Seit den 20er Jahren des letzten Jahrhunderts, spätestens seit den 50er und 60er Jahren, tritt die Frage der Vorbehalte zu völkerrechtlichen Verträgen mit großer Regelmäßigkeit in den Mittelpunkt des Interesses der Völkerrechtswissenschaft. Selbst nach der Schaffung der Wiener Vertragsrechtskonvention (WVK) fand die Diskussion kein Ende. Seit Mitte der 90er Jahre beschäftigt sich auch die International Law Commission erneut mit diesem Thema. In den Focus der Betrachtungen rücken dabei zunehmend Vorbehalte zu Menschenrechtsverträgen. Diese sind nicht nur Thema wissenschaftlicher Untersuchungen. Gerade auch die Staatenpraxis zeigt hierzu neue Ansätze, die von den Regeln der WVK abweichen. Einer der interessantesten ist der Non-Benefitting-Ansatz, wonach Staaten für sich in Anspruch nehmen, durch einen Einspruch gegen einen Vorbehalt die Bindung des Vorbehaltsstaates an den Vertrag herbeizuführen, ohne dass dieser von seinem Vorbehalt profitiert.
Die Frage der Zulässigkeit dieses Ansatzes und seine wissenschaftliche Durchdringung bilden einen Schwerpunkt der Arbeit. Nach Schilderung der Rechtsentwicklung untersucht der Autor die Vereinbarkeit der Strukturprinzipien des geltenden Vorbehaltsrechts mit den Pflichtenstrukturen verschiedener Arten völkerrechtlicher Verträge und arbeitet die Probleme heraus, die bei der Anwendung der WVK auf Vorbehalte insbesondere zu Menschenrechtsverträgen entstehen. Orientiert an den benannten Strukturprinzipien, analysiert der Verfasser anschließend eingehend die verschiedenen derzeit in Wissenschaft und Staatenpraxis vertretenen Lösungsansätze. Aus den Ergebnissen dieser Untersuchungen entwickelt er dann einen eigenen auf dem Non-Benefitting-Ansatz basierenden Vorschlag einer Reform des Vorbehaltsrechts.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Seit den 20er Jahren des letzten Jahrhunderts, spätestens seit den 50er und 60er Jahren, tritt die Frage der Vorbehalte zu völkerrechtlichen Verträgen mit großer Regelmäßigkeit in den Mittelpunkt des Interesses der Völkerrechtswissenschaft. Selbst nach der Schaffung der Wiener Vertragsrechtskonvention (WVK) fand die Diskussion kein Ende. Seit Mitte der 90er Jahre beschäftigt sich auch die International Law Commission erneut mit diesem Thema. In den Focus der Betrachtungen rücken dabei zunehmend Vorbehalte zu Menschenrechtsverträgen. Diese sind nicht nur Thema wissenschaftlicher Untersuchungen. Gerade auch die Staatenpraxis zeigt hierzu neue Ansätze, die von den Regeln der WVK abweichen. Einer der interessantesten ist der Non-Benefitting-Ansatz, wonach Staaten für sich in Anspruch nehmen, durch einen Einspruch gegen einen Vorbehalt die Bindung des Vorbehaltsstaates an den Vertrag herbeizuführen, ohne dass dieser von seinem Vorbehalt profitiert.
Die Frage der Zulässigkeit dieses Ansatzes und seine wissenschaftliche Durchdringung bilden einen Schwerpunkt der Arbeit. Nach Schilderung der Rechtsentwicklung untersucht der Autor die Vereinbarkeit der Strukturprinzipien des geltenden Vorbehaltsrechts mit den Pflichtenstrukturen verschiedener Arten völkerrechtlicher Verträge und arbeitet die Probleme heraus, die bei der Anwendung der WVK auf Vorbehalte insbesondere zu Menschenrechtsverträgen entstehen. Orientiert an den benannten Strukturprinzipien, analysiert der Verfasser anschließend eingehend die verschiedenen derzeit in Wissenschaft und Staatenpraxis vertretenen Lösungsansätze. Aus den Ergebnissen dieser Untersuchungen entwickelt er dann einen eigenen auf dem Non-Benefitting-Ansatz basierenden Vorschlag einer Reform des Vorbehaltsrechts.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Seit den 20er Jahren des letzten Jahrhunderts, spätestens seit den 50er und 60er Jahren, tritt die Frage der Vorbehalte zu völkerrechtlichen Verträgen mit großer Regelmäßigkeit in den Mittelpunkt des Interesses der Völkerrechtswissenschaft. Selbst nach der Schaffung der Wiener Vertragsrechtskonvention (WVK) fand die Diskussion kein Ende. Seit Mitte der 90er Jahre beschäftigt sich auch die International Law Commission erneut mit diesem Thema. In den Focus der Betrachtungen rücken dabei zunehmend Vorbehalte zu Menschenrechtsverträgen. Diese sind nicht nur Thema wissenschaftlicher Untersuchungen. Gerade auch die Staatenpraxis zeigt hierzu neue Ansätze, die von den Regeln der WVK abweichen. Einer der interessantesten ist der Non-Benefitting-Ansatz, wonach Staaten für sich in Anspruch nehmen, durch einen Einspruch gegen einen Vorbehalt die Bindung des Vorbehaltsstaates an den Vertrag herbeizuführen, ohne dass dieser von seinem Vorbehalt profitiert.
Die Frage der Zulässigkeit dieses Ansatzes und seine wissenschaftliche Durchdringung bilden einen Schwerpunkt der Arbeit. Nach Schilderung der Rechtsentwicklung untersucht der Autor die Vereinbarkeit der Strukturprinzipien des geltenden Vorbehaltsrechts mit den Pflichtenstrukturen verschiedener Arten völkerrechtlicher Verträge und arbeitet die Probleme heraus, die bei der Anwendung der WVK auf Vorbehalte insbesondere zu Menschenrechtsverträgen entstehen. Orientiert an den benannten Strukturprinzipien, analysiert der Verfasser anschließend eingehend die verschiedenen derzeit in Wissenschaft und Staatenpraxis vertretenen Lösungsansätze. Aus den Ergebnissen dieser Untersuchungen entwickelt er dann einen eigenen auf dem Non-Benefitting-Ansatz basierenden Vorschlag einer Reform des Vorbehaltsrechts.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Zum Werk
Die Rechtsprechung des EGMR beeinflusst in immer stärkerem Maße den Grundrechtsschutz in der Bundesrepublik.
Dieser Kommentar gibt dem deutschen Juristen einen raschen Überblick über die bestehende Rechtslage und stellt vorrangig die in diesem Bereich einschlägige Rechtsprechung dar.
Das Werk kommentiert die EMRK sowie die einschlägigen Vorschriften der Zusatzprotokolle unter Berücksichtigung des zuletzt in Kraft getretenen 14. Protokolls.
In der Kommentierung werden neben der Rechtsprechung des EGMR auch die Auslegung nationalen Rechts, der Mehrwert der Vorschriften der EMRK gegenüber nationalen Gewährleistungsrechten und die sich daraus ergebenden Konfliktfelder berücksichtigt.
Dem Werk liegt folgende Gliederung zu Grunde:
- Einleitung/Präambel
- Rechte und Freiheiten der Konvention
- Rechte und Freiheiten der Zusatzprotokolle
- Allgemeine Schranken
- Verfahrensrecht
- Schlussvorschriften
- Anhang: Verfahrensordnung des EGMR
Zur Neuauflage
Die Neuauflage berücksichtigt insbesondere die aktuellen Entwicklungen im Bereich der Sicherungsverwahrung, des Parteienverbots und des Wahlrechts. Auch die tiefgreifenden Neuerungen in der Verfahrensordnung sowie umfangreiche neue Rechtsprechung und Literatur sind eingearbeitet. Auf die Verhandlung zum Beitritt der EU zur EMRK wird eingegangen.
Vorteile auf einen Blick
- Kommentierung auch der einschlägigen Vorschriften der Zusatzprotokolle
- Berücksichtigung der für den deutschen Rechtsraum relevanten Rechtsprechung
- preiswert und kompakt
Zu Herausgebern und Autoren
Die beiden Herausgeber, Dr. Ulrich Karpenstein, Rechtsanwalt in Berlin, und Prof. Dr. Franz C. Mayer, Universität Bielefeld, sowie das junge, dynamische Autorenteam gewährleisten ein hohes Maß an Kompetenz und Praxisnähe.
Zielgruppe
Für Rechtsanwälte, Richter, Staatsanwälte und Rechtswissenschaftler.
Aktualisiert: 2021-10-18
Autor:
Felix Arndt,
Alexander Behnsen,
Stephan Bitter,
Marten Breuer,
Björn Elberling,
Anja Engels,
Michael Hoppe,
Christian Johann,
Karen Kaiser,
Ulrich Karpenstein,
Edgar Lenski,
Franz C. Mayer,
Christian Mensching,
Frank Meyer,
Juliane Pätzold,
Heiko Sauer,
Patrick Schäfer,
Dora Schaffrin,
Isabel Schübel-Pfister,
Stefan Sinner,
Tobias Thienel,
Antje von Ungern-Sternberg,
Nicola Wenzel
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Das Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein gehört mit seinen Auswirkungen auf die strukturelle und wirtschaftliche Entwicklung des Landes zu den bedeutendsten schleswig-holsteinischen Landesgesetzen. Mit der Kommentierung wird die nach dem Landesrecht in Schleswig-Holstein maßgebliche Situation für die Praxis in Landesbehörden, Kreisen, Ämtern und Gemeinden wie auch für die Rechtsberatung und -anwendung dargestellt.
Bei den Rechtsprechungsnachweisen wurden Entscheidungen der für Schleswig-Holstein zuständigen Gerichte vorrangig einbezogen. Sofern die Vorschriften der Straßengesetze anderer Bundesländer oder des Fernstraßengesetzes des Bundes inhaltlich der Rechtslage in Schleswig-Holstein entsprechen, sind auch Rechtsprechungsnachweise des Bundesverwaltungsgerichts sowie der Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichte, gegebenenfalls auch der Zivilgerichte, anderer Länder umfassend berücksichtigt.
Jede Vorschrift des Straßen- und Wegegesetzes ist einzeln kommentiert. Ausführliche Bearbeitungen finden sich insbesondere zur Widmung und Einziehung von Straßen, zum Inhalt und zu Rechtsfolgen beim Wechsel der Straßenbaulast, zu Gemeingebrauch und Sondernutzung, zu den Zufahrten, zu bürgerlich-rechtlichen Nutzungsregelungen, zum Anbau an Straßen, zur Straßenplanung, zur Straßenreinigung und zu den Zuständigkeitsvorschriften.
In der 8. Nachlieferung werden die §§ 48-55 StrWG aktualisiert.
Der Kommentar eignet sich als zuverlässige Arbeits- und Orientierungshilfe für alle staatlichen und kommunalen Straßenbau-, Straßenverkehrs-, Verwaltungsbehörden, Straßenbauunternehmen, Planer, Architekten, Gerichte, Anwälte, Notare, Dozenten, Studierenden.
Der Kommentar wurde von Reinhard Wilke und Günther Gröller begründet und in den Jahren 2011-2017 von Rechtsanwalt Dr. Bernd Hoefer, Richter Dr. Alexander Behnsen sowie Richter am Verwaltungsgericht Dr. Christian Steinweg fortgeführt; ab dem Jahr 2020 wird der Kommentar von Rechtsanwalt Dr. Bernd Hoefer, zusammen mit Ministerialrätin Dr. Johanna Litten und Regierungsrätin Natalie Sylvia Riedel, beide im Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein, fortgeführt.
Aktualisiert: 2021-12-17
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Seit den 20er Jahren des letzten Jahrhunderts, spätestens seit den 50er und 60er Jahren, tritt die Frage der Vorbehalte zu völkerrechtlichen Verträgen mit großer Regelmäßigkeit in den Mittelpunkt des Interesses der Völkerrechtswissenschaft. Selbst nach der Schaffung der Wiener Vertragsrechtskonvention (WVK) fand die Diskussion kein Ende. Seit Mitte der 90er Jahre beschäftigt sich auch die International Law Commission erneut mit diesem Thema. In den Focus der Betrachtungen rücken dabei zunehmend Vorbehalte zu Menschenrechtsverträgen. Diese sind nicht nur Thema wissenschaftlicher Untersuchungen. Gerade auch die Staatenpraxis zeigt hierzu neue Ansätze, die von den Regeln der WVK abweichen. Einer der interessantesten ist der Non-Benefitting-Ansatz, wonach Staaten für sich in Anspruch nehmen, durch einen Einspruch gegen einen Vorbehalt die Bindung des Vorbehaltsstaates an den Vertrag herbeizuführen, ohne dass dieser von seinem Vorbehalt profitiert.
Die Frage der Zulässigkeit dieses Ansatzes und seine wissenschaftliche Durchdringung bilden einen Schwerpunkt der Arbeit. Nach Schilderung der Rechtsentwicklung untersucht der Autor die Vereinbarkeit der Strukturprinzipien des geltenden Vorbehaltsrechts mit den Pflichtenstrukturen verschiedener Arten völkerrechtlicher Verträge und arbeitet die Probleme heraus, die bei der Anwendung der WVK auf Vorbehalte insbesondere zu Menschenrechtsverträgen entstehen. Orientiert an den benannten Strukturprinzipien, analysiert der Verfasser anschließend eingehend die verschiedenen derzeit in Wissenschaft und Staatenpraxis vertretenen Lösungsansätze. Aus den Ergebnissen dieser Untersuchungen entwickelt er dann einen eigenen auf dem Non-Benefitting-Ansatz basierenden Vorschlag einer Reform des Vorbehaltsrechts.
Aktualisiert: 2023-04-15
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