In diesem Band geht es um das Entstehen der Demokratie im antiken Griechenland, wobei die übliche rechts- oder althistorische Behandlung antiker Fragen um F. Braudels Geschichtsphilosophie ergänzt und mit jüngsten Ergebnissen der Evolutionsbiologie (E. O. Wilson und M. Tomasello) verknüpft wird. Berücksichtigt wurde auch E. Flaigs ›Mehrheitsentscheidung‹, die einen bisher wenig beachteten Aspekt in die (Rechts)Geschichte einbringt.
Zudem erschien mir ein stärkeres Betonen der rechtlichen Entwicklung lohnend, weil das Recht – obwohl für die griechisch-kulturelle Entwicklung wichtig – meist übergangen wird. – Dadurch gelangen neue Fragen und Antworten in (Antike)Rechtsgeschichte, Alte Geschichte, Alt-Orientalistik, (Rechts)Soziologie, (Rechts) Philosophie und Politikwissenschaft.
Die Darstellung reicht über den thematischen Zusammenhang hinaus und berührt – als Konsequenz des Einbeziehens der Evolutionsbiologie, die sich immer mehr als wissenschaftliche Fundierungsdisziplin erweist – grundlegende Fragen von Geschichte, Recht und Philosophie. – Bezüge zur Gegenwart werden hergestellt.
Aktualisiert: 2023-06-29
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In diesem Band geht es um das Entstehen der Demokratie im antiken Griechenland, wobei die übliche rechts- oder althistorische Behandlung antiker Fragen um F. Braudels Geschichtsphilosophie ergänzt und mit jüngsten Ergebnissen der Evolutionsbiologie (E. O. Wilson und M. Tomasello) verknüpft wird. Berücksichtigt wurde auch E. Flaigs ›Mehrheitsentscheidung‹, die einen bisher wenig beachteten Aspekt in die (Rechts)Geschichte einbringt.
Zudem erschien mir ein stärkeres Betonen der rechtlichen Entwicklung lohnend, weil das Recht – obwohl für die griechisch-kulturelle Entwicklung wichtig – meist übergangen wird. – Dadurch gelangen neue Fragen und Antworten in (Antike)Rechtsgeschichte, Alte Geschichte, Alt-Orientalistik, (Rechts)Soziologie, (Rechts) Philosophie und Politikwissenschaft.
Die Darstellung reicht über den thematischen Zusammenhang hinaus und berührt – als Konsequenz des Einbeziehens der Evolutionsbiologie, die sich immer mehr als wissenschaftliche Fundierungsdisziplin erweist – grundlegende Fragen von Geschichte, Recht und Philosophie. – Bezüge zur Gegenwart werden hergestellt.
Aktualisiert: 2023-06-29
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In diesem Band geht es um das Entstehen der Demokratie im antiken Griechenland, wobei die übliche rechts- oder althistorische Behandlung antiker Fragen um F. Braudels Geschichtsphilosophie ergänzt und mit jüngsten Ergebnissen der Evolutionsbiologie (E. O. Wilson und M. Tomasello) verknüpft wird. Berücksichtigt wurde auch E. Flaigs ›Mehrheitsentscheidung‹, die einen bisher wenig beachteten Aspekt in die (Rechts)Geschichte einbringt.
Zudem erschien mir ein stärkeres Betonen der rechtlichen Entwicklung lohnend, weil das Recht – obwohl für die griechisch-kulturelle Entwicklung wichtig – meist übergangen wird. – Dadurch gelangen neue Fragen und Antworten in (Antike)Rechtsgeschichte, Alte Geschichte, Alt-Orientalistik, (Rechts)Soziologie, (Rechts) Philosophie und Politikwissenschaft.
Die Darstellung reicht über den thematischen Zusammenhang hinaus und berührt – als Konsequenz des Einbeziehens der Evolutionsbiologie, die sich immer mehr als wissenschaftliche Fundierungsdisziplin erweist – grundlegende Fragen von Geschichte, Recht und Philosophie. – Bezüge zur Gegenwart werden hergestellt.
Aktualisiert: 2023-06-29
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In diesem Band geht es um das Entstehen der Demokratie im antiken Griechenland, wobei die übliche rechts- oder althistorische Behandlung antiker Fragen um F. Braudels Geschichtsphilosophie ergänzt und mit jüngsten Ergebnissen der Evolutionsbiologie (E. O. Wilson und M. Tomasello) verknüpft wird. Berücksichtigt wurde auch E. Flaigs ›Mehrheitsentscheidung‹, die einen bisher wenig beachteten Aspekt in die (Rechts)Geschichte einbringt.
Zudem erschien mir ein stärkeres Betonen der rechtlichen Entwicklung lohnend, weil das Recht – obwohl für die griechisch-kulturelle Entwicklung wichtig – meist übergangen wird. – Dadurch gelangen neue Fragen und Antworten in (Antike)Rechtsgeschichte, Alte Geschichte, Alt-Orientalistik, (Rechts)Soziologie, (Rechts) Philosophie und Politikwissenschaft.
Die Darstellung reicht über den thematischen Zusammenhang hinaus und berührt – als Konsequenz des Einbeziehens der Evolutionsbiologie, die sich immer mehr als wissenschaftliche Fundierungsdisziplin erweist – grundlegende Fragen von Geschichte, Recht und Philosophie. – Bezüge zur Gegenwart werden hergestellt.
Aktualisiert: 2023-06-29
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Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Widmung einer Festschrift entspricht einer bewährten akademischen Tradition. Auf diesem Wege soll Herrn O. Univ.-Prof. Dr. Binder die Anerkennung und Wertschätzung seiner Mitarbeiter und Kollegen zum Ausdruck gebracht werden. Für eine Beteiligung an der Festschrift „Martin Binder“ konnten über 50 namhafte Autoren aus Österreich und sogar über die Grenzen hinaus gewonnen werden. Die Themenbereiche, die in der Festschrift behandelt werden, betreffen aktuellste Entwicklungen des Arbeits-, Sozial- und Zivilrechtes. Des Weiteren wurden auch einige Beiträge zum Gesellschafts- und Europarecht verfasst. Diese ein großes Themenfeld umfassende Beiträge gewähren dem Leser einen Eindruck, in welch weitem Spektrum Prof. Binder beschäftigt bzw. engagiert war und ist.
Aktualisiert: 2023-05-25
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Aktualisiert: 2023-05-15
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In diesem Band geht es um das Entstehen der Demokratie im antiken Griechenland, wobei die übliche rechts- oder althistorische Behandlung antiker Fragen um F. Braudels Geschichtsphilosophie ergänzt und mit jüngsten Ergebnissen der Evolutionsbiologie (E. O. Wilson und M. Tomasello) verknüpft wird. Berücksichtigt wurde auch E. Flaigs ›Mehrheitsentscheidung‹, die einen bisher wenig beachteten Aspekt in die (Rechts)Geschichte einbringt.
Zudem erschien mir ein stärkeres Betonen der rechtlichen Entwicklung lohnend, weil das Recht – obwohl für die griechisch-kulturelle Entwicklung wichtig – meist übergangen wird. – Dadurch gelangen neue Fragen und Antworten in (Antike)Rechtsgeschichte, Alte Geschichte, Alt-Orientalistik, (Rechts)Soziologie, (Rechts) Philosophie und Politikwissenschaft.
Die Darstellung reicht über den thematischen Zusammenhang hinaus und berührt – als Konsequenz des Einbeziehens der Evolutionsbiologie, die sich immer mehr als wissenschaftliche Fundierungsdisziplin erweist – grundlegende Fragen von Geschichte, Recht und Philosophie. – Bezüge zur Gegenwart werden hergestellt.
Aktualisiert: 2023-03-13
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Der Autor über das Werk:
In dieser Studie über den ›Gabentausch‹ bei den Trobriandern Melanesiens, ist danach zu fragen, ob uns dieser heute noch etwas zu sagen hat; aber auch, welche Fragen es zu stellen gilt. Mein Zugang zum Thema ist ein rechtlicher, rechtshistorischer und dieser Zugang bestimmte mein Interesse und die von mir gestellten Fragen. – Dazu kam eine persönliche Koinzidenz: Als letzter Assistent Franz Gschnitzers kannte ich seine Arbeit über die Unterscheidung entgeltfremder oder -freier Rechtsgeschäfte/Leistungen von den unentgeltlichen und entgeltlichen, die Gschnitzer 1935 veröffentlicht hatte; in Unkenntnis der Arbeiten zum ›Gabentausch‹. Gschnitzers Überlegungen stellten sich bei mir umgehend wieder ein, als ich den ›Gabentausch‹ zu bearbeiten begann; und es war mir eine Freude, die Phänomene ›Gabentausch‹ und entgeltfremde oder -freie Rechtsgeschäfte zusammenzuführen, zumal sie zusammengehören!
Inhaltlich deute ich den ›Gabentausch‹ des melanesischen ›kula‹ (anders als B. Malinowski und vor allem M. Mauss) als verwirklichte Utopie, zumal ich die Institution ›kula‹ nicht nur als ›Mittel‹ (persönlichen Besitzerwerbs) verstehe, sondern ihr auch einen namhaften ›Zweck‹ zuschreibe; und dieser ›Zweck‹ war kein geringerer, als Frieden, Freundschaft und gemeinsames Wohlergehen in der eigenen Gemeinschaft und mit Nachbarvölkern zu schaffen. – Das von Bronislaw Malinowski aufbereitete umfangreiche Material nütze ich aber auch dazu, um eine neue Epochentrennung im Bereich des Normativen vorzuschlagen: eine Grenze zwischen der Ära der ›Gegenseitigkeit‹/Reziprozität/Vergeltung und jener des ›Rechts‹, was neue inhaltliche und begriffliche
Klarstellungen ermöglicht.
Anders als der Titel des Buches vermuten läßt, geht es darin neben dem Gabentausch auch um die Entstehung von ›Recht‹, ›Rechtsgeschäften‹ und die Anfänge von ›Gerechtigkeit‹.
Aktualisiert: 2022-07-14
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Der griechische Vertrag zählt zu den umstrittenen Fragen des griechischen Rechts. Fritz Pringsheim konstatierte in ›The Greek Law of Sale‹ ( 1950 ), der griechische Vertrag » must be re-written, or rather must be written for the first time «. Das Ergebnis solchen Bemühens war die Einsicht, dass es in der griechischen Rechtsentwicklung zu einer frühen Trennung von ›Schuld‹ und ›Haftung‹ sowie zu staatlicher Haftungsanordnung ( und damit zu einer Garantie der Durchsetzbarkeit von Gläubigeransprüchen ) gekommen war.
Als Grundlage diente die Neuinterpretation des Solonischen Fragments / F 76a (Ruschenbusch), das im Sinne von Adele C. Scafuro ( 2006 ) als Fragment » with a Solonian kernal « verstanden wurde. Das römische Recht hat zwar F 76a wörtlich in das Zwölftafel-Gesetz ( ~ 450 v.) übernommen, war jedoch nicht in der Lage, die solonische Lösung zu erhalten, woran noch die moderne Zivilrechtsdogmatik krankt.
Solons Lösung aus den Jahren 594 / 593 v. war die Geburtsstunde des europäischen Privat- und Schuldrechts und der damit geschaffene legistische Freiraum ließ die für die griechische Rechtsentwicklung charakteristische Kautelarjurisprudenz entstehen. Solon hat seine politisch-legistischen Zentralwerte ( Freiheit, Gleichheit und politische Teilhabe ) mit F 76a auf den Vertragsbereich übertragen, was zu Vertragsfreiheit, grundsätzlicher Gleichheit der Vertragspartner und bürgerlich-rechtsgeschäftlicher Teilhabe und als politischer Konsequenz zu sozialer Durchlässigkeit im Sinne von Henry Sumner Maines ›From Status to Contract‹ führte.
Dieses Ergebnis hat einen Paradigmenwechsel zur Folge, dessen Konsequenzen in Ruhe ausgelotet werden sollte.
Aktualisiert: 2022-04-19
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Am 19. Juli 1968 ist Franz Gschnitzer im 70. Lebensjahr gestorben. Daher soll dieses großen österreichischen, ja europäischen Juristen mit dem vorliegenden “Lesebuch“ gedacht werden, das ganz verschiedene Texte Gschnitzers zugänglich machen will. Texte, die heute für viele schwer beschaffbar sind, die aber alle Gschnitzers Bedeutung aufzeigen und die Weite seines Denkens ebenso offenbaren wie seine sprachliche Eleganz und Kraft. Diese Aufsätze, Reden oder Vorträge können uns auch heute noch vieles lehren.
Das ungewöhnliche Schaffen Franz Gschnitzers macht schon der Leitspruch unter seinem Rektorsbild deutlich: „Franciscus Gschnitzer, Tirolensis, iura docuit, dixit, dedit.” (Franz Gschnitzer, Tiroler, der Recht lehrte, Recht sprach und − als Gesetzgeber − Recht schuf.) − Dennoch: Einem Großteil der heutigen Juristengeneration und der Studierenden ist das Lebenswerk Franz Gschnitzers verständlicherweise kaum mehr ein Begriff. Die Publikation wichtiger Texte soll sein Schaffen wieder in Erinnerung rufen, zumal es weithin lebendig geblieben ist. [Auszug aus dem Vorwort]
Aktualisiert: 2023-01-17
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Heinz Bartas Graeca-Projekt geht der Bedeutung der antiken griechischen und in Auszügen auch der orientalischen Rechtsentwicklung für Europa nach. Entgegen der bisher vorherrschenden Überzeugung der Rechtsgeschichte und -wissenschaft, dass das Recht Europas aus Rom stammt und Griechenland nur in anderen Bereichen Einfluss auf Europa hatte, waren das griechische und das orientalische Rechtsdenken für Rom wichtiger als bisher angenommen. Grundlegende Rechtsentwicklungen stammen von den Hellenen und von den Völkern des Alten Orients; namentlich die Rechtswissenschaft selbst, aber auch ihre Teildisziplinen Rechtsgeschichte, Rechtsvergleichung, Rechtspolitik, Gesetzgebung/Legistik und Rechtsphilosophie. Das Gesetz (als gesellschaftliches Steuerungsmittel), die Kodifikation, die Bedeutung der Publikation von Gesetzen oder die Grundregeln der Rechtsanwendung und -fortbildung, das Verfahrens-, Verwaltungs-, Völker- und Verfassungsrecht und anderes mehr sind von den Hellenen und den Völkern des Alten Orients entwickelt worden.
Band II behandelt u.a. das Entstehen der Verschuldenshaftung und des Rechtssubjekts samt den subjektiven Rechten, das Verständnis des griechischen Vertrages, die Entwicklung des gesetzlichen Erbrechts und des Testaments, die für das Entstehen der Rechtswissenschaft bedeutende Rechtsfigur der Epieikeia (‚aequitas‘, ‚equity‘, ‚Billigkeit‘), die Hybrisklage als Keimzelle des griechischen und europäischen Persönlichkeitsschutzes, Solons Konzept der ‚Eunomia‘ und damit die Fundierung des europäischen Gerechtigkeits- und Rechtsstaatsdenkens, die Genese von Individualeigentum, Seelgerätstiftung und die hellenistische Totenkultstiftung.
Aktualisiert: 2020-01-03
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Seit 2004 findet in Innsbruck die Tagung „Lebend(ig)e Rechtsgeschichte“ statt, deren Referate veröffentlicht werden. Dieser Band enthält die Vorträge des ersten Teils der 6. Tagung vom Dezember 2011 zum Thema „Prozessrecht und Eid: Recht und Rechtsfindung in antiken Kulturen“.
Inhaltlich bietet der Band nach einer Einleitung zum „Verfahrensrecht als frühes Zivilisierungsprojekt - Zur Teleologie rechtlicher Verfahren“ von Heinz Barta diese Beiträge: Kurt Kotrschal, "Biologie oder Moral?"; Betina Faist, "Der Eid im neuassyrischen Gerichtsverfahren"; Eckart Otto, "Prozessrecht und Beweiseid im Keilschriftrecht und im biblischen Recht. Ein rechtstypologischer Vergleich"; Simone Paganini, "Gerichtsorganisation und Prozessverfahren im Alten Israel. Beobachtungen zu Zentralgericht, Richter- und Zeugengesetz im Deuteronomium"; Kristin Kleber, "Des Frommen Zuflucht, des Übeltäters Verderben. Der assertorische Eid im Gerichtsprozess der spätbabylonischen Zeit"; Gerhard Thür, "Prozesseide im Gesetz Drakons und ihr Nachleben im klassischen Athen"; Walther Sallaberger, "Sumerische und altbabylonische Eidesformeln in lexikalischer und kulturhistorischer Perspektive"; Guido Pfeifer, "Klageverzichtsklauseln in altbabylonischen Vertrags- und Prozessurkunden als Instrumentarien der Konfliktvermeidung bzw. Konfliktlösung"; Susanne Paulus, "Ordal statt Eid – Das Beweisverfahren in mittelbabylonischer Zeit"; Elena Devecchi, "Die Rolle des Eides im hethitischen Prozessverfahren".
Neben den Tagungsreferaten enthält der Band auch die Reden der Preisträger des erstmals verliehenen Preises für ‚Antike Rechtsgeschichte‘, Susanne Paulus (Münster) und Jan Dietrich (Leipzig).
Aktualisiert: 2020-01-03
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An den Griechen lässt sich Kulturentstehung als das Zusammenspiel der kreativen Kräfte einer Gesellschaft studieren: So wurden die Griechen zu Erfindern von ‚Politik’ und anderen Gesellschaftsdisziplinen. Philosophen interessierten sich über die eigene Disziplin hinaus für Recht, Dichtung, Geschichte, Mathematik oder Zoologie. Bürgerinnen und Bürger gingen ins Theater, erfreuten sich an Kunstwerken auf der Agora und in Heiligtümern oder besuchten Herodots Geschichtsvorträge. Ähnliches galt für die Teilnahme am öffentlichen Leben, das erstmals unvermittelt gelebt werden konnte – in der Volksversammlung (Ekklesia), dem Volksgericht (Heliaia), im Rat (Boulé) oder bei den zahlreichen Festen. Daraus resultierte wissenschaftlich gelebte Interdisziplinarität: Aristoteles lehrte in jungen Jahren an Platons Akademie ‚Rhetorik’, schrieb parallel eine ‚Poetik’ und später eine ‚Politik’, interessierte sich für Recht, Verfassung und Solons Gesetzgebung und verfasste daneben philosophische Werke. Zusätzlich blieben die großen Denker keineswegs unter sich, sondern waren bestrebt, ihr Wissen anderen Menschen im Theater, in Vorlesungen oder Bestattungsreden zugänglich zu machen: Kultur diente dem Gemeinwesen.
Band III von Heinz Bartas Graeca-Projekt zur Bedeutung der antiken griechischen Rechtsentwicklung geht beispielhaft auf die Beziehungen von Dichtung und Geschichtsschreibung, Recht und Gerechtigkeitsdenken und auf die bereits hochentwickelte griechische Rechtspraxis ein, die als Kautelarjurisprudenz von großer Bedeutung war, wovon wiederum Rom und Europa profitierten. – Gesetzgebung, Kautelarjurisprudenz, Rhetorik und das Rechtsdenken von Philosophen führten zum Entstehen der griechischen Rechtswissenschaft.
Aktualisiert: 2020-01-03
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Die vier Bände von ‚Graeca non leguntur’? sind das Ergebnis langjähriger Forschung über die Griechen und deren rechtshistorisches Umfeld. Es geht um die bedeutende Frage, ob die weit verbreitete Meinung zutrifft, dass die rechtlichen Grundlagen Europas ausschließlich als Leistungen Roms anzusehen sind. - Dieser Eindruck wird irrigerweise auch von Wissenschaftlern erweckt. Denn es lässt sich nachweisen, dass manches, was bislang als römisch galt, aus dem antiken Griechenland stammt. Auch verbirgt sich hinter der griechischen Herkunft häufig der Alte Orient. In zehn Kapiteln wird das Entstehen der europäischen Rechtswissenschaft im antiken Griechenland behandelt: Band I (Einleitung + Kapitel I: Historische Perspektiven); Band II (Drakon und Solon als Gesetzgeber und Rechtsdenker); Band III geht auf die vernetzte griechische Gesamtkultur ein
und behandelt die für das griechische Rechtsdenken wichtigen Gebiete der Dichtung (Aischylos und Euripides) und Geschichtsschreibung (Thukydides), wozu die frühe juristische Professionalisierung kommt; Band IV befasst sich mit den für die Rechtsentwicklung bedeutenden Denkern Platon, Aristoteles und Theophrast. Kapitel IX geht auf Recht, Religion und Gerechtigkeit in frühen Gesellschaften ein. Kapitel X wagt einen Ausblick auf Gegenwart und Zukunft. Kapitel XI fasst zusammen.
Aktualisiert: 2020-01-03
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Die vier Bände sind das Ergebnis langjähriger Beschäftigung mit den antiken Griechen und ihrem rechtshistorischen Umfeld. Es geht dabei um die Frage, ob die weit verbreitete Auffassung zutreffe, dass Europas rechtliche Wurzeln ausschließlich in der römischen Antike zu suchen seien - ein Eindruck, den nicht zuletzt auch die Wissenschaft vermittelt. Ganz im Gegenteil zu dieser bisher vorherrschenden Meinung gelingt es Heinz Barta nachzuweisen, dass vieles, was bislang als römisch galt, in Wirklichkeit aus dem antiken Griechenland und bei genauerem Hinsehen zum Teil auch aus dem Alten Orient stammt:
Band I* bietet eine allgemeine Einleitung und entwickelt historische Perspektiven. Band II befasst sich mit Drakon und Solon als Gesetzgebern und Rechtsdenkern. Band III geht auf den kulturellen Gesamtkontext ein und behandelt die insbesondere für das griechische Rechtsdenken wichtigen Gebiete der Dichtung (Aischylos und Euripides) und Geschichtsschreibung (Thukydides) sowie die frühe juristische Professionalisierung in Griechenland. Band IV widmet sich den Denkern Platon, Aristoteles und Theophrast, geht Fragen des Rechts, der Religion und der Gerechtigkeit in frühen Gesellschaften nach und wagt schließlich einen Ausblick in Gegenwart und Zukunft. Das Werk zielt auf Interdisziplinarität und will Brücken zur Alten Geschichte, Altorientalistik, Ägyptologie, Archäologie, Altphilologie, Religionswissenschaft, Rechtsphilosophie, -soziologie und -anthropologie schlagen.
Aktualisiert: 2020-01-03
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200 Jahre ABGB waren Anlass, um das ABGB in seinem Jubiläumsjahr in das Zentrum der 4. Innsbrucker Tagung zur „Rechtstatsachenforschung – Heute“ zu stellen. Die Rechtstatsachenforschung geht auf den Österreicher Eugen Ehrlich (1862-1922) zurück. Sie hat sich zum Ziel gesetzt, die gesellschaftlichen Grundlagen des Rechts bewusst zu machen und quantitativ wie qualitativ zu erfassen. Bedauerlicherweise ist dieses Bemühen in Österreich in den vergangen Jahrzehnten von Politik, Rechtswissenschaft und Praxis nicht ernst genommen worden.Der Tagungsband vermittelt einen Überblick über die aktuelle Forschung in den Bereichen Rechtstatsachenforschung und Rechtssoziologie mit Bezug auf das ABGB. Vorgestellt werden theoretische, empirische und methodische Überlegungen. Das Buch schließt mit einem Überblick über die schwache Verankerung von Rechtssoziologie und Rechtstatsachenforschung in der Jurist_inn_enausbildung an den österreichischen Hochschulen.
Aktualisiert: 2020-03-31
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Band 3 der Reihe „Innsbrucker Beiträge zur Rechtstatsachenforschung“ versucht eine Bestandsaufnahme der Patientenentschädigungsfonds der österreichischen Bundesländer, die Voraussetzung dafür ist, um dieses System zu hinterfragen. Da die Politik nicht gehalten hat, was sie versprochen hat, versucht die vorliegende Analyse Versäumtes nachzuholen. Es werden rechtspolitische Vorschläge gemacht, wie dieser Bereich des Gesundheitssystems besser als bisher und rechtsstaatlich seriös geregelt werden kann. Auch der von medizinischer Seite vorgeschlagene Weg eines Meldesystems für Behandlungsfehler – dessen Zulässigkeit und rechtliche Einbindung ganz ungeklärt ist – kann die Situation nicht verbessern.
Aktualisiert: 2020-03-31
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Seit 2004 findet in Innsbruck die Tagung „Lebend(ig)e Rechtsgeschichte“ statt, deren Referate veröffentlicht werden. Dieser Band enthält die Vorträge des ersten Teils der 6. Tagung vom Dezember 2011 zum Thema „Prozessrecht und Eid: Recht und Rechtsfindung in antiken Kulturen“.
Inhaltlich bietet der Band nach einer Einleitung zum „Verfahrensrecht als frühes Zivilisierungsprojekt – Zur Teleologie rechtlicher Verfahren“ von Heinz Barta diese Beiträge: Kurt Kotrschal, Biologie oder Moral?; Betina Faist, Der Eid im neuassyrischen Gerichtsverfahren; Eckart Otto, Prozessrecht und Beweiseid im Keilschriftrecht und im biblischen Recht. Ein rechtstypologischer Vergleich; Simone Paganini, Gerichtsorganisation und Prozessverfahren im Alten Israel. Beobachtungen zu Zentralgericht, Richter- und Zeugengesetz im Deuteronomium; Kristin Kleber, Des Frommen Zuflucht, des Übeltäters Verderben. Der assertorische Eid im Gerichtsprozess der spätbabylonischen Zeit; Gerhard Thür, Prozesseide im Gesetz Drakons und ihr Nachleben im klassischen Athen; Walther Sallaberger, Sumerische und altbabylonische Eidesformeln in lexikalischer und kulturhistorischer Perspektive; Guido Pfeifer, Klageverzichtsklauseln in altbabylonischen Vertrags- und Prozessurkunden als Instrumentarien der Konfliktvermeidung bzw. Konfliktlösung; Susanne Paulus, Ordal statt Eid – Das Beweisverfahren in mittelbabylonischer Zeit; Elena Devecchi, Die Rolle des Eides im hethitischen Prozessverfahren.
Neben den Tagungsreferaten enthält der Band auch die Reden der Preisträger des erstmals verliehenen Preises für ‚Antike Rechtsgeschichte‘, Susanne Paulus (Münster) und Jan Dietrich (Leipzig).
Aktualisiert: 2020-01-03
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Der erste Band enthält die Referate der Tagung „Rechtstatsachenforschung – Heute“, die im Oktober 2007 in Innsbruck stattgefunden hat. Inhaltlich behandeln die Beiträge erste Überlegungen zu den theoretischen, rechtssoziologischen und statistischen Grundlagen der Rechtstatsachenforschung und andererseits werden aktuelle Anwendungsbereiche durch Lehrende und Lernende vorgestellt; etwa: Rechtstatsachen zum zivilgerichtlichen Verfahren, aktuelle Entwicklungen im Alten- und Unterbringungsrecht, Erfahrungen mit den Patientenentschädigungsfonds, dem Organtransplantationswesen in Deutschland und Österreich, aber auch zum Bestattungsvertrag, dem neuen Südtiroler Höferecht und der Testamentsvollstreckung.
Aktualisiert: 2020-03-31
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