Die Beratungspraxis freut sich: Bei der Überwindung der Wirtschaftskrise, als Rettungsanker für in Not geratene Unternehmen oder bei der Förderung innovativer Technologien erleben Beihilfen als Mittel staatlicher Wirtschaftssteuerung eine Renaissance – und folglich die damit verbundenen Rechtsprobleme: Wer wird eigentlich aus welchem Grunde wo und wie gefördert, wann wandelt sich staatlicher Steuerungswille in eine anfechtbare Entscheidungspraxis, wer kann gegen wen wo klagen?
Der neue Großkommentar zum Europäischen Beihilfenrecht gibt Antworten aus einer Hand. In mehr als 30 Bereichen – von Agrar bis Verkehr – werden minutiös alle wichtigen Detailfragen des Beihilfenrechts exakt vermessen. Die methodenbewussten und einer tiefgegründeten Dogmatik verpflichteten Kommentierungen führen den Anwender hin zu neuen, der geänderten Subventionspraxis geschuldeten Argumentationslinien.
Über 60 – seit langer Zeit mit der Materie vertraute – Autorinnen und Autoren aus Anwaltschaft, europäischen und nationalen Behörden sowie der Wissenschaft leisten eine sorgfältige Analyse und kritische Diskussion der für das Beihilfenrecht maßgeblichen Entscheidungspraxis der Europäischen Kommission wie der Rechtsprechung der europäischen Gerichte.
Souverän im Umgang mit den möglichen Argumentationsmustern legt der Großkommentar ein besonderes Augenmerk auf integrierte Argumentationshilfen und deren Ableitungen für die konkrete Prozessgestaltung. Diese bilden – neben der nationalen Beihilfenpraxis – auch den Kern der vorgestellten Länderberichte, so dass sich eine lückenlose Rechtsschutzkette vom ersten nationalen Widerspruch bis zur Klage vor dem EuGH nachvollziehen lässt.
Als echter Großkommentar richtet sich der „Birnstiel/Bungenberg/Heinrich“ mit seinen in editorischer Sorgfalt eng verzahnten Kommentierungen des europäischen Primär- wie Sekundärrecht an den Bedürfnissen der Rechtspraxis aus, ohne seinen hohen wissenschaftlichen Anspruch zu verlieren.
Die Regelungen:
Art. 106 bis 108 AEUV
Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung VO (EG) Nr. 800/08
Beihilfenverfahrensordnung VO (EG) Nr. 659/1999
Durchführungsverordnung zu VO (EG) Nr. 659/1999
Die Bereiche:
Darlehen und Bürgschaften, Grundstücksverkäufe der Öffentlichen Hand, Privatisierung öffentlicher Unternehmen, Kapitalzuführungen, Ermäßigung von Steuern und Abgaben, Investitionen in Infrastruktureinrichtungen, Leistungen der Daseinsvorsorge, Krankenhausfinanzierung, Banken und Sparkassen, Emissionshandel, Exportkreditversicherung, Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen, Beihilfen für benachteiligte und behinderte Arbeitgeber, Risikokapitalbeihilfen, Beihilfen für Forschung, Entwicklung und Innovation, Umweltschutzbeihilfen, Beihilfen für kleine und mittlere Unternehmen, Ausbildungsbeihilfen, Filmwirtschaft, Informations- und Kommunikationstechnologie (Breitbandausbau), Öffentlich-rechtlicher Rundfunk, Postsektor, Schiffbau, Stahl, Kultur- und Sportbeihilfen, Landwirtschaft, Fischerei und Aquakultur, Verkehr (Öffentlicher Personenverkehr, Luftverkehr, See- und Güterverkehr), Steinkohlebergbau
Aktualisiert: 2023-06-30
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Die Beratungspraxis freut sich: Bei der Überwindung der Wirtschaftskrise, als Rettungsanker für in Not geratene Unternehmen oder bei der Förderung innovativer Technologien erleben Beihilfen als Mittel staatlicher Wirtschaftssteuerung eine Renaissance – und folglich die damit verbundenen Rechtsprobleme: Wer wird eigentlich aus welchem Grunde wo und wie gefördert, wann wandelt sich staatlicher Steuerungswille in eine anfechtbare Entscheidungspraxis, wer kann gegen wen wo klagen?
Der neue Großkommentar zum Europäischen Beihilfenrecht gibt Antworten aus einer Hand. In mehr als 30 Bereichen – von Agrar bis Verkehr – werden minutiös alle wichtigen Detailfragen des Beihilfenrechts exakt vermessen. Die methodenbewussten und einer tiefgegründeten Dogmatik verpflichteten Kommentierungen führen den Anwender hin zu neuen, der geänderten Subventionspraxis geschuldeten Argumentationslinien.
Über 60 – seit langer Zeit mit der Materie vertraute – Autorinnen und Autoren aus Anwaltschaft, europäischen und nationalen Behörden sowie der Wissenschaft leisten eine sorgfältige Analyse und kritische Diskussion der für das Beihilfenrecht maßgeblichen Entscheidungspraxis der Europäischen Kommission wie der Rechtsprechung der europäischen Gerichte.
Souverän im Umgang mit den möglichen Argumentationsmustern legt der Großkommentar ein besonderes Augenmerk auf integrierte Argumentationshilfen und deren Ableitungen für die konkrete Prozessgestaltung. Diese bilden – neben der nationalen Beihilfenpraxis – auch den Kern der vorgestellten Länderberichte, so dass sich eine lückenlose Rechtsschutzkette vom ersten nationalen Widerspruch bis zur Klage vor dem EuGH nachvollziehen lässt.
Als echter Großkommentar richtet sich der „Birnstiel/Bungenberg/Heinrich“ mit seinen in editorischer Sorgfalt eng verzahnten Kommentierungen des europäischen Primär- wie Sekundärrecht an den Bedürfnissen der Rechtspraxis aus, ohne seinen hohen wissenschaftlichen Anspruch zu verlieren.
Die Regelungen:
Art. 106 bis 108 AEUV
Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung VO (EG) Nr. 800/08
Beihilfenverfahrensordnung VO (EG) Nr. 659/1999
Durchführungsverordnung zu VO (EG) Nr. 659/1999
Die Bereiche:
Darlehen und Bürgschaften, Grundstücksverkäufe der Öffentlichen Hand, Privatisierung öffentlicher Unternehmen, Kapitalzuführungen, Ermäßigung von Steuern und Abgaben, Investitionen in Infrastruktureinrichtungen, Leistungen der Daseinsvorsorge, Krankenhausfinanzierung, Banken und Sparkassen, Emissionshandel, Exportkreditversicherung, Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen, Beihilfen für benachteiligte und behinderte Arbeitgeber, Risikokapitalbeihilfen, Beihilfen für Forschung, Entwicklung und Innovation, Umweltschutzbeihilfen, Beihilfen für kleine und mittlere Unternehmen, Ausbildungsbeihilfen, Filmwirtschaft, Informations- und Kommunikationstechnologie (Breitbandausbau), Öffentlich-rechtlicher Rundfunk, Postsektor, Schiffbau, Stahl, Kultur- und Sportbeihilfen, Landwirtschaft, Fischerei und Aquakultur, Verkehr (Öffentlicher Personenverkehr, Luftverkehr, See- und Güterverkehr), Steinkohlebergbau
Aktualisiert: 2023-06-30
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Die Beratungspraxis freut sich: Bei der Überwindung der Wirtschaftskrise, als Rettungsanker für in Not geratene Unternehmen oder bei der Förderung innovativer Technologien erleben Beihilfen als Mittel staatlicher Wirtschaftssteuerung eine Renaissance – und folglich die damit verbundenen Rechtsprobleme: Wer wird eigentlich aus welchem Grunde wo und wie gefördert, wann wandelt sich staatlicher Steuerungswille in eine anfechtbare Entscheidungspraxis, wer kann gegen wen wo klagen?
Der neue Großkommentar zum Europäischen Beihilfenrecht gibt Antworten aus einer Hand. In mehr als 30 Bereichen – von Agrar bis Verkehr – werden minutiös alle wichtigen Detailfragen des Beihilfenrechts exakt vermessen. Die methodenbewussten und einer tiefgegründeten Dogmatik verpflichteten Kommentierungen führen den Anwender hin zu neuen, der geänderten Subventionspraxis geschuldeten Argumentationslinien.
Über 60 – seit langer Zeit mit der Materie vertraute – Autorinnen und Autoren aus Anwaltschaft, europäischen und nationalen Behörden sowie der Wissenschaft leisten eine sorgfältige Analyse und kritische Diskussion der für das Beihilfenrecht maßgeblichen Entscheidungspraxis der Europäischen Kommission wie der Rechtsprechung der europäischen Gerichte.
Souverän im Umgang mit den möglichen Argumentationsmustern legt der Großkommentar ein besonderes Augenmerk auf integrierte Argumentationshilfen und deren Ableitungen für die konkrete Prozessgestaltung. Diese bilden – neben der nationalen Beihilfenpraxis – auch den Kern der vorgestellten Länderberichte, so dass sich eine lückenlose Rechtsschutzkette vom ersten nationalen Widerspruch bis zur Klage vor dem EuGH nachvollziehen lässt.
Als echter Großkommentar richtet sich der „Birnstiel/Bungenberg/Heinrich“ mit seinen in editorischer Sorgfalt eng verzahnten Kommentierungen des europäischen Primär- wie Sekundärrecht an den Bedürfnissen der Rechtspraxis aus, ohne seinen hohen wissenschaftlichen Anspruch zu verlieren.
Die Regelungen:
Art. 106 bis 108 AEUV
Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung VO (EG) Nr. 800/08
Beihilfenverfahrensordnung VO (EG) Nr. 659/1999
Durchführungsverordnung zu VO (EG) Nr. 659/1999
Die Bereiche:
Darlehen und Bürgschaften, Grundstücksverkäufe der Öffentlichen Hand, Privatisierung öffentlicher Unternehmen, Kapitalzuführungen, Ermäßigung von Steuern und Abgaben, Investitionen in Infrastruktureinrichtungen, Leistungen der Daseinsvorsorge, Krankenhausfinanzierung, Banken und Sparkassen, Emissionshandel, Exportkreditversicherung, Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen, Beihilfen für benachteiligte und behinderte Arbeitgeber, Risikokapitalbeihilfen, Beihilfen für Forschung, Entwicklung und Innovation, Umweltschutzbeihilfen, Beihilfen für kleine und mittlere Unternehmen, Ausbildungsbeihilfen, Filmwirtschaft, Informations- und Kommunikationstechnologie (Breitbandausbau), Öffentlich-rechtlicher Rundfunk, Postsektor, Schiffbau, Stahl, Kultur- und Sportbeihilfen, Landwirtschaft, Fischerei und Aquakultur, Verkehr (Öffentlicher Personenverkehr, Luftverkehr, See- und Güterverkehr), Steinkohlebergbau
Aktualisiert: 2023-06-30
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Der Autor beleuchtet die sich im EG-Recht anbietenden Ansatzpunkte für die Abwehr der Umgehung von Antidumpingmaßnahmen, einem seit Jahren heiß umstrittenen Thema des internationalen Wirtschaftsrechts. Dabei wird die neu eingeführte Umgehungsabwehrvorschrift der EG-Antidumpinggrundverordnung dem Vorgehen nach allgemeinem Antidumpingrecht sowie nach allgemeinem Zollrecht (Ursprungsregeln und Zollklassifizierung) gegenübergestellt und auf GATT/WTO-Kompatibilität hin geprüft. Anlaß für die Arbeit ist insbesondere die neue Umgehungsabwehrvorschrift der Gemeinschaft, von deren Einführung und Anwendung sie sich trotz einschlägiger schlechter Erfahrungen mit der Umgehungsabwehr in einem GATT-Panel, trotz Scheiterns der Uruguay-Runde im Bemühen um multilaterale Vorgaben für die Umgehungsabwehr und schließlich trotz heftiger internationaler Kritik nicht hat abhalten lassen.
Der Verfasser geht davon aus, daß sich Umgehungsabwehr in der Auslegung bzw. analogen Anwendung der »umgangenen« Norm erschöpft und daher nach GATT/WTO-Recht per se nicht zu beanstanden ist. Den Alleingang der Gemeinschaft hält er für grundsätzlich gelungen, da die neue Vorschrift jedenfalls dazu geeignet ist, Transparenz zu erhöhen und zu einer wichtigen Verfahrens- und quasi Sonderzuständigkeit begründenden Norm wird.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Beratungspraxis freut sich: Bei der Überwindung der Wirtschaftskrise, als Rettungsanker für in Not geratene Unternehmen oder bei der Förderung innovativer Technologien erleben Beihilfen als Mittel staatlicher Wirtschaftssteuerung eine Renaissance – und folglich die damit verbundenen Rechtsprobleme: Wer wird eigentlich aus welchem Grunde wo und wie gefördert, wann wandelt sich staatlicher Steuerungswille in eine anfechtbare Entscheidungspraxis, wer kann gegen wen wo klagen?
Der neue Großkommentar zum Europäischen Beihilfenrecht gibt Antworten aus einer Hand. In mehr als 30 Bereichen – von Agrar bis Verkehr – werden minutiös alle wichtigen Detailfragen des Beihilfenrechts exakt vermessen. Die methodenbewussten und einer tiefgegründeten Dogmatik verpflichteten Kommentierungen führen den Anwender hin zu neuen, der geänderten Subventionspraxis geschuldeten Argumentationslinien.
Über 60 – seit langer Zeit mit der Materie vertraute – Autorinnen und Autoren aus Anwaltschaft, europäischen und nationalen Behörden sowie der Wissenschaft leisten eine sorgfältige Analyse und kritische Diskussion der für das Beihilfenrecht maßgeblichen Entscheidungspraxis der Europäischen Kommission wie der Rechtsprechung der europäischen Gerichte.
Souverän im Umgang mit den möglichen Argumentationsmustern legt der Großkommentar ein besonderes Augenmerk auf integrierte Argumentationshilfen und deren Ableitungen für die konkrete Prozessgestaltung. Diese bilden – neben der nationalen Beihilfenpraxis – auch den Kern der vorgestellten Länderberichte, so dass sich eine lückenlose Rechtsschutzkette vom ersten nationalen Widerspruch bis zur Klage vor dem EuGH nachvollziehen lässt.
Als echter Großkommentar richtet sich der „Birnstiel/Bungenberg/Heinrich“ mit seinen in editorischer Sorgfalt eng verzahnten Kommentierungen des europäischen Primär- wie Sekundärrecht an den Bedürfnissen der Rechtspraxis aus, ohne seinen hohen wissenschaftlichen Anspruch zu verlieren.
Die Regelungen:
Art. 106 bis 108 AEUV
Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung VO (EG) Nr. 800/08
Beihilfenverfahrensordnung VO (EG) Nr. 659/1999
Durchführungsverordnung zu VO (EG) Nr. 659/1999
Die Bereiche:
Darlehen und Bürgschaften, Grundstücksverkäufe der Öffentlichen Hand, Privatisierung öffentlicher Unternehmen, Kapitalzuführungen, Ermäßigung von Steuern und Abgaben, Investitionen in Infrastruktureinrichtungen, Leistungen der Daseinsvorsorge, Krankenhausfinanzierung, Banken und Sparkassen, Emissionshandel, Exportkreditversicherung, Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen, Beihilfen für benachteiligte und behinderte Arbeitgeber, Risikokapitalbeihilfen, Beihilfen für Forschung, Entwicklung und Innovation, Umweltschutzbeihilfen, Beihilfen für kleine und mittlere Unternehmen, Ausbildungsbeihilfen, Filmwirtschaft, Informations- und Kommunikationstechnologie (Breitbandausbau), Öffentlich-rechtlicher Rundfunk, Postsektor, Schiffbau, Stahl, Kultur- und Sportbeihilfen, Landwirtschaft, Fischerei und Aquakultur, Verkehr (Öffentlicher Personenverkehr, Luftverkehr, See- und Güterverkehr), Steinkohlebergbau
Aktualisiert: 2023-05-17
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Der Autor beleuchtet die sich im EG-Recht anbietenden Ansatzpunkte für die Abwehr der Umgehung von Antidumpingmaßnahmen, einem seit Jahren heiß umstrittenen Thema des internationalen Wirtschaftsrechts. Dabei wird die neu eingeführte Umgehungsabwehrvorschrift der EG-Antidumpinggrundverordnung dem Vorgehen nach allgemeinem Antidumpingrecht sowie nach allgemeinem Zollrecht (Ursprungsregeln und Zollklassifizierung) gegenübergestellt und auf GATT/WTO-Kompatibilität hin geprüft. Anlaß für die Arbeit ist insbesondere die neue Umgehungsabwehrvorschrift der Gemeinschaft, von deren Einführung und Anwendung sie sich trotz einschlägiger schlechter Erfahrungen mit der Umgehungsabwehr in einem GATT-Panel, trotz Scheiterns der Uruguay-Runde im Bemühen um multilaterale Vorgaben für die Umgehungsabwehr und schließlich trotz heftiger internationaler Kritik nicht hat abhalten lassen.
Der Verfasser geht davon aus, daß sich Umgehungsabwehr in der Auslegung bzw. analogen Anwendung der »umgangenen« Norm erschöpft und daher nach GATT/WTO-Recht per se nicht zu beanstanden ist. Den Alleingang der Gemeinschaft hält er für grundsätzlich gelungen, da die neue Vorschrift jedenfalls dazu geeignet ist, Transparenz zu erhöhen und zu einer wichtigen Verfahrens- und quasi Sonderzuständigkeit begründenden Norm wird.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Zum Werk
Das Internet der Dinge/Internet of Things (IoT) revolutioniert die Kommunikation. Es ermöglicht den Datenaustausch mit intelligenten Gegenständen ohne unmittelbare menschliche Beteiligung und deren automatisierte Steuerung, etwa unter Einsatz künstlicher Intelligenz. Zu den möglichen Anwendungsfeldern gehören vernetzte Autos und Häuser, vorbeugende Wartung von Maschinen (‚Predictive Maintenance‘), die Überwachung medizinischer Implantate und intelligente Energienetze. Während der Aufbau des Internet der Dinge bereits in vollem Gange ist, sind die rechtlichen Fragen in diesem Zusammenhang noch weitgehend ungeklärt. Als Querschnittsmaterie ist eine ganze Reihe von Rechtsgebieten berührt. Hierzu gehören aus dem Zivilrecht das Vertrags- und das Haftungsrecht, insbesondere beim Einsatz künstlicher Intelligenz. Angesichts der massiven Verwendung von Daten rücken das Datenschutzrecht und die Frage nach einem Recht an nicht personenbezogenen Daten in den Vordergrund. Zu beachten sind auch regulatorische Anforderungen, etwa des Telekommunikations- und Exportkontrollrechts. Weiter an Bedeutung gewinnt daneben das IT-Sicherheitsrecht. Nicht zuletzt spielt das Kartellrecht eine Rolle, etwa bei der Kumulierung von Daten und beim Aufbau von Ökosystemen.
InhaltStruktur des IoTRechtliche Fragestellungen zu DatenVertragsgestaltungHaftungÖkosystemeVertriebIT-SicherheitKünstliche IntelligenzBlockchain-LösungenBesondere RegulierungsfragenSektorspezifische Anwendungsbereiche, z.B. Automobilwirtschaft, Energie, Gesundheitswirtschaft, Handel, Immobilienwirtschaft, Logistik, Smart Factory, Medien, Smart Cities, Telekommunikation, Verkehr, Versicherungswirtschaft etc.
Vorteile auf einen Blickpraxisorientierter AnsatzDarstellungen von SpezialistenBesonderheiten der Anwendungsfelder in einzelnen Branchen berücksichtigtVorschläge zur praktischen Gestaltung und Umsetzung
Zielgruppe
Für Geschäftsführung, Rechtsabteilungen und deren Beratung, Unternehmensberatungen sowie Rechtsanwaltschaft und Wissenschaft.
Aktualisiert: 2023-04-04
Autor:
Stefan Bauer,
Alexander Birnstiel,
Walter Blocher,
Thomas Böhne,
David Bomhard,
Peter Bräutigam,
Steffen Burrer,
Michael Denga,
Sebastian Dienst,
Christian Djeffal,
Andreas Egger,
Wolfgang Feiel,
Korbinian Feller,
Martin Geipel,
Janik Gossler,
Korbinian Hartl,
Dirk Heckmann,
Martin Hedrich,
Thomas Josef Heitzer,
Kai-Michael Hingst,
Joachim Hohmann,
Ingo Hüttemeyer,
Torsten Kraul,
Johannes Kreile,
Tobias Kügler,
Christian Alexander Mayer,
Ralph Nack,
Anne Paschke,
Mansur Pour Rafsendjani,
Louis Püschel,
Michael Reiling,
Maximilian Röglinger,
Thomas Roth,
Daniel Rücker,
Bärbel Sachs,
Joachim Schrey,
Nico Schur,
Klaus M. Steinmaurer,
Thomas Thalhofer,
Olaf Vogel,
Nikolai Warneke,
Andreas Wiebe
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Die Beratungspraxis freut sich: Bei der Überwindung der Wirtschaftskrise, als Rettungsanker für in Not geratene Unternehmen oder bei der Förderung innovativer Technologien erleben Beihilfen als Mittel staatlicher Wirtschaftssteuerung eine Renaissance – und folglich die damit verbundenen Rechtsprobleme: Wer wird eigentlich aus welchem Grunde wo und wie gefördert, wann wandelt sich staatlicher Steuerungswille in eine anfechtbare Entscheidungspraxis, wer kann gegen wen wo klagen?
Der neue Großkommentar zum Europäischen Beihilfenrecht gibt Antworten aus einer Hand. In mehr als 30 Bereichen – von Agrar bis Verkehr – werden minutiös alle wichtigen Detailfragen des Beihilfenrechts exakt vermessen. Die methodenbewussten und einer tiefgegründeten Dogmatik verpflichteten Kommentierungen führen den Anwender hin zu neuen, der geänderten Subventionspraxis geschuldeten Argumentationslinien.
Über 60 – seit langer Zeit mit der Materie vertraute – Autorinnen und Autoren aus Anwaltschaft, europäischen und nationalen Behörden sowie der Wissenschaft leisten eine sorgfältige Analyse und kritische Diskussion der für das Beihilfenrecht maßgeblichen Entscheidungspraxis der Europäischen Kommission wie der Rechtsprechung der europäischen Gerichte.
Souverän im Umgang mit den möglichen Argumentationsmustern legt der Großkommentar ein besonderes Augenmerk auf integrierte Argumentationshilfen und deren Ableitungen für die konkrete Prozessgestaltung. Diese bilden – neben der nationalen Beihilfenpraxis – auch den Kern der vorgestellten Länderberichte, so dass sich eine lückenlose Rechtsschutzkette vom ersten nationalen Widerspruch bis zur Klage vor dem EuGH nachvollziehen lässt.
Als echter Großkommentar richtet sich der „Birnstiel/Bungenberg/Heinrich“ mit seinen in editorischer Sorgfalt eng verzahnten Kommentierungen des europäischen Primär- wie Sekundärrecht an den Bedürfnissen der Rechtspraxis aus, ohne seinen hohen wissenschaftlichen Anspruch zu verlieren.
Die Regelungen:
Art. 106 bis 108 AEUV
Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung VO (EG) Nr. 800/08
Beihilfenverfahrensordnung VO (EG) Nr. 659/1999
Durchführungsverordnung zu VO (EG) Nr. 659/1999
Die Bereiche:
Darlehen und Bürgschaften, Grundstücksverkäufe der Öffentlichen Hand, Privatisierung öffentlicher Unternehmen, Kapitalzuführungen, Ermäßigung von Steuern und Abgaben, Investitionen in Infrastruktureinrichtungen, Leistungen der Daseinsvorsorge, Krankenhausfinanzierung, Banken und Sparkassen, Emissionshandel, Exportkreditversicherung, Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen, Beihilfen für benachteiligte und behinderte Arbeitgeber, Risikokapitalbeihilfen, Beihilfen für Forschung, Entwicklung und Innovation, Umweltschutzbeihilfen, Beihilfen für kleine und mittlere Unternehmen, Ausbildungsbeihilfen, Filmwirtschaft, Informations- und Kommunikationstechnologie (Breitbandausbau), Öffentlich-rechtlicher Rundfunk, Postsektor, Schiffbau, Stahl, Kultur- und Sportbeihilfen, Landwirtschaft, Fischerei und Aquakultur, Verkehr (Öffentlicher Personenverkehr, Luftverkehr, See- und Güterverkehr), Steinkohlebergbau
Aktualisiert: 2023-04-04
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Der Autor beleuchtet die sich im EG-Recht anbietenden Ansatzpunkte für die Abwehr der Umgehung von Antidumpingmaßnahmen, einem seit Jahren heiß umstrittenen Thema des internationalen Wirtschaftsrechts. Dabei wird die neu eingeführte Umgehungsabwehrvorschrift der EG-Antidumpinggrundverordnung dem Vorgehen nach allgemeinem Antidumpingrecht sowie nach allgemeinem Zollrecht (Ursprungsregeln und Zollklassifizierung) gegenübergestellt und auf GATT/WTO-Kompatibilität hin geprüft. Anlaß für die Arbeit ist insbesondere die neue Umgehungsabwehrvorschrift der Gemeinschaft, von deren Einführung und Anwendung sie sich trotz einschlägiger schlechter Erfahrungen mit der Umgehungsabwehr in einem GATT-Panel, trotz Scheiterns der Uruguay-Runde im Bemühen um multilaterale Vorgaben für die Umgehungsabwehr und schließlich trotz heftiger internationaler Kritik nicht hat abhalten lassen.
Der Verfasser geht davon aus, daß sich Umgehungsabwehr in der Auslegung bzw. analogen Anwendung der »umgangenen« Norm erschöpft und daher nach GATT/WTO-Recht per se nicht zu beanstanden ist. Den Alleingang der Gemeinschaft hält er für grundsätzlich gelungen, da die neue Vorschrift jedenfalls dazu geeignet ist, Transparenz zu erhöhen und zu einer wichtigen Verfahrens- und quasi Sonderzuständigkeit begründenden Norm wird.
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