Mobiliarsicherheiten – Vielfalt oder Einheit?
Karl F Kreuzer
Eine moderne Kreditwirtschaft ist auf besitzlose Mobiliarsicherheiten angewiesen. Die nationalen Modelle zur Regelung dieser Realsicherheiten variieren jedoch stark. Sie reichen von einem einheitlichen Sicherungsrecht bis zu einer Vielzahl unterschiedlicher Mobiliarsicherheiten. Dieser Rechtszustand führt in transnationalen Fällen sehr häufig zur Nichtanerkennung fremder Mobiliarsicherungsrechte.
Der Tagungsband der Gesellschaft für Rechtsvergleichung – Fachgruppe für vergleichendes Handels- und Wirtschaftsrecht – befaßt sich rechtsvergleichend mit den unterschiedlichen Lösungsansätzen. Berücksichtigt werden in Landesberichten die Regelungen Frankreichs, Großbritanniens, Ungarns, der USA und Kanadas.
Ein eigener Beitrag stellt das Modellgesetz für Sicherungsgeschäfte der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung vor. Der rechtsvergleichende Generalbericht fußt auf dem deutschen Recht. Der Band erläutert die verschiedenen Lösungsmöglichkeiten und bildet so einen wichtigen Beitrag sowohl für die allgemeine wissenschaftliche Diskussion als auch für die aktuellen Regelungsvorhaben der EG (Eigentumsvorbehalt) und von UNIDROIT (Internationales Sicherungsrecht).