtausch, der wiederum gegenüber anderen Gläubigern das vollstreckungsrechtliche Prioritätsprinzip abändert. Vollstrecken die Geschädigten jedoch in arrestierte sonstige Vermögenswerte, so regelt die StPO den Zugriff nicht. Beim Zugriff auf Luftfahrzeuge und Schiffe gilt dann § 111h StPO analog. Bei beweglichen Sachen und Forderungen wendet die Praxis § 111g StPO analog an, dennoch können sich die Verletzten hier nicht vor anderen Gläubigern befriedigen. Denn weder StPO noch BGB sehen einen Rangtausch mit dinglicher Wirkung vor.
Aktualisiert: 2023-06-15
> findR *
Aktualisiert: 2023-06-15
> findR *
Die wirtschaftlichen Folgen des dinglichen Arrestes, im Rahmen dessen auf das gesamte gegenwärtige und zukünftige Vermögen des Beschuldigten zugegriffen werden kann, sind für den Beschuldigten mitunter erheblich, häufig sogar existenzbedrohend. Nicht selten werden bereits im Ermittlungsverfahren strafprozessuale Arreste in Millionenhöhe in das Vermögen des Beschuldigten angeordnet und vollzogen.
Matthias Schönberger verfolgt das Ziel, den bisher vernachlässigten strafprozessualen Arrest nicht nur ins Blickfeld der Ermittler, sondern auch der übrigen Jurisprudenz zu rücken. Er vergleicht den strafprozessualen Arrest mit dem Arrest in der zivilprozessualen Zwangsvollstreckung und löst zahlreiche praxisrelevante Einzelfragen. Schwerpunkte bilden Zurückgewinnungshilfe, Gewinnabschöpfung, Rechtsmittel gegen den Arrest sowie der vollstreckungsrechtliche Zugriff auf arrestiertes Vermögen. Der Autor konstatiert im Ergebnis, dass der Arrestbetroffene im Strafverfahren in vielen Fällen schlechter gestellt ist als im Zivilverfahren.
Aktualisiert: 2023-05-25
> findR *
Wirtschaft und Privatleute werden regelmäßig Opfer von Vermögensdelikten wie Betrug oder Untreue. In solchen Fällen können die Ermittlungsbehörden gemäß §§ 111b ff. StPO die Gewinne und Vermögenswerte der Straftäter im Wege der Zurückgewinnungshilfe zu Gunsten der Verletzten durch Beschlagnahme oder Arrest sicherstellen. Die Verletzten können anschließend die Zwangsvollstreckung ihrer Ersatzansprüche betreiben. Der erfolgreiche Zugriff auf die Vermögenswerte bereitet den Beteiligten in der Praxis eine Vielzahl erheblicher, rechtlicher Probleme.
Die Zwangsvollstreckung in beschlagnahmte Gegenstände bedarf gemäß § 111g Abs. 2 StPO eines richterlichen Zulassungsbeschlusses. Fraglich ist z. B., welche Auswirkungen das Zulassungserfordernis auf die Wirksamkeit bereits zuvor erfolgter Vollstreckungsmaßnahmen hat. Die Zulassung bewirkt zudem eine Abänderung des vollstreckungsrechtlichen Prioritätsprinzips. Der Verletzte kann sich vorrangig gegenüber anderen Gläubigern, nicht jedoch auch gegenüber anderen zugelassenen Verletzten befriedigen. Wer aber darf wegen welcher Ansprüche Zugriff auf die sichergestellten Vermögenswerte nehmen? Gehören z. B. auch Steuerfiskus und Rechtsnachfolger zu den Antragsberechtigten?
Wird ein Grundstück arrestiert, können die Verletzten nach einer Zulassung gemäß § 111h Abs. 1 StPO verlangen, dass die staatliche Sicherungshypothek hinter ihrer Hypothek im Rang zurücktritt. Die Verletzten profitieren hier von einem Rangtausch, der wiederum gegenüber anderen Gläubigern das vollstreckungsrechtliche Prioritätsprinzip abändert. Vollstrecken die Geschädigten jedoch in arrestierte sonstige Vermögenswerte, so regelt die StPO den Zugriff nicht. Beim Zugriff auf Luftfahrzeuge und Schiffe gilt dann § 111h StPO analog. Bei beweglichen Sachen und Forderungen wendet die Praxis § 111g StPO analog an, dennoch können sich die Verletzten hier nicht vor anderen Gläubigern befriedigen. Denn weder StPO noch BGB sehen einen Rangtausch mit dinglicher Wirkung vor.
Aktualisiert: 2023-05-15
> findR *
Die wirtschaftlichen Folgen des dinglichen Arrestes, im Rahmen dessen auf das gesamte gegenwärtige und zukünftige Vermögen des Beschuldigten zugegriffen werden kann, sind für den Beschuldigten mitunter erheblich, häufig sogar existenzbedrohend. Nicht selten werden bereits im Ermittlungsverfahren strafprozessuale Arreste in Millionenhöhe in das Vermögen des Beschuldigten angeordnet und vollzogen.
Matthias Schönberger verfolgt das Ziel, den bisher vernachlässigten strafprozessualen Arrest nicht nur ins Blickfeld der Ermittler, sondern auch der übrigen Jurisprudenz zu rücken. Er vergleicht den strafprozessualen Arrest mit dem Arrest in der zivilprozessualen Zwangsvollstreckung und löst zahlreiche praxisrelevante Einzelfragen. Schwerpunkte bilden Zurückgewinnungshilfe, Gewinnabschöpfung, Rechtsmittel gegen den Arrest sowie der vollstreckungsrechtliche Zugriff auf arrestiertes Vermögen. Der Autor konstatiert im Ergebnis, dass der Arrestbetroffene im Strafverfahren in vielen Fällen schlechter gestellt ist als im Zivilverfahren.
Aktualisiert: 2023-05-15
> findR *
Wirtschaft und Privatleute werden regelmäßig Opfer von Vermögensdelikten wie Betrug oder Untreue. In solchen Fällen können die Ermittlungsbehörden gemäß §§ 111b ff. StPO die Gewinne und Vermögenswerte der Straftäter im Wege der Zurückgewinnungshilfe zu Gunsten der Verletzten durch Beschlagnahme oder Arrest sicherstellen. Die Verletzten können anschließend die Zwangsvollstreckung ihrer Ersatzansprüche betreiben. Der erfolgreiche Zugriff auf die Vermögenswerte bereitet den Beteiligten in der Praxis eine Vielzahl erheblicher, rechtlicher Probleme.
Die Zwangsvollstreckung in beschlagnahmte Gegenstände bedarf gemäß § 111g Abs. 2 StPO eines richterlichen Zulassungsbeschlusses. Fraglich ist z. B., welche Auswirkungen das Zulassungserfordernis auf die Wirksamkeit bereits zuvor erfolgter Vollstreckungsmaßnahmen hat. Die Zulassung bewirkt zudem eine Abänderung des vollstreckungsrechtlichen Prioritätsprinzips. Der Verletzte kann sich vorrangig gegenüber anderen Gläubigern, nicht jedoch auch gegenüber anderen zugelassenen Verletzten befriedigen. Wer aber darf wegen welcher Ansprüche Zugriff auf die sichergestellten Vermögenswerte nehmen? Gehören z. B. auch Steuerfiskus und Rechtsnachfolger zu den Antragsberechtigten?
Wird ein Grundstück arrestiert, können die Verletzten nach einer Zulassung gemäß § 111h Abs. 1 StPO verlangen, dass die staatliche Sicherungshypothek hinter ihrer Hypothek im Rang zurücktritt. Die Verletzten profitieren hier von einem Rangtausch, der wiederum gegenüber anderen Gläubigern das vollstreckungsrechtliche Prioritätsprinzip abändert. Vollstrecken die Geschädigten jedoch in arrestierte sonstige Vermögenswerte, so regelt die StPO den Zugriff nicht. Beim Zugriff auf Luftfahrzeuge und Schiffe gilt dann § 111h StPO analog. Bei beweglichen Sachen und Forderungen wendet die Praxis § 111g StPO analog an, dennoch können sich die Verletzten hier nicht vor anderen Gläubigern befriedigen. Denn weder StPO noch BGB sehen einen Rangtausch mit dinglicher Wirkung vor.
Aktualisiert: 2023-05-11
> findR *
Aktualisiert: 2023-05-09
> findR *
Aktualisiert: 2023-05-09
> findR *
Aktualisiert: 2023-02-02
> findR *
Aktualisiert: 2023-02-10
> findR *
Aktualisiert: 2023-05-04
Autor:
Hans Achenbach,
Klaus Bernsmann,
Jens Bülte,
Gerhard Dannecker,
Andreas Ebert-Weidenfeller,
Mohamad El-Ghazi,
Joachim Erdmann,
Björn Gercke,
Uwe Hellmann,
Felix Herzog,
Silke Hüls,
Robert Junck,
Günther Kaul,
Claudio LL.M. Harvard Kirch-Heim,
Ralf Kölbel,
Lothar Kuhlen,
Michael Lindemann,
Andreas Mosbacher,
Axel Nordemann,
Andreas LL.M. Ransiek,
Tilman Reichling,
Thomas Rönnau,
Thomas Rotsch,
Steffen Salvenmoser,
Heiko Schreier,
Florian Schwab,
Gerson Trüg,
Andreas Wattenberg,
Kilian Wegner,
Frank Zieschang
> findR *
MEHR ANZEIGEN
Bücher zum Thema Zurückgewinnungshilfe
Sie suchen ein Buch über Zurückgewinnungshilfe? Bei Buch findr finden Sie eine große Auswahl Bücher zum
Thema Zurückgewinnungshilfe. Entdecken Sie neue Bücher oder Klassiker für Sie selbst oder zum Verschenken. Buch findr
hat zahlreiche Bücher zum Thema Zurückgewinnungshilfe im Sortiment. Nehmen Sie sich Zeit zum Stöbern und finden Sie das
passende Buch für Ihr Lesevergnügen. Stöbern Sie durch unser Angebot und finden Sie aus unserer großen Auswahl das
Buch, das Ihnen zusagt. Bei Buch findr finden Sie Romane, Ratgeber, wissenschaftliche und populärwissenschaftliche
Bücher uvm. Bestellen Sie Ihr Buch zum Thema Zurückgewinnungshilfe einfach online und lassen Sie es sich bequem nach
Hause schicken. Wir wünschen Ihnen schöne und entspannte Lesemomente mit Ihrem Buch.
Zurückgewinnungshilfe - Große Auswahl Bücher bei Buch findr
Bei uns finden Sie Bücher beliebter Autoren, Neuerscheinungen, Bestseller genauso wie alte Schätze. Bücher zum
Thema Zurückgewinnungshilfe, die Ihre Fantasie anregen und Bücher, die Sie weiterbilden und Ihnen wissenschaftliche
Fakten vermitteln. Ganz nach Ihrem Geschmack ist das passende Buch für Sie dabei. Finden Sie eine große Auswahl
Bücher verschiedenster Genres, Verlage, Autoren bei Buchfindr:
Sie haben viele Möglichkeiten bei Buch findr die passenden Bücher für Ihr Lesevergnügen zu entdecken. Nutzen Sie
unsere Suchfunktionen, um zu stöbern und für Sie interessante Bücher in den unterschiedlichen Genres und Kategorien
zu finden. Unter Zurückgewinnungshilfe und weitere Themen und Kategorien finden Sie schnell und einfach eine Auflistung
thematisch passender Bücher. Probieren Sie es aus, legen Sie jetzt los! Ihrem Lesevergnügen steht nichts im Wege.
Nutzen Sie die Vorteile Ihre Bücher online zu kaufen und bekommen Sie die bestellten Bücher schnell und bequem
zugestellt. Nehmen Sie sich die Zeit, online die Bücher Ihrer Wahl anzulesen, Buchempfehlungen und Rezensionen zu
studieren, Informationen zu Autoren zu lesen. Viel Spaß beim Lesen wünscht Ihnen das Team von Buchfindr.