Internationale Standards für das Jugendstrafrecht und ihre Verwirklichung in Deutschland und in Griechenland
Anastasia Giagkou
Die Studie hat die systematische Darstellung der internationalen Menschenrechtsstandards für junge Straftäter und die Frage nach ihrer gesetzlichen und praktischen Umsetzung in Deutschland und in Griechenland zum Gegenstand. Der Schwerpunkt liegt auf der Schilderung der Standards sowie auf dem Vergleich der zwei Rechtsordnungen aus Sicht dieser Standards. Hervorgehoben wird die Notwendigkeit eines tieferen Verständnisses und einer effizienteren Umsetzung der Menschenrechte von Kindern in den beiden untersuchten Ländern.
Im ersten Teil der Abhandlung wird die Geschichte der Kinderrechte im 20. und im 21. Jahrhundert dargestellt. Die Systeme des Völkerbundes, der Vereinten Nationen und des Europarates sowie der Europäischen Union zur Regulierung der Behandlung von straffälligen Jugendlichen werden untersucht und die wichtigsten internationalen Regelwerke zum Jugendstrafrecht auf der Ebene der Vereinten Nationen und des Europarates werden analysiert.
Im Hauptteil werden die internationalen Menschenrechtsstandards für junge Straftäter vertiefend dargestellt. Aus einer Systematisierung und Kategorisierung der internationalen Rechtsnormen zum Jugendstrafrecht werden die wichtigsten Prinzipien des Jugendstrafrechts abgeleitet. Des Weiteren wird überprüft, ob und inwiefern diese Prinzipien in Deutschland und in Griechenland sowohl gesetzlich umgesetzt sind als auch praktisch angewendet werden.
Laut den internationalen Standards soll eine spezialisierte Jugendgerichtsbarkeit bestehen, die den Zielen der sozialen Integration und Erziehungsförderung dient. Die Begehung von Straftaten ist Voraussetzung für die Anwendung des Jugendstrafrechts und Statusdelikte, d.h. Delikte, die nur als Straftaten definiert werden, wenn sie von Kindern begangen werden, soll es nicht geben. Das Mindestalter der Strafmündigkeit soll nicht zu niedrig angesetzt werden und grundlegende Verfahrensgarantien sind zu gewährleisten. Der am wenigsten repressiven Intervention im Sinne des Absehens von der Strafverfolgung und der Anwendung von ambulanten Maßnahmen ist Vorrang gegenüber freiheitsentziehenden Maßnahmen einzuräumen, welche nur als letztes Mittel und für die kürzest mögliche Dauer verhängt werden sollen. Falls die Inhaftierung nicht vermieden werden kann, ist die Behandlung im Jugendstrafvollzug menschenwürdig und erziehungsorientiert zu gestalten.
Unter dem Einfluss der internationalen Standards sind das deutsche und das griechische Jugendstrafrecht in den letzten Jahrzehnten fortschrittlicher und moderner geworden, jedoch sind weitere Verbesserungen in beiden Rechtssystemen erforderlich.
Im Schlussteil wird der Kerngedanke dieser Studie erläutert. Dieser besteht darin, dass die internationalen Standards für das Jugendstrafrecht zentrale Menschenrechtsgarantien für junge Straftäter darstellen und die Grundlage für ein menschenwürdiges Leben bilden. Ihr Ziel ist die Ausgestaltung eines humanen, gerechten und rationalen Jugendstrafjustizsystems zur Erleichterung der sozialen Integration der jungen Täter im Einklang mit der Berücksichtigung der Opferinteressen und der Förderung des friedlichen Zusammenlebens.