Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Handkommentar
Dieter Hömig, Heinrich Amadeus Wolff
Der „Hömig/Wolff“
steht wie kein anderer GG-Kommentar für eine knappe, aktuelle und handhabbare Kommentierung des Grundgesetzes. Autoren, die hauptberuflich im Bundestag, im Bundesrat, der Bundesregierung und der Justiz tätig sind oder waren, garantieren eine an der Verfassungspraxis ausgerichtete Erläuterung und prägen das Alleinstellungsmerkmal des Handkommentars.
Die 12. Auflage –
Aktualität ist oberstes Gebot. Schwerpunkt der Neuauflage ist die grundlegenden Reform des Finanzausgleichsrechts, die – bezogen auf die betroffenen Bestimmungen – die umfangreichste Verfassungsänderung seit Bestehen des Grundgesetzes darstellt. Die damit zusammenhängenden, auch prüfungsrelevanten neuen Fragestellungen werden ebenso wie die geänderten Vorschriften in Sachen Parteienfinanzierung verständlich erläutert.
Ein weiterer Schwerpunkt ist die neue Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, dessen wichtige Entscheidungen (z.B. zum Verbot der NPD, zur Tarifeinheit, zu Kontroll-und Informationsrechten des Parlamentes oder zum Dritten Geschlecht) sämtlich ausgewertet wurden und in die Kommentierung eingeflossen sind. Aber auch die Judikatur der – insbesondere obersten – Fachgerichte sowie des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und des Gerichtshofs der Europäischen Union ist, wo immer geboten, sorgsam berücksichtigt.
Allen Benutzern des Kommentars – Studierenden, Rechtsanwälten, Regierungsbeamten und Richtern ebenso wie politisch Interessierten ohne juristisches Vorwissen – steht damit eine verlässliche Informationsquelle zur Verfügung, die alle Fragen beantwortet, die sich bei der Auslegung und Anwendung des Grundgesetzes ergeben.
Über mehr als 25 Jahre
hat Dieter Hömig den Handkommentar zum Grundgesetz maßgeblich als Herausgeber geprägt. Mit der 12. Auflage übernimmt nun Heinrich Amadeus Wolff die Gesamtverantwortung.