Amtliche Sammlung von Untersuchungsverfahren nach § 64 LFGB, § 38 TabakerzG, § 28b GenTG
Band VI (G) Probenahme- und Untersuchungsverfahren für die Überwachung nach dem Gentechnikrecht
Um die Qualität von Lebensmitteln und anderen Bedarfsgegenständen wie Kosmetika oder Tabak zu sichern und den Verbraucher vor gesundheitlichen Gefahren zu schützen, gibt es amtliche Untersuchungsverfahren, die von Arbeitsgruppen und Sachverständigen aus der beteiligten Wirtschaft, Forschung und Wissenschaft entwickelt werden. Diese statistisch überprüften, standardisierten und zum Teil verbindlich festgelegten Nachweisverfahren werden vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) in seiner „Amtlichen Sammlung von Untersuchungsverfahren nach § 64 LFGB, § 38 TabakerzG, § 28b GenTG“ bereitgestellt. Die Unterlagen werden – unterteilt in sechs Themen – als Loseblattwerk mit Ergänzungsdienst zur Verfügung gestellt. So bleibt die Sammlung kontinuierlich auf dem neuesten Stand. Mit dem Band VI (G) zu Probenahme- und Untersuchungsverfahren für die Überwachung nach dem Gentechnikrecht leistet das BVL seinen Beitrag zu einer bundeseinheitlichen Untersuchungspraxis bei der Überprüfung gentechnischer Arbeiten, gentechnischer Anlagen, von Freisetzungen gentechnisch veränderter Organismen und deren Inverkehrbringen.