Das Versuchsprivileg im Patentrecht und der Schutz biotechnologischer Forschungswerkzeuge
Henrik Holzapfel
Die patentrechtliche Zulässigkeit von Versuchshandlungen ist von eminenter Bedeutung: Soweit klinische Tests betroffen sind, mittels derer die amtliche Zulassung eines generischen Arzneimittels betrieben wird, geht es um den Zugang zu Märkten für umsatzträchtige Pharmazeutika. Im Zusammenhang mit der Sequenzierung des Humangenoms ist ferner die Frage brisant geworden, inwieweit biotechnologische Erfindungen als Forschungswerkzeuge (Research Tools) bei naturwissenschaftlicher Grundlagenforschung benutzt werden
dürfen. Schließlich speisen sich viele Bedenken gegen die Patentierung gentechnologischer Erfindungen aus der Sorge um die Verfügbarkeit von Forschungswerkzeugen. Vor dem Hintergrund eines Vergleichs mit dem internationalen und ausländischen Patentrecht, insbesondere dem kontrovers
kommentierten Recht der USA, konkretisiert die Arbeit das patentrechtliche Versuchsprivileg für die praktische Anwendung. Im Lichte von Patenttheorie und verfassungsrechtlicher Dogmatik der immaterialgüterrechtlichen Schrankenbestimmungen werden auch rechtspolitische Bestrebungen zur weitergehenden Privilegierung von Arzneimittelzulassung und Benutzung von Forschungswerkzeugen diskutiert.