Hochschulrecht im Freistaat Bayern

Hochschulrecht im Freistaat Bayern von Berger,  Albert, Fliesser,  Irene, Geis,  Max-Emanuel, Grzeszick,  Bernd, Hies,  Johannes, Jaburek,  Gregor, Kahl,  Wolfgang M.A., Kapfelsperger,  Toni, Kingreen,  Thorsten, Krausnick,  Daniel, Küpper,  Hans-Ulrich, Lerchenberger,  Robert, Lindner,  Josef Franz, Loskarn,  Thomas, Mrosek,  Stefan, Penßel,  Renate, Schöck,  Thomas A. H., Schulze-Fielitz,  Helmuth, Störle,  Johann, Streinz,  Rudolf, Tannapfel,  Silke, Wall,  Heinrich de, Wendelin,  Elvira, Wintzer,  Dirk
Die Novelle des Hochschulgesetzes, ein neues Hochschulpersonalgesetz und das neue Universitätsklinikagesetz sind Ausdruck der Neugestaltung des bayerischen Hochschulrechts, das von der Implementation des Wettbewerbsprinzips auf allen Ebenen geprägt ist. Die Kompetenzen von Hochschulleitung und Hochschulrat werden gestärkt, Leitidee ist das Postulat größerer Unabhängigkeit der Hochschulen vom Staat. Die Binnenautonomie, seinerzeit eine zentrale Forderung des HRG und über lange Zeit Konsequenz und Ausdruck der Eigengesetzlichkeit der Wissenschaft, hat nach dem Willen des Gesetzgebers in den Hintergrund zu treten: Die Rechte des Senats und der Fakultäten sind eingeschränkt worden. Diese Entwicklung wird indes vom Bayerischen Verfassungsgerichtshof mitgetragen. Ob der Paradigmenwechsel hin zum Ökonomismus die gedeihliche Entwicklung der Hochschulen in Bayern fördern wird, muss die Zukunft zeigen. Für die Rechtsanwender gilt es nun, den Willen des Gesetzgebers mit Leben zu erfüllen, für die Wissenschaft, die Entwicklung konstruktiv-kritisch zu begleiten. Aus dem Inhalt: 1. Kapitel: Grundlagen (I. Geschichte der bay. Hochschulen, II. Rechtsgrundlagen, III. Staatskirchenrechtliche Grundlagen; IV. Grundlagen der akademischen Selbstverwaltung). 2. Kapitel: Hochschulaufgaben (I. Lehre und Studium; II. Prüfungen und akademische Grade; III. Forschung; IV. Evaluation von Forschung und Lehre; V. Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchs; VI. Wissenschaftliche Weiterbildung; VII. Kooperation und Internationalisierung; VIII. Wissens- und Technologietransfer; IX. Gleichstellung und Förderung von Frauen). 3. Kapitel: Hochschulorganisation (I. Struktur und Organe; II. Hochschulpersonal; III. Nebentätigkeitsrecht). 4. Kapitel: Kunsthochschulen 5. Kapitel: Fachhochschulen 6. Kapitel: Nichtstaatliche Hochschulen 7. Kapitel: Hochschulmedizin 8. Kapitel: Hochschulfinanzierung/Rechnungswesen: I. Grundzüge, II. Einnahmen/Ausgaben, III. Rechnungslegung/Rechnungsprüfung 9. Kapitel: Hochschulaufsicht 10. Kapitel: Studentenwerk
Aktualisiert: 2023-05-11
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Hochschulrecht im Freistaat Bayern

Hochschulrecht im Freistaat Bayern von Berger,  Albert, Fliesser,  Irene, Geis,  Max-Emanuel, Grzeszick,  Bernd, Hies,  Johannes, Jaburek,  Gregor, Kahl,  Wolfgang M.A., Kapfelsperger,  Toni, Kingreen,  Thorsten, Krausnick,  Daniel, Küpper,  Hans-Ulrich, Lerchenberger,  Robert, Lindner,  Josef Franz, Loskarn,  Thomas, Mrosek,  Stefan, Penßel,  Renate, Schöck,  Thomas A. H., Schulze-Fielitz,  Helmuth, Störle,  Johann, Streinz,  Rudolf, Tannapfel,  Silke, Wall,  Heinrich de, Wendelin,  Elvira, Wintzer,  Dirk
Die Novelle des Hochschulgesetzes, ein neues Hochschulpersonalgesetz und das neue Universitätsklinikagesetz sind Ausdruck der Neugestaltung des bayerischen Hochschulrechts, das von der Implementation des Wettbewerbsprinzips auf allen Ebenen geprägt ist. Die Kompetenzen von Hochschulleitung und Hochschulrat werden gestärkt, Leitidee ist das Postulat größerer Unabhängigkeit der Hochschulen vom Staat. Die Binnenautonomie, seinerzeit eine zentrale Forderung des HRG und über lange Zeit Konsequenz und Ausdruck der Eigengesetzlichkeit der Wissenschaft, hat nach dem Willen des Gesetzgebers in den Hintergrund zu treten: Die Rechte des Senats und der Fakultäten sind eingeschränkt worden. Diese Entwicklung wird indes vom Bayerischen Verfassungsgerichtshof mitgetragen. Ob der Paradigmenwechsel hin zum Ökonomismus die gedeihliche Entwicklung der Hochschulen in Bayern fördern wird, muss die Zukunft zeigen. Für die Rechtsanwender gilt es nun, den Willen des Gesetzgebers mit Leben zu erfüllen, für die Wissenschaft, die Entwicklung konstruktiv-kritisch zu begleiten. Aus dem Inhalt: 1. Kapitel: Grundlagen (I. Geschichte der bay. Hochschulen, II. Rechtsgrundlagen, III. Staatskirchenrechtliche Grundlagen; IV. Grundlagen der akademischen Selbstverwaltung). 2. Kapitel: Hochschulaufgaben (I. Lehre und Studium; II. Prüfungen und akademische Grade; III. Forschung; IV. Evaluation von Forschung und Lehre; V. Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchs; VI. Wissenschaftliche Weiterbildung; VII. Kooperation und Internationalisierung; VIII. Wissens- und Technologietransfer; IX. Gleichstellung und Förderung von Frauen). 3. Kapitel: Hochschulorganisation (I. Struktur und Organe; II. Hochschulpersonal; III. Nebentätigkeitsrecht). 4. Kapitel: Kunsthochschulen 5. Kapitel: Fachhochschulen 6. Kapitel: Nichtstaatliche Hochschulen 7. Kapitel: Hochschulmedizin 8. Kapitel: Hochschulfinanzierung/Rechnungswesen: I. Grundzüge, II. Einnahmen/Ausgaben, III. Rechnungslegung/Rechnungsprüfung 9. Kapitel: Hochschulaufsicht 10. Kapitel: Studentenwerk
Aktualisiert: 2023-05-11
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Hochschulrecht im Freistaat Bayern

Hochschulrecht im Freistaat Bayern von Berger,  Albert, Fliesser,  Irene, Geis,  Max-Emanuel, Grzeszick,  Bernd, Hies,  Johannes, Jaburek,  Gregor, Kahl,  Wolfgang M.A., Kapfelsperger,  Toni, Kingreen,  Thorsten, Krausnick,  Daniel, Küpper,  Hans-Ulrich, Lerchenberger,  Robert, Lindner,  Josef Franz, Loskarn,  Thomas, Mrosek,  Stefan, Penßel,  Renate, Schöck,  Thomas A. H., Schulze-Fielitz,  Helmuth, Störle,  Johann, Streinz,  Rudolf, Tannapfel,  Silke, Wall,  Heinrich de, Wendelin,  Elvira, Wintzer,  Dirk
Die Novelle des Hochschulgesetzes, ein neues Hochschulpersonalgesetz und das neue Universitätsklinikagesetz sind Ausdruck der Neugestaltung des bayerischen Hochschulrechts, das von der Implementation des Wettbewerbsprinzips auf allen Ebenen geprägt ist. Die Kompetenzen von Hochschulleitung und Hochschulrat werden gestärkt, Leitidee ist das Postulat größerer Unabhängigkeit der Hochschulen vom Staat. Die Binnenautonomie, seinerzeit eine zentrale Forderung des HRG und über lange Zeit Konsequenz und Ausdruck der Eigengesetzlichkeit der Wissenschaft, hat nach dem Willen des Gesetzgebers in den Hintergrund zu treten: Die Rechte des Senats und der Fakultäten sind eingeschränkt worden. Diese Entwicklung wird indes vom Bayerischen Verfassungsgerichtshof mitgetragen. Ob der Paradigmenwechsel hin zum Ökonomismus die gedeihliche Entwicklung der Hochschulen in Bayern fördern wird, muss die Zukunft zeigen. Für die Rechtsanwender gilt es nun, den Willen des Gesetzgebers mit Leben zu erfüllen, für die Wissenschaft, die Entwicklung konstruktiv-kritisch zu begleiten. Aus dem Inhalt: 1. Kapitel: Grundlagen (I. Geschichte der bay. Hochschulen, II. Rechtsgrundlagen, III. Staatskirchenrechtliche Grundlagen; IV. Grundlagen der akademischen Selbstverwaltung). 2. Kapitel: Hochschulaufgaben (I. Lehre und Studium; II. Prüfungen und akademische Grade; III. Forschung; IV. Evaluation von Forschung und Lehre; V. Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchs; VI. Wissenschaftliche Weiterbildung; VII. Kooperation und Internationalisierung; VIII. Wissens- und Technologietransfer; IX. Gleichstellung und Förderung von Frauen). 3. Kapitel: Hochschulorganisation (I. Struktur und Organe; II. Hochschulpersonal; III. Nebentätigkeitsrecht). 4. Kapitel: Kunsthochschulen 5. Kapitel: Fachhochschulen 6. Kapitel: Nichtstaatliche Hochschulen 7. Kapitel: Hochschulmedizin 8. Kapitel: Hochschulfinanzierung/Rechnungswesen: I. Grundzüge, II. Einnahmen/Ausgaben, III. Rechnungslegung/Rechnungsprüfung 9. Kapitel: Hochschulaufsicht 10. Kapitel: Studentenwerk
Aktualisiert: 2023-02-14
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Hochschulrecht im Freistaat Bayern von Berger,  Albert, Fliesser,  Irene, Geis,  Max-Emanuel, Grzeszick,  Bernd, Hies,  Johannes, Jaburek,  Gregor, Kahl,  M.A.,  Wolfgang, Kapfelsperger,  Toni, Kingreen,  Thorsten, Krausnick,  Daniel, Küpper,  Hans-Ulrich, Lerchenberger,  Robert, Lindner,  Josef Franz, Loskarn,  Thomas, Mrosek,  Stefan, Penßel,  Renate, Schöck,  Thomas A. H., Schulze-Fielitz,  Helmuth, Störle,  Johann, Streinz,  Rudolf, Tannapfel,  Silke, Wall,  Heinrich de de, Wendelin,  Elvira, Wintzer,  Dirk
Die Novelle des Hochschulgesetzes, ein neues Hochschulpersonalgesetz und das neue Universitätsklinikagesetz sind Ausdruck der Neugestaltung des bayerischen Hochschulrechts, das von der Implementation des Wettbewerbsprinzips auf allen Ebenen geprägt ist. Die Kompetenzen von Hochschulleitung und Hochschulrat werden gestärkt, Leitidee ist das Postulat größerer Unabhängigkeit der Hochschulen vom Staat. Die Binnenautonomie, seinerzeit eine zentrale Forderung des HRG und über lange Zeit Konsequenz und Ausdruck der Eigengesetzlichkeit der Wissenschaft, hat nach dem Willen des Gesetzgebers in den Hintergrund zu treten: Die Rechte des Senats und der Fakultäten sind eingeschränkt worden. Diese Entwicklung wird indes vom Bayerischen Verfassungsgerichtshof mitgetragen. Ob der Paradigmenwechsel hin zum Ökonomismus die gedeihliche Entwicklung der Hochschulen in Bayern fördern wird, muss die Zukunft zeigen. Für die Rechtsanwender gilt es nun, den Willen des Gesetzgebers mit Leben zu erfüllen, für die Wissenschaft, die Entwicklung konstruktiv-kritisch zu begleiten. Aus dem Inhalt: 1. Kapitel: Grundlagen (I. Geschichte der bay. Hochschulen, II. Rechtsgrundlagen, III. Staatskirchenrechtliche Grundlagen; IV. Grundlagen der akademischen Selbstverwaltung). 2. Kapitel: Hochschulaufgaben (I. Lehre und Studium; II. Prüfungen und akademische Grade; III. Forschung; IV. Evaluation von Forschung und Lehre; V. Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchs; VI. Wissenschaftliche Weiterbildung; VII. Kooperation und Internationalisierung; VIII. Wissens- und Technologietransfer; IX. Gleichstellung und Förderung von Frauen). 3. Kapitel: Hochschulorganisation (I. Struktur und Organe; II. Hochschulpersonal; III. Nebentätigkeitsrecht). 4. Kapitel: Kunsthochschulen 5. Kapitel: Fachhochschulen 6. Kapitel: Nichtstaatliche Hochschulen 7. Kapitel: Hochschulmedizin 8. Kapitel: Hochschulfinanzierung/Rechnungswesen: I. Grundzüge, II. Einnahmen/Ausgaben, III. Rechnungslegung/Rechnungsprüfung 9. Kapitel: Hochschulaufsicht 10. Kapitel: Studentenwerk
Aktualisiert: 2020-10-12
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Denk mal – Schule!

Denk mal – Schule! von Berger,  Albert, Korn,  Christopher, Westermann,  Henrik
"Der Leitbegriff der Pädagogik "Bildung", wird heute in unterschiedlichen gesellschaftlichen Feldern kontrovers diskutiert. Insbesondere Schule ist von diesen Diskussionen betroffen. Deshalb erscheint eine grundlegende, kritische, aber auch konstruktive AuseinanderSetzung mit aktuellen Trends und Strömungen im Kontext der Schulentwicklung geboten. Die Autoren orientieren sich dabei am pädagogischen Grundgedanken der Einheit von Unterricht und Erziehung. Im Einzelnen bedenken sie das Verhältnis zwischen gesellschaftlichen und pädagogischen Ansprüchen an Schule. Die aktuellen Anlässe sind: "Gemeinschaftsschule", "Schulische Erziehung", "Ästhetische Bildung", "Soziales Lernen", "Lehrerbildung", "Ganztagsschule", "Disziplinfrage", "Evaluation", "Italienisches Bildungssystem", "Informationstechnische Revolution" sowie "Bildungsgerechtigkeit"."
Aktualisiert: 2021-10-14
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Bildung und Ganzheit

Bildung und Ganzheit von Berger,  Albert
«Ganzheit» ist zum heimlichen Leitbegriff des 21. Jahrhunderts avanciert. Auch vor der Schule hat diese Entwicklung nicht Halt gemacht. Lehr- und Lernprozesse sollen sich an ganzheitlichen Inhalten orientieren, methodisch ganzheitlich organisiert und auf ganzheitliche Zielsetzungen hin ausgerichtet sein. Im sogenannten fächerverbindenden Unterricht kulminiert heute der Gedanke der Ganzheit in der Schule. Jedoch besteht weitgehend Unklarheit darüber, was die eigentliche Sinngebung «ganzheitlicher Bildungsprozesse» ist. Durch eine kritische Analyse und systematische Klärung des Zusammenhangs von Unterricht und Erziehung wird in dieser Arbeit eine begründete Neuorientierung und Organisation von Fachunterricht vorgelegt, die den in der pädagogischen Praxis Handelnden Orientierung ermöglichen soll.
Aktualisiert: 2019-12-19
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Konstrukte und Dekonstruktionen

Konstrukte und Dekonstruktionen von Berger,  Albert, Bialek,  Edward, Czapla,  Karolina, Hofbauer,  Helmut, Huszcza,  Krzysztof, Jachymowicz,  Aneta, Kaszyński,  Stefan H, Kawalec,  Urszula, Klanska,  Maria, Kolago,  Lech, Kostrubies,  Justyna, Krupa,  Ewa, Lawnikowska-Koper,  Joanna, Malyszek,  Tomasz, Mitterer,  Felix, Mrozek,  Sebastian, Schneider-Özbek,  Katrin, Szczepaniak,  Jacek, Szmorhun,  Arletta, Vyoral,  Hannes, Zakrzewska-Szostek,  Agnieszka, Zymomrya,  Iwan
Unter den Beiträgen dieses Sammelwerkes gibt es Analysen und Synthesen von Außenstehenden – Literaturhistorikern aus Deutschland, Österreich, Polen und der Ukraine, aber auch Stimmen von Insidern, und zwar den Schriftstellern Hannes Vyoral und Felix Mitterer. Die vielen Tendenzen der Literatur der letzten Jahre der Monarchie sowie der Ersten und Zweiten Republik werden an Texten von Ernst von Feuchtersleben, Karl Emil Franzos, Thaddäus Rittner, Richard Beer-Hofmann, Hermann Bahr, Hugo von Hofmannsthal, Hermann Broch, Josef Weinheber, Heimito von Doderer, Paul Celan, Ingeborg Bachmann, Thomas Bernhard, Peter Paul Wiplinger, Reinhard Peter Gruber, Barbara Frischmuth, Peter Henisch, Peter Turrini, Josef Czernin, Marlene Streeruwitz und Christoph Ransmayr veranschaulicht. Neben literarhistorischen Ausführungen zu diversen Gattungen und Formen wie Aphorismus, Lyrik, Drama, Tagebuch, Roman und sogar Opernlibretto, wird am Beispiel von Freud, Jung und Wittgenstein der überaus große Beitrag des österreichischen Geisteslebens zur Entwicklung der modernen Literaturwissenschaft analysiert. Gegenstand des Interesses ist auch der zeitgenössische Literaturbetrieb mit besonderer Berücksichtigung der Gruppenbildung.
Aktualisiert: 2023-04-06
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Begabungsförderung und Bildung in einer Schule für Alle

Begabungsförderung und Bildung in einer Schule für Alle von Berger,  Albert, Schenz,  Axel, Schenz,  Christina, Weber,  Karin
„Das Gute ist halt, bei uns sind alle anders.“ Dieses Zitat einer Sonderschullehrerin fasst das Anliegen des vorliegenden Buches in einem einfachen Satz zusammen. Anhand der Ergebnisse aus einer empirischen Untersuchung zu Bedingungen und Möglichkeiten der inklusiven Bildung und Erziehung am Beispiel von Kindern mit Autismus-Spektrum-Störung (ASS) werden zwei grundlegende Fragen zum Anspruch einer Inklusiven Schule beantwortet: 1) Wie kann der Umgang mit Vielfalt gestaltet werden, damit individuelle Bildungsprozesse gelingen? Dieser Anspruch unterstellt die prinzipielle Anerkennung jedes Kindes in der (Regel)Schule. 2) Welche Rahmenbedingungen müssen für diesen Anspruch an (Regel)Schule gegeben sein? Sie beziehen sich auf die Kompetenzen des professionellen Personals genauso wie auf die organisatorischen Voraussetzungen an der Schule. Das Buch zeichnet sich durch die bewusste Verbindung von empirischen Erkenntnissen mit bildungs- und gesellschaftstheoretisch begründeten Ansprüchen an eine Inklusive Schule aus, in der die Vielfalt – auch wenn sie sich in gesellschaftlich definierten Behinderungen oder „Störungen“ äußert – als Chance anerkannt wird. So werden in einem ersten Kapitel Voraussetzungen und Begrifflichkeiten inklusiver Bildung dargestellt. Daran schließen sich Ergebnisse zweier Teilstudien an, in denen einerseits nach den herrschenden Bedingungen für die Inklusion von Kindern mit ASS gefragt, andererseits ein Best-practice-Beispiel individualisierenden Unterrichts analysiert wurde. Abschließend werden die Ergebnisse unter bildungstheoretischer Perspektive diskutiert, verallgemeinert und Ansprüche an Rahmenbedingungen sowie LehrInnenkompetenzen zum Umgang mit Vielfalt formuliert. Das Ansinnen des Buches ist es letztendlich, notwendige Bedingungen aufzuzeigen, unter welchen auch Regelschullehrkräfte sagen können: „Das Gute ist halt, bei uns sind alle anders.“
Aktualisiert: 2021-07-30
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Jenseits des Diskurses

Jenseits des Diskurses von Berger,  Albert, Moser,  Gerda E, Moser,  Mobby und Hanni
Initialpunkt des gleichnamigen Symposions, das im Mai 1993 am Institut für Germanistik der Universität Klagenfurt stattfand, war die Auseinandersetzung mit dem gegenwärtigen und zukünftigen Stellenwert des literarischen und analytischen Diskurses in der Postmoderne. Die Palette der Themenkreise reicht von Postmoderne als „Kultur des Überforderten historischen Sinns“ über Wissenschaft als Arbeit in der „Endgültigkeit der Vorläufigkeit“, postmoderne Literaturtheorie (mit vergleichbaren Fallbeispielen aus u. a. der Bundesrepublik und der Schweiz) bis hin zu Einzelstudien über die jüngere und jüngste österreichische Literatur (Handke, Kofler, Ransmayr, Schwab und Schindel).Autoren aus dem Bereich der Philosophie, Ästhetik, Sozial- und Kulturtheorie sowie Literaturwissenschaftler und Germanisten entwickeln eine von Bewertung und Blickwinkel her äußerst widersprüchlich-plural gesetzte literarische und kulturelle Welt.Mit Beiträgen von A. Berger, R. Burger, P. Engelmann, U. Greiner-Kemptner, G. A. Höfler, H. Lübbe, G. E. Moser, H.-G. Pott, R. G. Renner, B. Schmidt, S. J. Schmidt, W. Schmidt-Dengler, J. C. Schütze, N. Šlibar, E. Strouhal, P. Tepe, J. Vogel, D. Voss.
Aktualisiert: 2022-01-14
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