Rechtsprobleme der Marke Sparkasse
Landkreistag Nordrhein-Westfalen, Christian Thiemann
Das Sparkassenwesen sieht sich durch veränderte Marktgegebenheiten und die Vorgaben des europäischen Gemeinschaftsrechts beständig herausgefordert und befindet sich in einem kontinuierlichen Entwicklungsprozess. Angesichts dessen stellt sich die Frage, welche Merkmale zum unverzichtbaren Bestand der Marke Sparkasse gehören. Diese Frage betrifft die Identität der Sparkassen und damit den Sparkassensektor in seinem Kern. Das deutsche Recht beantwortet sie jedenfalls teilweise in § 40 Abs. 1 des Kreditwesengesetzes. Die Auslegung und die Vereinbarkeit dieser Norm mit dem europäischen Gemeinschaftsrecht sind allerdings anlässlich der im Jahr 2007 erfolgten Veräußerung der Berliner Sparkasse in Streit geraten. Zwar ist es zu einer Privatisierung nicht gekommen. Doch ist die grundsätzliche Frage, wer zur Verwendung der Marke Sparkasse befugt ist, nach wie vor klärungsbedürftig. Diese und andere Rechtsprobleme der Marke Sparkasse werden einer umfassenden Betrachtung unterzogen. Dabei widmet sich die Untersuchung auch den bislang wenig beachteten Aspekten des privatrechtlichen Schutzes der Marke Sparkasse, der im Ausgangspunkt selbständig neben dem öffentlich-rechtlichen Bezeichnungsschutz steht, und zeigt die Wechselwirkungen zwischen beiden Regelungsbereichen auf.