Insolvenzaufrechnung und der Grundsatz der par conditio creditorum
Maximilian Pluta
Die Insolvenzaufrechnung bietet Gläubigern aufrechenbarer Forderungen eine bevorzugte Befriedigung im Insolvenzverfahren zu Lasten der übrigen Insolvenzgläubiger. Diese Ausnahme von dem Grundsatz der Gläubigergleichbehandlung (par conditio creditorum) wird mit den Funktionen der Aufrechnung begründet: Gründe der Billigkeit und des Vertrauensschutzes sowie die Sicherungsfunktion der Aufrechnung. Vor dem Hintergrund der europäischen Rechtsvereinheitlichung im Zivilrecht sind diese dogmatischen Grundlagen der Insolvenzaufrechnung zu überdenken und einzuordnen.
Im Zentrum der Untersuchung steht die Analyse der Gründe, die eine bevorzugte Befriedigung der Aufrechnungsgläubiger in der Insolvenz rechtfertigen. Dabei werden dem deutschen Recht im Rahmen einer rechtsvergleichenden Analyse mit dem italienischen und dem englischen Recht gegensätzliche Modelle der Aufrechnung gegenüber gestellt. Die sich daran anschließende ökonomischen Analyse widmet sich den Grundlagen des Grundsatzes der par conditio creditorum und den Schlussfolgerungen, die sich daraus für die Insolvenzaufrechnung ergeben.