Streik und Aussperrung
Vergleichende Bestandsaufnahme und Kritik
Claudia Schuh
Die Anzahl der Arbeitskämpfe hat im Jahr 2003 wieder zugenommen. Trotz seiner immensen Bedeutung ist das Arbeitskampfrecht in Deutschland Richterrecht. Der Gesetzgeber vermochte es bis heute nicht, ein entsprechendes Gesetz zu verabschieden. Die Rechtsprechung des BAG prägt seit 1955 das deutsche Arbeitskampfrecht und hat seitdem viel Kritik erfahren. Das BAG ist der Auffassung, dass ein Verhandlungsgleichgewicht zwischen beiden Tarifparteien bestehen müsse und versuchte deshalb, ein ausgewogenes paritätisches Arbeitskampfsystem zu entwickeln. Das Buch „Streik und Aussperrung – Vergleichende Bestandsaufnahme und Kritik“ untersucht die vom BAG aufgestellten Anforderungen an die Arbeitskampfmittel Streik und Aussperrung und ihre Auswirkungen auf die Parität zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Der Hauptteil der Arbeit gliedert sich in sechs Kapitel. Kapitel A gibt einen kurzen Überblick über die verschieden Paritäts- und Neutralitätsmodelle. Dabei werden die Schwächen der verschiedenen Ansätze aufgezeigt. Kapitel B behandelt die verfassungsrechtlichen Grundlagen. Kapitel C untersucht die Zulässigkeitsvoraussetzungen der Arbeitskampfmittel Streik und Aussperrung. Der Schwerpunkt der Untersuchung liegt dabei auf den Anforderungen an den Kampfbeginn und die Durchführung eines Streikes oder einer Aussperrung. Die unterschiedlichen Anforderungen an Streik und Aussperrung werden hinsichtlich der Parität der Tarifparteien kritisch gewürdigt. Kapitel D beschäftigt sich mit den Rechtswirkungen des rechtmäßigen Arbeitskampfes, insbesondere mit den kartellrechtlichen Fragestellungen. Kapitel E behandelt die Rechtsfolgen rechtswidriger Arbeitskämpfe. Im letzten Kapitel F geht es um die Rechtsfolgen von Arbeitskämpfen für Drittbetroffene. Besonders werden hier Fragen der Betriebsrisiko- und Arbeitsrisikolehre und des Sozialrechts erörtert.